umwelt-online: Multikomponenten-Protokoll (2)

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 Kritische Eintragsraten und Konzentrationen Anhang I

I. Kritische Eintragsraten für Versauerung

A. Für Vertragsparteien innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP

1. Die Ermittlung der kritischen Eintragsraten (im Sinne des Artikels 1) im Hinblick auf den Säuregehalt von Ökosystemen erfolgt nach dem "Manual ON methodologies and criteria for mapping critical levels/loads and geographical areas where they are exceeded". Sie stellen die Höchstmenge der von einem Ökosystem langfristig ohne Schädigung tolerierbaren Deposition mit versauernder Wirkung dar. Bei den stickstoffbezogenen kritischen Säureeintragsraten werden auch die Stickstoff entziehenden Prozesse innerhalb des Ökosystems (z.B. Aufnahme durch Pflanzen) berücksichtigt. Bei den schwefelbezogenen kritischen Säureeintragsraten ist dies nicht der Fall. Bei einer kombinierten schwefel- und stickstoffbezogenen kritischen Säureeintragsrate wird Stickstoff nur dann berücksichtigt, wenn die Stickstoffdeposition größer ist als die Stickstoff entziehenden Prozesse im Ökosystem. Alle von den Vertragsparteien gemeldeten kritischen Eintragsraten werden zusammengefasst und für die integrierte Bewertungsmodellierung verwendet, um bei der Festlegung der Emissionshöchstmengen in Anhang II als Richtschnur zu dienen.

B. Für Vertragsparteien in Nordamerika

2. Für Ostkanada sind die kritischen Schwefel- und Stickstoffeintragsraten für Waldökosysteme anhand ähnlicher wissenschaftlicher Methoden und Kriterien ermittelt worden ("1997 Canadian Acid Rain Assessment"; kanadische Erhebung von 1997 zum sauren Regen) wie in dem "Manual on methodologies and criteria for mapping critical Ievels/loads and geographical areas where they are exceeded". In Ostkanada werden die kritischen Eintragsraten für Versauerung (im Sinne des Artikels 1) als Sulfat im Niederschlag in kg/ha/a ausgedrückt. Alberts in Westkanada, wo die Depositionsraten derzeit unter den ökologischen Grenzen liegen, hat die in Europa für die potentielle Azidität verwendeten generischen Klassierungssysteme für kritische Eintragsraten übernommen. Die potentielle Azidität wird durch Subtrahieren der Gesamtdeposition (nass und trocken) basischer Kationen von den Schwefel- und Stickstoffeinträgen bestimmt. Zusätzlich zu den kritischen Eintragsraten für die potentielle Azidität hat Alberta zur Verminderung der säurebildenden Emissionen Ziel- und Überwachungswerte für Eintragsraten festgelegt.

3. Für die Vereinigten Staaten von Amerika werden die Auswirkungen der Versauerung anhand einer Bewertung der Empfindlichkeit von Ökosystemen, der Gesamtmenge der in die Ökosysteme eingetragenen Verbindungen mit versauemder Wirkung und der mit den Stickstoff entziehenden Prozessen in den Ökosystemen verbundenen Unsicherheiten abgeschätzt.

4. Diese Eintragsraten und Auswirkungen werden für die integrierte Bewertungsmodellierung verwendet und dienen bei der Festlegung der Emissionshöchstmengen und/oder -verringerungen für Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika in Anhang II als Richtschnur.

II. Kritische Eintragsraten für Stickstoff mit düngender Wirkung

Für Vertragsparteien innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP

5. Die Ermittlung der kritischen Eintragsraten (im Sinne des Artikels 1) im Hinblick auf Stickstoffeinträge mit düngender Wirkung (Eutrophierung) erfolgt nach dem "Manual ON methodologies and criteria for mapping critical Ievels/loads and geographical areas where they are exceeded". Sie stellen die Höchstmenge der von einem Ökosystem langfristig ohne Schädigung tolerierbaren eutrophierenden Stickstoffdeposition dar. Alle von den Vertragsparteien gemeldeten kritischen Eintragsraten werden zusammengefasst und für die integrierte Bewertungsmodellierung verwendet, um bei der Festlegung der Emissionshöchstmengen in Anhang II als Richtschnur zu dienen.

III. Kritische Konzentrationen für Ozon

A. Für Vertragsparteien innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP

6. Die Ermittlung der kritischen Konzentrationen (im Sinne des Artikels 1) für Ozon erfolgt zum Schutz von Pflanzen nach dem "Manual ON methodologies and criteria for mapping critical levels/loads and geographical areas where they are exceeded". Sie werden als kumulative Exposition oberhalb eines Schwellenwerts der Ozonkonzentration von 40 ppb (parts per billion by volume) ausgedrückt. Dieser Expositionsindex wird als AOT40 (accumulated exposure over A threshold of 40 ppb = akkumulierte Exposition über einem Schwellenwert von 40 ppb) bezeichnet. Der AOT40-Wert wird durch Addieren der Differenz zwischen der stündlichen Konzentration (in ppb) und 40 ppb für jede Stunde berechnet, in der die Konzentration 40 ppb überschreitet.

7. Die langfristige kritische Ozonkonzentration für landwirtschaftliche Kulturen bei einem AOT40 von 3.000 ppb.h für Mai - Juli (als typische Vegetationsperiode verwendet) und während der Stunden mit Tageslicht wurde zur Bestimmung von gefährdeten Gebieten herangezogen, in denen die kritische Konzentration überschritten wird. In der für dieses Protokoll durchgeführten Berechnung mit dem integrierten Bewertungsmodell wurde als Richtschnur für die Festlegung der Emissionshöchstmengen in Anhang II eine bestimmte Verringerung der Überschreitungen angestrebt. Die langfristige kritische Ozonkonzentration für landwirtschaftliche Kulturen wird auch als Grundlage für den Schutz anderer Pflanzen wie etwa Bäume und die natürliche Vegetation betrachtet. Derzeit werden weitere wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt, um eine differenziertere Interpretation der Folgen von Überschreitungen der kritischen Ozonkonzentrationen für die Vegetation zu ermöglichen.

8. Als kritische Ozonkonzentration für die menschliche Gesundheit gilt die Ozonkonzentration von 120 µg/m3 als 8-Stunden-Mittelwert aus der Luftqualitätsrichtlinie der Weltgesundheitsorganisation. In Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation für Europa (WHO/EURO) wurde als Ersatz für die Luftqualitätsrichtlinie der Weltgesundheitsorganisation eine kritische Konzentration, ausgedrückt als AOT60 (akkumulierte Exposition über einem Schwellenwert von 60 ppb, d. h. 120 µg/m3) und berechnet über einen Zeitraum von einem Jahr, für die Berechnung mit dem integrierten Bewertungsmodell festgelegt. Diese wurde zur Bestimmung gefährdeter Gebiete herangezogen, in denen die kritische Konzentration überschritten wird. In der für dieses Protokoll durchgeführten Berechnung mit dem integrierten Bewertungsmodell wurde als Richtschnur für die Festlegung der Emissionshöchstmengen in Anhang II eine bestimmte Verringerung dieser Überschreitungen angestrebt.

B. Für Vertragsparteien in Nordamerika

9. Für Kanada werden die kritischen Ozonkonzentrationen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bestimmt und zur Festlegung eines gesamtkanadischen Ozongrenzwerts herangezogen. Die Emissionshöchstmengen in Anhang II werden entsprechend dem Anspruchsgrad festgelegt, der zur Einhaltung des gesamtkanadischen Ozongrenzwerts erforderlich ist.

10. Für die Vereinigten Staaten von Amerika werden die kritischen Ozonkonzentrationen bestimmt, um die Gesundheit der Bevölkerung mit einem angemessenen Sicherheitsspielraum und das Gemeinwohl vor allen bekannten oder zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen zu schützen, und werden zur Festlegung einer nationalen Luftqualitätsnorm herangezogen. Integrierte Bewertungsmodellierung und die Luftqualitätsnorm dienen als Richtschnur für die Festlegung der Emissionshöchstmengen und/oder -verringerungen für die Vereinigten Staaten von Amerika in Anhang II.

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 Emissionshöchstmengen Anhang II

Die Emissionshöchstmengen in den folgenden Tabellen beziehen sich auf Artikel 3 Absätze 1 und 10 dieses Protokolls. Die Emissionsmengen für 1980 und 1990 und die prozentualen Emissionsverringerungen sind nur zu Informationszwecken angegeben

Tabelle 1: Emissionshöchstmengen für Schwefel (kt SO2 pro Jahr)

Vertragspartei Emissionsmengen
Emissions-
höchstmengen
Prozentuale
Emissionsverringerungen
für 2010
1980 1990 2010 (Basisjahr 1990)
Armenien 141 73 73 0 %
Belarus 740 637 480 -25 %
Belgien 828 372 106 -72 %
Bulgarien 2.050 2.008 856 -57 %
Dänemark 450 182 55 -70 %
Deutschland 7.514 5.313 550 -90 %
Finnland 584 260 116 -55 %
Frankreich 3.208 1.269 400 -68 %
Griechenland 400 509 546 7 %
Irland 222 178 42 -76 %
Italien 3.757 1.651 500 -70 %
Kanada national a
PEMA (SOMA)
4.643
3.135
3.236
1.873
   
Kroatien 150 180 70 -61 %
Lettland - 119 107 -10 %
Liechtenstein 0,39 0,15 0,11 -27 %
Litauen 311 222. 145 -35 %
Luxemburg 24 15 4 -73 %
Niederlande 490 202 50 -75 %
Norwegen 137 53 22 -58 %
Österreich 400 91 39 -57 %
Polen 4.100 3.210 1.397 -56 %
Portugal 266 362 170 -53 %
Republik Moldau 308 265 135 -49 %
Rumänien 1.055 1.311 918 -30 %
Russische Föderation b
PEMA
7161
1062
4.460
1.133
635 -44 %
Schweden 491 119 67 -44 %
Schweiz 116 43 26 -40 %
Slowakei 780 543 110 -80 %
Slowenien 235 194 27 -86 %
Spanien b 2.959 2.182 774 -65 %
Tschechische Republik 2.257 1.876 283 -85 %
Ukraine 3.849 2.782 1.457 -48 %
Ungarn 1.633 1 010 550 -46 %
Vereinigte Staaten von Amerikas c        
Vereinigtes Königreich 4.863 3.731 625 -83 %
Europäische Gemeinschaft 26.456 16.436 4.059 -75 %
a) Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Protokolls oder beim Beitritt zu diesem Protokoll wird Kanada entweder auf nationaler Ebene oder für sein PEMA eine Emissionshöchstmenge für Schwefel vorlegen und sich um die Vorlage einer Höchstmenge für 2010 bemühen. Das PEMA für Schwefel wird dem SOMA entsprechen, das nach Anhang III des am 14. Juni 1994 in Oslo angenommenen Protokolls betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen als SOMA Südost-Kanada bestimmt wurde. Es handelt sich um eine Fläche von 1 Mio. km2, die Folgendes umfasst: sämtliche Gebiete der Provinzen Prince-Edward-Island, Neuschottland und New Brunswick, das gesamte Gebiet der Provinz Quebec südlich einer geraden Linie zwischen Havre-St. Pierre an der Nordküste des St.-Lorenz-Golfs und dem Punkt, an dem die Grenze Quebec/Ontario auf die Küstenlinie der James-Bucht trifft, sowie das gesamte Gebiet der Provinz Ontario südlich einer geraden Linie zwischen dem Punkt, an dem die Grenze Ontario/Quebec die Küstenlinie der James-Bucht schneidet, und dem Fluss Nipigon in der Nähe des Nordufers des Oberen Sees.

b) Die Zahlen betreffen den europäischen Teil innerhalb des EMEP-Gebiets.

c) Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Protokolls oder beim Beitritt zu diesem Protokoll werden die Vereinigten Staaten von Amerika Folgendes zur Aufnahme in diesen Anhang vorlegen:

  1. spezifische Emissionsverringerungsmaßnahmen für mobile und ortsfeste Schwefelquellen, die entweder auf nationaler Ebene anzuwenden sind oder innerhalb eines PEMA, sofern ein PEMA für Schwefel zur Aufnahme in Anhang III vorgelegt worden ist;
  2. einen Schätzwert für die Gesamtemissionen von Schwefel im Jahr 1990, entweder auf nationaler Ebene oder für das PEMA;
  3. einen Richtwert für die Gesamtemissionen von Schwefel im Jahr 2010, entweder auf nationaler Ebene oder für das PEMA;
  4. dazugehörige Schätzungen der prozentualen Verringerung der Schwefelemissionen.

Die Angaben zu Buchstabe b werden in die Tabelle und die Angaben zu den Buchstaben a, c und d in eine Fußnote zu der Tabelle aufgenommen.

Tabelle 2: Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxide (kt NO2 pro Jahr)

Vertragspartei Emissionsmengen
1990
Emissions-
höchstmengen
2010
Prozentuale
Emissionsverringerungen
für 2010
(Basisjahr 1990)
Armenien 46 46 0 %
Belarus 285 255 -11 %
Belgien 339 181 -47 %
Bulgarien 361 266 -26 %
Dänemark 282 127 -55 %
Deutschland 2.693 1.081 -60 %
Finnland 300 170 -43 %
Frankreich 1.882 860 -54 %
Griechenland 343 344 0 %
Irland 115 65 -43 %
Italien 1.938 1.000 -48 %
Kanada a 2.104    
Kroatien 87 879 0 %
Lettland 93 84 -10 %
Liechtenstein 0,63 0,37 -41 %
Litauen 158 110 -30 %
Luxemburg 23 11 -52 %
Niederlande 580 266 -54 %
Norwegen 218 156 -28 %
Österreich 194 107 -45 %
Polen 1.280 879 -31 %
Portugal 348 260 -25 %
Republik Moldau 100 90 -10 %
Rumänien 546 437 -20 %
Russische Föderation b
PEMA
3.600
360
265 -26 %
Schweden 338 148 -56 %
Schweiz 166 79 -52 %
Slowakei 225 130 -42 %
Slowenien 62 45 -27 %
Spanien b 1.113 847 -24 %
Tschechische Republik 742 286 -61 %
Ukraine 1.888 1.222 -35 %
Ungarn 238 198 -17 %
Vereinigte Staaten von Amerikas c      
Vereinigtes Königreich 2.673 1.181 -56 %
Europäische Gemeinschaft 13.161 6.671 -49 %
a) Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Protokolls oder beim Beitritt zu diesem Protokoll wird Kanada entweder auf nationaler Ebene oder für sein PEMA eine Emissionshöchstmenge für Schwefel vorlegen und sich um die Vorlage einer Höchstmenge für 2010 bemühen. Das PEMA für Schwefel wird dem SOMA entsprechen, das nach Anhang III des am 14. Juni 1994 in Oslo angenommenen Protokolls betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen als SOMA Südost-Kanada bestimmt wurde. Es handelt sich um eine Fläche von 1 Mio. km2, die Folgendes umfasst: sämtliche Gebiete der Provinzen Prince-Edward-Island, Neuschottland und New Brunswick, das gesamte Gebiet der Provinz Quebec südlich einer geraden Linie zwischen Havre-St. Pierre an der Nordküste des St.-Lorenz-Golfs und dem Punkt, an dem die Grenze Quebec/Ontario auf die Küstenlinie der James-Bucht trifft, sowie das gesamte Gebiet der Provinz Ontario südlich einer geraden Linie zwischen dem Punkt, an dem die Grenze Ontario/Quebec die Küstenlinie der James-Bucht schneidet, und dem Fluss Nipigon in der Nähe des Nordufers des Oberen Sees.

b) Die Zahlen betreffen den europäischen Teil innerhalb des EMEP-Gebiets.

c) Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Protokolls oder beim Beitritt zu diesem Protokoll werden die Vereinigten Staaten von Amerika Folgendes zur Aufnahme in diesen Anhang vorlegen:

  1. spezifische Emissionsverringerungsmaßnahmen für mobile und ortsfeste Schwefelquellen, die entweder auf nationaler Ebene anzuwenden sind oder innerhalb eines PEMA, sofern ein PEMA für Schwefel zur Aufnahme in Anhang III vorgelegt worden ist;
  2. einen Schätzwert für die Gesamtemissionen von Schwefel im Jahr 1990, entweder auf nationaler Ebene oder für das PEMA;
  3. einen Richtwert für die Gesamtemissionen von Schwefel im Jahr 2010, entweder auf nationaler Ebene oder für das PEMA;
  4. dazugehörige Schätzungen der prozentualen Verringerung der Schwefelemissionen.

Die Angaben zu Buchstabe b werden in die Tabelle und die Angaben zu den Buchstaben a, c und d in eine Fußnote zu der Tabelle aufgenommen.

Tabelle 3: Emissionshöchstmengen für Ammoniak (kt NH3 pro Jahr)

Vertragspartei Emissionsmengen
1990
Emissions-
höchstmengen
2010
Prozentuale
Emissionsverringerungen
für 2010
(Basisjahr 1990)
Armenien 25 25 0 %
Belarus 219 158 -28 %
Belgien 107 74 -31 %
Bulgarien 144 108 -25 %
Dänemark 122 69 -43 %
Deutschland 764 550 -28 %
Finnland 35 31 -11 %
Frankreich 814 780 -4 %
Griechenland 80 73 -9 %
Irland 126 116 -8 %
Italien 466 419 -10 %
Kroatien 37 30 -19 %
Lettland 44 44 0 %
Liechtenstein 0,15 0,15 0 %
Litauen 84 84 0 %
Luxemburg 7 7 0 %
Niederlande 226 128 -43 %
Norwegen 23 23 0 %
Österreich 81 66 -19 %
Polen 508 468 -8 %
Portugal 98 108 10 %
Republik Moldau 49 42 -14 %
Rumänien 300 210 -30 %
Russische Föderation a
PEMA
1191
61
49 -20 %
Schweden 61 57 -7 %
Schweiz 72 63 -13 %
Slowakei 62 39 -37 %
Slowenien 24 20 -17 %
Spanien a 351 353 1 %
Tschechische Republik 156 101 -35 %
Ukraine 729 592 -19 %
Ungarn 124 90 -27 %
Vereinigtes Königreich 333 297 -11 %
Europäische Gemeinschaft 3.671 3.129 -15 %
a) Die Zahlen betreffen den europäischen Teil innerhalb des EMEP-Gebiets.

Tabelle 4: Emissionshöchstmengen für flüchtige organische Verbindungen (kt VOC pro Jahr)

Vertragspartei Emissionsmengen
1990
Emissions-
höchstmengen
2010
Prozentuale
Emissionsverringerungen
für 2010
(Basisjahr 1990)
Armenien 81 81 0 %
Belarus 533 309 -42 %
Belgien 324 144 -56 %
Bulgarien 217 185 -15 %
Dänemark 178 85 -52 %
Deutschland 3.195 995 -69 %
Finnland 209 130 -38 %
Frankreich 2.957 1.100 -63 %
Griechenland 373 261 -30 %
Irland 197 55 -72 %
Italien 2.213 1.159 -48 %
Kanada a 2.880    
Kroatien 105 90 -14 %
Lettland 152 136 -11 %
Liechtenstein 1,56 0,86 -45 %
Litauen 103 92 -11 %
Luxemburg 20 9 -55 %
Niederlande 502 191 -62 %
Norwegen 310 195 -37 %
Österreich 351 159 -55 %
Polen 831 800 -4 %
Portugal 640 202 -68 %
Republik Moldau 157 100 -36 %
Rumänien 616 523 -15 %
Russische Föderation b
PEMA
3.566
203
165 -19 %
Schweden 526 241 -54 %
Schweiz 292 144 -51 %
Slowakei 149 140 -6 %
Slowenien 42 40 -5 %
Spanien b 1.094 669 -39 %
Tschechische Republik 435 220 -49 %
Ukraine 1.369 797 -42 %
Ungarn 205 137 -33 %
Vereinigte Staaten von Amerika c      
Vereinigtes Königreich 2.555 1.200 -53 %
Europäische Gemeinschaft 15.353 6.600 -57 %
a) Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Protokolls oder beim Beitritt zu diesem Protokoll wird Kanada entweder auf nationaler Ebene oder für sein PEMA eine Emissionshöchstmenge für Schwefel vorlegen und sich um die Vorlage einer Höchstmenge für 2010 bemühen. Das PEMA für Schwefel wird dem SOMA entsprechen, das nach Anhang III des am 14. Juni 1994 in Oslo angenommenen Protokolls betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen als SOMA Südost-Kanada bestimmt wurde. Es handelt sich um eine Fläche von 1 Mio. km2, die Folgendes umfasst: sämtliche Gebiete der Provinzen Prince-Edward-Island, Neuschottland und New Brunswick, das gesamte Gebiet der Provinz Quebec südlich einer geraden Linie zwischen Havre-St. Pierre an der Nordküste des St.-Lorenz-Golfs und dem Punkt, an dem die Grenze Quebec/Ontario auf die Küstenlinie der James-Bucht trifft, sowie das gesamte Gebiet der Provinz Ontario südlich einer geraden Linie zwischen dem Punkt, an dem die Grenze Ontario/Quebec die Küstenlinie der James-Bucht schneidet, und dem Fluss Nipigon in der Nähe des Nordufers des Oberen Sees.

b) Die Zahlen betreffen den europäischen Teil innerhalb des EMEP-Gebiets.

c) Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Protokolls oder beim Beitritt zu diesem Protokoll werden die Vereinigten Staaten von Amerika Folgendes zur Aufnahme in diesen Anhang vorlegen:

  1. spezifische Emissionsverringerungsmaßnahmen für mobile und ortsfeste Schwefelquellen, die entweder auf nationaler Ebene anzuwenden sind oder innerhalb eines PEMA, sofern ein PEMA für Schwefel zur Aufnahme in Anhang III vorgelegt worden ist;
  2. einen Schätzwert für die Gesamtemissionen von Schwefel im Jahr 1990, entweder auf nationaler Ebene oder für das PEMA;
  3. einen Richtwert für die Gesamtemissionen von Schwefel im Jahr 2010, entweder auf nationaler Ebene oder für das PEMA;
  4. dazugehörige Schätzungen der prozentualen Verringerung der Schwefelemissionen.

Die Angaben zu Buchstabe b werden in die Tabelle und die Angaben zu den Buchstaben a, c und d in eine Fußnote zu der Tabelle aufgenommen.

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