Frame öffnen

Bewertungsmodell - Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 16. November 2004
(MBl. Nr. 53 vom 27.12.2004 S. 685; 24.11.2006 S. 743 06 12.03.2009 S. 250 09)



1. Ziele und Anwendungsbereich 06

1.1 Die vorliegende Richtlinie zielt darauf ab, ein einheitliches Verfahren im Land bereitzustellen für die Bewertung und Bilanzierung von

  1. Eingriffsfolgen und die Ermittlung des Kompensationsbedarfs
  2. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen), u. a. auch für Maßnahmen im Sinne der Ökokontoverordnung.

1.2 Die rechtlichen Vorschriften zur Abarbeitung der Eingriffsregelung bleiben unberührt, insbesondere ist der räumliche und funktionale Zusammenhang zwischen dem Eingriff und dessen Kompensation sicherzustellen. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen fließen nicht mit in die Bilanzierung ein.

1.3 Der gem. RdErl. richtet sich an alle für die Eingriffsregelung nach den §§ 18 bis 28 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatschGLSA) vom 23. (GVBl. LSA S. 454), in der jeweils geltenden Fassung, zuständigen Behörden.

2. Grundsätze 06

2.1 Das Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt stellt ein standardisiertes Verfahren zur einheitlichen naturschutzfachlichen Bewertung der Eingriffe und der für die Kompensation durchgeführten oder durchzuführenden Maßnahmen dar. Es ermöglicht in der Mehrzahl der Fälle ohne eine verbalargumentative Zusatzbewertung eine hinreichend genaue Bilanzierung der Eingriffsfolgen und der für deren Kompensation erforderlichen Maßnahmen.

2.2 Grundlage des Verfahrens ist die Erfassung und Bewertung von Biotoptypen; diese erfolgt sowohl für die unmittelbar von einem Eingriff betroffenen Flächen als auch für die Flächen, auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Die Beurteilung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und eingeschränkt auch die Beurteilung des Landschaftsbildes kann grundsätzlich auf der Basis von Biotopen oder Biotoptypen erfolgen. Über die Erfassung und Bewertung der Biotoptypen können die abiotischen Schutzgüter Wasser, Luft und Boden, die biotischen Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild meist hinreichend mit berücksichtigt werden.

Biotope oder Biotoptypen fungieren in diesem Sinne als hochaggregierte Indikatoren, die leicht zu erfassen sind und darüber hinaus verschiedene biotische und abiotische Einzelfunktionen und deren Ausprägung in ihrem komplexen Zusammenwirken bis zu einem gewissen Grad summarisch abbilden; indirekt ist dadurch auch eine ungefähre Bewertung des Landschaftsbildes gewährleistet.

Um eine einfache Erfassung der Werte und Funktionen für Natur und Landschaft zu ermöglichen, wird die Bewertung und Bilanzierung daher auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die Biotoptypen sind in der Bewertungsliste (Anlage 1) vorgegeben.

2.2.1 Die Biotoptypen wurden insbesondere anhand der Kriterien Naturnähe, Seltenheit, Gefährdung und Wiederherstellbarkeit nach ihrer Bedeutung klassifiziert. In der Bewertungsliste, die auf der Kartieranleitung für Sachsen-Anhalt aufbaut, wurde jedem Biotoptyp entsprechend seiner naturschutzfachlichen Wertigkeit ein Biotopwert zugeordnet, der maximal 30 Wertstufen erreichen kann. Dabei entspricht der Wert "0" dem niedrigsten und "30" dem höchsten naturschutzfachlichen Wert.

2.2.2 Die Bezugseinheit ist jeweils 1 m2

2.2.3 Mit Ausnahme der Biotoptypen "Mauer/Wand mit Vorkommen gefährdeter Tierarten", "Berankte Mauer/Wand", Steilwand aus Lockersedimenten" und "Dachfläche, begrünt" ist immer die Grundfläche in Anrechnung zu bringen, in den vorgenannten Fällen die tatsächliche Mauer-, Wand- oder Dachfläche. Bei den für den Tierartenschutz wichtigen Innenräumen erfolgt die Biotopwertvergabe unabhängig von der Grundfläche des Gesamtgebäudes entsprechend der tatsächlich besiedelten Innenraumfläche.

2.2.4 Bei Lebensraumtypen nach Anlage 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - FFH - (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.09.2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1), Nicht-FFH-Waldlebensraumtypen, Gehölzbeständen, Gebüschen, Hecken und Sträuchern ist entsprechend der Ausprägung oder des Alters der Tabellenwert für den Biotopwert gemäß den Fußnoten anzusetzen.

2.2.5 09 Bei Einzelbäumen ist für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Fläche der Stammumfang in Meter in einem Meter Höhe (beim Bestand gemessen, bei geplanten Anpflanzungen geschätzt) mit dem Faktor 20 zu multiplizieren. Der so errechnete Wert ist als Flächenmaß (aufgerundet in ganze Quadratmeter) für die Bewertung anzusetzen. Bei Einzelsträuchern sind beim Planwert 1 m2, beim Bestand in Abhängigkeit von der übertrauften Fläche mindestens 2 m2 in Anrechnung zu bringen. Eine doppelte Bewertung der Fläche (Biotop- oder Planwertpunkte für den Einzelbaum oder -strauch und Biotop- oder Planwertpunkte z.B. für Grünland) erfolgt nicht.

2.2.6 Lässt sich im Ausnahmefall eine konkrete Biotopausprägung nicht eindeutig einem bestimmten Biotoptyp, einer bestimmten Ausprägung oder einem bestimmten Alter (z.B. bei ungleichaltrigen Wald- oder Gehölbeständen) zuordnen, so ist entsprechend zu interpolieren.

2.3 Die Erfassung erfolgt flächenkonkret anhand der Kartieranleitung zur Erfassung der Biotoptypen für das Land Sachsen-Anhalt. Color-Infrarot (CIR) - Luftbilder können zur Vorauswahl oder groben Abschätzung der Wertigkeit der jeweiligen Flächen herangezogen werden. Für eine genaue Erfassung und Bewertung ist eine Geländebegehung mit terrestrischer Kartierung zwingend erforderlich.

2.4 Die Bewertung erfolgt entsprechend der tatsächlichen und aktuellen Ausprägung; potenzielle Nutzungsmöglichkeiten oder mögliche Entwicklungen bleiben unberücksichtigt.

3. Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren

3.1 Regelverfahren

3.1.1 Für die Bewertung und Bilanzierung der Eingriffsfolgen ist die Ausgangssituation der unmittelbar vom Eingriff betroffenen Flächen und der zu erwartende Zustand nach Durchführung des Eingriffs zu erfassen.

3.1.1.1 Die Gesamtfläche ist dabei jeweils nach ihren Teilflächen für den Zustand vor und nach dem voraussichtlichen Eingriff einem der in der Biotopwertliste aufgezählten Biotoptypen zuzuordnen und differenziert zu bewerten.

3.1.1.2 Die Wertstufen der Biotoptypen werden mit den jeweils betroffenen Flächengrößen multipliziert.

3.1.1.3 Aus dem Vergleich der so ermittelten, dimensionslosen Indizes wird die eingriffsbedingte Wertminderung nach dem Eingriff festgestellt. Die auf diese Weise ermittelte Differenz stellt gleichzeitig das Maß für den erforderlichen Kompensationsumfang dar.

3.1.2 Für die Bewertung und Bilanzierung der Kompensationsmaßnahmen ist die Ausgangssituation der dafür vorgesehenen Flächen auf gleiche Weise differenziert nach Lebensraum- oder Biotoptypen zu erfassen. Ebenso differenziert ist die festgestellte oder zu erwartende naturschutzfachliche Wertigkeit der Fläche nach erfolgter Durchführung der Maßnahmen zu erfassen. Aus der Differenz ergibt sich die anrechenbare Wertsteigerung der Fläche.

3.1.2.1 Der Ausgangszustand wird hierzu mit Hilfe der Biotopwerte, der Zustand nach der Kompensation anhand der Planwerte bewertet und diese jeweils mit den betroffenen Flächengrößen multipliziert.

Der Planwert dient der Inwertsetzung der zur Kompensation der Eingriffsfolgen geplanten Biotopentwicklungsmaßnahmen. In der Regel ist der Planwert niedriger als der jeweilige Biotopwert. Je länger die Entwicklungsdauer und je höher das Wiederherstellungsrisiko des Biotoptyps, desto stärker weicht der Planwert vom Biotopwert ab. Beeinträchtigungen von Biotoptypen mit langer Entwicklungsdauer oder mit hohem Wiederherstellungsrisiko lösen danach grundsätzlich einen höheren Kompensationsbedarf aus.

3.1.2.2 Bei vorzeitig durchgeführten Maßnahmen, insbesondere bei Maßnahmen entsprechend den Regelungen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 NatSchG LSA, wird die .anrechenbare Wertsteigerung ausschließlich über den (zum Anrechnungszeitpunkt jeweils aktuellen) Biotopwert ermittelt. Der Planwert ist hier für die Bilanzierung nicht in Anrechnung zu bringen.

3.1.3 Der Nachweis der Kompensation wird geführt, indem die entsprechend Nr. 3.1.1 ermittelten Werte mit den entsprechend Nr. 3.1.2 ermittelten Werten in Beziehung gesetzt werden. Diese bilanzierende Gegenüberstellung dient der Prüfung, ob die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung erfüllt sind.

3.2 Ergänzendes Bewertungsverfahren (verbal-argumentative Zusatzbewertung und -bilanzierung) 06

3.2.1 Soweit Werte und Funktionen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild betroffen sind, die über den Biotop- oder Planwert nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden können, ist eine allein darauf basierende Bilanzierung nicht ausreichend. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn die in Anlage 2 dargestellten Funktionen von besonderer Bedeutung beeinflusst werden können oder Auswirkungen deutlich über die unmittelbar vom Eingriff betroffene Fläche oder über die Fläche für Kompensationsmaßnahmen hinausgehen (z.B. bei Fließgewässern oder Emissionen sowie bei Auswirkungen auf das Landschaftsbild). Um eine grundsätzlich gleichrangige Berücksichtigung aller betroffenen Schutzgüter in ihrer besonderen Ausprägung im Verfahren zu ermöglichen, ist die im Regelverfahren entsprechend Nr. 3.1 durchgeführte Bewertung und Bilanzierung verbalargumentativ zu ergänzen.

3.2.2 In diesen Fällen ist - zusätzlich zur Bewertung auf der Grundlage der Biotoptypen - eine ergänzende Erhebung der zu ihrer Beurteilung erforderlichen Parameter notwendig. Die Auswirkungen auf den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild müssen entsprechend differenziert und in problemangemessener Tiefe behandelt und beurteilt werden; dabei kann schutzgutbezogen auf Bewertungsverfahren des jeweiligen Fachrechts zurückgegriffen werden.

3.2.3 Die verbalargumentative Zusatzbewertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Verfahren nach Nr. 3.1 zu einer offenbar falschen oder erheblich unvollständigen Bewertung oder Bilanzierung führt.

3.2.4 Eine Umrechnung in (Biotop)Wertpunkte erfolgt nicht. Die jeweils betroffenen Flächen und Auswirkungen sind differenziert darzustellen und die funktionsbedingten Wertminderungen den -aufwertungen bei der Bilanzierung gesondert gegenüberzustellen.

4. Anwendung bei der Bauleitplanung

Sofern im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) aus den Planunterlagen keine differenzierte Bewertung möglich ist, erfolgt die Bewertung des zu erwartenden Zustandes in abstrahierter Form. Der zu erwartende Zustand der Flächen nach Umsetzung der Planungen wird dann entsprechend der vorgesehenen Art der baulichen Nutzung bewertet.

5. In-Kraft-Treten 06 09

Dieser gem. RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Er ist anzuwenden auf alle ab diesem Zeitpunkt eingeleiteten Verfahren. Er ist nicht anzuwenden bei Planfeststellungsverfahren, soweit zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde entsprechend § 24 Satz 2 NatSchG LSA bereits abgefordert wurde.

.

 Bewertung der Biotoptypen im Rahmen der Eingriffsregelung Anlage 1 06 09
Code 8 Biotoptyps 8 Biotopwert Planwert 5, 6, 7 CIR - Code 9
  Wälder/Forste      
  Buchenwälder      
WLA Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (LRT 9110) 2 27 20 WLu ..., (WUu ...
WMA Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (LRT 9130) 2 27 20 WLu ..., (WUu ...)
WTB Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) (LRT 9150) 2 30 23 WLu ..., (WUu ...)
  Eichen-Hainbuchenwälder      
WCA Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald o. Eichen-Hainbuchenwald(Carpinion betuli) (LRT 9160) 2 27 20 WLi ..., (WUi ...)
WCC Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (LRT 9170)22 2 27 20 WUi ..., (WLi ...)
WSA *Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (LRT 9180) 2 30 23 WS ..., WBl ...
WQA Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (LRT 9190) 2 27 20 WLi ..., (WUi ...)
  Eichenmischwälder trockenwarmer Standorte      
WTA Wärmeliebende, lichte Eichenwälder auf kalkreichen Hängen und Hangschultern 4 30 23 WTe ...
WTD Wärmeliebende, lichte Eichenwälder auf mineralkräftigen, z. T. entkalkten Hängen und Hangschultern 4 30 23
WTE Schlechtwüchsige Birken-Eichen-Wälder auf trockenen, stark sauren Rankerböden 4 27 20
  Auenwälder      
WHA Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (LRT 91F0) 2 30 23 WAh ...
WEA *Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (LRT 91E0) Teil: Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern (Alno-Padion) 2 30 23 WAe ...
WWA *Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (LRT 91E0) Teil: Weichholzauenwälder an Fließgewässern (Salicion albae) 2 30 23 WAe ...
WWC Weiden-Weichholzaue (Strauchweiden) 4 30 25 WAw ...
  Erlen-Bruchwald      
WAA Erlenbruch nährstoffreicher Standorte 4 30 23 WFe ...
WAB Erlen- und Birken-Erlenbrücher nährstoffarmer Standorte 4 30 23 WFb ...
WAY Sonstige Erlenbruchwälder (beeinträchtigt) 4 20 13 WFe ...
  Moorwälder      
WBA *Moorwälder (LRT 91D0) 2 30 23 WF ..., (WFf ..., WFk .... WFb ...)
  Sumpfwälder      
WPA Erlen-Eschen-Sumpfwald 4 30 23 WFe ..., WFs ...
WPB Erlensumpfwald 4 26 19 WFe ...
WPC Eschensumpfwald 4 26 19 WFs ...
WPD Birkensumpfwald 4 26 19 WFb ...
WPY Sonstiger Sumpfwald (beeinträchtigt) 4 20 13 WF ....
  Natürliche und naturnahe Fichten-/Kiefernwälder      
WFA montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder      
  (Vaccinio-Piceetea) (LRT 9410) 2 30 23 WBn ...
WKA Flachland-Kiefernwald 4 25 18 WTf ...
WKB Kiefernwald auf Felsstandorten der Durchbruchstäler 4 30   WTf ...
  Waldrand, Waldsaum (an bestehenden Wäldern)     WR ....
WRA Waldrand, Waldsaum trockenwarmer Standorte 23 20  
WRB Waldrand. Waldsaum mittlerer Standorte 23 20  
WRC Waldrand. Waldsaum feuchter/nasser Standorte 23 20  
WRY Sonstiger Waldrand. Waldsaum fehlechter Ausprägung) 14 11  
  Sonstige Flächen im Wald      
WUA Waldlichtungsflur 21 18 KSs ...
WUB Holzlagerfläche 3 3 BVo ...
WUC Kahlschlag 5 - KSs ../N.
WUD Hudewald (ehemaliger, in seiner Struktur noch erkennbarer Hudewald) 30 - W .../.L
  Reinbestand Laubholz      
XXA Reinbestand Ahorn 4 15 8 WLo ..., WLz ...
XXI Reinbestand Eiche 4 20 13 WLi ...
XXJ Reinbestand Roteiche 4 8 1 WLi ...
XXO Reinbestand Rosskastanie 4 8 1 WLo ...
XXH Reinbestand Hainbuche 4 17 10 WLh ...
XXS Reinbestand Gemeine Esche 4 12 5 WLs ...
XXC Reinbestand sonstige Esche 4 8 1 WLs ...
XXB Reinbestand Birke 4 12 5 WLb ...
XXU Reinbestand Rotbuche 4 20 13 WLu ...
XXE Reinbestand Erle 4 17 10 WLe ...
XXZ Reinbestand Zitterpappel 4 15 8 WLp ...
XXP Reinbestand sonstige Pappel (nicht heimisch) 4 8 1 WLp ...
XXW Reinbestand Weide 4 15 8 WLw ...
XXR Reinbestand Robinie 4 8 1 WLr ...
XXN Reinbestand Linde 4 20 . 13 WLn ...
XXM Reinbestand Ulme 4 20 13 WLo ..., WLz ...
XXV Sonstige Reinbestände (heimische Baumarten) 4 12 5 WLo ...
XXY Sonstige Reinbestände (nicht-heimische Baumarten) 4 8 1 WLo:..
XY. Reinbestand Nadelholz 4 10 3 WN ....
  Mischbestand Laubholz     WU ...
XQV Nur heimische Baumarten 4 23 16 (WU # #.. (# = i, u, h, s, b, u, e, w, n, [z])
XQX Überwiegend heimische Baumarten 4 17 10 (WU # ... (# = ❏ i, u, h, s., b, u, e, w, n, [z])
XQY Überwiegend nicht-heimische Baumarten 4 11 4 (WU # #.. (# = ❏ p, r, [o])
XVY Mischbestand Nadelholz 4 10 3 WE ....
  Mischbestand Nadelholz - Laubholz     WM ....
XGV Nur heimische Baumarten 4 19 12  
XGX Überwiegend heimische Baumarten 4 14 7
XGY Überwiegend nicht-heimische Baumarten 4 9 2
  Gehölze      
  Einzelbaum/Baumgruppe/Baumbestand/Einzelstrauch      
HEA Solitärbaum auf Wiesen 4 20 13 HE ....
HEB Alter Einzelbaum, landschaftsprägend 23 - HE ....
HEC Baumgruppe/-bestand aus überwiegend heimischen Arten 4 20 13 HG .... (Hauptbaumart an 5. Stelle)
HED Baumgruppe/-bestand aus überwiegend nicht-heimischen Arten 4 13 6 HG .... (Hauptbaumart an 5. Stelle)
HEX Sonstiger Einzelbaum 4 12 5 HE ...
HEY Sonstiger Einzelstrauch 4 9 5  
  Baumreihe     HRA ..., HRb ...
HRA Obstbaumreihe 4 14 7 HR.o..
HRB Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen 4 16 9 HR .... (Hauptbaumart an 5. Stelle)
HRC Baumreihe aus überwiegend nicht-heimischen Gehölzen 4 10 3 HR HNI ... (Hauptbaumart an 5. Stelle)
  Allee     HRc/4., HRd/4.
HAA, HAB Obstallee 4 18 11 HR.o/4.
HAC, HAD Allee aus überwiegend heimischen Gehölzen 4 18 11 HR..#./4. (Hauptbaumart an 5. Stelle)
HAE, HAF Allee nicht-heimischer Gehölze 4 12 5 HR..#./4. (Hauptbaumart an 5. Stelle)
  Feldgehölz      
HGA Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten 4 22 15 HG..#., HU..#. (Baumart an 5. Stelle)
HGB Feldgehölz aus überwiegend nicht-heimischer Arten 4 14 7 HG..#., HU..#. (Baumart an 5. Stelle), HNf ...
  Kopfbaumbestand     HR.k .., HU.k ..,

HG.k .., HE.k ..

       
HKA Kopfweiden 4 23 16
HKB Kopfpappeln 4 21 14
HKY Kopfbaumbestand anderer Baumarten 4 10 3
  Streuobstbestand      
HSA, HSB Streuobstwiese 4 22 15 HS ....
HSC, HSD Streuobstbestand mit ackerbaulicher Unternutzung 4 14 7 HS..a.
HSE, HSF Streuobstbestand brach gefallen 4 18 - HS ....
  Hecke      
HHA Strauchhecke aus überwiegend heimischen Arten 4 18 14 HH..#. (dominante Baumart an 5. Stelle)
HHB Strauch-Baumhecke aus überwiegend heimischen Arten 4 20 16 HH..#. (dominante Baumart an 5. Stelle)
HHC Hecke mit überwiegend standortfremden Gehölzen 4 10 6 HN1 ...
HHD Zierhecke 4 7 3 ---
  Gebüsch feuchter Standorte     HU ....
HFA Weidengebüsch außerhalb von Auen (überwiegend heimische Arten) 4 23 19  
HFB Moor- und Sumpfgebüsch (überwiegend heimische Arten) 4 23 19
HFY Sonstiges Feuchtgebüsch (überwiegend nicht-heimische Arten) 4 13 9
  Gebüsch trocken-warmer Standorte     HU ....
HTA Gebüsch trocken-warmer Standorte (überwiegend heimische Arten) 4 21 17  
HTB Wacholdergebüsch 4 21 17
HTC Gebüsch trocken-warmer Standorte (überwiegend nicht-heimische Arten) 4 13 9
  Sonstiges Gebüsch     HU ....
HYA Gebüsch frischer Standorte (überwiegend heimische Arten) 4 20 16  
HYC Gebüsch frischer Standorte (überwiegend nicht-heimische Arten) 4 13 9
HYB Gebüsch stickstoffreicher, ruderaler Standorte (überwiegend heimische Arten) 4 15 11
  Gewässer      
         
  Fließgewässer      
  Quellen      
FQF *Kalktuff-Quellen (Cratoneurion) (LRT 7220) 2 30 - GQn ...
FQA Quelltöpfe/Tümpelquelle (Limnokrenen) 30 - GQn ...
FQB Sturzquellen (Rheokrenen) 30 - GQn ...
FQC Sicker- und Rieselquellen 30 - GQn ...
FQD Ausgebauter Quellbereich/gefasste Quelle 12 12 GQv ...
FQE Periodische Quelle 30 - GQn ...
  Bach(abschnitt)      
FBB Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion (incl. Bäche mit entsprechender Vegetation) (LRT 3260) 2 30 23 GFn ..., GFs ..., GFl ..., GBn ..., GBs ..., GBl ...
FBE Naturnaher Bach ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT 28 23 GBn ..., GBs ..., GBl ...
FBH Begradigter oder ausgebauter Bach mit naturnahen Elementen ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT 18 15 GBbn.., GBbb..
FBF Ausgebauter Bach ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT 10 10 GB.t.., GB.v..
  Fluss      
FFF Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion (LRT 3260) 2 30 23 GFn ..., GFs ..., GFl ..., GBn ..., GBs ..., GBl ...
FFG Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodietum rubri p.p. und des Bidention p.p. (LRT 3270) 2 30 23 (mind. 5 m breit) GFn ..., GFs ..., GFl ...
FFC Naturnaher Fluss ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT 28 23 GFn ..., GFs ..., GBl ...
FFE Begradigter oder ausgebauter Fluss mit naturnahen Elementen ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT 18 15 GFbn.., GFbb..
FFD Ausgebauter Fluss ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT 10 10 GF.t.., GF.v..
  Graben      
FGR Graben mit artenreicher Vegetation (unter als auch über Wasser) 18 15 GBgn.., GBgb..
FGK Graben mit artenarmer Vegetation (unter als auch über Wasser) 10 9 GBwn.., GBwb..
Kanal      
FKA Kanal aufgelassen 14 12 GFt ...
FKB Kanal in Betrieb 7 7 GFk ...
UWS Umweltmanagement GmbH . Frame öffnen