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Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind  Anlage 5 05 08 11a
(zu § 5 Abs. 1 und § 7)

Teil A Liste 1 08
Zugelassene Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate

E-Nummer Zusatzstoff Abkürzung
1 2 3
E 200 Sorbinsäure Ss
E 202 Kaliumsorbat
E 203 Calciumsorbat
E 210 Benzoesäure Bs
E 211 Natriumbenzoat
E 212 Kaliumbenzoat
E 213 Calciumbenzoat
E 214 Ethyl-p-hydroxybenzoat PHB
E 215 Natriumethyl-p-hydroxybenzoat
E 218 Methyl-p-hydroxybenzoat
E 219 Natriummethyl-p-hydroxybenzoat

Anhang 5 Teil A 05 08 11a
Liste 2

Zulassungen

Lebensmittel Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l),
berechnet als freie Säure
Ss Bs PHB Ss+Bs 1 Ss+PHB 2 Ss+Bs+PHB 3
1 2 3 4 5 6 7
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke (ausgenommen Getränke auf Milchbasis) 300 150 250 Ss +
150 Bs
Teekonzentrate; Früchte- oder Kräuterteekonzentrate (Flüssigkeit) 600
Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung       2000    
Obst-/Fruchtwein (auch alkoholfrei); Made wine 200          
Sod ...saft oder Sodet ...saft 500 200        
Alkoholfreies Bier im Fass   200        
Met 200          
Spirituosen mit weniger als 15 Vol.-% Alkohol 200 200   400    
Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen 1000          
Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere Aufstriche auf Früchtebasis; Mermeladas   500   1000    
Kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse       1000    
Trockenfrüchte 1000          
Frugtgrod oder Rote Grütze 1000 500        
Früchte- oder Gemüsezubereitungen, einschließlich Saucen auf Früchtebasis (ausgenommen Konserven von Mark, Mousse, Kompott, Salaten und ähnlichen Erzeugnissen) 1000          
Gemüse in Essig, Lake oder Öl(ausgenommen Oliven)       2000    
Kartoffelteig oder vorgebackene Kartoffeln, geschnitten 2000          
Gnocchi 1000          
Polenta 200          
Oliven oder Zubereitungen auf Olivenbasis 1000 500   1000    
Geleeüberzug von gekochten, gepökelten oder getrockneten Fleischerzeugnissen; Pasteten 1000
Oberflächenbehandlung von getrockneten Fleischerzeugnissen qs
Teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse, einschließlich Fischrogenerzeugnisse 2000
Gesalzener, getrockneter Fisch       200    
Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht       6000    
Abgepackter und geschnittener Käse 1000          
Nicht reifender Käse 1000          
Schmelzkäse 2000          


Lebensmittel Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l),
berechnet als freie Säure
Ss Bs PHB Ss+Bs 1 Ss+PHB 2 Ss+Bs+PHB 3
1 2 3 4 5 6  
Schichtkäse und Käse mit bei gegebenen Lebensmitteln- 1000          
Nicht hitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis       300    
Dickgelegte Milch 1000          
Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)       5000    
Eiprodukte, getrocknet, kon- zentriert, gefroren oder tief gefroren 1000          
Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot 2000          
Vorgebackene und abgepackte Backwaren und brennwertvermindertes Brot für den Einzelhandel 2000          
Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65 2000          
Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis sowie überzogene Nüsse         1000
(davon 300
PHB max.)
 
Rührteig; Panaden 2000          
Süßwaren (außer Schokolade)           1500
(davon 300
PHB max.)
Kaugummi       1500    
Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse) 1000          
Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem Fettgehalt von 60 % oder mehr 1000          
Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60 % 2000          
Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60 % oder mehr 1000 500   1000    
Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von weniger als 60 % 2000 1000   2000    
Nicht emulgierte Saucen       1000    
Feinkostsalate       1500    


Lebensmittel Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l),
berechnet als freie Säure
Ss Bs PHB Ss+Bs 1 Ss+PHB 2 Ss+Bs+PHB 3
1 2 3 4 5 6 7
Senf       1000    
Würzmittel       1000    
Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen)       500    
Aspik 1000 500        
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Diätnahrung, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist       1500    
Flüssige Tafelsüßen mit einem Wassergehalt von mehr als 75 vom Hundert 500          
Pektinlösungen zur Behandlung von Trockenobst ein schließlich Weinbeeren 10 000          
Flüssige Enzymzubereitungen:            
Lab und Labaustauscher 12 000 12 000 10 000      
andere Enzyme 5 000 5 000 5 000      
...Mehu und Makeutettu 500 200        
...Mehu            
Fleisch-, Fisch-, Krebstier- und Kopffüßeranaloge und Käse auf der Grundlage von Eiweiß 2000          
Dulce de membrillo   1000        
Marmelada       1500    
Ostkaka 2000          
Pasha 1000          
Semmelknödelteig 2000          
Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung) qs
Gekochte rote Rüben   2000        
Häute auf Kollagenbasis mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,6 qs          
Eiermalfarbe   4000 4000 5000    
Krebstiere und Weichtiere, gekocht   1.000   2.000    
Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form       2.000    
Aromen 1500
Fischerzeugnis-Imitate auf Algenbasis 1.000 500
Bier im Fass, das mehr als 0,5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder Fruchtsaftkonzentrate enthält 200 200 400
Ungeschälte frische Zitrusfrüchte (nur Oberflächenbehandlung) 20
Nahrungsergänzungsmittel in trockener Form, die Zubereitungen von Vitamin A oder von Kombinationen aus Vitamin A und D enthalten 1.000
im verzehrfertigen Erzeugnis
1) Ss + Bs: Ss und Bs einzeln oder in Kobination verwendet.
2) Ss + PHB: Ss und PHB einzeln oder in Kombinationverwendet.
3) Ss + Bs + PHB: Ss, Bs und PHB einzeln oder in Kombination verwendet.

Anhang 5 Teil B
Liste 1

Zugelassene(s) Schwefeldioxid und Sulfite

E-Nummer Zusatzstoff
1 2
E 220 Schwefeldioxid
E 221 Natriumsulfit
E 222 Natriumhydrogensulfit
E 223 Natriummetabisulfit
E 224 Kaliummetabisulfit
E 226 Calciumsulfit
E 227 Calciumbisulfit
E 228 Kaliumbisulfit


Anhang 5 Teil B Liste 2 08 11a
Zulassungen *


Lebensmittel Höchstmenge
(mg/kg bzw. mg/l),
berechnet als SO2
1 2
Burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4 % 450
Breakfast sausages 450
Longaniza fresca und Butifarra fresca 450
Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae) 200
Krebstiere oder Kopffüßer  
- frisch, gefroren oder tiefgefroren 150 *
- Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenceridae, Aristeidae:
- weniger als 80 Einheiten
150*
- zwischen 80 und 120 Einheiten
200 *
- mehr als 120 Einheiten
300 *
- gekocht 50 *
- gekochte Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:
- weniger als 80 Einheiten
135 *
- zwischen 80 und 120 Einheiten
180 *
- mehr als 120 Einheiten
270 *

* in den essbaren Teilen

Hartkekse 50
Stärke 50
Sago 30
Graupen 30
Kartoffeltrockenerzeugnisse 400
Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis 50
Geschälte Kartoffeln 50
Verarbeitete (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene) Kartoffeln 100
Kartoffelteig 100
Weiße Gemüsesorten, getrocknet 400
Weiße Gemüsesorten, verarbeitet (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene weiße Gemüsesorten) 50
Getrockneter Ingwer 150
Lebensmittel Höchstmenge
(mg/kg bzw. mg/l),
berechnet als SO2
1 2
Getrocknete Tomaten 200
Meerrettichzubereitung 800
Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten 300
Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen Oliven und gelbe Paprika in Lake) 100
Gelbe Paprika in Lake 500
Verarbeitete Pilze (einschließlich gefrorene Pilze) 50
Trockenpilze 100
Trockenfrüchte  
- Aprikosen, Pfirsiche, Trauben, Pflaumen oder Feigen 2000
- Bananen 1000
- Äpfel oder Birnen 600
- Andere (einschließlich Nüsse mit Schale) 500
Getrocknete Kokosnüsse 50
Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen, kandiert, kristallisiert oder glasiert 100
Konfitüren, Gelees und Marmeladen (ausgenommen Konfitüre extra oder Gelee extra)
oder ähnliche Fruchtaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse
50
Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten Früchten 100
Pastetenfüllungen auf Früchtebasis 100
Würzmittel auf Zitrussaftbasis 200
Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von Wein 2000
Mostarda di frutta 100
Obstgeliersaft und flüssiges Pektin zur Abgabe an den Verbraucher im Sinne des § 2 Nr. 5 Halbsatz 1 800
Weiße Herzkirschen, rehydratisierte Trockenfrüchte und Litschis in Gläsern 100
Zitronenscheiben in Gläsern 250
Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung, ausgenommen Glukosesirup, auch getrocknet 10
Glukosesirup, auch getrocknet 20
Speisesirup oder Melasse 70
Andere Zuckerarten 40
Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke oder Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse) 40
Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die Abgabe aus Großbehältern in der
Gastronomie und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
50
Limonen- oder Zitronensaft 350
Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2,5 % Gerste (barley water) 350
Lebensmittel Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l),
berechnet als SO2
1 2
Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; capile groselha 250
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die Fruchtsaft enthalten 20
(nur als Gehalt aus dem Konzentrat)
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glukosesirup 50
Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung 70
Süßwaren auf Glukosesirupbasis 50
(nur als Gehalt aus dem Glukosesirup)
Bier 20
Bier mit Nachgärung im Fass 50
Alkoholfreier Wein 200
Made wine 260
Obst-/Fruchtwein, Obst-/Fruchtschaumwein (jeweils einschließlich alkoholfreie Erzeugnisse) 200
Met 200
Gärungsessig 170
Senf, außer Dijon-Senf 250
Dijon-Senf 500
Gelatine 50
Fleisch-, Fisch- oder Krebstieranaloge auf Proteinbasis 200
Marinierte Nüsse 50
Zuckermais, vakuumverpackt 100
Destillierte alkoholische Getränke mit ganzen Birnen 50
Salsicha fresca 450
Tafeltrauben 10
Frische Litschis 10
(in den essbaren Teilen)
Heidelbeeren (nur Vaccinium corymbosum) 10
Zimt (nur Cinnamomum ceylanicum) 150
* ) Ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l wird als nicht vorhanden betrachtet.


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