Frame öffnen

Saarlandisches Umwelt-Audit-Programm - Richtlinie für die Förderung von Organisationen bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen und freiwilliger Teilnahme an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
- Saarland -

(GMBl. Nr. 6 vom 13.09.2002 S. 319)



Das Saarland fördert in Anlehnung an die EG-Verordnung Nr. 761/2001 vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS - Maßnahmen zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes sowie zur geeigneten Unterrichtung der Öffentlichkeit.

1. Zuwendungszweck

Das Saarland gewährt saarländischen Organisationen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts Zuwendungen für die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Umweltaudits nach Maßgabe der EG-Verordnung Nr. 761/2001. Weil sich kleinere und mittlere Unternehmen bisher nur in geringem Umfang an dem Gemeinschaftssystem beteiligt haben, ist für sie eine besondere Förderung vorgesehen.

Ziel des Programms ist primär die Erhöhung der Anzahl saarländischer Organisationen, die freiwillig bei sich auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltmanagement einrichten, ihre Umweltleistungen und ihr Umweltprogramm gegenüber der Öffentlichkeit kommunizieren und sich am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung der EU beteiligen. Angestrebt wird eine Verdoppelung der Anzahl der registrierten. Standorte in einem Zeitraum von 5 Jahren. Ziel des Programms ist sekundär die Erhöhung der Ressourceneffizienz als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung sowie die kontinuierliche Verbesserung der gesamten Umweltleistung von Organisationen und als Folge eine Verringerung der standortbezogenen Umweltauswirkungen.

Die Zuwendungen werden auf Antrag nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung in der jeweils gültigen Fassung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

2. Zuwendungsempfänger

Eine Zuwendung können Organisationen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts erhalten, sofern sie teilnahmeberechtigt gemäß Artikel 2 und 3 der EMAS-VO sind.

Der Minister für Umwelt kann darüber hinaus für nichtteilnahmeberechtigte Organisationen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Ausnahmen zulassen, wenn infolge der Durchführung von Umwelt-Audits bei diesen Antragstellern erhebliche Umweltentlastungen zu erwarten sind.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden; Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, bedürfen aber der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Ministeriums für Umwelt. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

3. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsfähig sind folgende Maßnahmen:

3.1 Untersuchungen der Umweltaspekte einer Organisation in Bezug auf die eingesetzten Produktionsverfahren und die angebotenen Dienstleistungen und Produkte und der standortbezogenen Umweltauswirkungen, die Erstellung von Öko-Bilanzen sowie die Durchführung von internen Umweltprüfungen durch externe Fachkräfte

3.2 Die Erstellung eines standortbezogenen Umweltprogramms mit konkreten Umweltzielen durch externe Fachkräfte

3.3 Die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems durch externe Fachkräfte

3.4 Die Erstellung einer Umwelterklärung für die Öffentlichkeit vom 13. September 2002

3.5 Die Überprüfung der Umwelterklärung durch externe zugelassene Umweltgutachter

3.6 Die Eintragung der geprüften Organisation in das Verzeichnis der eingetragenen Organisationen gemäß Artikel 6 der EMAS-VO

3.7 Die Erstellung eines allgemein anwendbaren Leitfadens im Falle eines Branchenaudits.

Die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Durchführung der Umwelt-Audits sowie die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel obliegt - dem Zuwendungsempfänger.

Das Ministerium für Umwelt erwirbt mit dieser Förderung das Recht, den allgemein anwendbaren Leitfaden zu veröffentlichen.

Zuwendungen an Unternehmen werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen grundsätzlich gemäß der De-minimis-Regelung der Europäischen Union gewährt d.h., die beantragte Zuwendung einschließlich weiterer staatlicher Beihilfen an den Zuwendungsempfänger darf in diesem Fall den Gesamtbetrag von 100.000 EUR innerhalb der letzten drei Jahre nicht übersteigen.

4. Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die Höhe der Zuwendungen beläuft sich bei Verfahren, die alle Maßnahmen 3.1 bis 3.6 umfassen, bei

  1. Antragsberechtigten mit max. 50 Mitarbeitern oder max. 5 Mio. EUR Jahresumsatz auf 75 % der Aufwendungen für das Audit, maximal 7.500 EUR,
  2. allen anderen Antragsberechtigten auf 50 % der Aufwendungen, maximal 15.000 FUR.

Die Höhe der Zuwendungen beläuft sich bei Verfahren, die die Maßnahmen 3.4 bis 3.6 nicht umfassen, bei

  1. Antragsberechtigten mit max. 50 Mitarbeitern oder max. 5 Mio. EUR Umsatz auf 45 % der Aufwendungen, maximal 5.000 EUR,
  2. allen anderen Antragsberechtigten auf 30 % der Aufwendungen, maximal 10.000 EUR.

Die Zuwendung wird auf der Grundlage der veranschlagten Kosten gewährt.

Der endgültige Betrag der Zuwendungen wird nach Vorlage und Prüfung der Nachweise über die förderbaren Ausgaben festgesetzt.

Nicht zuwendungsfähig sind

5. Verfahren

Der Antrag auf Förderung ist zweifach unter Verwendung des beigefügten Musters (Anlage) mit den dort geforderten Unterlagen über die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) oder die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) beim Ministerium für Umwelt einzureichen.

Bewilligungsbehörde für - die Ministerium für Umwelt. Die schriftlichen Bescheid bewilligt.

Zuwendungen ist das Zuwendung wird durch

Der Nachweis über die Verwendung der Zuwendung ist der Bewilligungsbehörde über die IHK bzw. HWK in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.

Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Sachbericht und der Zusammenstellung der Kosten.

Die Kosten für die durchgeführten förderbaren Maßnahmen gemäß Abschnitt 3 sind durch Rechnungen und Zahlungsbelege zu belegen.

In dem Sachbericht sind der zeitliche Ablauf und die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen zu beschreiben. Dem Verwendungsnachweis sind ggf. die folgenden Unterlagen beizufügen:

Die im Antrag gemachten Angaben sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des Gesetzes Nr. 1061 über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht vom 25. Mai 1977 (Amtsbl. S. 598) in Verbindung mit dem Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037).

Der Empfänger ist danach verpflichtet, unverzüglich alle Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind, dem Ministerium für Umwelt mitzuteilen. Eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung, insbesondere falsche Angaben oder unterlassene Mitteilungen, führen zur Rückforderung des Zuschusses und ziehen eine strafrechtliche Verfolgung wegen Subventionsbetrug gemäß §§ 263 und 264 Strafgesetzbuch nach sich.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-P-GK zu § 44 LHO (soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind).

6. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 6. Dezember 2000 (GMBl. Saar 2001, S. 27) außer Kraft.

.

  Anlage

Antragsteller

Vor- und Zuname

 

Geschäftsanschrift: Straße und Hausnummer

 

PLZ, Ort

 

Telefon Telefax

 

An das
Ministerium für Umwelt
Referat A14
Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

über die ......................................................................... Kammer des Saarlandes

Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung aus dem Saarländischen Umwelt-Audit-Programm

I. Der/Die ................................................................................................... beabsichtigt, .......................................

(Antragsteller)

...........................................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................................

...........................................................................................................................................................................

(Beschreibung des Audit-Projekts / ggf. gesondertes Blatt beifügen)

Die Finanzierung der Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:

Voraussichtliche Gesamtkosten..................................................................................................................... EUR

Die Gesamtkosten sollen im einzelnen wie folgt finanziert werden:

a) davon Eigenmittel ..................................................................................................................................... EUR

b) zweckgebundene Einnahmen, davon .......................................................................................................... EUR

Zuweisungen und Zuschüsse Dritter

c) beantragte Zuwendung ............................................................................................................................. EUR

II. In den letzten 3 Jahren vor Antragstellung hat der Betrieb

[ ] keine staatlichen Beihilfen erhalten
[ ] staatliche Beihilfen in Höhe von ............................. EUR erhalten.

III. Der Zuwendungsempfänger ist allgemein oder für das beantragte Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt.

[ ] ja [ ] nein

IV. Bankverbindung

.......................................................................................................................................................................

Konto-Nr. ............................. BLZ .................................

V. Erklärung

Ich/Wir versichere/n

• dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides oder der schriftlichen Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Ministerium für Umwelt auch nicht begonnen wird. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Leistungsvertrages, der der Ausführung zuzurechnen ist

• dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist

• dass das Vorhaben im Saarland durchgeführt und die Ergebnisse im Saarland verwertet werden

• dass das Vorhaben ohne die beantragte Zuwendung nicht/nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung durchgeführt würde

• dass ich/wir jede nachträgliche Änderung der Angaben unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzeigen werde/n

• dass ich/wir alle in den Antragsunterlagen enthaltenen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht habe/n. Mir/uns ist bekannt, dass von den Angaben dieses Antrags die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung und das Belassen der Zuwendung abhängen. Sie sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne der §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuchs. Unrichtige Angaben können als Subventionsbetrug bestraft werden. Dies gilt auch für im Rahmen des Verwendungsnachweises vorzulegende Rechnungen und Verträge sowie die Verletzung von Mitteilungspflichten. Hierzu gehören meine/unsere Angaben über die persönlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse, insbesondere meine/unsere Angaben zu den voraussichtlichen Kosten des Vorhabens, zu dem Finanzierungsplan und zu der Frage, ob weitere öffentliche Zuwendungen für das Projekt beantragt/gewährt werden/wurden

• dass mir/uns bekannt ist, dass eine Bearbeitung des Antrages nur möglich ist, wenn dieser vollständig ausgefüllt und um alle erforderlichen Anlagen ergänzt wird.

Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir auf Grund der Subventionsgesetze verpflichtet bin/sind, unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen des Zuschusses entgegenstehen.

Vorsätzlich oder leichtfertig falsche Angaben sowie das Unterlassen von Mitteilungen können nach §§ 263 und 264 des Strafgesetzbuches strafrechtlich verfolgt werden und darüber hinaus zur Rückforderung des Zuschusses führen.

Mir/uns ist bekannt, dass die Maßnahme auch mit Mitteln der Europäischen Union (EFRE) gefördert werden kann, sofern sie innerhalb des EU-Ziel-2-Gebietes durchgeführt wird.

Mir/uns ist weiterhin § 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) in Verbindung mit § 2 des Gesetzes Nummer 1061 über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht vom 25. Mai 1977 (Amtsblatt des Saarlandes S. 598) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind.

Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass Daten bezüglich Zuwendungsempfänger, -zweck und -höhe im

Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Umwelt verwendet werden. (Die eventuelle

Verweigerung dieser Zustimmung hätte keine Auswirkungen auf das Zuwendungsverfahren).

................................................... .....................................................
Ort, Datum Unterschrift
Anlagen:

[ ] Angaben zur Größe und zum Umsatz des Unternehmens und der Zahl der Beschäftigten

[ ] Zeitplan/Arbeitsprogramm für die Durchführung des Umwelt-Audits

[ ] Kostenvoranschläge

[ ] Stellungnahme der ................................................ Kammer

[ ] Sonstige ............................................................. ................................................................................................... ....................................................................................................................................................................................

UWS Umweltmanagement GmbH Frame öffnen