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Richtlinie ökologische Landbauverbände
Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für die Gewährung von Zuwendungen an Verbände des ökologischen Landbaus

- Baden-Württemberg -

Vom 28. April 2006
(GMBl. Nr. 5 vom 31.05.2006 S. 276)



1 Zuwendungsziel, Rechtsgrundlagen

Das Land gewährt Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg.

1.1 Sie werden insbesondere gewährt

1.2 Sie werden nicht gewährt

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinie und den §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung sowie den jeweiligen Verwaltungsvorschriften hierzu gewährt. Sie werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch das Regierungspräsidium Karlsruhe aufgrund pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. Für die Aufhebung und Erstattung finden die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), insbesondere die §§ 48, 49 und 49a Anwendung.

2 Zuwendungsempfänger

Gefördert werden die badenwürttembergischen Verbände des ökologischen Landbaus.

3 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderung erfolgt für einen Verband,

3.1 der eine Mindestzahl von 10 Mitgliedsbetrieben oder insgesamt mindestens 250 ha Anbaufläche in seinen Mitgliedsbetrieben hat und

3.2 der einen Verbandssitz in Baden-Württemberg hat. Das sind derzeit folgende Verbände:

3.3 Der Verband verpflichtet sich gegenüber dem Land Baden-Württemberg,

3.4 Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Richtlinie wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Zuwendungsempfänger andere öffentliche Zuwendungen - ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Landes zum gleichen Zweck (z.B. Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen nach der Richtlinie des MLR der ländlichen Weiterbildung) - in Anspruch genommen hat.

3.5 Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Richtlinie schließt die Entgegennahme weiterer Zuwendungen für dasselbe Vorhaben, das Dritte unter Beteiligung oder im Interesse des Zuwendungsempfängers durchführen, aus.

4 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Festbetrag für eine Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt.

Der gesamte Zuschuss errechnet sich wie folgt:

In Euro = (Weinbaufläche der Mitgliedsbetriebe in ha/4 + übrige Fläche der Mitgliedsbetriebe in ha/ 10 + Anzahl der Betriebe) x Multiplikator

Der Multiplikator wird jährlich vom Regierungspräsidium Karlsruhe nach den verfügbaren Haushaltsmitteln festgelegt.

Die Zuwendung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, falls der Betrieb (Verband) nachhaltig in die Gewinnzone kommt, unter Berücksichtigung angemessener Rücklagen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.

Als angemessen wird ein Betrag betrachtet, der 20 Prozent der im Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielten jährlichen Gesamterlöse ohne öffentliche Beihilfen oder Zuwendungen nicht übersteigt.

Darüber hinausgehende Rücklagen sind besonders zu begründen.

5 Verfahren

5.1 Die Zuwendungen sind zum 1. Juni eines jeden Jahres beim Regierungspräsidium Karlsruhe unter Verwendung des Vordrucks (Anlage 1 dieser Richtlinie) zu beantragen.

Dabei ist zusammen mit dem Antrag eine Aufstellung über die Zahl der Betriebe der einzelnen Mitgliedsverbände nach folgenden Merkmalen gegliedert

5.2 Mit der ersten Antragstellung nach dieser Richtlinie sind die Verbandssatzung sowie die Verbandsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung vorzulegen. Falls die Verbandssatzung oder die Verbandsrichtlinie geändert wird, ist die neue Fassung der nächsten Antragstellung beizufügen.

5.3 Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

5.4 Der Verwendungsnachweis (Anlage 2) ist vom Verband bis zum 1. Juli des folgenden Jahres dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.

6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

Sie ersetzt die Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für die Gewährung von Zuwendungen an Verbände des ökologischen Landbaus vom 29. Januar 2002, die mit Ablauf des 31. Dezember 2005 nach Nummer 9.2 der Vorschriftenanordnung vom 23. November 2004, GABl. 2005 S. 194 außer Kraft getreten ist.

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  Anlage 1

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr ______
gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum für die
Gewährung von Zuwendungen an Verbände des ökologischen Landbaus

An das
Regierungspräsidium Karlsruhe Sachgebiet 33b
76247 Karlsruhe

1. Antragsteller
(vollständige Bezeichnung des Verbandes, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail)
Bankverbindung
______________
Konto-Nummer
______________
Bankleitzahl
______________
2. Erklärung des Antragstellers zu den Zuwendungsvoraussetzungen
2.1
Anzahl der Mitgliedsbetriebe ______________
davon ______________
Haupterwerbsbetriebe ______________
Nebenerwerbsbetriebe ______________
Landwirtschaftsbetriebe ______________
Obst- u. Gartenbaubetriebe ______________
Umstellungsbetriebe ______________
anerkannte Betriebe ______________
2.2 Gesamtfläche der Mitgliedsbetriebe ________ ha

davon

2.2.1 Weinbaufläche ________ ha
2.2.2 übrige Anbaufläche ________ ha
2.3 Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AÖL eV) liegt vor

[ ] ja [ ] nein

2.4 Es besteht eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Umsatzsteuergesetz

[ ] ja [ ] nein

3.1 Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Nr. 3.3 der Richtlinie ökologische Landbauverbände wird eine Zuwendung von einer anderen Stelle des Landes, des Bundes oder von einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts beantragt bzw. wurde bewilligt (z.B. Zuwendung nach der Richtlinie des Ministeriums für den ländlichen Raum zur Förderung der ländlichen Weiterbildung vom 06.02.2002, Az.: 45-8591.50 oder nach der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Beratungsdienste vom 07.01.1998, Az.: 45-8420.90

[ ] ja [ ] nein

Entsprechende Unterlagen sind ggf. beigefügt.

3.2 Dem Antragsteller ist bekannt, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Rechnungshof Baden-Württemberg das Recht haben, die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung und die Abwicklung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.
3.3 Der Antragsteller verpflichtet sich, dem Regierungspräsidium Karlsruhe unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, der Gewährung oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind.
3.4 Die in diesem Antrag gemachten Angaben sind richtig und vollständig.

Anlagen : aktuelle Verbandssatzung, Auszug aus dem Vereinsregister

Ort, Datum

__________________________________________

Rechtsverbindliche Unterschrift/en des Antragstellers

__________________________________________

Bemerkungen:  

.

  Anlage 2

Verwendungsnachweis
für die Zuwendung gem. der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum für die Gewährung von Zuwendungen an Verbände des ökologischen Landbaus für das Jahr

betrifft : Zuwendungsbescheid vom _______________ über _____________ EURO

An das
Regierungspräsidium Karlsruhe Sachgebiet 33b
76247 Karlsruhe

1. Begünstigter Verband
(vollständige Bezeichnung, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail)

2. Erklärung des Verbandes

2.1 Anzahl der Mitgliedsbetriebe _________
(Stichtag 31. Dezember des Vorjahres)

2.2 Gesamtfläche der Mitgliedsbetriebe ____________ ha

2.2.1 davon Weinbaufläche ____________ ha

2.2.2 davon übrige Anbaufläche ____________ ha

3. Nachweis

3.1 Nachweis für zuwendungsfähige Aufgaben

Darstellung der durchgeführte Maßnahmen:

Sachberichte über Art und Umfang der jeweiligen Aufgabenerfüllung sind angeschlossen

Betrag
- Euro -
prozentualer Anteil
Fachliche Beratung von Betrieben und Weiterbildungsveranstaltungen
Verbraucherinformation
Unterstützung der Landwirtschaftsverwaltung und Mitarbeit
Einhaltung verbandseigener Qualitätsrichtlinien
Sonstiges
Summe

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Beträge beinhalten keine Mehrwertsteuer Beträge beinhalten Mehrwertsteuer

In den obigen Beträgen sind keine Umsatzsteuerbeträge, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar sind, enthalten.

Auf Anforderung ist die Einzelauflistung der Ausgaben mit Angabe von Zahlungsempfänger, Zahlungsgrund, Zahlungsdatum und Betrag vorzulegen.

Die Belege sind für eine Prüfung sortiert bereitzuhalten.

3.2 Einnahmen

Tag der Zahlung Leistungen Dritter
Euro
Zuwendung des Landes
Euro
Sonstige Zuwendungen
(bitte erläutern)
Euro
Summe

4. Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben

Gesamt-Ausgaben _________________________________ Euro
davon Ausgaben für förderfähige Aufgaben
Euro
Gesamt-Einnahmen Euro
Eingesetzte Eigenmittel
_______________ Euro - _______________Euro
Mehrausgabe (+)/Mehreinnahme (-) Euro
---------------------------

Es wird bestätigt, dass

Anlagen

1 Jahresbericht für das Jahr ______

1 Haushalts- sowie Organisations- und Stellenplan für das Jahr ______

________________________
(Ort und Datum)
__________________________________________________________
(Rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Zuwendungsempfängers
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