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Liste A
Lebensmittel tierischer Herkunft 
Anlage 4
(zu § 1 Abs. 2 bis 4) 05 07


  Gruppe Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf den sich die Höchstmengen beziehen, soweit in Anlage 1 nicht anders geregelt
1. Milch Kuhmilch Milch sonstiger Tiere Gesamtmilch
2. Erzeugnisse auf Milchbasis Käse I Butter Rahm Quark Milchfett Erzeugnisse auf Milchbasis sonstiger Tiere Gewicht der zur Herstellung verwen- deten Milch; bei Milchfetten bezieht sich der Höchstgehalt auf das Gesamt- erzeugnis
3. Eier Vogeleier Eigelb und Flüssigei, auch getrocknet oder in anderer Weise haltbar gemacht Eier ohne Schale Eigelb; Flüssigei: Gewicht der zur Her- stellung verwendeten Eier ohne Schale
4. Fleisch (frisch, gekühlt, gefroren) Fleisch von schlachtbaren Haussäugetieren I Rind Kalb Schwein Lamm/Schaf Fohlen/Pferd Ziege Hauskaninchen Fleisch übriger schlachtbarer Haussäugetiere Fleisch vom Geflügel Hühner Enten Gänse Puten Perlhuhn Taube übriges Geflügel Fleisch vom Haarwild Hase Reh Rot/Damwild Schwarzwild Wildkaninchen übriges Haarwild Fleisch vom Federwild Fasan Rebhuhn Wildente Wildtaube übriges Federwild Fleisch übriger Tiere Innereien Hüllen für Fleischerzeugnisse J essbarer Anteil (ohne Knochen)
5. Fleischerzeugnisse (frisch, gekühlt, gefroren) Wurstwaren Schweinefleischerzeugnisse Rindfleischerzeugnisse übrige Fleischerzeugnisse (z.B. Fette und Öle)  
6. Fische Seefische Süßwasserfische Fischleber Fischrogen essbarer Anteil

Bei Erzeugnissen bezogen auf das Frischgewicht der zur Herstellung verwendeten Fische, anderen Krebs- und Weichtieren beziehungsweise der zur Herstellung verwendeten Fischlebern oder -rogen

7. Fischerzeugnisse Fischlebererzeugnisse Fischrogenerzeugnisse übrige Fischerzeugnisse (z.B. Fischöle)
8. Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus Muscheln Schnecken übrige Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
9. Honig Blütenhonig Honigtauhonig Wabenhonig übrige Honige  
10. andere Lebensmittel tierischer Herkunft alle Lebensmittel tierischer Herkunft, sofern für sie keine besonderen Höchstmengen für den betreffenden Stoff in der Anlage 1 festgesetzt sind  

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Liste B
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft
Anlage 4 06c 06d 08
(zu § 1 Abs. 2 bis 4)


Gruppe 1. Obst (Früchte), einschließlich Schalenfrüchte Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf den sich die Höchstmengen beziehen, soweit in den Anlagen 2 und 3 nicht anders geregelt frisch (ungekocht, gekühlt oder durch Gefrieren haltbar gemacht), oder ge- trocknet, soweit nachfolgend bestimmt, ohne Zusatz von Zucker
1.1. Zitrusfrüchte Limonen Mandarinen (einschließlich Clementinen und ähnliche Hybriden) Orangen Pampelmusen (einschließlich Grapefruits und ähnliche Hybriden) Zitronen übrige Zitrusfrüchte ganzes Erzeugnis
1.2. Schalenfrüchte (mit/ohne Schale) Esskastanien (Maronen) Haselnüsse Kaschunüsse (Cashewnüsse) Kokosnüsse Macadamia Mandeln Paranüsse Pecan-Nüsse Pinienkerne Pistazienkerne Walnüsse übrige Schalenfrüchte (mit/ohne Schalen) ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Schale
1.3. Kernobst Äpfel Birnen Mispeln Quitten übriges Kernobst ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Stiele
1.4. Steinobst Aprikosen Kirschen (Süß-, Sauerkirschen) Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und ähnliche Hybriden) Pflaumen (einschließlich Eierpflaumen, Rundpflaumen, Mirabellen und Renekloden) übriges Steinobst ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Stiele
1.5. Beeren- und Kleinobst 1.5.1. Trauben Keltertrauben Tafeltrauben
1.5.2. Erdbeeren (ausgenommen Wildfrüchte)
1.5.3. Strauchbeerenobst (ausgenommen Wild- früchte) Brombeeren Himbeeren Loganbeeren Boysenbeeren übriges Strauchbeerenobst
1.5.4. Kleinfrüchte und Beeren (ausgenommen Wildfrüchte) Heidelbeeren Johannisbeeren (rot, schwarz, weiß) Preiselbeeren Stachelbeeren übrige Kleinfrüchte und Beeren
1.5.5. Wildfrüchte Hagebutten Holunderbeeren Waldbrombeeren Walderdbeeren Waldheidelbeeren Waldhimbeeren übrige Wildfrüchte
ganzes Erzeugnis nach Entfernung der r Kelche und Stiele (falls vorhanden); bei Johannisbeeren Früchte mit Stielen
1.6. sonstige Früchte Ananas Avocados Bananen Baumtomaten Brotfrucht Cherimoyas Datteln Durian Feigen Fejioa (Ananas-Guave) Granatäpfel Guanabanas Jabotica Jackfrucht Jambolan Johannisbrot Kaktusfeigen Kapstachelbeeren Karambolen Kaschu-Äpfel (Cashew-Äpfel) Kiwis Kumquats Litschis Longan Mammey-Äpfel Mangos Mangostane Naranjilla Oliven Papayas Passionsfrüchte Pomerac Rambutan Rosen-Äpfel Sapodilla Tamarinden übrige Früchte ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Stiele (falls vorhanden) bzw. bei Ananas nach Entfernung der Krone; bei Oliven: Ganze Früchte ohne Stiel (soweit vorhanden) und ohne Erde (soweit vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unter fließendem kaltem Wasser
Gruppe   Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf den sich die Höchstmengen beziehen, soweit in den Anlagen 2 und 3 nicht anders geregelt
2. Gemüse   frisch (ungekocht, gekühlt, gefroren) oder getrocknet, soweit nachfolgend bestimmt
2.1. Wurzel- und Knollengemüse Bataten, Süßkartoffeln Karotten Knollensellerie Kohlrüben Maniok Kassava  Meerettich Pastinaken Petersilienwurzel Pfeilwurz Radieschen Rettiche Rote Rüben Schwarzwurzeln Speiserüben Tapioka Topinambur Yamswurzeln übrige Wurzel- und Knollengemüse ganzes Erzeugnis nach Entfernung des Krautes oder der Blätter sowie der anhaftenden Erde (falls vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unter fließendem kaltem Wasser oder durch schonendes Bürsten des Erzeugnisses
2.2. Zwiebelgemüse Frühlingszwiebeln (Lauchzwiebeln) Knoblauch Schalotten Speisezwiebeln übriges Zwiebelgemüse Zwiebeln, Schalotten und Knoblauch, ausgereift: ganzes Erzeugnis nach Entfernung der lose anhaftenden trockenen Außenhaut und der Erde (falls vorhanden); Zwiebeln, Schalotten und Knoblauch nicht ausgereift, Frühlingszwiebeln: ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Wurzeln und Erde (falls vorhanden)
2.3. Fruchtgemüse 2.3.1. Solanaceen Auberginen, Okra Paprika (einschließlich Chillies) Pepinos Tomaten übrige Solanaceen
2.3.2. Cucurbitaceen mit genießbarer Schale Gurken (einschließlich Einlegegurken) Zucchinis übrige Cucurbitaceen mit genießbarer Schale
2.3.3. Cucurbitaceen mit ungenießbarer Schale Kürbisse Melonen Wassermelonen übrige Cucurbitaceen mit ungenießbarer Schale
ganzes Erzeugnis nach Entfernung der l Stiele
2.3.4. Zuckermais (Gemüsemais, Süßmais, Minimais) entlieschte Kolben
2.4. Kohlgemüse 2.4.1. Blumenkohle
Blumenkohl
Broccoli
übrige Blumenkohle
nur Kopf
2.4.2. Kopfkohle
Rosenkohl
Kopfkohl
(z.B. Weiß-, Rot-, Wirsingkohl) übrige Kopfkohle
2.4.3. Blattkohle
Chinakohl
Grünkohl
übrige Blattkohle
Erzeugnis nach Entfernung der welken Blätter (falls vorhanden)
2.4.4. Kohlrabi ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Blätter und anhaftenden Erde (falls vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unter fließendem Wasser oder durch schonendes Bürsten des trockenen Erzeugnisses
Gruppe   Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf den sich die Höchstmengen beziehen, soweit in den Anlagen 2 und 3 nicht anders geregelt
2.5. Blattgemüse und frische Kräuter 2.5.1. Salatarten
Endivie
(breitblättrige Blätter und Blattstiele der Brassica einschließlich Stielmus Endivie/ Eskariol, Wegwarte, krausblättrige Endivie/Frisee, Radicchio, Zuckerhutsalat)
Feldsalat
Kresse
Rucola
Salat
(Kopfsalat, Schnittsalat, Eisbergsalat, Römischer Salat/Bindsalat) übrige Salatarten
2.5.2. Spinat und verwandte Arten
Mangold
Spinat
übrige verwandten Arten
2.5.3. Brunnenkresse
2.5.4. Chicoree
2.5.5. frische Kräuter
Basilikum
Beifuß
Blätter von Knollensellerie
Bohnenkraut
Boretsch
Dill
Dost (Origano)
Estragon
Fenchel Kerbel
Liebstöckel
Majoran
Petersilie
Pimpinelle
Rosmarin
Salbei
Sauerampfer
Schnittlauch
Schnittsellerie
Thymian
Waldmeister
Wermut
Zitronenmelisse
übrige frische Kräuter
ganzes Erzeugnis nach Entfernung der verwelkten Außenblätter sowie der Wurzeln und Erde (falls vorhanden)
2.6. Hülsengemüse (frisch) Bohnen mit Hülsen
Bohnen ohne Hülsen
Erbsen mit Hülsen
Erbsen ohne Hülsen
übrige Hülsengemüse (frisch)
ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Hülsen bzw. mit Hülsen, falls genießbar
2.7. Sprossgemüse Artischocken
Bambussprossen
Gemüsefenchel
Karde (Gemüseartischocken, Kardonen)
Palmherzen
Porree
Rhabarber
Spargel
Stangensellerie
übrige Sproßgemüse
ganzes Erzeugnis nach Entfernung der verwelkten Teile und der Erde (falls vor- handen); Porree und Gemüsefenchel: ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Wurzeln und Erde (falls vorhanden)
2.8. Pilze 2.8.1. Zuchtpilze
Austernsaitlinge
Braunkappen
Champignons
übrige Zuchtpilze
2.8.2. wildwachsende Pilze
ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Erde und des Substrats
Gruppe   Lebensmittel Teil des Erzeugnisses, auf den sich die Höchstmengen beziehen, soweit in den Anlagen 2 und 3 nicht anders geregelt
3. Hülsenfrüchte Bohnen
Erbsen
Linsen
Lupinen
übrige Hülsenfrüchte
ganzes Erzeugnis, getrocknet
4. Ölsaat Baumwollsaat
Erdnüsse
Hanfsamen
Kapoksamen
Kürbissamen
Leinsamen
Mohnsamen
Palmkerne
Rapssamen
Rübsensamen
Saflorsamen
Senfsaat
Sesamsaat
Sojabohnen
Sonnenblumenkerne
übrige Ölsaat
ganze Samen nach Entfernung der Kapseln, Schalen bzw. Schoten, falls möglich; bei Sonnenblumenkernen: ganze Kerne mit Schale (soweit vor- handen) oder ohne Schale
5. Kartoffeln Kartoffeln (frühe und gelagerte) ganzes Erzeugnis nach Entfernung der Erde (falls vorhanden); Entfernung der Erde durch Abspülen unter fließendem kaltem Wasser oder durch schonendes Bürsten des trockenen Erzeugnisses
6. Tee Camellia sinensis getrocknete und fermentierte oder nicht fermentierte Blätter und Stiele von Camellia sinensis; ganzes Erzeugnis, Angebotsform
7. teeähnliche Erzeugnisse Kamille
Minze, Pfefferminze
Lindenblüten
Mate
übrige teeähnliche Erzeugnisse
ganzes Erzeugnis, getrocknet
8. Hopfen Hopfen
Hopfenpellets
Hopfenpulver (nicht konzentriert)
ganzes Erzeugnis, getrocknet
9. Getreide Buchweizen
Gerste
Hafer
Hirse
Mais
Roggen
Reis
Sorghum
Triticale
Weizen
übriges Getreide
 
10. Getreideerzeugnisse Getreidemahlerzeugnisse
Rohkleie (unbearbeitet)
Schälmühlenerzeugnisse
Teigwaren
übrige Getreideerzeugnisse
 
11. Gewürze Anis
Dillsamen
Fenchelsamen
Gewürznelken
Ingwer
Kardamom
Koriander
Kümmel
Muskatnuß
Pfeffer (schwarz, weiß)
Piment
Süßholz
Vanilleschoten
Wacholderbeeren
Zimt
übrige Gewürze
ganzes Erzeugnis, Angebotsform
12. andere pflanzliche Lebensmittel alle pflanzlichen Lebensmittel, sofern für sie keine besonderen Höchstmengen für den betreffenden Stoff in den Anlagen 2 oder 3 festgesetzt sind,
einschließlich:
Kakaokerne (ohne Schale)
Rohkaffee
Stärke
Zuckerrüben
ausgenommen:
Getreideerzeugnisse, sofern für Getreide in den Anlagen 2 oder 3 eine besondere Höchstmenge festgesetzt ist
 


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