Mustervordruck zum Prüfbericht für die Sachverständigenüberwachung im Herkunftsbereich "Mineralölhaltiges Abwasser"
- Hessen -

Vom 7. Juli 2011
(StAnz. Nr. 29 vom 18.07.2011 S. 941)



(Prüfbericht zur Anlage 49 der Abwasserverordnung für das Land Hessen)

Bezug: Erlass vom 9. September 2005 (StAnz. S. 3901)

Den nachstehenden Mustervordruck für den Prüfbericht mit Anlage zur Überwachung der anzeigebedürftigen indirekten Einleitungen im Herkunftsbereich "Mineralölhaltiges Abwasser" sowie die zugehörige Mängel- und Hinweisliste führe ich hiermit ein. Die Prüfberichte sind durch die sachverständigen Stellen unter Verwendung des Mustervordrucks zu erstellen. Der Prüfbericht kann auch mit Hilfe der Datenverarbeitung erstellt werden, wenn dabei der Inhalt und die Reihenfolge der in dem Mustervordruck enthaltenen Angaben nicht geändert werden. Der Mustervordruck sowie die zugehörige Mängelliste werden auch auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie im Bereich "Wasser, Anerkennungen, Regelungen" (Adresse www.hlug.de/medien/wasser/anerkennung/regelungen.htm) (red. Anm. Link funktioniert nicht) veröffentlicht.

Der Erlass vom 9. September 2005 (StAnz. S. 3901) wird aufgehoben.

Mustervordrucke

Mängel- und Hinweisliste
e = erheblicher Mangel g = geringfügiger Mangel

I. Mängelliste

Nr. Mängel Bewertung 1 Fristen 1 Bemerkungen
A) ORDNUNGSMÄNGEL      
A010 Anzeige an Wasserbehörde fehlt (Einleitung < 1m3/d; >1m3 mit abZ nach WasBauPVO) e 1 Monat  
A020 Nachweis der Einleitungsmenge (Einleitung < 1 m3/d) fehlt e 3 Monate  
A030 Bedienungs- und Wartungsanleitung der Abscheideranlage fehlt g 3 Monate  
A040 Bedienungs- und Wartungsanleitung der Warnanlage fehlt g 3 Monate Mangel muss behoben sein!
A050 Entwässerungsplan fehlt (einschließlich Höhenangaben) g/e 3 Monate  
A060 Entwässerungsplan gibt nicht den tatsächlichen Stand wieder g/e 3 Monate  
A070 Nachweis der regelmäßigen Entsorgung fehlt/unvollständig e unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
A080 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Abwasserbehandlungsanlage liegt nicht vor (abZ) g/e je nach Mangel  
A085 Abwasserbehandlungsanlage ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) g/e je nach Mangel  
A090 Direkteinleitung ohne Erlaubnis e unverzüglich  
A100 Sonstige Ordnungsmängel (Näheres s. Bemerkungen)   je nach Art des Mangels  
B) MÄNGEL AN DER AB WASSERANFALLSTELLE      
B010 HR-Gerät wird mit zu hoher Temperatur/Druck (60/60) betrieben g/e unverzüglich Nachweis ab sofort erbringen
B020 Kreislaufführung des Waschwassers maschinelle Fahrzeugwäsche fehlt/nicht in Betrieb g/e 3 Monate  
B030 Zusätzliche Wasserbelastung durch Methodik der Entkeimung g/e 3 Monate  
C) EIGENÜBERWACHUNG FÜR ABSCHEIDERANLAGEN      
C010 Gerätschaften zur Eigenkontrolle nicht vorhanden, unvollständig, ungeeignet g/e 1 Monat sofort beschaffen
C020 Sachkundenachweis für die Durchführung der Eigenkontrolle/Wartung liegt nicht vor e 3 Monate Nachweis erbringen
C030 Betriebstagebuch fehlt e 1 Monat Betriebstagebuch anlegen
C040 Betriebstagebuch unvollständig geführt      
C050 Aufzeichnung der Ablesung des Wasserzählers fehlt wenn nicht nachvollziehbar ist, dass sonstiges mineralölhaltiges Abwasser < 1m3/d g/e unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
  Nachweis Stoffeinsatz      
C060 Herstellerangabe über die abscheidefreundliche Wirkung der Wasch- und Reinigungsmittel fehlt e   Nachweise ab sofort vollständig führen
C070 Herstellerangabe über Komplexbildnerfreiheit fehlt e   Nachweise ab sofort vollständig führen
C080 Herstellerangabe über Halogenfreiheit fehlt e   Nachweise ab sofort vollständig führen
C090 Herstellerangaben zur Mineralölfreiheit bei maschineller Fahrzeugreinigung ohne Abscheider fehlt g 3 Monate  
  Monatliche Eigenkontrolle      
C100 Aufzeichnung der Schlammschichtdickenmessung fehlt g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
C110 Aufzeichnung der Leichtflüssigkeitsschichtdickenmessung fehlt g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
C120 Aufzeichnung der Kontrolle Funktion selbsttätiger Abschluss fehlt g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
C130 Aufzeichnung der Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes fehlt g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
  Halbjährliche Wartung      
C140 Aufzeichnung der Maßnahmen der monatlichen Eigenkontrolle fehlt/unvollständig g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
C150 Aufzeichnung zur Reinigung des Koaleszenzmaterials fehlt g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
C160 Aufzeichnung zur Reinigung des Probenahmeschachtes fehlt g unverzüglich Nachweise ab sofort vollständig führen
  Nachweis der erforderlichen Fremdüberwachung      
C170 Nachweis der Generalinspektion nach DIN 1999-100 vor Erstinbetriebnahme fehlt e    
C180 Generalinspektion nicht DIN 1999-100 konform e unverzüglich/1 Monat/je nach Art des Mangels Frist in Abhängigkeit des Sachverständigenbefundes
C190 5-jährige Generalinspektion - Nachweis fehlt/unvollständig e unverzüglich  
C200 Dichtheitsprüfung nicht DIN 1999-100 konform e unverzüglich  
D) TECHNISCHE MÄNGEL      
  Wasserzähler für sonstiges mineralölhaltiges Abwasser      
D010 Separater Wasserzähler oder sonstiger Nachweis fehlt e 3 Monate  
D020 Wasserzähler ist schadhaft e 3 Monate  
  Entwässerungssystem      
D030 Fehlanschlüsse im Zulauf des Abscheiders      
D040 Sanitäres Abwasser wird über Abscheideranlage geführt e 3 Monate Sanierungskonzept vorlegen
D050 Sonstige Fehlanschlüsse e 3 Monate Sanierungskonzept vorlegen
D060 Probenahme- und Inspektionsmöglichkeit fehlt nach DIN 1999-100 g 1 Jahr DIN 1999-100
D070 Probenahmemöglichkeit schadhaft g 1 Jahr Sanierungskonzept
D080 Waschplatz besitzt keinen definierten Ablauf g/e 3 Monate Sanierungskonzept vorlegen
D090 Fehlanschluss der Abwasseranlage an RW-Kanal, wenn Bereich des Waschplatzes nicht an die Kanalisation angeschlossen Warnanlage (falls keine Überhöhung vorhanden) e unverzüglich  
D100 Warnanlage Leichtflüssigkeitsschichtdicke fehlt g/e 1 Monat falls Warnanlage unverzichtbar, muss Maßnahme zumindest eingeleitet sein


Nr. Mängel Bewertung 1 Fristen 1 Bemerkungen
  Entwässerungssystem      
D110 Optische Anzeige leuchtet nicht e 1 Monat Mangel muss behoben sein
D120 Akustische Anzeige spricht nicht an e 1 Monat Mangel muss behoben sein
D130 Warnanlagensensor falsch montiert e 1 Monat Mangel muss behoben sein
D140 Sensor oder Sensoraufhängung defekt e 1 Monat Mangel muss behoben sein
D150 Sensor nicht EX-geschützt/nicht EX-geschützt installiert Schlammfang (S) e unverzüglich Mangel muss behoben sein
D160 Schlammfang fehlt e 3 Monate Sanierungskonzept muss vorliegen
D170 Schlammfang ist zu klein bemessen e 3 Monate Sanierungskonzept muss vorliegen
D180 Prallblech fehlt e 1 Monat  
D190 Schlammfang besitzt keine Beschichtung (Neuanlagen ab 2003) e je nach Bauzustand  
D200 Schlammfangbeschichtung schadhaft g/e 3 Monate bis 1 Jahr Dichtheitsnachweis erforderlich
D210 Rohreinbindung ist schadhaft (Fugenbereich) e 3 Monate bis 1 Jahr Dichtheitsnachweis erforderlich
D220 Schlammfangwandung ist schadhaft (Risse) e 3 Monate bis 1 Jahr Dichtheitsnachweis erforderlich
D230 Schlammfang ist offensichtlich undicht (unter Bemerkungen angeben, wie festgestellt e 3 Monate bis 1 Jahr Dichtheitsnachweis erforderlich
D240 Schlammfang besitzt einen nicht DIN-konformen Zulauf e 3 Monate bis 1 Jahr  
D250 Schlammfang ist überfüllt (mehr als 50 %) e 1 Monat Nachweis über Entleerung/Entsorgung ist vorzulegen
D260 Schlammfangwasser läuft nicht ab e sofort zu beheben Sanierungskonzept
D270 Schachtabdeckung ist schadhaft e sofort zu beheben  
D280 Schachtabdeckung mit Lüftung e sofort zu beheben  
D290 Schachtaufbau ist schadhaft Abscheider e 3 Monate Dichtheitsnachweis erforderlich
D300 Abscheider fehlt e 3 Monate Sanierungskonzept; erforderlichenfalls Sofortmaßnahmen
D310 Abscheider verfahrenstechnisch ungeeignet e 3 Monate  
D320 Abscheider ist zu klein bemessen (Dimensionierung nach DIN EN 858/DIN 1999-100/DIN 1999-101) g/e wenn e: 3 Monate Sanierungskonzept, wenn g: 1 Jahr
D330 Abscheider besitzt keine selbsttätige Verschlusseinrichtung e 3 Monate Sanierungskonzept
D340 Selbsttätige Verschlusseinrichtung ist schadhaft e 3 Monate  
D350 Schwimmerführung ist schadhaft e 3 Monate Sofortmaßnahmen
D360 Teller vom Schwimmer ist defekt/verschmutzt e unverzüglich Sofortmaßnahmen
D370 Schwimmer schadhaft e 3 Monate Sofortmaßnahmen
D380 Sonstige Schäden g/e je nach Mangel  
D390 Abscheider ist überfüllt (mehr als 4/5 Speichermenge) e unverzüglich  
D400 Wasser aus Abscheider läuft nicht ab e unverzüglich  
D410 Abscheiderwandung ist schadhaft (Risse) e unverzüglich Dichtheitsprüfung erforderlich
D420 Abscheider besitzt keine Oberflächenbeschichtung e unverzüglich Sanierungskonzept
D430 Oberflächenschutz des Abscheiders ist schadhaft g/e   wenn e: Dichtheitsprüfung erforderlich
D440 Abscheider besitzt einen nicht DIN-konformen Zulauf e 3 Monate bis 1 Jahr Sanierungskonzept
D450 Rohreinbindung Ab-/Zulauf ist schadhaft (Fugen) e unverzüglich Dichtheitsprüfung erforderlich
D460 Offensichtliche Undichtigkeiten e unverzüglich Dichtheitsprüfung erforderlich
D470 Schachtabdeckung ist schadhaft (=> Unfallgefahr!) e sofort zu beheben Sofortmaßnahmen
D480 Schachtabdeckung mit Lüftung e unverzüglich Sofortmaßnahmen
D490 Koaleszenzmaterial im Koaleszenzabscheider fehlt e unverzüglich Sofortmaßnahmen
D500 Koaleszenzmaterial ist verschmutzt/defekt e unverzüglich  
D510 Zulauf- und/oder Ablaufeinrichtungen sind korrodiert e 3 Monate Sofortmaßnahmen
D520 Schachtaufbau schadhaft e unverzüglich Dichtheitsprüfung erforderlich
D530 Wartungsöffnung falsch montiert; Wartung/Überprüfung/Reparatur nicht durchführbar e 3 Monate  
D540 Typenschild fehlt/unvollständig/nicht lesbar e unverzüglich  
D545 Probenahmeeinrichtung (Schacht) nach DIN 1999-100 fehlt g 3 Monate Siehe Empfehlung Leitfaden Ziffer 5
  Sonstige Abwasserbehandlungsanlagen      
D550 Sonstige Abwasserbehandlungsanlage fehlt, obwohl erforderlich e unverzüglich Sanierungskonzept
D560 Sonstige Abwasserbehandlungsanlage ist zu klein bemessen e unverzüglich Sanierungskonzept
D570 Sonstige Abwasserbehandlungsanlage verfahrenstechnisch ungeeignet e unverzüglich Sanierungskonzept
D580 Eigenkontrolle und Wartung nicht bzw. unvollständig nach Bescheid-/ Herstellervorgabe durchgeführt      
E) SONSTIGE MÄNGEL      
E010       werden in Spalte Bemerkungen eingetragen

II. Ergänzende Hinweise für die Wasserbehörde 2

H1 Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (mit offensichtlichen Mängeln) im Einzugsbereich der Abscheideranlage
H2 Abscheider dient auch der Entwässerung von Betankungsflächen
H3 Befestigung des Waschplatzes ist augenscheinlich nicht flüssigkeitsdicht
H4 Nachweise zur Dichtheit der Zu- und/oder Ablaufleitungen liegen nicht vor
H5 Möglichkeiten zur Minimierung der Schadstofffracht sind augenscheinlich nicht ausgeschöpft

_____________
1) Es wird auf Beobachtungen der Sachverständigen hingewiesen, die nicht zur Prüfung gemäß § 1 Abs. 2 der Indirekteinleiterverordnung gehören, jedoch für den Betreiber und die Wasserbehörde von Bedeutung sind und vom Sachverständigen ohne besonderen Aufwand gemacht werden können.

2) Die Einstufung sowie die Frist werden durch die Sachverständigen im Einzelfalle geprüft und erforderlichenfalls geändert

ENDE