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| Internationale Kommission zum Schutz des Rheins Commission Internationale pour la Protection du Rhin Internationale Commissie ter bescherming van de Rijn |
INTERNATIONALER WARN- UND ALARMPLAN RHEIN *
69. Plenarsitzung - 30. Juni/1. Juli 2003 - Bonn
Stand: 1. Januar 2005
Die Rheinanliegerstaaten sind in der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins und in Zusammenarbeit mit den Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar über folgenden Warn- und Alarmplan Rhein übereingekommen.
1. Allgemeines
1.1 Ziel des Warn- und Alarmplanes ist, plötzlich im Rheineinzugsgebiet auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte des Rheins nachteilig beeinflussen könnten, weiterzumelden und die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und Stellen weitestgehend unter Nutzung des Rheinalarmmodells (Fließzeitmodell) zu warnen, sodass
Darüber hinaus sollten Schadensfälle, die großes öffentliches Interesse erwarten lassen, als Information weitergemeldet werden.
1.2 Beteiligt sind 7 so genannte Internationale Hauptwarnzentralen (IHWZ, siehe Anlage 1): Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt (R1), Prdfecture du Bas-Rhin, Strasbourg (R2), Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg, Karlsruhe (R3), Wasserschutzpolizeistation Wiesbaden (R4), Wasserschutzpolizeistation Koblenz (R5), Bezirksregierung Düsseldorf (R6), Rijkswaterstaat directie Oost-Nederland, Arnhem (R7), sowie das Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (S).
1.3 Zuständig (Anlage 2) für die Erstmeldung ist die IHWZ, auf deren Gebiet sich der Unfall ereignet hat. Diese Zuständigkeit geht nur dann auf eine andere IHWZ über, wenn eine telefonische Absprache nicht möglich oder der Unfallort nicht bekannt ist. Falls die Zuständigkeit nicht eindeutig feststeht, haben sich die betroffenen IHWZ so schnell wie möglich abzustimmen, wer den Fall weiterbearbeitet.
1.4 Die Meldung kann als "Warnung" oder als "Information" durchgegeben werden. Bei ernstlicher Gewässerverschmutzung ergeht immer eine "Warnung".
1.5 Sowohl Fax-Meldungen als auch telefonische Meldungen sollen immer genau dem Meldemuster (Anlage 3) folgen.
1.6 Bei Erstmeldung werden mindestens die Punkte A bis H des Meldemusters weitergegeben. Falls es sich um eine Verunreinigung mit unbekannten Stoffen handelt, kann auf die Angaben E und F in der Erstmeldung verzichtet werden, um eine Verzögerung in der Alarmierung zu umgehen. Die Punkte J bis L sind erforderlichenfalls so schnell wie möglich nachzumelden.
1.7 Es muss dafür gesorgt sein, dass die IHWZ im Alarmfall ständig ausreichend mit qualifiziertem Personal besetzt ist, das über die Vorgänge informiert ist. Die Unterlagen des Warn- und Alarmdienstes sowie ein Handbuch oder eine Datenbank über gefährliche Güter mit einer Liste der Kennzeichnungen (CAS) sollen immer in Reichweite sein (Literaturverzeichnis siehe Anlage 4).
1.8 Von jedem Alarm wird an allen IHWZ ein chronologisches Protokollbuch geführt. Das Protokollbuch beinhaltet Folgendes:
1.9 Der Internationale Warn- und Alarmdienst "Rhein" ändert nichts an den bestehenden regionalen und landesinternen Warnplänen. Meldungen des Internationalen Warn- und Alarmdienstes "Rhein" werden von den zuständigen IHWZ sofort an die regionalen und landesinternen Warndienste weitergeleitet.
1.10 Die Rufnummern der IHWZ und des Sekretariats sowie die internationalen Vorwahlnummern sind der Anlage 6 zu entnehmen. Änderungen der Fax- und Telefonnummern sind den IHWZ und dem Sekretariat unverzüglich mitzuteilen.
1.11 Bei Überschreiten der in Anlage 5 gelisteten Orientierungswerte erfolgt in der Regel eine Information gemäß Warn- und Alarmplan.
2. Fax-Meldungen
2.1 Die zuständige IHWZ gibt die Erstmeldung per Fax so schnell wie möglich an alle unterliegenden Hauptwarnzentralen weiter.
Wenn der Unfallort bekannt ist, wird die Meldung an alle auf der Strecke unterhalb des Unfallortes zuständigen IHWZ sowie an das IKSR-Sekretariat abgesetzt. Falls der Unfallort nicht eindeutig bekannt ist, geht die Meldung ("Suchmeldung" - "Avis de recherche" - "Zorkactie") an alle IHWZ, Unterlieger und Oberlieger, sowie an das IKSR-Sekretariat.
Schadensereignisse in der Saar und der Mosel werden nur dann im Rahmen des "Warn- und Alarmdienst Rhein" weitergeleitet, wenn von den Unfällen ein Einfluss auf den Rhein erwartet wird. R5 speist die rheinrelevanten Schadensereignisse in den "Warn- und Alarmdienst Rhein" ein.
2.2 Fax-Rückfragen und -Antworten gehen direkt an die betreffende IHWZ und nachrichtlich an alle IHWZ, Unterlieger und Oberlieger, die auch die über Fax ausgelöste Meldung empfangen haben, sowie an das IKSR-Sekretariat.
2.3 Die Empfänger von Fax-Meldungen, -Rückfragen und -Antworten sollen erkennbar sein (die Abkürzungen gemäß Anlage 1 sind zu verwenden).
2.4 Eine Fax-Meldung beginnt mit:
SOS - Rhin - SOS - Rhein - SOS - Rijn - SOS
trés urgent - eilt sehr - spoed
Alarme - Warnung - Waarschuwing
ou/oder/of
Information - Information - Informatie
2.5 Für eine Fax-Meldung soll die elektronische Word-Maske verwendet werden.
2.6 Nach der Auslösung einer Warnung soll(en) die IHWZ, die die Warnung empfangen hat (haben), durch Rückmeldung den Auslöser per Fax unterrichten, die Warnung empfangen und verstanden zu haben. Falls diese Rückmeldung nicht innerhalb von einer Stunde erfolgt, soll die auslösende Stelle die Warnung wiederholen.
3. Telefonische Meldungen (nur bei Ausfall der Faxgeräte)
3.1 Die zuständige IHWZ (Zuständigkeit siehe Anlage 2) gibt die Meldung telefonisch nach dem Stafetten-Modell an die nächstbetroffene(n) Hauptwarnzentrale(n) weiter: In besonderen Fällen kann die Meldung auch gegen die Hauptfließrichtung durchgegeben werden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies erforderlich machen. Doppelmeldungen sind zu vermeiden.
3.2 Im Falle einer Verschmutzung in der Schweiz gibt nur die IHWZ Basel die Meldung an die IHWZ Karlsruhe weiter. Die IHWZ Straßburg empfängt ebenfalls die Meldung aus Basel, leitet sie aber nicht an Karlsruhe weiter.
3.3 Im Falle eines Unfalls im Zuständigkeitsgebiet der IHWZ Karlsruhe werden die IHWZ Basel und Straßburg, sofern sie "Unterlieger" des Unfalls sind, sowie die IHWZ Koblenz direkt von Karlsruhe aus benachrichtigt. In diesem Fall erübrigt sich die Weiterleitung der Meldung durch Basel und Straßburg.
3.4 Im Falle einer Verschmutzung im Zuständigkeitsgebiet (Anlage 2) der IHWZ Karlsruhe gibt nur die IHWZ Karlsruhe die Meldung an die IHWZ Koblenz weiter. Die IHWZ Wiesbaden empfängt ebenfalls die Meldung aus Karlsruhe, leitet sie aber nicht an Koblenz weiter.
3.5 Im Falle eines Unfalls im Zuständigkeitsgebiet (Anlage 2) der IHWZ Koblenz werden die IHWZ Karlsruhe und Wiesbaden, sofern sie "Unterlieger" des Unfalls sind, sowie die IHWZ Düsseldorf direkt von Koblenz aus benachrichtigt. In diesem Fall erübrigt sich die Weiterleitung der Meldung durch Karlsruhe und Wiesbaden.
3.6 Schadensereignisse in der Saar und der Mosel werden nur dann im Rahmen des "Warn- und Alarmdienst Rhein" weitergeleitet, wenn von den Unfällen ein Einfluss auf den Rhein erwartet wird. R5 speist die rheinrelevanten Schadensereignisse in den "Warn- und Alarmdienst Rhein" ein.
4. Entwarnung
4.1 Sobald nach einer "Warnung" die Gefahrenlage vorüber ist, wird der Alarm durch aufeinanderfolgende Teilstreckenentwarnungen per Fax aufgehoben (Meldemuster, Punkte L bis O). Die Entwarnung geht an alle IHWZ, Unterlieger und Oberlieger, die auch die durch Fax ausgelöste Meldung empfangen haben, sowie an das Sekretariat der Internationalen Kommission. Die Empfänger sollen erkennbar sein.
4.2 Auf den Strecken, für die zwei IHWZ zuständig sind, klären diese die Entwarnung vorher miteinander ab.
4.3 Sobald eine Teilstreckenentwarnung stattgefunden hat, übernimmt die nächste unterliegende IHWZ die Rolle des Auslösers.
| Anlage 1 |
| Zuständigkeitsbereiche der IHWZ nach Warn- und Alarmplan Rhein | Anlage 2 |
| Internationaler Warn- und Alarmplan "Rhein" | Anlage 3 |
Meldemuster für die Weiterleitung der Meldung
| SOS - Rhein - eilt sehr - - Warnung - oder - Information - |
| (A) | + A 1 | Meldende IHWZ R.... M.... | |
| + A 2 | Name der meldenden Person ........................................................................ | ||
| + A 3 | Datum .......................................................................... | ||
| + A 4 | Uhrzeit .......................................................................... | ||
| (B) | Unfallstelle | ||
| + B 1 | Name des Unfallortes .......................................................................... | ||
| + B 2 | Gewässer ............................................................................ | ||
| + B 3 | Uferseite links/rechts/Mitte ....................................................................... | ||
| + B 4 | Flusskilometer .......................................................................... | ||
| (C) | Unfallzeitpunkt | ||
| + C 1 | Datum .......................................................................... | ||
| + C 2 | Uhrzeit .......................................................................... | ||
| (D) | Unfallart | ||
| + D | (z.B.: Betriebsstörungen, Schiffsunfälle...) | ||
| (E) | Unfallstoff | ||
| + E 1 | Name des Stoffes ....................................................................... | ||
| + E 2 | Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes (CAS.) | ||
| (F) | + F 1 | In das Wasser gelangte Menge ................... t oder m3 | |
| + F 2 | Einfließdauer ...................................... Stunden | ||
| (G) | Bereits festgestelltes Ausmaß der Verschmutzung des Gewässers | ||
| + G 1 | Fischsterben | ja/nein | |
| + G 2 | Verfärbung des Wassers | ja/nein | |
| + G 3 | Geruchsentwicklung | ja/nein | |
| Bei schwimmenden Stoffen | |||
| + G 4 | Länge ................... m | ||
| + G 5 | Breite ................... m | ||
| (H) | + H 1 | Wasserstand ................... cm, | Pegelstation ......................... |
| + H 2 | Abfluss ................... m3/s | ||
| + H 3 | Fließgeschwindigkeit ................... km/h
| ||
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Bei späteren Meldungen über den Unfall können die bei Sachverständigen eingeholten zusätzlichen Auskünfte weitergeleitet werden: | |||
| (I) | + I 1 Getroffene Maßnahmen
.................................................................................................................................................... Reaktion der Medien .................................................................................................................................................... | ||
| (J) | Daten über die Konzentrationen des Unfallstoffes im Gewässer | ||
| + J 1 | Berechnet .................... mg/l | ||
| + J 2 | Gemessen .................... mg/l | ||
| (K) | Auswirkungen auf die Wassergüte
(z.B.: Sauerstoffmangel, Fischsterben, Farbe, Geruch, Schädlichkeit für den Menschen, für Tiere und Pflanzen) ................................................................................................................................................................ | ||
| Sobald die Gefahrenlage vorüber ist, ist nach einer Warnung folgende Meldung abzugeben: | |||
| - SOS - Rhein - - eilt sehr - - Entwarnung - | |||
| (L) | + L 1 | Meldende IHWZ R ... M ... | |
| + L 2 | Name der meldenden Person .................... | ||
| + L 3 | Datum .................... | ||
| + L 4 | Uhrzeit .................... | ||
| (M) | Unfallstelle | ||
| + M 1 | Name des Unfallortes ........................................ | ||
| + M 2 | Gewässer ........................................ | ||
| + M 3 | Uferseite links/rechts/Mitte ........................................ | ||
| + M 4 | Flusskilometer ........................................ | ||
| (N) | Unfallzeitpunkt | ||
| + N 1 | Datum ........................................ | ||
| + N 2 | Uhrzeit ........................................ | ||
| (O) C | Entwarnung | ||
| + O 1 | Entwarnte Strecke von .................... km bis .................... km | ||
| + O 2 | Begründung der Entwarnung ........................................ | ||
| Literaturverzeichnis | Anlage 4 |
| Orientierungswerte für den Internationalen Warn- und Alarmplan "Rhein" | Anlage 5 |
Unter Berücksichtigung der trinkwasserrelevanten Schwellenwerte wird die Anwendung von Orientierungswerten auf der Basis nachfolgender Erwägungen vorgeschlagen:
Im Einzelnen führt die Umrechnung der Konzentrationserhöhungen der Orientierungswerte bei den einzelnen Stoffen zu folgenden Frachten für die Auslösung des Internationalen Warn- und Alarmplans "Rhein":
| Orientierungswerte | ||
| Stoff | Tagesfracht | sich ergebende Konzentrationserhöhung in Lobith in der Tagesmischprobe |
| kg | μg/l | |
| Arsen | 500 | 5 |
| Beryllium | 100 | 1 |
| Cadmium | 300 | 3 |
| Organische Mikroverunreinigungen (Einzelstoffe) | 300 | 3 |
| PAK (Einzelstoffe) | 50 | 0,5 |
| PCB (Einzelstoffe) | 10 | 0,1 |
| Pestizide (Einzelstoffe) | 50 | 0,5 |
| Quecksilber | 100 | 1 |
| Selen | 500 | 5 |
| Cyanid | 500 | 5 |
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Für die Radioaktivität gilt folgendes: | ||
| Parameter | Aktivität | |
| GBq | Bq/l | |
| Gesamt-Alpha | 20 | 0,2 |
| Gesamt-Beta | 200 | 2,0 |
| Tritium | 10000 | 100 |
Eine einmalige Einleitung dieser Frachten führt an der Messstelle Lobith bei mittlerem Niedrigwasser zu den oben genannten Konzentrationserhöhungen. Bei länger andauernden Ereignissen gilt das Gleiche, wenn täglich diese Fracht eingeleitet wird.
Unbeschadet der hier festgelegten Orientierungswerte sind Vorfälle, die Auswirkungen auf die Wassergüte haben können oder öffentlichkeitswirksam sind, weiterhin gemäß Internationalem Warn- und Alarmplan "Rhein" zu melden.
Es ist zudem selbstverständlich, dass auch durch Messungen festgestellte Überschreitungen der Orientierungswerte zu Meldungen gemäß Alarmplan führen können.
Unabhängig von den zuvor angegebenen Orientierungswerten, die die Weiterleitung von Information/Warnungen auf der gesamten Rheinschiene betreffen, können Bedürfnisse (z.B. im Unfallnahbereich) damit nicht abgedeckt werden. Diese Bedürfnisse sind in lokalen bzw. regionalen Warn- und Alarmplänen zu präzisieren.
| Internationaler Warn- und Alarmdienst "Rhein" Adressenliste | Anlage 6 |
Adressenliste (Stand/date: = 01.01.2005)
Internationale Telefon-/Telefaxvorwahl
| CH | 0041 |
| D | 0049 |
| F | 0033 |
| L | 00352 |
| B | 0032 |
| NL | 0031 |
Hauptwarnzentralen:
(R1) BASEL
Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt
Hochberger Str. 158
CH-4019 Basel
| Rufnummer: | +41 (61) 2 67 73 00 (24 h besetzt)/ (24 h sur 24) |
| oder: | +41 (61) 2 67 73 01 |
| Telefax: | +41 (61) 6 39 22 11 (24 h besetzt)/ (24 h sur 24) |
| E-Mail: | bdaue@bs.ch |
(R2) STRASSBURG
Préfecture du Bas-Rhin
Service Départemental de la Protection Civile
Petit Broglie
F-67073 Strasbourg Cedex
| Rufnummer: | +33 (3) 88 21 67 68 (24 h besetzt)/ (24 h sur 24) |
| und fragen nach "Protection Civile" | |
| Telefax: | +33 (3) 88 21 67 04 |
(R3) KARLSRUHE
Landespolizeidirektion Karlsruhe
IHWZ R 3
Durlacher Allee 31-33
D-76131 Karlsruhe
| Rufnummer: | +49 (721) 6 66 33 33 (24 h besetzt)/(24 h sur 24) |
| oder: | |
| Telefax: | T+49 (721) 6 66 31 96 (24 h besetzt)/(24 h sur 24) |
| E-Mail: | poststelle@lpdka.bwl.de |
(R4) WIESBADEN
Wasserschutzpolizeistation Wiesbaden
IHWZ R 4
Maaraue
D-55252 Mainz-Kastel
| Rufnummer: | + 49 (61 34) 55 66-0 (24 h besetzt)/(24 h sur 24) |
| oder: | |
| Telefax: | +49 (61 34) 55 66-40 (24 h besetzt)/ (24 h sur 24) |
(R5) KOBLENZ
Wasserschutzpolizeistation Koblenz
IHWZ R5
Emser Straße 21
D-56076 Koblenz
| Rufnummer: | +49 (2 61) 9 73 00 06 (24 h besetzt)/(24 h sur 24) |
| Telefax: | +49 (2 61) 9 73 00 08 (24 h besetzt)/ (24 h sur 24) |
(R6) DÜSSELDORF
Bezirksregierung Düsseldorf
IHWZ R6
Postfach 30 08 65
D-40408 Düsseldorf
| Rufnummer: | +49 (2 11) 4 75-26 80 bis/jusqu`á 26 85 (24 h besetzt)/(24 h sur 24) |
| Telefax: | +49 (2 11) 4 75-26 90 (24 h besetzt)/(24 h sur 24) |
(R7) ARNHEIM
Rijkswaterstaat directie Oost-Nederland
Gildemeestersplein 1
NL-6800 ED Arnhem
| Rufnummer: | +31 (26) 3 64 06 50 (24 h besetzt)/24 h sur 24) |
| Telefax: | +31 (26) 3 62 03 22 +31 (24) 3 73 27 12 (bitte immer beide Faxnummern anwählen/ priäre de composer toujours les deux numdros de tdldcopieur) |
Internationale Kommission zum Schutz des Rheins:
(S) SEKRETARIAT
Postfach 20 02 53
D-56002 Koblenz
| Telefon: | +49 (2 61) 94.252 0 |
| Telefax: | +49 (2 61) 94.252 52 |
| E-Mail: | Marc.Braun@IKSR.de |
(E) Kommission der Europäischen Gemeinschaften
200, rue de la loi
B-1049 Bruxelles
| Telefon | 32 (2) 2 96 86 85 |
| oder: | +32 (2) 2 99 11 11 |
| Telefax: | +32 (2) 2 96 88 25 |
| ENDE | |