Technische Regeln Druckgase
TRG 101 Anlage 4 - Gase
Liste 4: Unter Druck gelöste Gase
Gruppe: 4

Ausgabe März 1985
(BArbBl. 3/1985 S. 102 aufgehoben)



Nachfolgeregelung: TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit
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Gruppe 4: Gase, die unter Druck gelöst sind
Übliches Verfahren zur Bestimmung der Füllmenge: nach Gewicht (gravimetrisch)
Acetylen C2H2 0,91 +35,90 -84,0 1   60 - -     5(6) - - - - - -  
Besondere Maßgaben
  1. Es sind nur Flaschen zulässig; sie müssen den für sie in der Zulassung der porösen Masse genannten Maßgaben entsprechen.
  2. Die Flaschen müssen mit einer zugelassenen porösen Masse präpariert und mit einem zugelassenen Lösungsmittel gefüllt sein.
  3. In der Liste nicht genannte Daten, insbesondere d& Füllfaktor, werden in der Zulassung der porösen Masse bestimmt.

1) Durch den genannten Wert wird der Sublimationspunkt und nicht der Siedepunkt gekennzeichnet

Ammoniak (35 bis einschl. 40 Gew.-% in H2O) NH3 0,60 +132,4 -33,4 0,80 10 10 10     5 6 3 5 8 4  
Ammoniak (> 40 bis einschl. 50 Gew.-% in H2O) NH3 0,60 +132,4 -33,4 0,77 12 12 12     5 6 3 5 8 4