TRGS 401 - Gefährdung durch Hautkontakt für Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen (2)

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8 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

8.1 Angebotsuntersuchungen

(1) Ein Angebot für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist dem Arbeitnehmer nach § 16 GefStoffV zu unterbreiten, bei

  1. Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 GefStoffV genannten Gefahrstoffen, wenn Exposition besteht,
  2. bei den nach Anhang V Nr. 2.2 GefStoffV aufgeführten Tätigkeiten, dazu gehört,
  3. regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Tag Feuchtarbeit.

(2) Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Untersuchung ist keine Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Bei diesen Angebotsuntersuchungen erhält der Arbeitgeber auch keine Durchschrift des Untersuchungsergebnisses.

8.2 Pflichtuntersuchungen

(1) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit den in Anhang V Nr. 1 GefStoffV aufgeführten hautresorptiven Gefahrstoffen nach Nummer 4.2.3 eine hohe Gesundheitsgefährdung, hat der Arbeitgeber spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV zu veranlassen. Folgende Stoffe des Anhangs V Nr. 1 der GefStoffV sind hautresorptiv:

  1. Acrylnitril (R24),
  2. Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen *,
  3. Benzol (R24),
  4. Bleitetraethyl und Bleitetramethyl * (R27),
  5. Dimethylformamid * (R21),
  6. Glycerintrinitrat * und Glykoldinitrat *,
  7. Kohlenstoffdisulfid *,
  8. Methanol *,
  9. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe,
  10. Tetrachlorethen *,
  11. Toluol * und
  12. Xylol *.

(2) Bei Feuchtarbeit ab vier Stunden pro Tag, Tätigkeiten mit Belastung mit unausgehärteten Epoxidharzen, mit Isocyanaten oder wenn Naturgummilatexhandschuhe mit einem Allergengehalt von mehr als 30 µg Protein pro g Handschuhmaterialgetragen werden, hat der Arbeitgeber nach § 16 in Verbindung mit Anhang V Nr. 2.1 GefStoffV spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen.

(3) Die Durchführung der Untersuchungen nach den Absätzen 1 und 2 ist Voraussetzung für die Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung mit diesen Tätigkeiten.

(4) Wird im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Biomonitoring durchgeführt, ist die TRGS 710 "Biomonitoring" zu beachten. Zu den in Absatz 1 mit * gekennzeichneten Stoffen sind in der TRGS 903 Biologische Grenzwerte veröffentlicht.

9 Dokumentation

Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung siehe TRGS 400.

10 Literatur

[1] Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 "Sicherheitsdatenblatt"
[2] BG-Information "Hautschutz in Metallbetrieben" (BGI 658), Stand August 2008
[3] BG-Information "Chemikalienschutzhandschuhe - Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhen" (BGI 868)
[4] Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK- und BAT-Werte-Liste. Abschnitt VII. Hautresorption. Wiley-VCH-Verlag
[5] DIN EN 374 Teil 1-3 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen"
[6] DIN EN 455 "Handschuhe zum einmaligen Gebrauch"
[7] DIN EN ISO 17075 "Leder - Chemische Prüfung - Bestimmung des Chrom (VI)-Gehaltes"
[8] GUV-I 8584 "Merkblatt - Allergiegefahr durch Latexhandschuhe"
[9] Informationen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand GUV-I 8584 "Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe", Stand Mai 2005, (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8584.pdf)
[10] Kosmetikverordnung
[11] Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-Gesetzbuch
[12] Leitfaden "Sicheres Arbeiten mit chemischen Stoffen in der Pathologie - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 2006
[13] Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD): "Berufliche Hautmittel", Stand 3.5.2008 (http://abd.dermis.net/content/e03abd/e10diensteinfo/e993/Hautschutzleitlinie_0 5_2008.pdf)
[14] Liste nach Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG
[15] Liste der Allergene in Schutzhandschuhen: (http://www.GISBAU.de)
[16] Richtlinie 89/656/EWG "Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit"
[17] Themenheft M 621 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) "Achtung Allergiegefahr", Stand März 2006, (http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/M6 21_Achtung_20Allergiegefahr,property=pdfDownload.pdf)
[18] TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
[19] TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für Atemwege"
[20] TRGS 420 "Verfahrens- und Stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung"
[21] TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
[22] TRGS 530 "Friseurhandwerk"
[23] TRGS 600 "Substitution"
[24] TRGS 710 "Biomonitoring"
[25] TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
[26] TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"
[27] TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe"
[28] TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung"
[29] TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe"
[30] Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; (REACH-Verordnung)
[31] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen ( Gefahrstoff-Verordnung) vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758)

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 Tätigkeits- und branchenbezogene Anwendungen der TRGS "Gefährdung durch Hautkontakt" Anlage 1
zu TRGS 401

Nachfolgend sind tätigkeits- und branchenbezogene Anwendungen der TRGS "Gefährdung durch Hautkontakt" aufgeführt. Auf der Grundlage der dort enthaltenen Informationen hat der Arbeitgeber konkrete Handschuhfabrikate sowie Hautschutzmittel selbst nach dieser TRGS, Nummern 6.4.3 und 6.4.4 zu ermitteln.

Die Liste wird ergänzt.

  1. TRGS 530 "Friseurhandwerk",
  2. Branchenregelung Säureschutzbau, Stand: 11. Mai 2006 (www.gisbau.de/service/saeure/BranchenregSaeureMai2006.pdf),
  3. Leitfaden "Sicheres Arbeiten mit chemischen Stoffen in der Pathologie - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Stand Dezember 2006
    (http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/EP -GfPath_Sicheres_Arbeiten_mit_chemischen_Stoffen_in_der_Pathologie,property=pdfDownload.pdf)
  4. BG-Information 658 "Hautschutz in Metallbetrieben" (BGI 658), Stand August 2008

Online-Branchenhilfen:

  1. BASIS - Branchen- und Arbeitsschutz-Informationssystem der Druck- und papierverarbeitenden Industrie: Modul Hand- und Hautschutz (http://www.basisdp.de/als),
  2. WINGIS-online - Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (http://www.wingisonline.de/wingisonline/), auch als CD-ROM erhältlich und
  3. GisChem - Branchenspezifisches Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie (http://www.gischem.de/).

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Hautresorptive Stoffe  Anlage 2
zu TRGS 401

1 Stoffe, die in wesentlichem Umfang über die Dampfphase durch die Haut aufgenommen werden (nicht abschließende Liste)

Nachfolgend sind beispielhaft Stoffe genannt, bei denen die Aufnahme über die Gas-/Dampfphase einen zusätzlichen relevanten Aufnahmepfad darstellt.

  1. 2-Butoxyethanol,
  2. 2-Methoxyethanol,
  3. 2-Ethoxyethanol und
  4. Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe im heißen Zustand.

2 Stoffe und Stoffgruppen, bei denen eine gesundheitsschädigende Wirkung durch die Aufnahme über die Haut erfahrungsgemäß zu unterstellen ist (nicht abschließende Liste)

Nachfolgend sind beispielhaft Stoffgruppen aufgeführt, bei denen erfahrungsgemäß von einer gesundheitsschädigenden Wirkung bei Hautaufnahme auszugehen ist:

  1. aromatische und aliphatische Amino- und Nitroverbindungen wie Anilin, Toluidin, Nitrobenzol, Triethylamin oder Anisidin,
  2. zahlreiche Phenolverbindungen wie Phenol, Kresol oder Hydrochinon,
  3. spezielle Lösemittel wie Dimethylformamid (DMF), Glykolether, Ethylbenzol,
  4. halogenierte Kohlenwasserstoffe wie Chlorbenzol, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff,
  5. zahlreiche Pestizide, insbesondere Organophosphate, z.B. Parathion,
  6. manche metallorganischen Verbindungen, insbesondere die sehr giftigen Methylquecksilberverbindungen,
  7. Flusssäure, Salpetersäure,
  8. Dimethylsulfoxid sowie
  9. Ottokraftstoff, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit.

3 Hautresorptive Stoffe, die mit R45, R46, R60 oder R61 gekennzeichnet sind (nicht abschließende Liste)

Name Einstufung Symbol R-Sätze
Acrylnitril F; R11
Carc.Cat.2; R45
T; R23/24/25
Xi; R37/38-41
R43
N; R51/53
F; T; N 45-11-23/24/25-37/38-41-43-51/53
Benzol F; R11
Carc.Cat.1; R45
Muta.Cat.2; R46
T; R48/23/24/25
Xn; R65
Xi; R36/38
F; T 45-46-11-36/38-48/23/24/25-65
Diethylenglykoldimethylether R10
R19
Repr.Cat.2; R60-61
T 60-61-10-19
Diethylsulfat Carc.Cat.2; R45
Muta.Cat.2; R46
Xn; R20/21/22
C; R34
T 45-46-20/21/22-34
N,N-Dimethylacetamid Repr.Cat.2; R61
Xn; R20/21
T 61-20/21
N,N-Dimethylformamid Repr.Cat.2; R61
Xn; R20/21
Xi; R36
T 61-20/21-36
Ethylenglykolmonoethylether R10
Repr.Cat.2; R60-61
Xn; R20/21/22
T 60-61-10-20/21/22
2-Ethoxyethylacetat Repr.Cat.2; R60-61
Xn; R20/21/22
T 60-61-20/21/22
Ethylenglykolmonomethylether R10
Repr.Cat.2; R60-61
Xn; R20/21/22
T 60-61-10-20/21/22
2-Methoxyethylacetat Repr.Cat.2; R60-61
Xn; R20/21/22
T 60-61-20/21/22
2-Methoxy-1-propylacetat R10
Repr.Cat.2; R61
Xi; R37
T 61-10-37
2-Nitrotoluol Carc.Cat.2; R45
Muta.Cat.2; R46
Repr.Cat.3; R62
Xn; R22
N; R51/53
T; N 45-46-22-62-51/53
Propylenglykol-2-methylether R10
Repr.Cat.2; R61
Xi; R37/38-41
T 61-10-37/38-41
α,α,α,4-Tetrachlortoluol Carc.Cat.2; R45
Repr.Cat.3; R62
T; R48/23
Xn; R21/22
Xi; R37/38
T 45-21/22-37/38-48/23-62
Tetraethylblei Repr.Cat.1; R61
Repr.Cat.3; R62
T+; R26/27/28
R33
N; 50/53
T+; N 61-26/27/28-33-50/53-62
Tetramethylblei Repr.Cat.1; R61
Repr.Cat.3; R62
T+; R26/27/28
R33
N; R50/53
T+; N 61-26/27/28-33-50/53-62

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Stoffe/Stoffgruppen mit bekanntem Risiko für die Entstehung eines allergischen Kontaktekzems  Anlage 3
zu TRGS 401

Die hier aufgeführten Arbeitsstoffe sind Beispiele für sensibilisierende Stoffe, die aus arbeitmedizinischer Sicht für die Entstehung eines allergischen Kontaktekzems Bedeutung haben. Die Auflistung von Stoffen und Stoffgruppen ist weder einer Einstufung noch einer Ersatzstoffliste gleichzusetzen. Die Liste ist nicht abschließend, es sind weitaus mehr Stoffe als "sensibilisierend bei Hautkontakt" eingestuft.

Sensibilisierende Stoffe/
Stoffgruppen
Vertreter Vorkommen Beispiele für Berufe/ Berufszweige/ Tätigkeiten, in denen die Stoffe eingesetzt werden
1. Kunststoffe/Kunstharze/-komponenten, wie:
Acrylatharze und
Methacrylatharze
(unausgehärtet)
Methyl-, Ethyl-, Butylacrylat/
Ethylenglykoldiacrylat u.a.;
Methyl-, Ethyl-, Hydroxyethyl-,
Hydroxypropylmethacrylat/
Ethylenglykoldimethacrylat u.a
Ein- und Mehrkomponenten-Kleber und Füllstoffe Kunststoffverarbeitung, Montagearbeiten, Restaurateure, Werkstoffprüfer
Lacke Maler, Lackierer
UV-härtende Lacke, Kleber und Kunststoffe Drucker, Lackierer, Kosmetiker, Zahnärzte
Zahnprothesenmaterial (vor allem Methacrylate) Zahntechniker
Aminkomponenten von Epoxidharzen (Aminhärter) 1,2-Diaminoethan/
Diethylentriamin/
Triethylentetramin/
m-Xylylendiamin/
Isophorondiamin u.a.
Laminiermittel, Gießharze Kunststoffverarbeitung (z.B. Bootsbau, Rotorfertigung für Windkraftanlagen), Baugewerbe (z.B. Fußbodenleger, Restauratoren, elektro- und Elektronikindustrie, Modellbau)
Zweikomponenten-Kleber,
Schraubensicherung
Metallarbeiter
Epoxidharze (unausgehärtet) auf Basis des Bisphenol A- und Bisphenol F-diglycidylethers und Reaktivverdünner Reaktivverdünner:

Phenylglycidylether/
ptert-Butylphenylglycidylether/
Cresylglycidylether/
1,4-Butandioldiglycidylether/
1,6-Hexandioldiglycidylether u.a.

Laminiermittel, Gießharze Kunststoffverarbeitung, Baugewerbe,
Fußbodenleger, Elektro- und Elektronikindustrie,
Modellbau
Zweikomponenten-Kleber,
Schraubensicherungen
Metallarbeiter
Lacke Lackierer
Formaldehyd-Kondensationsprodukte (niedermolekular) mit p-tert-Butylphenol 4-tert-Butyl-2- (hydroxymethyl)phenol/
4-tert-Butyl-2,6-bis(hydroxymethyl)phenol/
4-tert-Butyl-2-(5-tertbutyl-2- hydroxybenzyloxymethyl)-6- (hydroxymethyl)phenol u.a.
(Leder-)Klebstoffe Lederberufe
Formaldehyd-Kondensationsprodukte (niedermolekular) mit Phenol, Melamin oder Harnstoff 2-(Hydroxymethyl)phenol/
4-[(4-Hydroxy-3,5-
bis(hydroxymethyl)phenyl)methyl]-
2-(hydroxymethyl)phenol u.a.
zahlreiche unausgehärtete Kunstharze und Kunststoffe,
Hochveredelungsmittel für Textilien (Knitterfreiausrüstung)
Kunststoffverarbeitung, Beschichtungen,
Bindemittel für Spanplatten,
Textilveredelungsindustrie
Isocyanate Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat/
Isophorondiisocyanat/
2,4-Toluylendiisocyanat u.a.
Polyurethan-Herstellung,
Komponenten für Beschichtungen, Kleber,
Gießharze, Montageschäume, Lacke
Verarbeiter von ungehärteten PUR-Produkten
2. Gummi-inhaltsstoffe/Hilfsstoffe in der Gummiproduktion, wie:
p-tert-Butylbrenzkatechin   Stabilisator für Synthesekautschuk Gummiherstellung
Dithiocarbamate Natrium- oder Zinksalze von Dibenzyl-, Dibutyl- oder Diethyldithiocarbamat u.a. Dithiocarbamaten Gummihandschuhe und andere Gummiartikel aus Natur- und Synthesegummi Gesundheitsberufe und andere Träger von Schutzhandschuhen
IPPD und andere aromatische
(Di-)Aminoverbindungen
N,N'-Diphenyl-pphenylendiamin/
N-Isopropyl-N'-phenyl-pphenylendiamin (IPPD) u.a.
technische Gummisorten ("Schwarzgummi") Gummiherstellung, Kabelindustrie, Berufe mit Kontakt zu Reifen oder anderen technischen Gummiartikeln Drucker, Melker
Kolophonium   modifiziertes Kolophonium als Emulgator in der Gummiindustrie Gummiherstellung
Mercaptobenzothiazol (MBT) und MBT-Derivate N-Cyclohexyl-2-benzothiazylsulfenamid/ Mercaptobenzothiazol/
Morpholinylmercaptobenzothiazol
Rohgummi, Gummihandschuhe und andere Gummiartikel aus Natur- und Synthesegummi Gummiherstellung und -verarbeitung, Drucker, Bauberufe, Gesundheitsberufe und andere Träger von Schutzhandschuhen
Thiurame Dipentamethylenthiuramdisulfid,
Tetraethylthiuramdisulfid (Disulfiram),
Tetramethylthiuramdisulfid,
Tetramethylthiurammonosulfid u.a.
Rohgummi, Gummihandschuhe und andere Gummiartikel aus Natur- und Synthesegummi Gummiherstellung und -verarbeitung, Gesundheitsberufe und andere Träger von Schutzhandschuhen
3. Biozide (Konservierungsstoffe / Desinfektionsmittel), wie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on   wässrige Zubereitungen wie Dispersionskleber und Dispersionsfarben Drucker
wassergemischte Kühlschmierstoffe spanende Metallbearbeitung
Benzylalkoholmono (poly)hemiformal   wassergemischte Kühlschmierstoffe spanende Metallbearbeitung und weitere Branchen
2-Brom-2-nitropropan-1,3-diol   Körperreinigungs- und -pflegemittel,
Feuchtwasser,
Dispersionskleber
Friseure, Altenpflege
Druckindustrie
Bau
Chloracetamid,
N-Methylolchloracetamid
  Farben Maler, Drucker
Chlorkresole   Konservierung von Leder Lederverarbeitende Industrie
(Chlor-) Methylisothiazolinon
(CMI/MI)
  wässrige Lösungen, Lotionen
und Emulsionen
Drucker, Masseure, medizinische Bademeister,
Gesundheitsberufe, Reinigungsberufe
wassergemischte
Kühlschmierstoffe
spanende Metallbearbeitung
Tapetenkleister, Wandfarben Maler, Lackierer
Formaldehyd und
Formaldehyd-Abspalter
Formaldehydabspalter:
Benzylalkoholmono(poly)hemiformal; N,N-Methylenbis-(5-methyloxazolidin);
N-Methylolchloracetamid; N,N',N"-Tris(ß-hydroxyethyl)hexahydro-1,3,5-triazin u.a.
Desinfektionsmittel Fixiermittel Gesundheitsberufe, Reinigungsberufe, Präparatoren, Anatomen, Pathologen, Tierhaltung
Konservierungsmittel, die in wässrigen Systemen eingesetzt werden, z.B. in wassergemischten Kühlschmierstoffen spanende Metallbearbeitung
Glutardialdehyd   Desinfektions- und
Konservierungsmittel
Gesundheitsberufe, Reinigungsberufe, Tierhaltung
Gerbstoff Lederherstellung
Glyoxal   Desinfektions- und Konservierungsmittel Gesundheitsberufe, Reinigungsberufe
N,N-Methylenbis-(5-methyloxazolidin)   wassergemischte Kühlschmierstoffe spanende Metallbearbeitung
N,N',N"-Tris(β-hydroxyethyl)- hexahydro-1,3,5-triazin   wassergemischte Kühlschmierstoffe spanende Metallbearbeitung
4. Aroma- und Parfümöle
  Atranol und Chloratranol in Eichenmoos- Extrakten/
Citral/
Eugenol/
Hydroxycitronellal/
Isoeugenol/
Hydroxymethylpentylcyclohexencarboxaldehyd/
Zimtaldehyd/
Zimtalkohol u.a.
parfümierte Arbeitsstoffe (z.B. Pflegeprodukte),
parfümierte Reinigungsmittel,
parfümierte Hautpflege-, Hautreinigungs-, Hautschutzmittel
Friseure, Kosmetiker, Masseure, medizinische Bademeister, Pflegeberufe, Reinigungsberufe, Anwender von Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemitteln
5. Metallionen (Metallverbindungen)
Chrom(VI)-verbindungen   galvanische Bäder Galvaniseure, Tiefdruck
Zement, Mörtel, Frischbeton Bauarbeiter, Maurer, Isolierer, Fliesenleger,
Estrichleger
gelbchromatierte Metalle Metallbe- und -verarbeitung
Kobalt und
Kobaltverbindungen
  Zement, Frischbeton Maurer, Bauarbeiter, Estrichleger
Hartmetalle Hartmetallherstellung sowie Hartmetallbe- und
-verarbeitung
Farbzusätze Porzellan- und Keramikberufe
Kobaltbeschleuniger (Sikkative,
"Trocknungsmittel")
Kunstmaler, Lackierer, Kunststoffverarbeitung
(Polyesterharze), Holzbearbeitung (Naturöle)
Nickel (bestimmte Nickel-Legierungen) und lösliche Nickelverbindungen   Lösungen (z.B. galvanische Bäder) Galvaniseure
Nickel aus Oberflächen, aus denen mehr als 0,5 µg Nickel/cm2/Woche freigesetzt werden (positiver Dimethylglyoxim-Test) Tätigkeiten mit intensivem und längerem Hautkontakt insbesondere bei Feuchtarbeit
6. Friseurchemikalien
Glycerylmonothioglykolat   sog. "saure Dauerwelle" Friseure (früher)
Persulfate   Blondiermittel Friseure
p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, 4-Aminophenol und zahlreiche andere aromatische Mono- und Diaminoverbindungen   Oxidationshaarfarben und Tönungsmittel Friseure, Maskenbildner
7. Weitere relevante Stoffe/Stoffgruppen
Abietinsäure:
Inhaltsstoff von Kolophonium und Tallöldestillaten
  Harzkomponente in Klebstoffen und Haftmitteln, Löthilfsmittel; Inhaltsstoff von Nadelhölzern (Koniferen) Bogenharz; Papier, Druckfarben, in Wachsen, Polituren, Kosmetika, wassergemischte Kühlschmierstoffe Elektroniker (Löttätigkeiten);
Tischler,
Floristen, Forstwirte,
Musiker;
Druck und Papierverarbeitung;
spanende Metallbearbeitung
2-Aminoethanol
(Monoethanolamin)
  wassergemischte Kühlschmierstoffe Metallbe- und -verarbeitung
polyfunktionale Aziridin-Vernetzer   Vemetzer für 2-Komponenten Dispersionslacke und -farben
(Beschichtungsstoffen)
Lederherstellung (Zurichtung), Dekorherstellung,
Sieb-/Tiefdruck
Dithiocarbamate Natriumdiethyldithiocarbamat u.a. Zusatz in Kühlschmierstoffen spanende Metallbearbeitung
Glutardialdehyd   Gerbstoff Lederherstellung
einige tropische Hölzer Chlorophora excelsa (Iroko, Kambala),
Dalbergia-Arten (z.B. ostindischer Palisander, Rio Palisander, Honduras Palisander),
Khaya anthoteca (afrikanisches Mahagoni),
Machaerium scleroxylon (Santos Palisander),
Mansonia altissima (Mansonia, Bété),
aratecoma peroba (Peroba do campo, Trompetenbaum),
Tectona grandis (Teak),
Thuja plicata (Riesenlebensbaum, Rotzeder, Western Red Cedar), Triplochiton scleroxylon 1 (Abachi, Ayous,
Obeche, Samba, Wawa) u.a.
  Tischler, Holzindustrie, Instrumentenbauer,
Musiker, Polstermöbelindustrie
Kolophonium (siehe Abietinsäure)   (siehe Abietinsäure) (siehe Abietinsäure)
Limonen (und ähnliche ungesättigte Terpene)   Lösemittel, Reinigungsmittel Maler, Lackierer, Reinigungsberufe, Holzbearbeitung (Naturöle)
Mercaptobenzothiazol   Korrosionsschutzmittel spanende Metallbearbeitung
Pflanzeninhaltsstoffe
(Primin, Tulipalin und einige Sesquiterpenlactone)
Sesquiterpenlactone: Alantolacton,
Anthecotulid, Arteglasin A, Carabron,
Costunolid, Dehydrocostuslacton,
Helenalin, Isoalantolacton, Lactucin,
Laurenobiolid, Parthenin, Parthenolid, α-Peroxyachifolid, Pyrethrosin
Primin in Primeln; Tulipalin in Alstromerien, Tulpen;
Sesquiterpenlactone in Korbblütler-Arten (z.B. Chrysanthemen-Arten) und einigen anderen Pflanzen (z.B. Lorbeer (Laurus nobilis))
Gärtner, Floristen
Tallöldestilate (sieheAbietinsäure)   (siehe Abietinsäure) (siehe Abietinsäure)
Terpentinöl (natürliches)   Lösemittel Restauratoren, Kunstmaler, Porzellanmaler,
Holzbearbeitung (Naturöle)
Tierische und pflanzliche Proteine 2)   Nutz- und Labortierhaare und -ausscheidungen,
Fische, Krustentiere
Naturkautschuklatex
Lebensmittelherstellung, -verarbeitung und -verkauf, Landwirtschaft, Tierpfleger, Tierärzte,
Fischer, Laboranten,
Träger von Einmalhandschuhen aus Latex
Formaldehyd   Leiterplattengalvanik Galvaniseure
2) Intensiver Hautkontakt mit Proteinen tierischer oder pflanzlicher Herkunft kann eine IgE vermittelte Allergie vom Typ-I (Soforttyp) indizieren. Spezifische Antikörper sind im Blut nachweisbar. Nach wiederholtem Kontakt treten nach kurzer Zeit Juckreiz, Rötung und Quaddeln (Kontakturtikaria) an der Haut und gelegentlich auch Schleimhautreaktionen (Luftnot, Schluckbeschwerden) und Allgemeinbeschwerden bis zum Schock auf. Menschen mit einer Veranlagung zu Atopie sind häufiger betroffen. In der Folge kann am Kontaktort eine Proteinkontaktdermatitis unter dem Bild eines allergischen Kontaktekzems entstehen. Auch einige andere Stoffe wie Persulfate und Antibiotika können Typ-I-Allergien hervorrufen.

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Gefährdungsmatrix  Anlage 4
zu TRGS 401

Bei Datenlücken sind die unterstellten Gefährlichkeitsmerkmale nach Nummer 3.2 Abs. 3 und 4 zu berücksichtigen.

    Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes
Eigenschaft Kennzeichnung der Stoffe/Zubereitungen mit kurzfristig (< 15 Minuten) längerfristig (> 15 Minuten)
kleinflächig
(z.B. Spritzer)
großflächig kleinflächig
(z.B. Spritzer)
großflächig
  R 66 g g g m
hautreizend R 38 g m m m
ätzend pH ≤ 2 bzw. ≥ pH 11,5 m m m h
R 34 m m m h
R 35 m h h h
hautresorptiv R21 g m m h
R 24 m m m h
R 24 (in Kombination mit R 34 bzw. R 35) h h h h
R 27 h h h h
hautresorptiv und
sonstige Eigenschaften
R 40 (*), R 68 (*) m m m h
R 62 (*), R 63 (*) m m m m
R 45 (*), R 46 (*), R 60 (*), R 61 (*) h h h h
sensibilisierend R 43, (R 42/43), sensibilisierende Gefahrstoffe nach Anlage 3 sowie nach
Nummer 3.2.1 Abs. 2 oder 31**
g m m h
(*) = wenn hautresorptiv;
g = geringe Gefährdung,
m = mittlere Gefährdung;
h = hohe Gefährdung
** Abweichend liegt bei allen Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung durch Stoffe, bei denen praktische Erfahrungen zeigen, dass diese Stoffe oder Zubereitungen eine Sensibilisierung bei einer erheblichen Anzahl von Beschäftigten durch Hautkontakt hervorrufen können (z.B. unausgehärtete Epoxidharzsysteme), eine hohe Gefährdung vor.

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 Vorgehensweise zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt Anlage 5
zu TRGS 401

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Beispiele für Lösungen zur Verringerung bzw. Verhinderung von Hautkontakt  Anlage 6
zu TRGS 401


Vorgang Branche Technische/Organisatorische Lösung
Reinigung Allgemein Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche, in welchen mit einer Freisetzung von oder Verunreinigung mit Stoffen im Sinne dieser TRGS gerechnet werden muss (z.B. Eingabe- und Abfüllstellen, Wiege- und Mischarbeitsplätze, Lagerräume) sind so zu gestalten, dass sie leicht gereinigt werden können. Es sind geeignete Adsorptionsmittel und/oder Industriestaubsauger mindestens Staubklasse M vorzuhalten und zu verwenden. Die Art der Reinigung, das/die Reinigungsmittel sowie das Reinigungsverfahren ist schriftlich festzulegen, z.B. in einer Arbeitsanweisung.
Druckindustrie:
Offsetdruck,
Tiefdruck,
Siebdruck,
Etikettendruck,
Flexodruck
Verwendung automatischer Anlagen, z. B:
Zylinderwascheinrichtungen, Teilewaschanlagen, Siebwasch- und Entschichtungsanlagen
verschiedene Industriebranchen Reinigung von Sieben und Filtern durch automatisiertes Gegenspülen (anstatt manuelles Siebziehen und Reinigen)
Abfüllanlagen Fass- und Flaschenreinigungsanlagen in vollautomatisierter, geschlossener Ausführung
Ein-/Ab-
/Umfüllen, Mischen/
Lagern von Stoffen
Allgemein Verwendung von Stoffen und Zubereitungen in expositionsarmer Verwendungsform. Hierzu gehören: Pellets, Granulate, pastöse Massen, Lösungen, Portionsbeutel, Kunststoffummantelungen aber auch die Abgabe in verlorenen Verpackungen, die unmittelbar in den Verarbeitungsprozess eingebracht werden können.

Bei der Herstellung (Anmischen) von gebrauchsfertigen Lösungen (z.B. Kühlschmierstoffe, Desinfektions-, Konservierungs- und Reinigungsmittel) ist die exakte Dosierung sicherzustellen.

Zum Befüllen von Behältern mit Flüssigkeiten (Säuren, Laugen, Lösemittel) oder Feststoffen sollten möglichst geschlossene und/oder automatisierte Befüllsysteme verwendet werden (Fasskippvorrichtungen statt Fasspumpen, geschlossene Dosierschnecken, Zellenradschleusen, pneumatische Fördereinrichtungen, Betreiben von Sackaufreißmaschinen in einer Schleuse, automatisierte Sackabfüllung durch z.B. automatisches Entnehmen von Kunststoffsäcken von einer Folienrolle, Befüllung, Zuschweißen, Stapeln).

Bei Teilmengenentnahme sind wieder verschließbare Behälter einzusetzen. Unmittelbar nach Gebrauch sind die Behälter erneut dicht zu schließen.

Das Entleeren von Feststoffen aus Bigbags hat mit einem speziell abgedichteten Andocksystem zu erfolgen.

Produktreste auf dem Gebinde sind zu vermeiden, ggf. hat die Reinigung an der Entnahmestelle zu erfolgen.

In Lagerräumen sind keine Abfüll-, Umfüll- und ähnliche Tätigkeiten zu verrichten. Muss aus betrieblichen Gründen davon abgewichen werden, sind Schutzmaßnahmen zu treffen (s. Befüllsysteme).

Beim Lagern ist auf die Stapelhöhe und die Sicherung gegen Herabfallen zu achten. Es sollten möglichst die Originalbehälter verwendet werden.

Apotheken, Arzt-/ Tierarztpraxen Verwendung sicherer Überleitungssysteme mit Druckausgleich bei der Zubereitung von Arzneimitteln
Apotheken Verwendung von Rührsystemen, bei denen das Mischgefäß zugleich das Abgabegefäß ist, für die Individualrezeptur von Salben
Friseurhandwerk Verwendung von Mischapplikatoren und Portionsspendern zur Verdünnung von Konzentraten
Baugewerbe,
Elektroindustrie
Bereitstellung von Mehr-Komponenten-Beschichtungen und Klebstoffen in Kombinationsgebinden anstatt in getrennten Gebinden, Verwendung von Mehrkammerbeuteln
Labor Benutzung von Pipettierhilfen und "Dispensern" für Laborflaschen
Labor Handhabung besonders gefährlicher Stoffe in einer Glove Box
Labor Zur Vermeidung von Überfüllungen Gefäße und Behälter mit Füllstandsanzeigen benutzen.
Labor Aufbewahrung von chemischen Stoffen im Labor in dicht schließenden Gewindeflaschen (anstatt Schliffflaschen mit Glas-, Kork- oder Gummistopfen)
Labor Probenahmesysteme in geschlossener Bauweise (anstatt offener Probenahmehähne, Schöpfbecher usw.), z.B. Verwendung von Probefläschchen mit Gummiseptum, Einspritzen der flüssigen Probe mittels Kanüle, ggf. zusätzlich innerhalb eines geschlossenen Kastens (ggf. mit Absaugung)
Prozesssteuerung Chemische Industrie Onlinemessungen zur Qualitätsüberwachung statt manuelle Probenahmen
Spezielle Arbeitsverfahren Malen/Lackieren Automatisierte Farbmischanlage
Druckindustrie
Rotationsdruckprozesse
Einsatz einer automatischen Farbversorgung
Druckindustrie Offsetdruck Verwendung einer automatisierten Feuchtmitteldosierstation zur Anmischung und Dosierung des Feuchtmittels
Druckindustrie
Buchbinderei
Verwendung von geschlossenen Düsenbeleimsystemen bei der Verarbeitung von PUR-Klebstoffen
Druckindustrie
Buchbinderei
Verwendung von beschichteten Klebstoffbecken und beschichteten Walzen bei Walzenleimwerken
Galvanik Einsatz von Netzmitteln bei Elektrolyten in der Oberflächenbehandlung sowie Verwendung fertig angesetzter Elektrolyte
Dentaltechnik Verwendung von flusssäurehaltigen Gelen anstatt von Flusssäure
Leiterplattenfertigung Verwenden von Festklebern anstelle von pastösen Klebern
Malen/Lackieren Beschichtungen mit Auftraggeräten/Kalandern (anstatt manuellem Bestreichen)
Malen/Lackieren Elektrostatisches Pulverbeschichten (anstatt manuellem Auftragen/Versprühen lösemittelhaltiger Lacke)
Malen/Lackieren Lackierung in Spritzkabinen mit wirksamer Absaugung
Malen/Lackieren Tauchbäder mit automatischem Hebezeug und Abtropfmöglichkeit
Malen/Lackieren Verwendung von Adhäsionsklebern mit Trennfolie
Malen/Lackieren Auftragen von Beschichtungen mit Rollen mit großem Durchmesser, um die Rollgeschwindigkeit und damit die Gefahr des Verspritzens zu minimieren
Baugewerbe Verwendung industriell vorgefertigter Bauelemente (anstatt konventionelles Mauern)
Baugewerbe Abziehen von Silikonfugen mit Werkzeug statt mit dem Finger
Metallbearbeitung Einsatz von gekapselten Maschinen bei der Metallbearbeitung (anstelle offener Maschinen mit möglichem direkten Kontakt zu Kühlschmierstoffen) Herstellung von GFK-Bauteilen mittels Resin Transfer Moulding (RTM Verfahren), anstatt manuellem Laminieren
Metallverarbeitung Automatisierte Lötstationen (anstatt manuellem Löten)
Metallbearbeitung Sollwertüberwachung bei wassergemischten Kühlschmierstoffen (z.B. Konzentration, pH-Wert, wahrnehmbare Veränderungen) und entsprechende Maßnahmen
Metallbearbeitung Minimalmengenschmierung anstelle von Kühlschmierstoff-Umlaufsystemen
Metallverarbeitung Automatisierte Klebeverfahren (Roboter) in der Automobilproduktion
Pathologie Verwendung automatisierter Färbestraßen
Pathologie Verwendung spezieller Objektträgerhalter bei der manuellen Färbung
Sonstiges Inspektionssysteme mittels ferngesteuerter Sonden (anstatt Einsteigen oder Demontage von Leitungen, Kanälen und Behältern)

.

Tätigkeiten mit Hautkontakt über die Hände hinaus (nichtabschließende Liste)  Anlage 7
zu TRGS 401

Nachfolgend sind beispielhaft Tätigkeiten aufgeführt, bei denen Hautkontakt über die Hände hinaus auftreten kann:

  1. kniende Tätigkeiten mit Hautkontakt (z.B. Estrichleger, Fliesenleger),
  2. Mischen mit freilaufendem Rührer (Mischen und "Sauberlaufen," von Mehrkomponenten-Produkten und Verschmutzung der Kleidung),
  3. Innenreinigung von Kesseln und Tanks,
  4. Hautkontakt im Gesicht mit Dämpfen beim Umgang mit Epoxidharzen,
  5. Verarbeiten von Produkten in Spritzapplikation (z.B. Spritzloader beim Versprühen von Pestiziden),
  6. Tätigkeiten mit einer Exposition gegenüber Kühlschmierstoffen,
  7. Reparaturarbeiten an Maschinen und Anlagen,
  8. Ölwechsel in KFZ-Werkstätten.

.

Ablaufdiagramm zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe (s. Nummer 6.4. )  Anlage 8
zu TRGS 401

.

Auswahl von Hautschutzmitteln  10 Anlage 9
zu TRGS 401


  Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes
kurzfristig längerfristig
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Nicht eingestufte Stoffe in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung
Arbeiten im feuchten Milieu +
R 66 + + + +
R 38 + + + -
R 21 + - - -
R 34, R 35 - - - -
H - - - -
R 24, R 27 - - - -
R 40, R 45, R 46, R 48 - - - -
R 60, R 61, R 62, R 63 - - - -
R 68 - - - -
R 43, R 42/43 - - - -
Sh, Sah - - - -
 
+ Einsatz von Hautschutzmitteln möglich
- Einsatz von Hautschutzmitteln nicht möglich

.

R-Sätze, die im Text der TRGS 401 zitiert werden  Anlage 10
zu TRGS 401


  1. R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen mit Hautrelevanz:

    R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

    R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut

    R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

    R 34 Verursacht Verätzungen

    R 35 Verursacht schwere Verätzungen

    R 38 Reizt die Haut

    R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

    R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen

  2. Weitere R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen, die zusätzlich hautresorptive Eigenschaften besitzen und, wenn legal eingestuft, mit H gekennzeichnet sind:

    R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

    R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

    R 45 Kann Krebs erzeugen

    R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen

    R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

    R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

    R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen

    R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungfähigkeit beeinträchtigen

    R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen R 68 Irreversibler Schaden möglich

  3. Weitere R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen, die zusätzlich hautgefährdende Eigenschaften besitzen und/oder mit R-Sätzen der Gruppe (A) und/oder (B) kombiniert sind:

    R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

    R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

    R 23 Giftig beim Einatmen

    R 25 Giftig beim Verschlucken

    R 26 Sehr giftig beim Einatmen

    R 28 Sehr giftig bei Verschlucken

    R 36 Reizt die Augen

    R 37 Reizt die Atmungsorgane

    R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

    R 41 Gefahr ernster Augenschäden

    R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich

    R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

    R 68 Irreversibler Schaden möglich

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