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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XLl. Lineare Polyurethane für Papierbeschichtungen
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.1975 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 6/1975 S. 105)
Gegen die Verwendung von linearen Polyurethanen zum Beschichten von Papieren, Kartons und Pappen für die Lebensmittelverpackung gemäß Empfehlung XXXVI 1 bestehen keine Bedenken, sofern sich die beschichteten Materialien für die vorgesehene Verwendung eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
| Diethylenglykol | insgesamt höchstens 25 % |
| 1,4-Butandiol | |
| 1,6-Hexandiol | |
| 2,2-Dimethylpropandiol | |
| Trimethylolpropan | |
| 1,4-Bishydroxymethylcyclohexan |
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1) Empfehlung XXXVI "Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt".
2) Die genannten Stoffe sind als Monomere in der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 aufgeführt, sie unterliegen den dort festgelegten Begrenzungen.
3) Diese Emulgatoren werden in die Makromoleküle eingebaut und sind in den Fertigerzeugnissen nur noch in geringen technisch unvermeidbaren, gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenklichen Mengen enthalten.
4) Gem. Verordnung (EU) Nr. 10/2011 als Additiv für die Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff zugelassen
5) Empfehlung XIV "Kunststoff-Dispersionen".
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