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LASI-Veröffentlichung (LV) 31 - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
(15/05/2003)
Vorwort
Psychische Belastungen und deren Folgen erlangen - bedingt durch sich verändernde Arbeitsbedingungen - im präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz zunehmend an Bedeutung.
Für die Ermittlung und Beurteilung psychischer Fehlbelastungen steht eine Reihe arbeitswissenschaftlicher Instrumente zur Verfugung. Erste Anwendungsversuche von Arbeitsschutz-Fachleuten haben jedoch gezeigt, dass die in der Wissenschaft verbreiteten Instrumente für die Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzverwaltungen nur bedingt geeignet sind, weil sie zu umfangreich, in der Anwendung zu kompliziert und vielfach sehr tätigkeitsspezifisch angelegt sind.
Eine vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat daher in einem "Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten der Prävention", das im Juni 2002 als LV 28 veröffentlicht wurde, ein differenziertes und stufenförmiges Vorgehen angeregt.
In Ergänzung dieses Konzepts wurde von der interdisziplinären Arbeitsgruppe eine "Handlungsanleitung für die staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" erstellt.
Mit der Handlungsanleitung sollen die Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, die Betriebe von der Notwendigkeit und dem Nutzen der Ermittlung psychischer Fehlbelastungen sowie von der Sinnhaftigkeit belastungsoptimierender Maßnahmen zu Oberzeugen.
Um die Betriebe bei der Umsetzung fachkundig beraten zu können, ist eine Qualifizierung der Aufsichtspersonen in fachlich-inhaltlicher und methodischer Hinsicht erforderlich.
Zu diesem Zweck hat die Arbeitsgruppe "Qualifizierungseckpunkte" vorgelegt, die anlässlich der 41. LASI-Sitzung am 18./19. März 2003 in Saarbrücken gemeinsam mit der Handlungsanleitung verabschiedet und den Ländern zur Anwendung empfohlen wurden.
Der LASI stellt sich mit dieser Gesamtkonzeption den neuen Herausforderungen in der Arbeitswelt.
Nach einer Erprobungsphase wird zu berichten sein, ob diese Vorgehensweise von den Aufsichtsbehörden angenommen und erfolgreich umgesetzt worden ist.
1 Einleitung
Die Handlungsfelder der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder (ASV'en) bei "Psychischen Belastungen am Arbeitsplatz" reichen auf betrieblicher Ebene vom Erkennen psychischer Belastungsfaktoren über Information und Beratung der betrieblichen Akteure sowie Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen bis hin zur Überwachung betrieblicher Maßnahmen.
Auch wenn das Thema "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz" in seiner Komplexität für die Mitarbeiter 1 der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder (Aufsichtspersonen) ein vergleichsweise neues Arbeitsfeld ist, sind die im Handlungsleitfaden dargestellten Inhalte und Vorgehensweisen nicht gänzlich unbekannt. Das Vorgehen bei der Beratung und Überwachung der Betriebe bezüglich psychischer Belastungen unterscheidet sich im Grundsatz nicht von der Vorgehensweise bei der Bearbeitung "klassischer" Arbeitsschutzthemen. Auch inhaltlich besteht eine Schnittmenge zwischen psychischen und sonstigen Belastungsarten: So sind Maßnahmen zur Optimierung im Bereich der Ergonomie - z.B. durch Lärmreduzierung - häufig auch ein Beitrag zur Reduzierung psychischer Fehlbelastungen.
Die vorliegende Handlungsanleitung zeigt mit 8 Handlungsschritten und 10 vertiefenden Modulen, wie die ASV'en bei der "Ermittlung und Prävention psychischer Fehlbelastungen 2" im Betrieb vorgehen können. Im Sinne eines Baukastensystems können die einzelnen Elemente entweder in der aufgezeigten Reihenfolge oder in vorhandene Konzepte integriert, d.h. einzeln genutzt werden. Art und Umfang der aufsichtsbezogenen Aktivitäten hängen von den spezifischen Konzepten und Möglichkeiten der einzelnen Länder ab. Dazu zählt z.B. die Entscheidung, ob, in welchem Ausmaß und mit welchen Instrumenten die ASV'en selbst Belastungen "vor Ort" ermitteln. Daher werden keine Empfehlungen zum Einsatz eines bestimmten Erhebungsinstrumentes gegeben.
Die Handlungsanleitung baut auf der LASI-Veröffentlichung LV 28 "Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" auf. Um den Umfang der Handlungsanleitung so gering wie möglich zu halten, wird an den entsprechenden Stellen auf die LV 28 verwiesen.
Voraussetzung für die Anwendung der Handlungsanleitung ist die Teilnahme an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen 3. Angesichts der zunehmenden Aktualität des Themas sollten alle Aufsichtspersonen hierzu über grundlegendes Wissen verfügen. Bedarfsorientiert sollten darüber hinaus Weiterqualifizierungen für solche Mitarbeiter angeboten werden, die Hauptansprechpartner für die Betriebe sind und anderen Aufsichtspersonen beratend zur Seite stehen.
Extreme psychosozialen Fehlbelastungen wie Mobbing oder Gewalt am Arbeitsplatz lassen sich nur mit primärpräventiven Maßnahmen verhüten. Sie werden deshalb in dieser Handlungsanleitung nicht vertieft behandelt.
2 Aufbau und Inhalte der Handlungsanleitung
Abbildung 1 zeigt im Oberblick eine Abfolge von Handlungsschritten, an denen sich die Aufsichtspersonen bei ihrer Tätigkeit in den Betrieben orientieren können, und verknüpft die einzelnen Handlungsschritte mit vertiefenden Modulen. Die Module enthalten in kompakter Form Hintergrundwissen und Merkmalslisten.
Eine wesentliche Aufgabe der ASV'en ist die Beratung, wie die Betriebe selbst den Prozess der Belastungsermittlung und der Belastungsoptimierung gestalten können. Erlauterungen hierzu gibt der Anhang.
Abb. 1: Handlungsschritte der ASV zur Ermittlung und Prävention psychischer Fehlbelastungen
3 Module
Modul 1: Eingangsgespräch
Das erste Gespräch zur Thematik " Psychische Belastungen bei der Arbeit" sollte schriftlich oder telefonisch vorbereitet werden. Dabei geht es neben der Ankündigung des Gesprächsthemas darum, mit dem Arbeitgeber den Teilnehmerkreis (Arbeitgeber / Betriebsleiter, Arbeitnehmervertreter, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit) und einen geeigneten Termin abzustimmen. Einen Vorschlag für den inhaltlichen Ablauf des Gespräches zeigt Abbildung 2. Tabelle 1 soll die Aufsichtspersonen durch kompakte Darstellung der Vorteile und Chancen optimaler Arbeitsbedingungen dabei unterstützen, das Interesse des Arbeitgebers am Thema zu wecken. Mit eventuellen betrieblichen Vorbehalten gegen die Auseinandersetzung mit dem Thema befasst sich Tabelle 2. Es werden Ansätze aufgezeigt, wie im Gespräch darauf reagiert werden kann.
Abb. 2: Inhaltlicher Ablauf des Eingangsgesprächs
| Anliegen erläutern:
Thematisieren: Was hat der Arbeitgeber davon?
Erfragen:
Abstimmen:
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Tab. 1: Vorteile und Chancen optimaler Arbeitsanforderungen und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte und den Betrieb
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Tab. 2: Mögliche betriebliche Vorbehalte gegen die Auseinandersetzung mit dem Thema "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz" und Ansätze, wie die Aufsichtspersonen darauf im Gespräch reagieren können
| Mögliche betriebliche Vorbehalte | Ansätze zum Umgang der ASV mit derartigen Vorbehalten |
| "Bei uns gibt es keine Unfälle, wir haben ein gutes Betriebsklima. Wir machen bereits guten Arbeitsschutz." |
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| "Das ist bei uns nicht erforderlich." |
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| "Wir strukturieren gerade um. Da haben wir dafür keine Zeit." |
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| "Müssen wir das tun? Wo steht das?" |
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| "Der Zeit- und Kostenaufwand für die erforderlichen Maßnahmen ist sehr hoch." |
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| "Damit sind wir überfordert." |
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| "Für seine Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich." |
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| "Die Mitarbeiter wollen das nicht." |
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Modul 2: Informationssammlung
Um Entscheidungen zu treffen, wie die ASV den Betrieb im Umgang mit psychischen Belastungen unterstützen und wie der Betrieb den Prozess selbst weiterverfolgen kann, ist es wichtig, Informationen über die betriebliche Rahmenbedingungen und über das innerbetriebliche Arbeitsschutzsystem einzuholen sowie zu klären, inwieweit der Betrieb bereits "psychische Belastungen" berücksichtigt. Diese Informationen können aus Gesprächen mit verschiedenen Betriebsvertretern, aus schriftlichen Unterlagen und persönlichen Beobachtungen am Arbeitsplatz gewonnen werden.
| Potenzielle Gesprächspartner: | Arbeitgeber, Führungskräfte, Mitarbeitervertreter, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Personalverantwortliche, Mitarbeiter. |
| Mögliche Unterlagen: | Betriebsakte in der Arbeitsschutzbehörde, Organigramme, Managementhandbücher, Gefährdungsbeurteilungen, Gesundheitsberichte, Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen, Berichte von Arbeitsschutzakteuren, Bestellungsurkunden, Stellenbeschreibungen. |
| Mögliche Beobachtungen: | Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebungsbedingungen, ergonomische Gestaltung. |
Tabelle 3 zeigt auf, welche Informationen einzuholen sind und wozu sie dienen.
Tab. 3: Art und Aussagekraft einzuholender Informationen
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Informationen |
Wozu dienen sie? |
| Allgemeine Betriebsdaten, z.B. | |
| Klärung:
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| Informationen über:
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| Informationen zum betrieblichen Arbeitsschutz (Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit dienen) | |
| Klärung: |
| Klärung:
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| Informationen zu:
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| Informationen über:
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| Vorhandene Strategien/bereits durchgeführte Maßnahmen zur Minderung psychischer Fehlbelastungen | |
Klären:
| Klärung:
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| Klärung:
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Systematische Prozesse, wie z.B.
vorhanden? | Prüfung:
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Diese Vorgehensweise dient dazu, die "Betriebe dort abzuholen, wo sie stehen". Auf der Grundlage der eingeholten und ausgewerteten Informationen lässt sich das weitere Handeln der ASV ableiten (Modul 5 "Auswertung der Informationen").
Modul 3: Indikatoren für psychische Fehlbelastungen
Gespräche mit betroffenen Mitarbeitern können wichtige Hinweise auf mögliche Fehlbelastungen liefern, etwa in Form von Klagen über belastendende Ereignisse und Erschöpfungssymptome (z.B. Einschlafprobleme, "Burn-out"), über Führungsmängel oder schlechtes Betriebsklima.
Aber auch unabhängig von Gesprächen und Befragungen kann auf der Basis von objektiven Faktoren auf leistungs- und gesundheitskritische Belastungen geschlossen werden. Die Daten bzw. Resultate in Tabelle 4 können Indikatoren für das Vorliegen von psychischen Fehlbelastungen sein.
Tab. 4: Betriebliche Indikatoren für psychische Fehlbelastungen
1. Betriebliche Daten zu Fehlzeiten und Fluktuation
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2. Arbeitsergebnisse
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3. Arbeitsprozess
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4. Befindlichkeit und Gesundheit der Beschäftigten
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5. Soziales Klima
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Modul 4: Merkmale von Arbeitstätigkeiten, die psychische Fehlbelastungen auslösen können
Modul 3 benennt Indikatoren, die auf das mögliche Vorliegen von psychischen Fehlbelastungen hinweisen. Modul 4 erläutert, in welcher Ausprägung bestimmte Tätigkeitsmerkmale zu Fehlbelastungen führen können. Die Tabellen 5 bis 8 enthalten eine Auswahl wichtiger belastungsrelevanter Tätigkeitsmerkmale und Arbeitsumgebungsbedingungen kritischer Ausprägungen und zur Veranschaulichung entsprechende Tätigkeitsbeispiele 4.
Tab. 5: Tätigkeitsmerkmale, die psychische Fehlbelastungen hervorrufen können / Merkmalsbereich 1 "Arbeitsinhalt"
| Merkmale | Negative Ausprägung | Beispiele für Berufe oder Tätigkeiten, bei denen diese negativen Merkmals- ausprägungen erfahrungsgemäß gehäuft auftreten |
| 1.1 Vollständigkeit der Aufgabe | Tätigkeit enthält ...
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| 1.2 Handlungsspielraum | Kein Einfluss auf...
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| 1.3 Variabilität (Abwechslungsreichtum) | Einseitige Anforderungen:
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| 1.4 Information / Informationsangebot | Informationsangebot:
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| 1.5 Verantwortung | Verantwortung: | |
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| 1.6 Qualifikation | Geforderte Qualifikation: | |
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| 1.7 Emotionale Inanspruchnahme | Hohe emotionale Inanspruchnahme: | |
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Tab. 6: Tätigkeitsmerkmale, die psychische Fehlbelastungen hervorrufen können / Merkmalsbereich 2 "Arbeitsorganisation"
| Merkmale | Negative Ausprägung | Beispiele für Berufe oder Tätigkeiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfahrungsgemäß gehäuft auftreten |
| 2.1 Arbeitszeit |
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| 2.2 Arbeitsablauf |
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| 2.3 Kommunikation/ Kooperation |
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Tab. 7: Tätigkeitsmerkmale, die psychische Fehlbelastungen hervorrufen können / Merkmalsbereich 3 "Soziale Beziehungen"
| Merkmale | Negative Ausprägung | Beispiele für Berufe oder Tätigkeiten, bei denen diese negativen Merkmalsausprägungen erfahrungsgemäß gehäuft auftreten |
| 3.1 Führungsverhalten |
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| 3.2 Gruppenverhalten |
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Arbeitsumgebungsfaktoren wie Lärm, Hitze oder Vibrationen können - neben ihren gesundheitsbeeinträchtigenden Wirkungen - psychische Fehlbeanspruchungen erzeugen. Tabelle 8 enthält Merkmale der Arbeitsumgebung, die auch zu psychischer Fehlbeanspruchung führen können.
Tab. 8: Merkmale der Arbeitsumgebung, die zu psychischer Fehlbeanspruchung führen können / Merkmalsbereich 4 "Arbeitsumgebungsfaktoren"
| Beispiele für belastende Merkmale der Arbeitsumgebung | Beispiele für negative Wirkungen |
| 4.1. Ungünstige Beleuchtung, Lärm | ... können Wahrnehmung wichtiger Informationen beeinträchtigen |
| 4.2. Lärm, Hitze, Vibration | ... können Konzentrationsfähigkeit und Wohlbefinden beeinträchtigen |
| 4.3. Gefahrstoffe, Infektionsgefährdung, unbekannte Gerüche | ... können Unsicherheit und Angst erzeugen |
Modul 5: Auswertung der Informationen
Die im Betrieb aus Gesprächen, Dokumenten oder Beobachtungen erhaltenen Informationen sind im Hinblick auf die daraus abzuleitenden Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten der ASV auszuwerten. Die in Abbildung 3 aufgelisteten Fragen geben hierzu Hilfestellung.
Abb. 3: Bewertung der gesammelten Informationen und daraus abgeleitete Handlungsmöglichkeiten bzw. -notwendigkeiten der ASV
Modul 6: Instrumente zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen
Ermittlung von Belastungen durch das Unternehmen:
Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten, die zur Ermittlung psychischer Belastungen eingesetzt werden können (siehe auch LV 28). Je nach Fragestellung, Branche oder Analysetiefe eignen sich die einzelnen Instrumente unterschiedlich gut. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 5 hat eine Toolbox erstellt, in der geeignete Verfahren beschrieben werden (siehe auch: www.baua.de/prax). Die Toolbox enthält zudem ein Schema, wie bei Auswahl, Einsatz und Dokumentation von Untersuchungsinstrumenten systematisch vorgegangen werden kann. Bestehen in den besichtigten Unternehmen Fragen zum Einsatz von Verfahren der Belastungsermittlung, so kann auf die Toolbox verwiesen werden.
Ermittlung von Belastungen durch die Arbeitsschutzverwaltung:
Beispielhaft wird auf drei praxiserprobte Screening-Instrumente verwiesen, die speziell für die Aufsichtstätigkeit entwickelt oder aber auf die Belange der Arbeitsschutzbehörde zugeschnitten wurden (näheres hierzu in der oben erwähnten Toolbox):
Der Einsatz dieser Verfahren setzt eine spezifische Instrumentenschulung voraus.
Die hier aufgeführten Instrumente können ebenfalls von Betrieben eingesetzt werden. Allerdings ist zu bedenken, dass das Unternehmen durch partizipative Methoden wie fragebogengestützte Mitarbeiterbefragungen und vor allem moderierte Gruppengespräche umfassendere und z.T. aussagekräftigere Instrumente einsetzen kann ( LV 28).
Modul 7: Maßnahmen zur Belastungsoptimierung
Dieses Modul gliedert sich in zwei Unterkapitel. Im ersten Unterkapitel wird vorgestellt, wie bestimmte Tätigkeitsmerkmale (z.B. Handlungsspielraum) durch Gestaltungsmaßnahmen optimiert werden können ( 7.1). Im zweiten Unterkapitel ( 7.2) sind Gestaltungsmaßnahmen danach zusammengestellt worden, wie dem Auftreten bestimmter negativer Beanspruchungsfolgen vorgebeugt werden kann.
7.1 Belastungsoptimierende Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
Im Modul 4 sind belastende Merkmale von Tätigkeiten und entsprechende Tätigkeitsbeispiele aufgelistet. Die in den Tabellen 9 bis 12 aufgeführten Maßnahmen zeigen exemplarisch, wie Tätigkeiten belastungsoptimal gestaltet werden können. 6
Tab. 9: Belastungsoptimierende Arbeitsgestaltungsmaßnahmen / Merkmalsbereich 1 "Arbeitsinhalt"
| Merkmale | Maßnahmen zur positiven Beeinflussung des Merkmals |
| 1.1. Vollständigkeit der Aufgabe | Möglichst geschlossene Handlungsabläufe mit vorbereitenden, ausführenden und nachbereitenden Aufgaben (siehe 1.3) schaffen. |
| 1.2. Handlungsspielraum | Möglichkeiten schaffen zur
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| 1.3. Variabilität (Abwechslungsreichtum) | Aufgabenbereicherung ("job enrichment"):
Kombination anforderungsverschiedener Tätigkeiten, wie:
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| Aufgabenerweiterung ("job enlargement"):
Erweiterung der Tätigkeit durch Kombination von mehreren (z.B. ausführenden) Aufgaben, z.B. neben dem Bohren auch Entgraten, Schleifen, Sägen, Abkanten. | |
| Aufgabenwechsel ("job rotation"):
regelmäßiger Wechsel zwischen anforderungsähnlichen Tätigkeiten (z.B. zwischen verschiedenen Montagetätigkeiten am Fließband). | |
| Gruppenarbeit:
Arbeit in der Gruppe mit selbst-organisierender Funktionsverteilung. | |
| 1.4 Information / Informationsangebot | Alle für die Tätigkeit wichtigen Informationen müssen zur Verfügung stehen bzw. leicht abrufbar sein. Die Informationsdarstellung sollte der Aufgabe angemessen, übersichtlich strukturiert und leicht verständlich sein ("Softwareergonomie"). |
| 1.5 Verantwortung | Regelungen zur eindeutigen Abgrenzung der persönlichen Verantwortung schaffen. |
| 1.6 Qualifikation | Möglichkeiten schaffen zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch:
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| 1.7 Emotionale Inanspruchnahme | Coaching, Supervision, posttraumatische Betreuung etc. |
Tab. 10: Belastungsoptimierende Arbeitsgestaltungsmaßnahmen / Merkmalsbereich 2: "Arbeitsorganisation"
| Merkmale | Maßnahmen zur positiven Beeinflussung des Merkmals |
| 2.1 Arbeitszeit | Neben Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes achten auf:
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| 2.2 Arbeitsablauf | Der Arbeitsablauf sollte
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| 2.3. Kooperation / Kommunikation | Voraussetzungen schaffen für:
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Tab. 11: Belastungsoptimierende Arbeitsgestaltungsmaßnahmen / Merkmalsbereich 3: "Soziale Beziehungen"
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Merkmale |
Maßnahmen zur positiven Beeinflussung des Merkmals |
| 3.1. Soziale Beziehungen | Die Führungskräfte sollten
Dazu sind regelmäßige Schulungsveranstaltungen für mitarbeitergerechtes Führungsverhalten vorzusehen. |
Tab. 12: Belastungsoptimierende Arbeitsgestaltungsmaßnahmen / Merkmalsbereich 4: "Arbeitsumgebung"
| Merkmale | Maßnahmen zur positiven Beeinflussung des Merkmals |
| Umgebungsfaktoren | Umgebungsfaktoren können - neben physischen Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Gefährdungen - auch psychische Fehlbeanspruchungen hervorrufen, etwa wenn sie Prozesse der Wahrnehmung (z.B. ungünstige Lichtverhältnisse) oder der Konzentration (z.B. Lärm) negativ beeinflussen. Daher stellt eine optimal gestaltete Arbeitsumgebung eine Voraussetzung für Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten dar. Näheres hierzu findet sich u.a. in Ergonomie-Handbüchern. |
7.2 Vermeidung bzw. Reduzierung von negativen Beanspruchungsfolgen
Zu den kurzzeitig beeinträchtigenden Folgen psychischer Belastung und Beanspruchung zählen
Mit folgenden beispielhaften Maßnahmen können negative Beanspruchungsfolgen vermieden werden / 1/ / 4/:
Prävention psychischer Ermüdung:
Prävention von Monotonie:
Prävention von psychischer Sättigung:
Prävention von Stress:
Modul 8: Überwachung
Die Mitarbeiter der Arbeitsschutzverwaltung überwachen in den Betrieben bezüglich des Faktors "psychische Belastungen" ob
Kriterien für die Überwachungstätigkeit liefert Tabelle 13, und Kriterien zur Überprüfung der Organisation des Arbeitsschutzes Tabelle 14.
Tab. 13: Stichwortliste für die Überwachungstätigkeit
| Stichwortliste für die Überwachungstätigkeit
Arbeitszeit:
Arbeitsplatzumgebung, -ausstattung und -mittel:
Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf:
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Tab. 14: Kriterien zur Überprüfung der Organisation des Arbeitsschutzes im Hinblick auf die Prävention "psychischer Fehlbelastungen"
Kriterien zur Überprüfung der Organisation des Arbeitsschutzes im Hinblick auf die Prävention "psychischer Fehlbelastungen"
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Dabei steht die Beratung des Betriebs an erster Stelle. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich darauf, wie vorgefundene Defizite abgebaut und Arbeitsbedingungen verbessert werden können. Dies sollte in Form einer Zielvereinbarung mit dem Betrieb (siehe Modul 9) festgehalten werden.
Wenn die Beratung nicht ausreicht und gegen sanktionsbewehrte Normen verstoßen wurde, ergeht ein Revisionsschreiben.
Liegen entsprechende Normen nicht vor, sollten die Aufsichtspersonen die Durchführung von Gestaltungsmaßnahmen empfehlen, wenn Fehlbelastungen vorliegen. Deren Dringlichkeit ergibt sich aus Art und Ausmaß der festgestellten Mängel. In jedem Fall sollte der Betrieb aufgefordert werden, zu einem bestimmten Termin über seine Aktivitäten zu berichten.
Bei einer erneuten Revision werden sowohl Durchführung als auch Wirksamkeit der Gestaltungsmaßnahmen überprüft.
Modul 9: Zielvereinbarung
Im Abschlussgespräch ist der Stand der betrieblichen Bemühungen, psychische Fehlbelastungen zu reduzieren, zu thematisieren. Besteht Handlungsbedarf zur Verbesserung der psychischen Belastungssituation der Beschäftigten, sollte dies in Form einer schriftlichen Zielvereinbarung zwischen ASV und Unternehmen festgehalten werden (Muster siehe Abbildung 4).
Abb. 4: Muster einer Zielvereinbarung zum Thema "psychische Fehlbelastungen"
| Unternehmensadresse
<Variabel: Psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz - Beurteilung der Arbeitsbedingungen> / Besprechung am xx.xx.xx Sehr geehrte(r ) Herr/Frau, herzlichen Dank für das am <Datum> geführte konstruktive Gespräch über Indikatoren für psychische Fehlbelastungen (p. F.) In dem Gespräch war zu erkennen, dass .... <Variabel: Freitext, z.B. Sie sich in Ihrem Betrieb bislang mit dem Thema "Psychische Belastungen" - auch im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen - noch nicht in dem erforderlichen Maße befasst haben. Auf der anderen Seite haben Sie in unserem Gespräch erkennen lassen, dass es Ihrer Auffassung nach Indikatoren gibt (schlechte Dienstleistungsqualität), die auf psychische Fehlbelastungen hinweisen könnten.> Aus diesem Grund/Abschließend haben wir folgendes vereinbart: <Variabel: Freitext, z.B. Sie werden eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter dem Gesichtspunkt psychischer Belastungen in der Organisationseinheit xxx durchführen. Über die Ergebnisse unterrichten Sie das Amt bis zum xxx .> Für Fragen und Hilfestellungen stehe ich Ihnen als AnsprechpartnerIn gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen An der letzten mit "Freitext" gekennzeichneten Stelle werden die Vereinbarungen so eingetragen, wie sie während des Beratungsgespräches gemeinsam besprochen und festgelegt worden sind. Sind Termine für die Umsetzung einzelner Elemente oder Bestandteile vorgesehen, werden auch diese hier aufgenommen. Es sollten hier jedoch nachträglich keine zusätzlichen Forderungen gestellt werden. |
Modul 10: Wissens- und Erfahrungsspeicher
Betriebe können nur dann kompetent und erfolgreich beraten werden, wenn die Aufsichtspersonen Maßnahmen und Gestaltungslösungen kennen, die sich als erfolgreich im Sinne beanspruchungsoptimierter Arbeitssysteme (bewährte Praxisbeispiele) erwiesen haben. Auch aus negativen Erfahrungen bei der Um- und Durchsetzung von belastungsreduzierenden Maßnahmen lässt sich für die Zukunft lernen ("Welche Maßnahmen führten nicht zu den erwarteten Veränderungen? Welche Bedingungen wirkten sich fördernd oder hemmend auf den Prozess aus?").
Daher ist es sinnvoll, die Erfahrungen und die Ergebnisse im Zusammenhang mit den vom Unternehmen durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Fehlbelastungen zu sammeln, zu systematisieren und so zu speichern, dass die Mitarbeiter der ASV'en darauf bei Bedarf zugreifen können.
Was ist für den Aufbau eines solchen Wissens- und Erfahrungsspeichers erforderlich?
Mit Hilfe des Wissensspeichers können zudem Fallbeispiele entwickelt werden, die sich u.a. für die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtspersonen eignen. Langfristig wird mit einem solchen Wissens- und Erfahrungsspeicher ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess angestoßen, was die Ermittlung, Beurteilung und Optimierung psychischer Fehlbelastungen und die diesbezügliche Beratung der Betriebe durch die ASVen anbelangt. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, den Wissens- und Erfahrungsspeicher beständig zu aktualisieren.
Die gemachten Erfahrungen und Ergebnisse lassen sich auf unterschiedliche Weise dokumentieren und aufbereiten. Tabelle 15 zeigt ein mögliches Schema in Anlehnung an die "Datenbank für praktische Lösungen am Arbeitsplatz" (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz).
Tab. 15: Schema zur Dokumentation von Projekten / Maßnahmen zur Belastungsoptimierung
| Autor(en): |
| Ansprechpartner: |
| Thema des Projektes: |
| Schlagwörter: |
| Branche / Berufs- bzw. Zielgruppe: |
| Lösungsbeschreibung: |
| Situations- und Problembeschreibung: |
| Psychische Belastungsrisiken für die Beschäftigten: |
| Lösungswege und Umsetzung: |
| Förderliche/hemmende Rahmenbedingungen: |
| Resultate (Nutzen für die Beschäftigten und das Unternehmen): |
| Prozessgestaltung | Anhang |
Die betriebliche Aufgabe, psychische Belastungen zu ermitteln und Maßnahmen zu deren Optimierung durchzuführen, lässt sich als allgemeines Prozessmodell darstellen, das auch auf andere betriebliche Innovations- und Veränderungsprozesse (kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Reorganisationsprozesse) übertragbar ist (Abb. 5).
Abb. 5: Prozess der Ermittlung, Beurteilung und Optimierung der psychischer Belastungen als Prozessmodell (aus LV 28)
Im Folgenden werden Merkpunkte aufgelistet, die bei der Durchführung von betrieblichen Prozessen zu berücksichtigen sind und die den Aufsichtspersonen bei dieser Beratungsaufgabe helfen sollen. Wie Tabelle 16 zeigt, können bei der Prozessgestaltung zwei Phasen unterschieden werden: Vorbereitungs- und Durchführungsphase. In der Vorbereitungsphase werden die Voraussetzungen für die eigentliche Prozessabwicklung geschaffen. In der Regel beginnt der Einstieg mit der Formulierung eines Bedarfes, z.B. mit der gesetzlichen Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung, hohen Fehlzeiten oder Mitarbeiterbeschwerden. Dieser Bedarf kann zugleich als Grundlage für die Zieldefinition dienen. Entscheidungsträger und Akteure werden für die Gestaltung und Ausführung der Prozessschritte benannt und ggf. qualifiziert. Da derartige Vorhaben Unterstützung von vielen Seiten brauchen, sind Transparenz und Mitarbeiterbeteiligung bei der Planung und Durchführung des Verbesserungsprozesses zu berücksichtigen. Des weiteren muss der Prozessablauf geplant und die erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen bereit gestellt werden.
Die Durchführungsphase sollte sich an dem in Abbildung 5 skizzierten Prozessmodell orientieren. Im Ermittlungsschritt ist es wichtig, die Ursachen psychischer Fehlbelastungen zu erkennen, um wirkungsvolle Maßnahmen ableiten zu können. Nach der Durchführung von Optimierungsmaßnahmen zur Prävention und Intervention psychischer Fehlbelastungen muss überprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen verbessert wurden und für die Nachhaltigkeit der Veränderungen gesorgt wurde.
Tab. 16: Prozessschritte bei der betrieblichen Belastungsermittlung und -optimierung
| 1. | Vorbereitungs- und Planungsphase |
| 1.1 | Entscheidungsträger und Akteure benennen, ggf. schulen und bekannt geben |
| 1.2 | Ziele formulieren |
| 1.3 | Handlungsprämissen beachten |
| 1.4 | Prozessschritte und deren Abfolge/Rahmenbedingungen planen |
| 2. | Umsetzungsphase |
| 2.1 | Ermittlung der Belastungen durchführen |
| 2.2 | Ergebnisse bewerten |
| 2.3 | Maßnahmen erarbeiten bzw. auswählen und umsetzen |
| 2.4 | Wirksamkeit kontrollieren |
| 2.5 | Für Nachhaltigkeit sorgen |
In der nachfolgenden Tabelle 17 werden die Merkpunkte aus Tabelle 16 detaillierter erläutert. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Tab. 17: Erläuterungen zu den Prozessschritten aus Tabelle 16
| 1. | Vorbereitungs- und Planungsphase |
| 1.1 | Entscheidungsträger und Akteure benennen, ggf. schulen und bekannt geben |
| - | Entscheidungsträger und Akteure benennen: Entscheidungen müssen getroffen und die Rahmenbedingungen (zeitliche, finanzielle, personelle, räumliche Ressourcen) festgelegt werden. Die Wertigkeit und die Leitziele müssen gesetzt und bekannt gegeben werden. Der Arbeitsgeber, ggf. die Geschäftsleitung, ist hier in der Pflicht. Je nach Betriebsgröße kann auch ein Gremium die Aufgaben wahrnehmen und zudem den Prozess koordinieren und steuern. Die Zusammensetzung orientiert sich an der Betriebsgröße und -struktur. Wichtig dabei ist die Entscheidungsfähigkeit des Gremiums. Vorzugsweise sollte ein Vertreter der Geschäftsleitung und des Betriebsrates, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sowie weitere Fach- und Führungskräfte (z.B. Personalentwickler, Beauftragte) benannt und zur Erweiterung der Fach- und Methodenkompetenz ggf. externe Unterstützung hinzugezogen werden. |
| - | Betonung der Verantwortung und Zuständigkeit der Führungskräfte: Die jeweiligen Vorgesetzten in den Arbeitsbereichen sollen Mitverantwortung tragen und Handlungsspielraum für die Vorbereitung, Durchführung und spätere Maßnahmenumsetzung erhalten, denn in jedem Arbeitsbereich müssen z.B. die Rahmenbedingungen für eine sorgfältige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Prozessgestaltung geschaffen werden (z.B. durch das Gewähren von zeitlichen Ressourcen für Gespräche, Befragungen und Mitarbeiterbeteiligung). Die Führungskräfte brauchen zudem die Kompetenz, den zeitlichen Rahmen für die Beteiligung der Mitarbeiter schaffen zu können. |
| - | Mitarbeiter einbinden: Die Beschäftigten sollten von Anfang an informiert, mit einbezogen und zur aktiven Mitarbeit ermuntert werden. Sie sollten die Möglichkeit haben, ihr Wissen um die eigenen Arbeitsbedingungen einzubringen. |
| - | Qualifikation der Akteure gewährleisten: Die Akteure auf allen Ebenen müssen im Rahmen ihrer zugewiesenen Aufgaben über die erforderlichen Informationen und Qualifikationen verfügen. |
| - | Externe Unterstützung akzeptieren: Wichtig ist, dass der externe Berater über die erforderliche Qualifikation verfügt und als Berater von den Entscheidungsträgern und Akteuren akzeptiert wird. |
| 1.2 | Ziele formulieren |
| - | Ziele in Abstimmung erarbeiten: Der Arbeitgeber muss Ziele und Teilziele in Absprache mit der Mitarbeitervertretung - sofern vorhanden - festgelegen (z.B. Senkung der Fehlzeiten, Minderung der Mitarbeiterbeschwerden, Steigerung der Arbeitszufriedenheit, Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen). Im Zuge der Zieldefinition werden oft Differenzen und Konfliktpotenzial offen gelegt. Bei der Formulierung gemeinsamer Zielvorstellungen sollten die jeweiligen Erwartungen und Wünsche der Beteiligten offen diskutiert werden. Einigkeit über Ziele, Erwartungen und Gestaltungsspielräume bzw. Handlungserfordernisse sind maßgeblich für den Erfolg des Gesamtprozesses. Es sollen realistische Ziele gesetzt und diese in konkrete Teilziele heruntergebrochen werden. |
| - | Überprüfbare Ziele und Erfolgskriterien formulieren: Die Überprüfbarkeit der Ziele und die Erarbeitung von Erfolgskriterien/Kennziffern ist eine wichtige Voraussetzung für die Projektsteuerung und spätere Wirksamkeitskontrolle (z.B. Krankheits-, Fluktuationsraten, Mitarbeiterzufriedenheit, Qualitätskriterien für die Gefährdungsbeurteilung). |
| 1.3 | Handlungsprämissen beachten |
| - | Wille zu Veränderung demonstrieren: Die Geschäftsleitung, die Führungskräfte und die betrieblichen Arbeitsschutzakteure sollten Handlungs- und Veränderungswillen zeigen, z.B. durch die Veröffentlichung der Ziele, Maßnahmen- und Zeitpläne, Beteiligungsmöglichkeiten der Mitarbeiter. |
| - | Transparenz in den Entscheidungen und im Prozessfortschritt schaffen: Da eine erfolgreiche Zielerreichung von den Aktivitäten und dem Engagement der Beschäftigten abhängt, empfiehlt es sich, die Belegschaft über Ziele, den Prozessfortschritt und Ergebnisse zu informieren sowie Entscheidungen im Prozessverlauf bekannt zu machen und zu begründen. |
| - | Erfahrungswissen der Beschäftigten einbinden: Im Ermittlungsprozess und bei der Maßnahmengestaltung ist für ein effektives Vorgehen wichtig, das Erfahrungswissen der Beschäftigten einzubinden. Sie kennen ihren Arbeitsplatz am besten und beachten Arbeitsschutzmaßnahmen insbesondere dann, wenn sie von deren Nutzen selbst überzeugt sind. Im Dialog mit den Beschäftigten kann das Belastungspotenzial sehr konkret erfasst, können Ursachen ermittelt und praktikable, problem- und arbeitsbereichsspezifische Lösungen entwickelt werden. |
| - | Offenes Gesprächsklima und Anonymität gewährleisten: Ein offenes Gesprächsklima ist eine wesentliche Voraussetzung, um offene und ehrliche Äußerungen, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zu gewinnen. Im Ermittlungsprozess psychischer Belastung sollte Anonymität gewährleistet sein, um die Forderungen des Datenschutzes zu erfüllen und um einen geschützten Raum für Kritik zu bieten. |
| 1.4 | Prozessschritte und deren Abfolge/Rahmenbedingungen planen |
| - | Ermittlungs-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume diskutieren und Einigkeit herstellen: Im Vorfeld müssen potenzielle Ermittlungs-, Bewertungs- und Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden, da sämtliche Verfahren ihre Stärken und Schwächen haben. Die Auswahl des Ermittlungs- und Bewertungsverfahrens sollte sich an den formulierten Zielen orientieren. Will der Arbeitgeber beispielsweise das Betriebsklima verbessern, muss er personenbezogene Ermittlungsverfahren einsetzen (Mitarbeiterbefragung, moderierte Gruppeninterviews), um Aussagen über die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Kollegen und Vorgesetzten zu erhalten. Es sollte zu Beginn diskutiert werden, was mit den Ergebnissen passiert, wie die Bewertung erfolgen soll und welche Änderungserfordernisse entstehen können (ob z.B. auch Veränderungen in den Arbeitsbedingungen, Umstrukturierungen und Maßnahmen für die Führungskräfte im Handlungsspektrum enthalten sind). Diese Diskussion kann viel Zündstoff bieten, sollte jedoch geführt werden, um größtmögliche Einigkeit herzustellen. |
| - | Aufgaben und Zuständigkeiten für die Prozessschritte festlegen: Zuständigkeiten und Kompetenzen müssen zugewiesen werden, so dass die Aufgaben erfüllt werden können. Die Akteure müssen die Anforderungen und die Erwartungen kennen, die an die Aufgabenerfüllung gebunden sind (s.o.). Ansprechpartner und Funktionsträger sollten allgemein im Betrieb bekannt sein. |
| - | Kommunikationsstruktur schaffen: Entscheidungswege sollten den Akteuren bekannt sein, sowie Strukturen für einen regelmäßigen Informationsaustausch und eine umfassende Mitarbeiterinformation und -beteiligung geschaffen werden. Hierzu bieten sich Kommunikations- und Arbeitsplattformen wie Gesundheits- und Qualitätszirkel, Gruppengespräche oder Mitarbeiterbefragungen an, aber auch schriftliche Mitteilungen wie z.B. Aushänge oder Meldungen im Intranet. |
| - | Widerstände antizipieren: Die Akteure müssen mögliche technische, organisatorische und personelle Widerstände antizipieren und Gegenmaßnahmen in ihrer Planung berücksichtigen. Häufige Ursachen für Widerstände sind in Informationsdefiziten, einer geringen Klarheit im Vorgehen, einer zu geringen Beteiligung interner Spezialisten oder unzureichenden Entscheidungskompetenzen der Akteure zu finden. |
| 2. | Umsetzungsphase |
| 2.1 | Ermittlung der Belastung durchführen |
| - | Belastende Arbeitsbedingungen untersuchen: Um Maßnahmen ableiten zu können, sollten die Arbeitsbedingungen in der Arbeitssituation untersucht und bewertet werden. Dafür können arbeitsanalytische Verfahren, Mitarbeiterbefragungen und Gruppeninterviews eingesetzt werden. |
| - | Ursachen erkennen: Mit orientierenden Verfahren lassen sich kritische Arbeitsbereiche identifizieren, in denen dann Ursachen analysiert werden sollen, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln. |
| - | Kombination objektiver (bedingungsbezogener) und subjektiver (personenbezogener) Erhebungsmethoden wählen: Durch die Kombination erhält der Untersucher verschiedene Bewertungsmaße, durch die subjektiven Methoden werden die Mitarbeiter beteiligt, und es können neben den Belastungen aus der Arbeitsorganisation auch Aussagen zum sozialen Belastungspotenzial und ggf. zu Beanspruchungsmaßen gewonnen werden. |
| 2.2 | Ergebnisse bewerten |
| - | Bewertungsschemata und -maßstäbe betriebsintern aushandeln: Im Vorfeld ausgehandelte Bewertungsmaßstäbe (siehe 1.4) z.B. bei Mitarbeiterbefragungen sind anzuwenden. |
| - | Ggf. die vom Ermittlungsinstrument vorgegebenen Bewertungsschemata verwenden: Die meisten Instrumente geben Bewertungsschemata und -kategorien, ab wann gestalterisch in ein System eingegriffen werden soll, vor. |
| 2.3 | Maßnahmen erarbeiten bzw. auswählen und umsetzen |
| - | Ursachenbezogene Maßnahmen als Priorität verfolgen: Die Maßnahmen müssen sich an den Ursachen der psychischen Fehlbelastungen orientieren. Inakzeptabel sind in der Regel bloße Rückgriffe auf vermeintliche Lösungen, die von außen angeboten werden und schnelle sowie einmalige Lösungen versprechen ("Schnellschüsse"). |
| - | Veränderungen durch Schulungsmaßnahmen begleiten: Um einer Überforderung entgegenzuwirken, müssen arbeitsorganisatorische Gestaltungsmaßnahmen (z.B. die Erweiterung der Arbeitsaufgabe) von Informationen, Schulungen und Unterweisungen begleitet werden, um nicht bereits die nächste psychische Fehlbelastung entstehen zu lassen. Desgleichen sollten verhaltenspräventive Maßnahmen nicht als isolierte Maßnahmen eingesetzt werden. Mitarbeiter sollten neu erworbene Kompetenzen am Arbeitsplatz üben und einsetzen können. |
| - | Praktikable und erfolgsversprechende Maßnahmen auswählen: Für die Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen aus einem erarbeiteten Maßnahmenkatalog haben sich folgende Beurteilungskriterien bewährt: Wirksamkeit, Machbarkeit (technisch, organisatorisch, finanziell), Aufwand und erwarteter Nutzen, Akzeptanz. |
| - | Maßnahmenableitung und -auswahl partizipativ und transparent durchführen: Praktikable, problem- und arbeitsbereichspezifische Maßnahmen können am besten im Dialog mit den Beschäftigten erarbeitet werden. Die Maßnahmenauswahl sollte ebenfalls im Dialog mit den betroffenen Mitarbeitern erfolgen. Zumindest sollten Ablehnungen von Mitarbeitervorschlägen begründet werden. |
| 2.4 | Wirksamkeit kontrollieren |
| - | Maßnahmenakzeptanz und -wirkung erheben: Im Dialog mit Führungskräften und Mitarbeitern sind Akzeptanz und Wirkung von Maßnahmen während des Prozesses zu erheben. |
| - | Vorher-Nachher-Untersuchung durchführen: Veränderungen gegenüber der Ausgangs- und Problemsituation können durch (stichprobenartige) Vorher-und-Nachher-Untersuchungen durchgeführt werden. |
| 2.5 | Für Nachhaltigkeit sorgen |
| - | Eingliederung in die Betriebsroutine: Wichtig ist es, die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Optimierung von Arbeitsbedingungen und -strukturen durch die Integration in die Betriebsroutine zu erhalten. |
| - | Einbindung in die Arbeitsschutzorganisation: Beispiele hierfür sind: psychische Belastungen aus Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation im Arbeitsschutzausschuss zur Sprache bringen; die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt zu einer entsprechenden Beratung anhalten. |
| - | Verquickung mit anderen betrieb(swirtschaft)lichen Themen: Mitarbeiterbeteiligung und arbeitsgestalterische Maßnahmen wie job-rotation, job-enlargement, job-enrichment und teilautonome Gruppenarbeit finden eine höhere Akzeptanz bei betrieblichen Vertretern, wenn sie im Betrieb auch im Rahmen der Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Qualitätssicherung oder im Kontext der lernenden Organisation diskutiert werden. |
/ 1/ Debitz, U., Gruber, H., Richter, G.: Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Teil 2: Erkennen, Beurteilen und Verhüten von Fehlbeanspruchungen. Verlag Technik & Organisation, April 2001
/ 2/ Richter, G.: Stress, psychische Ermüdung, Monotonie, psychische Sättigung. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 116. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund 2000
/ 3/ Gruber, H., Mierdel, B.: Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung. Verlag Technik & Information, Bochum 1995
/ 4/ DIN EN ISO 10075-2: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung. Teil 2: Gestaltungsgrundsätze, Juni 2000
/ 5/ Kittelmann, M., Kuhn, K, Richter, G., Ullsperger, P. & Weißgerber, B. (2001): Psychische Belastung. In Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute, S. 42, 3. aktualisierte Auflage, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, S. 327-342
2) auf der Ebene der Stufen 1 und 2 (orientierendes und ursachenbezogenes Vorgehen) des im LV 28 dargestellten Stufenkonzeptes.
3) Hierfür hat die LASI-Arbeitsgruppe "Psychische Belastungen" Eckpunkte für ein Qualifizierungskonzept für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder erarbeitet.
4) Auszüge aus / 1/ und / 5/ verwendet.
5) G. Richter, K. Kuhn: Toolbox Version 1.0, Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen, Dortmund/Dresden 2001.
Auskünfte zu Fragen des Arbeitsschutzes erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden bzw. deren nachgeordnete Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik/ Gewerbeaufsichtsämter
| Ministerium für Umwelt und Verkehr des Landes Baden-Württemberg Kernerplatz 9 70182 Stuttgart | Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin |
| Sozialministerium Baden-Württemberg Schellingstraße 15 70174 Stuttgart | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Gustav-Bratke-Allee 2 30159 Hannover |
| Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Schellingstraße 155 80797 München | Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen Breite Straße 31 40213 Düsseldorf |
| Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Oranienstraße 106 10969 Berlin | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Bauhofstraße 9 55116 Mainz |
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam | Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz |
| Senator für Arbeit der Freien und Hansestadt Bremen Doventorscontrescarpe (Block D) 28195 Bremen | Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken |
| Behörde für Umwelt und Gesundheit, Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz Postfach 26 11 51 20501 Hamburg | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden |
| Hessisches Sozialministerium Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden | Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magedeburg |
| Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Schleswig-Holstein Adolph-Westphal-Straße 4 24143 Kiel | Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt |
| ENDE | |