Änderungstext

Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen

Vom 28. September 2009
(BGBl Nr. 64 vom 02.10.2009 S. 3172)



Auf Grund des § 6a Absatz 2a Satz 2 und 3 Nummer 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2510) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Anhörung von Sachverständigen:

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Der Anhang des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Ziffer Iwird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Wirkstoffe" durch das Wort "Stoffe" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird in der Überschrift das Wort "Wirkstoffe" durch das Wort "Stoffe" ersetzt und nach der Angabe "Clenbuterol" in einer neuen Zeile

die Angabe "Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)" eingefügt.

2. Ziffer II wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Verbindungen" durch das Wort "Stoffe" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird das Wort "Groth" durch das Wort "Growth" ersetzt.

c) In Nummer 4 wird die Angabe "Insulin" durch die Angabe "Insuline" ersetzt.

d) In Nummer 5 wird die Angabe "Kortikotropine" durch die Angabe "Corticotropine" ersetzt.

3. Ziffer III wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
III Substanzen mit antiestrogener Wirkung "III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren".

b) In Nummer 3 wird in der Überschrift das Wort "Substanzen" durch das Wort "Stoffe" ersetzt und der Punkt am Ende gestrichen.

c) Folgende Nummer 4 wird angefügt:

"4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer."

Artikel 2

DmMV - Dopingmittel-Mengen-Verordnung
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln
( wie eingefügt)

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 22. November 2007 (BGBl. I S. 2607; 2008 1 S. 920) außer Kraft.