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KAS-65 Merkblatt - Muster-Inhaltsverzeichnis für einen Externen Notfallplan
(Ausschuss Seveso-Richtlinie der Kommission für Anlagensicherheit (KAS))

Stand Juni 2024
(Quelle: kas-bmu.de)



im Juni 2024 von der KAS verabschiedet

Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gebildetes Gremium.

Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.

Anmerkung:

Dieses Werk wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen Verfasser und Auftraggeber keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können daher keine Ansprüche gegenüber dem Verfasser und/oder dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

Dieses Werk darf für nichtkommerzielle Zwecke vervielfältigt werden. Der Auftraggeber und der Verfasser übernehmen keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Vervielfältigung oder mit Reproduktionsexemplaren.

1 Einleitung

Externe Notfallpläne werden mit dem Ziel erstellt, Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Folgen eines eingetretenen Störfalls in einem Betriebsbereich nach § 3 (5a) Bundes-Immissionsschutzgesetz der oberen Klasse vorzusehen und entsprechende Handlungen zum Schutz der Nachbarschaft vorzubereiten. Darüber hinaus werden üblicherweise die für die Katastrophenhilfe hinzu zu ziehenden Behörden, Stellen und Einrichtungen ausgewiesen.

Die externe Notfallplanung ist grundsätzlich Aufgabe der für Gefahrenabwehrplanung zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Die Betreiber von Betriebsbereichen der oberen Klasse haben diesen Behörden die für die Erstellung der externen Notfallpläne erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen ( § 10 (1) Nr. 2 Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV)). Hierbei sind die sicherheitstechnischen Unterlagen (u. a. die internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne des Betreibers sowie der Sicherheitsbericht) zu berücksichtigen.

Die Inhalte der externen Notfallpläne sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, jedes Bundesland legt diese in den eigenen Landeskatastrophenschutzgesetzen fest. Die Praxis zeigt, dass die externen Notfallpläne in ihrem Detaillierungsgrad jedoch ganz unterschiedlich ausfallen, u. a. im Hinblick auf die Darstellung des vom Betriebsbereich ausgehenden Gefährdungspotentials.

Vor diesem Hintergrund soll das vorliegende Merkblatt mit dem Muster-Inhaltsverzeichnis für einen externen Notfallplan eine Hilfestellung für die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden darstellen und zu einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise führen.

2 Muster-Inhaltsverzeichnis Externer Notfallplan

Lfd. Nr. Muster-Inhaltsverzeichnis Externer Notfallplan
0. Verzeichnisse und Nachweise
0.1 Fortführungsnachweis
0.2 Verteiler
0.3 Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Gegenstand und Zweck
1.2 Geltungsbereich
2. Planungen für externe Gefahrenbereiche mit Auswirkungen bei Brand, Explosion und Produktaustritt (Kartendarstellung, Zusammenfassung)
3. Angaben zur Umgebung
3.1 Allgemeine Beschreibung
3.2 Gefahren in der Umgebung
3.3 Besondere Schutzobjekte in der Nachbarschaft
(Schutzgüter)
3.4 Große Stallungen im Planungsbereich
4. Plan der Handlungen - Feuerwehrplan der Betriebsbereiche
5. Warnungen
5.1 Warnung der Bevölkerung über Sirenen (mit Entwarnung)
5.2 Nennung der Apps zur Warnung der Bevölkerung (mit Entwarnung und Hinweise)
5.3 Warnung über Lautsprecherfahrzeuge der Gefahrenabwehrkräfte (mit Entwarnung und Hinweise)
5.4 Warnungen von Objekten über Telefon bzw. Mobiltelefon
5.5 Warnung über Rundfunk/Fernsehen/Internet
5.6 Warnung der Beschäftigten
6. Alarmplan
6.1 Kriterien für Alarmstufen
6.2 Information nach einer D1 Meldung
6.3 Information nach einer D2 Meldung - Alarmstufe A1
6.4 Information nach einer D3 Meldung - Alarmstufe A2
6.5 Information nach einer D4 Meldung - Alarmstufe A3
7. Führungsorganisation (länderspezifisch)
7.1 Führungsschema
7.2 Führungsstufen
8. Kommunikationsstrukturen
(organisatorisch und technisch), Beteiligung ortskundiger Personen
9. Plan der Erkundung
9.1 Szenarien und Karten zur Erkundung
9.2 Einheiten zur Erkundung
(Erkundungszug Leitwagen, etc.)
10. Lagebeurteilung
10.1 Maßnahmen im betroffenen Gebiet
10.1.1 Messungen von Schadstoffen im betroffenen Gebiet
(Messkonzept)
10.1.2 Messungen im Betriebsbereich der Firma "ABC"
(Messkonzept)
10.2 Fachberater
10.2.1 Externe Fachkräfte
10.2.2 sachkundige Personen
(Messen von Schadstoffen)
11. Absperrung/Verkehrslenkung
12. Evakuierung/Evakuierungsplan
13. Einsatz von Kräften und Mitteln zur Rettung und Gefahrenabwehr
13.1 Rettung/Bergung/Räumung/Gefahrenabwehr
13.2 Medizinische Maßnahmen und Krankenhäuser
13.3 Betreuung
(psychosomatisch, notfallpsychische Dienste, Seelsorge, Betreuungseinheiten der Bevölkerung)
13.4 Maßnahmen zum Schutz der Haus- und Nutztiere
13.5 Maßnahmen beim Versagen von Infrastruktur (z.B. Wasser- und Stromversorgung)
13.6 Logistik
13.6.1 Versorgungseinheiten
(z.B. Lebensmittel)
13.6.2 Übersicht Transport- und Verkehrsbetriebe
13.7 Übersicht über verfügbare Geräte und Materialien
13.7.1 Brandbekämpfung
13.7.2 Abwehr gefährlicher Stoffe und Güter
(ABC-Lagen)
13.7.3 weitere externe Ausrüstungen und Geräte
13.7.4 Einrichtungen und Ausrüstungen des Betriebes
(Ausrüstungen und Geräte, mobile Einsatzmittel)
13.7.5 Tankstellen für Einsatzfahrzeuge
14. Information der Medien und der Bevölkerung
14.1 Information der Medien
14.2 Information der Bevölkerung
15. Auskunftsstellen/Pressebüro der Stadt oder des Landkreises Mitarbeiter für die Besetzung von Auskunftsstellen und Pressebüro (namentliche Nennung und Behörde)
16. Kontaktdaten
Führungskräfte des Betriebsbereiches (mit Telefonnr.)
...
17. Beschreibung der Betriebsbereiche
17.1 Angaben zum Objekt und seiner Umgebung
17.1.1 Allgemeine Beschreibung
(Zufahrtmöglichkeiten, Betriebszeiten und Beschäftigtenzahlen, Bereitstellungsräume)
17.1.2 Spezielle Angaben zum Objekt
(Anlage, Betrieb, Werk)
17.1.3 Alarmzentrale/Betriebszentralen / Messwarten /
17.1.4 Krisenstab Betrieb
17.2 Besondere Gefahrenschwerpunkte
(z.B. CO2-Löschanlage, Gastank, weitere relevante Stoffe, Rohrbrücken etc.)
17.3 Beschreibung der gefährlichen Stoffe, die für die Szenarienberechnung verwendet werden
18. Berechnung der Störfallablaufszenarien mit unterschiedlichen Beurteilungswerten in Abhängigkeit der stofflichen Eigenschaften
19. Anweisung für spezielle Ereignisse (die nachfolgende Aufzählung ist beispielhaft und kann erweitert werden)
19.1 Extreme Wetterlagen
19.2 Hochwasser / Starkregen
19.3 Energienotstand
20. Anhang
(länderspezifische Angaben)
20.1 Kurzdarstellung des Betriebsbereiches


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