umwelt-online: Vollzug der Störfall-Verordnung im Land Berlin (5)
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| - Muster für die Festlegung von Meldestufen einschließlich eines Musters für Vorabmeldungen - | Anhang 3 |
Melderaster zur
Kategorisierung und Abgrenzung der Ereignisfälle
| Kategorie | Charakterisierung und Abgrenzung der Ereignisse und deren Auswirkungen | Maßnahmen |
| D1 | Keine Auswirkungen außerhalb der Werkgrenzen und keine Belastungen des Grundwassers zu besorgen.
Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine Gefahr außerhalb objektiv nicht besteht, die aber von der Nachbarschaft wahrzunehmen sind und für gefährlich gehalten werden können (z.B. starke Geräusche; Abfackeln von Gasen; schwache, begrenzte Geruchseinwirkung). | Gegenseitige Information von Anlagenbetreiber, Polizei und Feuerwehr.
Keine Maßnahmen der Behörden zur Gefahrenabwehr erforderlich. |
| D2 | Auswirkungen und Belastungen des Grundwassers außerhalb der Werkgrenzen nicht auszuschließen. Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine großflächige oder anhaltende Geruchseinwirkung festzustellen ist, eine Gefährdung der Gesundheit aber nicht besteht. | Feststellende Maßnahmen durch Polizei und Feuerwehr.
Gegebenenfalls abgestimmte Information an die betroffene Bevölkerung durch die Behörden. Begrenzte Maßnahmen der Behörden. Behördeninformation nach Plan. |
| D3 | Gefährdung außerhalb der Werkgrenzen wahrscheinlich oder bereits gegeben. | Maßnahmen wie D2.
Warnung der betroffenen Bevölkerung durch die Behörden. Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. |
| D4 | Schwerer D3-Fall oder Katastrophenfall. | Maßnahmen wie D3.
Gegebenenfalls Maßnahmen nach Katastrophenschutzplan. |
Vorabmeldung
A. Allgemeine Angaben
| Meldung vom Werk: | Uhrzeit: ❏ ❏ ❏ ❏ | Datum: ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ |
| An Leitstelle/zentrale Leitstelle: | ||
| An Polizeidienststelle: | ||
| An Sonstige: | ||
| Gebäude/Anlage: | Eintritt der Störung: ❏ ❏ ❏ ❏ | |
| Unterliegt der Störfall-Verordnung: ja ❏ nein ❏ | ||
| Wind aus Richtung: | Windgeschwindigkeit: | |
| Kurztext der Alarmmeldung: |
B. Art des Ereignisses
| Vorsorgliche Information | ❏ | (Angaben zu C und D entfallen) | |||
| Personenschaden | ❏ | Brand | ❏ | flüssiger Stoffaustritt | ❏ |
| Sonstiges | ❏ | Explosion | ❏ | gasförmiger Stoffaustritt | ❏ |
| Austritt von Stäuben und Aerosolen | ❏ | ||||
Freigesetzter Stoff:
C. Erwartete Wirkung außerhalb des Werkes
| Geruchs- einwirkung | Gesundheits- gefährdung | Explosions- gefahr | Gewässer- verunreinigung | Sonstige Ge- fährdungen/ Belästigungen | |
| Nicht zu erwarten | C1 ❏ | C5 ❏ | C9 ❏ | C13 ❏ | C17 ❏ |
| Nicht auszuschließen | C2 ❏ | C6 ❏ | C 10 ❏ | C 14 ❏ | C18 ❏ |
| Wahrscheinlich | C3 ❏ | C7 ❏ | C11 ❏ | C15 ❏ | C19 ❏ |
| Bereits gegeben | C4 ❏ | C8 ❏ | C12 ❏ | C16 ❏ | C20 ❏ |
| D.Einstufung der Kategorien | |||||
| D1 ❏ | D2 ❏ | D3 ❏ | D4 ❏ | ||
Ergänzende Angaben:
| Bearbeiter: | ||
| Name: | Telefon: | Unterschrift: |
| Alarmierungsschema (Beispiel) | Anhang 4 |
| Beispiele von Annahmen für Störfallablaufszenarien nach Nummer 9.2.6.2 | Anhang 5 |
1 Freisetzung aus stoffführenden Systemen mit großem Massenstrom (druckführend, drucklos)
Austritt gefährlicher Stoffe durch größere Schäden an stoffführenden Systemen. Dabei sind zu beachten bzw. zugrunde zu legen
1.1 Brennbare oder explosionsfähige Stoffe/Stoffgemische
Folgende Fälle sind in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls zu unterscheiden:
Auswirkungen
1.2 Luftgetragene toxische Stoffe (Gase, Gaswolken aus Lachenverdampfung, Stäube, Aerosole)
Es ist in Betracht zu ziehen
Auswirkungen
1.3 Wasser- und bodengefährdende Stoffe
Folgende Fälle sind in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls zu unterscheiden:
Direkter Stoffeintrag oder mit vorheriger Ausbreitung nach 1.2 mit
Auswirkungen
2 Brände
Folgende Fälle sind in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls zu unterscheiden; dabei sind betriebs- und störfalltypische Randbedingungen (thermischer Auftrieb, Turbulenzen) zu beachten:
Brand von
Auswirkungen
3 Explosion
Explosion der in Betracht kommenden größten zusammenhängenden Stoffmenge; bauliche (passive) Maßnahmen können berücksichtigt werden.
Auswirkungen
| Beispiel einer Gliederung mit Kurzerläuterung für einen internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan | Anhang 6 |
Erläuterung:
Hier sollte dargestellt werden, auf welchen Betriebsbereich sich die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung erstreckt.
Bei Standorten mit mehreren Betriebsbereichen (z.B. in Industrieparks) ist eine Unterteilung in
Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass jeder Betriebsbereich, für den ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan nach der Störfall-Verordnung zu erstellen ist, in einem solchen Plan behandelt ist. Die Pläne sollten den gleichen schematischen Aufbau haben.
1 Angaben zum Betriebsbereich und seiner Umgebung
1.1 Angaben zum Objekt (Betriebsbereich, Standort)
1.1.1 Allgemeine Beschreibung
Erläuterung:
Dieser Punkt dient zur Groborientierung der externen Einsatzkräfte.
Die Objektbeschreibung soll kurz und allgemein verständlich den Zweck des Objektes ("was macht der Betriebsbereich, der Standort") erläutern. Sie soll zusätzlich auf gegebenenfalls bestehende Alarm- und Gefahrenabwehrpläne hinweisen.
1.1.2 Zufahrtsmöglichkeiten
1.1.3 Betriebszeiten der Anlagen sowie Angaben über Anzahl und Arbeitsort der in den Anlagen Beschäftigten
Erläuterung:
Diese Angaben dienen der Vorbereitung von eventuellen Rettungsmaßnahmen; sie ersetzen nicht die Anwesenheitskontrolle am Sammelort.
1.1.4 Einzelpläne Erläuterung:
Hier sind Pläne für den Betriebsbereich, in denen die gefährliche(n) Anlage(n) gekennzeichnet ist (sind), gemeint. Die Pläne sind in den internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan zu integrieren oder es ist anzugeben, wo sie jederzeit verfügbar sind. Insbesondere sind folgende Pläne in einer Detaillierung zu erstellen, wie sie für die Begrenzung von Störfallauswirkungen erforderlich ist:
Feuerwehrplan (nach DIN 14 095)
Der Feuerwehrplan nach DIN 14 095 enthält feuerwehrrelevante Angaben über das Einsatzobjekt/die Einsatzobjekte. Er enthält zum Beispiel
Es kann erforderlich sein, für Teilbereiche Einzelpläne aufzustellen. Ziel ist die schnelle Vorabinformation der Einsatzkräfte (Werkfeuerwehr oder öffentliche Feuerwehr) über das Einsatzobjekt. Für die Kennzeichnung von Sicherheitseinrichtungen und Gefahren sollen Symbole verwendet werden (DIN 14 034, DIN 2425, DIN 4844 usw.). Darüber hinaus müssen Gefahrenschwerpunkte und Sicherheitseinrichtungen eingezeichnet werden, damit die Einsatzkräfte im Gefahrfall kurzfristig umfassende Abwehrmaßnahmen treffen können.
Als Gefahrenschwerpunkte sollen u. a. aufgeführt werden:
Energieversorgungsplan
Der Übersichtsplan für die Energieversorgung enthält u. a. Angaben über den Verlauf und den Inhalt der Versorgungsleitungen:
Rohrleitungspläne
Hier sind Angaben über Rohrleitungen entsprechend Nummer 9.2.3.2.3 dieses Gemeinsamen Rundschreibens zu machen.
Abwasserkanalplan
Der Gesamtabwasserkanalplan enthält die Hauptsammelleitungen und Übergabestellen in den Vorfluter bzw. in das öffentliche Kanalnetz mit Absperr- und Umleitungsmöglichkeiten. Der Gebäudekanalplan enthält:
Bei kleineren Betriebsbereichen lassen sich Gesamtabwasserkanalplan und Gebäudekanalplan zusammenfassen.
Die Löschwasserrückhaltung ist mit
im Abwasserkanalplan darzustellen. Bei größeren Betriebsbereichen ist ein gesonderter Plan aufzustellen.
Absperreinrichtungen
Die Absperreinrichtungen sind
Lageplan betrieblicher Alarm- und Warneinrichtungen
Der Lageplan gibt Hinweise auf die örtliche Lage und Funktion der Alarm- und Warneinrichtungen (z.B. Feuermeldeeinrichtungen, Nottelefone, Lautsprechanlagen, Sirenen). Die Funktion im Alarmierungssystem muss angegeben sein.
Flucht- und Rettungsplan
Der Flucht- und Rettungsplan nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung muss für jedes Gebäude aufgestellt werden. Er muss deutlich sichtbar zum Beispiel in Treppenräumen und Fluren
ausgehängt sein. Er dient den im Betrieb Anwesenden dazu, das Gebäude schnell und sicher zu verlassen und den Sammelort/ Treffpunkt aufzusuchen. Er muss folgende Angaben enthalten:
(Not-)Abfahrpläne
Die Notabfahrpläne enthalten Anweisungen und Verfahrensbeschreibungen zur Notabschaltung der gefährlichen Anlagen (z.B. Reaktoren). Die (Not-)Abfahrpläne sind in der Regel im Betriebsbereich vorzuhalten.
1.2 Gefahrenschwerpunkte Erläuterung:
Unabhängig von der grafischen Darstellung werden hier die wichtigsten gefährlichen Stoffe und gefährlichen technischen Einrichtungen aufgelistet.
1.2.1 Gefährliche Stoffe Erläuterung:
Es müssen Art, Menge, Einsatz- und Lagerart, mögliche gefährliche Reaktionen der Gefahrstoffe sowie Hinweise zur Schadensbekämpfung angegeben werden. Es sind die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und gegebenenfalls betriebsinterne Stoffinformationen beizufügen oder zum Beispiel in der Koordinierungsstelle (s. Nummer 2.3.1) bereitzuhalten.
1.2.2 Gefährliche technische Einrichtungen Erläuterung:
Als gefährliche technische Einrichtungen werden Einrichtungen angesehen, von denen Gefahren ausgehen können, zum Beispiel
1.2.3 Gefahrenbereiche Erläuterung:
Gefahrenbereiche sind insbesondere die Standorte der unter Nummer 1.2.1 und 1.2.2 genannten gefährlichen Stoffe und gefährlichen technischen Einrichtungen sowie explosionsgefährdete Bereiche. Sie können im Feuerwehrplan dargestellt sein.
1.2.4 Auswirkungsbetrachtungen und Gefährdungsbereiche
Erläuterung:
Hier sind die für die Gefahrenabwehrplanung notwendigen Eckdaten der zugrunde gelegten Störfallabläufe darzulegen (s. Nummer 9.2.6.2). Ferner sind die mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmten Gefährdungsbereiche zu dokumentieren. Die Gefährdungsbereiche sind in dem Ortsplan nach Nummer 1.3.1 grafisch darzustellen.
1.3 Angaben zur Umgebung
1.3.1 Allgemeine Beschreibung
Erläuterung:
Auszug aus dem Ortsplan (Maßstab 1:5000); Inhalt (u. a.)
1.3.2 Besondere Schutzobjekte in der Nachbarschaft Erläuterung:
Schutzobjekte in der Nachbarschaft sind u. a.
Hierbei wird auf die Angaben nach Nummer 9.2.2.1.1 in Verbindung mit 9.2.6.2.5 dieses Gemeinsamen Rundschreibens verwiesen.
1.3.3 Gefahrenquellen in der Umgebung Erläuterung:
Hier sind Angaben nach Nummer 9.2.6.1.2 dieses Gemeinsamen Rundschreibens zu machen.
2 Gefahrenabwehrkräfte und -einrichtungen
2.1 Betriebliche Gefahrenabwehrkräfte
2.1.1 Einsatzkräfte
Erläuterung:
Folgende Angaben sollten gemacht werden:
2.1.2 Leitung des Betriebsbereichs Erläuterung:
Hier ist anzugeben, wie sichergestellt ist, dass jederzeit eine Person als oberste Führungskraft des Betriebsbereichs zu den erforderlichen Entscheidungen befugt und für diese verantwortlich ist.
2.1.3 Spezielle Fachkräfte Erläuterung:
Für spezielle Aufgaben und bei besonderen Problemstellungen können im Ereignisfall spezielle Fachkräfte hinzugezogen werden, zum Beispiel
2.2 Außerbetriebliche Gefahrenabwehrkräfte Erläuterung:
In Abstimmung mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden sind Angaben der außerhalb des Betriebsbereichs für die Gefahrenabwehr auf dem Gelände des Betriebsbereichs zur Verfügung stehenden Abwehrkräfte (z.B. Einsatzstärke, Alarmierungszeiten, Ausrüstung, Qualifikation) zu machen.
2.3 Einrichtungen und Ausrüstung
2.3.1 Koordinierungsstelle
Erläuterung:
Es werden Angaben über Funktion, Besetzung, Ort und Ausstattung der im Ereignisfall zu besetzenden Koordinierungsstelle gemacht.
2.3.2 Kommunikationsstrukturen
Erläuterung:
Es werden die im Ereignisfall zur Verfügung stehenden werksinternen Einrichtungen genannt und kurz beschrieben.
2.3.3 Mobile Einsatzmittel Erläuterung:
Die im Betriebsbereich für den Einsatz im Rahmen der Gefahrenabwehr vorhandenen Einsatzmittel werden genannt und kurz beschrieben.
2.3.4 Ausrüstungen Erläuterung:
Die Ausrüstungsteile (z.B. persönliche Schutzausrüstungen) sollten im Einzelnen in tabellarischer Form aufgelistet werden. Dabei sollten auch Angaben über den jeweiligen Standort und die Verfügbarkeit gemacht werden.
2.3.5 Hilfsmittel zur Ermittlung des Gefährdungsbereiches
Erläuterung:
Die im Betriebsbereich vorhandenen Messgeräte zur Beurteilung von Gesundheitsgefahren, Umweltbeeinträchtigungen und der meteorologischen Verhältnisse werden genannt und kurz beschrieben. Ferner werden Angaben darüber gemacht, wie ermittelte Daten in die Gefahrenabwehr integriert werden können.
2.3.6 Warneinrichtungen für Beschäftigte
Erläuterung:
In Abstimmung mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden sind Angaben zu den Warneinrichtungen und ihrer Funktion zu machen.
3 Alarmplan
3.1 Alarmfälle
Erläuterung:
Es werden alle Alarmfälle definiert. Dabei sind zu unterscheiden:
Zum Beispiel: Interne Alarmfälle
Ereignisse, die Aktivitäten des Betriebsbereichs gemäß dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan erfordern, können zum Beispiel sein:
3.2 Alarmierung
Erläuterung:
Es werden der Alarmierungsablauf beschrieben und die je nach Alarmfall durchzuführenden Alarmierungen bzw. Benachrichtigungen festgelegt. Es ist eine Alarmierungsliste zu erstellen (vgl. Anhang 2).
Der Alarmierungsablauf muss so organisiert werden, dass in keinem Fall unnötig Zeit vertan wird. Insbesondere die Alarmierung der dringend benötigten Einsatzkräfte (z.B. Werkfeuerwehr/Betriebsfeuerwehr/betriebliche Einsatzkräfte/öffentliche Feuerwehr/Notarzt) muss einfach organisiert sein und weitgehend automatisch ablaufen. Der Alarmierungsablauf ist in einem Schema darzustellen (vgl. Anhang 4).
4 Warnungen
4.1 Warnung der Beschäftigten
Erläuterung:
Es ist anzugeben, wie die im Betriebsbereich anwesenden Personen nötigenfalls über Alarmsituationen informiert und vor Gefahren gewarnt werden.
4.2 Warnung der Nachbarschaft
Erläuterung:
Die Warnung der Anlieger, insbesondere der betroffenen Bevölkerung, erfolgt durch die für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden. Bei ungünstigen Umständen (z.B. nahe Wohnbebauung) sollte der Betreiber die Warnung der Bevölkerung übernehmen.
Eine Warnung erfolgt bei akut drohenden Gefahren, zum Beispiel
5 Gefahrenabwehr
5.1 Gefahrenabwehr durch interne Stellen
Erläuterung:
Die im Alarmfall von den zuständigen Stellen durchzuführenden Aufgaben können jeweils nach folgendem Schema erarbeitet werden:
Meldung:
Es wird erklärt, wie die Stelle im Alarmfall alarmiert und informiert wird.
Aufgaben/Zuständigkeiten:
Es werden die Aufgaben der betroffenen Stelle genannt. Ferner wird auf weitere Anweisungen (z.B. Dienstanweisungen, Betriebsanweisungen) hingewiesen, die Detailanweisungen für den Alarmfall enthalten. Es wird angegeben, wer beim Ausfall von Einsatzkräften deren Aufgaben übernimmt.
5.1.1 Alarmzentrale
5.1.2 Werkfeuerwehr
5.1.3 Werkärztlicher Dienst
5.1.4 Werkleiter vom Dienst
5.1.5 Werkschutz
5.1.6 Sicherheitsabteilung
5.1.7 Umweltschutzabteilung
5.1.8 Betroffener Betriebsbereich/betroffene Anlage
5.1.9 Benachbarte Anlagen und Betriebsbereiche
5.1.10 Hilfe leistende interne Fachabteilungen Erläuterung
Hilfe leistende interne Fachabteilungen können zum Beispiel folgende Stellen sein:
5.1.11 Alle Mitarbeiter
Erläuterung:
Anweisungen an die Mitarbeiter über Maßnahmen bei Unfällen, Bränden und Alarm müssen unmittelbar an die Mitarbeiter gerichtet werden.
5.2 Gefahrenabwehr unter Beteiligung externer Stellen
Erläuterung:
Im internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist festzuhalten, wie die Beratung gemäß § 5 Abs. 2 StörfallV sichergestellt wird. Hierzu gehören insbesondere:
6 Anweisungen für spezielle Ereignisse
Erläuterung:
Hier werden Handlungsanweisungen für Ereignisse gegeben, bei deren Eintritt besondere Maßnahmen erforderlich sind oder zur Gefahrenabwehr spezielle Informationen benötigt werden; zum Beispiel Erläuterung getroffener Vorkehrungen. Derartige Ereignisse können zum Beispiel sein:
7 Informationen der Behörden und der Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) und Auskünfte an die Bevölkerung
Erläuterung:
Auskünfte an Dritte während eines Alarmfalles sollen
7.1 Information sonstiger Behörden
Erläuterung:
Sonstige Behörden, wie zum Beispiel Umwelt- und Arbeitsschutzbehörden, deren Benachrichtigung rechtlich geboten ist, sind unverzüglich zu informieren sowie umfassend und sachkundig zu beraten.
7.2 Vereinbarung über Information der Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) und Auskünfte an die Bevölkerung
Erläuterung:
Um eine unnötige Beunruhigung der Bevölkerung durch Falschmeldungen zu vermeiden, wird empfohlen, Vorsorge zu treffen, um im Ereignisfall Journalisten unverzüglich und sachlich richtig informieren zu können. Darüber hinaus ist Vorsorge zu treffen, dass Anfragen aus der Bevölkerung sachkundig und ausreichend beantwortet werden können (z.B. Einrichtung eines Bürgertelefons, Internet).
8. Externe Hilfsmittel und Fachkräfte
8.1 Geräte und Ausrüstungen
8.2 Spezielle Fachkräfte
8.3 Telefonverzeichnis
Erläuterung:
Telefonnummern, die im Alarmfall u. a. für Behörden und die verantwortlichen Führungskräfte des Betriebsbereichs bedeutsam sein können, insbesondere Behörden- und Fremdfirmen-Rufnummern, sind im Alarm- und Gefahrenabwehrplan aufzuführen.
9 Beigefügte Unterlagen
Erläuterung:
Insbesondere können hier
u. a. integriert werden.
| Checklisten | Anhang 7 |
1 Checkliste für die Zusammenarbeit von Betreibern und Gefahrenabwehrbehörden zur Erstellung der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
1.1 Allgemeines
Adressaten und Anzahl der fortzuschreibenden Exemplare;
Zeitraum, andere Kriterien zur Aktualisierung;
Darlegung der Störfallablaufszenarien nach Nummer 9.2.6.2 dieses Gemeinsamen Rundschreibens, insbesondere
1.2 Einsatz externer Kräfte zur internen Gefahrenabwehr
1.3 Folgemaßnahmen
2 Checkliste für die Abstimmung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung auf der Grundlage von Brandschutzvorsorgemaßnahmen (landesrechtliche Bestimmungen sind zu berücksichtigen)
2.1 Bauliche Brandschutzvorkehrungen
2.2 Brandschutzeinrichtungen
2.3 Organisatorischer Brandschutz
2.4 Vorkehrungen zur Entfernung von Brandrückständen
Abstimmung über
2.5 Brandschutzrelevante Lagerung
2.6 Brandschutzrelevante Kennzeichnungen
2.7 Bei der betrieblichen Feuerwehrleitstelle bereitzuhaltende Unterlagen für Objekte mit besonderen Gefahrenpotentialen
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