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Blaue Richtlinie - Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer - Ausbau und Unterhaltung
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 18. März 2010
(MBl.NRW. Nr. 10 vom 31.03.2010 S. 203)
Gl.-Nr.: 772
1 Einleitung
Ziel dieser Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, zu beschreiben, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können, ohne dabei Aspekte wie den ordnungsgemäßen Abfluss, den Hochwasserschutz sowie die angrenzenden Flächennutzungen zu vernachlässigen.
Die seit Dezember 2000 geltende Wasserrahmenrichtlinie ( WRRL) der Europäischen Gemeinschaft, die zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt wurde, formuliert für die Gewässer als grundsätzliche Bewirtschaftungsziele den "guten ökologischen Zustand" bzw. das "gute ökologische Potenzial". Die WRRL bildet die formale und rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer.
Die WRRL unterscheidet bei den Oberflächengewässern natürliche Gewässer, für die der "gute ökologische Zustand" als Ziel gilt, und "erheblich veränderte" sowie "künstliche" Gewässer, für die das "gute ökologische Potenzial" auschlaggebend ist. Die vorliegende Richtlinie gilt grundsätzlich für alle drei Gewässerkategorien. Die Festlegung des jeweils zu erreichenden Bewirtschaftungsziels ist das Ergebnis einer Abwägung zwischen wasserwirtschaftlichen Vorgaben und den Nutzungsansprüchen. So entziehen sich z.B. Gewässer in Innenstadtbereichen oder Schifffahrtskanäle sowie künstliche Entwässerungsgräben aufgrund ihrer Funktion einer naturnahen Entwicklung im engeren Sinne, obwohl auch für diese Gewässer das Ziel "gutes ökologisches Potenzial" gilt. Für den Teilaspekt der gewässerstrukturellen Ziele wird im Folgenden der Begriff "Entwicklungsziel" verwendet.
Diese Richtlinie trifft keine Bewirtschaftungsentscheidungen. Die Richtlinie enthält keine Vorgaben, wo und in welchem Umfang die Gewässer strukturell zu verbessern sind. Diese Vorgaben ergeben sich aus dem für das jeweilige Gewässer gesetzten Bewirtschaftungsziel. In der vorliegenden Richtlinie wird vielmehr verdeutlicht, wie die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden können.
Die Richtlinie beschreibt Planungsgrundsätze und Planungsinstrumente und informiert über Planungsabläufe und das methodische Vorgehen bei der naturnahen Entwicklung der Gewässer. Für die bestehenden Planungsinstrumente wird aufgezeigt, in welcher Weise Leitbilder, Ist-Zustandserfassungen, Entwicklungsziele und Maßnahmen im Spannungsfeld von ökologischen Erfordernissen, konkreten Nutzungsansprüchen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen so aufeinander abgestimmt werden, dass die vielfältigen Belange möglichst in Einklang gebracht werden können. Diese Abwägung ist in besonderem Maße an Fließgewässern erforderlich, bei denen neben der ökologischen Funktionsfähigkeit weitere unverzichtbare Aspekte (landwirtschaftliche, gewerbliche Nutzungen, Siedlungsgebiete, Hochwasserschutz, Naherholung etc.) zu berücksichtigen sind.
Die Richtlinie gibt konkrete Hinweise und Empfehlungen für die naturnahe Unterhaltung, den naturnahen Ausbau und die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer. Dabei stellt sie eigendynamische Prozesse, unterstützt durch planvolle und zielgerichtete Gewässerunterhaltung in den Vordergrund. Mit der Beschreibung gewässertypischer Maßnahmen bietet sie Anregungen für die praktische Arbeit vor Ort. Dadurch wird die Praxisnähe und Anwendbarkeit der Richtlinie gestärkt.
Bei der Auswahl der Maßnahmen wird deutlich, wann auf die eigendynamische Entwicklungsfähigkeit der Gewässer mit ihren Auen gesetzt werden kann und wann nur bauliche Maßnahmen zielführend sind. Die hohe Bedeutung der Eigendynamik für naturnahe Bäche und Flüsse wird dargestellt und ebenso werden Möglichkeiten und Grenzen dieser eigendynamischen Prozesse aufgezeigt.
Zur Entwicklung vielfältiger, naturnaher Gewässerstrukturen ist ein gewässertypkonformer Entwicklungsraum erforderlich. Der Raumanspruch für diesen "Entwicklungskorridor" wird fachlich hergeleitet und in seiner Größenordnung benannt. Für intensiv genutzte Lagen werden die Restriktionen und die mit ihnen verbundenen - häufig stark reduzierten - Entwicklungsoptionen aufgezeigt.
Die Neuauflage der Richtlinie ist im Wesentlichen in den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen - fußend auf der WRRL - wie auch neuen Wissensständen im Bereich der Gewässertypologie begründet. Daraus folgte eine weitreichende Aktualisierung der entsprechenden Kapitel. Zudem wurden die umfassenden Erfahrungen aus umgesetzten Projekten sowie den Erkenntnissen zu einer geänderten Unterhaltungspraxis Rechnung getragen, die die eigendynamischen Entwicklung und deren Potenziale in den Vordergrund rücken.
Die Richtlinie wendet sich vor allem an die Unterhaltungs- und Maßnahmenträger, Verbände, Behörden und Planungsbüros, die sich mit Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau befassen.
Im Einzelnen haben sich folgende Aspekte geändert oder sind ergänzt worden:
2 Rechtliche Grundlagen
Eine umfassende Kommentierung der einschlägigen rechtlichen Grundlagen zur Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern, wie zuletzt in der Vorauflage der gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft IV B 8 - 2512 - 2298 vom 06.04.1999 [SMBl. NRW. 772] veröffentlichten Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen (abgedruckt im MBl. NRW. Nr. 39 vom 18.06.1999 S. 716 ff.), kann gegenwärtig nicht erfolgen. Die Förderalismusreform 2006 hat die Gesetzgebungsbefugnisse im Umweltschutz neu geordnet. Insbesondere im Wasser- und Naturschutzrecht sind die Regelungsbefugnisse des Bundes erheblich erweitert worden. Im Gegenzug haben die Länder die Möglichkeit gewonnen, in den genannten Bereichen von den Regelungen des Bundes durch Landesgesetze abzuweichen, soweit nicht bestimmte "abweichungsfeste" Teilbereiche betroffen sind (vgl. hierzu Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nrn. 3 und 5 Grundgesetz).
Der Bund hat inzwischen von seinen erweiterten Gesetzgebungsbefugnissen Gebrauch gemacht und die rechtlichen Grundlagen für das Wasser- und Naturschutzrecht umfassend neu geordnet. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt [BGBl.] Teil I Nr. 51 vom 6. August 2009, S. 2585) ist unter anderem das bislang gültige Wasserhaushaltsgesetz ( WHG) vollständig neu gefasst worden. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2542) hat der Bund ferner das Bundesnaturschutzgesetz in eine bundesrechtliche Vollregelung umgewandelt.
Das neue WHG und das neue BNatSchG treten jeweils am 1. März 2010 in Kraft.
Für die Länder besteht damit die Handlungsoption, bis zum Inkrafttreten des neuen WHG am 01.03.2010 eigene Regelungskonzeptionen zu verwirklichen bzw. abweichende Regelungen zu erlassen, soweit nicht bestimmte "abweichungsfesten Kerne" betroffen sind und ferner keine EU-rechtlichen Vorgaben bestehen.
Die Abweichungsgesetzgebung steht im (politischen) Ermessen des jeweiligen Landesgesetzgebers.
Auf Grund der Neuordnung des WHG und des BNatSchG ist eine Gesamtnovellierung des Landeswassergesetzes und des Landschaftsgesetzes unter gleichzeitiger Aufhebung des jeweiligen Normenbestandes unumgänglich. Diese Arbeiten können in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr realisiert werden. Um zu verhindern, dass zum 1. März 2010 bewährtes Landesrecht außer Kraft tritt, ist beabsichtigt, noch in der laufenden Legislaturperiode von der Möglichkeit der Abweichungsgesetzgebung Gebrauch zu machen, um sicherzustellen, dass in besonders vollzugsrelevanten Bereichen bestehendes Landeswasser- und Landschaftsrecht auch nach dem 1. März 2010 fortgilt. Parallel wird eine Gesamtnovelle des LWG und des LG vorbereitet. Diese soll dem Landtag NRW möglichst zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zugeleitet werden. Bestehende Rechtsverordnungen und veröffentlichte Erlasse auf Landesebene werden in der nächsten Legislaturperiode ebenfalls überprüft und sukzessive angepasst.
Für den Übergangszeitraum, d. h. bis zum 28. Februar 2010 findet das bisherige WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), Anwendung. Dies gilt auch für das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (Gesetz- und Verordnungsblatt [GV.] NRW S. 926, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes, der Landesbauordnung und des Landesabfallgesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 708). Ferner gelten bis zum 28. Februar 2010 das bisherige BNatSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.03.2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) und das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. 2007 S. 226) fort.
Mit Blick auf die noch vorzunehmende Gesamtnovellierung des derzeit gültigen Landeswassergesetzes muss eine umfassende Kommentierung insbesondere der einschlägigen Vorschriften im neuen WHG zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben, weil das neue WHG durch das künftige Landeswassergesetz ergänzt bzw. konkretisiert oder von ihm durch Landesrecht abgewichen wird. Aus diesem Grund kann an dieser Stelle nur ein kurzer Überblick über die im neuen WHG enthaltenen Vorschriften zur Gewässerunterhaltung und zum Gewässerausbau erfolgen.
Allgemein kann zum neuen WHG festgehalten werden, dass die Regelungsinhalte in seinen einzelnen Kapiteln sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Sie reichen von sehr abstrakten wasserwirtschaftlichen Grundsätzen bis hin zur vollständigen Übernahme aus einzelnen Landeswassergesetzen bzw. einer Kombination mehrerer Länderregelungen. An relativ vielen Stellen enthält das neue WHG Öffnungsklauseln zu Gunsten der Länder. Da sich das WHG ferner bei sog. Vollzugsergänzungsregelungen sehr zurückhält, verbleiben den Ländern weiterhin wichtige und eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten.
Vorschriften zur Unterhaltung und zum Ausbau von Gewässern finden sich im neuen WHG im Wesentlichen in den Kapiteln 2 und 3. Während § 6 WHG neue Fassung (n. F.) allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung regelt und den geltenden § 1a WHG ablöst, finden sich die besonderen Vorschriften zur Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer in den Abschnitten 2 bis 4 des zweiten Kapitels des WHG n. F. Abschnitt 2 (§§ 25 bis 42 WHG n. F.) enthält für oberirdische Gewässer geltende, die bisherigen §§ 23 bis 30 WHG ablösende Vorschriften, insbesondere über Bewirtschaftungsziele (§§ 27 bis 31 WHG n. F.), Unterhaltung (§§ 39 bis 42 WHG n. F.) sowie neue Vorschriften über Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung, bestimmte Anlagen, WasserAbfluss und Gewässerrandstreifen (§§ 33 bis 38 WHG n. F.).
Die Vorschriften über die Bewirtschaftungsziele (§§ 27 bis 31 WHG n. F.) entsprechen, weil es sich insoweit um verbindliche Vorgaben der Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG) - sog. Wasserrahmenrichtlinie - handelt, im Wesentlichen den derzeit gültigen §§ 25a bis 25d WHG. Umfassender als bislang in § 28 WHG geregelt, ist der Gegenstand der Gewässerunterhaltung (§ 39 WHG n. F.). Erwähnenswert hierbei ist, dass der Katalog der zur Gewässerunterhaltung gehörenden Tätigkeiten ( § 39 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 5 WHG n. F.) nicht abschließend ist. Das Landesrecht kann insoweit weiter gehende Unterhaltungsverpflichtungen vorsehen. Ebenfalls Spielraum für landesgesetzliche Regelungen belässt § 40 WHG n. F. bei der Bestimmung der Unterhaltungspflichtigen. § 40 WHG n. F. löst § 29 WHG ab. Duldungs- Unterlassungs- und Handlungspflichten im Interesse der Gewässerunterhaltung regelt ferner § 41 WHG n. F., der § 30 WHG ablöst.
Die Zulassung von Gewässerausbauten ist in Abschnitt 5 des dritten Kapitels (§ § 67 bis 71 WHG n. F.) geregelt. Abschnitt 5 führt den geltenden § 31 Abs. 2 bis 6 WHG fort, wobei die bisherigen Regelungen neu strukturiert und nur punktuell geändert werden. § 31 Abs. 1 Satz 1 WHG ist aus seinem bisherigen Regelungszusammenhang (Gewässerausbau) herausgelöst und den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung ( § 6 Abs. 2 WHG n. F.) zugeordnet worden. Auch die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WHG n. F. ist bei der Zulassung von Gewässerausbauten zu beachten.
Weitere (fachliche) Anforderungen an die Unterhaltung von Gewässern enthält das - entsprechend den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie - gemäß § 2f LWG zu veröffentlichende "Maßnahmenprogramm für die nordrheinwestfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas", das für den Zeitraum 2010 bis 2015 diejenigen grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen beschreibt, die zur Erreichung der im Bewirtschaftungsplan für die nordrheinwestfälischen Anteile an den genannten Flussgebietseinheiten konkret festgelegten Bewirtschaftungsziele durchgeführt werden sollen. Einzelheiten der in NRW vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung (Programm Lebendige Gewässer) beschreibt Kapitel 4 des Maßnahmenprogramms NRW. Nach Artikel 11 Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie tritt das Maßnahmenprogramm am 22. Dezember 2009 behördenverbindlich in Kraft und ist dann bei allen behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Nach § 84 Absatz 1 WHG n. F. sind Maßnahmenprogramme, die nach Maßgabe des Landesrechts vor dem 1. März 2010 aufzustellen waren (vgl. § 2d Abs. 5 LWG), erstmals bis zum 22. Dezember 2015 sowie anschließend alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.
3 Fachliche Grundlagen
Das nachfolgende Kapitel vermittelt einen Überblick zur Gliederung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen unter typologischen Aspekten sowie zu Grundlagen der Ökologie der Fließgewässer.
3.1 Typologie der Fließgewässer
Die typischen und regional unterschiedlichen Ausprägungen von Struktur und Abfluss eines natürlichen Gewässers bilden die Rahmenbedingungen für eine charakteristische Besiedlung durch Pflanzen und Tiere. Die Typologie im Sinne der WRRL berücksichtigt die unterschiedliche Charakteristik der Gewässer bereits im groben Rahmen durch die Ausweisung sogenannter Ökoregionen.
Als Ökoregionen bezeichnet die WRRL die übergeordneten naturräumlichen Einheiten. Nordrhein-Westfalen hat Anteil an folgenden Ökoregionen:
Zentrales Mittelgebirge und Westliches Mittelgebirge, Zentrales Flachland und Westliches Flachland.
Entsprechend den unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten werden die Gewässer Fließgewässerlandschaften zugeordnet und weiter in Fließgewässertypen differenziert.
Ausführliche Darstellungen zu Fließgewässerlandschaften und -typen sowie deren Verbreitung liefern verschiedene Merkblätter des LANUV Nordrhein-Westfalen (vormals LUA) und das Handbuch zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen des MUNLV (s. Literaturverzeichnis).
3.1.1 Fließgewässerlandschaften
Unter einer Fließgewässerlandschaft wird ein Landschaftsraum verstanden, der in Bezug auf die gewässerprägenden geologischen und geomorphologischen Bildungen als weitgehend homogen zu bezeichnen ist, jedoch in Abhängigkeit von den Böden, der Hydrologie, dem Gefälle oder der Lage im Längsverlauf eines Gewässers mehrere Gewässertypen enthalten kann.
Eine weitere Unterteilung der Gewässer erfolgt aufgrund der Höhenlage. Es werden z.B. Tiefland- und Mittelgebirgsgewässer unterschieden. Innerhalb dieser beiden
Naturräume gibt es eine große Vielfalt regionaler Bach- und Flusstypen, die sich in den Talformen, in der Laufentwicklung, den Sohlsubstraten und in der jahreszeitlichen Abflussverteilung unterscheiden.
Dies spiegelt sich in der Ausprägung der Fließgewässerlandschaften wider. Fließgewässerlandschaften bilden daher eine erste Gliederungsebene für die Gewässertypologie.
In Nordrhein-Westfalen lassen sich insgesamt 10 Fließgewässerlandschaften unterscheiden (Fließgewässertypologisches Informationssystem [FTIS], MUNLV 2003, LUA 2002), die sich annähernd zu gleichen Teilen dem Tiefland bzw. dem Mittelgebirge zuordnen lassen.
Große Teile Nordrhein-Westfalens werden von den Ökoregionen Zentrales bzw. Westliches Mittelgebirge eingenommen, die im Wesentlichen aus der Fließgewässerlandschaft des Silikatischen Grundgebirges bestehen. Nur randlich bzw. in wenigen Einsprengseln finden sich verkarstete Kalkgebiete. Die Einzugsgebiete der Sieg, der Wupper und der Ruhr gehören fast ausschließlich in die Fließgewässerlandschaft des Silikatischen Grundgebirges, während bei der Erft und Rur nur die Oberläufe im Mittelgebirge liegen. Am Rande der Eifel ist das Vorland des Silikatischen Grundgebirges aufgrund seines mosaikartig wechselnden, eher mäßigen Kalkgehalts als eigene Fließgewässerlandschaft ausgewiesen. Vulkangebiete sind auf eine wenige Quadratkilometer große Fläche südöstlich von Bonn begrenzt. Muschelkalkgebiete, die keine größeren zusammenhängende Areale bilden, finden sich überwiegend im Oberen Weserbergland.
Abb. 1:Fließgewässerlandschaften in Nordrhein-Westfalen (MUNLV 2003)
Das Zentrale bzw. Westliche Flachland weist eine deutlich größere Vielfalt und engere Verzahnung unterschiedlicher Fließgewässerlandschaften auf, die durch die eiszeitliche Entstehungsgeschichte bedingt sind. Lössgebiete, Sandgebiete und Verwitterungsgebiete, Flussterrassen und Moränengebiete treten kleinräumig wechselnd in ungefähr gleichen Anteilen auf und prägen das Einzugsgebiet der Emscher, große Teile der Einzugsgebiete von Lippe und Ems sowie den Unterlauf der Erft. Auch der Rhein verläuft nach seinem Austritt aus dem Rheinischen Schiefergebirge ausschließlich durch das Tiefland der Niederrheinischen Bucht. Die Niers, die Lippe und die Emscher, insbesondere aber der Rhein haben nacheiszeitlich große Niederungsgebiete gebildet, die im naturnahen Zustand sandige, kiesige und lehmige sowie kleinräumig auch organische Böden besitzen.
Im Einzugsgebiet der Weser dominieren die zumeist mesozoischen Sedimentgesteine des schwachkarbonatischen Deckgebirges, die eine Kleinkammerung dieser Fließgewässerlandschaft bedingen. Nördlich des Teutoburger Waldes schließen sich ausgedehnte Sandgebiete mit eingelagerten moorigen Regionen und die Niederungslandschaften der Weseraue an.
3.1.2 Fließgewässertypen
Auf Grundlage der Fließgewässerlandschaften und weitergehenden Analysen war es möglich, charakteristische Fließgewässertypen von den Bächen bis zu den Strömen in Nordrhein-Westfalen auszuweisen.
Im Nachgang hat die LAWA die "biozönotisch relevanten" Typen auf Bundesebene ausgewiesen, die aufgrund von maßstabsbedingten Aggregationen z.T. typübergreifende Zusammenfassungen darstellen.
Die LAWA-Typen bilden bei der Umsetzung der WRRL die Grundlage, können jedoch bei Bedarf durch die detaillierteren Ausweisungen und Beschreibungen der Nordrhein-Westfalenspezifischen Literatur ergänzt werden.
Tabelle 1 liefert eine Übersetzung der Fließgewässertypen Nordrhein-Westfalens in die "biozönotisch relevanten" Fließgewässertypen auf Bundesebene und gibt zudem Auskunft über die Längen und Anteile für die nach WRRL berichtspflichtigen Gewässer.
Die Kenntnisse der typologischen Zuordnung mit dem Referenzzustand des jeweiligen Gewässertyps sind von großer Bedeutung, da sich die Planungsziele bei Planungen daran orientieren müssen. Da die Referenzsituation im Sinne der WRRL inhaltlich der Leitbildbeschreibung nach dem Verständnis der bisherigen planerischen Vorgehensweise entspricht, ist die typ-
bzw. referenz- und leitbildbezogene Planung bereits fest in der etablierten Vorgehensweise verankert (s. Handbuch MUNLV 2004). Zu Beginn jeder Planung ist dementsprechend das Leitbild zu beschreiben und ggf. entsprechend den lokalen naturräumlichen Verhältnissen anzupassen.
Detaillierte Darstellungen in Form von Abbildungen, Fotografien sowie tabellarischen und textlichen Erläuterungen finden sich in den entsprechenden Veröffentlichungen von LUA und MUNLV. Die nachfolgenden Kapitel sollen somit nur einen kurzen Überblick der Gewässertypen
- jeweils mit einem Foto und einem Kurztext - in den verschiedenen Großlandschaften Nordrhein-Westfalens vermitteln. Hierbei wird knapp auf die potenziell natürliche strukturelle Situation eingegangen, da die in der vorliegenden Richtlinie beschriebenen Maßnahmen in erster Linie in diesem Bereich ansetzen. In den nachfolgend genannten Fließgewässer-Typen stellen sich unter naturnahen Bedingungen mittel- bis langfristig typspezifische Lebensgemeinschaften an Fischen, Makroinvertebraten, Algen und Wasserpflanzen ein. Diese sind ausführlich in den o.g. Veröffentlichungen dokumentiert. Die typologische Beschreibung der Ströme Rhein und Weser erfolgt an dieser Stelle nicht.
Tab. 1: Übersetzung der regionalen Fließgewässertypen Nordrhein-Westfalens in die bundesdeutschen Fließgewässertypen mit Länge und Anteil nach WRRL berichtspflichtiger Gewässer
(Kurznamen der LAWA-Typen nach Pottgiesser & Sommerhäuser; Bearbeitungsstand 2005)
Fließgewässer des Tieflandes nach Nordrhein-Westfalen-Typologie
Organisch geprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen
(LAWA-Typ 11: Organisch geprägte Bäche)
Abb. 2:Organisch geprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen mit stark variierendem Querprofil
| Kennzeichnende Talform dieses Typs ist das Sohlen Auental, auf dessen flacher Sohle der Bach unregelmäßige, untereinander verbundene Laufrinnen (Anastomosen) bildet.
Das Bachbett stellt ein in Tiefe und Breite variierendes Querprofil dar, auf weiten Abschnitten ist der Wasserkörper im Verhältnis zur Breite recht tief und weist unscharfe Übergänge in die Aue auf. |
Sandgeprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen
(LAWA-Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche)
Abb. 3:Sandgeprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen mit detritusreicher Sohle
| Auf dem Talboden eines mehr oder weniger ausgeprägten Sohlentales bildet das sandgeprägte Fließgewässer Mäander mit steilen Prallhängen und flach ansteigenden Gleithängen aus. Die Wassertiefe im kastenförmigen Bachbett des sandgeprägten Fließgewässers ist durchschnittlich flach, jedoch gibt es regelmäßig Tiefenrinnen im Stromstrich der Mäander sowie Sandbänke und Kolke im Bereich von Strömungshindernissen. |
Kiesgeprägtes Fließgewässer der Verwitterungsgebiete, Flussterrassen und Moränengebiete
(LAWA-Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche)
Abb. 4:Kiesgeprägtes Fließgewässer der Verwitterungsgebiete, Flussterrassen und Moränengebiete mit ausgedehnten Gleituferbänken
| Kennzeichnende Talformen sind Mulden- oder Sohlen Auentäler, an deren Grund der Bach bei größerem Gefälle gestreckt, bei kleinerem Gefälle geschlängelt verläuft.
Die Wassertiefe des kiesgeprägten Fließgewässers ist recht gering und im kastenförmigen Querprofil gleichmäßig, während im Längs verlauf ein regelmäßiger Wechsel von kürzeren, flach überströmten Schnellen und längeren, tieferen Stillen auftritt. |
Löss-Lehmgeprägtes Fließgewässer der Bördenlandschaften
(LAWA-Typ 18: Löß-Lehmgeprägte Tieflandbäche)
Abb. 5:Lösslehmgeprägtes Fließgewässer der Bördenlandschaften mit versteilten Ufern
| Die Talformen des Lösslehmgeprägten Fließgewässers der Bördenlandschaften sind das Muldental und das Sohlen-Muldental, auf deren Talsohle der Bach in unregelmäßigen Bögen geschlängelt verläuft. Das Querprofil hat eine ausgeprägte Kastenform mit nahezu senkrechten, stabilen Uferkanten und einer uneinheitlichen Uferlinie im Längsverlauf. |
Fließgewässer der Niederungen
(LAWA-Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromauen)
Abb. 6:Fließgewässer der Niederungen mit diffusem Übergang in die Aue
| Bei den Fließgewässern der Niederungen handelt es sich um Bäche, die in eine von einem größeren Fließgewässer, in der Regel einem Fluss, geschaffene Niederung einmünden oder in dieser ihren gesamten Verlauf haben. Eine eigentliche Talform fehlt stets; der Bach durchfließt in mehreren untereinander verbundenen Laufrinnen (Anastomosen) eine breite, flache Ebene. Das Fließgewässer der Niederungen weist eine in Tiefe und Breite unregelmäßige Kastenform auf. |
Organisch geprägter Fluss des Tieflandes
(LAWA-Typ 12: Organisch geprägte Flüsse)
Abb. 7:Organisch geprägter Fluss des Tieflandes mit sehr geringer Einschnittstiefe
| Die Auen und Gewässersohlen des Organisch geprägten Flusses des Tieflandes werden teilweise von biogenen Substraten eingenommen.
Rein organische Ausprägungen treten in Nordrhein-Westfalen nur kleinräumig auf, da aus den Auen sedimenten und oberen Einzugsgebieten mineralische Substrate in die Gewässer eingetragen werden.
Bei geringen Talbodengefällen, mäßigen Abflussschwankungen und hohem organischem Anteil der Auen entwickeln sich anastomosierende Gerinne. Höhere Talbodengefälle bedingen dagegen gewundene bis mäandrierende Gewässer ohne ausgeprägte Nebengerinne. |
Lehmgeprägter Fluss des Tieflandes
(LAWA-Typ 15: Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse und Typ 15g: Große Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse)
Abb. 8:Lehmgeprägter Fluss des Tieflandes mit unregelmäßigem Kastenprofil
| Diese in flachen Sohlentälern und Niederungen verlaufenden Flüsse weisen gewundene bis mäandrierende Einzelbettgerinne auf. Die erosionsbeständigen kohäsiven Sedimente der Ufer führen zu vergleichsweise langsamer lateraler Verlagerung sowie großen Einschnittstiefen der häufig ungleichförmig kastenförmigen Profile. |
Sandgeprägter Fluss des Tieflandes
(LAWA-Typ 15: Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse oder Typ 15g: Große Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse)
Abb. 9:Sandgeprägter Fluss des Tieflandes mit asymmetrischem Querprofil
| In Abhängigkeit von den Talbodenbreiten und Gefälleverhältnissen können zwei Abschnittstypen auftreten: Tal abschnitte mit geringen Talbodenbreiten führen zu gestreckten bis schwach gewundenen Einzelbettgerinnen. Dagegen erlauben die vorherrschenden weiten Sohlentäler zumeist mäandrierende bis stark mäandrierende Läufe mit hohem Verlagerungspotenzial. Diese Verlagerungen führen zu einem ausgeprägten Feinrelief der Auen, die durch zahlreiche Rinnenstrukturen und Stillgewässer gegliedert werden. Besonders hervorzuheben sind sehr hohe vegetationsarme Steilufer, die durch das Anschneiden der Terrassenkanten entstehen. |
Kiesgeprägter Fluss des Tieflandes
(LAWA-Typ 17: Kiesgeprägte Tieflandflüsse)
Abb. 10:Kiesgeprägter Fluss des Tieflandes mit Gleituferbank und vegetationslosem Steilufer
| Die Talbodenbreiten bestimmen neben den Gefällewerten den Windungsgrad der Gewässer, der von gewundenen Laufabschnitten bei schmalen Talböden bis zu stark mäandrierenden Einzelbettgerinnen in gefällearmen Abschnitten der niederungsartigen Sohlentäler reicht. Einzelbettgerinne sind vorherrschend, Nebengerinne treten in den stillgewässerreichen und stark reliefierten Auen nur vereinzelt auf. |
Bäche des Mittelgebirges Kerbtalbach im Grundgebirge
(LAWA-Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 11:Kerbtalbach im Grundgebirge mit blockreichen Kaskaden
| Der Kerbtalbach im Grundgebirge schließt sich im Längsverlauf an die Quellregion an. Bei ausreichender Abflussmenge und großem Gefälle entstehen durch Tiefenerosion Kerbtäler. Durch die Talform sind die gestreckt bis leicht geschwungene Linienführung des Bachtyps und das Fehlen einer Aue vorgegeben. Die Gewässersohle besteht hauptsächlich aus dem steinigen und blockigen Verwitterungsschutt der Talhänge. |
Kleiner Talauebach im Grundgebirge
(LAWA-Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 12:Kleiner Talauebach im Grundgebirge mit Schotterbänken
| Als typische Talform dominieren neben Muldentälern Kerbsohlentäler mit sehr unterschiedlich weiten Talböden. Der kleine Talauebach verläuft je nach den örtlichen Gefälleverhältnissen schwach gekrümmt bis geschlängelt und schneidet dabei häufig die Hangkanten an. Typisch sind eher flache, strukturreiche Gewässerbetten mit einer großen Breiten- und Tiefenvarianz |
Großer Talauebach im Grundgebirge
(LAWA-Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 13:Großer Talauebach im Grundgebirge mit Totholzakkumulation
| Der Große Talauebach weist durch die zahlreichen Zuläufe des stark verästelten Gewässernetzes eine große Abflussdynamik auf, die sich in der Gestalt des Gewässerbettes und der Aue bemerkbar macht.
Im Bereich von Mäanderbögen entstehen an den Prallufern hohe Uferabbrüche in den z.T. mächtigen Auenlehmen. Außerhalb der Mäanderbögen sind die Bachbetten und die Uferflacher und von grobem Geschiebe bedeckt. Die starke Seitenerosion führt zu geschwungenen bis mäandrierenden Gewässerverläufen, die sich häufig tief in die Auenlehme der Sohlentäler eingegraben haben. |
Colliner Bach
(LAWA-Typ 5.1: Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 14:Stark mäandrierender Colliner Bach
| Typische Talformen des Collinen Baches sind Sohlentäler und in den Oberläufen Muldentäler. Er besitzt schon kurz unterhalb der Quellregion einen geschwungenen bis mäandrierenden Verlauf. Im Querprofil weist der Colline Bach eine mäßig tiefe, unregelmäßige Kastenform mit stark strukturierter Uferlinie auf. Durch den gewundenen Verlauf entstehen vielfach Prall- und Gleithänge. |
Bach der Vulkangebiete
(LAWA-Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 15:Bach der Vulkangebiete mit anstehendem Vulkanit
| Der Bach der Vulkangebiete fließt in tief eingeschnittenen Kerbtälern oder schmalen Kerbsohlentälern. Aufgrund der Talform und des hohen Gefälles verlaufen die Bäche gestreckt oder geschlängelt. Der Bach der Vulkangebiete besitzt eine variable Ausgestaltung des Querprofils. Neben flachen, schotterreichen Profilen sind die Bachbetten in Tuffgesteinen in der Regel kastenförmig in die weicheren Sedimente eingetieft. In diesen Bereichen treten Erosionsspuren in Form von Uferabbrüchen und -unterspülungen auf. |
Kleiner Talauebach im Deckgebirge
(LAWA-Typ 5.1: Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche oder Typ 6: Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 16 Kleiner Talauebach im Deckgebirge mit Riffle und kleinem Pool
| Der Kleine Talauebach im Deckgebirge fließt in kurzen steilen Muldentälern, die sich rasch zu Sohlentälern aufweiten. Bäche, die direkt zur Weser entwässern oder die Schichtgrenze unterschiedlich harter Gesteinsserien schneiden, besitzen ein höheres Gefälle und verlaufen z.T. in Kerb- oder Kerbsohlentälern. Der Kleine Talauebach im Deckgebirge weist im Querprofil eine unregelmäßige Kastenform auf. Die Ufer sind flach, in bindiglehmigen Substraten etwas steiler. Ihre Linienführung ist abhängig von den örtlichen Gefälleverhältnissen. Meist verlaufen die rasch, an Schnellen turbulent fließenden Gewässer gekrümmt bis geschlängelt. |
Großer Talauebach im Deckgebirge
(LAWA-Typ 5.1: Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche oder Typ 6: Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 17:Großer Talauebach im Deckgebirge mit Steilufer und Mittenbank
| Der Große Talauebach im Deckgebirge fließt in breiten Mulden- oder Sohlentälern und verläuft geschwungen bis mäandrierend und kann Nebengerinne aufweisen.
Das in Tiefe und Breite variable Profil zeigt vielfache Erosionsspuren. Durch Seitenerosion entstehen in den lehmigen oder sandigen Ufern hohe Abbruchkanten und unterspülte Ufer. |
Muschelkalkbach
(LAWA-Typ 7: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 18:Muschelkalkbach mit Prall- und Gleitufern
| Typische Talformen sind flache Mulden- und Sohlentäler. Vor allem in stärker verkarsteten Gebieten verlaufen die Gewässer leicht gekrümmt, da die abflussschwachen Bäche nur geringe erosive Kräfte besitzen.
Größere Muschelkalkbäche sind stärker gewunden.
Der Muschelkalkbach besitzt ein unregelmäßiges kastenförmiges Querprofil, dessen Ufer durch die bindigen Lehme stabil sind. Die Uferlinie kleiner Bäche ist geradlinig, nur lokal tritt Seitenerosion auf. Die Bachbetten sind daher recht schmal. |
Karstbach
(LAWA-Typ 7: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche)
Abb. 19:Trockengefallenes Schotterbett des Karstbachs
| Der Karstbach tritt in Mulden- oder Sohlentälern auf. Sobald das Ufer des Karstbaches durch harte Kalksteine gebildet wird, die eine Seitenerosion erschweren, ist sein Profil deutlich kastenförmig. Die Sohle großer Bäche liegt daher z.T. bis zu 2 m unter dem Geländeniveau. Kleine wie große Karstbäche verlaufen gestreckt bis gewunden, eine Mäanderbildung tritt nur selten auf. |
Flüsse des Mittelgebirges Schottergeprägter Fluss des Grundgebirges
(LAWA-Typ 9: Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse oder Typ 9.2: Große Flüsse des Mittelgebirges)
Abb. 20:Schottergeprägter Fluss des Grundgebirges mit Bänken und Inseln
| Die kleinräumig wechselnden Talbodenbreiten und Gefälleverhältnisse führen beim Schottergeprägten Fluss des Grundgebirges zu verschiedenartigen Gerinnebettmustern. In Engtalabschnitten treten gestreckte bis schwach gewundene Gewässerverläufe mit einzelnen Nebengerinnen auf. Die stark geneigten oder auch schmalen Talböden der mittelgroßen Gewässer bedingen häufig eingetiefte, schmale Hochflutbetten, die durch sehr nebengerinnereiche, gestreckte bis gewundene Flussläufe gegliedert werden. In Sohlentälern treten in Abhängigkeit von den Gefälle-, Geschiebe- und Abflussverhältnissen Abschnitte mit nebengerinnereichen, schwach gewundenen bis gewundenen Gewässerläufen oder Laufabschnitten mit gewundenen bis mäandrierenden Einzelbettgerinnen auf. |
Kiesgeprägter Fluss des Deckgebirges
(LAWA-Typ 9: Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse)
Abb. 21:Kiesgeprägter Fluss des Deckgebirges mit Uferbank und Riffeln
| Die im Vergleich zum Grundgebirge moderateren Gefälle- und Abflussverhältnisse führen beim Kiesgeprägten
Fluss des Deckgebirges zu meist gewundenen bis mäandrierenden Einzelbettgerinnen, deren Entwicklung nur durch engere Talabschnitte beschränkt wird. In solchen Abschnitten bilden sich gestreckte bis schwach gewundene Läufe aus. |
Schottergeprägter Karstfluss des Deckgebirges
(LAWA-Typ 9: Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse)
Abb. 22:Trockenfallender Schottergeprägter Karstfluss des 3.2 Grundzüge der Ökologie der Deckgebirges mit Restwasserpool
| Charakteristikum der Schotterge prägten Karstflüsse des Deckgebirges ist ihr temporäres Trockenfallen sowie die ausgeprägte Varianz der Abflüsse, welche durch die Karsterscheinungen der Paderborner Hochfläche bestimmt werden. Die Gerinnebettformen lassen sich in zwei morphologische Abschnittstypen unterscheiden: die Laufabschnitte der Mäander- und Kastentäler mit flachem Talboden und darin eingelassenem schmalem schotterflurgeprägtem Hochflutbett sowie die Austrittsbereiche in das Tiefland, die durch ausgedehnte Schotterfluren mit temporären Haupt- und Nebengerinnen gekennzeichnet sind. |
3.2 Grundzüge der Ökologie der Fließgewässer und Auen
Das nachfolgende Kapitel vermittelt die Grundzüge der ökologischen Rahmenbedingungen von Fließgewässern und Auen. Es werden die wesentlichen prägenden Faktoren für die Habitatqualität der Fließgewässer benannt. Ausführliche Darstellungen zu diesem Themenkreis bieten die Merkblätter zu Typologie und Leitbildern sowie die entsprechenden Handbuchkapitel.
Weiterhin werden die anthropogenen Einflussfaktoren aufgezeigt, die zu wesentlichen Veränderungen der Gewässerstruktur, der Abflussverhältnisse sowie der Wasserqualität führen.
Die im vorangehenden Kapitel beschriebene typologische Vielfalt macht deutlich, wie komplex die Beschreibungen zu den ökologischen Verhältnissen zu formulieren sind, da diese in Abhängigkeit von naturräumlichen Verhältnissen und der Gewässergröße natürlicherweise stark variieren (s. Kap. 3.1).
Als wesentliche Steuergrößen für die natürliche Ausprägung von Fließgewässern werden nachfolgend die Aspekte
behandelt.
Fließgewässer werden natürlicherweise im Wesentlichen durch die klimatische, geologische und orografische Ausprägung ihres Einzugsgebietes und die daraus resultierenden Abfluss-, Gefälle- und Substratverhältnisse geprägt. Entscheidende Steuergröße für die Habitate und ihre Vielfalt ist das fließende Wasser, welches wiederum von der Gewässerstruktur und dem Abflussverhalten bestimmt wird.
Viele dieser Steuergrößen stehen somit in engem Zusammenhang und sind funktional miteinander verknüpft, so dass ein komplexes Wirkungsgefüge entsteht.
Diese zentralen Faktoren werden jeweils unter den Gesichtspunkten
betrachtet.
Abb. 23:Ökosystem Fließgewässer und Aue (nach BORCHARDT 1998)
3.2.1 Einzugsgebiet und Abfluss Natürliche Faktoren
Die Einzugsgebiete der Fließgewässer haben natürlicherweise durch ihr charakteristisches Relief, ihre geologischen und bodenkundlichen Verhältnisse sowie den Niederschlag, seinen Jahresgang und die klimatischen Verhältnisse wesentlichen Einfluss auf die Gestalt der Bäche, Flüsse und Ströme. Dies findet sich in der Ausweisung der unterschiedlichen Fließgewässerlandschaften wieder, die auch die Abflussverhältnisse widerspiegeln.
Die nachfolgenden Abbildungen vermitteln einen Eindruck der unterschiedlichen Abflusscharakteristika und -dynamik eines Gewässers mit einem tieflandgeprägten Einzugsgebiet im Vergleich zu einem mittelgebirgsgeprägten Einzugsgebiet. Letzteres weist eine deutlich höhere Dynamik der Abflüsse und entsprechend schwankende Abflussspenden im Jahresverlauf auf.
Abb. 24a: Abflusscharakteristika eines Gewässers mit tieflandgeprägtem Einzugsgebiet
(QTag/QMedian, 1961-1990)
Abb. 24b: Abflusscharakteristika eines Gewässers mit grundgebirgsgeprägtem Einzugsgebiet
(QTag/QMedian, 1961-1990)
Die genannten natürlichen Faktoren können durch menschliche Einwirkungen verändert werden. In besonderen Fällen kann die Überprägung so stark sein, dass das natürliche Geschehen nicht mehr erkennbar ist.
Anthropogene Beeinflussung
Maßgeblichen anthropogenen Einfluss auf die Abflussbildung hat die Flächennutzung. Dies trifft vorrangig auf kleinere und mittelgroße Gewässer zu, deren Abflussverhalten z.B. durch Versiegelung von Teilflächen der Einzugsgebiete massiv überprägt werden kann. Auch die landwirtschaftlichen Meliorationsmaßnahmen können zu einer Veränderung der Abflussverhältnisse führen.
Im Allgemeinen bedingen alle abflussverschärfenden Flächennutzungen letztlich eine erhöhte hydraulische Belastung der Gewässer, die insbesondere bei ausgebauten Gewässern zu deutlichen Beanspruchungen der Gewässersohlen bis hin zur erosiven Ausräumung des belebten Interstitials führen kann (s. Gewässerstruktur und Strömungsverhältnisse).
Abb. 25:Massive Sohlerosion durch Abflussverschärfung
Deutliche und unmittelbare Veränderungen der Abflussverhältnisse werden zudem durch Speicherbauwerke wie Talsperren verursacht, die zu einer Vergleichmäßigung der natürlicherweise dynamischen Abflussverhältnisse führen können. In Abhängigkeit von den Speichergrößen wirken die Veränderungen von der Nivellierung kleinerer Hochwasserereignisse bis hin zu jahreszeitlichen Verschiebungen der Abflussmaxima und -minima. Weiterhin können bei entsprechender Steuerung die für Gewässer des Mittelgebirges charakteristischen langanhaltenden Niedrigwasserphasen durch Aufhöhungen überprägt werden, was zum Überfluten der natürlicherweise trockenfallenden Bankstrukturen führt.
Abb. 26:Abflussveränderung durch Talsperren (Eifel-Rur)
Die Verkleinerung der aktiven Auenflächen durch Ausbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen führt insbesondere bei Hochwasserabflüssen mit niedrigeren Jährlichkeiten zu einer deutlichen Abflussbeschleunigung und zu einer Aufhöhung des Hochwasserscheitels.
Planerische Relevanz
Die flächennutzungsbedingten Beeinträchtigungen im Einzugsgebiet entziehen sich zu großen Teilen den Maßnahmen, die im Rahmen von Ausbau und Unterhaltung ergriffen werden können. Dennoch ist es wichtig, diese grundsätzlichen Veränderungen zu analysieren und zu verstehen, da ansonsten Maßnahmen in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden können. So kann beispielsweise bei Renaturierungen in Gebieten mit hohen Versiegelungsgraden und entsprechender Abflussverschärfung eine angemessene Rückhaltung vor Einleitung von Niederschlags- und Mischwasser für die Funktionsfähigkeit wichtig sein. Dies hebt die Bedeutung eines integralen Planungsansatzes von Gewässerentwicklung und Siedlungswasserwirtschaft hervor.
Entsprechendes gilt für die Renaturierung stark geschiebeführender Flüsse, denen Substratnachlieferung und Abflussdynamik aufgrund von Talsperren im oberen Einzugsgebiet fehlen. Letztlich sind derartige Defizite durch angepasste Planungen und deren Umsetzung zu kompensieren, um den Erfolg der Maßnahmen sicherzustellen.
Maßnahmen zur Rückgewinnung von Retentionsräumen in Auen führen für die Unterlieger zu Verbesserungen hinsichtlich des Hochwasserschutzes. Der Grad der Verbesserungen ist dabei u.a. vom Umfang der zurückgewonnenen Retentionsvolumina sowie dem zeitlichen Ablauf der Retentionswirkung abhängig.
Im Planungsraum selbst führt die Einbindung der Aue durch eine entsprechende Gestaltung des Querprofils bzw. der Leistungsfähigkeit zu einer deutlichen hydraulischen Entlastung des Gewässerbettes bei erhöhten Abflüssen.
3.2.2 Gewässerstruktur und Strömungsverhältnisse
Die Gewässerstruktur und die Strömungsverhältnisse im Gewässer sind funktional untrennbar miteinander verknüpft. Die Strömung des Wassers stellt die zentrale Einflussgröße für die morphologische und biologische Entwicklung des Gewässers dar.
Natürliche Faktoren
Wesentliche Steuergrößen für die lokale Ausprägung von Gewässerstruktur und Strömungsverhältnissen sind die Gefälleverhältnisse.
Im Großen betrachtet führen die aus der Landschaftsentwicklung resultierenden Gefälleverhältnisse zur klassischen Längszonierung der Gewässer in Quellzone, Gebirgsbäche und Tieflandbäche und -flüsse, wie sie sich auch in den traditionellen Fischregionen der Salmoniden- und Cyprinidenregion widerspiegeln.
Abb. 27:Charakteristika ausgewählter Merkmale im Längsverlauf der Gewässer
* schneeregengeprägt in Einzugsgebieten mit großen Anteilen höherer Mittelgebirgslagen
Die aktuellen typologischen Ansätze berücksichtigen diese Längsgliederung über die Ausweisung entsprechender Fließgewässertypen und bieten zudem die Möglichkeit, auch die bis dahin unterrepräsentierte Diversität der Tieflandgewässer abzubilden (Kap. 3.1).
Im Kleinen betrachtet sind die lokalen Gefälleverhältnisse das Ergebnis der Morphodynamik der Fließgewässer. Das Längsprofil entwickelt sich dabei in Abhängigkeit von Substrat, des Talbodengefälle sowie Laufform in unterschiedlichster Art und Weise.
Während das Gefälle in kleinen blockreichen, schottergeprägten Kerbtalbächen des silikatischen Grundgebirges über kaskadenartige Stufen abgebaut wird, wechseln in den sandgeprägten Bächen des Tieflands tiefe ausgedehnte Poolbereiche mit flach überströmten sandigen Schwellen, die allenfalls bei Niedrigwasser erkennbar sind.
Abb. 28:Gefälleabbau flach überströmte Sandschwelle und Totholzschwelle
Ähnlich differenziert stellen sich die natürlichen Querprofile der verschiedenen Gewässertypen dar. Mit wenigen Ausnahmen dominieren natürlicherweise sehr breite und flache Querprofile, die zudem in Abhängigkeit von der Laufform und ihrer Lage hochvariabel sind. Beispielhaft sind hier Querprofile eines nebengerinnereichen schottergeprägten Flusses des Grundgebirges sowie eines sandgeprägten Flusses des Tieflandes dargestellt.
Die Substratverhältnisse sind ebenfalls in hohem Maße gewässertypabhängig. Zudem tritt in naturnahen Gewässern eine hohe Substratdiversität auf, die direkt aus der Strömungsdiversität resultiert. So zeigen beispielsweise naturnahe schottergeprägte Flüsse des silikatischen Grundgebirges bei entsprechender Strukturierung auch sandigschlammige Bankstrukturen mit entsprechender Vegetation und Besiedlung.
Abb. 29:Variierende Querprofile eines schottergeprägten Flusses des Grundgebirges sowie eines sandgeprägten Flusses des Tieflandes
Abb. 30:Vorherrschende Sohlsubstrate schottergeprägter und sandgeprägter Bäche und Flüsse im Vergleich
Von besonderer Bedeutung für die Ausprägung naturnaher Gewässerstrukturen ist die Dynamik des Gewässerlaufs. Die seitliche Verlagerung ist für fast alle Gewässertypen - Ausnahmen bilden hier die Bäche der Kerbtäler und Engtalbereiche - der wesentliche Faktor für die beständige Erneuerung der Sohl- und Uferstrukturen. Die sich einstellenden Gerinnebettmuster reichen von den mäandrierenden Läufen der Tieflandflüsse zu den nebengerinnereichen Flüssen des Grundgebirges. Die Bäche und Flüsse haben dabei durchaus unterschiedliche typ- und größenabhängige Raumansprüche, die sie für eine typkonforme Entwicklung benötigen (s. Kap. 6).
Die Durchgängigkeit im Längsverlauf der Gewässer ist unter natürlichen Bedingungen mit Ausnahme von Wasserfällen für wandernde Tiere nicht eingeschränkt, da natürliche "Barrieren" wie Totholzverklausungen für das Makrozoobenthos und Fische zumindest zeitweise durchgängig bzw. meistens nur wenige Jahre wirksam sind.
Die auf- und abwärts gerichtete Durchgängigkeit ist eine der Grundvoraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Fließgewässer(systeme). Migrationsbewegungen sind Teil der Lebenszyklen der meisten Fische, zum Teil als Wanderungen zu geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, zum Teil zum Wechsel zwischen Ruhe- und Fressplätzen. Zahlreiche aquatische Wirbellose führen laufaufwärts gerichtete Kompensationswanderungen nach Verdriftungen durch.
Die typspezifischen Gewässerstrukturen bilden eine nahezu unüberschaubare Vielfalt unterschiedlicher Lebensräume, die nachfolgend nur beispielhaft betrachtet werden können.
Die fließende Welle wird im Wesentlichen von Freiwasserfischen als Lebensraum genutzt. Erst in größeren Flüssen gewinnt das Freiwasser als Lebensraum eine übergeordnete Bedeutung. Damit einher geht dann auch die Entwicklung von Phytoplankton.
Abb. 31:Vergleich der Gerinnebettmuster des nebengerinnereichen schottergeprägten Flusses des Grundgebirges (oben) und des sandgeprägten Flusses des Tieflandes (unten)
Abb. 32:Barbenschwarm (oben) sowie Salmoniden (unten), teilweise im Freiwasser
In kleinen und mittelgroßen Fließgewässern sind dagegen die Sohl- und Uferbereiche die dominierenden und am stärksten besiedelten Habitate. Die Gewässersohle und das hyporheische Interstitial, das Lückensystem der Gewässersohle, bilden bei nahezu allen Gewässertypen den bedeutendsten Lebensraum.
Abb. 33:Salmonidenlaich in kiesigem Substrat (oben) und Köcherfliegenlarven auf Totholz (unten)
Neben den mineralischen Substraten haben Detritus, zumeist abgestorbenes pflanzliches Material sowie Totholz eine herausragende Bedeutung hinsichtlich der Struktur- und Habitatentwicklung. Diese organischen Substrate weisen hohe Besiedlungsdichten auf und sind für manche Kleinlebewesen die Nahrungsgrundlage.
Abb. 34:Detritusreiche Uferbank und Totholz
Hinzu kommen die Makrophyten, höhere aquatische
Pflanzen, die mäßig beschattete und unbeschattete Gewässerabschnitte besiedeln. Auch sie bilden eine eigene Habitatstruktur und beeinflussen das Strömungsbild und auch die Sohlstrukturen.
Die größte Strömungs- und Substratdiversität wird durch Sohl- und Bankstrukturen sowie Totholzstrukturen naturnaher Gewässer ausgelöst. Sie sind zugleich Ergebnis und Auslöser variierender Strömungs- und Sedimentationsverhältnisse und treten in den verschiedenen Gewässertypen in unterschiedlichsten Formen und Substraten auf.
Abb. 35:Flutende Makrophyten in einem schottergeprägten Fluss des Grundgebirges sowie einem sandgeprägten Fluss des Tieflandes
Abb. 36:Schottergeprägter Fluss des Grundgebirges mit Steilufer und Mittenbank sowie sandige Bank mit anschließender Rehne eines sandgeprägten Flusses des Tieflandes
Die Uferstrukturen naturnaher Fließgewässer werden mit Ausnahme der organisch geprägten Typen durch Erosion und Akkumulation bestimmt. An den Außenufern entstehen durch Abtrag mehr oder weniger hohe Steilufer, die immer wieder nachbrechen und nur in dieser Dynamik ihre Struktur bewahren können. Auf der Gleituferseite landen dagegen die transportierten Geschiebe an und formen dort die jungen, tiefgelegenen Auenstandorte.
Zudem bedingen die uferbegleitenden Gehölze mit ihren Wurzeln eine weitere Strukturierung der Ufer.
Anthropogene Beeinflussungen
Die Beeinträchtigungen der Fließgewässerstruktur sind sehr vielfältig. Unmittelbar auf die Gewässerstruktur wirken die technischen Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit, die zu einer Uniformisierung der strukturellen Ausstattung der Gewässer geführt haben.
Ob im ländlichen oder urbanen Raum, aktuell herrschen ausgebaute Gewässer mit hydraulisch leistungsfähigen, eingetieften Regelprofilen und zumeist stark verkürzten Verläufen vor.
Abb. 37:Regelprofilierter Bach in freier Landschaft - Massiv ausgebauter Fluss in Stadtlage
In deutlich geringerem Umfang treten dagegen Gewässer (abschnitte) auf, die eine positive Entwicklungstendenz aufweisen. Dort sind zumeist die Ufersicherungen verfallen und laterale Verlagerungen schaffen die Voraussetzungen für naturnahe Ufer- und Sohlstrukturen.
Ein sehr geringer Anteil der Gewässer in Nordrhein-Westfalen befindet sich aus struktureller Sicht in unbeeinträchtigtem oder gering beeinträchtigtem Zustand.
Abb. 38:Bach mit verfallendem Altprofil sowie Bach mit naturnahem Profil und Verlauf
Die vollständige Längsdurchgängigkeit der Gewässer ist in Nordrhein-Westfalen aufgrund der überlieferten Wasserkraftnutzung (vorherrschend im Mittelgebirge) sowie der Melioration zur Nutzung der Böden (vorherrschend im Tiefland) von Querbauwerken und ihren Rückstaubereichen an kaum einem Gewässer gegeben. Neben kleineren bis mittelgroßen Querbauwerken bestehen
mit den zahlreichen Talsperren und großen Flussstauhaltungen sehr weitreichend überprägte Laufabschnitte, die vollständig ihren Fließgewässercharakter verloren haben. Zudem verändern Querbauwerke über weite Strecken den Feststoffhaushalt.
Abb. 39:Fluss im Tiefland mit unpassierbarem Kulturstau sowie Talsperre im Mittelgebirge Foto: Stuttgarter Luftbild Elsäßer GmbH
Planerische Relevanz
Die in dieser Richtlinie beschriebenen Maßnahmen (Kap. 6) setzen vor allem bei den beschriebenen ausbau- und unterhaltungsbedingten Defiziten an. Die Maßnahmen zielen darauf ab, vorrangig die Eigendynamik zu nutzen oder auch durch bauliche Maßnahmen Grundlagen für eine naturnahe Gewässerentwicklung zu legen.
Indirekte Beeinträchtigungen der strukturellen Verhältnisse können beispielweise durch Geschiebedefizite, Abflussveränderungen (s.o.) oder auch ein Übermaß an Eintrag von Feinsedimenten aus Einzugsgebieten verursacht werden. Derartige Beeinträchtigungen bedingen einen integralen und das Einzugsgebiet mit einbeziehenden Ansatz.
3.2.3 Physikochemische Bedingungen und Wasserqualität
Die physikochemischen Bedingungen der Fließgewässer werden unter naturnahen Bedingungen im Wesentlichen durch gewässerinterne Stoffwechsel- und Umsetzungsprozesse der Wasserlebewesen, den Eintrag von atmosphärischem Sauerstoff über die Wasseroberfläche sowie den Temperaturhaushalt geprägt.
Natürliche Faktoren
Die Art der Strömung - gleichförmig oder turbulent bis schießend - hat erheblichen Einfluss auf den physikalischen Sauerstoffeintrag über die Gewässeroberfläche. Daher reagieren tiefgründige und langsam fließende Gewässer besonders sensibel auf sauerstoffzehrende Belastungen.
In Gewässern steuert die biogene Sauerstoffproduktion durch die Photosynthese der Wasserpflanzen am Tag im Wechsel mit den Phasen der Sauerstoffveratmung den Tag-Nacht-Gang des Sauerstoffs. Variierend kommt der kontinuierliche Sauerstoffverbrauch durch die im Wasser lebenden Tiere und Mikroorganismen hinzu.
Der Sauerstoffgehalt des Wassers ist die elementare Größe für die Besiedelbarkeit der Gewässer, soweit nicht übermäßige Temperaturerhöhungen oder toxische Stoffe limitierend wirken.
Direkten Einfluss auf den Sauerstoffhaushalt hat die Temperatur des Wassers. Diese ist natürlicherweise von den Klima- und Witterungsbedingungen, der Einstrahlung bzw. der Beschattung sowie dem zuströmenden Grundwasser abhängig.
Die vielfältigen Faktoren führen zu sehr unterschiedlichen, durch den Naturraum determinierten Ausprägungen von jahreszeitlichen Temperaturgängen der Fließgewässer. So erreichen kleinere bis mittelgroße Gewässer im Mittelgebirge natürlicherweise auch im Sommer kaum 20 °C und gelten damit als sommerkühl. Ebenso können starke Grundwasserzuströme im Tiefland zur Ausbildung sommerkühler Gewässer führen. Mit zunehmender Gewässergröße und damit einhergehender Verminderung der Beschattung und längeren Verweildauern steigen die Temperaturen, wobei je nach Lage auch Mittelgebirgsgewässer in der Größenordnung von 500 - 1.000 km2 Einzugsgebiet noch als sommerkühl gelten können und damit den Salmonidenregionen zugeordnet werden.
Abb. 40:Vollkommen unbeschatteter Bach und weitgehend beschatteter Bach
Die Nährstoffsituation unbeeinträchtigter Fließgewässer wird im Wesentlichen durch den Eintrag organischen Materials, wie Falllaub, Holz sowie absterbende Organismen bestimmt. Hinzu kommen in geringem Maße Einschwemmungen von Oberböden und daran gebundene Nährstoffe.
Anthropogene Beeinflussungen
Die Beeinflussungen des Stoff- und Temperaturhaushaltes der Fließgewässer sind sehr vielfältig und können hier nur angerissen werden. Einen guten Überblick vermittelt die Bestandsaufnahme der WRRL, die umfassend die bestehenden Belastungen dokumentiert.
Die stoffliche Belastung der Gewässer erfolgt sowohl über punktuelle Quellen - kommunale und industrielle Einleitungen und Kläranlagen sowie Misch- und Regenwassereinleitungen - als auch über diffuse Quellen - hier im Wesentlichen über den Eintrag von Sedimenten und Nährstoffauswaschungen - aus landwirtschaftlichen Flächen.
Nachdem die punktuellen Belastungen durch Kläranlagen stark reduziert werden konnten, treten nun diffuse Einträge sowie Misch- und Regenwassereineinleitungen in den Vordergrund.
Der Temperaturhaushalt kann weiterhin stark durch Punktquellen beeinflusst werden, z.B. durch Kühlwassernutzungen sowie stark durch punktuelle Entnahmen und Einleitungen.
Neben den genannten Quellen haben noch die oft zu geringe Beschattung, Stauhaltungen sowie die Strukturarmut Einfluss auf die stofflichen Verhältnisse. Fehlende oder zu geringe Beschattung führt in Verbindung mit hohen Nährstoffgehalten zu Eutrophierungserscheinungen, die sich in starkem Pflanzen- und Algenwachstum äußern. Die Stoffwechselaktivitäten der Pflanzen führen wiederum zu starken Erhöhungen und Schwankungen des pH-Wertes und der Sauerstoffkonzentration, die so massiv werden können, dass sie zu Schädigungen der Biozönosen führen.
Abb. 41:Vergleich der pH-Wertschwankungen der eutrophierten Bröl (oben) und des zufließenden nährstoffarmen Steinchesbaches (unten)
Bei ausgebauten Gewässern verkleinert sich der Anteil der wasserbespannten und biologisch aktiven, an Ab- und Umbauprozessen beteiligten Gewässersohle. Zudem führen fehlende Gewässerstrukturen zu einer Vereinheitlichung des Fließverhaltens, reduzierten Turbulenzen und damit vermindertem Sauerstoffeintrag
Planerische Relevanz
Die Minimierung des Stoffeintrags durch punktuelle Quellen obliegt zu großen Teilen der Siedlungswasserwirtschaft und ist damit nicht Teil der in der vorliegenden Richtlinie behandelten Maßnahmen zu Ausbau und Unterhaltung. Sie ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Etablierung gewässertypischer Lebensgemeinschaften und somit für den Erfolg von Maßnahmen der Gewässerentwicklung (siehe MUNLV 2006).
Synergieeffekte hinsichtlich der Gewässergüte, die aus strukturellen Verbesserungen durch optimierten Sauerstoffeintrag oder auch höherer biologischer Aktivität herrühren, können dagegen direkt durch eine naturnahe Gewässerentwicklung unterstützt werden.
Auch der Eintrag über diffuse Belastungen berührt dagegen relevante Maßnahmen, wenn auch nicht ursächlich. Eine Reduzierung diffuser Belastungen ist nachhaltig durch eine angepasste Flächennutzung im Einzugsgebiet und insbesondere im Gewässerumfeld zu erreichen. In Abhängigkeit von Neigung, angrenzenden Nutzungen
und Abflussverhältnissen können nutzungsfreie Flächen entlang der Gewässer eine wirksame Verminderung vor allem der P-Einträge erreichen. In Kombination mit einem in weiten Teilen beschattenden Gehölzsaum sind zudem positive Effekte hinsichtlich der Temperatur sowie der Eutrophierungswirkungen gegeben (s. Kap. 6 und MUNLV 2006).
3.2.4 Gewässer und Aue
Abb. 42:Überflutungen, Formenschatz und Jahregang des Abflusses in naturnahen Auen
Überflutungen und Strukturen in naturnahen Auen
Natürliche Faktoren
In naturnahen Landschaften, wie sie in Nordrhein-Westfalen nur noch selten vorkommen, sind Gewässer und Auen eng miteinander verflochten und räumlich kaum zu trennen. Gewässer und Aue gehen nahtlos ineinander über. Die Auen der größeren Flüsse werden von mehrfach im Jahr wiederkehrenden und langanhaltenden Überflutungen geprägt, so dass ein Mosaik unterschiedlichster Lebensräume für Pflanzen und Tiere entsteht. Der stete Wechsel von Überflutung und Trockenfallen, hohen und tiefen Grundwasserständen in Verbindung mit dem ausgeprägten Feinrelief bestimmt die besonderen Standortverhältnisse in der Aue, die von vielfältigen Auenwäldern und natürlichen Offenlandgesellschaften widergespiegelt werden. Neben dem Lebensraum des Flusslaufs bestehen zahlreiche andere Strukturen, wie Altwasser und -arme, Hochflutrinnen und Randsenken, die in unterschiedlicher Weise von stehendem oder strömendem Wasser geprägt werden. Auch Bäche weisen natürlicherweise Auen auf, die jedoch insbesondere im Bergland nur kurz und rasch durchströmt werden. Lang anhaltende Überflutungen können dagegen bei den Bächen des Tieflandes auftreten, die zudem häufig durch Rückstauerscheinungen aus den größeren Gewässern geprägt werden.
Abb. 43:Überflutungen, Formenschatz und Jahregang des Abflusses in naturfernen Auen
Überflutungen und Strukturen in naturfernen Auen
Funktionsfähige Auen führen zu einer hydraulischen Entlastung von Gewässersohlen und -ufern, da das frühzeitige Ausufern die Belastung auf typkonforme Werte herabsetzt und so die Grundlage für eine entsprechende Strukturierung des Gewässers mit Bänken und Substraten schafft.
Anthropogene Beeinflussungen
In intensiv genutzten Landschaften sind Gewässer und Auen durch Gewässerausbau und Hochwasserschutzmaßnahmen weitgehend voneinander entkoppelt. Flussbegradigungen in Verbindung mit einheitlichen und leistungsfähigen Profilen führen das Wasser schnell und beinahe ohne Überflutungen ab. Die häufigen und für die Lebewelt der Aue so wichtigen Überflutungen bleiben aus. Oft bleiben die Auen über mehrere Jahre trocken.
Zudem wird der Grundwasserstand abgesenkt und die Schwankungen nivelliert. Die auentypischen Pflanzen und Tiere werden von rein terrestrischen Arten verdrängt, die nicht an die wechselnden Wasserstände der Aue angepasst sind und bei den seltenen Überflutungen geschädigt werden. Zumeist werden auch viele der Strukturen, insbesondere die Rinnen- und Altwassersysteme durch Verfüllungen zerstört.
Die zumeist nachfolgende intensive Nutzung durch Besiedlung, Verkehrswege sowie Land- und Forstwirtschaft führt dann häufig zu einer weiteren Degradierung der Auenstandorte.
Planerische Relevanz
Für die Entwicklung naturnaher Gewässer sind die angrenzenden Auen von großer Bedeutung.
Die frühzeitige Ausuferung führt zu deutlich verringerten hydraulischen Belastungen der Gewässersohle und damit zu einer besseren Besiedelbarkeit. Für zahlreiche Tiere, welche die Auen als Nahrungs- oder auch Laichhabitat in ihrem Lebenszyklus benötigen, geht der Verlust der typischen Standortbedingungen der Auen mit dem vollständigen Ausbleiben der Art einher.
Die adäquate Einbeziehung der Auen in die Planung ist daher anzustreben. Dabei ist zu prüfen, inwieweit Überflutungsraum reaktiviert und die Überflutungsdauern erhöht und außerdem Auwald mit seinen auentypischen offenen Lebensräumen sowie leitbildkonforme Strukturen wie Flutrinnen wieder etabliert werden können.
Soweit die lokalen Verhältnisse dies erlauben, ist eine weitgehende Reaktivierung der potenziell natürlichen Auen, der Primärauen, anzustreben. Wo dies aufgrund der Restriktionen hinsichtlich der Vorflutsituation oder der Hochwassersicherheit angrenzender Flächen nicht realisierbar ist, kann die Entwicklung von tiefergelegenen Sekundärauen angestrebt werden. Diese können ebenfalls die wesentlichen hydromorphologischen Funktionen übernehmen und so die Grundlage für eine typspezifische Besiedlung durch Pflanzen und Tiere liefern. Sekundärauen ermöglichen in vielen Planungssituationen eine naturnahe Gewässerentwicklung unter Beibehaltung der angrenzenden Flächennutzungen.
4 Naturnahe Entwicklung von Fließgewässern
Die nachfolgenden Grundsätze finden Anwendung, wenn eine naturnahe Entwicklung zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele für die biologischen Qualitätskomponenten notwendig ist. Das Entwicklungs- bzw. das Planungsziel beschreibt Art und Umfang der erforderlichen und machbaren, konkreten hydromorphologischen Verbesserungsmaßnahmen.
Grundlagen der leitbildgestützten Planung
Die Entwicklungs- bzw. Planungsziele für die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer orientieren sich an der lokalen Leitbildsituation sowie an den dort vorhandenen sozioökonomischen Randbedingungen, die Art und Umfang der Restriktionen bestimmen. Die notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus der Defizitanalyse zwischen dem Ist-Zustand und den Entwicklungs- bzw. Planungszielen (s. auch Kap. 6 dieser Richtlinie und Kap. IV des Handbuchs zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen).
Abb. 44:Beziehung zwischen Leitbild, Ist-Zustand und Entwicklungsziel
Die Auswahl spezifischer Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen oder die Kombination von Maßnahmen ist immer eine Abwägung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Letztlich werden die planerische Ausrichtungen aus den Bewirtschaftungszielen abgeleitet.
Eine detaillierte Beschreibung der Einzelmaßnahmen erfolgt in Kapitel 6.
Im Folgenden werden einige Grundsätze für die naturnahe Entwicklung aufgestellt.
4.1 Grundsätze der naturnahen Gewässerentwicklung
Das Entwicklungsziel orientiert sich am Leitbild
Angestrebt wird eine möglichst typkonforme naturnahe Entwicklung des Gewässers nach den Vorgaben des jeweiligen Bewirtschaftungsziels.
Naturnahe Gewässerentwicklung erfordert Raum
Damit naturnahe Gewässer vielfältige Lebensräume ausbilden können, müssen ihnen ausreichend große Entwicklungskorridore für typkonforme eigendynamische Entwicklungen zur Verfügung stehen.
Gewässer und Auen sind funktionale Einheiten
Viele aquatische Lebewesen benötigen in verschiedenen Lebensphasen die Auen. Insofern bilden naturnahe Fließgewässer mit ihren Auen eine funktionale Einheit. Deshalb soll die naturnahe Entwicklung so weit wie möglich zu einem funktionsfähigen Gewässer-Auen-Verbund führen.
Dynamische Veränderungen sind Teil der naturnahen Gewässerentwicklung
Gewässertypische Lebensgemeinschaften sind auf eine hohe Dynamik angewiesen, die ständig neue Habitate hervorbringt. Statische Zustände mindern die Qualität von Gewässerentwicklungsmaßnahmen. Deshalb sind im Rahmen der naturnahen Entwicklung eigendynamische Prozesse gezielt einzusetzen und zu fördern.
Die Durchgängigkeit ist ökologisch von weitreichender Bedeutung
Für wandernde aquatische Tiere und für den Sedimenttransport ist die Längsdurchgängigkeit von hoher Bedeutung. Sie ist bei der naturnahen Entwicklung so weit wie möglich wiederherzustellen.
Gewässerunterhaltung dient auch der naturnahen Entwicklung
Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich nach Erfordernis durchzuführen und hinsichtlich ihrer Eingriffsaspekte zu minimieren. Sie ist am Entwicklungsziel auszurichten. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass sie primär nutzungsorientiert erfolgt und zum Beispiel die Dränwirkung des Gewässers unterstützt. Das kann aber auch im Einzelfall bedeuten, dass sie primär der naturnahen Entwicklung dient.
Naturnahe Gewässerentwicklung ist ein langfristiger Prozess
Eine naturnahe Gewässerentwicklung kann nur schrittweise und im gesellschaftlichen Konsens erreicht werden. Wichtig hierfür sind belastbare Vereinbarungen, mit denen der Raumbedarf nachhaltig und möglichst einvernehmlich geregelt wird.
Die Förderung der Eigendynamik ist dem Gewässerausbau vorzuziehen
Eigendynamische Entwicklungen durch planvolle und gezielte Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind langfristig, leicht korrigierbar sowie preiswert und greifen wenig in vorhandene Strukturen ein. Sie sind an geeigneten Gewässerabschnitten grundsätzlich einem Gewässerausbau vorzuziehen.
Gewässerentwicklung in intensiv genutzten Bereichen unterliegt Restriktionen
In Siedlungsbereichen und anderen intensiv genutzten Räumen ist eine naturnahe Gewässerentwicklung häufig nur eingeschränkt möglich. Dennoch soll auch eine möglichst naturnahe Gewässerentwicklung - letztlich gemessen an den biologischen Qualitätskomponenten - unter Berücksichtigung der lokalen Restriktionen angestrebt werden. Besondere Bedeutung besitzen die Längsdurchgängigkeit und ein natürliches Sohlsubstrat.
Bei Gewässerausbaumaßnahmen in der Kulisse der Gewässerauenprogramme, die landwirtschaftliche Flächen betreffen, wird weiterhin die erfolgreiche Kooperationsvereinbarung mit den Landwirtschaftskammern und -verbänden von 1995 angewendet (Vereinbarung über Grundsätze für Kooperationslösungen beim Gewässerauenprogramm, MURL 1995). Darin sind die Prinzipien der Kooperation, der Freiwilligkeit und der Sozialverträglichkeit festgeschrieben.
4.2 Wege der naturnahen Gewässerentwicklung
Raum für die typkonforme Gewässerentwicklung
Geradlinig ausgebaute und mit Regelprofil versehene Gewässer beanspruchen ein Minimum an Platz. Demgegenüber liegt der Flächen- und Raumbedarf bei natürlicherweise gewundenen, mäandrierenden oder verzweigten Gewässern für die Ausbildung typkonformer Strukturen deutlich höher. Es ist deshalb besonders wichtig, den Gewässern für eine typkonforme Entwicklung ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen.
Der Raum, den Gewässer für ihre seitliche Entwicklung in sehr langen Zeiträumen nutzen, umfasst natürlicherweise die gesamte Aue. Für eine typkonforme Entwicklung ist i.d.R. auch eine geringere Fläche ausreichend. Diese Fläche wird als Entwicklungskorridor bezeichnet. Zur Ermittlung des Entwicklungskorridors wird im Anhang ein pragmatischer Ansatz vorgestellt, der auf einfachen Größenbeziehungen der Gewässermorphometrie aufsetzt. Im Entwicklungskorridor können bis zur Inanspruchnahme durch das Gewässer weiterhin Nutzungen stattfinden.
Bei sehr beengten räumlichen Bedingungen und nicht veränderbaren Nutzungen sind auch unterhalb der Mindestbreite des Entwicklungskorridors ökologische Verbesserungen meistens erreichbar. Eine klare Abgrenzung des Entwicklungskorridors bietet langfristige Sicherheit für die Gewässerentwicklung und für die Flächennutzer. Freiwillige Vereinbarungen sind der geeignete Weg zur Bereitstellung des Entwicklungskorridors (s. Anhang 1).
Auenentwicklung
Natürliche Gewässer haben von Natur aus nur eine geringe hydraulische Leistungsfähigkeit und ufern schon bei leicht erhöhten Abflüssen in die Aue aus. Demgegenüber weisen ausgebaute Fließgewässer hohe Abflussleistungen auf, die eine häufige Überflutung der Aue stark vermindern oder ausschließen und damit das Gewässer von der Aue abkoppeln.
Eine fehlende Auenanbindung beeinträchtigt die Gewässerentwicklung und -besiedlung, weil ein Teil der typgemäßen Fauna, insbesondere der Fischfauna, auf Auenlebensräume angewiesen ist, Rückzugsräume bei Hochwasser fehlen und das Gewässerbett hydraulisch überlastet bleibt. Hierdurch kommt es bei Hochwasserabflüssen zu einer ständig wiederkehrenden Ausräumung der Gewässersohle mitsamt den Pflanzen und Tieren.
Deshalb ist die Reaktivierung der Primäraue, d.h. der potenziell natürlichen Aue, immer dann anzustreben, wenn dies nicht durch Restriktionen z.B. im Hinblick auf die Vorflutverhältnisse oder den Hochwasserschutz verhindert wird. Ist die Reaktivierung der Primäraue nicht möglich, sollte nicht gänzlich auf eine Auenentwicklung verzichtet werden. Meist lassen sich auch in intensiv genutzten Landschaften Sekundärauen, d.h. tieferliegende Auenflächen, entwickeln oder gestalten (s. Kap. 6).
Grundsätzlich sind für die naturnahe Gewässerentwicklung Profilformen und Profildimensionen anzustreben, die eine typkonforme Ausuferung in Primär- oder Sekundärauen bewirken.
Fließgewässerdynamik
Fließgewässer unterliegen natürlicherweise einer ständigen oder schubweisen Veränderung ihrer Strukturen. Der Wechsel der Strömungsverhältnisse, die Verlagerung von Sedimenten, das Abbrechen von Ufern, das Anlanden von Kiesbänken und die Überformung der Auen sind Grundlagen für die Habitatvielfalt.
Gewässer ohne massive Sohl- und Uferbefestigungen sind häufig in der Lage, durch eigendynamische Prozesse naturnahe Strukturen auszubilden, wenn die Unterhaltung reduziert oder eingestellt wird. Sie benötigen dann allerdings einen entsprechenden Entwicklungskorridor (s. Kap. 6 und Anhang). Ein wesentlicher Faktor ist die Zeit. Vom Beginn der Entwicklung bis zum Erreichen naturnaher Zustände können durchaus Jahrzehnte vergehen.
In Abhängigkeit von Substrat und Abflussereignissen können aber auch bereits nach kürzeren Zeiträumen strukturelle Verbesserungen erkennbar werden. Die dynamischen Prozesse können durch das Einbringen hydraulisch wirksamer Elemente, z.B. Totholz, unterstützt werden.
Ausgebaute Gewässer mit massiven Sohl- und Ufersicherungen sind von sich aus kaum in der Lage, naturnahe Strukturen auszubilden. Derartige Gewässer oder Gewässerabschnitte bedürfen der Initiierung von Dynamik. Voraussetzung dafür ist der Rückbau der Sicherungsmaßnahmen und die Bereitstellung eines typkonformen Entwicklungskorridors.
Welcher Weg letztlich zum Ziel führt, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Dabei sind Maßnahmen zu bevorzugen, die das Potenzial zur eigendynamischen Entwicklung nutzen oder schaffen. Ziel ist grundsätzlich die Erreichung einer gewässertypkonformen Morphodynamik. Statische Gewässerzustände sind auf Zwangslagen und Zwangspunkte zu beschränken.
Voraussetzung für eine eigendynamische Gewässerentwicklung ist immer ein typkonformer Entwicklungskorridor.
Längsdurchgängigkeit
Querbauwerke beeinträchtigen oder verhindern die Durchgängigkeit der Fließgewässer für die wandernden Fließgewässerorganismen, insbesondere die Fische. Querbauwerke bedingen zudem durch Rückstau, Gefällereduzierung und Störung des Geschiebehaushalts erhebliche nachteilige Veränderungen der Gewässerstrukturen, der Strömungsverhältnisse, der Habitatvielfalt und der Wasserqualität.
Aufgrund der weitreichenden Wirkungen ist grundsätzlich der Rückbau von Querbauwerken anzustreben. Sollte der Rückbau nicht möglich sein, z.B. wegen bestehender Nutzungen, ist der gewässertyporientierte Umbau des Querbauwerks, wenn möglich mit einer Absenkung des Stauziels, anzustreben. Ist auch ein gewässertyporientierter Umbau des Querbauwerks nicht möglich, muss das Wehr durch den Bau von Aufstiegsanlagen vollständig durchgängig gemacht werden (siehe DVWK Merkblätter 232/1996; Handbuch Querbauwerke). Die Gestaltung dieser Anlage ist dabei auf die heutige potenziell natürliche Fisch- und Makrozoobenthosfauna abzustellen, soweit das Gewässer ihnen nach dem Bewirtschaftungsziel Lebensraum bieten soll.
Fließgewässer in intensiv genutzten Bereichen
In Siedlungsbereichen und sonstigen intensiv genutzten Gebieten engen dicht an die Ufer heranreichende Bebauungen, Hochwasserschutzmaßnahmen oder andere Nutzungen die Möglichkeiten für naturnahe Entwicklungen stark ein.
In Siedlungsbereichen sind neben der ökologischen Funktionsfähigkeit auch unverzichtbare Aspekte wie der Bestand an kulturellem Erbe, die Einbindung in das Stadtbild, die Naherholung und die Freizeitnutzung zu berücksichtigen. Dem hat das Entwicklungsziel für die naturnahe Entwicklung Rechnung zu tragen. In jedem Fall ist die Längsdurchgängigkeit anzustreben. Von entscheidender Bedeutung ist die naturnahe Ausprägung der Gewässersohle. Hierfür sind alle Elemente der naturnahen Gewässergestaltung heranzuziehen.
Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung der naturnahen Gewässerentwicklung
Die vollständige Umsetzung der Grundsätze zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer ist nur unter günstigen Voraussetzungen möglich. Vielfach wird dieses Ziel jedoch durch unverzichtbare Nutzungen und vielfältige Restriktionen eingeschränkt. Um dennoch eine optimierte Gewässerentwicklung sicherzustellen, ist
eine integrative Planung erforderlich, in der neben den gewässerökologischen Vorgaben insbesondere folgende Aspekte zu beachten sind:
Je nach Restriktionen ergeben sich Planungsvarianten von der Reaktivierung der Primäraue (höchste Stufe der Renaturierung) bis zur Optimierung des Sohlsubstrates (Stadtgewässer). Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch das Spektrum der Naturnähe und Entwicklungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von den unverzichtbaren Nutzungen und Restriktionen.
Im Planungsprozess müssen die Interessen und Ansprüche der konkreten Situation vor Ort abgewogen werden. Welche Lösung erreicht und umgesetzt werden kann, muss systematisch und stufenweise diskutiert und überprüft werden. Dabei werden die Möglichkeiten bei der größten Naturnähe (Reaktivierung der Primäraue) beginnend abwärts bis hin zum realisierbaren Entwicklungsziel untersucht und so eine möglichst naturnahe Ausrichtung der Maßnahme erreicht.
Abb. 45:Möglichkeiten und Grenzen der naturnahen Entwicklung 1
5 Planungsinstrumente für die naturnahe
Gewässerentwicklung
Die nachfolgenden Planungsinstrumente zielen darauf ab, geeignete Maßnahmen für die Erreichung der Entwicklungsziele auf konzeptioneller bis konkreter Ebene zu beschreiben und die Regeln für ihre Umsetzung zu erläutern.
Die bisherigen Auswertungen haben deutlich gemacht, dass insbesondere Defizite bei der Gewässerstruktur sowie bei der Durchgängigkeit bestehen.
Für die Beseitigung dieser Defizite stehen in Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Planungsinstrumente zur Verfügung, deren Verwendung in Abhängigkeit von Planungstiefe und -umfang variiert. Diese Planungsinstrumente berücksichtigen entsprechend den wasserrechtlichen Vorgaben eine leitbildorientierte Gewässerentwicklung.
Im Folgenden sollen vier wasserwirtschaftliche Instrumente zur Planung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen aufgezeigt und erläutert werden:
Konzeptionelle und räumlich übergeordnete Planungsinstrumente:
Konkrete und lokale Planungsinstrumente:
Abbildung 46 zeigt den Ablauf und die funktionalen Zusammenhänge der genannten Planungsinstrumente. Konzepte zur naturnahen Entwicklung und Gewässerauenkonzepte liefern auf konzeptioneller Ebene den mittel- bis langfristigen Rahmen für die Gewässerentwicklung. Sie sind in einzelne Arbeitsschritte gegliedert, die über die Leitbildermittlung, die Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes und die Konfliktanalyse zur Festlegung von Entwicklungszielen führen. Die folgende Defizitanalyse ermöglicht die Aufstellung des Maßnahmenkonzepts.
Der Ablauf für die Herleitung der lokal wirksamen Planungsinstrumente "Unterhaltungspläne und Ausbaupläne" erfolgt in analoger Weise. Allerdings steht hierbei die konkrete Situation der einzelnen Gewässer bzw. Gewässerabschnitte im Vordergrund.
Ergänzend werden am Ende dieses Kapitels die Schnittstellen zu weiteren Planungsinstrumenten der Wasserwirtschaft sowie der Landschafts-, Naturschutz- und Raumplanung aufgezeigt. Deren integrale Betrachtung gewinnt insbesondere bei größeren Maßnahmen zunehmend an Bedeutung.
5.1 Konzeptionelle Planungsinstrumente
Konzeptionelle Planungsinstrumente dienen in der Regel der Betrachtung ganzer Gewässer. Sie stellen sicher, dass lokal zu planende Maßnahmen in einem sinnvollen und zielgerichteten Zusammenhang mit dem gesamten Gewässer stehen und so losgelöste oder gar kontraproduktive Einzelmaßnahmen verhindert werden.
5.1.1 Konzepte zur naturnahen Entwicklung
Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) dienen der übergeordneten konzeptionellen planerischen Betrachtung ganzer Gewässer oder Gewässersysteme unter gewässerstrukturellen Aspekten. Sie liefern daher einen Baustein für eine zielgerichtete Maßnahmenplanung im Sinne der WRRL.
KNEF sind das zentrale Instrument für die koordinierte, naturnahe Gewässerentwicklung. Sie können die Basis für die Ableitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsmaßnahmen bilden, die sowohl im Rahmen der Unterhaltung als auch durch naturnahen Gewässerausbau umgesetzt werden. Die in den KNEF dargestellten Maßnahmen zielen auf die Verbesserung der hydromorphologischen Verhältnisse des Gewässers und seines näheren Umfeldes ab und müssen bei der konkreten Entscheidung zur Genehmigungs-/Ausführungsplanung die langfristigen und unverzichtbaren Nutzungsansprüche berücksichtigen.
Die in den Konzepten erarbeiteten Maßnahmenvorschläge bieten die Grundlage für eine langfristige, d.h. über Jahrzehnte konsistent ausgerichtete Gewässerentwicklung. Sie können bei neuen Anforderungen und Erkenntnissen angepasst werden.
Abb. 46:Konzepte zur naturnahen Entwicklung, Gewässerauenkonzepte sowie naturnahe Unterhaltung und Ausbau im Planungsablauf
Hierzu gehört auch die wiederkehrende Prüfung der Nutzungsansprüche an das Gewässer und sein Umfeld, da insbesondere Nutzungsänderungen oder -extensivierungen neue Perspektiven für die Gewässerentwicklung bieten können.
Die KNEF enthalten Aussagen zu Leitbildern, Ist-Zustand, Nutzungen und Restriktionen, Entwicklungszielen sowie Maßnahmen. Ihre Darstellung erfolgt in Text, Tabellen und Karten, die eine konkrete räumliche Zuordnung der Maßnahmen ermöglichen.
Die Vorgehensweise bei der Aufstellung der KNEF folgt festen Verfahrensschritten und wird im "Leitfaden zur Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern" (MUNLV 2003) beschrieben.
5.1.2 Gewässerauenkonzepte
Das Gewässerauenprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen von 1990 bietet den Rahmen für eine naturnahe Gewässerentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Auen. Zurzeit sind 11 große Gewässer des Landes in das Gewässerauenprogramm aufgenommen worden.
Für diese Gewässer wurden konkrete Gewässerauenkonzepte erarbeitet, die sich in der Umsetzung befinden. Die Gewässerauenkonzepte bestehen jeweils aus wasserwirtschaftlichen, ökologischen und landwirtschaftlichen Fachbeiträgen.
Folgende übergeordnete Ziele werden verfolgt:
Um die Ziele der Auenkonzepte erreichen zu können, müssen die zahlreichen konkurrierenden Nutzungen in der Aue in einer integrierten Planung zusammengeführt werden. Dazu müssen die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes, eines dezentralen und ökologischen Hochwasserschutzes und die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Nutzer berücksichtigt werden.
Grundlage für die Akzeptanz der Auenkonzepte ist die Beachtung der drei Prinzipien: Kooperation, Sozialverträglichkeit und Freiwilligkeit, wie sie im Kooperationsvertrag von 1995 vereinbart wurden. Vor der Umsetzung von Maßnahmen muss mit den Auennutzern ein Interessenausgleich herbeigeführt werden.
Tab. 2: Übersicht Gewässerauenprogramm Nordrhein-Westfalen (z.T. in Planung)
| Gewässer I. Ordnung - Landesgewässer | Gewässerstrecke [km] | Planungsraum [ha] | ||
| Gewässername | Gewässerlänge | Gewässerlänge in NRW | bearbeiteter Abschnitt | |
| Ems | 370 | 156 | 95 | 5.700 |
| Lippe | 220 | 220 | 220 | 17.500 |
| Ruhr | 218 | 218 | 135 | 10.700 |
| Sieg | 153 | 110 | 75 | 3.400 |
| Gewässer II. Ordnung | ||||
| Agger | 62 | 62 | 62 | 2.000 |
| Berkel | 110 | 69 | 69 | 1.050 |
| Erft | 103 | 103 | 103 | 7.100 |
| Issel | k.A. | 50 | 50 | 3.200 |
| Niers | 118 | 110 | 110 | 10.000 |
| Rur | 160 | 130 | 50 | 7.200 |
| Swist | 42 | 30 | 30 | 4.000 |
Die Gewässerauenkonzepte sind Angebotsplanungen des Landes an alle Maßnahmenträger der entsprechenden Regionen. Diese können die Maßnahmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verwirklichen. Maßnahmen aus Gewässerauenkonzepten eignen sich daher auch hervorragend zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen.
5.2 Lokale Planungsinstrumente
Lokale Planungsinstrumente wie Gewässerunterhaltungspläne und Gewässerausbaupläne dienen der konkreten Umsetzung von Maßnahmen. Die hierfür notwendigen Planunterlagen und Dokumentationen besitzen einen hohen Detaillierungsgrad.
5.2.1 Gewässerunterhaltungsplan
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die in den Wassergesetzen festgeschriebenen Aufgaben der naturnahen Gewässerunterhaltung sind ausführlich in Kap. 2 dieser Richtlinie dokumentiert. Die Unterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen orientieren.
Für die zielgerichtete Gewässerunterhaltung ist es sinnvoll, Unterhaltungspläne zu erstellen, die in jährlichem Turnus aufzeigen, welche Maßnahmen an welchem Gewässerabschnitt durchgeführt bzw. nicht durchgeführt werden. Der Unterhaltungsplan greift hinsichtlich der Ziele auf die Vorgaben der konzeptionellen Planungsinstrumente und ggf. vorhandener Ausbauplanungen zurück.
Der Unterhaltungsplan selbst soll eine übersichtliche Darstellung der vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen enthalten und den Wasser- und Landschaftsbehörden eine Beurteilung der Gewässerunterhaltung nach Notwendigkeit, Art, Umfang und Zeitpunkt ermöglichen.
Der Unterhaltungsplan dient somit auch der Abstimmung mit den Behörden.
Ist ein Konzept zur naturnahen Entwicklung oder ein Auenkonzept vorhanden, dient dies als Grundlage für die Erstellung des Unterhaltungsplans. Die im Konzept beschriebenen Entwicklungsziele, die mit der Unterhaltung der Fließgewässer zu erreichen sind, werden im Unterhaltungsplan derart konkretisiert, dass klar erkennbar wird, wie die Unterhaltungsmaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beitragen.
Der Unterhaltungsplan kann in schriftlicher Form als Tabelle (s. nachfolgendes Beispiel) oder als Karte (in geeignetem Maßstab mit erläuternder Legende) aufgestellt werden. Im Unterhaltungsplan sollen zumindest folgende Angaben enthalten sein:
Die Erstellung des Unterhaltungsplans als Karte empfiehlt sich bei komplexen räumlichen und sich überlagernden Maßnahmen, die eine tabellarische Darstellung erschweren.
5.2.2 Grundsätze der naturnahen Gewässerunterhaltung
Eine naturnahe Gewässerunterhaltung zielt vorrangig darauf ab, das eigendynamische Entwicklungspotenzial des Gewässers zu nutzen und so mittel- bis langfristig eine naturnahe Gewässerstruktur und entsprechende Lebensgemeinschaften zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für Bereiche, deren angrenzende Nutzungen eine entsprechende Dynamik erlauben. Intensive Nutzungen im direkten Gewässerumfeld erfordern jedoch häufig Unterhaltungsmaßnahmen, die den Schwerpunkt auf die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses legen.
Ergänzend zu diesen allgemeinen Grundsätzen der Gewässerunterhaltung sind Einzelmaßnahmen und ihre Umsetzung in Kap. 6 beschrieben.
Tab. 3:Beispielhafte tabellarische Darstellung eines Unterhaltungsplans
| Lfd. Nr. | Gewäs- ser | Statio- nierung | Beschreibung des Ist-Zustandes | Art | Entwicklungs- ziel | Beschreibung und Begründung der Maßnahme | Eingriffe in Natur und Landschaft | Zeitraum der Aus- führung | Bemerkung/ Umsetzung | Planungs- abschnitt aus dem KNEF | |
| technisch | ökologisch | ||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 1 | X-Bach | 4 + 200 bis 7 + 800 | trapezförmiger Ausbau 1979 | Rasen- böschung; punktuell Uferröhricht | Einstellen der Mahd | Böschungen mit durch Sukzession entstandenem Gehölzbestand | Einstellen der Mahd im Böschungs- bereich | 5 | |||
| 2 | X-Bach | 4 + 350 | Sohlabsturz | Freie ökologische Durchgängigkeit | Umbau des Sohlabsturzes des ehemaligen Abschlagwehres zur Sohlgleite | Nach Ersteinschätzung nicht notwendig | 5 | ||||
| 3 | X-Bach | 6 + 900 bis 7 + 500 | Es sind mehrere kleine Abstürze vorhanden, starre Ufersicherung | keine ökologische Durchgängigkeit | Umgestaltung | Freie ökologische Durchgängigkeit und strukturierte Ufer | Entfernen der starren Ufersicherung und mehrerer Abstürze, abschließende Initialbepflanzung | s. Bemerkung in Spalte 11 | über das ganze Jahr verteilt | zuvor Ortstermin mit der Wasserbehörde/ Landschafts- behörde | 8 |
| 4
I | X-Bach | 2 + 680 bis 4 + 040 | Trogprofil | beiderseits Pappelreihen auf der Böschungs- oberkante | Fortführen der abschnitts- weisen Umwandlung der Pappelbestände | Entwicklung eines Gewässerab- schnittes mit lebensraum- typischen Gehölzen | Abschnittsweises Entfernen der überalterten und nur noch bedingt standsicheren Pappeln.
Anschließend Anpflanzung lebensraumtypischer Gehölze; für die restliche Fließstrecke voraus- gehende Unterpflanzung mit lebensraum- typischen Gehölzen | Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; Ausgleich durch Bepflanzung mit lebensraumtypischen Gehölzen | Fällungen im Winter; Anpflanzungen im Frühjahr | Es werden 50% der Bäume gefällt; Maßnahme wird in einigen Jahren fortgesetzt | 3 |
| 5
I | X-Bach | 2 + 50 bis 3 + 200 | Trapezprofil mit Sohlschalen | Fehlende Besiedlung der Gewässersohle durch Gewässer- organismen | Umgestaltung | Gewässerab- schnitt mit gewässertypischem Substrat und begleitender Vegetation | Herausnahme der Sohlschalen; Umgestaltung der Böschung sowie der Sohle durch Einbringen von gewässer- typischem Substrat; Bepflanzung mit lebensraum- typischen Gehölzen | ab Sept. | ggf. Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung bei UWB stellen | 3 | |
| 6 | X-Bach | 1 + 350 bis 1 + 980 | Verfallendes Trapezprofil mit punktuellen größeren Uferabbrüchen in naturnahem Umfeld | Beginnende Strukturierung bietet zunehmend gute Lebensbe- dingungen für Fauna und Flora | Einstellen der Unterhaltung | Gewässerab- schnitt mit freier Entwicklung in funktionsfähiger Aue | Einstellen der Unterhaltung; Belassen der regelmäßig eingetragenen Totholzelemente; regelmäßiges Abgehen des Abschnittes; Kontrolle des Totholzes und Entfernen von Totholz vor der am Abschnittsende liegenden Fußgängerbrücke | Ein Konzept zur naturnahen Entwicklung liegt vor. Maßnahme im Konzept enthalten; größerer Grundbesitz vorhanden | 2 | ||
| 7 | X-Bach | 8 + 500 bis 9 + 780 | Trapezprofil in der Ortslage | Rasenböschungen ohne Gehölze; Böschungsfuß- sicherung | Böschungs- mahd | Gewässer- abschnitt mit Rasenböschungen und sichergestellter Vorflutfunktion | Im jährlichen Wechsel jeweils nur eine Böschungsseite mähen; regelmäßige Kontrolle und ggf. Wiederherstellen der Böschungsfuß- sicherung | ab 15. Juli | 10 | ||
| 8 | X-Bach | 9 + 800 bis 10 + 000 | verfallendes Regelprofil | beginnende laterale Verlagerung durch Totholz | Beobachten | Gewässerab- schnitt mit freier Entwicklung | regelmäßiges Beobachten der beginnenden lateralen Verlagerung durch Totholz zur Erkennung evtl. notwendiger Unterhaltungs- maßnahmen | regelmäßig ganzjährig | 11 | ||
| 9 | X-Bach | 5 + 170 bis 5 + 510 | Regelprofil | hochstauden- reiche Böschung mit beidseitigem Gehölzbestand | Fällen der rechten Gehölzreihe auf der Böschungs- oberkante | Gewässerab- schnitt mit beidseitigen Gehölzen in Siedlungslage | Fällen der Gehölze zur Sicherung der Verkehrssiche- rungspflicht für die rechts parallel verlaufende Kreisstraße sowie Freihaltung des NW-Abflussprofils | s. Bemerkung | Fällungen baldmöglichst | zuvor Ortstermin mit der Landschafts- behörde, Klärung mit Betroffenen, Rechteinhabern, Anliegern | |
5.2.3 Ausbau
Der Ausbau eines Gewässers liegt vor, wenn Gewässer oder ihre Ufer durch bauliche Maßnahmen hergestellt, beseitigt oder wesentlich umgestaltet werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gewässerausbaus sind in Kap. 2 dieser Richtlinie dokumentiert.
Die Planung für den Ausbau eines Fließgewässers sollte grundsätzlich auf der Basis des in einem Konzept zur naturnahen Entwicklung oder einem Auenkonzept festgelegten Entwicklungsziels erfolgen. Die Entwicklungsziele beziehen sich hierbei auf größere räumliche Einheiten (z.B. längere Gewässerabschnitte). Soweit diese Aussage zum Entwicklungsziel fehlt, ist es notwendig, sie vor Beginn der Ausbauplanung zu erarbeiten. Nur derart kann sichergestellt werden, dass die Maßnahme in den Gesamtkontext der für das Gewässer(system) notwendigen Maßnahmen hineinpasst.
Planungsziele beziehen sich dagegen auf die Ausrichtung einer konkreten Ausbauplanung.
Ausbauplanung
Aufgabe der Ausbauplanung ist es, die vorgesehenen Planungsziele und die entsprechenden Maßnahmen in ihren Einzelheiten darzustellen. Die Planungsziele müssen auf das klar definierte Entwicklungsziel ausgerichtet sein und den Bewirtschaftungszielen entsprechen. Ihre Verträglichkeit mit der Umwelt und den konkurrierenden Ansprüchen ist darzulegen. Die Ausbauplanung erfolgt nach einem definierten Verfahren (s. Abb. 47), das die fachlichen Vorgaben für die Bearbeitung beschreibt.
Der Umfang der Planunterlagen sollte sich am Notwendigen orientieren und so gering wie möglich gehalten werden. Ein eng begrenzter Umfang oder eine geringe Bedeutung des Vorhabens sind dabei keine Gründe, einzelne Planungsschritte unberücksichtigt zu lassen. Es ist jedoch ausdrücklich möglich, bei Maßnahmen, die ein geringes Eingriffspotenzial aufweisen oder eine geringe Ausdehnung besitzen - wie z.B. der Rückbau einer Verrohrung -, auf umfangreiche Antragsunterlagen zu verzichten. Dies bezieht sich ausschließlich auf den Umfang der Antragsunterlagen (z.B. verbalargumentativer Variantenvergleich ohne Wertzahlmatrix). Derartige "schlanke" Verfahren sind in Abstimmung mit den Beteiligten und potenziell Betroffenen durchzuführen und zu belegen.
Folgende Schritte sind im Rahmen einer Ausbauplanung und deren Umsetzung abzuarbeiten, wobei diese in Abhängigkeit von der jeweiligen Verfahrensform (Plangenehmigung/Planfeststellung) durchaus in unterschiedliche Teile der Antragsunterlagen (Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsstudie/Landschaftspflegerischer Begleitplan) integriert werden können. Dabei ist darauf zu achten, Wiederholungen in den einzelnen Teilen der Erläuterungsberichte zu vermeiden (s. auch Anhang 2).
Abb. 47:Ablaufschema "Vorgehen bei naturnahem Gewässerausbau"
* Ist für den Planungsraum kein Entwicklungsziel im Rahmen der Erstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung oder eines Auenprogrammes erarbeitet worden, ist diese Aussage vor Beginn der Planung zu erarbeiten.
Die Ausbauplanung ist bei Bedarf so auszuarbeiten, dass sie als Grundlage für Bürgerinformation, für die Planfeststellung, eine ggf. erforderliche UVS und FFH-VS sowie für die nachfolgende Ausführungsplanung dienen kann. Zielkonflikte und ihre Lösungen sind aufzuzeigen und innerhalb eines transparenten Variantenvergleichs aufzuarbeiten (s.u.).
Nachfolgend werden die einzelnen Schritte, die im Rahmen einer Ausbauplanung durchzuführen sind, kurz erläutert (s.a. Gliederungsmuster im Anhang 2).
Die Ermittlung des Leitbildes erfolgt unter Berücksichtigung der speziell für die nordrheinwestfälischen Gewässer erstellten Grundlagenarbeiten des LUA (Merkblatt 17 und 34). Für eine Ausbauplanung muss das Leitbild entsprechend den lokalen Gegebenheiten konkretisiert werden. Vorgaben aus vorliegenden Konzepten können nach Überprüfung übernommen werden.
Die Formulierung der Planungsziele erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Entwicklungsziels unter Berücksichtigung des konkreten Planungsanlasses sowie der unvermeidbaren aktuellen und zukünftigen Nutzungsansprüche.
Die Erhebung des Ist-Zustandes umfasst in der Regel die folgenden Arbeiten:
Die Bewertung des Ist-Zustandes der Gewässerstruktur erfolgt leitbildbezogen, d.h. durch die Ermittlung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Leitbild.
Als Grundlage für die Eingriffs-/Ausgleichsberechnung sind anerkannte Bewertungsverfahren zu verwenden, die auch Aspekte des Kulturlandschaftsschutzes, des Arten- und Biotopschutzes sowie des Landschaftsbildes beinhalten. Die besonders und streng geschützten Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind zu berücksichtigen.
Die Darstellung möglicher Lösungen/Variantenvergleich zeigt auf, ob und welche zielführenden Planungsalternativen für die Umsetzung des Vorhabens bestehen.
In einem Variantenvergleich erfolgt die Wertung der Varianten einschließlich der Null-Variante. Hieraus ergibt sich die Auswahl der Lösung.
Der resultierende Ausbauplan dokumentiert in nachvollziehbarer Form Art und Umfang der wasserbaulichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen.
Vor Beginn der Maßnahmen und im Nachgang der Umsetzung sollen Erhebungen für eine Erfolgskontrolle durchgeführt werden.
Antragsunterlagen
Die Antragsunterlagen einer umfangreichen und vollständig dokumentierten Ausbauplanung gliedern sich zumeist in einen Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht, ggf. eine Umweltverträglichkeitsstudie bzw. Umweltverträglichkeitsvorprüfung- und eine FFH-Verträglichkeitsstudie (Einzelfallentscheidung) sowie einen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Im Rahmen des LBP sind u.a. die artenschutzrechtlichen Belange der besonders und streng geschützten Arten zu berücksichtigen (§ 19 (3) und § 42 BNatSchG). Die Erstellung einer Ausbauplanung ist somit eine interdisziplinäre Planungsaufgabe, die eine enge Abstimmung von Wasserwirtschaft, Naturschutz sowie Landschaftsplanung voraussetzt.
Hinsichtlich der Zusammensetzung und des Umfangs der Antragsunterlagen wird grundsätzlich eine Vorabstimmung mit der Zulassungsbehörde empfohlen. Die zuständige Zulassungsbehörde hat Gestaltungsspielraum und legt auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Vorschriften die Art des Zulassungsverfahrens und die Anforderungen an die Antragsunterlagen fest.
Abb. 48:Unterlagen für die Ausbauplanung (UVS und FFH-VS nur bei Bedarf)
Anforderungen an die Antragsunterlagen
Nachfolgend werden die Anforderungen an den Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht, die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und die FFH-Verträglichkeitsstudie und den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) formuliert.
Zu Beginn wird auf allgemeine Vorgaben zur Beschreibung des Planungsanlasses und der Planungsansprüche eingegangen. Im weiteren Verlauf wird die Vorgehensweise zur Durchführung des Variantenvergleichs detailliert beschrieben. Letztlich werden drei Mustergliederungen mit Erläuterungen zu Art und Umfang der Kartenwerke und sonstigen Unterlagen vorgestellt.
Beschreibung des Planungsanlasses
Die Beschreibung des Planungsanlasses erfolgt im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht.
Dazu können beispielsweise gehören:
Die für die Planung unverzichtbaren Nutzungs- und Schutzansprüche sind zu beschreiben und zu analysieren.
Dazu gehören beispielsweise:
im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege:
im Bereich Siedlungsgebiete:
im Bereich Landwirtschaft:
im Bereich Sport, Erholung und Freizeitgestaltung:
im Bereich Verkehr- und Infrastruktur:
im Bereich Denkmalschutz:
Weitere Nutzungsansprüche können aus den Bereichen Energiegewinnung und Bergbau kommen. Auch fischereiliche Belange können von Interesse sein. Es ist jeweils zu überprüfen, ob die verbleibenden Nutzungsansprüche auch durch Maßnahmen außerhalb des Gewässers realisiert werden können.
Formulierung der Planungsziele
Unter Berücksichtigung des Planungsanlasses, der vorgegebenen Entwicklungsziele und der unverzichtbaren Nutzungsansprüche an die Planung sind die konkreten Planungsziele zu formulieren. Die Planungsziele gehen später in die vergleichende Variantenbetrachtung ein (Beispiele siehe Tab. 5).
Erhebung des Ist-Zustandes
Die Erhebung und Dokumentation des Ist-Zustandes erfasst alle Gegebenheiten, welche für die Planung in technischer, ökologischer, landschaftlicher und rechtlicher Hinsicht erforderlich sind.
Der Umfang wird entweder im Scopingverfahren oder einer vorlaufenden Abstimmung zwischen Planungsträger und der zuständigen Wasserbehörde festgelegt.
Tab. 4: Inhalte und beispielhafte Themen zur Dokumentation des Ist-Zustandes
| Inhalte | Themen (beispielhaft) |
| Geologische Verhältnisse | Gesteinsarten, Schichtungen, Klüftigkeit |
| Relief | Geomorphologische Rahmenbedingungen, Geländeform, Geländehöhen |
| Boden | Bodenarten, Bodentypen, Grundwasserstände, Bodenwertzahlen, Bodenbelastungen |
| Klima | Niederschlag, Temperatur |
| Oberirdische Gewässer | Gewässersystem, Charakteristik des Einzugsgebiets, Gewässerverlauf, Längsschnitte, Querschnitte, Gewässerstruktur, Substratverhältnisse; Messwerte für Wasserstände und Abflüsse, Hochwassermarken; Wasserbeschaffenheit, Gewässergüteklasse,
potenziell natürliche Aue und Entwicklungskorridor |
| Grundwasser | Grundwasserstände und -schwankungen, Grundwasserbelastungen |
| Vegetation | Arteninventar und Pflanzengesellschaften, Phytobenthos, Makrophyten, in Sonderfällen auch Phytoplankton |
| Freilebende Tiere | Fundortkataster Nordrhein-Westfalen (Planungsrelevante Arten); Arteninventar und Häufigkeit ausgewählter Tiergruppen (z.B. Brutvögel, Amphibien, Fische, Neunaugen, Makrozoobenthos, Krebse, Libellen, Tagfalter, Muscheln). |
| Schutzwürdige Biotope | Biotopkataster und § 62 - Biotope des Landes Nordrhein-Westfalen, Biotopverbund nach § 2b LG |
| Biotoptypen | Biotoptypen nach LÖBF-Code |
| Nutzungen | Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Industrie, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserschutz, Abfallwirtschaft, Fischerei, Jagd, Erholung, Sport, Abgrabungen, Bergbau, Verkehr, Leitungen |
| Schutzgebiete und sonstige planerische Vorgaben | Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Schutzwald, Naturwaldzellen, Fischschonbezirke, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( § 15a LG) (Landschaftsräume und Biotopverbund), Bau- und Bodendenkmale. Bereiche mit Landschaftsplänen, Bebauungsplänen, bergrechtlichen Betriebsplänen, fischereiliche Hegepläne, Flurbereinigungspläne, Planfeststellungen, Veränderungssperren, Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Gebietsentwicklungspläne, Flächennutzungspläne, Bewirtschaftungspläne, Waldfunktionskarten, sonstige Planungsbereiche (Gewässerauen, Straßen etc.). |
| Landschaftsbild | Landschaftsbild und -veränderungen |
| Bedeutsame Kulturobjekte | Boden- und Baudenkmäler |
Bewertung des Ist-Zustandes
Die Bewertung des Ist-Zustandes erfolgt auf der Grundlage geeigneter Verfahren.
Dazu gehören:
Darstellung möglicher Lösungen/ Variantenvergleich
Im ersten Schritt werden verschiedene Lösungen erarbeitet und dargestellt. Sie müssen die Grundzüge der technischen und ökologischen Ausgestaltung sowie eine Einschätzung des Eingriffs- und Entwicklungspotenzials enthalten.
Die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes ist bei jedem Variantenvergleich wie eine mögliche Lösung zu behandeln (Null-Variante). Als mögliche Varianten sind auch Fälle zu untersuchen, bei denen auf einen Ausbau des Gewässers teilweise oder ganz verzichtet werden kann, weil das Ziel durch andersartige Maßnahmen, z.B. eigendynamische Entwicklung, erreicht wird.
Zudem kann es grundsätzlich sinnvoll sein, die Umsetzung des Leitbilds als Variante zu erarbeiten. Zum einen, um zu prüfen, ob eine leitbildkonforme Entwicklung möglich ist, zum anderen, um ggf. zu vermitteln, dass leitbildkonforme Zustände nicht mit anderen Planungszielen vereinbar sind.
Wertung der Varianten
Der Variantenvergleich ist die wesentliche Entscheidungshilfe für die Auswahl der Lösung, die zur Ausführung kommen soll. Der Variantenvergleich macht zudem den Entscheidungsweg für die gewählte Lösung transparent.
Die Bewertung der Varianten erfolgt bei komplexeren Planungsaufgaben zweckmäßigerweise in einer Wertzahl-Matrix gemäß Tabelle 5.
Die Wertung wird in folgenden Schritten durchgeführt:
Zusammenstellung der Ziele ( Tabelle 5, Spalte 1)
Die vorangehend festgelegten Planungsziele sind derart zu benennen und zu präzisieren, dass sie die unterschiedlichen Interessenslagen im Planungsraum widerspiegeln. Sachverhalte, die sich erst im Rahmen des Planungsprozesses ergeben und daher bei der ursprünglichen Zielbestimmung nicht erfasst worden sind, können durch eine entsprechende Ergänzung des Zielkatalogs in die Wertung einbezogen werden.
Bestimmung der Zielgewichte ( Tabelle 5, Spalte 2)
Um sicherzustellen, dass die Ziele bei der weiteren Wertung entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt werden, müssen sie gewichtet werden. Die Gewichtung erfolgt durch Bewertung der Ziele in ihrem Verhältnis zueinander, wobei die Summe aller Zielgewichte (ZG) 100 beträgt. Die Bestimmung der Zielgewichte ist Sache des Planungsträgers in Zusammenarbeit mit den an der Planung zu beteiligenden Stellen und Behörden. Ihre Festlegung ist schriftlich zu begründen.
Feststellung des Zielrealisierungsgrads (Tabelle 5, Spalten 3, 5, 7 ...)
Das Maß der Erfüllung eines Ziels in der jeweiligen Lösung wird durch den Zielrealisierungsgrad (ZR) ausgedrückt. Dieser wird zweckmäßigerweise anhand der folgenden Skala festgelegt:
0 = keine
1 = sehr geringe
2 = geringe
3 = mäßige
4 = gute
5 = sehr gute
6 = bestmögliche
Zur Ermittlung des ZR sind Kriterien aufzustellen, welche die Erfüllung eines Ziels bestmöglich beschreiben. Sie können mess- oder abschätzbar sein. Ferner ist jeweils die beste bzw. schlechteste Zielerfüllung zu definieren.
Die Zielrealisierung ist von Fachleuten zu bestimmen, die mit Gegebenheiten des Planungsraumes und dem Inhalt der möglichen Lösungen vertraut und für die jeweiligen Ziele fachlich kompetent sind. Die Festlegung des ZR ist schriftlich zu begründen.
Ermittlung der Rangordnung ( Tabelle 5, Spalten 4, 6, 8 ...)
Das Produkt aus ZG und ZR ergibt für jedes Ziel und die jeweilige Lösung die Wertzahl (WZ). Sie bestimmt die Wertigkeit der Lösung bei der Erfüllung der einzelnen Ziele. Die Summe der Wertzahlen in den jeweiligen Spalten ist die Wertzahl der jeweiligen Variante. Sie gibt die Rangposition innerhalb der alternativen Lösungen wieder.
Für die Ermittlung der Rangordnung bleiben die Kosten zunächst unberücksichtigt, Ziel ist hier zunächst die Ermittlung der fachlich besten Lösung.
Auswahl der Lösung
Unter Einbeziehung der Rangordnung ist dann die Entscheidung für die umzusetzende Lösung zu treffen. Dabei sind die bei der "Darstellung möglicher Lösungen" ermittelten Kosten zu berücksichtigen und unter KostenNutzen-Aspekten in die Abwägung einzubeziehen.
In die Kostenbetrachtung gehen sowohl die Herstellungs- als auch die Folgekosten (z.B. Unterhaltungskosten) ein.
Die Kosten-Nutzen-Betrachtungen können im Einzelfall auch zur Auswahl einer im Variantenvergleich nachrangigen Lösung führen.
Tab: 5: Wertzahl-Matrix des Variantenvergleiches (beispielhafte Planungsziele und Varianten)
| Planungsziel | Zielgeweicht | Variante 0 | Variante 1 | Variante 2 | Variante n | |||||
| ZG | ZR | WZ | ZR | WZ | ZR | WZ | ZR | WZ | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |||
| 1 | Gestaltung des Gewässers mit naturnaher Profilform und -leistungsfähigkeit | 30 | 1 | 30 | 6 | 180 | 3 | 90 | ||
| 2 | Wiederherstellung der Durchgängigkeit | 20 | 0 | 0 | 6 | 120 | 6 | 120 | ||
| 3 | Verbesserung der Wasserqualität | 15 | 0 | 0 | 6 | 90 | 6 | 90 | ||
| 4 | Verbesserung der Retention | 10 | 3 | 30 | 6 | 60 | 4 | 40 | ||
| 5 | Erhalt bestehender Vegetation | 10 | 6 | 60 | 4 | 40 | 3 | 30 | ||
| 6 | Minimierung des Bodeneingriffes | 10 | 6 | 60 | 1 | 10 | 40 | |||
| ... | 5 | |||||||||
| Summe der Wertzahlen | 100 | 180 | 500 | 410 | ||||||
| Rangposition | 3 | 1 | 2 | |||||||
Erläuterungen:
ZG = Zielgewicht (Summe der ZG = 100)
ZR = Zielrealisierungsgrad (von 0 bis 6)
WZ = Wertzahl (WZ = ZG x ZR)
Erstellung des Ausbauplans für die Umsetzungsvariante
Für die Umsetzungsvariante und deren Maßnahmen(kombinationen) ist ein detaillierter Plan zu erstellen. Die technischen und ökologischen Aspekte sind zusammenhängend und unter Beachtung ihres gegenseitigen Einwirkens zu behandeln. Der Ausbauplan selbst ist wiederum Teil der eingangs dargestellten Planunterlagen.
5.3 Verknüpfungen mit anderen Planungsinstrumenten und -vorgaben
Die Planung und die Durchführung von Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen an Gewässern unterliegen neben der wasserwirtschaftlichen Betrachtung auch vielseitigen anderen planerischen Rahmenbedingungen.
Eine gute und abgestimmte Zusammenarbeit mit den anderen Fachplanungs-/ Politikbereichen hat für die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Ziele deshalb eine große Bedeutung. Hier bestehen weitreichende Möglichkeiten, die bisher noch nicht ausreichend genutzt werden. Die folgende Zusammenstellung soll die wesentlichen Schnittstellen aufzeigen, besitzt jedoch keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Daher bleibt immer im Einzelfall zu prüfen, inwieweit und in welcher Form Synergieeffekte von wasserwirtschaftlichen und anderen Planungsinstrumenten erzielbar sind.
Zu den planerischen Rahmenbedingungen zählen u.a. Vorgaben aus raumordnerischen und -planerischen Instrumenten (LEP, RegP, FNP, BP) wie auch umfangreiche Vorgaben aus natur- und landschaftsschützerischen Instrumenten (NATURA 2000, § 62-Biotope, NSG, LSG, LP, Fachbeitrag gemäß § 15a LG Nordrhein-Westfalen, artenschutzrechtliche Vorgaben, Biotopverbundflächen nach § 2a LG etc.).
Rechtlich verbindliche Vorgaben dieser Pläne und Rahmenbedingungen sind bei der Aufstellung der Konzepte sowie bei der Planung von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zu beachten.
Konzepte zur naturnahen Entwicklung und Auenkonzepte
Neben der Berücksichtigung der verbindlichen Vorgaben bietet eine frühzeitige Abstimmung der Konzepte mit den Zielen der sonstigen Planungsinstrumente das höchstmögliche Maß hinsichtlich der Minderung von Zielkonflikten.
Ziele und Maßnahmen aus konzeptionellen Planungen der Wasserwirtschaft lassen sich ggf. mit den Trägern der Landschaftsplanung umzusetzen.
Landesentwicklungsplan (LEP) und Regionalplan (RegP) sind geeignete Instrumente, die in den konzeptionellen Planungen erarbeiteten Flächenansprüche zu manifestieren und damit eine abgestimmte Entwicklung zu ermöglichen. Auf der lokalen Ebene dienen Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (BP) zur Abstimmung der Flächenansprüche.
Die Maßnahmenvorschläge der Konzepte zur naturnahen Entwicklung und der Auenkonzepte bieten sich auch für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 4 LG an. Die Konzepte sind geeignet, die zahlreichen und häufig isoliert umzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen räumlich und funktional zu bündeln und so eine zielführende Umsetzung der Maßnahmen und der Konzepte zu ermöglichen.
Ebenso ist es möglich, Maßnahmen aus Konzepten in Abstimmung mit den Landschaftsbehörden in Ökokonten zu integrieren und so eine zielgerichtete Gewässerentwicklung zu betreiben.
Gewässerunterhaltung
Grundsätzlich sind bei der Auswahl von Unterhaltungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten, § 62-Biotopen und Natura 2000-Gebieten deren besondere Ziele zu beachten. Wenn erforder lich, sind geeignete Maßnahmen für ihren Schutz vorzunehmen.
Gewässerausbau
Die oben genannten planerischen Rahmenbedingungen sollten zu einem frühen Zeitpunkt der Planung (s. Ansprüche an die Planung) hinsichtlich ihrer Zielkompatibilität abgeglichen werden, um frühzeitig mögliche Widersprüche zu erkennen. Im Fortgang sind dann ggf. entweder die Ziele des Vorhabens oder die Ziele der anderen Planungsinstrumente anzupassen, um eine widerspruchsfreie Situation auf der Zielebene und wo immer möglich auch Synergieeffekte zu erreichen.
Formal werden die planerischen Rahmenbedingungen eines Ausbauverfahrens zumeist im Rahmen der UVS abgearbeitet, so dass in diesem Rahmen auch der Zielabgleich erfolgen kann. Bei Vorhaben ohne UVS kann dies im wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht erfolgen.
Bei Vorhaben mit einem großen Flächenbedarf und einer Vielzahl von Beteiligten kann die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens sinnvoll sein, um eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen.
Da der Flächenverfügbarkeit für die Gewässerentwicklung besondere Bedeutung zukommt, sollten die verfügbaren Instrumente zur Flächensicherung genutzt werden:
Eine Besonderheit weisen im Bereich der Gewässerplanung die Zielvorgaben bestimmter Lebensraumtypen und Arten im Sinne der FFH-Richtlinie auf. In einigen Fällen stellen die Ziele der FFH-Richtlinie auf den Erhalt von Lebensraumtypen und Arten ab, die vergleichsweise statische oder auch naturferne Bedingungen von Gewässer und Aue für ihren Erhalt benötigen. Hier sind einvernehmliche Lösungen anzustreben, die die besondere Bedeutung der Dynamik und Veränderungen in naturnahen Gewässer- und Auenökosystemen berücksichtigen.
Von besonders weitreichender Bedeutung für die Ausrichtung der Planung sind die Bewirtschaftungsziele des WHG. Die Planung soll darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für die Erreichung des angestrebten "guten Zustands" bzw. des "guten ökologischen Potenzials" oder ggf. auch verminderter Umweltziele zu liefern bzw. darf diesen Zielen nicht entgegenstehen.
Andere wasserwirtschaftliche Instrumente
Neue Instrumente, wie die Hochwasseraktionspläne und das BWK-Merkblatt 3 "Ableitung von immissionsbezogenen Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen" bieten ebenfalls Potenziale für Synergieeffekte zur Gewässerentwicklung.
Hochwasseraktionspläne zeigen bestehende und potenzielle Retentionsräume auf, die bei entsprechender Eignung mit den Planungen zur naturnahen Entwicklung der Gewässer und ihrer Auen abgestimmt werden sollen.
Die Schnittstelle der Konzepte zur naturnahen Entwicklung und den Ausbauplanungen zu Maßnahmen nach BWK-M3 liegt im Bereich der strukturellen Optimierung der Gewässer. Hier besteht in vielen Fällen Abstimmungsbedarf, um Möglichkeiten zur strukturellen Gewässerverbesserung bei der Ausrichtung und Lokalisierung der Maßnahmen nutzen zu können. Dies geschieht sinnvollerweise vor der detaillierten Ausarbeitung von Maßnahmen zur Rückhaltung bzw. Strukturverbesserung.
6 Maßnahmen
Die nachfolgenden Beschreibungen vermitteln einen Überblick über das weite Spektrum möglicher Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern bis hin zu Vorgaben für bauliche Anlagen, ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Das Kapitel gliedert sich in die Teilkapitel
Beschrieben werden die generellen Inhalte und Umsetzungsbedingungen der Maßnahmen.
Die Details sowie die räumliche Zuordnung ergeben sich aus den jeweiligen lokalen Bedingungen (s. Kap. 4.1 und 4.2). Die Maßnahmenbeschreibungen werden zur Veranschaulichung durch Fotos und Abbildungen ergänzt.
Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen sind grundsätzlich die hydraulischen Randbedingungen zu beachten und die Veränderungen im Einzelfall durch Abschätzen oder entsprechende Berechnungen zu ermitteln und ihre Auswirkungen zu beschreiben und im Verlauf der Gewässerentwicklung zu beobachten. Dies gilt nicht nur für die lokalen Verhältnisse, sondern auch für Auswirkungen in das Ober- und Unterwasser der Maßnahmen. Dabei sind sowohl die Entwässerungsfunktionen für das betreffende Teileinzugsgebiet als auch die Hochwasserschutzaspekte zu berücksichtigen. Zudem sind bei allen Maßnahmen die landschaftsrechtlichen und naturschutzfachlichen Belange zu beachten.
In der Praxis sind viele Maßnahmen nur in bestimmten Kombinationen sinnvoll oder auch durchführbar. So bedingt z.B. der Rückbau der Uferbefestigungen die Bereitstellung eines ausreichend breiten Entwicklungskorridors.
Der vorliegende Maßnahmenkatalog ist keinesfalls als statisches Postulat zu verstehen. Er soll vielmehr durch Erfahrungen aus der Umsetzung sowie allgemeine Erkenntniszuwächse angereichert werden.
6.1 Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung
Im Folgenden werden wesentliche Beziehungen zwischen den strukturellen Entwicklungsmöglichkeiten der Gewässer und den Maßnahmen aufgezeigt. Hierbei sind prinzipiell verschiedene Wege zur Erreichung des gleichen Entwicklungszustandes vorstellbar. Unterschieden wird in Anlehnung an den Leitfaden zur Aufstellung von Konzepten zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (MUNLV 2003) zwischen den Kategorien Belassen, Entwickeln und Gestalten:
Tab. 6:Beziehung zwischen Entwicklungsmöglichkeiten und ausgewählten Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer, die positive Auswirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten besitzen
| Maßnahmen | Laufentwicklung | Querprofilentwicklung | Längsprofilentwicklung | Uferentwicklung | Auenentwicklung | |
| Gerinne | Initieren eigendynamischer Gewässerbettverlagerung | X | X | X | X | |
| Anlage eines Initialgerinnes | X | X | X | X | ||
| Neutrasssierung | X | X | X | X | ||
| Gestaltung des Querprofi | X | X | ||||
| Anheben der Sohle | X | X | X | |||
| Rückbau Ufersicherung | X | X | X | |||
| Rückbau Sohlsicherung | X | X | X | |||
| Einbringen von Totholz | X | X | X | X | ||
| Aue | Reaktivierung Primäraue | X | ||||
| Anlage einer Sekundäraue | X | |||||
| Entfernen von Verwallungen/Deichrückbau/Deichrückverlegung | X | X | X | |||
| Anlegen von Mulden/Rinnenstrukturen | X | |||||
| Anschluss von Altarmen und Altwässern | X | |||||
| Anlage eines Uferstreifens | X | |||||
| Extensivierung der Auennutzung | X | |||||
| Rückbau/Verlegung von Wegen und Versorgungseinleitungen | X | |||||
Die folgenden strukturellen Entwicklungsmöglichkeiten werden unterschieden:
Laufentwicklung
In Siedlungslagen und anderen intensiv genutzten Räumen ist eine Umsetzung der Maßnahmen oftmals nicht vollständig oder z.T. gar nicht möglich. Bei Vorliegen derartiger, zumeist räumlicher Restriktionen ist in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten eine entsprechende Maßnahmenanpassung und -umsetzung anzustreben.
Raum für die Gewässerentwicklung
Viele der oben genannten Maßnahmen benötigen Flächen im Umfeld des Gewässers, deren räumliche Ausdehnung typspezifisch ermittelt werden kann. Diese Flächen werden als Entwicklungskorridore bezeichnet.
Zur Ermittlung des Entwicklungskorridors wird im Anhang ein pragmatischer Ansatz vorgestellt, der auf einfachen Größenbeziehungen der Gewässermorphometrie aufsetzt. Im Entwicklungskorridor können bis zur Inanspruchnahme durch das Gewässer weiterhin Nutzungen stattfinden.
Die Ermittlung des Entwicklungskorridors erfolgt in 6 Schritten (Erläuterungen s. Anlage):
Abb. 49:Vorgehensweise bei Gewässerentwicklung in einem Entwicklungskorridor
6.1.1 Initiieren eigendynamischer Gewässerbettverlagerung
Bei gleichförmigen, nicht befestigten Gewässern können durch den Einbau von strömungslenkenden Elementen eigendynamische Entwicklungen ausgelöst werden. Derartige Entwicklungen können durch das Einbringen von Totholz eingeleitet werden. In geeigneten Gewässertypen sind auch verschiedene naturnahe buhnenartige Elemente oder Störsteine denkbar.
Durch die strömungslenkenden Elemente wird der Gewässerquerschnitt verringert und lokal die Fließgeschwindigkeit erhöht. Die Störelemente dynamisieren die Strömungsverteilung im Profil. Dadurch können strukturbildende Veränderungen zum einen durch erosive Prozesse in stark durchströmten Bereichen und zum anderen durch Anlagerungen in strömungsberuhigten Zonen ablaufen. Mittel- bis langfristig wird dadurch die strukturelle Vielfalt der Ufer und der Sohle sowie die Laufkrümmung des Gewässers verbessert.
6.1.2 Anlage von Initialgerinnen
Als Alternative zu einer vollständigen Neutrassierung
(s. Kap. 6.1.3) können Initialgerinne angelegt werden, die als Startzustand in einer grob vorgegebenen Linienführung mit einem gering leistungsfähigen Querprofil vorgeformt werden. Die Anlage eines Initialgerinnes ermöglicht die eigendynamische Entwicklung eines an die örtlichen Verhältnisse angepassten Gewässerabschnittes.
Zunächst werden grabenartige, schmale Gerinne in einem gewässertypischen Verlauf angelegt. Ein Teil des Abflusses wird durch Totholz oder ein Leitbauwerk aus dem bisherigen Wasserlauf durch das Initialgerinne geleitet.
Die dann einsetzende planmäßige starke Breiten- und Lateralerosion im Initialgerinne trägt Substrat in das Gewässersystem ein. Dies ist als wünschenswerter Nebeneffekt zu bewerten, da der Sedimenthaushalt der meisten ausgebauten Gewässer defizitär ist. Der Prozess wird dann in ein Gleichgewicht zwischen Akkumulation und Erosion übergehen, wenn das Gerinne eine naturnahe Dimension erlangt hat. In diesem Zustand wird auch der gesamte Abfluss über das ehemalige Initialgerinne abgeführt.
Abb. 50:Anlage von Initialgerinnen mit Anlage von überströmbaren Querdämmen im Altlauf (Sandgeprägter Fluss des Tieflandes)
6.1.3 Neutrassierung
Die Neutrassierung eines Gewässers oder Gewässerabschnittes ergibt sich zumeist aus der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeit in der aktuellen Linienführung. Eine eigendynamische oder initiierte Veränderung kann hierbei durch Zwangspunkte wie z.B. gewässerbegleitende Straßen oder Versorgungsleitungen verhindert werden. Neutrassierungen dienen auch dazu, Gewässer aus unnatürlichen Talrandlagen wieder in das Taltiefste zurückzuverlegen und die Wiederherstellung typgerechter Gefälleverhältnisse zu ermöglichen. Durch Neutrassierungen können auch Altgewässer der Aue wieder an das Gewässer angebunden werden.
Bei der Neutrassierung ist grundsätzlich ein Uferstreifen anzulegen (s. Kap. 6.1.8) bzw. ein typgemäßer Entwicklungskorridor (s. Anhang 1) auszuweisen.
Ziel ist, eine Linienführung für das Gewässer zu finden, die dem gewässertypischen Verlauf möglichst nahe kommt. Die Ausformung detaillierter Strukturelemente bleibt der eigendynamischen Entwicklung überlassen. Deshalb kann auf eine Feingestaltung verzichtet werden. Bei der Planung der neuen Trasse sind das Relief, die Bodenverhältnisse und die Zwangspunkte (wie schutzwürdige Biotope, wertvolle Gewässerabschnitte, schützenswerte Bauwerke und Anlagen) zu berücksichtigen.
Abb. 51:v
Abb. 52:Auenquerschnitt des Ist- und Ziel-Zustandes mit Neutrassierung
6.1.4 Entwicklung des Querprofils
Die Formen der Querschnitte natürlicher Fließgewässer stehen in enger Beziehung zum Verlauf und Gefälle des entsprechenden Gewässertyps (s. Kap. 3.1). Die Vielfalt der Querprofile entsteht durch Erosion und Sedimentation bei wechselnden Abflüssen. Diese natürlichen Veränderungen werden durch Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen beeinflusst.
Naturnahe Querprofile sind meist breiter und flacher als die nach technischen Gesichtspunkten veränderten (s. Abbildungen in Kap. 3.1). Auch die Varianz von Breite und Tiefe ist unter naturnahen Bedingungen erheblich größer. Im Gegensatz zu befestigten Querschnitten, bei denen von vornherein jegliche Veränderung verhindert werden soll, wird bei der naturnahen Ausbildung ein Ausgangszustand geschaffen, aus dem heraus sich das Gewässerbett eigendynamisch weiterentwickeln kann.
Dabei ist davon auszugehen, dass im Gewässerquerschnitt Erosionen und Ablagerungen entstehen können. Deshalb müssen die hydraulischen Auswirkungen der zu erwartenden Profil- und Gehölzentwicklung bereits bei der Bemessung und Gestaltung des Querschnittes berücksichtigt werden. Maßgebend dafür ist der sich im Laufe der Zeit einstellende Zustand, nicht aber der Zustand unmittelbar nach dem Ausbau.
Die Profilform wird von den anstehenden Böden und Gesteinen sowie den Abflussverhältnissen beeinflusst. Deshalb muss zur Planung von Querschnitten der Bodenaufbau bekannt sein. Dieser wird aufgrund von Bodenaufschlüssen und der hieraus ermittelten Bodenkennwerte (z.B. Korngröße) unter Berücksichtigung der auftretenden Schubspannungen (Schleppspannungen) beurteilt.
In Abhängigkeit von der Linienführung, dem Fließverhalten und ggf. unter Berücksichtigung schutzwürdiger Uferpflanzen sind die Böschungen mit wechselnden Neigungen ohne Feinplanum zu erstellen.
Bestehende naturnahe Laufabschnitte sind mit ihrem Gehölzbestand zu erhalten, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Ob und in welchem Umfang die Querschnitte befestigt werden müssen, ist sorgfältig abzuwägen. Dabei sind die verfügbaren Flächen, die Bodenverhältnisse, die Böschungsneigung, die Hochwasser- und Grundwassersituation, die Schubspannung und die Pflanzenentwicklung zu berücksichtigen. Bei Zwangspunkten sind lebende Baustoffe (s. Kap. 6.4.1) grundsätzlich toten Baustoffen vorzuziehen.
Gewässeruntypische Eintiefungen können durch das Abflachen der Uferböschungen geringfügig kompensiert werden, indem das abgetragene Böschungsmaterial bei Eignung auf die Sohle aufgebracht wird. Die durch die Aufweitung des Querprofils verringerten Schleppspannungen an der Sohle wirken zudem reduzierend auf die Tiefenerosion.
Vorhandene Gehölze sollen bei den Abflachungen erhalten bleiben und es soll durch sukzessives Durchführen der Maßnahme eine Regeneration der krautigen Vegetation ermöglicht werden. Böschungssicherungen sind im Rahmen der Bearbeitung zu entfernen.
Naturnahe Querprofile sind so zu dimensionieren, dass leitbildkonforme Leistungsfähigkeiten und damit entsprechende Ausuferungen erreicht werden. Dies führt zu einer maßgeblichen hydraulischen Entlastung der Gewässersohle und der Uferbereiche. Bei nicht rücknehmbaren intensiven Flächennutzungen oder Vorflutverhältnissen ist die Entwicklung einer Sekundäraue (s. Kap. 6.1.9) anzustreben.
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