Änderungstext
Änderung der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen"
Vom 4. Mai 2022
(GMBl. Nr. 23 vom 18.07.2022 S. 526)
- IIIb5 - 35612 -
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die nachstehende Änderung der TRBS 1201 Teil 4 "Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen", Ausgabe März 2019, GMBl 2019, S. 253 [Nr. 13- 16] bekannt.
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe "Anhang 2 Beispiele für prüfpflichtige Änderungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3.2 BetrSichV, welche die Bauart oder Betriebsweise beeinflussen und von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen" die folgende Angabe zu Anhang 3 angefügt:
"Anhang 3
Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen"
2. Abschnitt 3.2.2 "Ordnungsprüfung" Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
(1) Für die Ordnungsprüfung der Aufzugsanlage müssen alle erforderlichen Dokumente zur Beurteilung der sicheren Verwendung bereitgestellt werden:
Dies sind zum Beispiel:
| "(1) Für die Ordnungsprüfung der Aufzugsanlage müssen alle erforderlichen Dokumente zur Beurteilung der sicheren Verwendung bereitgestellt werden:
Dies sind zum Beispiel:
|
3. Abschnitt 3.5 "Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 werden die Wörter "nach Nummer 3.2" durch die Wörter "nach Abschnitt 3.2" ersetzt.
b) In Satz 3 werden die Wörter "nach Nummer 3.2" durch die Wörter "nach Abschnitt 3.2" ersetzt.
4. Der Anhang 1 "Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummern 3.2 und 3.3" wird wie folgt gefasst:
Alt:
.
Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Nummern 3.2 und 3.3 Anhang 1
Die Prüfung schließt die Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlage, soweit dies für die Beurteilung der sicheren Verwendung der Aufzugsanlage erforderlich ist, mit ein.
Protokoll
zur Prüfung der elektrischen Sicherheit an einer Aufzugsanlage im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [ Nummer 3.2. und Nummer 3.3]
Aufzugsdaten
Betreiber:
Fabrik-Nr.:
Betriebsort:
Hersteller:
Ident/Equi-Nr.:
Baujahr:
Netzform1 [] TN [] TT [] IT Besichtigen i. O. Nicht i. O. Bemerkung (nur bei nicht i. O.) Schaltplan [] [] Zustand der Betriebsmittel
(zum Beispiel Schaltgeräte, Leitungen, ...)[] [] Kennzeichnung der Betriebsmittel [] [] Schutz gegen direktes Berühren [] [] Teilweiser Berührungsschutz für Bedienvorgänge [] [] Potenzialausgleich und Schutzleiter [] [] Warnhinweise auf Fremdspannung/Klemmen die nach Abschalten des Hauptschalters noch unter Spannung stehen [] []
Erproben i. O. Nicht i. O. Bemerkung (nur bei nicht i. O.) RCD oder Isolationsüberwachungseinrichtung, sofern vorhanden [] []
![]()
Durchgängigkeit Schutzleiter i. O. Nicht i. O. Bemerkung (nur bei nicht i. O.) Betriebsmittel SK I im Triebwerksraum (zum Beispiel Triebwerk/Aggregat, Bremsmagnet, Fremdlüftung, Schaltergehäuse, Leuchten, Ölkühler, Bremswiderstand, ...) [] [] Betriebsmittel SK I im Schacht und auf Fahrkorb (zum Beispiel Türantrieb, Lüfter, Endschalter, Riegelmagnet, Schachtbeleuchtung, ...) [] [] Schachttüren [] []
Messgeräte Es wurden Messgeräte nach DIN EN 61557-1:2018 (VDE 0413-1) verwendet. Hinweise: Die stichprobenartigen Prüfungen erfolgten bei Normalnetzbetrieb.
Eine eventuelle Ersatznetzspeisung fand keine Berücksichtigung.
Ort: Datum: Name/Unterschrift: _____________________ (Mustermann) 1) wenn feststellbar
Neu:
"Anhang 1
Mindestprüfumfang bei der Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer Aufzugsanlage gemäß TRBS 1201 Teil 4 Abschnitte 3.2 und 3.3
Die Prüfung schließt die Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlage gemäß § 5 DGUV Vorschrift 3 ab dem Übergabepunkt für die Aufzugsanlage ein.
Protokoll
zur Prüfung der elektrischen Sicherheit an einer Aufzugsanlage im Sinne der TRBS 1201 Teil 4 [Abschnitt 3.2 und Abschnitt 3.3]
Aufzugsdaten
Betreiber:
Fabrik-Nr.:
Betriebsort:
Hersteller:
Ident/Equi-Nr.:
Baujahr:
| Netzform 1 | [ ] TN [ ] TT [ ] IT | ||
| Besichtigen | i. O. | nicht i. O. | Bemerkung (nur bei nicht i. O.) |
| Schaltplan | [ ] | [ ] | |
| Zustand der Betriebsmittel (zum Beispiel Schaltgeräte, Leitungen ...) | [ ] | [ ] | |
| Kennzeichnung der Betriebsmittel | [ ] | [ ] | |
| Schutz gegen direktes Berühren | [ ] | [ ] | |
| Teilweiser Berührungsschutz für Bedienvorgänge | [ ] | [ ] | |
| Potenzialausgleich und Schutzleiter | [ ] | [ ] | |
| Warnhinweise auf Fremdspannung/Klemmen, die nach Abschalten des Hauptschalters noch unter Spannung stehen | [ ] | [ ] | |
| Durchgängigkeit Schutzleiter | i. O. | nicht i. O. | Bemerkung (nur bei nicht i. O.) |
| Betriebsmittel SK I im Triebwerksraum (zum Beispiel Triebwerk/Aggregat, Bremsmagnet, Fremdlüftung, Schaltergehäuse, Leuchten, Ölkühler, Bremswiderstand ...) | [ ] | [ ] | |
| Betriebsmittel SK I im Schacht und auf Fahrkorb (zum Beispiel Türantrieb, Lüfter, Endschalter, Riegelmagnet, Schachtbeleuchtung ...) | [ ] | [ ] | |
| Schachttüren | [ ] | [ ] | |
| Messen | ||||||||
| R Iso 3 (M©) | Überstromschutzeinrichtung im Stromkreis (wenn keine RCD) | RCD im Stromkreis [ ] vorhanden [ ] nicht vorhanden | ||||||
| Charakteristik (z.B. B) | In (A) | Zs (©) | Ik (A) | In (mA) | IMess (mA) | Auslöse- Zeit tA (ms) | ||
| Steckdose Triebwerksraum 1 | ||||||||
| Beleuchtung/ Steckdose Fahrkorb | ||||||||
| Beleuchtung/ Steckdose Schachtgrube 1 | ||||||||
| Motorstromkreis 2 | ||||||||
| Hinweis: Bei der Prüfung vor Inbetriebnahme können Werte aus der Herstellerdokumentation (Prüfbericht) übernommen werden, sofern vorhanden. | ||||||||
_____
1) wenn Stromkreis innerhalb des Triebwerkraums stromlos geschaltet werden kann
2) geringster Messwert
3) Es sind stichprobenmäßig mindestens zwei Messungen an einem Stromkreis oder unterschiedlichen Stromkreisen durchzuführen.
| Erproben | i. O. | nicht i. O. | Bemerkung (nur bei nicht i. O.) |
| RCD oder Isolationsüberwachungseinrichtung, sofern vorhanden | [ ] | [ ] |
| Messgeräte |
| Es wurden Messgeräte nach DIN EN 61557-1:2018 (VDE 0413-1) verwendet. |
| Hinweise: Die stichprobenartigen Prüfungen erfolgten bei Normalnetzbetrieb. Eine eventuelle Ersatznetzspeisung fand keine Berücksichtigung. |
| Ort: | Datum: | Name/Unterschrift: |
___________________________________________ (Mustermann) |
5. Nach Anhang 2 wird der folgende Anhang 3 "Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen" angefügt:
Anhang 3
Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen
1 Anwendungsbereich
(1) Dieser Anhang ergänzt die TRBS 1201 Teil 4 um besondere Anforderungen an Prüfungen von Feuerwehraufzügen. Damit gilt für Feuerwehraufzüge die gemeinsame Berücksichtigung von Hauptteil und diesem Anhang.
(2) Ein Feuerwehraufzug wird im Not- oder Brandfall von der Feuerwehr zur Beförderung von Einsatzkräften, Material sowie zur Rettung von Personen eingesetzt.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Feuerwehraufzug
Feuerwehraufzüge sind Personen- und Lastenaufzüge nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a) BetrSichV, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen.
2.2 Brandfallsteuerung
Die durch eine Brandmeldeanlage und/oder einen Feuerwehrschalter aktivierte Brandfallsteuerung verhindert, dass Aufzüge weiterhin als allgemein verwendbares Beförderungsmittel im Gebäude während eines Brandfalls verwendet werden können.
2.3 Druckbelüftungsanlage
Lüftungstechnische Anlage zum Schutz gegen das Eindringen des Rauches in den Fahrschacht und die Aufzugskabine bzw. gegen eine Rauchausbreitung im Brandfall über den Fahrschacht.
2.4 Wirk-Prinzip-Prüfung
Eine im Baurecht geforderte Prüfung der technischen Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens der Anlagen.
2.5 Feuerwehrfahrt
Verwendung des Aufzuges im Einsatzfall der Feuerwehr.
2.6 Löschwassermanagement
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Feuerwehraufzuges bei Einsatz von Löschwasser, z.B. bei dessen Eindringen in den Schacht.
3 Prüfarten und -umfänge
3.1 Allgemeine Zielsetzungen
Zur Prüfung gehören auch besondere Sicherheitseinrichtungen, die für die sichere Verwendung des Feuerwehraufzugs erforderlich sind. Dies sind mindestens Steuerungsprogramme sowie zusätzliche Einrichtungen wie Notausstieg und Leitern, Ersatzstromversorgungen, Anlagen zur Rauchfreihaltung des Aufzugschachts, Brandmeldeanlagen, Türansteuerungen der Vorraumtüren, Wandhydrantenanlagen.
3.2 Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
(Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 3 BetrSichV)
Zur Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme von Feuerwehraufzügen gehört neben Prüfung der Feuerwehrfahrt und der Prüfung des Löschwassermanagements auch die Prüfung seiner aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, z.B. Brandfallsteuerung, Druckbelüftungsanlage. Dies muss gegebenenfalls auch durch Auslösung von externen Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
3.2.1 Ordnungsprüfung
Zu prüfen ist zusätzlich zu Abschnitt 3.2.2 des Hauptteils dieser TRBS die Übersicht und die Dokumentation über die Funktion als Feuerwehraufzug, eventuelle Anforderungen der örtlichen Feuerwehr in Bezug auf den entsprechenden Feuerwehraufzug und das Gebäude.
Diese Unterlagen umfassen:
3.2.2 Prüfung am Betriebsort
Zu prüfen ist das ordnungsgemäße Zusammenwirken des Aufzuges im Feuerwehrbetrieb mit den zugehörigen aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, z.B. Ersatzstromversorgung, Druckbelüftungsanlage, Brandmeldeanlage, Brandfallsteuerung. Hierzu gehören:
Bei den vorgenannten Prüfungen müssen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 BetrSichV Prüfinhalte, die bereits im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren geprüft und dokumentiert wurden, nicht erneut geprüft werden.
3.3 Wiederkehrende Prüfung - Hauptprüfung
(Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV)
3.3.1 Ordnungsprüfung
Kontrolle der notwendigen Dokumente für den Feuerwehraufzug:
3.3.2 Technische Prüfung
Zu prüfen ist das ordnungsgemäße Zusammenwirken des Aufzuges im Feuerwehrbetrieb mit den zugehörigen aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Ersatzstromversorgung, Druckbelüftungsanlage, Brandmeldeanlage, Brandfallsteuerung. Hierzu gehören:
Für die Durchführung der Prüfung des Feuerwehraufzugs sind notwendige Schlüssel (ggf. mehrere gleichartige Schlüssel), wie z.B. für den Feuerwehrschalter, durch den Arbeitgeber/Betreiber zur Verfügung zu stellen.
3.4 Wiederkehrende Prüfung - Zwischenprüfung
(Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 BetrSichV)
Die Zwischenprüfung umfasst gegenüber Abschnitt 3.4 des Hauptteils dieser TRBS zusätzlich insbesondere Sichtprüfungen der besonderen Anforderungen an einen Feuerwehraufzug, z.B.
3.5 Prüfung vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
(1) Bei der Prüfung von prüfpflichtigen Änderungen sind mögliche Wechselwirkungen mit den Feuerwehrfunktionen zu berücksichtigen.
(2) Bei prüfpflichtigen Änderungen von Feuerwehraufzügen ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung der Feuerwehrfunktionen eines Feuerwehraufzuges erforderlich."
ID: 221489
| ENDE |