Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln

Vom 22. Oktober 2010
(GMBl. Nr. 81 vom 13.12.2010 S. 1693)



Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Bek. d. BMAS v. 22.10.2010 - IIIb 3 -35125-5 -

Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:

- Die neue TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern",

- die Aufhebung der TRGS 514 "Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern",

- die Aufhebung der TRGS 515 "Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern"