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Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015

Vom 28. September 2016
(BGBl. II Nr. 26 vom 30.09.2016 S. 1082)




Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in New York am 22. April 2016 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

( 1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 21 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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