umwelt-online: Vollzug der Störfall-Verordnung im Land Berlin (6)
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| Anforderungen an die Informationen gemäß Anhang V der Störfall-Verordnung | Anhang 8 |
1. Name des Betreibers und Angabe des Standorts
Erforderlich ist die Angabe der Firma mit Anschrift. Aus den Angaben zum Standort muss eine eindeutige räumliche Zuordnung des Betriebsbereichs, für den die Information gegeben wird, möglich sein. Die Beifügung einer Lageskizze (gegebenenfalls Lageplan) ist empfehlenswert.
2. Benennung und Stellung der Person, die die Information gibt
Erforderlich ist die Angabe des Namens der Person bzw. der Stelle, die die Informationen erteilt und für Rückfragen zur Verfügung steht. Es sollte neben der genauen Anschrift mindestens eine Telefon-/Telefaxnummer und E-Mail-Adresse für allgemeine Informationen zum Gefahrenobjekt sowie für Auskünfte im Gefahrenfall zur Verfügung stehen.
3. Bestätigung, dass die Störfall-Verordnung Anwendung findet und die sich daraus ergebenden Mitteilungspflichten erfüllt worden sind
Es ist zu bestätigen, dass der Betriebsbereich der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt wurde und gegebenenfalls ein Sicherheitsbericht erstellt sowie eine interne Alarm- und Gefahrenabwehrplanung durchgeführt wurde.
4. Allgemeinverständliche Kurzbeschreibung der Tätigkeit/ der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Erforderlich sind Angaben über die Tätigkeit/der Tätigkeiten im Betriebsbereich. Es wird eine kurze Beschreibung des Verfahrens und seiner Zielsetzung, insbesondere der Produkte empfohlen. Die Bezeichnung von Anlagen soll den Angaben in der 4. BImSchV entsprechen. Gegebenenfalls sollte eine vertiefte Information über Tätigkeiten im Betriebsbereich auf Abruf bereitgehalten werden (Angabe von Telefonnummer).
5. Bezeichnung der Stoffe oder Zubereitungen, die einen Störfall verursachen können, unter Angabe ihrer wesentlichen Gefährlichkeitsmerkmale
Erforderlich ist die Angabe des chemischen Stoffnamens und eventuell gebräuchlicher Trivialnamen. Handelt es sich um eine große Zahl von Stoffen, so sollten die gefährlichsten und mengenmäßig bedeutsamsten Stoffe im Einzelnen angegeben werden, die übrigen sind nach ihrer Art und ihren Eigenschaften klassifiziert zu nennen. Die Angabe sollte die Gefährlichkeitsmerkmale (Bezeichnung, Piktogramme) nach dem Chemikaliengesetz verwenden.
Auf Anfrage ist eine vertiefte Information anzubieten. Als vertiefte Information sind die Angaben ausreichend, die in dem Sicherheitsdatenblatt nach § 14 der Gefahrstoffverordnung [39] zu den Bezeichnungen und Gefährlichkeitsmerkmalen enthalten sind. Eine Kontaktadresse ist hier anzugeben.
6. Allgemeine Unterrichtung über die Art der Gefahr bei einem Störfall einschließlich möglicher Wirkungen auf Mensch und Umwelt
Erforderlich sind Angaben zu:
Gegebenenfalls sind Angaben über den Grad der Schwere möglicher Auswirkungen sowie den Auswirkungsbereich zu machen.
7. Hinreichende Auskünfte darüber, wie die betroffenen Personen gewarnt und über den Verlauf eines Störfalls fortlaufend unterrichtet werden sollen
Erforderlich sind geeignete Angaben über das Alarmierungssystem (Alarmfälle, Alarminhalt) und das Informationssystem für Auskünfte in Gefahrensituationen, insbesondere
8. Hinreichende Auskünfte darüber, wie die betroffenen Personen beim Eintreten eines Störfalls handeln und sich verhalten sollen
Erforderlich sind eindeutige Angaben zu Verhaltensmaßregeln in einer Gefahrensituation. Der genaue Wortlaut muss zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmt sein, insbesondere sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:
9. Bestätigung, dass der Betreiber geeignete Maßnahmen am Standort einschließlich der Verbindung zu den für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz zuständigen Behörden getroffen hat, um bei Eintritt eines Störfalls gerüstet zu sein und dessen Wirkung so gering wie möglich zu halten
Erforderlich ist die Bestätigung, dass
10. Hinweis auf den externen Alarm- und Gefahrenabwehrplan, der für die Störfallauswirkungen außerhalb des Standortes ausgearbeitet wurde
In dem Hinweis soll die für den externen Alarm- und Gefahrenabwehrplan zuständige Behörde genannt werden.
11. Einzelheiten darüber, wo unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsauflagen weitere Informationen eingeholt werden können
Zu den geheimzuhaltenden Unterlagen zählen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Angabe einer Kontaktadresse, bei der weitere Informationen (z.B. Sicherheitsbericht) erhalten werden können.
| - Beispiel für ein Informationsblatt über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen - | Anhang 9 |
| Informationsblatt über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen (Beispiel) | Die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen sind Ziele der EG-Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie).
Zur Umsetzung der geltenden Seveso-II-Richtlinie ist am 3. Mai 2000 eine neue Fassung der Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) in Kraft getreten. Dadurch werden Betreibern von Betriebsbereichen mit einem besonderen Gefahrenpotential erweiterte und fortlaufende Informationspflichten auferlegt. Nicht nur die Behörden, sondern auch die Öffentlichkeit (insbesondere Nachbarschaft und Allgemeinheit) sind über vom Betriebsbereich im Störfall möglicherweise ausgehende Gefahren und vorgesehene und getroffene Schutzmaßnahmen zu informieren. | ||
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Die Werner Mustermann GmbH betreibt in ihrem Werk Musterheim-Phönix an der Musterheimer Straße sieben Betriebe und zwei Läger, die einen Betriebsbereich darstellen und unter die Störfall-Verordnung fallen.
Schon lange unterliegt dieser Betriebsbereich der Firma Mustermann GmbH, Musterheim, strengen Sicherheitsauflagen. Aufgrund der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ist seit über 20 Jahren keine gefährliche Störung aufgetreten. Trotz der hohen Sicherheit unserer Anlagen können wir jedoch Störfälle nicht völlig ausschließen.
In der vorliegenden Informationsschrift beschreiben wir den Betriebsbereich, die eingesetzten Stoffe, was bei einem Störfall passieren kann und vor allem, wie Sie sich selbst und Ihre Angehörigen wirksam vor den Folgen eines Störfalls schützen können.
Bitte lesen Sie die Information sorgfältig durch und bewahren Sie insbesondere das Notfallblatt mit den Verhaltensregeln für den Störfall stets griffbereit auf.
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| Das Werk Phönix der Werner Mustermann GmbH. Hier werden Therapeutica (wie beispielsweise Lentang, Diagnostica (wie beispielsweise Ranoling, Feinchemikalien und Biochemica produziert. Foto: Mustermann GmbH | ||
Was produziert das Werk Phönix?
In den Produktionsanlagen auf dem Werksgelände werden im Wesentlichen Wirkstoffe für Arzneimittel produziert. Entweder werden diese aus Pflanzenmaterial durch Extraktion und Reinigung (z.B. Herzmittel aus den Blättern des Fingerhutes), oder durch chemische Stoffumwandlungen über mehrere Zwischenprodukte hergestellt. Zu den letzten gehören zum Beispiel die Mustermann Produkte Lentan® und Ranolin®.
| Foto aus der Produktion |
Aus den Wirkstoffen stellt die Firma Mustermann GmbH Tabletten und Dragees her (hier Lentan)
Die chemischen Reaktionen werden überwiegend in Mehrzweckreaktionsapparaten bei Temperaturen bis zu 200 °C und einem Druck von bis zu 2 bar durchgeführt.
Auf dem Werksgelände befinden sich auch Läger für die Einsatzstoffe, Zwischenprodukte und Fertigprodukte.
Obwohl die Werner Mustermann GmbH die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, können Brände, Explosionen oder Freisetzungen gefährlicher Stoffe nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall können sich die gelagerten bzw. eingesetzten Chemikalien zersetzen oder miteinander reagieren. Produkte aus die-sen Reaktionen können beispielsweise Stickoxide, Salzsäure, Blausäure, Phosgen oder Schwefeldioxid sein. Selbst dann werden diese Stoffe die Werksgrenzen im Normalfall nicht überschreiten. Ihre Ausbreitung hängt von der Art und Menge des Stoffes, seinen spezifischen Eigenschaften, der Art der Bebauung sowie Wetter und Windbedingungen ab. Grundsätzlich gilt: die Wirkungen sind umso geringer, je größer die Entfernung vom Unfallort ist.
| Foto von Werksanlagen |
In Rührapparaten werden Chemikalien zu Arzneimittelwirkstoffen umgesetzt
Ein Störfall im Werk Phönix der Werner Mustermann GmbH kann - je nach freigesetzten Stoffen und Stoffgruppen - zu verschiedenen Gefahren führen, wie die Tabelle in Schaubild 2 aufzeigt: zu Reizungen von Augen, Nase und Mund, zu Verätzungen der Atemwege und der Haut, oder zu Vergiftungserscheinungen. Lagergüter des Einzelhandels können belastet werden. Schädigungen sind auch für die Umwelt möglich: Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser durch Chemikalien, Schädigung von Pflanzen und Tieren, aber auch Druckwellen und Beschädigungen von Häusern aufgrund starker Explosionen sind denkbar.
Das Schaubild zeigt die Lage des Werks.
Im Normalfall werden gefährliche Stoffe die Werksgrenzen nicht überschreiten.
Die Ausbreitung hängt von der Art und Menge des Stoffes, seinen spezifischen Eigenschaften, der Art der umliegenden Bebauung sowie von den Wetterbedingungen ab.
Was kann Störfälle verursachen?
Bei der Werner Mustermann GmbH werden etwa 50 verschiedene Stoffe, die unter die Störfall-Verordnung fallen, eingesetzt. Da das Werk jedoch ein ständig wechselndes Produktionsprogramm hat, ist jeweils nur ein Teil dieser Stoffe gleichzeitig vorrätig.
Man kann grundsätzlich zwei Stoffarten unterscheiden. Bei ca. 70 % der betroffenen Stoffmengen handelt es sich um in der Chemischen Industrie übliche organische Lösungsmittel als Hilfsstoffe für die Wirkstoff-Herstellung.
Typische Beispiele sind Ethanol, Methanol oder Toluol.
Im Durchschnitt lagern etwa 100 Tonnen nebeneinander in unseren Tankanlagen.
Die restlichen Stoffe sind feste, flüssige, zum geringen Teil gasförmige Chemikalien, die als Bau-steine für die Herstellung von Wirkstoffen eingesetzt werden.
Beispiele dafür sind Methyljodid, Ammoniak und Oleum.
Die folgende Tabelle führt einige Stoffe in Verbindung mit dem jeweiligen Gefährlichkeitsmerkmal auf.
| Typische Stoffe | Phosphortrichlorid, Natriummethylat Brom Schwefelsäure (konz. + SO3 = Oleum) | Methyljodid, Ammoniak, Ethylenoxid, Methanol, Epichlorhydrin | Dimethylsulfat, Brom | Ammoniumchlorid, Aceton, Acetaldehyd, Cyclohexanol | Ethylenoxid, organische Lösungsmittel wie Alkohol (Ethanol), Aceton, Methanol, Toluol |
| Gefahren- symbol | | | | | |
| Hinweise | Ätzend,
Reagieren zum Teil heftig mit Wasser, Reizung der Atmungsorgane Kontakt von Augen, Haut und Schleimhaut mit diesen Stoffen vermeiden | Giftig
beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut, beim Verschlucken, reizt die Atmungsorgane und die Haut, irreversible Schäden möglich Stoffe nicht einatmen oder verschlucken, nicht in die Augen bringen | Sehr giftig,
krebserzeugend, verursacht Verätzungen Stoffe nicht einatmen oder verschlucken, nicht in die Augen bringen | Gesundheitsschädlich oder/und reizend
Stoffe nicht einatmen oder verschlucken, nicht in die Augen bringen | Leichtentzündlich
Nicht rauchen, Zündfunken vermeiden |
| Legende | Die Symbole und die Formulierung der Gefährlichkeitsmerkmale sind Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl. EG Nr. L196 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2004 (ABl. EG Nr. L 122 S. 36), entnommen. | ||||
Sicherheitsvorsorge im Werk Phönix
| Die Mustermann Werksfeuerwehr steht für die Erstbekämpfung von Schadensfällen bereit. (Foto: Mustermann GmbH) |
Für alle Maßnahmen außerhalb des Werksgeländes von Mustermann besteht ein "Gefahrenabwehrplan nach Landeskatastrophenschutzgesetz" sowie der "Allgemeine Katastrophenschutz-Einsatzplan", in den alle formal beteiligten Behörden und Stellen einbezogen sind. Für den Betriebsbereich wurde ein Sicherheitsbericht angefertigt.
Im Notfall richtig reagieren
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Was ich zuerst tun?
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Was mache ich danach?
Im Fernsehen schalten Sie auf das Regionalprogramm (in der Rege! Kanal 3)! Die Stadt Musterheim hat am schnellsten den Überblick über den Störfall und wird kurzfristig und umfassend über diese Medien informieren. | | ||
Kann ich sonst noch etwas tun?
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Wass sollte ich auf keinen Fall tun?
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Abkürzungsverzeichnis
| ABl. | Amtsblatt |
| Abs. | Absatz |
| AEGL | Acute Exposure Guideline Levels |
| ArbStättV | Arbeitsstättenverordnung |
| Art. | Artikel |
| BGBl. | Bundesgesetzblatt |
| BImSchG | Bundes-Immissionsschutzgesetz |
| BImSchV | Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
| bzw. | beziehungsweise |
| CAS | Chemical Abstracts Service |
| ChemG | Chemikaliengesetz |
| dgl. | dergleichen |
| d. h. | das heißt |
| DIN | Deutsche Industrienorm |
| DIN EN ISO | Deutsche Industrienorm/Europäische Norm/ International Standard Organisation |
| DVGW | Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs |
| EG | Europäische Gemeinschaften |
| ERPG | Emergency Response Planning Guideline |
| etc. | et cetera |
| EVU | Energieversorgungsunternehmen |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung |
| ggf. | gegebenenfalls |
| GPSG | Geräte- und Produktsicherheitsgesetz |
| GZM | größte zusammenhängende Masse |
| IUPAC | International Union of Pure and Applied Chemistry |
| i. V. | in Verbindung |
| kg | Kilogramm |
| LAI | Länderausschuss für Immissionsschutz |
| m | Meter |
| MAK | Maximale Arbeitsplatzkonzentration |
| Mk | kritische Masse |
| Nr. | Nummer |
| o. ä. | oder ähnliche(s) |
| PCB | Polychlorierte Biphenyle |
| PLT | Prozessleittechnik |
| R-Sätze | Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach Anhang III der Richtlinie 67/548/EWG |
| s. | siehe |
| SFK | Störfall-Kommission |
| StörfallV | Störfall-Verordnung |
| TAA | Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit |
| TRAS | Technische Regel für Anlagensicherheit |
| TRK | Technische Richtkonzentration |
| UN | United Nations |
| UN/ECE | United Nations Economic Commission for Europe |
| UN-Numme | Nummer der Gefahrgutklasse nach UN-Transportrecht |
| VDE | Technisch-Wissenschaftlicher Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V. |
| VDI | Verein Deutscher Ingenieure |
| VdS | Verband der Sachversicherer |
| VdTÜV | Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. |
| vgl. | vergleiche |
| z.B. | zum Beispiel |
[1] Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV), (Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 26. April 2000 [BGBl. I S. 603])
[2] Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) (ABl. EG 1997 Nr. L 10 S. 13)
[3] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830)
[4] Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2090), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082)
[5] Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutzund Störfallbeauftragte - 5. BImSchV) vom 30. Juli 1993 (BGBl. I S. 1433), geändert durch Gesetz vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331)
[6] Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614)
[7] Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. EG 2003 Nr. L 345 S. 97)
[8] "Systematisierung von Fragestellungen und Antworten zum Begriff "Betriebsbereich" des § 3 Abs. 5a BImSchG", Störfall-Kommission (SFK-GS-35), Januar 2002 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[9] Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Umweltbundesamtes "Industrieparks und Störfallrecht", Gerling Risiko Consulting GmbH, Prof. Dr. rer. nat. Christian Jochum/Thomas Friedenstab, Prof. Dr. jur. Gerald Spindler/Prof. Dr. jur. Jörg Peter, 2001
[10] Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (ABl. EG Nr. L 200 S. 1, geändert durch die Richtlinie 2001/60/EG der Kommission (ABl. EG Nr. L 226 S. 5)
[11] Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1932) (Außerkraft seit 1. Januar 2003)
[12] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV), [Artikel 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777)]
[13] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBl. I S. 1614)
[14] Technische Regel für Anlagensicherheit - TRAS 110 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen (Fassung 02/2002)
Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[15] Technische Regel für Anlagensicherheit - TRAS 410 "Erkennen und Beherrschen exothermer chemischer Reaktionen" (Fassung 04/2000) Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[16] "Schritte zur Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik", Störfall-Kommission (SFK-GS-33), Januar 2002 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[17] "Leitfaden für die Darlegung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 in Verbindung mit Anhang III der Störfall-Verordnung 2000, für Betriebsbereiche, die den Grundpflichten der Störfall-Verordnung 2000 unterliegen", Störfall-Kommission (SFK-GS-23 Rev. 1), Mai 2002 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[18] Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Umweltbundesamtes "Entwicklung von Arbeitshilfen zur Erstellung und Prüfung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen", Texte 15/02, 2002
[19] PAAG-Verfahren: Der Störfall im chemischen Betrieb; Verhütung durch: Prognose, Auffinden der Ursachen, Ab-schätzen der Auswirkungen, Gegenmaßnahmen; zu beziehen bei der Internationalen Sektion der I.V.S.S., Sekretariat: Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Post-fach 10 14 80, 69115 Heidelberg
[20] VDI Handbuch "Technische Zuverlässigkeit", 2509/1 und 2509/2, Verein Deutscher Ingenieure VDI, Beuth Verlag 1998, CDCIR 100
[21] "Arbeitshilfe für die Nutzungsmöglichkeit vorhandener Unterlagen zur Erstellung eines Sicherheitsberichtes", Störfall-Kommission (SFK-GS-34), Januar 2002 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[22] Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1999 (BGBl. I S. 2233, ber. 2000 I S. 739), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. August 2003 (BGBl. I S. 1697)
[23] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit [Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien] vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167)
[24] "Leitfaden für die Darlegung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen und ein Sicherheitsmanagementsystem gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang III der Störfall-Verordnung 2000", Störfall-Kommission (SFK-GS-24 Rev. 1), Mai 2002 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[25] Leitfaden "Arbeitshilfe zur Integration eines Sicherheitsmanagementsystems nach Anhang III der Störfall-Verordnung 2000 in bestehende Managementsysteme", Störfall-Kommission (SFK-GS-31 Rev. 1), Mai 2001 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[26] Arbeitshilfe "Human Factor-Aspekte für Betriebsbereiche und Anlagen nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)", Störfall-Kommission (SFK-GS-32), September 2001 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[27] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245)
[28] Anlage 12 des Abschlussberichts des Arbeitskreises "Novellierung der 2. StörfallVwV", des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TAA-GS-03), April 1994
[29] "Empfehlung für Kriterien zur Abgrenzung von Dennoch-Störfällen und für Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen", Störfall-Kommission (SFK-GS-26), Oktober 1999 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[30] "Richtwerte für sicherheitsrelevante Anlagenteile (SRA) und sicherheitsrelevante Teile eines Betriebsbereiches (SRB)", Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (TAA-GS-24), Januar 2001 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[31] VDI/VDE Richtlinie 2180
VDI/VDE 2180 Blatt 1: Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Prozessleittechnik (PLT) - Einführung, Begriffe, Erklärungen; 1998-12
VDI/VDE 2180 Blatt 2: Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Prozessleittechnik (PLT) - Klassifizierung von PLT-Einrichtungen - Ausführung, Betrieb und Prüfung von PLT-Schutzeinrichtungen; 1998-12
VDI/VDE 2180 Blatt 3: Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Prozessleittechnik (PLT) - Bauliche und installationstechnische Maßnahmen zur Funktionssicherung von PLT-Einrichtungen in Ausnahmezuständen; 1998-12
VDI/VDE 2180 Blatt 4: Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Prozessleittechnik (PLT) - Berechnungsmethoden für Zuverlässigkeitskenngrößen von PLT-Schutzeinrichtungen; 1998-12
VDI/VDE 2180 Blatt 5: Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik mit Mitteln der Prozessleittechnik - Einsatz von sicherheitsgerichteten speicherprogrammierbaren Steuerungen; 2000-11
[32] Luftverkehrsgesetz ( LuftVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3355)
[33] Leitfaden "Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter", Störfall-Kommission (SFK-GS-38), Oktober 2002 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[34] VDI-Richtlinie 3783, Kommision Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN-Normenausschuss:
VDI 3783 Blatt 1: Ausbreitung von Luftverunreinigungen in der Atmosphäre; Ausbreitung von störfallbedingten Freisetzungen; Sicherheitsanalyse (Titelergänzung: Inhaltlich überprüft und unverändert weiterhin gültig: Mai 1999); Ausgabedatum: 1987-05
VDI 3783 Blatt 2: Umweltmeteorologie; Ausbreitung von störfallbedingten Freisetzungen schwerer Gase; Sicherheitsanalyse (Titelergänzung: Inhaltlich überprüft und unverändert weiterhin gültig: Mai 1999); Ausgabedatum: 1990-07
[35] Internationale Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR), Sekretariat, Postfach 20 02 53, D-56002 Koblenz, www.iksr.de
[36] Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), Sekretariat, Fürstenwallstraße 20, D-39104 Magdeburg, www.ikse.de
[37] Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD), Permanent Secretariat Vienna International center, D0412, P. O. Box 500, A-1400 Wien/Österreich http://www.icpdr.org/pls/danubis/DANUBIS.navigator
[38] Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Umweltbundesamtes "Ermittlung und Berechnung von Störfallszenarien nach der 3. Störfall-Verwaltungsvorschrift", Texte 15/00, 2000
[39] Entscheidung 98/433/EG der Kommission vom 26. Juni 1998 über harmonisierte Kriterien für Ausnahmen gemäß Artikel 9 der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. EG Nr. L 192 S. 19)
[40] Erläuterungen und Leitlinien für die Anwendung der Ausnahmen nach Artikel 9 Absatz 6 der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, Hrsg. Jürgen Wettig und Neil Mitchison, Büro für offizielle Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Luxemburg, 1999, ISBN 92-828-5900-2
[41] "Methodische Anleitung - Erstellen eines internen Notfallplanes in Anlehnung an die Seveso II-Richtlinie ( 96/82/EG)", Ausarbeitung auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des Umweltbundesamtes "Sicherheitstechnische Untersuchungen in einem Chemiekomplex in der Tschechischen Republik" vom TÜV Ostdeutschland Sicherheit und Umweltschutz, 1997
[42] Handlungsempfehlungen zur Information der Öffentlichkeit (nach § 11a der Störfall-Verordnung), Mai 1999, Institut Kommunikation & Umweltplanung GmbH (iku), Forschungszentrum Jülich GmbH, Herausgeber: Umweltbundesamt
[43] Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. März 1992 über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen vom 16. Juli 1998 (BGBl. II S. 1527)
[44] Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen, IKSO-Sekretariat, ul. C.K. Norwida 34, PL 50-375 Wroclaw, www.mkoo.pl
[45] "Arbeitshilfe zum Überwachungssystem nach § 16 der Störfall-Verordnung", Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) und Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), 2000 [überarbeitet unter Beteiligung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) 2004] Als pdf-Datei unter http://lasi.osha.de/ verfügbar
[46] "Leitfaden zur Erfassung, Aufklärung und Auswertung von Störfällen und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs im Sinne der Störfall-Verordnung", Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI), 1993 (überarbeitet 2002) Als pdf-Datei unter www.umweltbundesamt.de/zema verfügbar
[47] VDI/VDE-Richtlinie: VDI/VDE 3546 Blatt 2, Konstruktive Gestaltung von Prozessleitwarten; Bautechnische Maßnahmen (Titelergänzung: Inhaltlich überprüft und unverändert weiterhin gültig: Februar 1999, April 2001), VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik, Ausgabedatum: 1981-03 ABl. Nr. 34 / 29.07.2004 1 3047
[48] "Sicherheitsabstände als Schadensvorsorge", Störfall-Kommission (SFK-GS-04), April 1994 Als pdf-Datei unter www.sfk-taa.de verfügbar
[49] VDI/VDE-Richtlinie: VDI/VDE 3699 Blatt 5, Prozessführung mit Bildschirmen - Meldungen, VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik, Ausgabedatum: 1998-02
[50] Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Umweltbundesamtes "Strategien zur Verhinderung von Fehlbedienungen in verfahrenstechnischen Anlagen" (Texte 11/01), 2001 3048 1 ABl. Nr. 34 / 29.07.2004
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