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RAB 32 - Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Stand: 27.03.2003
(BArbBl. 6/2003, S. 73)




Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 32 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form einer Unterlage gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ( BaustellV).

1 Vorbemerkungen

Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 hat der Koordinator eine Unterlage zusammenzustellen. Diese Verpflichtung basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV.

§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV

(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator

3. eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.

Damit sollen insbesondere:

Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage.

2 Anwendungsbereich

Die RAB 32 gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine Unterlage für spätere Arbeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV zusammenzustellen ist.

Die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ist zusammenzustellen, wenn bei ihrer Errichtung oder Änderung Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden (siehe Tabelle 1).

3 Begriffsbestimmungen und Beispiele

Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:

Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:

Tabelle 1: Voraussetzungen für die Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten

Aktivitäten nach der Baustellenverordnung

Baustellenbedingungen Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung Voran-
kündigung
Koordi-
nator
SiGe-
Plan
Unterlage für spätere Arbeiten
Beschäftigte Umfang und Art der Arbeiten
eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage ja nein nein nein nein
eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten ja nein nein nein nein
eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja ja nein nein nein
eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten ja ja nein nein nein
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage ja nein ja nein ja
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten ja nein ja ja ja
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja ja ja ja ja
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten ja ja ja ja ja
Hinweis: Der Einsatz von bereits einem Nachunternehmer bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern.
  1. Beispiele für Wartungsarbeiten:
  2. Beispiele für Inspektionsarbeiten:
  3. Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:

Beispiele für betriebliche Erhaltung:

  1. Kontrolle
  2. Wartung

Beispiele für bauliche Erhaltung:

  1. Instandhaltung
  2. Instandsetzung
  3. Erneuerung

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines

Die Unterlage ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlage Rechnung tragende Zusammenstellung der erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens kann die Entwicklung der Unterlage zur Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen dienen, die für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage benötigt werden.

Ziel der Unterlage ist es, denjenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchführen, die Informationen zu verschaffen, um die späteren Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht planen und durchführen zu können. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt.

Die Unterlage muss bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zusammengestellt werden und soll bereits vor der Ausschreibung der jeweiligen Bauleistungen vorliegen. Damit wird rechtzeitig eine Grundlage für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage bereitgestellt.

Die Unterlage ist fortzuschreiben, falls nach ihrer Zusammenstellung relevante Planungsänderungen vorgenommen werden oder während der Ausführung unterlagenrelevante Festlegungen getroffen werden.

Die Unterlage ist in der Regel mit ihrer Fertigstellung, spätestens jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme dem Bauherrn zu übergeben.

Der Bauherr übergibt ein Exemplar der Unterlage einem eventuellen Betreiber oder Erwerber.

4.2 Inhalt

Gliederung, Umfang und Inhalt der Unterlage werden in der Baustellenverordnung selbst nicht festgelegt.

Nachfolgend wird der Inhalt einer Unterlage im Abschnitt " 4.2.1 Erforderliche Angaben" und im Abschnitt " 4.2.2 Weitere Angaben" beschrieben.

4.2.1 Erforderliche Angaben

Die Unterlage hat folgende Angaben zu enthalten:

Teile der baulichen Anlage können im Hochbau zum Beispiel Dach, Fassade, Aufzug oder Außenanlage, im Brückenbau zum Beispiel Überbau, Unterbauten, Ausstattung und Leitungen sein.

Die vorhersehbaren, insbesondere regelmäßig wiederkehrende Arbeiten mit den damit verbundenen Gefahren sind in der Unterlage aufzuführen. Gefahren können z.B. durch Absturz entstehen. Arbeiten mit gleichartigen Gefahren und identischen Schutzmaßnahmen können zusammengefasst werden. Bei den Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sind neben sicherheitstechnischen Einrichtungen gegebenenfalls auch organisatorische Maßnahmen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu nennen. Diese Maßnahmen und Einrichtungen müssen plausibel und realisierbar sein.

4.2.2 Weitere Angaben

Die Unterlage kann zusätzlich weitere Angaben enthalten, um zum Beispiel eine erhöhte Planungssicherheit zu erreichen, dem Bauherrn weitere Hinweise zu den späteren Arbeiten

zu geben und den Unternehmern, die mit den späteren Arbeiten beauftragt werden, die Durchführung dieser Arbeiten zu erleichtern. Weitere Angaben können zum Beispiel sein:

Die Unterlage kann auch Verweise auf entsprechende Teile eines gegebenenfalls aus anderen Gründen vorhandenen Baubestandswerkes enthalten.

4.3 Form

Die Form der Unterlage wird in der Baustellenverordnung nicht festgelegt und bleibt dem Koordinator/Bauherrn überlassen. Anlage A enthält Beispiele für Unterlagen.

.

Anlage A

Die Anlage enthält vier Beispiele für Unterlagen:

1. Beispiel - Neubau Zentrallager

Das Beispiel beschreibt die Unterlage für ein Hochregallager, das an eine vorhandene Produktionsanlage angebaut wurde. Es zeichnet sich dadurch aus, dass betriebliche Belange in der Unterlage berücksichtigt worden sind. Die Unterlage ist in Form einer Tabelle erstellt worden, in der neben den notwendigen Angaben auch solche aufgeführt wurden, die im vorliegenden Fall während der Planungsphase von Bedeutung waren. Dies betrifft zum Beispiel die Positionen im Leistungsverzeichnis.

2. Beispiel - Unterführung Petershofer Damm

Das Beispiel "Unterführung Petershofer Damm" wurde für ein Ingenieurbauwerk erstellt, bei dem eine Straße unter eine Bahnlinie geführt wurde, um einen höhengleichen Bahnübergang zu beseitigen.

Die Unterlage selbst ist gegliedert nach der öffentlichen Beleuchtung, einem im Rahmen der Baumaßnahme zu erstellenden Regenrückhaltebecken, einer Lichtsignalanlage und dem Bauwerk selbst.

3. Beispiel - Bürogebäude

Im Beispiel 3 ist eine Unterlage für ein Bürogebäude wiedergegeben. Dieses Beispiel enthält für die einzelnen Teile der baulichen Anlage jeweils ein Blatt. Diese Art der Darstellung erlaubt, dass für spezifische spätere Arbeiten, zum Beispiel das Reinigen der Dachentwässerung, dem jeweils ausführenden Unternehmen genau jenes Blatt übergeben werden kann, in dem die Gefahren und die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Maßnahmen für seine Tätigkeit zusammengefasst sind.

Die Unterlage gibt den Stand unmittelbar nach dem Zusammenstellen während der Planung der Ausführung wieder.

4. Beispiel - Bundesstraße

Im Beispiel 4 wird die Unterlage für eine Bundesstraße zwischen definierten Netzknoten dargestellt. Es werden innerhalb dieser Unterlage nur jene Teile der Anlage aufgeführt, bei denen sich die späteren Arbeiten von denen unterscheiden, die standardmäßig beim Straßenbau durchzuführen sind.

Beispiel 1 Neubau Zentrallager

Unterlage
für spätere Arbeiten gem. BaustellV

Objekt: Neubau Zentrallager 12345 Musterstadt

Druck- und Lokalversion

Aufgestellt, 16.08.2001 durch:
Fortgeschrieben, ....................
Dipl.-Ing. Max Mustermann
Koordinator
12345 Musterstadt

1. Vorbemerkungen

1.1 Allgemeines

Nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.

Die Zusammenstellung der Unterlage erfolgte durch Dipl.-Ing. Max Mustermann, Koordinator mit Beauftragung durch den Bauherrn des Zentrallagers der Fa. Muster.

Diese Unterlage für spätere Arbeiten ersetzt nicht die Dokumentation des Gebäudes (Architektenleistung) und sonstige von den beauftragten Firmen zu übergebenden Unterlagen wie z.B. Bedienungsanleitungen und Wartungsbücher.

Die Unterlage wurde nach RAB 32 zusammengestellt; sie enthält neben den erforderlichen Angaben nach Abschnitt 4.2.1 weitere Angaben nach Abschnitt 4.2.2 RAB 32.

1.2 Verwendete Unterlagen

Diese Unterlage wurde auf Basis der durch die Planungsbeteiligten und Versorgungsträger übergebenen Dokumente und Angaben erstellt.

1.3 Allgemeine Grundsätze

2. Objektbeschreibung

Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein vollautomatisches Hochregallager mit Kommissionierzone, Verladerampen und angegliedertem Bürotrakt.

Konstruktiv handelt es sich um eine sogenannte Silobauweise, d. h. die Stahlkonstruktion der Regale ist auch das tragende Bauteil für Dach und Wand, woraus folgt, dass diese nicht verändert werden darf.

Die vollautomatischen Förderanlagen und die Regalbediengeräte stellen eine besondere Gefährdung für Personen dar, wenn sie sich im Gefahrenbereich dieser Maschinen aufhalten. Daher ist es verboten, bei Betrieb der Anlage den Gefahrenbereich zu betreten. Als Sicherungsmaßnahme ist dieser Bereich durch einen 2 m hohen Zaun abgesichert. In den Zugängen befinden sich Türkontakte, die beim Öffnen die Gesamtanlage stilllegen.

Die bauliche Anlage ist mit einer RWA-Anlage (Rauch- und Wärmeabzugsanlage) ausgestattet, die regelmäßig gewartet werden muss.

Des weiteren sind die gesamte Lagerfläche und die Etagen des Hochregallagers mit einer Sprinkleranlage bestückt. Hierfür werden ein unterirdisches Wasserreservoir mit Nachspeisung aus dem öffentlichen Netz und eine Sprinklerzentrale mit Notaggregaten vorgehalten. Diese Anlagen sind regelmäßig zu warten. Eine besondere Gefahr ergibt sich durch das unterirdische Wasserreservoir.

3. Zusammenstellung der späteren Arbeiten

Siehe folgende Tabelle.

Unterlage für Hochregallager in 12345 Musterstadt

Anlage bzw. Bauteil Arbeiten Gefahren Sicherheitstechnische Einrichtungen, Maßnahmen Plan-Nr. Position(en) im LV Bemerkungen und Hinweise
Art Häufigkeit
Außenanlagen Übersichtsplan Außenanlagen
Gesamtanlage Erdarbeiten nach Bedarf Stromschlag Gasexplosion Bestandspläne mit erdverlegten Stromleitungen Gasleitungen Wasserleitungen
Abwasserleitungen Revision 1 mal im Jahr Absturz
Faulgase, Sauerstoffmangel
Steigeisengänge Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, Messungen Pos. 04.3.28
Wasserreservoir für Sprinkleranlage Revision 4 mal im Jahr Absturz
Ertrinken
Pfostenständer mit Kunststoff- kette (8 Pfosten für 2 Deckel) Steigleiter, ausziehbar PSA gegen Absturz und Er- trinken Angebot von Firma ... Behälter ist ständig voll Wasser; Kontrolle der Schwimmerventile erfolgt von der Hoffläche aus. Die Bodenöffnungen sind zu sichern. Lagerort Pfostenständer: Sprinklerzentrale
Außenbeleuchtung Reinigung der Leuchten 1 mal im Jahr nach Bedarf Absturz Stehleiter auf standfestem Untergrund (Pflaster)
Außenbeleuchtung Austausch Leuchtmittel nach Bedarf Absturz Stehleiter auf standfestem Untergrund (Pflaster)
Dach Übersichtsplan Dach
Dach Gebäude "N" Flachdacheinläufe kontrollieren 1 mal im Jahr nach Bedarf Absturz Dachausstieg mit Leiter durch zu öffnende Lichtkuppel, Brüstung am Dachrand Angebot von Firma ... Dachausstieg im Heizraum
Schornstein fegen 1 mal im Jahr Absturz Dachausstieg mit Leiter durch zu öffnende Lichtkuppel, Brüstung am Dachrand Dachausstieg im Heizraum

Unterlage für Hochregallager in 12345 Musterstadt

Anlage bzw. Bauteil Arbeiten Gefahren Sicherheitstechnische Einrichtungen, Maßnahmen Plan-Nr. Position(en) im LV Bemerkungen und Hinweise
Art Häufigkeit
Dach Hochregallager Inspektion Dachfläche 1 mal im Jahr Absturz Zugang: Steigleiter mit Steigschutz Angebot von Firma ... Lagerort PSA für Personal des Bauherrn: Heizraum Gebäude "N"
Arbeiten im Dachrandbereich Inspektion 1 mal im Jahr Absturz PSA gegen Absturz Anschlag an vorhandene Sekuranten
Revision an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 1 mal im Jahr Zugang: Steigleiter mit Steigschutz PSA gegen Absturz Anschlag an vorhandene Sekuranten Pos. 07.4.1 Dachausstieg im Heizraum Auflage Baugenehmigung
Flachdacheinläufe kontrollieren 1 mal im Jahr Zugang: Steigleiter mit Steigschutz PSA gegen Absturz Anschlag an vorhandene Sekuranten Pos. 07.2.8 Dachausstieg im Heizraum
Fassade
Festverglasung Gebäude "N" Reinigung 2 mal im Jahr Absturz Hubarbeitsbühne Befestigte Standplätze um das Gebäude
Sonnenschutz Gebäude "N" Reinigung Wartung nach Bedarf Absturz Hubarbeitsbühne Befestigte Standplätze um das Gebäude
Glasfassade Hochregallager Reinigung alle 4 Jahre Absturz Hubarbeitsbühne Befestigte Standplätze um das Gebäude
RWA-Anlage Revision an Zuluftjalousien in der Außenwand 1 mal im Jahr Absturz Stehleiter Auflage Baugenehmigung
Hohe Räume im Hochregallager
Leuchten Kommissionierzone Reinigung Wartung nach Bedarf Absturz Hubarbeitsbühne Ebener Hallenboden
Blaue Leuchten im Regalbereich Reinigung Wartung nach Bedarf Absturz Arbeitsgerüst Regalbediengerät stilllegen im gesicherten Bereich auf ebenem Hallenboden Arbeitsgerüst bis 12 m Standhöhe
Betriebstechnische Einrichtungen, die Bestandteil der baulichen Anlage sind
Regalbediengerät Wartung 4 mal im Jahr nach Bedarf Absturz Fest installierte Arbeitsebene mit Seitenschutz, PSA gegen Absturz, Anschlagpunkt für PSA Wartungsbuch Betriebsanweisung
Palettenförderanlagen Wartung 4 mal im Jahr und nach Bedarf Quetschung Gefahrenbereich gesichert durch Zaun und Türen mit Kontakten zur Stilllegung und Schlüsselschaltung zur Wiederinbetriebnahme der Förderanlage
Senkrechtförderer Wartung 4 mal im Jahr und nach Bedarf Absturz Senkrechtförderer stilllegen feste Steigleiter, fest installierte Arbeitsebene mit Seitenschutz
Brandschutztore am Tunneleingang Wartung 1 mal im Jahr Absturz Wartungsgang Schnitt Tunnel Angebot von Firma ... Zugang über Besucherbühne
Brandschutztore am Blocklager Wartung 1 mal im Jahr Absturz Stehleiter Angebot von Firma ... Zugang über Besucherbühne
Rolltor Wartung 1 mal im Jahr Absturz Anlegeleiter oder Arbeitsbühne
Lastenaufzug Gebäude "N" Wartung 1 mal im Jahr Absturz Seitenschutz auf Kabinendach

4. Verweise

4.1 Hinweise auf Planer, ausführende Unternehmen

Es kann für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage hilfreich sein, Informationen bei den Planungsbeteiligten und den ausführenden Firmen einzuholen.

Architekt: Dipl. Ing. Max Mustermann
12345 Musterstadt
Telefon/Telefax
Tragwerksplaner: ...
Fachingenieure Elektro: ...
Fachingenieure H/S/L: ...
Firmenliste: siehe Objektdokumentation

4.2 Hinweise auf Pläne (sind diesem Beispiel nicht beigefügt)

Folgende Pläne sind Anlage zur Unterlage:

4.3 Hinweise auf Bedienungs-, Inspektions- und Wartungsbücher

Für bestimmte spätere Arbeiten an der baulichen Anlage kann es notwendig und hilfreich sein, Bedienungs-, Inspektions- und Wartungsbücher einzusehen.




Beispiel 2 Unterführung

Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Unterführung Petershofer Damm
23052 Oldensbüttel

Druck- und Lokalversion

3. Anpassung Blatt ... von .........................

2. Anpassung Blatt ... von ......................... am

1. Anpassung Blatt ... von ......................... am

Zusammengestellt (Blatt 1 - 4) von
Max Mustermann am .........................
Koordinator

1. Allgemeines

Diese Unterlage enthält die erforderlichen Angaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage im Sinne der Baustellenverordnung.

Sie ersetzt nicht die vom Bauherrn und seinen Planern erstellten Pläne, Anweisungen und sonstige Dokumente. Diese sind je nach Art der späteren Arbeiten ergänzend beizuziehen.

Diejenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ausführen, werden hierdurch nicht von ihrer Verpflichtung befreit, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstige Vorschriften bei der Durchführung der Arbeiten zu beachten. Sie entbindet Arbeitgeber insbesondere nicht davon, eine eigene Gefährdungsbeurteilung nach den geltenden Bestimmungen vorzunehmen.

Diese Unterlage ersetzt nicht die Dokumentation der Ergebnisse anderer an der Planung und Ausführung Beteiligter und stellt auch keine Betriebsanweisung oder Betriebsanleitung dar.

2. Geltungsbereich der Unterlage für die bauliche Anlage

Diese Unterlage gilt für die dargestellte Unterführung und die damit verbundenen Einrichtungen. Für das damit in Verbindung stehende Ver- und Entsorgungsbauwerk besteht eine eigene Unterlage.

3. Objektbeschreibung

Das Unterführungsbauwerk beseitigt einen höhengleichen zweigleisigen Bahnübergang einer stark frequentierten Straße im Hafengebiet. Es ist als vierspurige Straßenunterführung konzipiert. Fußgänger- und Radfahrerverkehr ist nicht vorgesehen, daher verfügt das Bauwerk lediglich über Notgehwege.

Je Fahrtrichtung sind zwei durchgehende Fahrstreifen mit zusätzlichen Abbiegespuren vorgesehen.

Die Gesamtlänge des Bauwerks beträgt 248 m und setzt sich aus

82,00 m Rampe Süd,
70,50 m Unterführung und
95,50 m Rampe Nord

zusammen.

Infolge der Kurvenaufweitung sowie der geplanten Abbiegespuren beträgt die lichte Weite zwischen den Außenwänden 20 bzw. 24 m. Die lichte Durchfahrtshöhe beträgt > 4,70 m, die größte Längsneigung der Fahrbahn 4,9 %.

Das Unterführungsbauwerk wurde als Stahlbetonbauwerk mit Tiefgründung erstellt. Neben Ortbetonrammpfählen leiten die seitlichen Spundwände lotrechte Lasten in den tragfähigen Baugrund ab. Die Spundwände werden durch geneigte Ankerpfähle gehalten.

Das anfallende Regenwasser wird in einem Rückhaltebecken unterhalb der Unterführung gesammelt und in ein Hafenbecken eingeleitet. Es ist so bemessen, dass der anfallende Regen einer Stunde, auch bei Pumpenausfall, gespeichert werden kann. Das Pumpwerk ist über einen auf der westlichen Seite der Südrampe angeordneten Betriebsschacht für Wartungs- und Kontrollzwecke erreichbar.

4. Hinweis auf weitere Dokumente

Zusätzliche Angaben enthalten das Bauwerksbuch und die Bauwerksakte.

5. Zusammenstellung der späteren Arbeiten

Blatt 1 Öffentliche Beleuchtung

Blatt 2 Regenrückhaltebecken

Blatt 3 Lichtsignalanlage

Blatt 4 Bauwerk

Unterlage für spätere Arbeiten

Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Öffentliche Beleuchtung Blatt-Nr.: 1
Index der letzten Änderung: b
Anlage bzw. Bauteil Art der Arbeit Häufigkeit Gefahr Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen Hinweise
siehe Plan "Übersicht Öffentliche Beleuchtung" 1
Mastleuchten Reinigung 2 mal jährlich
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
Wartung 1 mal jährlich
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
  • Stromschlag durch Oberleitung Bahn
Stromabschaltung, Erdung und Einweisung durch Bahnbetreiber Leitungsbestandspläne, Richtlinien des Bahnbetreibers
  • Bahnbetrieb
Unterweisung über besondere Belange des Bahnbetriebes durch Netzbetreiber Richtlinien des Bahnbetreibers
Reparatur, Anstrich- und Korrosionsschutzarbeiten
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
  • Stromschlag durch Oberleitung Bahn
Stromabschaltung, Erdung und Einweisung durch Bahnbetreiber Leitungsbestandspläne, Richtlinien des Bahnbetreibers
  • Bahnbetrieb
Unterweisung über besondere Belange des Bahnbetriebes durch Netzbetreiber Richtlinien des Bahnbetreibers
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Regenrückhaltebecken Blatt-Nr.: 2
Index der letzten Änderung: c
Anlage bzw. Bauteil Art der Arbeit Häufigkeit Gefahr Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen Hinweise
siehe Plan "Übersicht Regenrückhaltebecken" 1
Rückhaltebecken Revision 1 mal jährlich
  • Starker Wasseranfall
Einstellen von Arbeiten Überschreiten des Aufnahmevermögens des Beckens
  • Ertrinken
Absturzsicherung
  • Ersticken durch Faulgase
Messungen mit Multiwarngerät, Betriebsanweisung
  • Absturz
ortsfest eingebaute Leiter
  • Infektion durch übertragbare Krankheiten (Nagetiere)
Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung z.B. Weillsche Krankheit
Straßenschächte Revision 1 mal jährlich
  • Absturz
ortsfeste Leiter, Steigeisengänge
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
Straßenabläufe Reinigung 2 mal jährlich
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Lichtsignalanlage Blatt-Nr.: 3
Index der letzten Änderung: b
Anlage bzw. Bauteil Art der Arbeit Häufigkeit Gefahr Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen Hinweise
siehe Plan "Übersicht Lichtsignalanlage" 1
Signalgeber Reinigen 4 mal jährlich
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung,

Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA
Lampen austauschen 1 mal jährlich
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung,

Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA
Elektrische Anlagen/ Steuerungseinrichtungen Prüfung und Wartung 2 mal jährlich
  • Stromschlag
Abschaltung,

Unterweisung

Bestandspläne
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Bauwerk Blatt-Nr.: 4.1
Index der letzten Änderung: e
Anlage bzw. Bauteil Art der Arbeit Häufigkeit Gefahr Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen Hinweise
siehe Plan "Übersicht Bauwerkbuches " 1
Überbau Wartung nach Bedarf
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
  • Schienenverkehr
Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Warnkleidung
Inspektion in Form von
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Prüfung
  • Besichtigung
  • Beobachtung
jedes 3. Jahr

1 mal jährlich

2 mal jährlich

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Infektion durch Ablagerung von Taubenkot
Verkehrssicherung, Warnkleidung

Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Warnkleidung

Atemschutz, Schutzhandschuhe Hygienemaßnahmen, Unterweisung

StVO, ZTV-SA, RSA

z.B. Papageienkrankheit

Instandsetzung Bedarf nach
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
  • Schienenverkehr
Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Einstellen des Bahnbetriebes, Warnkleidung
  • Stromschlag
Stromabschaltung und Erdung, Einweisung durch Bahnbetreiber
  • Infektion durch Ablagerung von Taubenkot
Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung z.B. Papageienkrankheit


Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Bauwerk Blatt-Nr.: 4.2
Index der letzten Änderung: e
Anlage bzw. Bauteil Art der Arbeit Häufigkeit Gefahr Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen Hinweise
siehe "Übersichtszeichnung des Bauwerkbuches"
Unterbauten Wartung nach Bedarf
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung,

Warnkleidung

StVO, ZTV-SA,

RSA

  • Infektion durch Ablagerung von Taubenkot
Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung z.B. Papageienkrankheit
Inspektion in Form von
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Prüfung
  • Besichtigung
  • Beobachtung
jedes 3. Jahr

1 mal jährlich

2 mal jährlich

  • Straßenverkehr
  • Infektion durch Ablagerung von Taubenkot
Verkehrssicherung, Warnkleidung

Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung

StVO, ZTV-SA, RSA

z.B. Papageienkrankheit

Instandsetzung nach Bedarf
  • Absturz
Hubarbeitsbühne
  • Straßenverkehr
Verkehrssicherung, Warnkleidung StVO, ZTV-SA, RSA
  • Infektion durch Ablagerung von Taubenkot
Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung z.B. Papageienkrankheit

1) Pläne sind diesem Beispiel nicht beigefügt

Beispiel 3 Bürogebäude

Unterlage
für spätere Arbeiten
am Bauwerk

Bürogebäude
Musterstraße in Dresden

1 Vorbemerkungen

1.1 Allgemeines

Nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist "eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen."

Die Unterlage wurde durch den Koordinator Max Mustermann, "Musteringenieurbüro mib", zusammengestellt. Den Auftrag hierfür hat der Bauherr, Bau + Boden GmbH, während der Planung der Ausführung am 02.01.2002 erteilt.

Diese Unterlage für spätere Arbeiten ersetzt nicht die von Planern und Auftragnehmern erarbeiteten Ausführungspläne, einschließlich Anweisungen und Zeichnungen, die in einer Objektdokumentation nach § 15 HOAI, Leistungsphase 9 zusammengefasst sind.

1.2 Verwendete Informationen und Pläne

Die Grundlage für das Zusammenstellen der Unterlage sind Angaben, die von folgenden Planungsbeteiligten zur Verfügung gestellt wurden:

Die Angaben wurden ergänzt durch folgende Dokumente:

1.3 Allgemeine Grundsätze

2 Objektbeschreibung

Das Bürogebäude liegt in Dresden im Gebiet Neustadt. Es ist einseitig angebaut. Die Erschließung erfolgt über die Hauptstraße und die Müllerstraße. Das Bauwerk besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen gemäß den Planunterlagen des Büros "Muster-Architekten". Die Räume sind im Durchschnitt 2,70 m hoch. Der Eingangsbereich hat eine Raumhöhe von 3,80 m.

Das Bauwerk ist in Stahlbeton B 25 errichtet. Die Fundamente, Decken und Wände sind in Ortbeton, die Treppen sind als Fertigteile ausgeführt. Die nichttragenden Wände sind als Gipskarton-Ständerwände erstellt.

Die Außenwände sind Stahlbetonfertigteile mit Bekleidung aus grobgeschliffenem Naturwerkstein, befestigt mit nichtrostenden Stahlankern vor einer Wärmedämmung. An der Natursteinfassade kann ein Stand-Fassadengerüst gestellt werden. Spezielle Verankerungspunkte für die Gerüste befinden sich an den Gebäudefassaden. Die Fenster sind aus Aluminium und mit einem Dreh-Kipp-Beschlag versehen. Der Eingangsbereich besteht aus einer Aluminium-Glas-Fassade als Ständer-Riegel-Konstruktion mit Sonnenschutzlamellen. Der Bereich der Glasfassade ist mit einer Hubarbeitsbühne erreichbar.

Das Dach ist als Warmdach auf einer Stahlbetondecke mit 2 % Gefälle, Wärmedämmung und zweilagiger Dachabdichtung aus Bitumenbahnen mit oberseitiger Abstreuung aus Schiefersplitt ausgeführt. Die Dachabdichtung ist teilflächig verklebt. Auf der Dachfläche wurden flächendeckend Sekuranten eingebaut, die für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten zu nutzen sind. Über dem Eingangsbereich befindet sich eine 5 x 5 m große begehbare Lichtkuppel.

Die Innenräume haben üblichen Bürostandard. Die Fenster in den Treppenhäusern sind mit Stehleitern erreichbar. Der Treppenbelag ist in Naturstein ausgeführt, die Geländer bestehen aus lackiertem Stahl-Rundrohr. Die Fußböden im Keller bestehen aus einem Verbundestrich mit Anstrich, die Fußböden der Bürobereiche und Flure aus einem schwimmenden Estrich mit Teppichbelag, die Fußböden der Teeküchen und Toiletten aus Fliesen.

Die Büroräume und Treppenhäuser sind mit Aufputz-Deckenleuchten, die Eingangshalle mit direktstrahlenden Einbauleuchten ausgestattet.

Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Warmwasserzentralheizung mit Gaskessel, vollautomatisierter und außentemperaturgesteuerter Regelanlage. Alle Stahlradiatoren sind mit Thermostatventilen ausgestattet.

Für die Außenanlage existiert ein Leitungsplan, der, wie die anderen Ausführungspläne, in der Objektdokumentation enthalten ist. Besonderheiten für die begehbaren Schächte, sind den jeweiligen Detailblättern der späteren Arbeiten zu entnehmen.

3 Zusammenstellung der späteren Arbeiten

Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Zusammenstellung der späteren Arbeiten an der baulichen Anlage nach der Gliederung:

3.1 Außenanlagen A,

3.2 Dächer D,

3.3 Fassaden F,

3.4 Hohe Räume H.

Lfd. Nr. A 1.10
Teil der baulichen Anlage 1 Gesamte Außenanlage
Art der Arbeiten 1 spätere Erd- und Grabarbeiten, z.B. Verlegung neuer Leitungen oder Reparatur vorhandener Leitungen
Gefahren 1 Stromschlag durch E-Leitung
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 Beachtung der Leitungsbestandspläne
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2
Ordner Bestandspläne (GL1) - Plannummer 243/888
Leitungsbestandspläne für Ver- und Entsorgung
Häufigkeit der Arbeiten nach Bedarf
Inspektions- oder Wartungshandbücher keine
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen
Datum erstellt/geändert am 11.01.2002
Lfd. Nr. A 1.20
Teil der baulichen Anlage 1 Abwasser Ver- und Entsorgung
Art der Arbeiten 1 Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Ver- und Entsorgungsleitungen
Gefahren 1 Absturz, Explosion oder Sauerstoffmangel, Infektion
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 Geöffnete Einstiege sichern, begehbare Schächte
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Infektion Messungen
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2
Ordner Bestandspläne (GL3) - Plannummer 243/999
Häufigkeit der Arbeiten 1 x im Jahr
Inspektions- oder Wartungshandbücher keine
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen
Datum erstellt/geändert am 11.01.2002
Lfd. Nr. D 1.10
Teil der baulichen Anlage 1 sämtliche Dachflächen
Art der Arbeiten 1 Reinigung der Dacheinläufe und Inspektion der Flachdächer
Inspektion der Blitzschutzanlage und der RWA Anlage
Schornsteinfegerarbeiten
Lichtkuppel reinigen
Gefahren 1 Absturz
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 Zugang zum Dach über Dachausstieg mit integrierter
Einschubleiter im Bereich Flachdach: PSA gegen Absturz
mit Sekuranten als Anschlagpunkte
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 keine
Häufigkeit der Arbeiten Reinigen Dachrinne 2 x pro Jahr
Andere Arbeiten nach Bedarf oder Vorschrift
Inspektions- oder Wartungshandbücher RWA-Anlage
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen
Datum erstellt/geändert am 11.01.2002
Lfd. Nr. F 1.10
Teil der baulichen Anlage 1 Glasfassaden
Art der Arbeiten 1 Fassadenreinigung - Glas
Wartung/Reparatur Sonnenschutz Gefahren 1 Absturz
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 Hubarbeitsbühnen
(Standplätze: siehe Plan)
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 Ordner Bestandspläne (GL 6) - Plannummer 123/486 (Pläne Ansicht Fassade Nr. 356)
Häufigkeit der Arbeiten 2 x im Jahr
Inspektions- oder Wartungshandbücher keine
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen Hubarbeitsbühnen (Standsicherheit im Bereich Lichtschächte nicht gegeben)
Datum erstellt/geändert am 14.01.2002
Lfd. Nr. F 1.20
Teil der baulichen Anlage 1 Natursteinfassaden
Art der Arbeiten 1 Fassadenreinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten an Fugen
Gefahren 1 Absturz
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 Nordseite Arbeitsgerüst (als Standgerüst)
an der Fassade befestigt (vorhandene Verankerungspunkte)
alle anderen Seiten Hubsteiger
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 Ordner Bestandspläne (GL 6) - Plannummer 124/586 Fassadenplan mit Verankerungspunkten
Häufigkeit der Arbeiten alle 5 Jahre
Inspektions- oder Wartungshandbücher keine
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen
Datum erstellt/geändert am 14.01.2002
Lfd. Nr. H 1.10
Teil der baulichen Anlage 1 Räume, Höhe bis 3,80 m
Art der Arbeiten 1 Fensterreinigung (einschließlich Treppenhausfenster)
Leuchten reinigen, Lampen wechseln
Gefahren 1 Absturz
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 Stehleitern, Standhöhe ca. 2,50 m
Anschlagösen am Fenster
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 Ordner Bestandspläne (GL 7) - Plannummer 123/456
Häufigkeit der Arbeiten 2 x im Jahr
Inspektions- oder Wartungshandbücher keine Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen
Datum erstellt/geändert am 14.01.2002
1 Ist immer auszufüllen
2 falls bekannt, ist Ordner und Plannummer anzugeben

4 Verweise auf andere Dokumente

Nach Fertigstellung der Objektdokumentation empfiehlt sich im Rahmen der Fortschreibung der Unterlage ein Verweis auf diese Objektdokumentation. Insbesondere sollte auf folgende Dokumente hingewiesen werden:

Beispiel 4: Bundesstraße

Unterlage
für spätere Arbeiten gem. BaustellV
Objekt: B 264, von NK 5105 033 nach NK 5106 013

Druck- und Lokalversion

Aufgestellt, 17.10.2002
Fortschreibung:
durch: Dipl. Ing. Mustermann

Vorbemerkungen:

Nicht besonders aufgeführt werden Arbeiten, die durch spezielle Vorschriften bereits detailliert geregelt sind, wie z.B. Winterdienst, Grünpflege, Auswechseln von Schutzplanken und Reinigung von Fahrbahn, Beschilderung, Leitpfosten und Entwässerungsanlagen.

Bei all diesen Arbeiten sind die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen und einschlägigen Vorschriften der Betriebssicherheit zu beachten.

Die Unterlage ersetzt nicht das Vorhalten der Leitungspläne und sonstiger Bestandsunterlagen.

B 264 Lage: von NK 5105 033 nach NK 5106 013

Hauptmerkmal: 7 bis 8 m breite Fahrbahn

Anlage oder Bauteil Art der Arbeit Häufigkeit Gefahr Sicherheitstechnische
Einrichtungen/ Maßnahmen
Bem./ Hinweise
NK 5105 034 -
NK 5106 071
Kreuzende Gasleitung km 0,005 Rammen von Schutzplankenpfosten bei Bedarf Explosion Gelber Gasleitungshinweispfosten
ehemaliges Schlammabsetzbecken km 0.500 Müll aufsammeln, Grünpflege, Kontrolle von Tor und Zaun jährlich Ertrinken Einzäunung und verschließ bares Tor, Absperrung am Stellplatz.

Kennzeichnung des Gefahrenbereichs: "Lebensgefahr durch Ertrinken! Betreten verboten." Mit Piktogramm.

Bei Betreten Maßnahmen gegen Versinken treffen.

Schieberschacht km 0.980 Wartung, Kontrolle nach Platzregen, Bedienung bei Öl- oder Chemieunfall jährlich und bei Bedarf Quetschungen, Verkehrsgefahr Bedienungsanleitung, Betriebsanweisung, Absicherung nach RSA, Haltebucht.
Unterführter Wirtschaftsweg km 2.850 Wartung, Überflutung abpumpen. Überflutung bei Platzregen, Ertrinken Absperrmöglichkeiten sind gelagert in SM Bergheim
NK 5105 071
LSA Wartung, Reinigung, Lampenwechsel, Reparatur vierteljährlich und nach Bedarf Stromschlag, Verkehr Hubarbeitsbühne, Absicherung nach RSA.
NK 5106 071 - 5106 013
Versickerungsbecken km 1.900 Müll aufsammeln, Grünpflege, Entschlammung, Kontrolle von Tor und Zaun halbjährlich Ertrinken Verkehr Einzäunung und verschließbares Tor, befestigte Zuwegung zum Schlammfang, Zufahrt vom Wirtschaftsweg benutzen.


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