Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Vom 3. Juli 2009
(BGBl. I Nr. 39 vom 10.07.2009 S. 1723)



Auf Grund des § 11 Absatz 5 Nummer 1 und 2 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung des Umweltgutachterausschusses:

Artikel 1
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Die UAG-Zulassungsverfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3654) wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 3 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Wenn der Antragsteller die Zulassung für mehr als zwei Bereiche gemäß Spalte 3 des Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, kann die Dauer der Prüfung des Fachgebiets nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes für jeden weiteren in dem Fachgebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes durch den Antrag betroffenen Bereich um bis zu 20 Minuten verlängert werden. Wenn der Antragsteller die Zulassung ausschließlich oder zusätzlich für Zulassungsbereiche aus den Bereichen Nummer 1, 4 oder 5 der Spalte 1 des Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, ist für die Verlängerung der Prüfung nach Satz 2 nicht auf die Anzahl dieser Bereiche, sondern auf die Anzahl der Unterabschnitte nach dem Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 761/93 der Kommission vom 24. März 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 83 S. 1, 1995 Nr. L 159 S. 31) nach Spalte 4 des Anhangs zu dieser Verordnung abzustellen. "Wenn der Antragsteller die Zulassung für Zulassungsbereiche aus mehr als zwei Prüfzeiteneinheiten der Spalte 5 des Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, kann die Dauer der Prüfung des Fachgebiets nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes für jede weitere in dem Fachgebiet gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes durch den Antrag betroffene Prüfzeiteneinheit um bis zu 20 Minuten verlängert werden. Sofern ein Zulassungsbereich mehreren Gliederungsnummern nach Spalte 1 des Anhangs zu dieser Verordnung zugeordnet ist, werden die Prüfzeiten aufeinander angerechnet."

2. Der Anhang wird wie folgt gefasst:

Nr.   Bereiche
(Zusammenfassung von Zulassungsbereichen für Prüfungszwecke)
Abschnitt des NACE-Codes 1 Prüfzeiteneinheiten Zulassungsbereiche (§ 2 Absatz 4 UAG):
Abteilungen (zweistelliger Zahlenschlüssel), Gruppen (dreistellig), Klassen (vierstellig) des NACE-Codes, Unterklassen (fünfstellig) des WZ 2008 2
Bezeichnung
1 2 3 4 5 6 7
1 a Grundstoffindustrie B I 05 Kohlebergbau
19.20.6 3 Herstellung von Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfbriketts
06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
II 07 Erzbergbau
08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
09 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden
C III 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
27.31 Herstellung von Glasfaserkabeln
b IV 24.1 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
24.2 Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
24.31 Herstellung von Blankstahl
24.32 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht
24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
24.43 Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
24.45 Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
2   Ernährungs- und Genussmittelindustrie C V 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
11 Getränkeherstellung
12 Tabakverarbeitung
N 82.92 Abfüllen und Verpacken
3   Papier- und Druckindustrie C VI 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
J 58.1 Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)
4   Chemische Industrie und Mineralölindustrie C VII 19.1 Kokerei
19.20.0 Mineralölverarbeitung
24.46 Aufbereitung von Kernbrennstoffen
VIII 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
26.8 Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern
32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g. anderweitig nicht genannt
IX 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
G 47.3 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)


Nr.   Bereiche
(Zusammenfassung von Zulassungsbereichen für Prüfungszwecke)
Abschnitt des NACE-Codes 1 Prüfzeiteneinheiten Zulassungsbereiche (§ 2 Absatz 4 UAG):
Abteilungen (zweistelliger Zahlenschlüssel), Gruppen (dreistellig), Klassen (vierstellig) des NACE-Codes, Unterklassen (fünfstellig) des WZ 2008 2
Bezeichnung
1 2 3 4 5 6 7
5   Metallbe- und -verarbeitung C X 24.33 Herstellung von Kaltprofilen
24.5 Gießereien
25 Herstellung von Metallerzeugnissen
33.11 Reparatur von Metallerzeugnissen
A 26.51.2 Herstellung von nicht elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- und ähnlichen Instrumenten und Vorrichtungen
26.51.3 Herstellung von Prüfmaschinen
27.52 Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsgeräten
28 Maschinenbau
33.12 Reparatur von Maschinen
33.2 Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g.
XII 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
30 Sonstiger Fahrzeugbau
33.15 Reparatur und Instandhaltung von Schiffen, Booten und Yachten
33.16 Reparatur und Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen
33.17 Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen a. n. g.
G 45.2 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
45.4 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
C XIII 32.1 Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen
32.5 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.
S 95.25 Reparatur von Uhren und Schmuck
95.29 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern
M 71.12.2 Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign
6   Textil- und Bekleidungsgewerbe C XIV 13 Herstellung von Textilien
14 Herstellung von Bekleidung
15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.
S 95.23 Reparatur von Schuhen und Lederwaren
96.01 Wäscherei und chemische Reinigung
7   Holzgewerk, Möbelindustrie C XV 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
31 Herstellung von Möbeln
32.2 Herstellung von Musikinstrumenten
32.3 Herstellung von Sportgeräten
32.4 Herstellung von Spielwaren
32.9 Herstellung von Erzeugnissen a. n. g.
33.19 Reparatur von sonstigen Ausrüstungen
F 43.32 Bautischlerei und -schlosserei
43.91.2 Zimmerei und Ingenieurholzbau
S 95.24 Reparatur von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
95.29 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern
8   Recycling, Abfallbeseitigung E XVI 38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
9   Energiewirtschaft D XVII 35 Energieversorgung
35.11.6 3 Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Biomasse, Solar und Geothermie) mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
35.11.7 3 Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
35.11.8 3 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
35.11.9 Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
35.30.6 Wärmeversorgung
35.30.7 Kälteversorgung
H 49.5 Transport in Rohrfernleitungen
10 a Wasserwirtschaft E XVIII 36 Wasserversorgung
H 49.5 Transport in Rohrfernleitungen
b E 37 Abwasserentsorgung


Nr.   Bereiche
(Zusammenfassung von Zulassungsbereichen für Prüfungszwecke)
Abschnitt des NACE-Codes 1 Prüfzeiteneinheiten Zulassungsbereiche (§ 2 Absatz 4 UAG):
Abteilungen (zweistelliger Zahlenschlüssel), Gruppen (dreistellig), Klassen (vierstellig) des NACE-Codes, Unterklassen (fünfstellig) des WZ 2008 2
Bezeichnung
1 2 3 4 5 6 7
11 a Verkehr H XIX 53 Post-, Kurier- und Expressdienste
J 61.1 Leitungsgebundene Telekommunikation
61.2 Drahtlose Telekommunikation
61.3 Satellitentelekommunikation
61.90.1 Internetserviceprovider
b H 49.1 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
49.2 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
49.3 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
49.4 Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte
50 Schifffahrt
51 Luftfahrt
52 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
12   Labors M XX 71.2 Technische, physikalische und chemische Untersuchung
72.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
74.20.2 Fotolabors
13   Gesundheits- und Veterinärwesen M XXI 75 Veterinärwesen
Q 86 Gesundheitswesen
87.2 Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung und Ähnliches
14   Handel G XXII 45.1 Handel mit Kraftwagen
45.3 Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
47.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)
47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
47.4 Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)
47.5 Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)
47.6 Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen)
47.7 Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)
47.8 Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
47.9 Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten
N 77.1 Vermietung von Kraftwagen
77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
77.3 Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
15   Kredit- und Versicherungsgewerbe K XXIII 64 Erbringung von FinanzdienstIeistungen
65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten


Nr.   Bereiche
(Zusammenfassung von Zulassungsbereichen für Prüfungszwecke)
Abschnitt des NACE-Codes 1 Prüfzeiteneinheiten Zulassungsbereiche (§ 2 Absatz 4 UAG):
Abteilungen (zweistelliger Zahlenschlüssel), Gruppen (dreistellig), Klassen (vierstellig) des NACE-Codes, Unterklassen (fünfstellig) des WZ 2008 2
Bezeichnung
1 2 3 4 5 6 7
16   Unterhaltungsdienstleistungen

im weiteren Sinne

I XXIV 55 Beherbergung
56 Gastronomie
J 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
60 Rundfunkveranstalter
N 79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
R 90.01 Darstellende Kunst
90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst
90.03.1 Selbständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter
90.03.2 Selbständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller
90.03.3 Selbständige bildende Künstlerinnen und Künstler
90.03.4 Selbständige Restauratorinnen und Restauratoren
90.04 Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen
92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
S 96.04 Saunas, Solarien, Bäder und Ähnliches
17   Verwaltung u. a. O XXV 84.1 Öffentliche Verwaltung
84.21 Auswärtige Angelegenheiten
84.23 Rechtspflege
84.24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
84.25 Feuerwehren
P 85.1 Kindergärten
85.2 Grundschulen
85.3 Weiterführende Schulen
85.4 Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
85.5 Sonstiger Unterricht
R 91.02 Museen
91.03 Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen
S 94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)
96.03 Bestattungswesen
18   Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht A XXVI 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag
03 Fischerei und Aquakultur
C 11.02 Herstellung von Traubenwein
11.03 Herstellung von Apfelwein und anderen Fruchtweinen
N 81.3 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
R 91.04 Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
19   Baugewerbe F XXVII 41 Hochbau
42 Tiefbau
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
M 71.11 Architekturbüros
71.12.1 Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
71.12.9 Sonstige Ingenieurbüros
20   Verteidigung O XXVIII 84.22 Verteidigung


Nr.   Bereiche
(Zusammenfassung von Zulassungsbereichen für Prüfungszwecke)
Abschnitt des NACE-Codes 1 Prüfzeiteneinheiten Zulassungsbereiche (§ 2 Absatz 4 UAG):
Abteilungen (zweistelliger Zahlenschlüssel), Gruppen (dreistellig), Klassen (vierstellig) des NACE-Codes, Unterklassen (fünfstellig) des WZ 2008 2
Bezeichnung
1 2 3 4 5 6 7
21   Sonstige Dienstleistungen J XXIX 58.2 Verlegen von Software
61.90.9 Sonstige Telekommunikation a. n. g.
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
63 Informationsdienstleistungen
L 68 Grundstücks- und Wohnungswesen
M 69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung
71.12.3 Vermessungsbüros
72.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
73 Werbung und Marktforschung
74.1 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- und ähnliches Design
74.20.1 Fotografie
74.3 Übersetzen und Dolmetschen
74.9 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.
N 77.22 Videotheken
77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern
77.4 Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)
78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
81.1 Hausmeisterdienste
81.2 Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln
82.1 Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops
82.2 Call center
82.3 Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter
82.91 Inkassobüros und Auskunfteien
82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
O 84.3 Sozialversicherung
P 85.6 Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht
Q 87.1 Pflegeheime
87.3 Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime
87.9 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
88 Sozialwesen (ohne Heime)
R 90.03.5 Selbständige Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen
91.01 Bibliotheken und Archive
S 96.02 Frisör- und Kosmetiksalons
96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g.
T 97 Private Haushalte mit Hauspersonal
98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
U 99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
22   Elektro-, Elektronik- und Optoelektronik-Industrie C XXX 26.1 Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten
26.2 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
26.3 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
26.4 Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
26.51.1 Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- und ähnlichen Instrumenten und Vorrichtungen
26.52 Herstellung von Uhren
26.6 Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
26.7 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten
27.1 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
27.2 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln
27.33 Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
27.4 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
27.51 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
27.9 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.
33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten
33.14 Reparatur von elektrischen Ausrüstungen
S 95.1 Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten
95.21 Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik
95.22 Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten
1) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 (ABl. Nr. L 97 vom 09.04.2008 S. 13) geändert worden ist.

2) Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, Wiesbaden 2007 (ISBN-13: 978-3-8246-0826-3).

3) In NACE Revision 2 nicht vorhandene und für die Zulassung von Umweltgutachtern oder Umweltgutachterorganisationen zusätzlich eingeführte Zulassungsbereiche."

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.