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LASI-Veröffentlichung (LV) 34 - Gegen Mobbing - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

1. überarbeitete Auflage
(Stand: 10/2012)



Archiv: 2003

Vorwort

Gut 10 % aller Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland sind im Laufe ihres Berufslebens bereits einmal von Mobbing betroffen gewesen.

Es gibt keinen Bereich, der als mobbingfreie Zone gelten könnte, vielmehr zieht sich das Phänomen quer durch alle Berufsgruppen, Branchen und Betriebsgrößen sowie Hierarchiestufen und Tätigkeitsniveaus. Bestimmte Merkmale, vor allem in Kombination miteinander, erhöhen jedoch das Risiko, von Mobbing betroffen zu werden, deutlich.

Bei fast allen Beschäftigten, die zur Zielscheibe von Schikanen, Intrigen und Ausgrenzung werden, zeigen sich deutliche Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten. Die Betroffenen fühlen sich allein gelassen und tragen fast immer erhebliche seelische und körperliche Beschwerden davon. Unternehmen werden neben der Imageschädigung durch die krankheitsbedingten Ausfälle ihrer Mitarbeiter/innen finanziell erheblich belastet.

Diese Handlungsanleitung zeigt die Rollen und Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten auf und gibt ihnen eine Orientierungshilfe, um die Unternehmen beim Finden von Lösungswegen zu unterstützen.

Der zentrale Handlungsansatz für die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten liegt in der Beratung und Überwachung der Unternehmen, denn erwiesenermaßen liegen die Wurzeln von Mobbing in der Regel weniger in den Persönlichkeitsstrukturen der Beteiligten, als vielmehr in der Unternehmenskultur, in den Organisationsstrukturen und -abläufen, in unzureichender Information, Kommunikation oder Zusammenarbeit und in Defiziten des Führungsverhaltens.

Der LASI stellt sich mit diesem Konzept dem Thema Mobbing in der Arbeitswelt. Die ursprüngliche Fassung dieser LV wurde 2003 veröffentlicht. 2009 wurde die LV 34 auf der Basis einer schriftlichen Befragung der Länder evaluiert. Die hiermit vorgelegte Neufassung berücksichtigt sowohl die Ergebnisse dieser Evaluation als auch zwischenzeitlich gesammelte Erfahrungen und Erkenntnisse der Arbeitsschutzbehörden im Umgang mit betrieblichen Mobbingkonstellationen. In der überarbeiteten Fassung wird der Grundsatz beibehalten, dass nicht die Lösung einzelner Konflikte sondern die Stärkung betrieblicher Präventionsmaßnahmen die Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden ist.

Bremen/Hannover im Oktober 2012

Steffen Röddecke

Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

Stefan Pemp

Koordinator für das Fachthema "Betriebliche Arbeitsschutzorganisation und Arbeitsmedizin" des LASI

1 Rollenverständnis des staatlichen Arbeitsschutzes

Der/die Aufsichtsbeamte/in

Der/die Aufsichtsbeamte/in

Ein solches Rollenverständnis setzt voraus, dass der/die Aufsichtsbeamte/in für die Aufgaben ausreichend qualifiziert wird und ihm/ihr Handlungshilfen, Weitervermittlungs-, Adress- und Linklisten zur Verfügung stehen.

2 Einführung

Diese Handlungsanleitung wendet sich an die Beschäftigten der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder. Sie umreißt und konkretisiert ihren Beratungsauftrag im Themenfeld Mobbing. Zu diesem Zweck enthält sie als Grundlage eine Definition des Begriffes.

Es gehört nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen, einen konkreten Mobbing-Konflikt z.B. durch Vermittlung oder Mediation zu einer Lösung zu führen. Hauptziel ist vielmehr, den Unternehmen zu helfen, Mobbing-Prävention voranzutreiben. Denn vor allem durch geeignete Präventionsmaßnahmen kann verhindert werden, dass alltägliche Konflikte zu Mobbing-Fällen eskalieren. Basis der Präventionsberatung ist dabei neben dem vorliegenden LASI-Leitfaden die "Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention ( LV 31)" sowie Handlungshilfe "Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder (LV 52)".

Darüber hinaus geht es in der vorliegenden Handlungsanleitung darum deutlich zu machen, wie die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten bei konkreten Anfragen seitens der Betroffenen Wege zur Lösung eines Mobbing-Falles aufzeigen können, ohne selbst als Vermittler oder Mediator tätig zu werden.

Zur Erfüllung der beiden genannten Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder sind geeignete fachliche und soziale Kompetenzen seitens der Beratenden erforderlich. Eine geeignete Qualifizierung zu den Inhalten und Vorgehensweisen dieser LV ist sicherzustellen bevor Aufsichtsbeamtinnen und -beamte im Themenfeld , Mobbing" tätig werden.

3 Grundlagen

3.1 Begriffsklärung

In der wissenschaftlichen Literatur wird Mobbing keineswegs einheitlich definiert. Vielmehr findet sich - neben verschiedenen Analysen über Ursprung und Ableitung des Begriffs - eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen, die je nach Fachdisziplin der Autorinnen und Autoren bestimmte Aspekte heraus arbeiten und betonen.

Festzustellen ist, dass häufig eine unangemessene Verwendung des Begriffs Mobbing stattfindet. Oftmals werden am Arbeitsplatz auch vereinzelte - für die Betroffenen zwar ärgerliche -, aber doch eher kleinere Reibereien, Sticheleien und Auseinandersetzungen vorschnell als Mobbing bezeichnet. Aber auch unabhängig von der formalen Definition wird die Aufsichtsbeamtin / der Aufsichtsbeamte im Falle konkreter Beschwerden oder Anfragen tätig werden müssen.

Nach wie vor grundlegende Daten und Erkenntnisse zur Mobbing-Situation in der Arbeitswelt in Deutschland liefert der Mobbing-Report der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Er gibt beispielhaft einige der gängigen Mobbingdefinitionen wieder (/1/, Seite 18ff.). Ebenso wird der idealtypische Verlauf eines Mobbingprozesses vom einfachen Konflikt bis hin zur Eskalation in seinen vier Phasen erläutert (/1/, Seite 53ff.). Ein zentrales Ergebnis dieser Studie der BAuA zum Ausmaß von Mobbing ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland aktuell ca. 2,7 % der Erwerbstätigen von Mobbing betroffen sind.

Unter Mobbing werden im Rahmen dieser Handlungshilfe feindselige Verhaltensweisen am Arbeitsplatz unter Beschäftigten oder zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten verstanden. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass

Kurz: "Unter Mobbing ist zu verstehen, dass jemand am Arbeitsplatz häufig über einen längeren Zeitraum schikaniert, drangsaliert oder benachteiligt und ausgegrenzt wird" (/1/, Seite 23).

Mobbing-Handlungen können unterschiedlicher Art sein:

3.2 Ursachen

Verschiedene Studien bestätigen, dass in der Regel ein Geflecht bestehend aus individuellen Motiven und Verhaltensweisen, Ursprungskonflikten und begünstigenden Rahmenbedingungen mit je unterschiedlich starken Anteilen zur Entstehung eines Mobbingfalls beiträgt. Das heißt, es kann so gut wie nie davon ausgegangen werden, dass es eine einzelne Ursache für Mobbing gibt. Es lassen sich jedoch einzelne personenbezogene und betriebliche Faktoren ermitteln, die Motiv, Hintergrund oder Nährboden für Mobbing sein können.

Persönliche Motive des "Mobbers" können z.B. Antipathie, Neid, Eifersucht, Frust, Rache, Angst um den Arbeitsplatz oder um den Verlust einer beruflichen Position sein. Aber auch die Bestrafung des "Mobbingopfers" wegen abweichendem Verhalten (fremde Kultur, Arbeitsstil etc.) kann Ausgangspunkt von Mobbing sein.

Ziel des Handelns der Arbeitsschutzbehörden ist im Regelfall nicht ein einzelner Mobbingkonflikt (zwischen Individuen), sondern eine "Mobbing-Tendenz" der gesamten betrieblichen Struktur. Von daher ist der Blick auf die Systemebene gerichtet, nicht auf den einzelnen Konflikt. Deshalb sollte in diesem Zusammenhang auch nicht von Mobbingopfern und -tätern gesprochen werden, sondern von , Betroffenen' oder , Beteiligten'. Individuelle Faktoren, die beim Entstehen von Mobbing selbstverständlich auch eine Rolle spielen können, entziehen sich in nahezu allen Fällen der Erkenntnis und dem Einfluss der Aufsichtsbehörden.

Im Rahmen von Betriebsrevisionen können Gegebenheiten vorgefunden werden, die das Entstehen und die Fortsetzung von Mobbing fördern. Die wesentlichen betrieblichen Faktoren, die hier eine Rolle spielen, sind in der folgenden Auflistung genannt. Diese Aufzählung sollte aber nicht als Checkliste herangezogen werden, da viele der genannten Faktoren nur unter großem Aufwand beurteilt werden können und nicht von einer einfachen Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem Vorliegen dieser Faktoren und einem Mobbing-Konflikt ausgegangen werden kann.

Es ist nicht die Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörde, aktiv Hinweise auf Mobbingkonstellationen zu ermitteln. Im Verlaufe ihres Handelns kann sie jedoch auf Anhaltspunkte im Betrieb treffen, die Mobbing begünstigen können.

Die nachfolgend aufgeführten Faktoren auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene erhöhen die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Mobbingprozesse entstehen bzw. aufrechterhalten werden. In Fettdruck hervorgehoben sind die Faktoren, die empirischen Studien zufolge besonders hoch mit dem Auftreten von Mobbing korrelieren.

Betriebsübergreifende Faktoren

Betriebliche Faktoren

3.3 Folgen von Mobbing

Jeder Mensch reagiert anders auf Probleme - entsprechend lang ist auch die Liste der psychischen und physischen Folgen. Magenprobleme, Schlaf- und Konzentrationsstörungen bis hin zu schweren Depressionen sind mögliche Reaktionen auf Mobbing-Attacken. Und nimmt der oder die Betroffene keine Hilfe in Anspruch, so kann Mobbing sogar Suchtkrankheiten, Frühverrentung oder im schlimmsten Fall Suizid zur Folge haben. Mobbing führt von psychischen Belastungen über körperliche Prozesse zu psychosomatischen Erkrankungen. Da die seelische Verfassung unter den Attacken leidet, können die psychischen und körperlichen Beschwerden als Folge dieser Mobbing-Situation chronisch werden.

Mobbing schadet aber auch dem gesamten Unternehmen. Denn über kurz oder lang ist die Wettbewerbsfähigkeit betroffen, durch.

Auch der volkswirtschaftliche Schaden ist groß! Denn neben den unmittelbaren Folgen durch Krankheit und Fehlzeiten trägt die Gesellschaft auch die Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitationskuren sowie der Frühverrentung und Arbeitslosigkeit. Experten schätzen die volkswirtschaftlichen Folgekosten von Mobbing auf mehrere Milliarden Euro jährlich.

3.4 Prävention

Eine große Chance, Mobbing zu reduzieren, liegt in der Prävention, also der Vorsorge, Verhütung, Vorbeugung oder Risikominimierung. Arbeitgeber und Führungskräfte haben die Aufgabe, zusammen mit den Beschäftigten sowie deren Interessenvertretungen die Mobbing-Prävention voranzutreiben. Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung kann den betrieblichen Akteuren dabei beratend zur Seite stehen. Folgende Aspekte sollten bei der Beratung und Überwachung der Betriebe berücksichtigt werden.

Für Präventionsmaßnahmen bietet sich die Reduzierung der Mobbing begünstigenden betrieblichen Faktoren an; sinnvoll ist weiterhin die Sensibilisierung und Aufklärung über die Problematik. Wichtig ist auch, betriebliche Regeln zu entwickeln, die die Prävention von und den konkreten Umgang mit Mobbing betreffen (z.B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung).

Nahe liegend ist, dass Maßnahmen, die auf der betriebliche Ebenen präventiv wirken sollen, an Mobbing begünstigenden Faktoren ansetzen müssen. Dies bedeutet,

Darüber hinaus gilt es, in Betrieben ein Gefühl für kritische Situationen zu entwickeln, in denen das Betriebsklima besonders gefährdet ist. Dies gilt beispielsweise für Phasen der Restrukturierung, Wechsel im Management etc. Durch flankierende Informationsveranstaltungen und Weiterbildungsangebote, z.B. zur Vorbereitung auf neue fachliche Aufgaben oder zur Teamentwicklung, lässt sich Klarheit über die zukünftige Entwicklung der Organisation herstellen und Verunsicherungen reduzieren.

Durch betriebliche Sensibilisierung und Aufklärung können Verhaltensweisen und Einstellungen im Hinblick auf Mobbing verändert werden. Gefordert sind die Unternehmensleitung, ebenso die Vorgesetzten und Personal- bzw. Betriebsräte, nicht zuletzt aber auch jede einzelne Beschäftigte. Um das Thema Mobbing in der betrieblichen Öffentlichkeit zu verankern und Diskussionsprozesse anzuregen, bieten sich folgende Maßnahmen an:

In der betrieblichen Praxis hat sich gezeigt, dass es oftmals ratsam ist, Mobbing im Zusammenhang mit übergreifenden Themen zu bearbeiten. Da es zum Kontext des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zählt, kann das Thema Mobbing z.B. in Gesundheitszirkeln aufgegriffen werden. Auch bei der Gestaltung von Leitbildern oder Grundsätzen der Zusammenarbeit sollte ein besonderes Augenmerk auf Regelungen zum fairen Umgang miteinander gelegt werden.

Dem Betrieb kann empfohlen werden, Regeln zu schaffen, die den Umgang mit Mobbing im konkreten Fall festlegen, aber gleichzeitig auch eine präventive Wirkung haben. Hierzu zählen z.B.

Auch für Führungskräfte, die in ihrem Verantwortungsbereich einen Mobbingfall vermuten oder erkennen, ist eine Unterstützungsstruktur hilfreich, die ihnen Sicherheit für ihr Handeln bietet. Hierzu zählen etwa betriebliche Ansprechpersonen, die Rat im Umgang mit Mobbingfällen geben können sowie klare Verfahrenswege zum Umgang mit der jeweiligen Situation.

Für die Betroffenen ist es in einer akuten Mobbing-Situation wichtig,

3.5 Gesetzliche Grundlagen

Im Bereich Mobbing ergeben sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die in Modul 5 (siehe Anhang) genannten Pflichten der betrieblichen Akteure. Hauptansatzpunkt seitens der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen ist im Hinblick auf die Mobbing-Prävention die Pflicht des Arbeitgebers, eine Beurteilung der

Arbeitsbedingungen durchzuführen. Mobbing-Betroffene können ihre Rechte am wirkungsvollsten mit Hilfe des individuellen Arbeitsrechtes durchsetzen.

Es kann im Zusammenhang mit Mobbing-Aktivitäten auch zu strafrechtlich relevanten Handlungen kommen, die von den zuständigen Behörden verfolgt werden.

4 Handlungsanleitung

4.1 Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung (ASV)

Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung übernimmt im Themenfeld Mobbing zwei Aufgaben:

  1. Die Mobbing-Prävention in den Unternehmen anzustoßen oder einen Beratungsbeitrag zu ihrer Weiterentwicklung zu liefern (vgl. Abschnitt 4.2).
  2. Betroffenen und Unternehmen auf Anfrage bzw. im Beschwerdefall Wege zur Bewältigung des konkreten Mobbing-Problems im Sinne einer Anstoßberatung aufzuzeigen (vgl. Abschnitt 4.3).

Es gehört nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitschutzverwaltung, einen konkreten Mobbing-Konflikt z.B durch Vermittlung oder Mediation zu einer Lösung zu führen. Hierfür zu sorgen, ist Aufgabe der betrieblich Verantwortlichen, die bei Bedarf auch externe Experten hinzuziehen können oder sollten. Der Arbeitgeber hat dabei - wie auch die jüngste Rechtsprechung zeigt - eine besondere Verantwortung.

Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung informiert jedoch die betroffene Person (ggf. nach deren Beschwerde) über ihre betrieblichen Möglichkeiten und über externe Hilfsangebote. Sie berät den Arbeitgeber und andere betrieblich Verantwortliche, über mögliche Handlungsoptionen und darüber welche Präventionsstrategien im eigenen Unternehmen ergriffen werden sollten. Gegebenenfalls weist sie den Arbeitgeber und andere betrieblich Verantwortliche auf ihre arbeitsschutzrechtlichen Pflichten hin.

4.2 Beratung zur Mobbing-Prävention

Anlässe hierfür können z.B. sein:

Mobbing-Beratung ist im Regelfall nicht Gegenstand eigeninitiierter Aktivitäten.

Ziel des Beratungsgespräches ist es, die Mobbing-Prävention im Unternehmen anzustoßen oder ggf. einen Beratungsbeitrag zu ihrer Weiterentwicklung zu geben.

Hierfür stehen verschiedene Handlungshilfen zur Verfügung, wie z.B. die "Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastung am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" ( LV 31) oder die Broschüre "Gegen Mobbing - Verstehen, Handeln, Helfen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW sowie der LV 52 "Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder".

Einen Überblick über die Inhalte, die Gegenstand der Beratung sein können, gibt Abschnitt 3.4 dieses Handlungsleitfadens.

4.3 Beratung im konkreten Fall

4.3.1 Gespräch mit der betroffenen Person

Anlass eines Gespräches ist in der Regel eine Beschwerde, zu der Betroffene gemäß § 17 Absatz 2 ArbSchG berechtigt sind. Ziel des Gespräches ist es, die betroffene Person über ihre Handlungsmöglichkeiten zu informieren und ihr die Handlungsmöglichkeiten der Arbeitsschutzverwaltung zu erläutern.

Es ist sinnvoll, sich dabei an folgendem Ablaufschema zu orientieren:

  1. Sachverhalt erfassen.
  2. Erwartung des Gesprächspartners/ der Gesprächspartnerin an ASV erfragen.
  3. Handlungsmöglichkeiten und -grenzen der ASV erläutern.
  4. Weiteres Vorgehen klären.
  5. Gespräch zusammenfassen und die nächsten Schritte benennen. Hilfe hierzu bieten die Module 1 und 2.

4.3.2 Vorgehen im Unternehmen

Bei Bedarf sollte nach einem Gespräch mit der betroffenen Person ein Besuch im Unternehmen stattfinden. Ziel ist es hier, insbesondere den Arbeitgeber und andere betrieblich Verantwortliche über ihre möglichen Handlungsoptionen und weitere betriebliche Präventionsmaßnahmen zu beraten. Ggf. müssen der Arbeitgeber und andere betrieblich Verantwortliche auf ihre arbeitsschutzrechtlichen Pflichten hingewiesen werden, die nicht erst im Falle von Mobbing-Konstellationen greifen, sondern auch bei anderen sozialen Konflikten im Unternehmen.

Orientierung für das Vorgehen bietet das folgende Ablaufschema:

  1. Anliegen und Erwartungen an das Gespräch erläutern.
  2. Sachverhalt schildern.
  3. Rolle der ASV beschreiben.
  4. Darstellung des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung zum Sachverhalt hören.
  5. Nach Möglichkeit weitere Schritte vereinbaren (Zielvereinbarung), bei Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften greift das übliche Verwaltungshandeln. Unter Umständen ist eine Aktualisierung bzw. Ergänzung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz hinsichtlich der Mobbing-Prävention zu fordern.

Hilfe hierzu bieten die Module 3 und 4.

5 Module

5.1 Modul 1: Gesprächseckpunkte

Bild

5.2 Modul 2: Gesprächsnotiz

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Zusammenfassung des Sachverhaltes
Feindselige Verhaltensweisen
- schikanieren, drangsalieren, ausgrenzen, benachteiligen -
[ ] häufig
- täglich, mehrmals i. d. Woche/Monat -
von
[ ] Kollegen
[ ] Vorgesetzten
[ ] Mitarbeitern
[ ] über einen längeren Zeitraum
- mehrere Wochen/Monate/Jahre -
Betroffene(r)
[ ] fühlt sich unterlegen
[ ] fühlt sich durch Handlungen bedroht
Vorläufige Bewertung
  Mobbing ist
[ ] auszuschließen
[ ] nicht auszuschließen
Nächste Handlungsschritte
ASV
[ ] Mobbing-Broschüre übersenden
[ ] im Betrieb: fallbezogen reagieren
[ ] im Betrieb: themenbezogen agieren
[ ] keinen Kontakt zum Betrieb aufnehmen bis .....
[ ] ..............................................................
[ ] ..............................................................
Betroffene(r)
[ ] ruft Mobbing-Telefon an
[ ] konsultiert Hausarzt
[ ] nimmt Rechtsberatung in Anspruch
[ ] ..............................................................
[ ] ..............................................................

5.3 Modul 3: Im Betrieb - Fallbezogen reagieren

Bild

5.4 Modul 4: Gesprächseckpunkte u. vereinbarte Handlungsschritte schriftlich festhalten


  Musterbrief

Unternehmen X
Adresse

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Mobbing
Besprechung am xx.xx.xx
Anwesende: Name/Funktion

Sehr geehrter) Herr/Frau,

für das am .................... geführte konstruktive Gespräch bedanke ich mich.

In dem Gespräch haben Sie erkennen lassen, dass Sie sich in Ihrem Betrieb mit dem Thema "Mobbing" bislang noch nicht auseinandergesetzt haben. Ihnen ist jedoch sehr daran gelegen, dass die offenbar starken sozialen Konflikte im Bereich "X" bearbeitet und gelöst werden. Ihre Betriebliche Interessenvertretung hat ihre Unterstützung für diesen Prozess zugesagt. Damit sind gute Voraussetzungen gegeben, die bestehenden Probleme mit Erfolg zu bearbeiten.

Nach Diskussion verschiedener Handlungsmöglichkeiten haben Sie sich gemeinsam mit Ihrer Betrieblichen Interessenvertretung zur Durchführung folgender Maßnahmen entschlossen:

  • Im konkreten Fall im Bereich "X" ziehen Sie einen externen Konfliktberater hinzu, der gemeinsam mit den am Konflikt Beteiligten nach Lösungen sucht.

  • Falls die Konfliktberatung nicht zum Erfolg führen sollte, werden Sie arbeitsrechtliche Schritte wie Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung etc. gegen den/die Mobbing-Täter einleiten.

  • Sie treffen mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, in der deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass Mobbing in Ihrem Unternehmen nicht geduldet wird und derjenige, der mobbt, mit Sanktionen zu rechnen hat.( s. Musterbetriebsvereinbarung in der der BAuA Mobbingbroschüre "Wenn aus Kollegen Feinde werden," S.43)

  • Bis zum Ende des Jahres führen Sie eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen unter dem Gesichtspunkt psychischer Belastungen durch und überprüfen Ihre Organisationsstruktur unter dem Gesichtpunkt der Mobbing-Prävention kritisch (Kriterien s. S. 26 ff der BAuA-Mobbing-Broschüre).

  • Spätestens zum ... informieren Sie mich über die veranlassten Maßnahmen und deren Auswirkungen.

  • ....................

Für weitere Fragen und Hilfestellungen stehe ich Ihnen als Ansprechpartnerin gem. zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Mobbing - Aufgaben der ASV

5.5 Modul 5: Mobbing - Gesetzliche Grundlagen

  - Grundgesetz

Die Würde des Menschen ist unantastbar .... Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit .... auf Leben und körperliche Unversehrtheit .... (Art. 1, 2)

- Betriebsverfassungsgesetz

Personalvertretung und Arbeitgeber sind verpflichtet, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern (§ 75); ....

- Arbeitsschutzgesetz

Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu treffen (§ 2). Im Hinblick auf Mobbing-Prävention besonders wichtig: Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5)
Beschäftigte sind verpflichtet .... für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. .... haben für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen und Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind (§ 15); ....

- Arbeitssicherheitsgesetz

Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz ... in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen ... insbesondere zu beraten bei arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen ... (§ 3); Fachkräfte für Arbeitsschutz haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz ... in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen ... (§ 6)

- BGB

Schadensersatz (§ 628, § 253); ...

- StGB

Tatbestand bzw. Straftaten: Bedrohung (§ 241); Begünstigung (§ 257); Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185ff.); Betrug und Untreue ( 263ff.); Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§§ 242ff, 248); Körperverletzung ( 223ff); Nötigung (§ 240); Politische Verdächtigung (§ 241); Sachbeschädigung (§ 303); Urkundenfälschung (§ 267); ...

- SGB VII

Der Unfallversicherungsträger hat gemäß §§ 1 und 14 SGB VII den gesetzlichen Auftrag, Mobbing als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.

6 Literatur

/1/ Der Mobbing -Report, Repräsentativstudie für die Bundesrepublik Deutschland, B. Meschkutat, M. Stackelbeck, G. Langenhoff (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Forschung Fb 951, Dortmund/Berlin 2002
/2/ LASI Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention - LV 31, Mai 2003
/3/ LASI Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder - LV 52, Oktober 2009
/4/ Mobbing-Broschüre des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie NRW- jetzt Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW - aus der Reihe: Praxis in NRW.
"Gegen Mobbing. Verstehen. Handeln. Helfen."
Veröffentlichungsnummer 1024, 2002.
/5/ Mobbing-Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, "Wenn aus Kollegen Feinde werden", Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing, Dortmund 2003, ISBN 3-89701-961-2

7 Kontaktadressen der obersten Landesbehörden

Auskünfte zu Fragen des Arbeitsschutzes erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden bzw. deren nachgeordneten Behörden
Stand: Juni 2012

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg
Schellingstraße 15

70174 Stuttgart

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzerstraße 9

80792 München

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin
Oranienstraße 106

10969 Berlin

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 103

14473 Potsdam

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit der Freien Hansestadt Bremen
Rembertiring 8-12

28195 Bremen

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Billstraße 80

20539 Hamburg

Hessisches Sozialministerium
Dostojewskistraße 4

65187 Wiesbaden

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124

19055 Schwerin

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Gustav-Bratke-Allee 2

30169 Hannover

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9

55116 Mainz

Ministerium für Umwelt, Land- wirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1

55116 Mainz

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes
Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden

Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung und des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Werner-Seelenbinder-Straße 6

99096 Erfurt

8 Übersicht der LASI-Veröffentlichungen (LV)

LV-Nr. Titel Herausgabe aktuelle Auflage
1 Leitlinien des Arbeitsschutzes in der Wertstoffsortierung (wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch LV 15) Juli 1995
2 Richtlinien für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts gemäß § 18 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch LV 2.1)
September 1995
2.1 Richtlinien für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts gemäß § 18 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch LV 2.2)
Oktober 1999
2.2 Handlungsanleitung "Grundsätzliche Anforderungen an akkreditierte Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts"
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
September 2005
3 Musterleitfaden zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 553 "Holzstaub" zum Schutz vor Gefahren durch Holzstaub (wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen) Februar 1996
4 Qualitätssicherungs-Handbuch (QSH)
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
März 1996
5 Arbeitsschutzmaßnahmen bei Ozonbelastung am Arbeitsplatz (wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen) Juli 1996
6 Leitfaden für den sicheren Umgang mit Mikroorganismen der Risikogruppe 3
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch TRBA 105
August 1996
7 Leitfaden zur Ermittlung und Beurteilung der Konzentration von Bakterien und Pilzen in der Luft in Arbeitsbereichen
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch TRBA 405 und 430)
September 1996
8 Mehlstaub in Backbetrieben
Handlungsanleitung der Länderarbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
November 1996
9 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten
(4. überarbeitete Auflage)
April 2001
10 Umsetzung der Gleichwertigkeitsklausel bei überwachungsbedürftigen Anlagen Februar 1997
11 Schutz schwangerer Frauen vor Benzolexposition in Verkaufsräumen von Tankstellen und an anderen Arbeitsplätzen
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
Juli 1997
12 Leitfaden "Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen in der Reinigungstechnik im Offsetdruck"
(wird nicht mehr veröffentlicht -zurück gezogen)
Juli 1997
13 Leitlinien für den Arbeitsschutz in biologischen Abfallbehandlungsanlagen
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch TRBA 214.)
Oktober 1997
14 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit
(2. Auflage)
Mai 1998
15 Leitlinien des Arbeitsschutzes in Abfallbehandlungsanlagen
(wird nicht mehr veröffentlicht - ersetzt durch TRBA 214.)
November 1998
16 Kenngrößen zur Beurteilung raumklimatischer Grundparameter
(1. überarbeitete Auflage)
September 2011
17 Leitfaden "Künstliche Mineralfasern" - Handlungsanleitung für die Beurteilung von und den Umfang mit Mineralfaserprodukten
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
April 1999
18 Leitfaden "Schutz vor Latexallergien"
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
Mai 1999
19 Beschichten von Industriefußböden und anderen großen Flächen in Innenräumen mit Methylmethacrylat (MMA)-Harzen
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
September 1999
20 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Kassenarbeitsplätzen Oktober 1999
21 Arbeitsschutzmanagementsysteme
Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)
(3. überarbeitete Auflage)
März 2006
22 Arbeitsschutzmanagementsysteme
Handlungsanleitung zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
(2. überarbeitete Auflage)
Mai 2006
23 Leitlinien zur Biostoffverordnung
(3. überarbeitete Auflage)
September 2008
24 Umgang mit Lösemitteln im Siebdruck
(3. überarbeitete Auflage)
März 2009
25 Ersatzstoffe in der Metallreinigung
(wird nicht mehr veröffentlicht -zurück gezogen)
September 2001
26 Umgang mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen
(wird nicht mehr veröffentlicht -zurück gezogen)
April 2002
27 Umgang mit Gefahrstoffen bei der manuellen Zerlegung von Bildschirm- und anderen Elektrogeräten
(wird nicht mehr veröffentlicht -zurück gezogen)
April 2002
28 Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention Juni 2002
29 Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten September 2002
30 Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern - Neufassung 2009 Juni 2009
31 Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention Mai 2003
32 Kunststoffverwertung - Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen
(wird nicht mehr veröffentlicht - zurück gezogen)
Oktober 2004
33 Grundsätze der Behördlichen Systemkontrolle
(Teil A wird zurückgezogen und durch LV 54 ersetzt, Teil B wird zurzeit überarbeitet)
Juli 2003
34 Gegen Mobbing - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltun- gen der Länder
(1. überarbeitete Auflage)
Oktober 2012
35 Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
(3. überarbeitete Auflage)
August 2008
36 Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland
(2. überarbeitete Auflage)
November 2008
37 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
(3. überarbeitete Auflage)
Juni 2011
38 Handlungsanleitung für die Beurteilung von Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder April 2005
39 Reinigung und Innenprüfung von Heizölverbrauchertanks Mai 2005
39 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung März 2009
41 Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten
Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tageslicht in Gebäuden, künstliches Licht in Gebäuden und im Freien, Sicherheitsbeleuchtung
(wurde bisher nicht gedruckt)
Februar 2005
42 Handlungsanleitung "Schutzmaßnahmen zur Minimierung der Gefahrstoffexposition beim Schutzgasschweißen" September 2005
43 Handlungsanleitung "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung" September 2005
44 Handlungsanleitung zur Beurteilung von überwachungsbedürftigen An- lagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung für entzündliche wasserlösliche Flüssigkeiten März 2006
45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung
(3. überarbeitete Auflage)
September 2012
46 Leitlinien zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(2. überarbeitete Auflage)
September 2007
47 Anforderungen an Anlagen für bioethanolhaltige Kraftstoffe März 2007
48 Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht
(1. überarbeitete Auflage)
Juni 2012
49 Qualität der gutachterlichen Äußerung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 13 Betriebssicherheitsverordnung August 2008
50 Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit - Eine Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen März 2009
51 Handlungsanleitung für die Umsetzung der REACH-Verordnung im Arbeitsschutz März 2009
52 Integration psychischer Fehlbelastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder Oktober 2009
53 Handlungsanleitung für die Marktüberwachung im Bereich 11. GPSGV - Hinweise für die Beteiligten am Marktgeschehen Juni 2010
54 Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle März 2011


Impressum: LASI-Veröffentlichung LV 34
Gegen Mobbing - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Den an der Erarbeitung der Regelungen beteiligten Institutionen sind der Nachdruck sowie das Bereitstellen zum Herunterladen auf eigenen Internetseiten erlaubt.
Herausgeber: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
LASI-Vorsitzender: Steffen Röddecke
c/o Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit
der Freien Hansestadt Bremen
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Verantwortlich: Stefan Pemp
Koordinator "Betriebliche Arbeitsschutzorganisation und Arbeitsmedizin""
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Redaktion: LASI Projektgruppe "Gegen Mobbing"

Sabine Nießen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
München

Dr. Kai Seiler
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf

Bettina Splittgerber
Hessisches Sozialministerium
Wiesbaden

Dr. Peter Stadler
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit; umweltbezogener Gesundheitsschutz
Stefan Pemp (Vorsitz)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Hannover

Herausgabedatum: Oktober 2012
ISBN: 978-3-936415-72-8
Die Leitlinien stehen im Internet zum Download bereit unter:
http://lasi.osha.de - Publikationen - LASI-Veröffentlichungen

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