Eigenüberwachungsverordnung (2) (By)

UWS Umweltmanagement GmbH Frame öffnen

2. Untersuchungsumfang und -häufigkeit (Untersuchungsprogramme)

2.1 Voll- und Kurzuntersuchungen

2.1.1 Untersuchungshäufigkeit

Es sind zu untersuchen:

Anlage Kurzuntersuchung * Volluntersuchung *
Vorfeldmeßstellen gem. Nr. 1.2 1 x jährlich, außer in Jahren mit einer Volluntersuchung Wenn eine Kurzuntersuchung eine auffällige Veränderung der Rohwasserbeschaffenheit anzeigt, 1 x im folgenden Jahr.
Wasserversorgungsanlagen mit einer Eigengewinnung von 10.000 m3 pro Jahr und weniger
Wasserversorgungsanlagen mit einer Eigengewinnung über 10.000 m3 pro Jahr 1 x jährlich, außer in Jahren mit einer Volluntersuchung Im Jahr 1996 bzw. im ersten Kalenderjahr nach der Inbetriebnahme und dann in jedem 5. Jahr und wenn eine Kurz- oder Volluntersuchung eine auffällige Veränderung der Rohwasserbeschaffenheit anzeigt, 1 x im folgenden Jahr.
* Die Proben sind im Jahresabstand zu entnehmen.

2.1.2 Untersuchungsumfang

Bei Kurz- und Volluntersuchungen sind die nachstehenden Untersuchungen durchzuführen und mit Angabe der Kennzahl der Fassung in den Jahresbericht aufzunehmen. Werden nach anderen Vorschriften Proben in gleichwertiger Weise untersucht, können diese Untersuchungen verwertet werden. Soweit Untersuchungen nicht vom eigenen Personal ausgeführt wurden, ist anzugeben, wer die Messungen vorgenommen hat.

Lfd.
Nr.
Volluntersuchung/Parameter Einheit Kurzuntersuchung 1 Schlüsselnummer 2
1 Färbung (visuell)   + 1026
2 Trübung, Bodensatz (visuell)   + 1031
3 Geruch (qualitativ)   + 1042
4 Wassertemperatur (tw) °C + 1021
5 Elektrische Leitfähigkeit bei 25 °C µS/cm + 1081
6 pH-Wert (bei tw)   + 1061
7 Sauerstoff, gelöst (O2) mg/l + 1281
8 Säurekapazität bis pH 4,3 (KS4,3) mmol/l + 1472
9 Säurekapazität bis pH 8,2 (KS8,2) mmol/1 + 1476
10 soweit Säurekapazität nicht bestimmbar:
BASEkapazität bis pH 8,2 (KB8,2)
mmol/l + 1477
11 Calcium (Ca2+) mg/l + 1122
12 Magnesium (Mg2+) mg/l + 1121
13 Natrium (Na+) mg/l + 1112
14 Kalium (K+) mg/l + 1113
15 Mangan, gesamt (Mn) mg/l   1171
16 Eisen, gesamt (Fe) mg/l   1182
17 Aluminium, gelöst (Al) mg/l   1131
18 Arsen (As) mg/l   1142
19 Ammonium(NH4+) mg/l   1248
20 Chlorid (Cl-) mg/l + 1331
21 Sulfat (SO42-) mg/l + 1313
22 Nitrat (NO3-) mg/l + 1244
23 Nitrit (NO2-) mg/l   1246
24 Phosphat, ortho (PO43-) mg/l   1263
25 Kieselsäure (SiO2) mg/l   1213
26 Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) mg/l + 1524
27 Spektraler Absorptionskoeffizient 436 nm m-1   1027
28 Spektraler Absorptionskoeffizient 254 nm m-1   1028
29 3 Koloniezahl bei 20 °C 1/ml + 1783
30 3 Koloniezahl bei 36 °C 1/ml + 1780
31 3 Escherichia Coli pro 100 ml + 1781
32 3 Coliforme Keime pro 100 ml + 1782
1) im Rahmen der Kurzuntersuchung ist auf die mit + gekennzeichneten Parameter zu untersuchen

2) nachrichtlicher Hinweis auf das "Verzeichnis zur Verschlüsselung von chemischen und physikalischen Beschaffenheitsdaten bei der Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung" des Bayer. Landesamtes für Wasserwirtschaft, München

3) nicht in Vorfeldmeßstellen

2.2 Pflanzenschutzmittel

Stichprobenweise, etwa in Abständen von 5 Jahren, ist das Rohwasser auf diejenigen Wirkstoffe zu untersuchen, die nach Angaben von Anwendern oder von Sachverständigen in größeren Mengen und/ oder über längere Zeiträume im Einzugsgebiet angewendet oder aufgrund der Nutzungsart vermutet werden. Liegen keine Hinweise vor, ist auf folgende Pflanzenschutzmittel zu untersuchen, soweit nicht die Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen werden kann:

Atrazin, Desethylatrazin, Desisopropylatrazin, Simazin, Terbuthylazin, Desethylterbuthylazin, Bentazon, Dichlorprop, Diuron, Isoproturon, Metazachlor.

2.3 Sonstige Untersuchungen

Die Eigenüberwachungspflichtigen können in eigener Verantwortung Untersuchungsumfang und -häufigkeit erweitern, falls besondere Gegebenheiten, Belastungen oder Veränderungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage hierzu Anlaß geben.

Dritter Teil:
Schutzgebiete

Bei Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sind

Es wird darauf hingewiesen, daß nach Art. 70 Abs. 1 Satz 4 BayWG die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke in Wasserschutzgebieten das Betreten der Grundstücke zu gestatten, Auskünfte zu erteilen und technische Ermittlungen und Prüfungen in entsprechender Anwendung von § 21 WHG zu ermöglichen haben. Die Überwachungsbefugnisse stehen den Bediensteten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu, die Träger des Wasserschutzgebietes oder des Heilquellenschutzgebietes ist. Wird die öffentliche Wasserversorgung durch ein Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts wahrgenommen, haben deren Bedienstete die gleichen Befugnisse, wenn und soweit sie von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die für die öffentliche Wasserversorgung ein solches Unternehmen gründete, mit der Eigenüberwachung des Schutzgebietes beauftragt wurden.

.

Abwasseranlagen, aus denen erlaubnispflichtig in Gewässer oder nach Art. 41c BayWG genehmigungspflichtig in Sammelkanalisationen eingeleitet wird, und Sammelkanalisationen einschließlich zugehöriger Sonderbauwerke
(zu § 1 Abs. 1 Nr. 4 mit 6) 
Anhang 2 03 08

Erster Teil:
Abwasseranlagen für biologisch abbaubares Abwasser

1. Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

Der erste Teil gilt im Rahmen des § 1 Nrn. 4 mit 6 für

Der erste Teil gilt nicht für Kleineinleitungen im Sinne des § 8 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Abwasserabgabengesetzes.

1.2 Ausbaugröße

Die Ausbaugrößen der Abwasserbehandlungsanlagen werden in Einwohnerwerten (EW) nach den Bemessungswerten der Abwasserbehandlungsanlage angegeben, wobei die BSB5-Tagesfracht des unbehandelten Schmutzwassers - BSB5-roh- zugrundegelegt wird. Dabei ist die Ausbaugröße aus der täglichen BSB5-Belastung mit 60 Gramm BSB5 je Einwohner zu berechnen.

1.3 Probenahme, Untersuchungsverfahren

1.3.1 Soweit unter Nr. 2 nichts anderes bestimmt ist, sind Probenahmen und Feststellungen von Momentwerten, Stichproben, qualifizierten Stichproben, 2h-Mischproben jeweils um 1 Tag und um 2 Stunden verschoben zu entnehmen oder festzustellen. Bei Abwasserteichanlagen und bei Anlagen, die erwarten lassen, daß die Spitzenablaufbelastungen während der normalen Arbeitszeit auftreten, und bei nicht zu- oder ablaufbezogenen Momentwerten, Stichproben, qualifizierten Stichproben, 2h-Mischproben können diese Probenahmen auf diese Zeit beschränkt bleiben. Auf Verlangen des Wasserwirtschaftsamtes oder der Kreisverwaltungsbehörde ist über den Zeitpunkt der Spitzenablaufbelastung ein gesonderter Nachweis zu führen.

1.3.2 Rückstellproben sind zu kennzeichnen (Bezeichnung der Anlage, Probenahme, Entnahmestelle, -datum und -zeit) und unter Lichtausschluß bei einer Lagertemperatur unter 5 Grad Celsius mindestens 7 Tage in Glasflaschen aufzubewahren.

1.3.3 Für Untersuchungen können betriebsanalytische Verfahren, z.B. Fotometer, verwendet werden, wenn sie zu Ergebnissen führen, mit denen die Einhaltung der Anforderungen des wasserrechtlichen Bescheids sicher beurteilt werden können; umweltfreundliche Verfahren sind zu bevorzugen. Bei den ablaufbezogenen Untersuchungen sind mindestens erforderlich

bei einer Untersuchungshäufigkeit von Anzahl der Paralleluntersuchungen im Jahr
weniger als 1 x monatlich 1
1 x monatlich bis weniger als 1 x wöchentlich 2
1 x wöchentlich bis weniger als 1 x täglich 3
l x täglich oder öfter 4

Zur Analytischen Qualitätssicherung sind nachzuweisen:

1.3.4 Kann auf Grund der angewendeten betriebsanalytischen Verfahren die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen nicht sicher beurteilt werden, sind die erforderlichen Abhilfemaßnahmen anzuordnen. Dabei kann auch angeordnet werden, daß die Untersuchungen nach den im Vollzug des § 7a Abs. 1 WHG festgelegten Verfahren durchzuführen sind.

1.4 Abwasserdurchflußmessung

Zur Abwasserdurchflußmessung sind Anlagen bis 999 EW und Anlagen ohne Stromanschluß mit einem Meßwehr (fester Einbau oder Steckschieber), Meßgefäß u.ä., die übrigen Anlagen mit selbstschreibendem Meßgerät mit Zählwerk, Messung nach DIN 19559, Ausgabe Juli 1983, oder mit Geräten, die gleichwertige Messungen ermöglichen, auszustatten. Selbstschreibende Meßgeräte sind dauernd zu betreiben. Schreibstreifen sind automatisch oder per Hand mit dem Datum zu versehen. Für die Meßgeräte ist mindestens einmal jährlich eine Kontrollmessung gemäß DIN 19559 durchzuführen, wobei mit jeder fünften Überprüfung die Herstellerfirma oder eine nach der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft entsprechend anerkannte Person zu beauftragen ist. Nach Veränderungen von Bauwerken, Einrichtungen und Meßgeräten mit Auswirkungen auf die Durchflußmessungen ist ebenfalls eine Kontrollmessung nach DIN 19559 durchzuführen. Die Prüfberichte sind dem Jahresbericht (§ 5) beizufügen.

1.5 Jahresbericht

Der Jahresbericht muß in übersichtlicher Form mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Abwasserdurchflüsse (Abwasserzuflüsse, Abwasserabflüsse)
  2. Konzentrationen der gemäß Nr. 2 zu untersuchenden Abwasserinhaltsstoffe,
  3. Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge für abwasserabgabepflichtige Einleiter nach §§ 4 oder 6 Abwasserabgabengesetz,
  4. Fremdwasseranteil,
  5. Schlammanfall und Verbleib.

Soweit Untersuchungen nicht vom eigenen Personal ausgeführt wurden, ist anzugeben, wer die Untersuchungen vorgenommen hat. Die Angaben sind den Festsetzungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheids gegenüberzustellen und auszuwerten (Jahres- und Monatssummenwerte, -mittelwerte, -niedrigstwerte, -höchstwerte).

2. Art und Umfang der Überwachung

Bei Abwasserbehandlungsanlagen nach Nr. 1.1 sind

zu kontrollieren. Die Kontrollen sind bei Anlagen unter 5000 EW arbeitstäglich, d.h. an mindestens fünf Tagen in der Woche, bei Anlagen ab 5000 EW täglich, vorzunehmen. Im übrigen sind zu untersuchen:

2.1 Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße bis 999 EW

Ort der Untersuchung Parameter bzw. Überprüfung Häufigkeit der Untersuchung Probenart Art der Bestimmung und Durchführung
Kläranlagenstandort Wetter 2mal wöchentlich   für den Vortag aufschreiben
Zulauf Abwassertemperatur
pH-Wert
2mal wöchentlich Momentwert  
Absetzteich Schlammstand ¼ jährlich   mittlerer und geringster Wasserstand über dem Schlamm im 1. Drittel des Teiches
Biologischer Teil
- Zulauf BSB5, CSB ¼ jährlich 2h-Mischproben bei Trockenwetter, Probe aufgeschüttelt, bei fehlender Vorklärung 3 Min abgesetzt
-Belebungsbecken/belüfteter Teich Sauerstoffgehalt 2mal wöchentlich Momentwert  
Schlammvolumen2 2mal wöchentlich Stichprobe  
Trockensubstanzgehalt 2,
Schlammindex 2
1mal monatlich Stichprobe  
-Tropfkörper Beschickung arbeitstäglich   Aufschreibung der Betriebsstunden
-Tauchkörper Sauerstoffgehalt 1mal wöchentlich Momentwert  
Ablauf Abwasserabfluß (mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts: Abwasserzufluß) 1mal wöchentlich Momentwert Kurzzeitmessung
1/4jährlich   Fremdwasserbestimmung bei geringstem mit Mindestabstand von 2 Monaten
Ablauf bzw. Zulauf Schönungsteich (bei technischen Anlagen mit nachgeschaltetem Schönungsteich) pH-Wert 2mal wöchentlich Momentwert
bzw. qualifizierte Stichprobe
 
Sichttiefe arbeitstäglich
absetzbare Stoffe 2mal wöchentlich
Methylenblauprobe 2 2mal wöchentlich Stichprobe  
BSB5, CSB, (NH4-N, NO3-N) 3, Pgesamt ¼jährlich 2h-Mischprobe qualifizierte Stichprobe 4 Probe aufgeschüttelt Probe algenfrei 1
Ablauf Schönungsteich BSB5, CSB, NH4-N, NO3-N, Pgesamt ¼jährlich qualifizierte
Stichprobe
Probe aufgeschüttelt
Abwasserteiche Schlammstand 1mal jährlich   mittlerer und geringster Wasserstand über dem Schlamm im 1 Drittel des Teiches
Gesamtanlage Klärschlammabgabe (naß, entwässert) bei Abgabe   Aufschreibung von Datum, Menge, Trockensubstanzgehalt, Abnehmer und Ort der Verbringung
Sieb-, Rechengut, Sandfanggut bei Abgabe   Aufschreibung von Datum, Menge und Verbleib
Energieverbrauch
(gesamt)
Stromverbrauch
max. Stromentnahme
wöchentlich   Aufschreibung von kWh und max. kW für die gesamte Anlage und den biologischen Teil (einschließlich Rücklauf)
1) bei Abwasserteichen gemäß den a.a.R.d.T.: unbelüftet (natürlich belüftet), belüftet (technisch belüftet) und mit zwischengeschalteten biologischen Reaktoren
2) nicht bei Abwasserteichanlagen
3) entfällt bei nachgeschaltetem Schönungsteich
4) bei Abwasserteichanlagen


UWS Umweltmanagement GmbH weiter . Frame öffnen