- 1983 -

- 2004 -

- 2013 -
13. BImSchV
- Inhalt-

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Anforderungen an Errichtung und Betrieb

Erster Abschnitt
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 3 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 4 Grenzwert für Kohlenmonoxid

§ 5 Grenzwerte für Stickstoffoxide

§ 6 Grenzwerte für Schwefeldioxide

§ 7 Grenzwerte für Halogenverbindungen

Zweiter Abschnitt

Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 8 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 9 Grenzwert für Kohlenmonoxid

§ 10 Grenzwert für Stickstoffoxide

§ 11 Grenzwerte für Schwefeloxide

§ 12 Grenzwerte für Halogenverbindungen

Dritter Abschnitt
Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe § 13 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 14 Grenzwert für Kohlenmonoxid

§ 15 Grenzwert für Stickstoffoxide

§ 16 Grenzwerte für Schwefeloxide

Dritter Teil
Anforderungen an Altanlagen

§ 17 Grenzwerte für staubförmige Emissionen

§ 18 Grenzwerte für Kohlenmonoxid

§ 19 Grenzwerte für Stickstoffoxide

§ 20 Grenzwerte für Schwefeloxide

Vierter Teil
Messung und Überwachung der Emissionen

§ 21 Meßstellen

§ 22 Erstmalige und wiederkehrende Messungen

§ 23 Meßprogramm für Einzelmessungen

§ 24 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25 Kontinuierliche Messungen

§ 26 Aufzeichnungen und Auswertung bei kontinuierlicher Messung

§ 27 Berichte und Beurteilung kontinuierlicher Messungen

§ 28 Kalibrierung und Funktionsprüfung von Meßeinrichtungen

Fünfter Teil
Gemeinsame Vorschriften

§ 29 Ableitbedingungen für Abgase

§ 30 Erweiterung von Anlagen

§ 31 Mischfeuerungen und Mehrstoffeuerungen

§ 32 Begrenzung staubförmiger Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 33 Zulassung von Ausnahmen

§ 34 Weitergehende Anforderungen

§ 35 Ordnungswidrigkeiten

Sechster Teil
Schlußvorschriften


§ 36 Übergangsvorschriften

§ 37 Änderungen der Vierten und Fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 38 Berlin-Klausel

§ 39 Inkrafttreten

13. BImSchV
- Inhalt -

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Anforderungen an Errichtung und Betrieb

§ 3 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe

§ 5 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

§ 6 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 7 Kraft-Wärme-Kopplung

§ 8 Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 9 Wesentliche Änderung und Erweiterung von Anlagen

§ 10 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 11 Ableitbedingungen für Abgase

§ 12 Störungen an Abgasreinigungseinrichtungen

Dritter Teil
Messung und Überwachung

§ 13 Messplätze

§ 14 Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 15 Kontinuierliche Messungen

§ 16 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 17 Einzelmessungen

§ 18 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 19 Jährliche Berichte über Emissionen

Vierter Teil
Anforderungen an Altanlagen

§ 20 Übergangsregelung

Fünfter Teil
Gemeinsame Vorschriften

§ 21 Zulassung von Ausnahmen

§ 22 Weitergehende Anforderungen

§ 23 Zugänglichkeit der Normen- und Arbeitsblätter

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

Sechster Teil
Schlussvorschriften

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anhang I Äquivalenzfaktoren

Anhang II Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

13. BImSchV
- Inhalt -

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9 Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10 Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11 Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12 Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13 Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14 Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16 Ableitbedingungen für Abgase

§ 17 Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18 Messplätze

§ 19 Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20 Kontinuierliche Messungen

§ 21 Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23 Einzelmessungen

§ 24 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25 Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26 Zulassung von Ausnahmen

§ 27 Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29 Ordnungswidrigkeiten

§ 30 Übergangsregelungen

ENDE