Änderungstext
Bekanntmachung der Neufassung der Anlage I zu dem Internationalen Übereinkommen vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport/ des Anhangs zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping
Vom 18. Dezember 2020
(BGBl II Nr. 24 vom 29.12.2020 S. 1318)
Die Konferenz der Vertragsparteien des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport (BGBl. 2007 II S. 354, 355, 376) hat die Änderung der Anlage I des Übereinkommens beschlossen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Anhang zu dem Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping (BGBl. 1994 II S. 334, 335, 346) ist ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert worden.
Die Neufassung der Anlage I des Übereinkommens von 2005 sowie die Neufassung des Anhangs des Übereinkommens von 1989 werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. August 2020 (BGBl. II S. 714).
WELT-ANTI-DOPING-CODE
INTERNATIONALER STANDARD
VERBOTSLISTE
2021
(Übersetzung)
Die Liste tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Die Auflistung der Beispiele von Krankheiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zu allen Zeiten verbotene Stoffe 1) und Methoden
S0 Nicht zugelassene Stoffe
S1 Anabole Stoffe
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel männlichem Hypogonadismus enthalten sein.
S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Anämie, männlichem Hypogonadismus oder Wachstumshormonmangel enthalten sein.
S3 Beta-2-Agonisten
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen enthalten sein.
S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Brustkrebs, Diabetes, Unfruchtbarkeit (weibliche) oder polyzystischem Ovarialsyndrom enthalten sein.
S5 Diuretika und Maskierungsmittel
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Herzversagen oder Bluthochdruck enthalten sein.
M1 - M2 - M3 Verbotene Methoden
Innerhalb des Wettkampfes verbotene Stoffe und Methoden
S6 Stimulanzien
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Anaphylaxie, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Erkältungs- und Grippesymptomen enthalten sein.
S7 Narkotika
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Schmerzen, einschließlich aufgrund von Verletzungen des Bewegungsapparats, enthalten sein.
S8 Cannabinoide
S9 Glucocorticoide
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Allergien, Anaphylaxie, Asthma oder chronischentzündlichen Darmerkrankungen enthalten sein.
In bestimmten Sportarten verbotene Stoffe
P1 Betablocker
Einige dieser Stoffe können unter anderem in Medikamenten zur Behandlung von zum Beispiel Herzversagen oder Bluthochdruck enthalten sein.
Index
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| Stoffe und Methoden, die zu allen Zeiten (in und außerhalb von Wettkämpfen) verboten sind
In Einklang mit Artikel 4.2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes gelten alle verbotenen Stoffe 1 als "spezifische Stoffe" mit Ausnahme der Stoffe in den Klassen S1, S2, S4.4, S4.5 und S6.a sowie der verbotenen Methoden M1, M2 und M3. Verbotene Stoffe S0. Nicht zugelassene Stoffe Pharmakologisch wirksame Stoffe, die in den folgenden Abschnitten der Verbotsliste nicht aufgeführt und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind (zum Beispiel Arzneimittel in der präklinischen oder klinischen Entwicklung beziehungsweise Arzneimittel, deren Entwicklung eingestellt wurde, Designerdrogen, nur für die Anwendung bei Tieren zugelassene Stoffe), sind zu jeder Zeit verboten. S1. Anabole Stoffe Anabole Stoffe sind verboten. 1. Anabol-androgene Steroide (AAS)
2. Andere anabole Stoffe Dazu gehören unter anderem Clenbuterol, Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs, zum Beispiel Andarin, LGD-4033, Enobosarm (Ostarin) und RAD140), Tibolon, Zeranol und Zilpaterol. S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika Die folgenden Stoffe und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en) sind verboten: 1. Erythropoetine (EPO) und Erythropoese-beeinflussende Stoffe, dazu gehören unter anderem 1.1 Erythropoetin-Rezeptor-Agonisten, zum Beispiel Hypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Aktivatoren, zum Beispiel 1.3 GATA-Hemmer, zum Beispiel 1.4 TGF-beta-(TGF-2-)Hemmer, zum Beispiel 1.5 Agonisten des körpereigenen Reparatur-Rezeptors, zum Beispiel 2. Peptidhormone und ihre Releasingfaktoren: 2.1 Choriongonadotropin (CG) und Luteinisierendes Hormon (LH) sowie ihre Releasingfaktoren bei Männern, zum Beispiel 2.2 Corticotropine und ihre Releasingfaktoren, zum Beispiel Corticorelin; 2.3 Wachstumshormon (GH), seine Fragmente und Releasingfaktoren, dazu gehören unter anderem Wachstumshormon-Fragmente, zum Beispiel AOD-9604 und hGH 176-191; 3. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren, dazu gehören unter anderem S3 Beta-2-Agonisten Alle selektiven und nichtselektiven Beta-2-Agonisten, einschließlich aller optischen Isomere, sind verboten. Dazu gehören unter anderem Fenoterol; Hiervon ausgenommen sind
Eine Salbutamolkonzentration im Urin von mehr als 1.000 Nanogramm/ml oder eine Formoterolkonzentration im Urin von mehr als 40 Nanogramm/ml ist nicht im Einklang mit der therapeutischen Anwendung des Stoffes und gilt als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (AAF), es sei denn, der Athlet weist anhand einer kontrollierten pharmakokinetischen Studie nach, dass dieses abnorme Ergebnis die Folge einer therapeutischen Dosis (durch Inhalation) bis zu der oben genannten Höchstdosis war. S4. Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren Die folgenden Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren sind verboten: 1. Aromatasehemmer; dazu gehören unter anderem 2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs); dazu gehören unter anderem 3. Andere antiestrogene Stoffe; dazu gehören unter anderem 4. Stoffe, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern; dazu gehören unter anderem 5. Stoffwechsel-Modulatoren: 5.1 Aktivatoren der AMP-aktivierten Proteinkinase (AMPK), zum Beispiel AICAR, SR9009, und Peroxisom-Proliferator-aktivierter-Rezeptor-Delta-(PPAR´-)Agonisten, zum Beispiel 2-(2-Methyl-4-((4-methyl-2-(4-(trifluoromethyl)phenyl)thiazol-5-yl)methylthio)phenoxy)-essigs´ure (GW1516, GW501516); 5.2 Insuline und Insulin-Mimetika; 5.3 Meldonium; 5.4 Trimetazidin. S5. Diuretika und Maskierungsmittel Die folgenden Diuretika und Maskierungsmittel und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en) sind verboten. Dazu gehören unter anderem
Hiervon ausgenommen sind
Wird in der Probe eines Athleten zu allen Zeiten beziehungsweise in Wettkämpfen jegliche Menge eines der folgenden Grenzwerten unterliegenden Stoffe - nämlich Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin - in Verbindung mit einem Diuretikum oder Maskierungsmittel nachgewiesen, so gilt dieser Nachweis als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (AAF), es sei denn, der Athlet besitzt zusätzlich zu der Medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder Maskierungsmittel eine bestätigte Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für diesen Stoff. Verbotene Methoden M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen Folgende Methoden sind verboten:
M2. Chemische und physikalische Manipulation Folgende Methoden sind verboten:
M3. Gen- und Zelldoping Die folgenden Methoden zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung sind verboten:
Im Wettkampf verbotene Stoffe und Methoden Zusätzlich zu den oben beschriebenen Kategorien S0 bis S5 und M1 bis M3 sind im Wettkampf folgende Kategorien verboten: Verbotene Stoffe S6. Stimulanzien Alle Stimulanzien, dazu gehören alle optischen Isomere, zum Beispiel gegebenenfalls D- und L-, sind verboten. Zu den Stimulanzien gehören
Hiervon ausgenommen sind
S7. Narkotika Die folgenden Narkotika sind verboten: Buprenorphin; S8. Cannabinoide Die folgenden Cannabinoide sind verboten:
Hiervon ausgenommen ist
S9. Glucocorticoide Alle Glucocorticoide sind verboten, wenn sie oral, intravenös, intramuskulär oder rektal verabreicht werden. Dazu gehören unter anderem Betamethason; In bestimmten Sportarten verbotene Stoffe P1. Betablocker Betablocker sind in den folgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten; außerhalb von Wettkämpfen auch, sofern angegeben:
Dazu gehören unter anderem Acebutolol; _____ 2) Für die Zwecke dieses Abschnitts bezieht sich der Begriff "exogen" auf einen Stoff, der vom Körper normalerweise nicht auf natürlichem Wege produziert wird. 3) Für die Zwecke dieses Abschnitts bezieht sich der Begriff "endogen" auf einen Stoff, der vom Körper normalerweise auf natürlichem Wege produziert wird. 4) Bupropion, Koffein, Nikotin, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pipradrol und Synephrin: Diese Stoffe sind in das Überwachungsprogramm für 2019 aufgenommen und gelten nicht als verbotene Stoffe. 5) Cathin: verboten, wenn seine Konzentration im Urin 5 Mikrogramm/ml übersteigt. 6) Ephedrin und Methylephedrin: verboten, wenn ihre Konzentration im Urin jeweils 10 Mikrogramm/ml übersteigt. 7) Epinephrin (Adrenalin): nicht verboten bei der lokalen Verabreichung, zum Beispiel nasal oder ophthalmologisch, oder bei der Verabreichung in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum. 8) Pseudoephedrin: verboten, wenn seine Konzentration im Urin 150 Mikrogramm/ml übersteigt. 9) Auch außerhalb von Wettkämpfen verboten. | Verbotsliste 2021
Welt-Anti-Doping-Code Gültig ab 1. Januar 2021 Die Verbotsliste ist ein verbindlicher Internationaler Standard im Rahmen des Welt-Anti-Doping-Programms. Die Liste wird nach einem umfassenden von der WADA durchgeführten Konsultationsverfahren jährlich aktualisiert. Die Liste tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Der offizielle Wortlaut der Verbotsliste wird von der WADA weitergeführt und in englischer und französischer Sprache veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend. Begriffe, die in dieser Liste verbotener Stoffe und verbotener Methoden verwendet werden: Innerhalb des Wettkampfes verboten Sofern die WADA für eine bestimmte Sportart keinen anderen Zeitraum zugelassen hat, beginnt der Zeitraum "innerhalb des Wettkampfes" grundsätzlich kurz vor Mitternacht (um 23:59 Uhr) am Tag vor einem Wettkampf, für den der Athlet aufgestellt ist, und endet mit dem Ende dieses Wettkampfes und des Probenahmeverfahrens. Zu allen Zeiten verboten Dies bedeutet, dass der Stoff oder die Methode entsprechend der Begriffsbestimmung im Code innerhalb und außerhalb des Wettkampfes verboten ist. Spezifisch und nichtspezifisch Nach Artikel 4.2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes gelten "für die Zwecke der Anwendung des Artikels 10 [...] alle verbotenen Stoffe als spezifische Stoffe mit Ausnahme derjenigen, die in der Verbotsliste anders gekennzeichnet sind. Eine verbotene Methode gilt nicht als spezifische Methode, es sei denn, sie ist in der Verbotsliste ausdrücklich als spezifische Methode gekennzeichnet." Nach dem Kommentar zu dem Artikel sollen "die in Artikel 4.2.2 genannten spezifischen Stoffe und Methoden [...] auf keinen Fall als weniger wichtig oder weniger gefährlich als andere Dopingstoffe oder -methoden angesehen werden. Es handelt sich dabei einfach um Stoffe und Methoden, bei denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass ein Athlet sie für andere Zwecke als die Leistungssteigerung eingenommen beziehungsweise angewendet hat." Suchtstoffe 2) Nach Artikel 4.2.3 des Codes sind Suchtstoffe jene Stoffe, die als solche gekennzeichnet sind, weil sie in der Gesellschaft häufig außerhalb eines sportlichen Zusammenhangs missbraucht werden. Als Suchtstoffe gelten: Cocain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamfetamin (MDMA/"Ecstasy") und Tetrahydrocannabinol (THC). S0 Nicht zugelassene Stoffe Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe. Pharmakologisch wirksame Stoffe, die in den folgenden Abschnitten der Liste nicht aufgeführt und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind (zum Beispiel Arzneimittel in der präklinischen oder klinischen Entwicklung beziehungsweise Arzneimittel, deren Entwicklung eingestellt wurde, Designerdrogen, nur für die Anwendung bei Tieren zugelassene Stoffe), sind zu jeder Zeit verboten. S1 Anabole Stoffe Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind nichtspezifische Stoffe. Anabole Stoffe sind verboten. 1. Anabolandrogene Steroide (AAS) Bei exogener Verabreichung, dazu gehören unter anderem 2. Andere anabole Stoffe Dazu gehören unter anderem S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind nichtspezifische Stoffe. Die folgenden Stoffe und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en) sind verboten: 1. Erythropoetine (EPO) und Erythropoesebeeinflussende Stoffe Dazu gehören unter anderem 2. Peptidhormone und ihre Releasingfaktoren 2.1 Choriongonadotropin (CG) und Luteinisierendes Hormon (LH) sowie ihre Releasingfaktoren bei Männern, zum Beispiel Buserelin, Deslorelin, Gonadorelin, Goserelin, Leuprorelin, Nafarelin und Triptorelin. 3. Wachstumsfaktoren und Wachstumsfaktor-Modulatoren Dazu gehören unter anderem S3 Beta-2-Agonisten Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe. Alle selektiven und nichtselektiven Beta-2-Agonisten, einschließlich aller optischen Isomere, sind verboten. Dazu gehören unter anderem Arformoterol Fenoterol Formoterol Higenamin Indacaterol Levosalbutamol Olodaterol Procaterol Reproterol Salbutamol Salmeterol Terbutalin Tretoquinol (Trimetoquinol) Tulobuterol Vilanterol Ausnahmen: inhaliertes Salbutamol: höchstens 1.600 Mikrogramm über 24 Stunden, aufgeteilt auf mehrere Einzeldosen von nicht mehr als 800 Mikrogramm über 12 Stunden, ausgehend von jeder Dosis; inhaliertes Formoterol: abgegebene Dosis höchstens 54 Mikrogramm über 24 Stunden; inhaliertes Salmeterol: höchstens 200 Mikrogramm über 24 Stunden; inhaliertes Vilanterol: höchstens 25 Mikrogramm über 24 Stunden. Hinweis: Eine Salbutamolkonzentration im Urin von mehr als 1.000 Nanogramm/ml oder eine Formoterolkonzentration im Urin von mehr als 40 Nanogramm/ml ist nicht im Einklang mit der therapeutischen Anwendung des Stoffes und gilt als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (AAF), es sei denn, der Athlet weist anhand einer kontrollierten pharmakokinetischen Studie nach, dass dieses abnorme Ergebnis die Folge einer therapeutischen Dosis (durch Inhalation) bis zu der oben genannten Höchstdosis war. S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Verbotene Stoffe in den Klassen S4.1 und S4.2 sind spezifische Stoffe. Verbotene Stoffe in den Klassen S4.3 und S4.4 sind nichtspezifische Stoffe. Die folgenden Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren sind verboten: 1. Aromatasehemmer Dazu gehören unter anderem 2. Antiestrogene Stoffe [Antiestrogene und selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren (SERMs)] Dazu gehören unter anderem 3. Stoffe, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern Dazu gehören unter anderem Aktivin A neutralisierende Antikörper 4. Stoffwechsel-Modulatoren 4.1 Aktivatoren der AMP-aktivierten Proteinkinase (AMPK), zum Beispiel AICAR und SR9009, sowie Peroxisom-Proliferator- aktivierter-Rezeptordelta-(PPAR´-) Agonisten, zum Beispiel 2-(2-Methyl-4-((4-methyl-2-(4-(trifluoromethyl)phenyl)thiazol-5-yl)methylthio)phenoxy)-essigsäure (GW1516, GW501516) S5 Diuretika und Maskierungsmittel Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe. Die folgenden Diuretika und Maskierungsmittel und andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en) sind verboten. Dazu gehören unter anderem Desmopressin; Probenecid; Plasmaexpander, zum Beispiel intravenös verabreichte/s Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke und Mannitol. Acetazolamid; Amilorid; Bumetanid; Canrenon; Chlortalidon; Etacrynsäure; Furosemid; Indapamid; Metolazon; Spironolacton; Thiazide, zum Beispiel Bendroflumethiazid, Chlorothiazid und Hydrochlorothiazid; Triamteren und Vaptane, zum Beispiel Tolvaptan. Ausnahmen: Drospirenon, Pamabrom sowie die topische ophthalmische Verabreichung von Carboanhydrasehemmern (zum Beispiel Dorzolamid, Brinzolamid); die lokale Verabreichung von Felypressin in der Dentalanästhesie. Hinweis: Wird in der Probe eines Athleten zu allen Zeiten beziehungsweise innerhalb des Wettkampfes jegliche Menge eines der folgenden Grenzwerten unterliegenden Stoffe - nämlich Formoterol, Salbutamol, Cathin, Ephedrin, Methylephedrin und Pseudoephedrin - in Verbindung mit einem Diuretikum oder Maskierungsmittel nachgewiesen, so gilt dieser Nachweis als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (AAF), es sei denn, der Athlet besitzt zusätzlich zu der medizinischen Ausnahmegenehmigung für das Diuretikum oder Maskierungsmittel eine bestätigte medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für diesen Stoff. Verbotene Methoden Zu allen Zeiten verboten (innerhalb und außerhalb des Wettkampfes) Alle verbotenen Methoden in dieser Klasse sind nichtspezifisch mit Ausnahme der Methoden in der Klasse M2.2, die spezifische Methoden sind. M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen Folgende Methoden sind verboten:
M2. Chemische und physikalische Manipulation Folgende Methoden sind verboten:
M3. Gen- und Zelldoping Die folgenden Methoden zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung sind verboten:
S6 Stimulanzien Innerhalb des Wettkampfes verboten Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe mit Ausnahme derjenigen in der Klasse S6.A, die nichtspezifische Stoffe sind. Suchtstoffe in diesem Abschnitt: Cocain und Methylendioxymethamfetamin (MDMA/"Ecstasy") Alle Stimulanzien, dazu gehören alle optischen Isomere, zum Beispiel gegebenenfalls D- und L-, sind verboten. Zu den Stimulanzien gehören a. Nichtspezifische Stimulanzien: Adrafinil b. Spezifische Stimulanzien Dazu gehören unter anderem Ausnahmen: Clonidin; Imidazolderivate für die dermatologische, nasale oder ophthalmische Anwendung (zum Beispiel Brimonidin, Clonazolin, Fenoxazolin, Indanazolin, Naphazolin, Oxymetazolin, Xylometazolin) und die in das Überwachungsprogramm für 2021* aufgenommenen Stimulanzien. * Bupropion, Koffein, Nikotin, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pipradrol und Synephrin: Diese Stoffe sind in das Überwachungsprogramm für 2021 aufgenommen und gelten nicht als verbotene Stoffe. ** Cathin: verboten, wenn seine Konzentration im Urin 5 Mikrogramm/ml übersteigt. *** Ephedrin und Methylephedrin: verboten, wenn ihre Konzentration im Urin jeweils 10 Mikrogramm/ml übersteigt. **** Epinephrin (Adrenalin): nicht verboten bei der lokalen Verabreichung, zum Beispiel nasal oder ophthalmologisch, oder bei der Verabreichung in Verbindung mit einem Lokalanästhetikum. ***** Pseudoephedrin: verboten, wenn seine Konzentration im Urin 150 Mikrogramm/ml übersteigt. S7 Narkotika Innerhalb des Wettkampfes verboten Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe. Suchtstoff in diesem Abschnitt: Diamorphin (Heroin) Die folgenden Narkotika, dazu gehören alle optischen Isomere, zum Beispiel gegebenenfalls D- und L-, sind verboten: Buprenorphin Dextromoramid Diamorphin (Heroin) Fentanyl und seine Derivate Hydromorphon Methadon Morphin Nicomorphin Oxycodon Oxymorphon Pentazocin Pethidin S8 Cannabinoide Innerhalb des Wettkampfes verboten Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe. Suchtstoff in diesem Abschnitt: Tetrahydrocannabinol (THC) Alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide sind verboten, zum Beispiel in Cannabis (Haschisch, Marihuana) und Cannabis-Produkten natürliche und synthetische Tetrahydrocannabinole (THCs) synthetische Cannabinoide, welche die Wirkungen von THC nachahmen Ausnahmen: Cannabidiol. S9 Glucocorticoide Innerhalb des Wettkampfes verboten Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe. Alle Glucocorticoide sind verboten, wenn sie oral, intravenös, intramuskulär oder rektal verabreicht werden. Dazu gehören unter anderem Beclometason Betamethason Budesonid Ciclesonid Cortison Deflazacort Dexamethason Fluocortolon Flunisolid Fluticason Hydrocortison Methylprednisolon Mometason Prednisolon Prednison Triamcinolonacetonid P1. Betablocker In bestimmten Sportarten verboten Alle verbotenen Stoffe in dieser Klasse sind spezifische Stoffe. Betablocker sind in den folgenden Sportarten nur innerhalb des Wettkampfes verboten; sofern angegeben (*), sind sie auch außerhalb des Wettkampfes verboten. Billard (alle Disziplinen) (WCBS) Bogenschießen (WA)* Darts (WDF) Golf (IGF) Motorsport (FIA) Schießen (ISSF, IPC)* Skifahren/Snowboarding (FIS) im Skispringen, Freistil aerials/halfpipe und Snowboard halfpipe/big air Unterwassersport (CMAS) wie Free Immersion Apnoea, Jump Blue Apnoea, Speerfischen, Streckentauchen mit und ohne Flossen, Tieftauchen mit konstantem Gewicht mit und ohne Flossen, Tieftauchen mit variablem Gewicht, Zeittauchen und Zielschießen ________ Dazu gehören unter anderem Acebutolol Alprenolol Atenolol Betaxolol Bisoprolol Bunolol Carteolol Carvedilol Celiprolol Esmolol Labetalol Metipranolol Metoprolol Nadolol Nebivolol Oxprenolol Pindolol Propranolol Sotalol Timolol INDEX 1-Androstendiol 1-Androstendion 1-Androsteron 1-Epiandrosteron 1-Testosteron 2-Androstenol 2-Androstenon 3-Androstenol 3-Androstenon 3-Methylhexan-2-amin 4-Androsten-3,6,17-trion (6-oxo) 4-Androstendiol 4-Hydroxytestosteron 4-Methylhexan-2-amin 4-Methylpentan-2-amin 5-Androstendion 5-Methylhexan-2-amin 7-Keto-DHEA 7alpha-Hydroxy-DHEA 7beta-Hydroxy-DHEA 19-Norandrostendiol 19-Norandrostendion A ACE-031 Acebutolol Acetazolamid Adrafinil Adrenalin Agonisten des körpereigenen Reparatur-Rezeptors AICAR Aktivin A neutralisierende Antikörper Aktivin-Rezeptor-IIB-Kompetitoren Albumin Alexamorelin Alprenolol Amfepramon Amfetamin Amfetaminil Amilorid Aminoglutethimid Amiphenazol AMP-aktivierte Proteinkinase (AMPK) Anamorelin Anastrozol Andarin Androsta-1,4,6-trien-3,17-dion Androsta-3,5-dien-7,17-dion Androstanolon Androstatriendion Androstendiol Androstendion Anti-Aktivin-Rezeptor-IIB-Antikörper AOD-9604 Arformoterol Arimistan Asialo-EPO Atenolol B Bazedoxifen Beclometason Bendroflumethiazid Benfluorex Benzfetamin Benzylpiperazin Betamethason Betaxolol Bimagrumab Bisoprolol Blut Blut, autolog Blut, Bestandteile Blut, heterolog Blut, homolog Blutkörperchen, rote Blutmanipulation Blutplättchen-Wachstumsfaktor (PDGF) Bolasteron Boldenon Boldion Brimonidin Brinzolamid Bromantan Budesonid Bumetanid Bunolol Buprenorphin Buserelin C Calusteron Cannabidiol Cannabis Canrenon Carbamyliertes EPO (CEPO) Carteolol Carvedilol Cathin Cathinon Celiprolol Chlorothiazid Chlortalidon Choriongonadotropin (CG) Ciclesonid CJC-1293 CJC-1295 Clenbuterol Clobenzorex Clomifen Clonazolin Clonidin Clostebol CNTO-530 Cobalt Cocain Corticorelin Corticotropine Cortison Cropropamid Crotetamid Cyclofenil D Danazol Daprodustat Darbepoetine (dEPO) Deflazacort Dehydrochlormethyltestosteron Deslorelin Desmopressin Desoxymethyltestosteron Dexamethason Dextran Dextromoramid Diamorphin Dimetamfetamin Dimethylamfetamin Domagrozumab Dorzolamid Drospirenon Drostanolon E Ecstasy Efaproxiral (RSR13) Enobosarm Ephedrin Epiandrosteron Epidihydrotestosteron Epinephrin Epitestosteron EPO-basierte Konstrukte EPO-Fc EPO-mimetische Stoffe Erythropoetine (EPO) Erythropoetin-Rezeptor-Agonisten Esmolol Etacrynsäure Etamivan Ethylestrenol Etilamfetamin Etilefrin Examorelin Exemestan F Famprofazon Felypressin Fenbutrazat Fencamfamin Fencamin Fenetyllin Fenfluramin Fenoterol Fenoxazolin Fenproporex Fentanyl Fibroblasten-Wachstumsfaktoren (FGFs) Flunisolid Fluocortolon Fluoxymesteron Fluticason Follistatin Fonturacetam Formebolon Formestan Formoterol Fulvestrant Furazabol Furfenorex Furosemid G GATA-Hemmer Gendoping Geneditierung Genstilllegung Gentransfer Gestrinon GHRPs Gonadorelin Goserelin GW1516 GW501516 H Hämoglobin, mikroverkapselte Produkte Hämoglobin, Produkte Hämoglobinbasierte Blutersatzstoffe Haschisch Hepatozyten-Wachstumsfaktor (HGF) Heptaminol Heroin Hexarelin hGH 176-191 Higenamin Hydrochlorothiazid Hydrocortison Hydromorphon Hydroxyamfetamin Hydroxyethylstärke Hypoxieinduzierbarer-Faktor (HIF)-Aktivatoren I Imidazol Indacaterol Indanazolin Indapamid Infusionen Injektionen, > 100 ml Insulinähnlicher Wachstumsfaktor 1 (IGF-1) Insuline Insulin-Mimetika Intravenöse Infusionen/Injektionen IOX2 Ipamorelin Isomethepten K K-11706 L Labetalol Landogrozumab Lenomorelin Letrozol Leuprorelin Levmetamfetamin Levosalbutamol LGD-4033 Ligandrol Lisdexamfetamin Luspatercept Luteinisierendes Hormon (LH) M Macimorelin Mannitol Marihuana Mechanisch induzierte Wachstumsfaktoren (MGFs) Meclofenoxat Mefenorex Meldonium Mephedron Mephentermin Mesocarb Mestanolon Mesterolon Metamfetamin( D-) Metandienon Metenolon Methadon Methandriol Methasteron Methedron Methoxy-Polyethylenglycol-Epoetin beta (CERA) Methyl-1-testosteron Methylclostebol Methyldienolon Methylendioxymethamfetamin Methylephedrin Methylnortestosteron Methylphenidat Methylprednisolon Methylsynephrin Methyltestosteron Metipranolol Metolazon Metoprolol Metribolon Miboleron Modafinil Molidustat Mometason Morphin Myostatin bindende Proteine Myostatin neutralisierende Antikörper Myostatinhemmer Myostatin-Propeptid N Nadolol Nafarelin Nandrolon Naphazolin Nebivolol Nicomorphin Nikethamid Norboleton Norclostebol Norethandrolon Norfenefrin Norfenfluramin Nukleinsäure-Analoga Nukleinsäuren O Octodrin Octopamin Olodaterol Ospemifen Ostarin Oxabolon Oxandrolon Oxilofrin Oxprenolol Oxycodon Oxymesteron Oxymetazolin Oxymetholon Oxymorphon P Pamabrom Parahydroxyamfetamin Peginesatid Pemolin Pentazocin Pentetrazol Perfluorchemikalien Peroxisom-Proliferatoraktivierter-Rezeptordelta-Agonisten Pethidin Phendimetrazin Phenethylamin Phenmetrazin Phenpromethamin Phentermin Pindolol Plasmaexpander p-Methylamfetamin Pralmorelin Prasteron Prednisolon Prednison Prenylamin Probenecid Procaterol Prolintan Propranolol Propylhexedrin Prostanozol Proteasen Pseudoephedrin Q Quinbolon R RAD140 Raloxifen Reproterol Roxadustat S Salbutamol Salmeterol Selegilin Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren Sermorelin Sibutramin Sotalol Sotatercept Spironolacton SR9009 Stamulumab Stanozolol Stenbolon Strychnin T Tabimorelin Tamoxifen TB-500 Tenamfetamin Terbutalin Tesamorelin Testolacton Testosteron Tetrahydrocannabinole Tetrahydrogestrinon Thiazide Thymosin beta-4 Tibolon Timolol Tolvaptan Toremifen Transformierender-Wachstumsfaktorbeta- (TGF-²-)Signalhemmer Trenbolon Tretoquinol Triamcinolonacetonid Triamteren Trimetazidin Trimetoquinol Triptorelin Tuaminoheptan Tulobuterol U Unzulässige Einflussnahme V Vadadustat (AKB-6548) Vaptane Vaskulärendothelialer Wachstumsfaktor (VEGF) Vilanterol W Wachstumshormon (GH) X Xenon Xylometazolin Z Zelle, Doping Zelle, genetisch verändert Zelle, normal Zeranol Zilpaterol ________ 2) Hinzufügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: Soweit in dieser Verbotsliste von "Suchtstoffen" die Rede ist, handelt es sich hierbei (auch) um Suchtmittel i. S. d. Nationalen Anti-Doping Codes der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (Hrsg.) (NADC21, vgl. dort Anhang, S. 115: Begriffsbestimmungen). |
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