| - 1983 - |
- 2004 - | - 2013 - |
| 13. BImSchV - Inhalt- Erster Teil § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil Erster Abschnitt § 3 Grenzwerte für staubförmige Emissionen § 4 Grenzwert für Kohlenmonoxid § 5 Grenzwerte für Stickstoffoxide § 6 Grenzwerte für Schwefeldioxide § 7 Grenzwerte für Halogenverbindungen Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe § 8 Grenzwerte für staubförmige Emissionen § 9 Grenzwert für Kohlenmonoxid § 10 Grenzwert für Stickstoffoxide § 11 Grenzwerte für Schwefeloxide § 12 Grenzwerte für Halogenverbindungen Dritter Abschnitt § 14 Grenzwert für Kohlenmonoxid § 15 Grenzwert für Stickstoffoxide § 16 Grenzwerte für Schwefeloxide Dritter Teil § 17 Grenzwerte für staubförmige Emissionen § 18 Grenzwerte für Kohlenmonoxid § 19 Grenzwerte für Stickstoffoxide § 20 Grenzwerte für Schwefeloxide Vierter Teil § 21 Meßstellen § 22 Erstmalige und wiederkehrende Messungen § 23 Meßprogramm für Einzelmessungen § 24 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen § 25 Kontinuierliche Messungen § 26 Aufzeichnungen und Auswertung bei kontinuierlicher Messung § 27 Berichte und Beurteilung kontinuierlicher Messungen § 28 Kalibrierung und Funktionsprüfung von Meßeinrichtungen Fünfter Teil § 29 Ableitbedingungen für Abgase § 30 Erweiterung von Anlagen § 31 Mischfeuerungen und Mehrstoffeuerungen § 32 Begrenzung staubförmiger Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen § 33 Zulassung von Ausnahmen § 34 Weitergehende Anforderungen § 35 Ordnungswidrigkeiten Sechster Teil § 37 Änderungen der Vierten und Fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 38 Berlin-Klausel § 39 Inkrafttreten |
13. BImSchV Erster Teil § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil § 3 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe § 4 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe § 5 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe § 6 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen § 7 Kraft-Wärme-Kopplung § 8 Betrieb mit mehreren Brennstoffen § 9 Wesentliche Änderung und Erweiterung von Anlagen § 10 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen § 11 Ableitbedingungen für Abgase § 12 Störungen an Abgasreinigungseinrichtungen Dritter Teil § 13 Messplätze § 14 Messverfahren und Messeinrichtungen § 15 Kontinuierliche Messungen § 16 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen § 17 Einzelmessungen § 18 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen § 19 Jährliche Berichte über Emissionen Vierter Teil § 20 Übergangsregelung Fünfter Teil § 21 Zulassung von Ausnahmen § 22 Weitergehende Anforderungen § 23 Zugänglichkeit der Normen- und Arbeitsblätter § 24 Ordnungswidrigkeiten Sechster Teil § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anhang I Äquivalenzfaktoren Anhang II Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse |
13. BImSchV Abschnitt 1 § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Aggregationsregeln Abschnitt 2 § 4 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe § 5 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen § 6 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe § 7 Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe § 8 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen § 9 Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen § 10 Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen § 11 Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte § 12 Kraft-Wärme-Kopplung § 13 Wesentliche Änderung von Anlagen § 14 Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid § 15 Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen § 16 Ableitbedingungen für Abgase § 17 Abgasreinigungseinrichtungen Abschnitt 3 § 18 Messplätze § 19 Messverfahren und Messeinrichtungen § 20 Kontinuierliche Messungen § 21 Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen § 22 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen § 23 Einzelmessungen § 24 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen § 25 Jährliche Berichte über Emissionen Abschnitt 4 § 26 Zulassung von Ausnahmen § 27 Weitergehende Anforderungen Abschnitt 5 § 28 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern § 29 Ordnungswidrigkeiten § 30 Übergangsregelungen |
ENDE