Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: - TRGS 553 "Holzstaub"
Vom 27. Januar 2025
(GMBl. Nr. 7 vom 28.02.2025 S. 138)
- Bek. d. BMAS v. 27.1.2025 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Änderung und Ergänzung der TRGS 553 "Holzstaub"
Die TRGS 553 " Holzstaub", Ausgabe GMBl 2022, S. 950- 964 [Nr. 42] v. 12.12.2022 wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| 1. die bei der Holzbearbeitung jeweils entstehende Holzstaubexposition, | "1. die bei der Holzbearbeitung jeweils entstehende Holzstaubexposition, ggf. maximale Arbeitsdauer an in Anhang 6 aufgeführten Maschinen," |
Anhang 1 zur TRGS 553 - Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche an und Tätigkeiten bei denen der AGW eingehalten wird
Betriebsarten/Arbeitsbereiche Ausgenommen Anlagen/Arbeitsplätze bzw. Arbeiten Voraussetzungen für Einhaltung des AGW Überprüfung Betriebe des Schreiner-/Tischlerhandwerks Betriebe mit gleichartiger Tätigkeit, wie z.B.
- Betriebs-Schreinereien/ -Tischlereien,
- Theaterwerkstätten,
- Baumärkte,
- Ausbildungswerkstätten,
- Schulen,
- Behindertenwerkstätten.
Ausgenommen in den genannten Betriebsarten sind nach dem Stand der Technik
- Doppelabkürzkreissägemaschinen, sofern sie keine Ausrückeinrichtung haben,
- Tischbandsägemaschinen,
- Tischoberfräsmaschinen in Industriebetrieben (soweit keine spiralförmigen Nutfräser eingesetzt werden können),
- Kopierfräsmaschinen, soweit sie nicht gekapselt werden können,
- Drechselbänke (in Drechslereien betrieben),
- Schleif- und Schwabbelböcke,
- Rundstabschleifmaschinen,
- Parkettschleifmaschinen, sofern sie nicht durch Entstauber der Staubklasse M ab gesaugt werden
sofern dort die Arbeitsdauer in der Schicht eine halbe Stunde, bei Tischbandsägemaschinen eine Stunde überschreitet.
- Erfassung und Absaugung
- Stationäre spanabhebende Bearbeitungs- maschinen:
- Forderungen an Absaugung siehe Abschnitt 4.3 Absatz 1 und Absatz 5
- Altmaschinen und nicht holzstaubgeprüfte
- Neumaschinen siehe Anhang 2. Die dort genannten Bedingungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
- Neumaschinen mit dem Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" siehe letzte Zeile dieser Tabelle
- Elektrowerkzeuge siehe Abschnitt 4.3 Absatz 4 und 5
- Wenn Luftrückführung, siehe Abschnitt 4.3
- In Sägewerken müssen die Späne über Vibrorinnen oder über Absaugung abgeführt werden.
- Reinigung siehe Abschnitt 4.4
- Messungen, Prüfungen siehe Abschnitt 4.6
Mindestens einmal pro Jahr überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einhaltung des AGW noch vorliegen. Industrielle Arbeit in den Bereichen Herstellung von Korpusmöbeln überwiegend auf Holzwerkstoffbasis und von Holzwaren, Arbeitsbereiche von Anlagenführern in Sägewerken Ausgenommen sind auch Schleifarbeiten mit Handmaschinen, sofern Größe und/oder Form der zu bearbeitenden Gegenstände die Durchführung der Schleifarbeiten auf Absaugtischen oder unter Verwendung anderer wirksamer Absaugungen nicht zulassen. Arbeitsbereiche an Maschinen und Anlagen, die ein Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" tragen oder für die eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers vorliegt.
- Maschine oder Anlage muss entsprechend der Betriebsanleitung betrieben werden.
- Gesamtabsaugquerschnitt z Summe der Einzelabsaugquerschnitte
- Luftgeschwindigkeit am Anschlussstutzen erreicht mindestens 20 m/s1 bzw. die in der Prüfbescheinigung angegebene niedrigere Mindestluftgeschwindigkeit.
1) In bestimmten Fällen (z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oder feuchten Spänen) können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s) erforderlich sein.
wird wie folgt gefasst:
" Anhang 1 zur TRGS 553 - Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche an und Tätigkeiten bei denen der AGW eingehalten wird
| Betriebsarten/Arbeitsbereiche | Ausgenommen Anlagen/Arbeitsplätze bzw. Arbeiten | Voraussetzungen für Einhaltung des AGW | Überprüfung |
| Betriebe des Schreiner-/Tischlerhandwerks
Betriebe mit gleichartiger Tätigkeit, wie z.B.
Industrielle Arbeit in den Bereichen Herstellung von Korpusmöbeln überwiegend auf Holzwerkstoffbasis und von Holzwaren, Arbeitsbereiche von Anlagenführern in Sägewerken | Ausgenommen in den genannten Betriebsarten sind nach dem Stand der Technik die in Anhang 6 genannten Holzbearbeitungsmaschinen, sofern dort die Arbeitsdauer in der Schicht eine halbe Stunde, bei Tisch bandsägemaschinen eine Stunde
Ausgenommen sind auch Schleifarbeiten mit Handmaschinen, sofern Größe und/ oder Form der zu bearbeitenden Gegenstände die Durchführung der Schleifarbeiten auf Absaugtischen oder unter Verwendung anderer wirksamer Absaugungen nicht zulassen., überschreitet. |
| Mindestens einmal pro Jahr überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einhaltung des AGW noch vorliegen. |
| Arbeitsbereiche an Maschinen und Anlagen, die ein Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" tragen oder für die eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers vorliegt. |
| ||
| 1 In bestimmten Fällen (z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oder feuchten Spänen) können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s) erforderlich sein. | |||
"
Anhang 2 zur TRGS 553 Bedingungen zur Einhaltung des AGW an Arbeitsbereichen von stationären MaschinenHinweis: Weitergehende Informationen finden sich in DGUV Information 209-044 "Holzstaub".
Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsauganschlussquerschnitte soweit vom Hersteller nicht größere Werte gefordert werden
DNMindestluft-
geschwindigkeit
w [m/s]Mindestluft-
volumenstromQ [m3/h]
Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine
Hobelbreite: < 410 mm
< 520 mm
> 520 mm
120 mm 20 820 140 mm 20 1.110 160 mm 20 1.450 Tischfräsmaschine Absaugung unter und über dem Tisch.
Für Bogenfräsarbeiten ist ein absaugbarer Bogenfräsanschlag vorhanden.oben: 120 mm 20 1.450 unten: 100 mm Gesamtanschluss: 160 mm bei einer Antriebsleistung von weniger als 2,5 kW oben: 120 mm 20 820 Tischkreissägemaschine/ Formatkreissägemaschine Absaugbare Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch. Sägeblattdurchmesser < 250 mm,
Antriebsleistung < 2,5 kW
(Schutzhaube am Spaltkeil)oben: 40 mm 20 560 unten: 80 mm Gesamtanschluss: 100 mm Sägeblattdurchmesser < 315 mm,
(Schutzhaube am Spaltkeil)oben: 40 mm 20 820 unten: 100 mm Gesamtanschluss: 120 mm Sägeblattdurchmesser > 315 mm,
(getrennte Schutzhaube)oben: 80 mm 20 1.110 unten: 120 mm Gesamtanschluss: 140 mm Pendelkreissägemaschine Absaugkanal unterhalb des Sägespaltes im Tisch, der den Luftstrom in den hinter dem Auflagetisch montierten Absaugfänger umleitet. 120 mm 20 820 Tischbandschleifmaschine Auflagetisch mit geschlossener Platte anstelle eines Lattenrostes. Am Bandeintritt (linke Umlenkung) ist ein Trichter angebracht, der dicht an den Tisch heranreicht. Am Bandaustritt ist die Öffnung im Gehäuse, soweit möglich, geschlossen. Durch eine Leiste im Bereich der Umlenkstelle mit geringem Abstand zum Schleifband werden Wirbel erzeugt, die das Band reinigen. Der seitliche Abstand zwischen Umlenkrolle und Gehäuse ist abgedichtet. angetriebene Rolle: 160 mm 2.260 nicht angetr. Rolle: 100 mm Gesamtanschluss:
oder200 mm 20 angetriebene Rolle: 180 mm 1.830 Kantenschleifmaschine angetriebene Rolle:
nicht angetr. Rolle:100 mm 100 mm 20 1.110 Gesamtanschluss:
oder140 mm angetriebene Rolle: 140 mm 1.110 Breitbandschleifmaschine Absaugung der einzelnen Schleifbänder über Fänger innerhalb einer geschlossenen Kapsel, zusätzlicher Absauganschluss für evtl. nachgeschaltete Bürstenaggregate. bei Arbeitsbreite (Angabe pro Aggregat): 20 630 mm: 120 mm 910 mm: 140 mm 820 1.100 mm: 160 mm 1.110 1.350 mm: 180 mm 1.450 1.600 mm: 200 mm 1.830 > 1.600 mm: nach Herstellerangabe (mind. 200 mm) 2.260 Vertikale Plattenaufteilkreis-
sägemaschineAbsaugung des Sägeaggregates über eine das Werkzeug vollständig umschließende Schutzverkleidung, zusätzliche Absaugung hinter der Werkstückauflage über eine Rückwandabsaugung. Sägeaggregat: 120 mm 20 1.450 Rückwand- oder Randabsaugung für Horizontalschnitte: 120 mm Gesamtanschluss: 160 mm Horizontale Plattenaufteilkreis-
sägemaschineAbsaugung des horizontal bewegten Sägeblattes unter dem Tisch über einen mitlaufenden, das Werkzeug möglichst vollständig umschließenden Fänger; Absaugung oberhalb des Tisches über den Druckbalken. 200 mm 20 Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*2.260 Mehrseiten-, Fräs- und Hobelmaschine (Kehlmaschine) Absaugung aller Aggregate über jeweils einen das Werkzeug Soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20 Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse* Kantenanleimmaschine (handwerkliche Fertigung) Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung der Maschine im Bereich der spanenden Bearbeitung (Kappung, Fräsaggregate, Nachbearbeitung durch Schleifaggregate). Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*12 Kantenanleimmaschine (industrielle Fertigung) gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*20
Mehrblattkreissägemaschine (Vielblattsäge) Vollkapselung der gesamten Maschine, Absaugung der gesamten Kapsel bei Maschinen mit Plattenbandvorschub (oberhalb des Tisches angeordnete Sägewelle), bei Maschinen mit Walzenvorschub (unterhalb des Tisches angeordnete Sägewelle) Absaugung der Sägeblätter auch unter dem Tisch. Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*20 Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (handwerkliche Fertigung) Absaugung des Sägeblattes mit absaugbarer Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch, Absaugung des Schlitzaggregates über das Werkzeug umschließenden Fänger. Sägeblatt: 20 2.260 oben: 80 mm unten: 120 mm Schlitzkasten: 140 mm Gesamtanschluss: 200 mm Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (industrielle Fertigung) gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*20 Doppelendprofiler Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse120 mm 20 Topfbandfräsmaschine / Beschlag- Werkzeugeinlassmaschine Absaugung aller Einzelaggregate über einen Fänger hinter dem Werkzeug. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse120 mm 20 Drehautomaten Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse120 mm 20 Kopierfräsautomaten gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*20 Kopierfräsmaschine Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse120 mm 20 Mehrfachbohrmaschine mit Handbeschickung Absaugtrichter hinter den Bearbeitungswerkzeugen. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*120 mm 20 Furnierkreissägemaschine Absaugung des Sägeblattes unterhalb der Werkzeugebene. 120 mm 20 820 Langlochbohrmaschine Absaugtrichter unterhalb der Werkzeugebene. 120 mm 20 820 Kettenstemmer Absaugung über Trichter im Bereich der Kettenlagerung nach Vorgabe des Herstellers 20 Profilschleifmaschine Tischeinlage mit Bohrungen und Optimierung des Erfassungselementes unter dem Tisch 100 mm 20 570 Rundstabschleifmaschine Absaugung unterhalb der Werkstückauflage 100 mm 20
570 Schleifbock/ Schwabbelbock Erfassungselement unterhalb der Walzen, Luftleitbleche innerhalb der Haube links: 120 (125) mm
rechts: 120(125) mm
Gesamtanschluss: 180 mm20 1.830 * Die erforderlichen Absaugquerschnitte werden herstellerseitig vorgegeben. Sie sind bauartabhängig. In diesem Fall ist Gesamtanschluss die Summe der Einzelabschlüsse.
wird wie folgt neu gefasst:
"Anhang 2 zur TRGS 553 - Bedingungen zur Einhaltung des AGW an Arbeitsbereichen von stationären Maschinen
Hinweis: Weitergehende Informationen finden sich in DGUV Information 209-044 "Holzstaub".
| Arbeitsbereich | Konstruktionsmerkmale | Mindestabsauganschlussquer- schnitte soweit vom Hersteller nicht größere Werte gefordert werden
DN | Mindestluft- geschwindig- keit (Toleranz: -2 m/s)
w [m/s] | Mindestluftvolu-menstrom
Q [m3/h] | |
| Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine | Hobelbreite: < 410 mm | 120 mm | 20 | 820 | |
| < 520 mm | 140 mm | 20 | 1.110 | ||
| > 520 mm | 160 mm | 20 | 1.450 | ||
| Tischfräsmaschine | Absaugung unter und über dem Tisch. Für Bogenfräsarbeiten ist ein absaugbarer Bogenfräsanschlag vorhanden. | oben: | 100 mm | 20 | 1.450 |
| unten: | 120 mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 160 mm | ||||
| bei einer Antriebsleistung von weniger als 2,5 kW | oben: | 120 mm | 20 | 820 | |
| Tischkreissägemaschine/Formatkreissägemaschine | Absaugbare Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch. | ||||
| Sägeblattdurchmesser < 250 mm, Antriebsleistung < 2,5 kW (Schutzhaube am Spaltkeil) | oben: | 40 mm | 20 | 560 | |
| unten: | 80 mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 100 mm | ||||
| Sägeblattdurchmesser < 315 mm, (Schutzhaube am Spaltkeil) | oben: | 40 mm | 20 | 820 | |
| unten: | 100 mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 120 mm | ||||
| Sägeblattdurchmesser > 315 mm, (getrennte Schutzhaube) | oben: | 80 mm | 20 | 1.110 | |
| unten: | 120 mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 140 mm | ||||
| Pendelkreissägemaschine | Absaugkanal unterhalb des Sägespaltes im Tisch, der den Luftstrom in den hinter dem Auflagetisch montierten Absaugfänger umleitet. | 120 mm | 20 | 820 | |
| Tischbandschleifmaschine | Auflagetisch mit geschlossener Platte anstelle eines Lattenrostes. Am Bandeintritt (linke Umlenkung) ist ein Trichter angebracht, der dicht an den Tisch heranreicht. Am Bandaustritt ist die Öffnung im Gehäuse, soweit möglich, geschlossen. Durch eine Leiste im Bereich der Umlenkstelle mit geringem Abstand zum Schleifband werden Wirbel erzeugt, die das Band reinigen. Der seitliche Abstand zwischen Umlenkrolle und Gehäuse ist abgedichtet. | angetriebene Rolle: | 160 mm | 2.260 | |
| nicht angetr. Rolle: | 100 mm | ||||
| Gesamtanschluss: oder | 200 mm | 20 | |||
| angetriebene Rolle: | 180 mm | 1.830 | |||
| Kantenschleifmaschine | angetriebene Rolle: | 100 mm | 20 | 1.110 | |
| nicht angetr. Rolle: | 100 mm | ||||
| Gesamtanschluss: oder | 140 mm | ||||
| angetriebene Rolle: | 140 mm | 1.110 | |||
| Breitbandschleifmaschine | Absaugung der einzelnen Schleifbänder über Fänger innerhalb einer geschlossenen Kapsel, zusätzlicher Absauganschluss für evtl. nachgeschaltete Bürstenaggregate. | bei Arbeitsbreite (Angabe pro Aggregat): | 20 | ||
| 630 mm: | 120 mm | 820 | |||
| 910 mm: | 140 mm | 1.110 | |||
| 1.100 mm: | 160 mm | 1.450 | |||
| 1.350 mm: | 180 mm | 1.830 | |||
| 1.600 mm: | 200 mm | 2.260 | |||
| > 1.600 mm: | nach Herstellerangabe (mind. 200 mm) | ||||
| Vertikale Plattenaufteilkreissägemaschine | Absaugung des Sägeaggregates über eine das Werkzeug vollständig umschließende Schutzverkleidung, zusätzliche Absaugung hinter der Werkstückauflage über eine Rückwandabsaugung. | Sägeaggregat: | 120 mm | 20 | 1.450 |
| Rückwand- oder Randabsaugung für Horizontalschnitte: | 120 mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 160 mm | ||||
| Horizontale Plattenaufteilkreissägemaschine | Absaugung des horizontal bewegten Sägeblattes unter dem Tisch über einen mitlaufenden, das Werkzeug möglichst vollständig umschließenden Fänger; Absaugung oberhalb des Tisches über den Druckbalken. | 200 mm | 20 | ||
| Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | 2.260 | ||||
| Mehrseiten-, Fräs- und Hobelmaschine (Kehlmaschine) | Absaugung aller Aggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. | Einzelanschluss je Aggregat | 120 mm | 20 | |
| Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | |||||
| Kantenanleimmaschine (handwerkliche Fertigung) | Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließen-den Fänger, Vollkapselung der Maschine im Bereich der spanenden Bearbeitung (Kappung, Fräsaggregate, Nachbearbeitung durch Schleifaggregate). | Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | 12 3 | ||
| Kantenanleimmaschine (industrielle Fertigung) | gekapselte Ausführung | Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | 20 | ||
| Mehrblattkreissägemaschine (Vielblattsäge) | Vollkapselung der gesamten Maschine, Absaugung der gesamten Kapsel bei Maschinen mit Plattenbandvorschub (oberhalb des Tisches angeordnete Sägewelle), bei Maschinen mit Walzenvorschub (unterhalb des Tisches angeordnete Sägewelle) Absaugung der Sägeblätter auch unter dem Tisch | Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | 20 | ||
| Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (handwerkliche Fertigung) | Absaugung des Sägeblattes mit absaugbarer Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch, Absaugung des Schlitzaggregates über das Werkzeug umschließenden Fänger. | Sägeblatt: | |||
| oben: | 80 mm | 20 | 2.260 | ||
| unten: | 120 mm | ||||
| Schlitzkasten: | 140 mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 200 mm | ||||
| Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (industrielle Fertigung) | gekapselte Ausführung | Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | 20 | ||
| CNC-Oberfräsmaschine bzw. -Bearbeitungszentrum | Absaugung aller Einzelaggregate über einen das Werkzeug möglichst vollständig umschließenden Fänger (i. d. R. mit Bürste); Durchmesser nach Vorgabe des Herstellers (i. d. R. DN > > 120 mm); mindestens Teilkapselung im Bereich der spanenden Bearbeitung; bei hohen Zerspanungsleistungen und/oder ungünstigen Werkzeugeingriffspunkten (z.B. Formfräsarbeiten) ist im Regelfall ein höherer Absaugvolumen-strom (Luftgeschwindigkeit > > 20 m/s), sowie u. U. eine Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine erforderlich. | Anschlussquerschnitte nach Vorgabe des Herstellers, Gesamtanschluss- querschnitt mindestens gleich der Summe aller Einzelquerschnitte | entsprechend Vorgabe des Mindestvolumenstroms durch den Hersteller an der Messstelle. | Mindestvolumen-strom nach Vorgabe des Herstellers | |
| Doppelendprofiler | Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. | Einzelanschluss je Aggregat | 120 mm | 20 | |
| Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse | |||||
| Topfbandfräsmaschine/Beschlag-Werkzeugeinlassmaschine | Absaugung aller Einzelaggregate über einen Fänger hinter dem Werkzeug. | Einzelanschluss je Aggregat | 120 mm | 20 | |
| Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse | |||||
| Drehautomaten | Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. | Einzelanschluss je Aggregat | 120 mm | 20 | |
| Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse | |||||
| Kopierfräsautomaten | gekapselte Ausführung | Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | 20 | ||
| Kopierfräsmaschine | Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. | Einzelanschluss je Aggregat | 120 mm | 20 | |
| Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse | |||||
| Mehrfachbohrmaschine mit Handbeschickung | Absaugtrichter hinter den Bearbeitungswerkzeugen. | Einzelanschluss je Aggregat | 120 mm | 20 | |
| Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse 2 | |||||
| Auslegerkreissägemaschine | Absaugtrichter unterhalb der Schutzhaube (Regelausführung) bzw. Spänefangtrichter hinter der Sägeblattebene (Gehrungsschnitte) | 120 mm | 20 | 1.110 | |
| Gehrungskappkreissägemaschine | Absaugtrichter unterhalb der Schutzhaube (Regelausführung) bzw. Spänefangtrichter hinter der Sägeblattebene (Gehrungsschnitte) | 120 mm | 20 | 1.110 | |
| Furnierkreissägemaschine | Absaugung des Sägeblattes unterhalb der Werkzeugebene. | 120 mm | 20 | 820 | |
| Tischoberfräs- maschine | Erfassungselement, dass das Werkzeug vollständig umschließt und soweit spiralförmige Nutfräser eingesetzt werden | 100-120 (125) mm | 20 | 570 - 820 | |
| Langlochbohrmaschine | Absaugtrichter unterhalb der Werkzeugebene | 120 mm | 20 | 820 | |
| Kettenstemmer | Absaugung über Trichter im Bereich der Kettenlagerung | nach Vorgabe des Herstellers | 20 | ||
| Tischbandsägemaschine 4 | a) Tischeinlage mit Bohrungen und Optimierung des Erfassungselementes unter dem Tisch | Variante a): | 120 mm | 20 | 820 |
| b) evtl. zusätzliches Erfassungselement über dem Tisch | Variante b): | 20 | 1.830 | ||
| unten: | 120 mm | ||||
| oben: | 120 mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 180 mm | ||||
| Profilschleifmaschine | Tischeinlage mit Bohrungen und Optimierung des Erfassungselementes unter dem Tisch | 100 mm | 20 | 570 | |
| Schleifbock/ Schwabbelbock bei Bearbeitung von geraden Werkstüken | Erfassungselement unterhalb der Walzen, Luftleitbleche innerhalb der Haube | links: | 120 (125) mm | 20 | 1.830 |
| rechts: | 120 (125) mm | ||||
| Gesamtanschluss: | 180 mm | ||||
| 2 Die erforderlichen Absaugquerschnitte werden herstellerseitig vorgegeben. Sie sind bauartabhängig. In diesem Fall ist Gesamtanschluss die Summe der Einzelabschlüsse. 3 Wert bezieht sich auf den Transport von Staub. 4 An Tischbandsägemaschinen kann unter industriellen Fertigungsbedingungen mit den in Tabelle 2 genannten Bedingungen der AGW dauerhaft nicht sicher eingehalten werden. | |||||
"
4. In Anhang 5a Muster-Betriebsanweisung wird unter "SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN" der 6. Anstrich wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| - Regelmäßig reinigen durch Aufsaugen mit Entstaubern der Staubklasse M. Nicht mit Druckluft abblasen! Nicht trocken kehren! | "- Regelmäßig reinigen durch Aufsaugen mit Entstaubern der Staubklasse M. Nicht mit Druck abblasen! Nicht trocken kehren!". |
5. Anhang 6 wird wie folgt neu gefasst:
| alt | neu |
| Anhang 6 zur TRGS 553 Bedingungen für Maschinen, an denen der AGW nur bei zeitlicher Einschränkung der Nutzung eingehalten wird
Bei Holzbearbeitungsmaschinen, die nach Ausschöpfung aller möglichen technischen Maßnahmen den AGW von 2 mg/ m3 als Schichtmittelwert nicht einhalten, kann mit geeigneten organisatorischen Maßnahmen (z.B. kurze Laufzeiten, Nutzung der Maschinen am Ende des Arbeitstages) durch verkürzte Exposition eine Einhaltung des Schichtmittelwerts erreicht werden. Die Kurzzeitwertbedingung muss dabei immer eingehalten werden. Beim Betrieb der nachfolgend aufgeführten Maschinen
ist basierend auf den Ergebnissen der umfangreichen Messreihen (Holz-Berufsgenossenschaft; Holzstaub - Projektbericht zur Umsetzung der TRGS 553 " Holzstaub ", HBG München, April 1998) in der Regel von einer zwei- bis dreifachen Überschreitung des AGW auszugehen. Nach dem Kurzzeitwertkonzept gemäß Abschnitt 2.3 der TRGS 900 sind innerhalb einer Arbeitsschicht Tätigkeiten an einer Tischbandsägemaschine (bis zur 2-fachen Überschreitung) mit maximal einer Stunde und an allen anderen hier aufgeführten Maschinen mit maximal 30 Minuten (bis zu 3-fachen Überschreitung) zulässig. | " Anhang 6 zur TRGS 553 Bedingungen für Maschinen, an denen der AGW nur bei zeitlicher Einschränkung der Nutzung eingehalten wird
Bei Holzbearbeitungsmaschinen, die nach Ausschöpfung aller möglichen technischen Maßnahmen den AGW von 2 mg/m3 als Schichtmittelwert nicht einhalten, kann mit geeigneten organisatorischen Maßnahmen (z.B. kurze Laufzeiten, Nutzung der Maschinen am Ende des Arbeitstages) durch verkürzte Exposition eine Einhaltung des Schichtmittelwerts erreicht werden. Die Kurzzeitwertbedingung muss dabei immer eingehalten werden. Beim Betrieb der nachfolgend aufgeführten Maschinen
ist basierend auf den Ergebnissen der umfangreichen Messreihen (Holz-Berufsgenossenschaft; Holzstaub - Projektbericht zur Umsetzung der TRGS 553 "Holzstaub", HBG München, April 1998) in der Regel von einer zwei- bis dreifachen Überschreitung des AGW auszugehen. Nach dem Kurzzeitwertkonzept gemäß Abschnitt 2.3 der TRGS 900 sind innerhalb einer Arbeitsschicht Tätigkeiten an einer Tischbandsägemaschine mit maximal einer Stunde und an allen anderen hier aufgeführten Maschinen mit maximal 30 Minuten zulässig." |
ID: 250537
| ENDE |