Änderungstext

Erste Änderung der Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw)
- Brandenburg -

Vom 29. November 2017
(ABl. Nr. 1 vom 10.01.2018 S. 3)



Red. Anm: Dieser Änderungstext wurde nicht in die alte Fassung der TRSüw vom 18.12.2013 eingearbeitet, da diese Änderungen in die Neufassung implementiert worden sind. Siehe =>

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

I.

Gemäß § 75 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes werden die Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) vom 18. Dezember 2013 (ABl. 2014 S. 183) wie folgt geändert:

1. Nummer 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Der Umfang und die Prüfungsintervalle zur Selbstüberwachung der Kanalisation und ihrer technischen Einrichtungen ergeben sich aus den Anlagen 1.1 und 1.2."

2. Nummer 2 Absatz 2 wird aufgehoben.

3. Der Nummer 2 werden folgende Absätze angefügt:

"Schmutzwasser-Fehlanschlüsse an die Niederschlagswasserkanalisation des Trennsystems sind der Gemeinde beziehungsweise dem kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung anzuzeigen.

Für Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation gelten abweichend die Anforderungen nach Nummer 4.2.3.

Die Selbstüberwachung von außerörtlichen Straßenentwässerungsanlagen erfolgt nach den Anforderungen des diesbezüglichen Regelwerks der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Darüber hinaus gelten die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sowie die anlagenbezogenen Anforderungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)."

4. Die Überschrift zu Nummer 4.2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"4.2 Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen".

5. Die Überschrift zu Nummer 4.2.3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"4.2.3 Sonstige Bestandteile von Grundstücksentwässerungsanlagen".

6. Nummer 4.2.3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Hinsichtlich der Wiederholungsprüfung für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, gelten die Fristen der DIN 1986 Teil 30. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Wasserbehörde auf Antrag von den Vorgaben der DIN 1986 Teil 30 Tabelle II abweichende Entscheidungen treffen. Abweichungen kommen insbesondere bei Abwasseranlagen in Betracht, die gewerbliches Abwasser ableiten, welches aufgrund seiner Beschaffenheit nur ein geringes Gefährdungspotenzial aufweist."

7. In dem Abschnitt "Anlagen" wird die Angabe zu Anlage 1 durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
"Anlage 1.1: Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Schmutz- und Mischwasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)

Anlage 1.2: Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Niederschlagswasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)".

8. Die Anlage 1 wird durch die folgenden Anlagen 1.1 und 1.2 ersetzt:

alt neu
"Anlage 1.1
Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Schmutz- und Mischwasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)
Einrichtungen Prüfgegenstand Art der Prüfung Häufigkeit
1. Kanäle und Einbindungsstellen Feststellung von Ablagerungen Begehung oder TV-Inspektion nach Einsatz bzw. Spülplan; sonst alle 2 Jahre
Überprüfung der Dichtheit TV-Inspektion, bedarfsweise ergänzt um Druckproben im Zuge der fortlaufenden Zustandserfassung des Netzes
fortlaufende Erfassung des Zustandes Begehung, TV-Inspektion oder geophysikalische Methoden das gesamte Kanalnetz innerhalb von 10 Jahren; neu errichtete Abschnitte erstmalig nach 15 Jahren
1.a) Kanalisationen in Trinkwasserschutzzonen Zustandserfassung

Dichtheitsprüfung

optische Inspektion

Druckprobe

gemäß DWA-A 142 alle 5 Jahre alle 5 bzw. 15 Jahre
2. Schachtbauwerke Feststellung des Allgemeinzustandes, Schäden an Kanaldeckeln, Schmutzfängern und Steigeisen sowie am Schachtkörper, Dichtheit, Fremdwasserzufluss, Ablagerungen Inaugenscheinnahme, Begehung oder TV-Inspektion im Zusammenhang mit der Selbstüberwachung der hieran angeschlossenen Kanäle
3. Düker Feststellung von Ablagerungen und Schwimmstoffen am Ein- und Auslaufbauwerk Inaugenscheinnahme bei Bedarf oder Störung, sonst jährlich
Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Schmutzfang, Mess- und Steuereinrichtungen bei Bedarf oder Störung, sonst jährlich
Einrichtungen Prüfgegenstand Art der Prüfung Häufigkeit
Überprüfung der Leistungsfähigkeit, Rückstauverhalten Plausibilitätskontrolle, z.B. Druckhöhenverluste zwischen Ein- und Auslaufbauwerk nach Störungen, sonst in Abhängigkeit von der Bedeutung der Düker und der technischen Durchführbarkeit
Feststellung sichtbarer Schäden optische Inspektion bzw. Inaugenscheinnahme in Abhängigkeit von der Bedeutung der Düker und der technischen Durchführbarkeit
Überprüfung der Wasserdichtheit Strang- oder Muffenprüfung oder vergleichbare Prüfmethode nach Störungen, sonst alle 5 Jahre
4. Abwasserpumpwerke Überprüfung der Pumpen nach Betriebsanleitung des Herstellers Probelauf bei nicht ständig betriebenen Pumpen, sonst nach Betriebsanweisung des Herstellers nach Störungen, sonst monatlich
Überprüfung der Signal- und Alarmeinrichtungen, Fernüberwachung, Fernwirksysteme Funktionsprüfungen gemäß Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst halbjährlich
5. Druckleitungen Erfassung sichtbarer Schäden, z.B. durch Korrosion, Abrasion Inaugenscheinnahme des Bereichs der Kontroll- und Reinigungsöffnungen gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Dichtheitsprüfung Druckprobe nach Umständen und Erfordernissen des konkreten Einzelfalls
Prüfung von Armaturen für die Entlüftung, Entleerung, Druckstoßsicherung und von Kontrolleinrichtungen Kontrolle der Funktionsfähigkeit gemäß Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
6. Einrichtungen in Druck- und Vakuumentwässerungsnetzen Funktionsfähigkeit, Dichtheit der Unterdruck- und Druckleitungen nach den Angaben des Herstellers gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
7. Regenüberläufe Inspektion der Drossel- und der Messeinrichtung, beweglichen Wehre, Heber Überprüfung der Systemeinstellung nach Angaben des Herstellers gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Gängigkeit von Schiebern, Funktionsfähigkeit der Mess- und Regeltechnik Probelauf und Kalibrierung nach Angaben des Herstellers gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Feststellung von Ablagerungen und Verstopfungen Inaugenscheinnahme nach starken Niederschlägen, die eine Entlastung erwarten lassen
8. Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken sowie Stauraumkanäle Feststellung von Ablagerungen und Verstopfungen Inaugenscheinnahme nach Bedarf; Grundräumung alle 2 Jahre
Funktionsfähigkeit von Drosselorganen, beweglichen Wehren, Hebern Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Funktionsfähigkeit von Pumpen, Mess- und Regeltechnik, Reinigungseinrichtungen (in der Regel bei nicht ständig gefüllten Becken), Schiebern, Klappen, Armaturen usw., Inspektion der Drossel- und der Messeinrichtungen Probelauf nach Angaben des Herstellers, Überprüfung der Systemeinstellung und Kalibrierung nach Angaben des Herstellers gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Inspektion der Messeinrichtungen Überprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Feststellung sichtbarer Schäden an den Becken, hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtungen optische Kontrolle bzw. Inaugenscheinnahme, Kennlinienüberprüfung nach Angaben des Herstellers alle 5 Jahre
9. Ein- und Auslaufwerke Allgemeinzustand, Ablagerungen Inaugenscheinnahme gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
10. Hochwasserverschlüsse Funktionsfähigkeit von Verschlüssen Probelauf nach Angaben des Herstellers gemäß Herstellerangaben, sonst vierteljährlich
11. Übergabepunkte, Messstellen Inspektion des Allgemeinzustandes Inaugenscheinnahme jährlich
Funktionsfähigkeit der Messeinrichtung Überprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst monatlich
12. Notstromaggregate, Notstromversorgung, sofern sie zu den Bauwerken der Kanalisation gehören Überprüfung auf Funktionsfähigkeit, Simulation eines Stromausfalls Probelauf und Funktionskontrolle nach Herstellerangabe; wenn möglich Simulation eines Stromausfalls gemäß Herstellerangaben, sonst monatlich


Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Niederschlagswasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen) Anlage 1.2


Einrichtungen Prüfgegenstand Art der Prüfung Häufigkeit
1. Kanäle und Einbindungsstellen Feststellung von Ablagerungen Begehung oder TV-Inspektion bedarfsweise nach Einsatz bzw. Spülplan
fortlaufende Erfassung des Zustandes Begehung, TV-Inspektion oder geophysikalische Methoden das gesamte Kanalnetz innerhalb von 20 Jahren
Überprüfung der Dichtheit Druckprobe bedarfsweise, bei festgestellten Mängeln der Zustandserfassung
1.a) Kanalisationen in der Trinkwasserschutzzone III Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung optische Inspektion und Druckprobe im Wechsel Dichtheitsprüfung erstmalig nach 2 Jahren; danach alle 15 Jahre; dazwischen eine optische Inspektion
1.b) Kanalisationen in der Trinkwasserschutzzone II Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung optische Inspektion und Druckprobe im Wechsel Dichtheitsprüfung erstmalig nach 2 Jahren; danach alle 5 Jahre; dazwischen zwei optische Inspektionen
2. Schachtbauwerke Feststellung des Allgemeinzustandes, Schäden an Kanaldeckeln, Schmutzfängern und Steigeisen sowie am Schachtkörper, Dichtheit, Fremdwasserzufluss, Ablagerungen Inaugenscheinnahme, Begehung oder TV-Inspektion im Zusammenhang mit der Selbstüberwachung der hieran angeschlossenen Kanäle
3. Straßenabläufe Abflussbehinderungen, Schlammspiegel (nass und trocken), Lageversatz oder Schäden an der Abdeckung Sichtkontrolle halbjährlich;

bedarfsweise häufiger

4. Pumpwerke/Hebeanlagen Funktionsprüfung der Pumpen, Armaturen und zugehörigen Alarmeinrichtungen Probelauf bei nicht ständig betriebenen Pumpen, sonst nach Betriebsanweisung des Herstellers nach Störungen,

sonst nach Herstellerangaben

5. Leichtflüssigkeitsabscheider Feststellung des Allgemeinzustandes, Zu- und Ablaufleitung, Messung von Schlammspiegel und Schichtdicke der abgeschiedenen Leichtflüssigkeiten, Funktionskontrolle Inaugenscheinnahme, im Übrigen nach den Vorgaben der Bauartzulassung bzw. Herstellerangaben vierteljährlich; bei festgestellter erhöhter Schlamm- oder LF-Belastung monatlich
Generalinspektion durch Fachkundigen nach DIN 1999-100 nach den Vorgaben der Bauartzulassung alle 5 Jahre
6. Schlammfänge und Sedimentations- sowie Filtrationsanlagen Feststellung des Allgemeinzustandes, Zu- und Ablaufleitung, Schlammspiegel, Belegungsgrad von Filterelementen, Funktionskontrolle Inaugenscheinnahme, im Übrigen nach den Vorgaben der Bauartzulassung bzw. Herstellerangaben vierteljährlich
Kontrolle und Inspektion von Allgemeinzustand und Schäden, Kontrolle der vorgenommenen Entleerungen, Filterspülungen bzw. -wechsel, Funktionsprüfung nach den Vorgaben der Bauartzulassung bzw. Herstellerangaben jährlich
7. unterirdische Versickerungsanlagen Kontrolle auf Ablagerungen und ggf. Wasserstände in Absetz- und Kontrollschächten, Schäden Inaugenscheinnahme, bei
festgestellten Leistungseinbußen TV-Inspektion
halbjährlich
8. Regenklärbecken Feststellung von Ablagerungen und Verstopfungen Inaugenscheinnahme vierteljährlich
Schlammspiegel Messung jährlich
Funktionsfähigkeit von Drosselorganen, beweglichen Wehren, Hebern Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Funktionsfähigkeit von Pumpen, Mess- und Regeltechnik, Reinigungseinrichtungen (in der Regel bei nicht ständig gefüllten Becken), Schiebern, Klappen, Armaturen usw., Inspektion der Drossel- und der Messeinrichtungen Probelauf nach Angaben des Herstellers, Überprüfung der Systemeinstellung und Kalibrierung nach Angaben des Herstellers gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Inspektion der Messeinrichtungen Überprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtungen Kennlinienüberprüfung nach Herstellerangaben alle 5 Jahre
Feststellung sichtbarer Schäden an den Becken Inaugenscheinnahme alle 5 Jahre bzw. nach Grundräumung
9. Regenrückhaltebecken, Stauraumkanäle Ablagerungen und Verstopfungen von Zu- und Ablauf Inaugenscheinnahme halbjährlich
Schlammspiegel Messung jährlich
Funktionsfähigkeit von Drosselorganen, beweglichen Wehren, Hebern Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Feststellung sichtbarer Schäden an den Becken Inaugenscheinnahme alle 5 Jahre bzw. nach Grundräumung
10. Retentionsbodenfilter Allgemeinzustand, Vegetation, Filtersubstrat und Sedimentauflage, Ablagerungen in der Vorstufe, Zustand und Funktion des Ablaufbauwerks Inaugenscheinnahme halbjährlich,

Räumung der Vorstufe nach Bedarf

11. Ein- und Auslaufwerke Allgemeinzustand, Ablagerungen Inaugenscheinnahme gemäß Herstellerangaben, sonst jährlich".

II.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

ID 180090

ENDE