Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie): Redaktionelle Anpassung eines Verweises in § 4 Absatz 3

Vom 17. Januar 2019
(BAnz. AT 21.02.2019 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ( Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in der Fassung vom 17. September 2009 (BAnz. Nr. 21a vom 9. Februar 2010), zuletzt geändert am 20. September 2018 (BAnz AT 30.11.2018 B4), wie folgt zu ändern:

I.

In § 4 Absatz 3 wird die Angabe "Nummer 27a des Verzeichnisses verordnungsfähiger Maßnahmen" durch die Angabe "Absatz 8 Satz 1" ersetzt.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Januar 2019

ID: 260796

ENDE