Berichtigung
der Richtlinie des Umweltgutachterausschusses über die Voraussetzungen der Aufnahme von Bewerbern in die Prüfliste nach dem Umweltauditgesetz
(UAG-Prüferrichtlinie)

(Bundesanzeiger Nr. 14 vom 22.01.2002 S. 1044)



( UAG-Prüferrichtlinie)

Die Anlage 1 der UAG-Prüferrichtlinie vom 20. September 2001 (BAnz. 5. 21 299) ist wie folgt zu berichtigen:

  1. Unter Nummer 5 mit der Bezeichnung "Metallbe- und -verarbeitung" sind in Spalte 6 die Wörter "Herstellung von Rundfunk- und Fernsehgeräten und elektronischen Bauelementen;" zu streichen.
  2. Unter Nummer 7 mit der Bezeichnung "Holzgewerbe, Möbelindustrie, Schmuckbearbeitung" ist in Spalte 5 die Angabe "36.21," zu streichen.
  3. Unter Nummer 8 mit der Bezeichnung "Recycling; Abfallbeseitigung ist
    1. in Spalte 5 die Angabe "90.00.8" durch die Angabe "90.00.9" zu ersetzen und sind
    2. in Spalte 6 nach den Wörtern "Städtereinigung und sonstige Entsorgungseinrichtungen" ein Semikolon sowie darauf folgend die Wörter "Bodensanierung und Rekultivierung von geschädigten Flächen" anzufügen.

ENDE