Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: - TRGS 553 "Holzstaub"

Vom 27. Januar 2025
(GMBl. Nr. 7 vom 28.02.2025 S. 138)


- Bek. d. BMAS v. 27.1.2025 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

- Änderung und Ergänzung der TRGS 553 "Holzstaub"

Die TRGS 553 " Holzstaub", Ausgabe GMBl 2022, S. 950- 964 [Nr. 42] v. 12.12.2022 wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. Abschnitt 5 Absatz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
1. die bei der Holzbearbeitung jeweils entstehende Holzstaubexposition, "1. die bei der Holzbearbeitung jeweils entstehende Holzstaubexposition, ggf. maximale Arbeitsdauer an in Anhang 6 aufgeführten Maschinen,"

2. Anhang 1

Anhang 1 zur TRGS 553 - Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche an und Tätigkeiten bei denen der AGW eingehalten wird
Betriebsarten/Arbeitsbereiche Ausgenommen Anlagen/Arbeitsplätze bzw. Arbeiten Voraussetzungen für Einhaltung des AGW Überprüfung
Betriebe des Schreiner-/Tischlerhandwerks Betriebe mit gleichartiger Tätigkeit, wie z.B.
  1. Betriebs-Schreinereien/ -Tischlereien,
  2. Theaterwerkstätten,
  3. Baumärkte,
  4. Ausbildungswerkstätten,
  5. Schulen,
  6. Behindertenwerkstätten.
Ausgenommen in den genannten Betriebsarten sind nach dem Stand der Technik
  1. Doppelabkürzkreissägemaschinen, sofern sie keine Ausrückeinrichtung haben,
  2. Tischbandsägemaschinen,
  3. Tischoberfräsmaschinen in Industriebetrieben (soweit keine spiralförmigen Nutfräser eingesetzt werden können),
  4. Kopierfräsmaschinen, soweit sie nicht gekapselt werden können,
  5. Drechselbänke (in Drechslereien betrieben),
  6. Schleif- und Schwabbelböcke,
  7. Rundstabschleifmaschinen,
  8. Parkettschleifmaschinen, sofern sie nicht durch Entstauber der Staubklasse M ab gesaugt werden


sofern dort die Arbeitsdauer in der Schicht eine halbe Stunde, bei Tischbandsägemaschinen eine Stunde überschreitet.

  1. Erfassung und Absaugung
    1. Stationäre spanabhebende Bearbeitungs- maschinen:
      • Forderungen an Absaugung siehe Abschnitt 4.3 Absatz 1 und Absatz 5
      • Altmaschinen und nicht holzstaubgeprüfte
      • Neumaschinen siehe Anhang 2. Die dort genannten Bedingungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
      • Neumaschinen mit dem Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" siehe letzte Zeile dieser Tabelle
    2. Elektrowerkzeuge siehe Abschnitt 4.3 Absatz 4 und 5
    3. Wenn Luftrückführung, siehe Abschnitt 4.3
    4. In Sägewerken müssen die Späne über Vibrorinnen oder über Absaugung abgeführt werden.
  2. Reinigung siehe Abschnitt 4.4
  3. Messungen, Prüfungen siehe Abschnitt 4.6
Mindestens einmal pro Jahr überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einhaltung des AGW noch vorliegen.
Industrielle Arbeit in den Bereichen Herstellung von Korpusmöbeln überwiegend auf Holzwerkstoffbasis und von Holzwaren, Arbeitsbereiche von Anlagenführern in Sägewerken Ausgenommen sind auch Schleifarbeiten mit Handmaschinen, sofern Größe und/oder Form der zu bearbeitenden Gegenstände die Durchführung der Schleifarbeiten auf Absaugtischen oder unter Verwendung anderer wirksamer Absaugungen nicht zulassen.
Arbeitsbereiche an Maschinen und Anlagen, die ein Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" tragen oder für die eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers vorliegt.
  1. Maschine oder Anlage muss entsprechend der Betriebsanleitung betrieben werden.
  2. Gesamtabsaugquerschnitt z Summe der Einzelabsaugquerschnitte
  3. Luftgeschwindigkeit am Anschlussstutzen erreicht mindestens 20 m/s1 bzw. die in der Prüfbescheinigung angegebene niedrigere Mindestluftgeschwindigkeit.
1) In bestimmten Fällen (z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oder feuchten Spänen) können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s) erforderlich sein.

wird wie folgt gefasst:

" Anhang 1 zur TRGS 553 - Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche an und Tätigkeiten bei denen der AGW eingehalten wird

Betriebsarten/Arbeitsbereiche Ausgenommen Anlagen/Arbeitsplätze bzw. Arbeiten Voraussetzungen für Einhaltung des AGW Überprüfung
Betriebe des Schreiner-/Tischlerhandwerks

Betriebe mit gleichartiger Tätigkeit, wie z.B.

  1. Betriebs-Schreinereien/-Tischlereien,
  2. Theaterwerkstätten,
  3. Baumärkte,
  4. Ausbildungswerkstätten,
  5. Schulen,
  6. Behindertenwerkstätten.

Industrielle Arbeit in den Bereichen Herstellung von Korpusmöbeln überwiegend auf Holzwerkstoffbasis und von Holzwaren, Arbeitsbereiche von Anlagenführern in Sägewerken

Ausgenommen in den genannten Betriebsarten sind nach dem Stand der Technik die in Anhang 6 genannten Holzbearbeitungsmaschinen, sofern dort die Arbeitsdauer in der Schicht eine halbe Stunde, bei Tisch bandsägemaschinen eine Stunde

Ausgenommen sind auch Schleifarbeiten mit Handmaschinen, sofern Größe und/ oder Form der zu bearbeitenden Gegenstände die Durchführung der Schleifarbeiten auf Absaugtischen oder unter Verwendung anderer wirksamer Absaugungen nicht zulassen., überschreitet.

  1. Erfassung und Absaugung
    1. Stationäre spanabhebende Bearbeitungsmaschinen:
      • Forderungen an Absaugung siehe Abschnitt 4.3 Absatz 1 und Absatz 5 g
      • Altmaschinen und nicht holzstaubgeprüfte Neumaschinen siehe Anhang 2. Die dort genannten Bedingungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
      • Neumaschinen mit dem Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" siehe letzte Zeile dieser Tabelle
    2. Elektrowerkzeuge siehe Abschnitt 4.3 Absatz 4 und 5
    3. Wenn Luftrückführung, siehe Abschnitt 4.3
    4. In Sägewerken müssen die Späne über Vibrorinnen oder über Absaugung abgeführt werden.
    5. Reinigung siehe Abschnitt 4.4
  2. Messungen, Prüfungen siehe Abschnitt 4.6
Mindestens einmal pro Jahr überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einhaltung des AGW noch vorliegen.
Arbeitsbereiche an Maschinen und Anlagen, die ein Prüfzeichen "holzstaubgeprüft" tragen oder für die eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers vorliegt.
  1. Maschine oder Anlage muss entsprechend der Betriebsanleitung betrieben werden.
  2. Gesamtabsaugquerschnitt > Summe der Einzelabsaugquerschnitte
  3. Luftgeschwindigkeit am Anschlussstutzen erreicht mindestens 20 m/s 1 bzw. die in der Prüfbescheinigung angegebene niedrigere Mindestluftgeschwindigkeit.
1 In bestimmten Fällen (z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oder feuchten Spänen) können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s) erforderlich sein.

"

3. Anhang 2

Anhang 2 zur TRGS 553 Bedingungen zur Einhaltung des AGW an Arbeitsbereichen von stationären Maschinen

Hinweis: Weitergehende Informationen finden sich in DGUV Information 209-044 "Holzstaub".

Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsauganschlussquerschnitte soweit vom Hersteller nicht größere Werte gefordert werden
DN
Mindestluft-
geschwindigkeit
w [m/s]
Mindestluft-
volumenstrom

Q [m3/h]

Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine
Hobelbreite:

< 410 mm

< 520 mm

> 520 mm

120 mm 20 820
140 mm 20 1.110
160 mm 20 1.450
Tischfräsmaschine Absaugung unter und über dem Tisch.
Für Bogenfräsarbeiten ist ein absaugbarer Bogenfräsanschlag vorhanden.
oben: 120 mm 20 1.450
unten: 100 mm
Gesamtanschluss: 160 mm
bei einer Antriebsleistung von weniger als 2,5 kW oben: 120 mm 20 820
Tischkreissägemaschine/ Formatkreissägemaschine Absaugbare Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch.

Sägeblattdurchmesser < 250 mm,
Antriebsleistung < 2,5 kW
(Schutzhaube am Spaltkeil)

oben: 40 mm 20 560
unten: 80 mm
Gesamtanschluss: 100 mm
Sägeblattdurchmesser < 315 mm,
(Schutzhaube am Spaltkeil)
oben: 40 mm 20 820
unten: 100 mm
Gesamtanschluss: 120 mm
Sägeblattdurchmesser > 315 mm,
(getrennte Schutzhaube)
oben: 80 mm 20 1.110
unten: 120 mm
Gesamtanschluss: 140 mm
Pendelkreissägemaschine Absaugkanal unterhalb des Sägespaltes im Tisch, der den Luftstrom in den hinter dem Auflagetisch montierten Absaugfänger umleitet. 120 mm 20 820
Tischbandschleifmaschine Auflagetisch mit geschlossener Platte anstelle eines Lattenrostes. Am Bandeintritt (linke Umlenkung) ist ein Trichter angebracht, der dicht an den Tisch heranreicht. Am Bandaustritt ist die Öffnung im Gehäuse, soweit möglich, geschlossen. Durch eine Leiste im Bereich der Umlenkstelle mit geringem Abstand zum Schleifband werden Wirbel erzeugt, die das Band reinigen. Der seitliche Abstand zwischen Umlenkrolle und Gehäuse ist abgedichtet. angetriebene Rolle: 160 mm 2.260
nicht angetr. Rolle: 100 mm
Gesamtanschluss:
oder
200 mm 20
angetriebene Rolle: 180 mm 1.830
Kantenschleifmaschine angetriebene Rolle:
nicht angetr. Rolle:
100 mm 100 mm 20 1.110
Gesamtanschluss:
oder
140 mm
angetriebene Rolle: 140 mm 1.110
Breitbandschleifmaschine Absaugung der einzelnen Schleifbänder über Fänger innerhalb einer geschlossenen Kapsel, zusätzlicher Absauganschluss für evtl. nachgeschaltete Bürstenaggregate. bei Arbeitsbreite (Angabe pro Aggregat): 20
630 mm: 120 mm
910 mm: 140 mm 820
1.100 mm: 160 mm 1.110
1.350 mm: 180 mm 1.450
1.600 mm: 200 mm 1.830
> 1.600 mm: nach Herstellerangabe (mind. 200 mm) 2.260
Vertikale Plattenaufteilkreis-
sägemaschine
Absaugung des Sägeaggregates über eine das Werkzeug vollständig umschließende Schutzverkleidung, zusätzliche Absaugung hinter der Werkstückauflage über eine Rückwandabsaugung. Sägeaggregat: 120 mm 20 1.450
Rückwand- oder Randabsaugung für Horizontalschnitte: 120 mm
Gesamtanschluss: 160 mm
Horizontale Plattenaufteilkreis-
sägemaschine
Absaugung des horizontal bewegten Sägeblattes unter dem Tisch über einen mitlaufenden, das Werkzeug möglichst vollständig umschließenden Fänger; Absaugung oberhalb des Tisches über den Druckbalken. 200 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*
2.260
Mehrseiten-, Fräs- und Hobelmaschine (Kehlmaschine) Absaugung aller Aggregate über jeweils einen das Werkzeug Soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20
Gesamtanschluss = Summe der Einzelanschlüsse*
Kantenanleimmaschine (handwerkliche Fertigung) Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung der Maschine im Bereich der spanenden Bearbeitung (Kappung, Fräsaggregate, Nachbearbeitung durch Schleifaggregate). Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*
12
Kantenanleimmaschine (industrielle Fertigung) gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*

20

Mehrblattkreissägemaschine (Vielblattsäge) Vollkapselung der gesamten Maschine, Absaugung der gesamten Kapsel bei Maschinen mit Plattenbandvorschub (oberhalb des Tisches angeordnete Sägewelle), bei Maschinen mit Walzenvorschub (unterhalb des Tisches angeordnete Sägewelle) Absaugung der Sägeblätter auch unter dem Tisch. Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*
20
Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (handwerkliche Fertigung) Absaugung des Sägeblattes mit absaugbarer Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch, Absaugung des Schlitzaggregates über das Werkzeug umschließenden Fänger. Sägeblatt: 20 2.260
oben: 80 mm
unten: 120 mm
Schlitzkasten: 140 mm
Gesamtanschluss: 200 mm
Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (industrielle Fertigung) gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*
20
Doppelendprofiler Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
120 mm 20
Topfbandfräsmaschine / Beschlag- Werkzeugeinlassmaschine Absaugung aller Einzelaggregate über einen Fänger hinter dem Werkzeug. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
120 mm 20
Drehautomaten Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
120 mm 20
Kopierfräsautomaten gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*
20
Kopierfräsmaschine Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
120 mm 20
Mehrfachbohrmaschine mit Handbeschickung Absaugtrichter hinter den Bearbeitungswerkzeugen. Einzelanschluss je Aggregat
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse*
120 mm 20
Furnierkreissägemaschine Absaugung des Sägeblattes unterhalb der Werkzeugebene. 120 mm 20 820
Langlochbohrmaschine Absaugtrichter unterhalb der Werkzeugebene. 120 mm 20 820
Kettenstemmer Absaugung über Trichter im Bereich der Kettenlagerung nach Vorgabe des Herstellers 20
Profilschleifmaschine Tischeinlage mit Bohrungen und Optimierung des Erfassungselementes unter dem Tisch 100 mm 20 570
Rundstabschleifmaschine Absaugung unterhalb der Werkstückauflage 100 mm

20

570
Schleifbock/ Schwabbelbock Erfassungselement unterhalb der Walzen, Luftleitbleche innerhalb der Haube links: 120 (125) mm
rechts: 120(125) mm
Gesamtanschluss: 180 mm
20 1.830
* Die erforderlichen Absaugquerschnitte werden herstellerseitig vorgegeben. Sie sind bauartabhängig. In diesem Fall ist Gesamtanschluss die Summe der Einzelabschlüsse.

wird wie folgt neu gefasst:

"Anhang 2 zur TRGS 553 - Bedingungen zur Einhaltung des AGW an Arbeitsbereichen von stationären Maschinen
Hinweis: Weitergehende Informationen finden sich in DGUV Information 209-044 "Holzstaub".

Arbeitsbereich Konstruktionsmerkmale Mindestabsauganschlussquer- schnitte soweit vom Hersteller nicht größere Werte gefordert werden

DN

Mindestluft- geschwindig- keit (Toleranz: -2 m/s)

w [m/s]

Mindestluftvolu-menstrom

Q [m3/h]

Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine Hobelbreite: < 410 mm 120 mm 20 820
< 520 mm 140 mm 20 1.110
> 520 mm 160 mm 20 1.450
Tischfräsmaschine Absaugung unter und über dem Tisch.
Für Bogenfräsarbeiten ist ein absaugbarer Bogenfräsanschlag vorhanden.
oben: 100 mm 20 1.450
unten: 120 mm
Gesamtanschluss: 160 mm
bei einer Antriebsleistung von weniger als 2,5 kW oben: 120 mm 20 820
Tischkreissägemaschine/Formatkreissägemaschine Absaugbare Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch.
Sägeblattdurchmesser < 250 mm, Antriebsleistung < 2,5 kW (Schutzhaube am Spaltkeil) oben: 40 mm 20 560
unten: 80 mm
Gesamtanschluss: 100 mm
Sägeblattdurchmesser < 315 mm, (Schutzhaube am Spaltkeil) oben: 40 mm 20 820
unten: 100 mm
Gesamtanschluss: 120 mm
Sägeblattdurchmesser > 315 mm, (getrennte Schutzhaube) oben: 80 mm 20 1.110
unten: 120 mm
Gesamtanschluss: 140 mm
Pendelkreissägemaschine Absaugkanal unterhalb des Sägespaltes im Tisch, der den Luftstrom in den hinter dem Auflagetisch montierten Absaugfänger umleitet. 120 mm 20 820
Tischbandschleifmaschine Auflagetisch mit geschlossener Platte anstelle eines Lattenrostes. Am Bandeintritt (linke Umlenkung) ist ein Trichter angebracht, der dicht an den Tisch heranreicht. Am Bandaustritt ist die Öffnung im Gehäuse, soweit möglich, geschlossen. Durch eine Leiste im Bereich der Umlenkstelle mit geringem Abstand zum Schleifband werden Wirbel erzeugt, die das Band reinigen. Der seitliche Abstand zwischen Umlenkrolle und Gehäuse ist abgedichtet. angetriebene Rolle: 160 mm 2.260
nicht angetr. Rolle: 100 mm
Gesamtanschluss:
oder
200 mm 20
angetriebene Rolle: 180 mm 1.830
Kantenschleifmaschine angetriebene Rolle: 100 mm 20 1.110
nicht angetr. Rolle: 100 mm
Gesamtanschluss:
oder
140 mm
angetriebene Rolle: 140 mm 1.110
Breitbandschleifmaschine Absaugung der einzelnen Schleifbänder über Fänger innerhalb einer geschlossenen Kapsel, zusätzlicher Absauganschluss für evtl. nachgeschaltete Bürstenaggregate. bei Arbeitsbreite
(Angabe pro Aggregat):
20
630 mm: 120 mm 820
910 mm: 140 mm 1.110
1.100 mm: 160 mm 1.450
1.350 mm: 180 mm 1.830
1.600 mm: 200 mm 2.260
> 1.600 mm: nach Herstellerangabe
(mind. 200 mm)
Vertikale Plattenaufteilkreissägemaschine Absaugung des Sägeaggregates über eine das Werkzeug vollständig umschließende Schutzverkleidung, zusätzliche Absaugung hinter der Werkstückauflage über eine Rückwandabsaugung. Sägeaggregat: 120 mm 20 1.450
Rückwand- oder Randabsaugung für Horizontalschnitte: 120 mm
Gesamtanschluss: 160 mm
Horizontale Plattenaufteilkreissägemaschine Absaugung des horizontal bewegten Sägeblattes unter dem Tisch über einen mitlaufenden, das Werkzeug möglichst vollständig umschließenden Fänger; Absaugung oberhalb des Tisches über den Druckbalken. 200 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
2.260
Mehrseiten-, Fräs- und Hobelmaschine (Kehlmaschine) Absaugung aller Aggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
Kantenanleimmaschine (handwerkliche Fertigung) Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließen-den Fänger, Vollkapselung der Maschine im Bereich der spanenden Bearbeitung (Kappung, Fräsaggregate, Nachbearbeitung durch Schleifaggregate). Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
12 3
Kantenanleimmaschine (industrielle Fertigung) gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
20
Mehrblattkreissägemaschine (Vielblattsäge) Vollkapselung der gesamten Maschine, Absaugung der gesamten Kapsel bei Maschinen mit Plattenbandvorschub (oberhalb des Tisches angeordnete Sägewelle), bei Maschinen mit Walzenvorschub (unterhalb des Tisches angeordnete Sägewelle) Absaugung der Sägeblätter auch unter dem Tisch Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
20
Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (handwerkliche Fertigung) Absaugung des Sägeblattes mit absaugbarer Schutzhaube und Absaugung unter dem Tisch, Absaugung des Schlitzaggregates über das Werkzeug umschließenden Fänger. Sägeblatt:
oben: 80 mm 20 2.260
unten: 120 mm
Schlitzkasten: 140 mm
Gesamtanschluss: 200 mm
Zapfenschneid- und Schlitzmaschine (industrielle Fertigung) gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
20
CNC-Oberfräsmaschine bzw. -Bearbeitungszentrum Absaugung aller Einzelaggregate über einen das Werkzeug möglichst vollständig umschließenden Fänger (i. d. R. mit Bürste); Durchmesser nach Vorgabe des Herstellers (i. d. R. DN > > 120 mm); mindestens Teilkapselung im Bereich der spanenden Bearbeitung; bei hohen Zerspanungsleistungen und/oder ungünstigen Werkzeugeingriffspunkten (z.B. Formfräsarbeiten) ist im Regelfall ein höherer Absaugvolumen-strom (Luftgeschwindigkeit > > 20 m/s), sowie u. U. eine Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine erforderlich. Anschlussquerschnitte nach Vorgabe des Herstellers, Gesamtanschluss- querschnitt mindestens gleich der Summe aller Einzelquerschnitte entsprechend Vorgabe des Mindestvolumenstroms durch den Hersteller an der Messstelle. Mindestvolumen-strom nach Vorgabe des Herstellers
Doppelendprofiler Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
Topfbandfräsmaschine/Beschlag-Werkzeugeinlassmaschine Absaugung aller Einzelaggregate über einen Fänger hinter dem Werkzeug. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
Drehautomaten Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
Kopierfräsautomaten gekapselte Ausführung Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
20
Kopierfräsmaschine Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden Fänger, Vollkapselung oder Einhausung der gesamten Maschine. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse
Mehrfachbohrmaschine mit Handbeschickung Absaugtrichter hinter den Bearbeitungswerkzeugen. Einzelanschluss je Aggregat 120 mm 20
Gesamtanschluss =
Summe der Einzelanschlüsse 2
Auslegerkreissägemaschine Absaugtrichter unterhalb der Schutzhaube (Regelausführung) bzw. Spänefangtrichter hinter der Sägeblattebene (Gehrungsschnitte) 120 mm 20 1.110
Gehrungskappkreissägemaschine Absaugtrichter unterhalb der Schutzhaube (Regelausführung) bzw. Spänefangtrichter hinter der Sägeblattebene (Gehrungsschnitte) 120 mm 20 1.110
Furnierkreissägemaschine Absaugung des Sägeblattes unterhalb der Werkzeugebene. 120 mm 20 820
Tischoberfräs- maschine Erfassungselement, dass das Werkzeug vollständig umschließt und soweit spiralförmige Nutfräser eingesetzt werden 100-120 (125) mm 20 570
- 820
Langlochbohrmaschine Absaugtrichter unterhalb der Werkzeugebene 120 mm 20 820
Kettenstemmer Absaugung über Trichter im Bereich der Kettenlagerung nach Vorgabe des Herstellers 20
Tischbandsägemaschine 4 a) Tischeinlage mit Bohrungen und Optimierung des Erfassungselementes unter dem Tisch Variante a): 120 mm 20 820
b) evtl. zusätzliches Erfassungselement über dem Tisch Variante b): 20 1.830
unten: 120 mm
oben: 120 mm
Gesamtanschluss: 180 mm
Profilschleifmaschine Tischeinlage mit Bohrungen und Optimierung des Erfassungselementes unter dem Tisch 100 mm 20 570
Schleifbock/ Schwabbelbock bei Bearbeitung von geraden Werkstüken Erfassungselement unterhalb der Walzen, Luftleitbleche innerhalb der Haube links: 120 (125) mm 20 1.830
rechts: 120 (125) mm
Gesamtanschluss: 180 mm
2 Die erforderlichen Absaugquerschnitte werden herstellerseitig vorgegeben. Sie sind bauartabhängig. In diesem Fall ist Gesamtanschluss die Summe der Einzelabschlüsse.
3 Wert bezieht sich auf den Transport von Staub.
4 An Tischbandsägemaschinen kann unter industriellen Fertigungsbedingungen mit den in Tabelle 2 genannten Bedingungen der AGW dauerhaft nicht sicher eingehalten werden.

"

4. In Anhang 5a Muster-Betriebsanweisung wird unter "SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN" der 6. Anstrich wie folgt gefasst:

alt neu
- Regelmäßig reinigen durch Aufsaugen mit Entstaubern der Staubklasse M. Nicht mit Druckluft abblasen! Nicht trocken kehren! "- Regelmäßig reinigen durch Aufsaugen mit Entstaubern der Staubklasse M. Nicht mit Druck abblasen! Nicht trocken kehren!".

5. Anhang 6 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
Anhang 6 zur TRGS 553 Bedingungen für Maschinen, an denen der AGW nur bei zeitlicher Einschränkung der Nutzung eingehalten wird

Bei Holzbearbeitungsmaschinen, die nach Ausschöpfung aller möglichen technischen Maßnahmen den AGW von 2 mg/ m3 als Schichtmittelwert nicht einhalten, kann mit geeigneten organisatorischen Maßnahmen (z.B. kurze Laufzeiten, Nutzung der Maschinen am Ende des Arbeitstages) durch verkürzte Exposition eine Einhaltung des Schichtmittelwerts erreicht werden. Die Kurzzeitwertbedingung muss dabei immer eingehalten werden.

Beim Betrieb der nachfolgend aufgeführten Maschinen

  1. Doppelabkürzkreissägemaschinen, sofern sie keine Ausrückeinrichtung haben,
  2. Tischbandsägemaschinen,
  3. Tischoberfräsmaschinen in Industriebetrieben (soweit keine spiralförmigen Nutfräser eingesetzt werden können),
  4. Kopierfräsmaschinen, soweit sie nicht gekapselt werden können,
  5. Drechselbänke (in Drechslereien betrieben),
  6. Schleif- und Schwabbelböcke, Rundstabschleifmaschinen,
  7. Parkettschleifmaschinen mit Ausnahme von Parkettschleifmaschinen mit externer Absaugung über einen Entstauber der Staubklasse M,
  8. Ausleger- und Gehrungskappkreissägemaschinen,

ist basierend auf den Ergebnissen der umfangreichen Messreihen (Holz-Berufsgenossenschaft; Holzstaub - Projektbericht zur Umsetzung der TRGS 553 " Holzstaub ", HBG München, April 1998) in der Regel von einer zwei- bis dreifachen Überschreitung des AGW auszugehen.

Nach dem Kurzzeitwertkonzept gemäß Abschnitt 2.3 der TRGS 900 sind innerhalb einer Arbeitsschicht Tätigkeiten an einer Tischbandsägemaschine (bis zur 2-fachen Überschreitung) mit maximal einer Stunde und an allen anderen hier aufgeführten Maschinen mit maximal 30 Minuten (bis zu 3-fachen Überschreitung) zulässig.

" Anhang 6 zur TRGS 553 Bedingungen für Maschinen, an denen der AGW nur bei zeitlicher Einschränkung der Nutzung eingehalten wird

Bei Holzbearbeitungsmaschinen, die nach Ausschöpfung aller möglichen technischen Maßnahmen den AGW von 2 mg/m3 als Schichtmittelwert nicht einhalten, kann mit geeigneten organisatorischen Maßnahmen (z.B. kurze Laufzeiten, Nutzung der Maschinen am Ende des Arbeitstages) durch verkürzte Exposition eine Einhaltung des Schichtmittelwerts erreicht werden. Die Kurzzeitwertbedingung muss dabei immer eingehalten werden.

Beim Betrieb der nachfolgend aufgeführten Maschinen

  1. Doppelabkürzkreissägemaschinen, sofern sie keine Ausrückeinrichtung haben,
  2. Tischbandsägemaschinen im Handwerk, die ausstattungstechnisch nicht Anhang 2 entsprechen,
  3. Tischoberfräsmaschinen mit Absaugung, bei denen keine spiralförmigen Nutfräser und ringförmige Erfassungseinrichtung verwendet werden können,
  4. Kopierfräsmaschinen, soweit sie abgesaugt aber nicht gekapselt werden können und somit ausstattungstechnisch nicht Anhang 2 entsprechen,
  5. abgesaugte Drechselbänke, soweit diese nicht gekapselt werden können,
  6. Schleif- und Schwabbelböcke, die abgesaugt und an denen gebogene Werkstücke bearbeitet werden und damit ausstattungstechnisch nicht Anhang 2 entsprechen,
  7. abgesaugte Rundstabschleifmaschinen,
  8. Parkettschleifmaschinen mit Ausnahme von Parkettschleifmaschinen mit externer Absaugung über einen Entstauber der Staubklasse M,
  9. Ausleger- und abgesaugte Gehrungskappkreissägemaschinen, die ausstattungstechnisch nicht Anhang 2 entsprechen,

ist basierend auf den Ergebnissen der umfangreichen Messreihen (Holz-Berufsgenossenschaft; Holzstaub - Projektbericht zur Umsetzung der TRGS 553 "Holzstaub", HBG München, April 1998) in der Regel von einer zwei- bis dreifachen Überschreitung des AGW auszugehen.

Nach dem Kurzzeitwertkonzept gemäß Abschnitt 2.3 der TRGS 900 sind innerhalb einer Arbeitsschicht Tätigkeiten an einer Tischbandsägemaschine mit maximal einer Stunde und an allen anderen hier aufgeführten Maschinen mit maximal 30 Minuten zulässig."

ID: 250537


ENDE