Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes
- Bremen -

Vom 31. Mai 2011
(Brem. ABl. Nr. 73 vom 01.07.2011 S. 647 ber. 30.01.2013 Nr. 22; 07.04.2026 S. 288 26a1, 26a2, 26a3)



Der Senat bestimmt:

§ 1

Für die in der Anlage aufgeführten Aufgaben des Immissionsschutzrechts sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig, soweit die Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nichts Anderes bestimmt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Zuständigkeiten für Aufgaben des Immissionsschutzes vom 20. November 2007 (Brem.ABl. S. 1193) außer Kraft,

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Zuständigkeiten des Immissionsschutzes Anlage
(zu § 1)

Abkürzungsverzeichnis

ASV Amt für Straßen und Verkehr
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
EBA Eisenbahn-Bundesamt
GAA Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
HBH Hansestadt Bremisches Hafenamt
LBEG Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
SGFV Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
SUKW Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
SWHT Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
ZLS Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik


Verzeichnis

Nr. Rechtsgrundlage Aufgabe Behörde
1 Bundes-Immissionsschutzgesetz SUKW
mit Ausnahme von
1.1 Aufgaben einschließlich nachträglicher Anordnungen nach § 17 betreffend Ortspolizeibehörden
a) der auf Volksfesten, Messen und Märkten betriebenen Anlagen LBEG
b) der der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen GAA
c) genehmigungsbedürftiger Anlagen der Nummern 1 bis 8.4 und 9 bis 10.25 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV und aller nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
1.2 § 29a Absatz 1 Bekanntgabe von Sachverständigen für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen im Einvernehmen mit SGFV
1.3 § 40 Absatz 1 Satz 1 Beschränkung oder Verbot des Kraftfahrzeugverkehrs nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach § 47 Absatz 1 oder 2 dieses vorsehen ASV
1.4 § 40 Absatz 1 Satz 2 Zulassung von Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs, wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dieses erfordern ASV im Einvernehmen mit SUKW
1.5 § 47 Absatz 1 und 3 Aufstellung und Vollzug von Luftrein- halteplänen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
1.6 § 47 Absatz 2 Aufstellung und Vollzug von Plänen für kurzfristige Maßnahmen (Aktionspläne) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
1.7 § 47c Absatz 1 und 4 Ausarbeitung und Überarbeitung von Lärmkarten
a) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
nachrichtlich:
b) für Schienenwege (nicht private)

Bund (EBA)
1.8 § 47d Absatz 1 und 7 Aufstellung von Lärmaktionsplänen und Festlegung von Maßnahmen sowie die Mitteilung der Informationen
a) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
b) für den Flughafen Bremen SWHT
1.9 § 52 Aufsicht über genehmigungsbedürftige Anlagen der Nummern 8.5 bis 8.15 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4.. BImSchV GAA
2 Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
GAA
mit Ausnahme von
2.1 den auf Volksfesten, Messen und Märkten betriebenen Anlagen Ortspolizei-Behörden
3 Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen - 2. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
3.1 § 12 Absatz 7 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUKW
3.2 § 17 Absatz 2 Satz 1 Übermittlung der Berichterstattung an das BMU SUKW
4 Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
4.1 § 7 Nummer 2 Anerkennung von Lehrgängen über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte SUKW
4.2 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
5 Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub
- 7. BImSchV
GAA
6 Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
6.1 § 16 Absatz 1 Bewilligung von Ausnahmen an die Anforderungen bestimmter Kraft- oder Brennstoffe in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken SUKW
6.2 § 16 Absatz 3 Bewilligung von Ausnahmen zur Begrenzung des Schwefelgehaltes
a) bestimmter Kraft- oder Brennstoffe SUKW im Benehmen mit BAFA
b) in Schiffskraftstoffen HBH im Benehmen mit BAFA
6.3 § 18 Absatz 2 und 3 Überwachung der an Bord von See- und Binnenschiffen verwendeten Schiffskraftstoffe HBH
6.4 § 18 Absatz 4 Berichterstattung SUKW
6.5 § 19 Absatz 1 Einfuhr von Kraft- und Brennstoffen SWHT
7 Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV
mit Ausnahme von GAA
7.1 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
8 Störfall-Verordnung
- 12. BImSchV
GAA
mit Ausnahme von
8.1 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
8.2 § 14 Absatz 2 und 3 Satz 2 Übermittlungsbehörde SUKW
9 Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen
- 13. BImSchV
GAA
mit Ausnahme von
9.1 § 14 Absatz 2 und 3 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUKW
9.2 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
10 Verkehrslärmschutzverordnung
- 16. BImSchV
SUKW
mit Ausnahme von
10.1 nachrichtlich:
Schallschutz für Schienenwege (nicht private)
Bund (EBA)
10.2 Schallschutz für Straßen ASV
11 Verordnung über die Verbren- nung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
11.1 § 10 Absatz 3 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUKW
12 Sportanlagenlärmschutz- verordnung - 18. BImSchV GAA
13 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV GAA
14 Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BImSchV GAA
15 Verkehrswege-Schallschutzmaß- nahmenverordnung
- 24. BImSchV
SUKW
mit Ausnahme von
15.1 nachrichtlich:
Schallschutzmaßnahmen für schutzbe- dürftige Räume in baulichen Anlagen für Schienenwege (nicht private) Bund (EBA)
15.2 Schallschutzmaßnahmen für schutz- bedürftigeRäume in baulichen Anlagen an Straßen ASV
16 Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
16.1 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
17 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung - 27. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
17.1 § 7 Absatz 3 Bekanntgabe von Kalibrierstellen SUKW
18 Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren - 28. BImSchV GAA
19 Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen - 30. BImSchV GAA
20 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV GAA
21 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV GAA
mit Ausnahme von
21.1 § 6 Absatz 1 Mitteilung von Marktüberwachungsmaßnahmen an das BMU SGFV
21.2 § 6 Absatz 2 nachrichtlich:
Meldung der benannten Stellen an das BMU ZLS
21.3 § 8 Nummer 1 und 2 Bestimmung weitergehender Regelungen und Ausnahmen SUKW
21.4 der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen LBEG
22 Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV SUKW
mit Ausnahme von
22.1 Lärmkartierung
a) für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
nachrichtlich:

b) für Schienenwege (nicht private)

Bund (EBA)
23 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV SUKW
mit Ausnahme von
23.1 § 1 Absatz 2 Zulassung des Verkehrs mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen
a) im Gemeindegebiet der Stadt Bremen ASV
b) im Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
24 Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV SUKW
mit Ausnahme von
24.1 § 27 Absatz 1 Erstellung von Luftreinhalteplänen für das Gemeindegebiet der

Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven
24.2 § 28 Absatz 1 Erstellung von Plänen für kurzfristige Maßnahmen für das Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
24.3 § 30 Absatz 1 Nummer 3 Unterrichtung der Öffentlichkeit über Luftreinhaltepläne für das Gemeinde- gebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven
24.4 § 30 Absatz 5 Information über Durchführbarkeit und Inhalt spezifischer Pläne für kurzfristige Maßnahmen im Gemeindegebiet der Stadt Bremerhaven Magistrat der Stadt Bremerhaven


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