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KTA 2201.2 - Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen
Teil 2: Baugrund
Sicherheitstechnische Regel des KTA
Fassung 2024-12
(BAnz. AT 30.05.2025 B2)
Frühere Fassungen der Regel: 1982-11 (BAnz Nr. 64a vom 6. April 1983)
1990-06 (BAnz Nr. 20a vom 30. Januar 1991)
2012-11
(BAnz AT 23.01.2013 B5 vom 27. Dezember 2012)
(1) Die Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) ha ben die Aufgabe, sicherheitstechnische Anforderungen anzugeben, bei deren Einhaltung die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist ( § 7 Absatz 2 Nr. 3 Atomgesetz - AtG), um die im AtG, im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) festgelegten sowie in den "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" (SiAnf) und den "Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" weiter konkretisierten Schutzziele zu erreichen.
(2) Gemäß den SiAnf sind Schutzmaßnahmen, soweit sie in Betracht zu ziehen sind, gegen Einwirkungen von Erdbeben vorzusehen. Erdbeben gehören zu den Einwirkungen von außen, gegen die Vorsorge getroffen werden muss. Die Grundsätze dieser Vorsorge sind in der Regelreihe KTA 2201 festgelegt.
(3) Die Regel KTA 2201.2 im Rahmen der Regelreihe KTA 2201 "Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen" behandelt die Ermittlung und Anwendung von Kenndaten des Baugrundes, nach denen ein Kernkraftwerk gegen seismische Einwirkungen auszulegen ist. Zur Regelreihe gehören als weitere Teile:
| Teil 1: | Grundsätze |
| Teil 3: | Bauliche Anlagen |
| Teil 4: | Anlagenteile |
| Teil 5: | Seismische Instrumentierung |
| Teil 6: | Maßnahmen nach Erdbeben |
1 Anwendungsbereich
Diese Regel ist auf Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren zur Erfüllung der in KTA 2201.1 genannten Schutzziele anzuwenden.
2 Begriffe
(1) Bodenverflüssigung
Als Bodenverflüssigung wird der Verlust der Scherfestigkeit des Bodens unter dynamischer Beanspruchung durch Anstieg des Porenwasserdruckes bezeichnet. Der Anstieg des Porenwasserdruckes wird hierbei durch die dynamische Beanspruchung und die Bodenverdichtung ausgelöst.
(2) Kompressionswellengeschwindigkeit
Die Kompressionswellengeschwindigkeit bezeichnet die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Kompressionswellen. Kompressionswellen (auch Primärwellen oder Druckwellen genannt) sind elastische longitudinal polarisierte Raumwellen, bei deren Durchgang durch ein Medium Volumenelemente aus Teilchen komprimiert und gedehnt werden.
(3) Materialdämpfung
Die Materialdämpfung ist die Umwandlung von mechanischer Energie in Wärmeenergie durch Dissipation (Reibung, Viskosität) in einem schwingenden System oder bei Wellenausbreitung.
(4) Scherwellengeschwindigkeit
Die Scherwellengeschwindigkeit bezeichnet die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Scherwellen. Scherwellen (auch Sekundärwellen oder Transversalwellen genannt) sind elastische transversal polarisierte Raumwellen, bei deren Durchgang durch ein Medium die Teilchenbewegung senkrecht zur Fortpflanzungsrichtung erfolgt. Dies führt zur Verscherung des Ausbreitungsmediums. Scherwellen können sich in festen Körpern, jedoch nicht in Flüssigkeiten oder Gasen ausbreiten, da die beiden letzteren keinen nennenswerten Scherwiderstand besitzen.
(5) Schubmodul, dynamischer
Der dynamische Schubmodul des Bodens (G) beschreibt das elastische Verformungsverhalten unter dynamischer Einwirkung einer reinen Schubspannung. Er wird in Laborversuchen oder In-situ ermittelt. In Lockergestein nimmt er mit wachsender Schubverzerrung ab; sein Maximalwert G0 tritt bei kleinsten dynamischen Schubverzerrungen (γ ≤ 10-5) auf.
3 Baugrunderkundung
(1) Als Beurteilungsgrundlagen für die Baugrundverhältnisse am Standort sind insbesondere Gutachten zur Geologie, Seismologie und zum Baugrund heranzuziehen.
(2) Die Ergebnisse aus geologischen und seismologischen Gutachten sowie den Baugrunduntersuchungen sind in charakteristischen Bodenprofilschnitten durch den Baugrundgutachter festzuhalten.
(3) Art und Umfang der erforderlichen geotechnischen Untersuchungen sowie die zu ermittelnden Kenndaten sind nach DIN EN 1997-1, DIN EN 1997-1/NA und DIN 1054 in Verbindung mit DIN EN 1997-2, DIN EN 1997-2/NA und DIN 4020 festzulegen. Dabei ist mindestens von einer Tiefe entsprechend dem zweifachen Gebäudedurchmesser oder Ersatzdurchmesser eines flächengleichen Kreisfundamentes auszugehen.
4 Baugrunddynamische Kenndaten
(1) Die mechanischen Eigenschaften des Baugrundes bei dynamischer Beanspruchung unterscheiden sich deutlich von denen bei statischer Beanspruchung.
(2) Das Verhalten von Böden bei dynamischen Einwirkungen wird von einer Reihe von Einflussfaktoren bestimmt. Wesentliche Einflussgrößen sind dabei die Schubverzerrungsamplitude und die Anzahl der Belastungszyklen der Einwirkungen, der allseitige mittlere statische Druck unter der Gründung sowie die Porenzahl und der Sättigungsgrad des Bodens.
(3) Für die Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen sind in Baugrundgutachten folgende bau-grunddynamische Kenndaten für die jeweiligen Bodenschichten anzugeben:
Dabei sind obere und untere Grenzwerte für G0 in Abhängigkeit von der Tiefe und dem Spannungszustand des Bodens unter Bauwerkslast anzugeben.
Hinweis:
Bestimmungsverfahren für baugrunddynamische Kenndaten sind im Abschnitt A 1 von Anhang A als Beispiele angegeben.
(4) Der Schubmodul und die Materialdämpfung sollen in Abhängigkeit von der Schubverzerrung und dem Spannungszustand im Boden bestimmt werden.
Hinweis:
Ein Verfahren zur Bestimmung von Schubmodul und Materialdämpfung ist im Abschnitt A 2 von Anhang A angegeben.
(5) Die Verfahren zur Bestimmung der baugrunddynamischen Kenndaten sind in Abhängigkeit von den Baugrundverhältnissen auszuwählen. Grundsätzlich sind In-situ-Verfahren und Laborverfahren durchzuführen. Abweichend davon darf nach (6) verfahren werden.
(6) Wenn der Baugrund und die geologischen Randbedingungen zweier Standorte vergleichbar sind, so dürfen die baugrunddynamischen Kenndaten eines Standortes auf den anderen Standort übertragen werden.
5 Baugrundveränderung
(1) Es sind die möglichen Veränderungen des Baugrundes, wie sie als Folge von Erdbeben auftreten können, zu bestimmen. Hierzu gehören insbesondere:
Beurteilungsgrundlagen zur Bodenverflüssigung (Verflüssigungspotenzial) sind im Abschnitt A 3 von Anhang A angegeben.
(2) Für Kernkraftwerke an Standorten, für die entweder die horizontale maximale Bodenbeschleunigung zu weniger als 0,8 m/s2 ermittelt wurde oder der Baugrund aus steifen geologisch vorbelasteten Tonen oder gleichartigen bindigen Böden besteht, braucht kein Nachweis zur Bodenverflüssigung geführt zu werden.
| Anwendungsverfahren | Anhang A |
A 1 Untersuchungsverfahren zur Bestimmung baugrunddynamischer Kenndaten
Tabelle A-1: Untersuchungsverfahren zur Bestimmung baugrunddynamischer Kenndaten
| Verfahren | Messmethode | a) Messgrößen b) abgeleitete Größen | Schubverzerrungsbereich 1) |
| In-situ-Verfahren | |||
| Bohrlochverfahren | |||
| Uphole-Verfahren | Anregungen im Bohrloch, Messungen an der Oberfläche | a) Laufzeiten (P- und S-Wellengeschwindigkeiten) b) Schubmodul, Poissonzahl | etwa 10-7 bis 10-5 |
| Downhole-Verfahren | Anregungen an der Oberfläche, Messungen im Bohrloch | ||
| Crosshole-Verfahren | Anregungen (Sender) in einem Bohrloch, Messungen in einem oder mehreren benachbarten Bohrlöchern (Empfänger) | ||
| Seismische Tomographie | Durchschallung eines Untersuchungsgebietes durch Anord nung eines Netzes von Sendern und Empfängern in Bohrlöchern | ||
| Oberflächenverfahren | |||
| Schwinger | Kontinuierliche Anregung und Messung an der Oberfläche | a) Laufzeiten (Oberflächenwellengeschwindigkeiten) b) Schubmodul | etwa 10-7 bis 10-5 |
| SASW (Spectral Analysis of Surface Waves) | Stoßanregung und Messung an der Oberfläche | ||
| Labor-Verfahren | |||
| Resonant-Column-Versuch | Bestimmung der Geschwindigkeiten bei variabler Frequenz und variablen Amplituden | a) Frequenz, Wellenlänge (P- und S-Wellengeschwindigkeiten) b) Schubmodul, Poissonzahl, Materialdämpfung | etwa 10-7 bis 5 · 10-4 |
| Ultraschallmessungen | Bestimmung der Geschwindigkeiten infolge der Ultraschallpulse | a) Laufzeiten (P- und S-Wellengeschwindigkeiten) b) Schubmodul, Poissonzahl | etwa 10-7 bis 10-5 |
| Zyklischer Scherversuch | Messung bei einfacher Scherung unter einaxialer Beanspruchung und behinderter Seitendehnung | a) Verformungen, Spannungen (Spannungs-Schubverzerrungs-Kennlinie) b) Schubmodul, Materialdämpfung, Poissonzahl | etwa 5 · 10-5 bis 10-1 |
| Zyklischer Triaxialversuch | Messung bei vertikaler und tangentialer Beanspruchung unter variablen Spannungszuständen | a) Verformungen, Spannungen (Spannungs-Schubverzerrungs-Kennlinie) b) Schubmodul, Materialdämpfung, Poissonzahl, Festigkeitseigenschaften | |
| Zyklischer Torsionsversuch | Messung bei tangentialer Belastung und einaxialer Belastung | ||
| 1) Bei Erdbeben in Deutschland liegen die Schubverzerrungen im Bereich von 10-5 bis 10-3. | |||
A 2 Bestimmung von dynamischem Schubmodul und Materialdämpfung aus In-situ-Untersuchungen oder mittels Hilfsrechnungen
(1) Die Bestimmung des dynamischen Schubmoduls G und des Dämpfungsgrads D des Materials darf in Anlehnung an [ 1] nach der in Bild A-1 dargestellten Gleichung A-1 und Gleichung A-2 erfolgen.
| G = (1 / (1 + γ h)) G0 | ( A-1) |
| D = (γ h / (1 + γ h)) Dmax | ( A-2) |
mit
| γh = (γ/ γr ) · [1 + a · exp(- b · (γ/ γr))] | ( A-3) |
und
| ( γr = max τ / G0 | ( A-4) |
gh: hyperbolische Schubverzerrung G0: dynamischer Schubmodul bei kleinsten Schubverzerrungen (γ ≤ 10-5) Dmax: Dämpfungsgrad bei größten Schubverzerrungen (Materialdämpfung) γ: Schubverzerrung γr: Referenzschubverzerrung max τ: maximale Schubspannung a, b: durch Laborversuche zu ermittelnde Koeffizienten
Bild A 1: Beziehung zwischen dynamischem Schubmodul, Materialdämpfung und hyperbolischer Schubverzerrung
(2) Der Dämpfungsgrad Dmax und die Größen a und b können für verschiedene Bodenarten mit Hilfe der in [ 1] angegebenen Bemessungsgleichungen ermittelt werden. Wichtigste Einflussgrößen sind Zahl und Frequenz der Lastwechsel sowie der im Boden herrschende Spannungszustand. G0 ist durch In-situ-Messungen der Scherwellengeschwindigkeit vS zu bestimmen.
(3) Es gilt
| G0 = vs2 · ρ | ( A-5) |
wobei ρ die Dichte des Bodens bezeichnet. Für die Abschätzung dürfen der Literatur entnommene empirisch abgeleitete Näherungsgleichungen verwendet werden, die die Form
| G0 = α · (( β - e)2 / (1 + e)) · σ" mδ · (OCR) K | ( A-6) |
haben.
e: Porenzahl des Bodens σ"m: mittlere effektive Hauptspannung im Boden δ: Exponent, näherungsweise 0,5 a, β: von Kornform, Kornverteilung und Sättigungsgrad abhängige Größen OCR: Grad der Überkonsolidierung K: von der Plastizitätszahl des Bodens abhängiger Exponent
A 3 Beurteilungsgrundlagen zur Bodenverflüssigung
A 3.1 Verflüssigungspotenzial
(1) Gleichförmige und feinkörnige Sande unterhalb des Grundwasserspiegels neigen grundsätzlich mehr zur Bodenverflüssigung als ungleichförmige und grobe Sande. Entscheidenden Einfluss hat die Lagerungsdichte. Je lockerer der Sand gelagert ist, umso eher ist mit einer Verflüssigung zu rechnen. Bei sonst gleichen Bedingungen nimmt die Neigung zur Verflüssigung mit der Zunahme der wirksamen Spannungen im Boden ab [ 2].
(2) Bei hochliegendem Grundwasserspiegelstand ist die Gefahr der Verflüssigung größer als bei tiefem Grundwasserstand. Mit der Intensität und Dauer des Erdbebens nimmt die Gefahr der Verflüssigung zu.
(3) In diesem Zusammenhang sind auch die Durchlässigkeit des Sandes und die Entwässerungsbedingungen zu beachten. Je dünner die gefährdeten Schichten sind und je schneller sie in durchlässige Nachbarzonen entwässern können, um so kürzer ist die Zeit, in der der Sand im flüssigen Zustand bleibt, und umso weniger nachhaltig sind die Folgen.
(4) Steife, geologisch vorbelastete Tone und gleichartige bindige Böden reagieren unempfindlich auf Erschütterungen. Sie neigen nicht zur Verflüssigung.
(5) Böden, deren Körnung im Bereich zwischen Mittelschluff und Grobsand liegt, sind verflüssigungsgefährdet. Dies gilt besonders für Feinsande. Bei Kiesen tritt Verflüssigung im Allgemeinen nur sehr kurzzeitig auf. Deshalb können keine schädlichen Schubverzerrungen auftreten. Die Dauer der Verflüssigung ist von den Entwässerungsbedingungen abhängig.
(6) Im geschichteten Boden kann sich der Verflüssigungsvorgang, ausgehend von einer leicht verflüssigbaren Schicht, auf Bodenbereiche ausbreiten, die unter normalen Umständen nicht gefährdet sind. Deshalb ist die Verflüssigungsgefahr der gefährdeten Schichten zu beurteilen.
(7) Zur Beurteilung der Gefahr einer Bodenverflüssigung sind folgende Untersuchungen durchzuführen:
(8) Verflüssigungsgefährdete Böden betreffen Sande, kiesige Sande, Schluffe sowie feinkörnige Böden mit einer Plastizitätszahl kleiner 15. Für Böden mit einem Tonanteil größer als 15 % darf die Untersuchung der Verflüssigungsgefährdung entfallen.
(9) Der Nachweis erfolgt durch Gegenüberstellung der durch das Erdbeben induzierten zyklischen Schubspannungen (Beanspruchung) mit den zu einer Verflüssigung führenden Schubspannungen (Widerstand). Der Nachweis erfolgt für jede Tiefe bis zu einer Tiefe von 15 m unter Geländeoberkante [ 2].
(10) Die Beurteilung der Verflüssigung soll für das Freifeld erfolgen.
Hinweis:
Der Einfluss eines Bauwerks kann je nach Baugrundverhältnissen sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Er ist in jedem Fall nicht signifikant und kann vernachlässigt werden.
(11) Zur Abschätzung des Widerstands gegen Verflüssigung sollen empirische Verfahren auf Grundlage von Sondierungsergebnissen am Standort den Vorzug gegenüber laborbasierten Methoden erhalten. Letztere sind sehr aufwendig und verlangen hohe Qualifikation des bodenmechanischen Labors, um im Versuch die In-situ-Bedingungen richtig abzubilden.
(12) Verfahren auf Grundlage der Drucksondierung CPT gelten als zuverlässiger im Vergleich zu SPT-Verfahren (Standard Penetration Test) oder Scherwellenmessungen, sodass nachfolgend nur das CPT-basierte Verfahren nach [ 3] und [4] beschrieben wird.
(13) Die CPT Messung und Auswertung muss nach EN ISO 22476-1 erfolgen.
A 3.2 Verfahren zur Beurteilung der Bodenverflüssigung
Schritt 1:
Berechnung des zyklischen Schubspannungsverhältnisses CSR (Cyclic Stress Ratio):
| CSR = 0,65 (τmax / σ" v) | ( A-7) |
wobei (τmax die durch die seismische Beanspruchung induzierte maximale Schubspannung und σ" v die vertikale effektive Überlagerungsspannung in der Tiefe z (Spannung aus Gewicht des Bodens unter Auftrieb) sind. τmax wird aus der folgenden Gleichung berechnet:
| tmax = (amax / g) · rd · σv | ( A-8) |
wobei amax die relevante maximale horizontale Bodenbeschleunigung gemäß KTA 2201.1, g die Erdbeschleunigung, rd ein tiefenabhängiger Spannungsreduktionsfaktor und σv die totale Überlagerungsspannung in der Tiefe z (Spannung aus Gewicht des wassergesättigten Bodens) sind.
Der Reduktionsfaktor rd kann aus der folgenden Gleichung (für Tiefen z ≤ 30 m) bestimmt werden:
| rd = exp[ α( z) + Mwβ( z)] | |
| α( z) = -1,01 - 1,13 · sin(( z / 11,73) + 5,13) | ( A-9) |
| β( z) = 0,11 + 1,12 · sin(( z / 11,28) + 5,14) |
Die Tiefe z ist in m und der Winkel in Bogenmaß einzusetzen.
Die maximale Schubspannung τmax kann auch aus einer standortspezifischen Berechnung der seismischen Baugrundantwort ermittelt werden. Bei stark inhomogenen Baugrundverhältnissen ist eine solche Berechnung erforderlich. Diese Berechnung kann durch Ansatz von vertikal propagierenden Scherwellen erfolgen.
Als stark inhomogen kann ein geschichtetes Profil mit zwei aufeinanderfolgenden Schichten mit einem Steifigkeitsverhältnis größer als 3 betrachtet werden.
Schritt 2:
Berechnung des zyklischen Widerstandsverhältnisses CRR (Cyclic Resistance Ratio) aus dem gemessenen Spitzendruckwiderstand qc der maßgebenden CPT-Sondierungen am Standort und Anwendung von Korrekturfaktoren zur Berücksichtigung der Momenten-Magnitude Mw, der vertikalen effektiven Überlagerungsspannung σ" v und des Feinkornanteils FC des anstehenden Bodens in der betrachteten Tiefe.
| CRRMw,σ"v = CRRMw=7,5, σ"v=pa · MSF · Kσ |
( A-10) |
MSF ist ein Magnituden-Skalierungsfaktor, Kσ ein Spannungs-Korrekturfaktor.
Die einzelnen Komponenten obiger Gleichung werden wie folgt bestimmt.
Bezogener Spitzendruckwiderstand
| qc1 N = CN( qc / pa) | ( A-11) |
wobei pa der atmosphärische Druck und
| CN = (pa / σ" v) m ≤ 1,7 | ( A-12) |
| m = 1,338 0,249( qc1 N, cs)0,264 | ( A-13) |
sind. Die Bestimmung des Exponenten m erfordert eine Iteration. Es darf gemäß DIN EN ISO 22476-1 m = 0,5 angesetzt werden [ 2].
Äquivalenter Spitzendruckwiderstand für reine Sande qc1 N, cs
| qc1 N, cs = qc1 N + Δ qc1 N | ( A-14) |
| Δqc1 N = (11,9 + (qc1 N / 14,6)) exp(1,63 - (9,7 / (FC + 2)) - (15,7 / (FC + 2))2) | ( A-15) |
FC wird aus der Kornverteilungskurve ermittelt.
CRR für Magnitude Mw = 7,5 und σ" v = pa
| CRRMw=7,5, σ"v=pa exp(( qc1 N, cs / 113) + (qc1 N, cs / 1000)2 - (qc1 N, cs / 140)3 + (qc1 N, cs / 137)4 - 2,80)) | ( A-16) |
Magnituden-Skalierungsfaktor
| MSF = 1 + (MSFmax -1) (8,64 exp(- Mw / 4) - 1,325) | ( A-17) |
| MSFmax = 1,09 + (qc1 N, cs / 180)3 ≤ 2,2 | ( A-18) |
Korrekturfaktor für die Überlagerungsspannung
| Kσ = 1 - (1 / (37,3 - 8,27( qc1 N, cs)0,264) ln( σ" v / pa) ≤ 1,1 | ( A-19) |
Es darf Kσ = 1 angesetzt werden.
Schritt 3:
Der Nachweis ist erfüllt, wenn gilt:
| ( CRR Mw, σ" v / CSR) ≥ 1,25 | ( A-20) |
A 4 Literatur
[ 1] IAEA Safety Standards: Geotechnical Aspects of Site Evaluation and Foundations for Nuclear Power Plants. Safety Guide No. NS-G-3.6, 2004, S. 22-26
[ 2] Vrettos, C. (2018). Geotechnisches Erdbebeningenieurwesen. Grundbau-Taschenbuch, Teil 2: Geotechnische Verfahren, 8. Auflage, Ernst & Sohn, Berlin, 863-914. Boulanger, R.W., Idriss, I.M. (2016). CPT-based liquefaction triggering procedure. Journal of Geotechnical and Geoenvironmental Engineering 142(2): 04015065.
[ 3] DIN EN 1998-5: 2022-10 - Entwurf Eurocode 8 - Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 5: Geotechnische Aspekte, Gründungen, Stütz- und Untertagebauwerke; Deutsche und Englische Fassung prEN 1998-5: 2022
| Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird | Anhang B |
(Die Verweise beziehen sich nur auf die in diesem Anhang angegebene Fassung. Darin enthaltene Zitate von Bestimmungen beziehen sich jeweils auf die Fassung, die vorlag, als die verweisende Bestimmung aufgestellt oder ausgegeben wurde.)
| AtG | Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ( Atomgesetz) Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist | |
| StrlSchG | Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzgesetz) Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist | |
| StrlSchV | Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzverordnung) Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324) geändert worden ist | |
| SiAnf | (2022-02) | Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2015 (BAnz AT 30.03.2015 B2) vom 22. November 2012, Neufassung vom 3. März 2015 (BAnz AT 30.03.2015 B2), die zuletzt mit Bekanntmachung des BMUV vom 25. Februar 2022 (BAnz AT 15.03.2022 B3) geändert worden ist |
| Interpretationen | (2015-03) | Interpretationen zu den Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke vom 22. November 2012, geändert am 3. März 2015 (BAnz AT 30.03.2015 B3) |
| KTA 2201.1 | (2011-11) | KTA 2201.1 Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen; Teil 1: Grundsätze |
| DIN 1054 | (2021-04) | Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1 |
| DIN 4020 | (2010-12) | Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2 |
| DIN EN 1997-1 | (2014-03) | Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln; Deutsche Fassung EN 1997-1:2004 + AC:2009 + A1:2013 |
| DIN EN 1997-1/NA | (2010-12) | Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln |
| DIN EN 1997-2 | (2010-10) | Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds; Deutsche Fassung EN 1997-2:2007 + AC:2010 |
| DIN EN 1997-2/NA | (2010-12) | Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds |
| DIN EN ISO 22476-1 | (2023-04) | Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuchungen - Teil 1: Drucksondierungen mit elektrischen Messwertaufnehmern und Messeinrichtungen für den Porenwasserdruck (ISO 22476-1:2022); Deutsche Fassung EN ISO 22476-1:2023. |
| Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (Regel KTA 2201.2)
Vom 13. Mai 2025 |
| Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 10.12.2012 B2) gebe ich nachstehend die vom Kerntechnischen Ausschuss im schriftlichen Verfahren einstimmig beschlossene Regel (Regeländerung)
KTA 2201.2 Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen; in der Fassung 2024-12 bekannt. Bonn, den 13. Mai 2025 S I 3 |
| ENDE | |