|
| |
6.1.5 Einbringen von Totholz
In naturnahen Gewässern hat Totholz vielfältige Funktionen. Es stabilisiert die Sohle, initiiert eigendynamische laterale Verlagerungen und bildet eigene Habitate. Totholzstrukturen sind prägend für die morphologische Ausbildung insbesondere kleiner bis mittelgroßer Gewässer.
Große Totholzelemente führen zu vielfältigen Gerinnebettmustern mit hoher Strömungs- und Substratdiversität. Totholzbarrieren bieten zudem Akkumulationsräume für Substrat, da sie zu einer Strömungsdifferenzierung führen, ohne die Durchgängigkeit einzuschränken. Zudem verstärken Totholzstrukturen das Durchströmen des Interstitials, vermindern die Kolmatierung und verbessern die Versorgung mit sauerstoffreichem Wasser aus der fließenden Welle. Kleine wie große Totholzelemente sind zudem direkte Nahrungsquellen für Organismen.
Die nordrheinwestfälischen Gewässer weisen aufgrund der Unterhaltung und intensiven Nutzung des Umlandes bis auf wenige Ausnahmen nur sehr geringe Mengen von Totholz auf. Insbesondere fehlen großdimensionierte Totholzstrukturen, die morphologisch relevante Veränderungen herbeiführen.
Neben der Entwicklung erst langfristig wirksamer Totholzquellen - natürliche Sukzession, naturnahe Waldbewirtschaftung, Anlage von Gehölzsäumen - bietet sich insbesondere an Gewässerabschnitten mit ausgeprägter Sohlerosion und anthropogenen Laufverkürzungen das gezielte Einbringen von Totholz an, da dies zu einer schnellen strukturellen Verbesserung führt.
In gehölzreichen Gewässerabschnitten bietet sich das Belassen von Totholz an. Hierdurch können bereits vorhandene naturnahe strukturelle Verhältnisse weiter bestehen und sich entwickeln. In weniger naturnahen Gewässerabschnitten kann durch das Belassen eine positive Veränderung initiiert werden.
Abb. 53:Angeschwemmtes Totholz im renaturierten Laufabschnitt der Rur in Jülich
Abb. 54:Alter Sturzbaum in naturnahem Laufabschnitt der Bröl
In solchen Gewässerabschnitten kann durch geeignete Maßnahmen das eigendynamische "Entstehen" von Totholz gefördert werden, z.B. durch das Entfernen der Ufersicherung (s. Kap. 6.1.7 ). Des Weiteren kann durch das Unterlassen regelmäßiger Gehölzpflege ein Eintrag von Totholz unterstützt werden. Auch die Auen liefern Totholz bei Hochwasser in Gewässer. Der Erhalt von natürlichen Totholzquellen sollte sich deshalb nicht nur auf die Uferbereiche, sondern auch auf die Uferstreifen und die Aue beziehen.
Große Totholzelemente müssen ggf. gesichert werden. Die Eignung der unterschiedlichen Sicherungsmethoden ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen.
Eine Sicherung kann z.B. durch Anleinen mit Stahlseilen an Felsblöcke oder stabile Uferbäume sowie durch teilweises Eingraben des Totholzes in den Uferbereich erfolgen. Ideal ist die Verwendung vor Ort gewachsener, schlagreifer Gehölze, deren Wurzelteller nach dem gezielten "Stürzen" zusätzlichen Halt bieten.
Abb. 55:Totholzeinbau ohne Sicherung in naturnahem Laufabschnitt des Flechbaches
Abb. 56:Totholzeinbau mit Sicherung durch Blöcke in naturfernem Laufabschnitt der Bröl
Wesentliche, bereits in der Planungsphase zu berücksichtigende Voraussetzungen für das Einbringen oder das Belassen von Totholz sind unkritische hydraulische Verhältnisse und die eventuell notwendige Sicherung unterhalb liegender Bauwerke oder anderer Schutzgüter durch geeignete Maßnahmen (z.B. hydraulische Abschätzungen oder Errichtung von Treibholzfangeinrichtungen).
Bei ungesicherten Totholzelementen muss das Verändern der Lage bzw. Verdriften ohne Schaden möglich sein. Hierbei ist insbesondere auf die Gefahr von Verklausungen zu achten.
Da Totholz laterale Verlagerungen auslöst, sind entsprechende Uferstreifen oder Entwicklungskorridore bereitzustellen.
6.1.6 Anheben der Sohle
Der technische Ausbau hat vielfach durch die tiefen Sohllagen zu einer Entkopplung der Gewässer von ihrer Aue geführt. Die Aue wird hierdurch seltener überflutet, die gewässernahen Grundwasserstände abgesenkt und so die Entwicklung auentypischer Strukturen und Lebensgemeinschaften gestört. Dem kann durch ein Anheben der Sohle entgegengewirkt werden. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist auch die Möglichkeit, das Gewässerbett auf eine gewässertypspezifische Breite aufzuweiten, um die Tiefenerosion zu stoppen.
Als Restriktionen sind der Hochwasserschutz und die Entwässerungsfunktion zu beachten.
Um das einzubringende Material vor Sohlerosion zu schützen, sollte eine Sohlanhebung möglichst mit einer typgerechten Laufverlängerung kombiniert werden.
Falls dies nicht möglich ist, muss das Gewässer vor rückschreitender Tiefenerosion geschützt werden. Dies kann zumindest bis zur Weiterführung der Maßnahmen durch den Bau einer Sohlgleite erfolgen.
Bei kleinen Gewässern und geringer Anhebung der Sohle kann dies auch durch den Einbau von Totholz erreicht werden.
Abb. 57:Sohlanhebung mit einer Verbreiterung des Gewässers
6.1.7 Rückbau von Sohl- und Ufersicherungen
In Laufabschnitten mit intakten Wasserbausteinschüttungen/Steinstickungen bzw. massivem Verbau ist die Ufer- und Sohlentwicklung langfristig unterbunden. Nach der Bereitstellung eines entsprechenden Uferstreifens bzw. Entwicklungskorridors kann der vollständige bzw. abschnittsweise Rückbau der Sohl- und Uferbefestigungen eine naturnahe Gewässerentwicklung einleiten. Bei geeigneten Rahmenbedingungen (z.B. keine zu starke Eintiefung) stellt sich so langfristig eine typspezifische Linienführung ein.
Ob das Verbaumaterial vollständig entnommen werden muss oder zur temporären Sohlstützung partiell im Gewässer verbleiben kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Bereits verfallender Verbau kann im Gewässer bleiben, sofern das Material nicht gewässerschädlich ist und die gewässertypischen Substrate nicht nachhaltig überprägt werden. Gewässerbegleitende Gehölze sollen weitestgehend erhalten bleiben, soweit sie nicht einer angestrebten eigendynamischen Gewässerentwicklung entgegenstehen.
6.1.8 Anlage eines Uferstreifens
Zur naturnahen Entwicklung muss den Gewässern genügend Raum zur Verfügung stehen. Hierfür sind je nach Gewässertyp und Gewässergröße entsprechend dimensionierte Entwicklungskorridore (siehe Anhang 1) notwendig. Der Uferstreifen ist der nutzungsfreie Raum des Entwicklungskorridors.
Innerhalb des Entwicklungskorridors können Uferstreifen gewässerparallel ein- oder beidseitig des Gewässers angelegt werden.
Abb. 58:Abgrenzung Uferstreifen - Entwicklungskorridor
(beispielhafte Ausdehnung des Uferstreifens; Uferstreifen kann die Breite des Entwicklungskorridors einnehmen)
Die Uferstreifen sind integraler Bestandteil der Gewässer. Profilveränderungen der Gewässer, die sich in diesen Streifen einstellen, sind ausdrücklich erwünscht. Dies fördert die Strukturvielfalt des Gewässers und unterstützt die naturnahe Entwicklung.
Uferstreifen erfüllen zahlreiche Funktionen:
Es sollte zudem darauf hingewirkt werden, dass schädliche Stoffeinträge von angrenzenden Ufergrundstücken verhindert werden.
Die Breite des Uferstreifens ist abhängig von der Gewässergröße und dem Fließgewässertyp. Sie ist im Idealfall deckungsgleich mit dem Entwicklungskorridor. Neben dem gewässertypischen Bedarf wird die Breite im Wesentlichen von der Flächenverfügbarkeit bestimmt.
Die Anlage eines Uferstreifens kann ggf. schrittweise erfolgen. Über die Umsetzung sind Vereinbarungen mit den Beteiligten vor Ort zu treffen.
Die Uferstreifen sind grundsätzlich nutzungsfrei. Sie sollten der natürlichen Sukzession überlassen werden, die u.U. durch Initialpflanzungen unterstützt wird. In seltenen Fällen können auch Anpflanzungen zum schnellen Aufbau eines Gehölzbestandes erfolgen.
Abschnittsweise ist auch eine extensive Nutzung möglich, die jedoch eine gewässertypspezifische Entwicklung nicht behindern darf. Derartige Nutzungen sind beispielsweise extensive Grünlandbewirtschaftungen als Wiese oder Weide.
6.1.9 Auenentwicklung
Die Wiederherstellung der Verbindung von Gewässer und Aue ist eines der zentralen Anliegen der naturnahen Gewässerentwicklung.
Hierbei kann zwischen der Reaktivierung der Primäraue und der Anlage oder eigendynamischen Entwicklung einer Sekundäraue unterschieden werden.
Reaktivierung der Primäraue
Aufgrund von Sohleintiefungen und hohen Profilleistungsfähigkeiten von Gewässern sind die Auen oftmals nur noch reduziert in die Überflutungsdynamik eingebunden.
Durch die (Re-)Aktivierung der Primäraue bei ausreichender Flächenverfügbarkeit können sich wieder naturnahe Gerinne- und Auenstrukturen mit den entsprechenden Lebensgemeinschaften entwickeln. Zudem wird durch die Vergrößerung des Retentionsraumes eine Verlangsamung des Abflusses und eine vermehrte Retention bei Hochwasser erreicht.
Die Aktivierung der Primäraue erfolgt durch die Anhebung der Sohle (s. Kap. 6.1.6 ) - sinnvollerweise in Kombination mit der typkonformen Umgestaltung des Querprofils oder durch den Rückbau der Uferverwallungen und die Minderung der Leistungsfähigkeit des Gewässers. Hierbei sind jedoch die Höhenlagen von Nebengewässern (v.a. im mündungsnahen Abschnitt) und die Anschlusshöhen vorhandener Einleitungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht veränderbar sind. Sind Sohlanhebungen aus den genannten Gründen nicht möglich, bietet sich die Entwicklung einer Sekundäraue an (s.u.).
Eine Minderung der Leistungsfähigkeit ist zudem durch eine Laufverlängerung zu erreichen, da diese mit einer Gefällereduzierung verbunden ist.
Die Primäraue sollte nach der Aktivierung aus der Nutzung genommen werden oder im Anschluss an einen Uferstreifen einer gewässerverträglichen Nutzung unterliegen.
Abb. 59:Schematische Darstellung der Aktivierung der Primäraue
Anlage bzw Entwicklung einer Sekundäraue
Die Entwicklung einer Sekundäraue ermöglicht eine naturnahe Gewässerentwicklung in Bereichen, in denen stark eingetiefte Gewässer aufgrund bestehender Nutzungen nicht angehoben werden können. Die Sekundäraue trägt bei Hochwasser höherer Jährlichkeit nicht maßgeblich zu einer verbesserten Retention bei; sie vermindert jedoch die Wasserspiegelhöhen. Bei kleinerem Hochwasser wird jedoch eine Retention erreicht, die eine hohe ökologische Bedeutung hat.
Die Sekundärauen können durch eine eigendynamische Entwicklung entstehen, die deutlich längere Zeiträume als die bauliche Anlage in Anspruch nimmt. Die eigendynamische Entwicklung hängt von den örtlichen Bedingungen, wie z.B. der Einschnittstiefe des Gewässers, der Beschaffenheit des Bodens oder des Abß ussregimes ab.
Eine bauliche Herstellung der Sekundäraue kann durch gewässerparallelen bzw. -nahen Abtrag von Boden erfolgen. Hierbei kann zusätzlich eine Verlegung des Gewässerlaufes erreicht werden.
Innerhalb der Sekundäraue kommt es durch das neue, weniger stark eingetiefte Profil zu häufigeren Ausuferungen. Dies begünstigt die Entwicklung auentypischer Lebensgemeinschaften.
Die Sekundäraue unterliegt in der Regel keiner Nutzung und wird nach einer eventuellen Initialpß anzung einer freien Entwicklung überlassen. Die umgebenden Flächen können in einer gewässerverträglichen Nutzung verbleiben.
Liegen im Einzelfall solche weitreichenden räumlichen Restriktionen vor, dass auch keine Sekundärauenentwicklung möglich ist, sollten die Profile so gegliedert werden, dass typkonforme Schleppspannungen zumindest in Teilbereichen der Sohle eingehalten werden können.
Abb. 60:Schematische Darstellung der Entwicklung einer Sekundäraue
.
6.1.10 Extensivierung der Auennutzung
Auen sind im gewässertypischen Zustand von Wald und Offenlandbiotopen dominiert (s. Kap. 3.2). Falls eine derartige Entwicklung auf heute überflutungsgeprägten oder durch geeignete Maßnahmen wiedervernässten Auen nicht möglich bzw. nicht gewünscht ist, sollte eine Extensivierung der Auennutzung angestrebt werden.
Die häufig intensive, zumeist landwirtschaftliche Nutzung der Aue sollte unter Beachtung der Rahmenbedingungen sukzessive extensiviert werden, um die diffusen Einträge von Nähr- und Schadstoffen sowie Bodenabträge zu vermindern.
Die Extensivierung kann als langfristiges Ziel für Gewässer stufen- und abschnittsweise umgesetzt werden.
Falls Auenflächen für die Gewässerentwicklung nicht bereitgestellt werden können, sind bei der Extensivierung Kooperationen mit den Nutzern anzustreben und Vereinbarungen über die Bewirtschaftung (z.B. Beweidungskonzepte oder naturnahe Waldbewirtschaftung) anzustreben. Extensivierungsprogramme für die Landwirtschaft können hierbei mit dem Gewässerschutz kombiniert werden.
6.1.11 Reaktivieren/Anlegen von Mulden/ Rinnenstrukturen
Naturnahe Gewässer und ihre Auen stehen über Rinnensysteme, die zumeist auf die Verlagerung des Gewässers zurückzuführen sind, in intensiver Verbindung. Die Sohlen der Rinnen werden frühzeitig - zumeist ab mittleren Wasserständen - geflutet und tragen so zu einer großen standörtlichen Differenzierung der Auen bei.
Wo noch Rinnensysteme erhalten sind, sollten diese soweit möglich in das Überflutungsgeschehen eingebunden werden. Dies kann durch die Beseitigung von Verwallungen oder auch die Tieferlegung der Rinnensohlen erfolgen. Alternativ ist die Anhebung der Sohle (s. Kap. 6.1.6) des Hauptgewässers möglich.
Sind in den angrenzenden Auen keine Strukturen mehr erhalten, können diese angelegt bzw. initiiert werden. Die Höhenlage und Form ist an den gewässertypischen Auenstrukturen auszurichten.
Abb. 61:Rinnensysteme an der Sieg und geplante Rinnen an der oberen Werse
6.1.12 Anschluss von Altarmen und Altwassern
Altarme und Altwasser bilden in naturnahen Auen den größten Teil der zahlreichen Auengewässer. Da sie zumeist auf Laufverlagerungen zurückzuführen sind, bleiben sie in den frühen Entwicklungsstadien dauerhaft wasserbespannt, um im weiteren Verlauf zu verlanden. Die Prozesse der Altarm- und Altwasserneubildung sind bei ausgebauten Gewässern weitgehend unterbunden, daher weisen bestehende Altarme und Altwasser u.U. ein hohes Schutzpotenzial auf. Die Wiedereinbindung ist im Einzelfall zu prüfen, da die Einbindung in den Flusslauf zur Veränderung oder zum Verlust des bestehenden Lebensraumes führen kann.
Der Anschluss von Altarmen und Altwassern an den Hauptlauf des Gewässers ist beispielsweise sinnvoll, wenn
Abb. 62:Altarmeinbindung in den Hauptlauf der Ems - Ringemanns Hals
6.1.13 Entfernen von Verwallungen/ Deichrückbau/Deichrückverlegung
Verwallungen und Deiche verhindern oder behindern die gewässertypische Überflutungsdynamik in der Aue. Dies betrifft die hydrologischen, die stofflichen und die biologischen Wechselbeziehungen zwischen Gewässer und Aue (s. Kap. 3). Deshalb sollten überall dort, wo es möglich ist, Verwallungen und Deiche zurückgenommen werden.
Ist ein Deichrückbau im Ganzen nicht möglich, kann ein Deich auch abschnittsweise zurückverlegt werden. Bei punktuellem oder abschnittsweisem Öffnen der Deiche kann ein Belassen des Restdeiches u.U. auch sinnvoll sein, weil sich auf den Deichen wertvolle und selten gewordene Grünlandgesellschaften befinden können.
Bei Eignung kann das anfallende Material beim Rückbau der Verwallungen und Deiche für die Strukturierung der neuen Auenflächen verwendet werden. Die Auenflächen sollten dabei nicht großräumig angehoben werden.
6.1.14 Rückbau/Verlegung von Wegen und Versorgungsleitungen
Wege
Oftmals werden Gewässer über lange Fließstrecken hinweg von parallel zum Gewässer verlaufenden Wegen begleitet. Dies kann zu einer erheblichen Störung der Fauna und Flora führen. Sie begründen häufi g die Notwendigkeit von Ufersicherungen. Gewässerbegleitende Wege sollten in größerem Abstand vom Gewässer, möglichst an den Rand des Entwicklungskorridors verlegt werden.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen oftmals parallel zu den Gewässern oder kreuzen sie. Sie behindern erheblich die Gewässerentwicklung: zum einen durch die Sicherungsmaßnahmen für die Leitung selbst und zum anderen durch das Anpflanzungsverbot im Schutzstreifen.
Da die Verlegung von Versorgungsleitungen zumeist mit hohen Kosten verbunden ist, sollten neue Leitungen außerhalb des Entwicklungskorridors verlegt werden.
Bei gewässerkreuzenden Leitungen ist auf eine Bündelung u achten. Unterfahrungen sollen möglichst die komplette Breite des Entwicklungskorridors einnehmen (s. Kap. 6.5).
6.1.15 Schaffung von Ersatzstrukturen und -habitaten
Unter stark beengten Platzverhältnissen, wie sie häufi g in urbanen Gebieten anzutreffen sind, können umfassende Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
In diesen Fällen können zur Verbesserung der Lebensbedingungen Ersatzstrukturen und -habitate geschaffen werden, z.B.:
Abb. 63:Ersatzstrukturen an der Bigge
6.2 Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
Querbauwerke erschweren, verzögern oder verhindern die flussaufwärts und -abwärts gerichtete Wanderung von Fließgewässerorganismen. Das kann zu einer Artenverschiebung im Fischbestand und der übrigen aquatischen Fauna bis hin zum Aussterben einzelner Arten führen.
Die Barrieren beeinträchtigen auch den natürlichen Geschiebetransport, der wesentliche Grundlage der strukturellen Entwicklungen von Sohle und Ufer ist. Darüber hinaus wirken sich Querbauwerke auf die hydraulischen, morphologischen und chemischphysikalischen Verhältnisse in Staubereichen negativ aus. Deshalb sollten diese Bauwerke soweit wie möglich zurückgebaut oder vollständig passierbar gestaltet werden. Die Funktion von Bauwerken ist im Rahmen der Unterhaltung sicherzustellen.
Ein Rückbau ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig die gewässertypischen Gefälleverhältnisse wiederhergestellt werden. Dies kann häufig durch Laufverlängerungen erreicht werden.
Sollte ein Rückbau z.B. eines Wehres nicht möglich sein, kann durch den Umbau in eine Sohlgleite oder den Bau von Fischwanderhilfen eine verbesserte Durchgängigkeit erreicht werden. Dies gilt auch für das Makrozoobenthos.
Für weitere Grundlageninformationen zu Querbauwerken, die technischen und gestalterischen Details der Bauwerke wird auf das Handbuch Querbauwerke (MUNLV 2005) und Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen (DVWK 1996 und DWA 2005) verwiesen.
6.2.1 Rückbau von Sohlbauwerken (Absturz, Sohlrampe und -gleite)
Der Rückbau von Sohlbauwerken ist grundsätzlich - bei entsprechenden Rahmenbedingungen (keine Nutzung oder Nutzungsansprüche) - dem Umbau vorzuziehen. Vor dem Rückbau müssen die folgenden Aspekte geprüft und hinsichtlich ihrer Auswirkungen beurteilt werden:
Neben Wehren können auch Sohlrampen - insbesondere wenn sie als glatte Rampe ausgeführt sind - eine vollständige Aufwärts-Wanderungsbarriere darstellen.
Raue Sohlgleiten sind bei entsprechender Ausführung weitgehend durchgängig, können aber durch Rückstauerscheinungen und die zumindest lokale Lauffestlegung einer naturnahen Gewässerentwicklung entgegenstehen.
Abb. 64:Rückbau des Wehres Blankwiese an der Heller in Burbach
Der gezielte Rückbau sollte das vollständige Bauwerk einschließlich der Widerlager umfassen. Wenn das Sohlgefälle dies zulässt, gibt es auch die Möglichkeit, Bauwerke verfallen zu lassen. Dieser "geordnete Verfall" bietet sich bei Bauwerken in der freien Landschaft an, wenn eine Umströmung des Bauwerks toleriert werden kann und keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
Abb. 65:Verfallende, ge Wehranlage an der Wenne
6.2.2 Umwandlung eines Absturzes in eine Sohlgleite
Ist ein kompletter Rückbau nicht möglich, kann das Querbauwerk in eine Sohlgleite umgebaut werden. Hinsichtlich der baulichen Gestaltung wird auf das Handbuch Querbauwerke (MUNLV 2005) und DVWK (1996 bzw. 2005) verwiesen.
Abb. 66:Umbau eines Absturzes in eine Sohlgleite am Saynbach
6.2.3 Bau einer Fischwanderhilfe
Ist weder der Rückbau noch der Umbau von nicht durchgängigen Querbauwerken in eine Sohlgleite möglich, kann die Durchgängigkeit mittels einer Fischaufstiegsanlage und bei Erfordernis mit einer Fischabstiegsanlage hergestellt werden. Hinsichtlich der baulichen Gestaltung wird auf das Handbuch Querbauwerke (MUNLV 2005) und DVWK (1996 bzw. 2005) verwiesen. Die Funktionsfähigkeit ist im Rahmen der Unterhaltung zu sichern.
6.2.4 Rückbau eines Teiches im Hauptschluss
Teiche im Hauptschluss stellen eine gravierende Belastung des Fließgewässers dar. Sie unterbrechen die Durchgängigkeit und bedingen eine Verschlechterung der Wasserqualität.
Wo dies zielführend erscheint, sollten derartige Teiche zurückgebaut oder in den Nebenschluss gelegt und der Gewässerabschnitt naturnah entwickelt werden. Das Abschlussbauwerk des Teiches ist entweder vollständig zu schleifen oder durchgängig zu gestalten.
Abb. 67: Rückbau eines Teiches im Hauptschluss/Umwandlung in ein HRB mit naturnaher Gewässerentwicklung im potenziellen Staubereich
6.2.5 Optimierung von Rückstaubereichen
Aufgrund von Querbauwerken entstehen bei Gewässerabschnitten Rückstaubereiche, die sich in ungünstigen Fällen über mehrere Kilometer erstrecken können.
Durch den Rückstau kommt es zu einer starken Beeinträchtigung der ökologischen Verhältnisse (u.a. veränderte physikochemische Bedingungen, Behinderung der ökologischen Durchgängigkeit). Zudem sind derartige Gewässerstrecken oftmals stark ausgebaut und können sich aufgrund der fehlenden Dynamik nicht eigenständig entwickeln.
Die Rückstauwirkung sollte deshalb durch den Rück- oder Umbau des Querbauwerkes beseitigt werden. Ist dieser Rück- oder Umbau nicht möglich, kann über die Anlage eines Umgehungsgerinnes zumindest eine Teilverbesserung erzielt werden.
Gewässerabschnitte, bei denen keine baulichen Veränderungen zur Reduzierung oder Beseitigung der Rückstauwirkung möglich sind, sollten z.B. durch nachfolgende Maßnahmen zumindest optimiert werden:
6.3 Unterhaltungsmaßnahmen zum Erhalt bestehender Vorflut- und Abflussverhältnisse
Bestimmte Nutzungen oder Restriktionen erfordern häufig eine gezielte und am jeweiligen Bedarf orientierte Unterhaltung (s. a. Kap. 2). Dies bezieht sich beispielsweise auf den Hochwasserabfluss in intensiv genutzten Bereichen oder bei beengten räumlichen Verhältnissen.
Unterhaltungsmaßnahmen sollen so weit wie möglich - die Berücksichtigung der Nutzungen vorausgesetzt - eine allmähliche Entwicklung des Gewässers aus einem naturfernen Zustand in einen naturnahen Zustand ermöglichen.
Entwässerungsgräben müssen so unterhalten werden, dass ihre Entwässerungsfunktion aufrechterhalten bleibt.
Die nachfolgende Tabelle 7 gibt eine Orientierung für die Zeiträume von Unterhaltungsmaßnahmen. Im Einzelfall können Erfordernisse des Natur- und Artenschutzes zu abweichenden Regeln führen.
Für die Unterhaltung werden nachfolgend Pflegemaßnahmen beschrieben und Regeln für ihre Durchführung formuliert. Aus praktischen Gründen wird zwischen Arbeiten an der Gewässersohle, im Uferbereich und im Gewässerumfeld unterschieden.
Tab. 7:Zeiträume für Unterhaltungsmaßnahmen
| Unterhaltungsmaßnahme | Zeitraum |
| Sedimenträumung | Anfang September bis Mitte November Gewässer mit einer Kiessohle: Juli bis September |
| Entschlammung | Mitte Oktober bis Mitte November |
| Grundräumungen | Anfang September bis Mitte November |
| Entkrauten | Mitte Mai bis Juli |
| Mahd von Uferröhricht und Uferstauden | Anfang September bis Ende Februar |
| Böschungsmahd | erster Schnitt ab dem 20. Mai evtl. erforderlicher zweiter Schnitt ab Mitte August |
| Gehölzpflege | Anfang Oktober bis Ende Februar |
6.3.1 Maßnahmen im Bereich der Gewässersohle
Bei Arbeiten an der Gewässersohle ist sorgfältig zu prüfen, ob diese zwingend notwendig sind. Schotter-, Kies- und Sandbänke sowie Kolke sind möglichst zu erhalten.
Bei allen Arbeiten an der Gewässersohle ist zu beachten, dass der typspezifische Charakter des Gewässers bei Einbringen oder Entnahme von Stoffen nicht nachhaltig beeinträchtigt werden darf.
Sedimententnahme
Soweit aus besonderen Gründen (z.B. kritische Reduzierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit oder Hochwasserschutz im besiedelten Bereich) Sediment entnommen werden soll, ist die Entnahme möglichst kleinräumig durchzuführen. Damit sollen positive Entwicklungen durch die Ausbildung von Bankstrukturen auf der Sohle erhalten bleiben.
Es ist anzustreben, in die Geschiebebilanz so wenig wie möglich einzugreifen. Bei Entnahmen aus Stauhaltungen oder Hochwasserrückhaltebecken sollte geeignetes Sediment unterhalb der Bauwerke wieder eingebracht werden. Für das Wiedereinbringen in das Gewässer ungeeigneter Aushub ist abzutransportieren bzw. bei Eignung auf der angrenzenden Fläche breitflächig zu verteilen, damit keine Verwallungen entstehen.
Entschlammen
Soweit Schlammbildung durch unnatürlichen Eintrag oder Prozesse verstärkt wird, kann ein Entschlammen sinnvoll sein. Zudem ist zu prüfen, ob eine Minderung des Schlamm- bzw. Feinsedimenteintrags durch ursachenbezogene Maßnahmen, wie Regen- und Mischwasserreinigung, Erosionsschutz im Einzugsgebiet oder Uferstreifen möglich ist.
Treten merkliche Beeinträchtigungen des Gewässers durch Schlammauflagen der Gewässersohle auf, muss der Schlamm entfernt werden. Um die Tierwelt zu schonen, soll das Entschlammen möglichst abschnittsweise und über mehrere Jahre durchgeführt werden. Der Schlamm ist aus dem Gewässerbereich zu entfernen.
Grundräumung
Bei der Grundräumung werden häufig außer den Sedimenten die wurzelnden Teile der Wasserpflanzen und die dort lebenden Tiere beseitigt. Wegen der Schwere dieses Eingriffes sind Grundräumungen auf unumgängliche Einzelfälle zu beschränken. Sie sind dann möglichst in Abschnitten und über mehrere Jahre verteilt vorzunehmen.
Auf den Einsatz von Grabenfräsen ist zu verzichten, weil sie die Tiere besonders stark schädigen.
Entkrauten
Bei durchgehendem Ufergehölzbestand mit starker Beschattung kann sich nur eine geringe Menge an Wasser- und Sumpfpflanzen entwickeln. Unter solchen Bedingungen ist ein Entkrauten nicht erforderlich.
Die Häufigkeit des Entkrautens in belichteten Gewässern mit übermäßigem Pflanzenwuchs richtet sich nach den Erfordernissen des Wasserabflusses. Zur Erhaltung des ökologischen und landschaftlichen Wertes des Gewässers sind die Bestände nur so weit wie unbedingt nötig zu entfernen. Teilbestände sind in jedem Fall zu belassen, damit die von den Pflanzen abhängigen Tiere geschont werden und die Samenbildung der Wasserpflanzen gesichert bleibt. Es kann in Einzelfällen auch notwendig sein, wegen der Gefahr einer zu starken Sauerstoffzehrung Kraut in langsam fließenden Fließgewässern zu schneiden.
Wenn die Gewässer breit genug sind, ist ein alternierendes Entkrauten zu bevorzugen.
Geschnittenes Kraut ist soweit möglich 1 - 2 Tage gewässernah zu belassen, um das Zurückwandern von Organismen an und in das Gewässer zu gewährleisten.
Beseitigung von Unrat, Treib-, Räum- und Schnittgut
Unrat, Räum- und Schnittgut sind immer aus dem Gewässerbereich zu entfernen. Für Treibgut gilt das nur, soweit es den Umständen nach geboten ist.
Die Räumung von Totholz und natürlichen Treibseln ist auf das hydraulisch notwendige Maß zu beschränken (s. a. Kap. 6.1.5).
Räumung von Sandfängen
Sandfänge müssen in Abhängigkeit von der Intensität des Sandtriebes mehr oder weniger häufi g ganz oder teilweise geräumt werden. Gleiches gilt für Gewässerstrecken, die als Sandfänge wirken, z.B. im Rückstau gestauter Gewässer. Sandfänge können seltenen und schutzbedürftigen Lebensgemeinschaften Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Besonders schutzbedürftig sind die jüngsten Stadien der Besiedlung (Pionierfluren); deshalb sind sie zu schonen.
Entnahme von Anlandungen, Kies- und Sandbänken
Anlandungen, Kies- und Sandbänke sind grundsätzlich zu erhalten, da sie einen wertvollen, sich ständig erneuernden Lebensraum für Pioniere und Dauerbesiedler darstellen und wesentlich zur Strömungsdifferenzierung der Gewässer beitragen.
Wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers in unvertretbarem Maße beeinträchtigt, sind Anlandungen, Kies- und Sandbänke im erforderlichen Umfang zu entfernen.
Abb. 68:Anlandung unterhalb eines Wehres - hydraulisch unproblematisch und daher zu belassen
6.3.2 Maßnahmen im Uferbereich
Soweit möglich, sollen die durch die Fließgewässerdynamik eingetretenen Uferentwicklungen ohne Veränderungen zugelassen werden. Hierfür sind ausreichend breite Uferstreifen notwendig (vgl. Kap. 2).
Bei Veränderungen, die nicht belassen werden können, sind zunächst die Ursachen festzustellen (z.B. ungünstige Lenkung der Strömung durch oberstrom gelegene Bauwerke, unnatürlich große Abflüsse als Folge von Einleitungen, Hindernisse, ungünstige Querschnittsgestaltung, tierische Schädlinge, wechselnde Bodenbeschaffenheit, Treibgut). Danach ist die notwendige Abhilfe zu wählen.
Sollten dabei Sicherungen im Uferbereich notwendig sein, sind lebende Baustoffe bevorzugt zu verwenden. Zudem ist vor der Beseitigung von Schäden an starren Befestigungen zu prüfen, ob alternativ mit flexiblen Bauweisen gearbeitet werden kann und in welchem Umfang sich lebende Baustoffe einsetzen lassen (s. Kap. 6.4.1).
Für die Anwendung von baulichen Elementen, wie z.B. Grundschwellen und Buhnen, gelten die für den aquatischen Bereich genannten Grundsätze.
Mahd von Uferröhricht und Uferstauden
Abb. 69:Feuchte Hochstaudenflur im Uferbereich
Der Röhricht- und Staudenwuchs in der Wasserwechselzone mit seiner Vielzahl an Kleinst lebensräumen bedarf grundsätzlich keiner Pflege. Sofern aus besonderen Gründen (z.B. eingeschränkter Hochwasserschutz durch reduzierte Profilleitungsfähigkeit) ein Schnitt erforderlich wird, sollen Restbestände erhalten bleiben.
Mähgut ist aus dem Gewässerbereich zu entfernen und darf nicht auf der Böschungsoberkante abgelagert werden, weil sonst Verwallungen entstehen.
6.3.3 Maßnahmen im Gewässerumfeld Gehölzentwicklung und -pflege
Gehölze bedürfen von Natur aus keiner Pflege, da sich ihre Struktur und ihr Altersaufbau auf Grundlage der standörtlichen Bedingungen und der Gewässerentwicklung ergibt.
Abb. 70:Naturnaher Weidengehölzsaum und einseitiger Erlengehölzsaum
Abb. 71:Gehölzsukzession auf Rohboden nach 6 Jahren Entwicklungszeit
Die Entwicklung der Gehölze soll durch natürliche Sukzession erfolgen, da die freie Entwicklung die am besten angepassten Gehölzbestände hervorbringt.
Wo Gehölze nicht schnell genug durch Sukzession aufkommen - dies ist z.B. bei sehr dichten Altgrasbeständen zu erwarten -, können sie durch Initialpflanzungen oder in besonderen Einzelfällen auch durch flächiges Pflanzen etabliert werden.
Altbestände aus nicht bodenständigen Gehölzen sind nach und nach durch bodenständige zu ersetzen bzw. der Sukzession zu überlassen.
Pflegearbeiten an Gehölzen im Rahmen der Gewässerunterhaltung sind ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherung, des Nachbarschaftsrechts, des Hochwasserschutzes sowie des ordnungsgemäßen Wasserabflusses durchzuführen (s. Kap. 2).
Böschungsmahd
Kurzrasige Böschungen sind so weit wie möglich zu beschränken. Sie können jedoch innerhalb und unterhalb hochwassersensibler Lagen mit erhöhten Ansprüchen hinsichtlich der Profilleistungsfähigkeit oder in anderen Bereichen mit besonderen Ansprüchen, wie beispielsweise in Parkanlagen, erforderlich sein. Das Mähgut ist grundsätzlich aus dem Gewässerbereich zu entfernen.
Im Gegensatz zu Rasen müssen Staudenfluren nicht gemäht werden.
Neophyten
An zahlreichen Bach- und Flussufern haben sich in den letzten Jahrzehnten vermehrt nicht einheimische Pflanzen (Neophyten) angesiedelt; z.B. Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Knollensonnenblume oder Topinambur (Helianthus tuberosus), Spitzblättriger Knöterich (Reynoutria japonica) und Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum).
Insbesondere, wenn sich weiter oberhalb weitere Vorkommen befi nden, ist eine Bekämpfung nur durch dauernden erheblichen Aufwand möglich. Daher ist in jedem Einzelfall die Notwendigkeit von Maßnahmen zu prüfen. Diese sind sinnvoll, wenn z.B. durch die Herkulesstaude Menschen gefährdet sind (z.B. Vorkommen der Art neben Kinderspielplätzen). Ebenso kann eine Bekämpfung in Betracht gezogen werden, wenn dadurch die Erstansiedlung in einem größeren Fließgewässerabschnitt verhindert werden kann oder besonders bedeutsame Arten verdrängt werden. Eine generelle Bekämpfung ist aus o.g. Gründen nicht sinnvoll.
Durch Bereitstellung von Sukzessionsflächen in Uferstreifen und ungenutzten Renaturierungsflächen werden Neophyten z.T. gefördert. Auch hier sind Bekämpfungsmaßnahmen i.d.R. nicht erforderlich.
Die o.g. Hochstaudenarten sind nachhaltig und wirkungsvoll am ehesten durch frühzeitige Mahd und Beweidung zu unterdrücken. Ebenso kann die Ausbreitung durch Beschattung zurückgedrängt werden (GfG 1999).
Altgewässer und Rinnensysteme
Natürlicherweise entstehen Altwasser und Altarme infolge der Verlagerung des Gewässerlaufes, zumeist durch das Durchbrechen von Mäandern oder laterale Verlagerungen in bestehende Flutmulden. In naturnahen Auen bestehen daher eine Vielzahl jüngerer und älterer verlagerungsbedingter Formen wie Altgewässer und Rinnensysteme nebeneinander. Durch die Festlegung der meisten Fließgewässer entstehen aktuell nur sehr vereinzelt neue Altgewässer und Rinnensysteme. Eine nachhaltige Lösung zur Entwicklung von Altgewässern und Rinnen ist die Wiederherstellung der naturnahen Verlagerungsfähigkeit der Gewässer.
Altarme und Altwasser unterliegen, wie stehende Gewässer, der Verlandung. Unter natürlichen Bedingungen vollzieht sich dieser Prozess in sehr langen Zeiträumen, der je nach Nährstoffgehalt Jahrhunderte bis Jahrtausende dauern kann. Als Folge der seit einigen Jahrzehnten ablaufenden rasanten Eutrophierung verlanden viele Gewässer durch Verkrautung und Verschlammung derart rasch, dass sie innerhalb weniger Jahre ihren ursprünglichen Charakter verlieren und letztlich zum Sumpf oder Bruchwald werden.
Deshalb haben Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung für Altgewässer eine besondere Bedeutung. Wie an den Fließgewässern übernehmen Uferstreifen auch an Altgewässern wichtige Schutzfunktionen.
Sollen Altgewässer in Auen ohne entsprechende Morphodynamik erhalten werden, müssen von Zeit zu Zeit Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, gegebenenfalls sogar eine Entschlammung, um die Verlandung zu verzögern. Die Entschlammung ist ein schwerwiegender Eingriff. Daher muss sie sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Um die Tierwelt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, ist der Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November für solch eine Maßnahme am besten geeignet.
Abwehr von Schädlingen
Durch den Bisam können an ausgebauten Wasserläufen Veränderungen im Uferbereich hervorgerufen werden. Seine in den Uferböschungen angelegten Baue brechen insbesondere in Sandgebieten leicht zusammen und bieten dann der Erosion Angriffspunkte. Als Siedlungsgebiet bevorzugt der Bisam Strecken mit einem reichen Angebot an Wasser- und Sumpfpflanzen. Ein geschlossener, schattenwerfender Gehölzbewuchs, der den Aufwuchs von Wasserpflanzen hemmt, entzieht dem Bisam zum Teil die Nahrungsgrundlage. Dichtes Wurzelwerk am Ufer erschwert ihm die Herstellung seiner Baue.
Auch der Sumpfbiber (Nutria) hat sich an einigen Flüssen in Nordrhein-Westfalen (z.B. Rur, Erft, Sieg und Ems) angesiedelt. Er kann ebenfalls durch seine Baue an gehölzfreien Strecken größere Veränderungen verursachen.
Insekten richten an Ufergehölzen keine nachhaltigen Schäden an, die ein Eingreifen erforderlich machen. Das gilt selbst für den am häufigsten zu beobachtenden
Erlenblattkäfer. Obgleich dieser Käfer mehrmals im Jahr in Massen erscheinen kann, überwinden die betroffenen Erlen den Befall.
Gelegentliches Verkahlen, in Einzelfällen auch Absterben von Erlen, kann auf die parasitischen Pilze Taphrina oder Phytophthora zurückgeführt werden. Als Abhilfe hat sich bei Taphrina das Fällen der kranken Exemplare bewährt. Die aus dem Wurzelstock ausschlagenden Triebe sind gesund. Bei Phytophthora sind als Gegenmaßnahmen das Aufden-Stock-Setzen und insbesondere die Verwendung von gesunden Jungpflanzen zu empfehlen.
Sonderregelungen
Im Interesse des Naturschutzes können Regelungen erforderlich werden, die von den vorstehenden Grundsätzen abweichen. Werden Gebiete von der Gewässerunterhaltung betroffen, die dem besonderen gesetzlichen Schutz für Natur und Landschaft unterliegen (z.B. FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, § 62-Biotope, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutz gebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile), so sind die geplanten Maßnahmen sorgfältig auf ihre ökologischen Wirkungen hin zu überprüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
6.4 Sicherungsmaßnahmen
Sicherungsmaßnahmen wie z.B. die Befestigung des Ufer- und teilweise auch des Sohlbereichs dienen dazu, die Gewässer in Zwangslagen, wie Siedlungsgebieten, in Bereichen von Verkehrswegen und Versorgungsleitungen an der Verlagerung zu hindern.
Im Hinblick auf eine naturnahe Entwicklung von Fließgewässern sollten Sicherungsmaßnahmen jedoch auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Nachfolgend wird zwischen Sicherungsmaßnahmen mit lebenden und toten Baustoffen sowie Mischformen der beiden Baustoffgruppen unterschieden.
Sicherungen mit lebenden Baustoffen begrenzen ebenfalls die Verlagerungsfähigkeit der Gewässer und sollten daher auch auf das notwendige Maß begrenzt werden.
6.4.1 Sicherung mit lebenden Baustoffen Gehölze
Zur Sicherung von Zwangspunkten an kleinen bis mittelgroßen Gewässern (< 10 m Wasserspiegelbreite) können ausgewählte Gehölze herangezogen werden. Größere Gewässer lassen sich dauerhaft nicht durch Gehölze sichern, da die laterale Erosion unterhalb der Wurzelbasis angreift und nachfolgend die Gehölze einschließlich der unterspülten Böschung in das Gewässer abgehen.
Gehölze erfüllen neben einer technischen auch zahlreiche ökologische Funktionen. Sie
Für Gewässer mit kurzen, schnell ablaufenden Hochwässern sind Rot- oder Schwarzerlen (Alnus glutinosa) zur Festigung der Ufer geeignet.
Bäche und kleine Flüsse mit länger anhaltenden Überflutungen (> 10 Tage mit mehr als 1 m über MW) innerhalb der Vegetationszeit werden besser mit Baumweiden (Salix alba, Salix x rubens, Salix fragiis) gesichert, da diese im Gegensatz zu Schwarzerlen größere Überflutungstoleranzen aufweisen.
Auf gebietsfremde Arten, z.B. die Weiß- oder Grauerle (Alnus incana) und sämtliche Nadelbäume, ist an Wasserläufen zu verzichten. Das Gleiche gilt für alle nicht lebensraumtypischen Arten, v.a. für Pappeln und deren Bastarde (z.B. Populus x canadensis, Populus balsamifera). Die Schwarzpappel (Populus nigra), die von Natur aus im Überschwemmungsbereich mancher Flüsse siedelt, sollte aber durch Anpflanzung an Altwassern oder in Weichholzauenwäldern in ihrem Bestand gefördert werden.
Für Gehölzpflanzungen frisch hergerichtete Böschungen können mit einer einfachen Rasenmischung eingesät werden, wenn dies aus Erosionsschutzgründen notwendig ist. Die Saatmischungen können auf schweren und mittleren Böden hauptsächlich Weidelgras (Lolium perenne) und auf leichten Böden Schafschwingel (Festuca ovina) oder Straußgras (Agrostis tenuis) enthalten. Dies dient einer vorläufi gen Sicherung der Böschung und unterdrückt störenden Krautwuchs. Vor der Pflanzung der Gehölze sollte möglichst schon eine Mahd erfolgt sein.
Eine besondere Form der Ufersicherung mit Gehölzen, die auch bei größeren Gewässern zumindest temporär Verlagerungen vermindert, ist der Einbau von Weidenspreitlagen. Diese werden aus zweijährigen, noch nicht ausgetriebenen Weidenruten hergestellt, die quer zur Uferlinie dicht an dicht verlegt und mit Spanndraht befestigt werden. Die unteren Enden der Ruten sind in den Boden einzubauen. Die gesamte Spreitlage wird geringfügig übererdet. Für diese Bauweise eigenen sich Korbweide (Salix viminalis), Mandelweide (Salix triandra) und Purpurweide (Salix purpurea). Die austreibende und sich fest verwurzelnde Spreitlage ergibt ein stabiles Deckbauwerk. Solche Spreitlagen eignen sich jedoch nur für ausreichend breite Gewässer, an denen die Entwicklung von dichten Weidenbüschen nicht stört und mittel- bis langfristig eine naturnahe Entwicklung angestrebt wird.
Daneben können zur Ufersicherung auch Weidenbuschlagen, Weidensteckhölzer und Weidensetzstangen verwendet werden.
Rasen
Eine weitere Möglichkeit der Ufersicherung besteht in der Anlage von Rasenflächen. Sie lassen sich rasch und leicht herstellen und schützen bei regelmäßiger Unterhaltung ganzjährig die Böschungen oberhalb des Mittelwasserspiegels. Rasen bietet ohne Sicherungen im Böschungsfußbereich jedoch keinen Schutz vor unerwünschten lateralen Verlagerungen im Bereich von Zwangspunkten.
Die Anlage von Rasen auf Gewässerböschungen ist eine naturferne Art der Begrünung, die nur durch dauernde Pflege Bestand hat. Zweckmäßigerweise werden niedrigwüchsige Gräser verwendet, um durch geringe Massenproduktion den Pflegeaufwand zu reduzieren. Gleichwohl reagieren Rasenflächen rasch auf Nährstoffzufuhr, z.B. bei Überflutung mit nährstoffreichem Wasser oder durch liegengebliebenes und verrottendes Mähgut. Es kommt dabei in der Folge zu einem Umbau des Rasens, wobei sich anstelle niedrigwüchsiger Gräser hochwüchsige ausbreiten. Mit fortschreitender Aufdüngung wird die Entwicklung geschlossener, unerwünschter Staudenbestände mit Großer Brennnessel, Stumpfblättrigem Ampfer und Disteln begünstigt, die den Rasen verdrängen. Das vermehrt die Pflegearbeiten und verringert die Böschungsstabilität.
6.4.2 Sicherung mit toten Baustoffen
Tote Baustoffe sind mineralische oder künstlich hergestellte Stoffe und Holz. Sie können eingesetzt werden, wenn eine eigendynamische Entwicklung der Fließgewässer nicht zugelassen werden kann. Tote Baustoffe sollen jedoch nur dort verwendet werden, wo lebende die Aufgabe der Sicherung nur unzureichend erfüllen können. Dabei sollten Verbundbauweisen mit lebenden Baustoffen bevorzugt werden. Es dürfen nur solche Baustoffe verwendet werden, die den natürlichen Wasserchemismus nicht ändern und sich nicht nachteilig auf Fauna und Flora auswirken. Bei Pflanzungen, die erst im späteren Entwicklungsstadium eine ausreichende Befestigung bieten, sind tote Baustoffe für eine vorübergehende Sicherung nicht immer zu vermeiden.
Die Verwendung der Baustoffe ist von den beabsichtigten Wirkungen und den örtlichen Verhältnissen abhängig. Prinzipiell sind zuerst Materialien und Bauweisen zu bevorzugen, die einen Austausch des Wassers mit dem Untergrund nicht verhindern, die eine Durchwurzelung durch angepflanzte oder sukzessiv aufkommende
Pflanzen ermöglichen und Lebensraum für Tiere z.B. in Hohlräumen bieten. Zudem ist zu berücksichtigen, ob eine dauerhafte oder nur eine vorübergehende Sicherung notwendig ist. Bei der Verwendung von Steinen ist auf eine Herkunft aus dem Einzugsgebiet des Gewässers zu achten, um Veränderungen des Gewässerchemismus vorzubeugen.
6.5 Vorgaben für bauliche Anlagen
Bauliche Anlagen in und an Fließgewässern sind insbesondere Brücken, Durchlässe, Querbauwerke (Wehre, Sohlabstürze, -gleiten, -rampen und Grundschwellen), Pegel, Sandfänge, Einleitungs- und Entnahmebauwerke, Uferwände, Einfriedungen, Dränanlagen, Viehtränken, Ver- und Entsorgungsleitungen, Düker, Produktenleitungen, Freileitungen.
Von ihnen gehen in vielen Fällen störende Einwirkungen auf die Gewässer und das Landschaftsbild aus. Daher ist stets zu prüfen, ob die bauliche Anlage überhaupt an der vorgesehenen Stelle und in der geplanten Form erforderlich ist. Wenn auf sie nicht verzichtet werden kann, sind die nachteiligen Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken. Hierzu gehört auch, die baulichen Anlagen so weit wie möglich zu bündeln, um eine Konzentration von Zwangspunkten an den Gewässern zu erreichen.
Die Gestaltung und die Wahl der Baustoffe haben neben den Kosten folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Anlagen sollten in die Landschaft eingebunden werden. In Ortslagen treten auch Gesichtspunkte der städtebaulichen Ästhetik hinzu. Für die unterschiedlichen baulichen Anlagen werden nachfolgend einzelne Hinweise gegeben.
Brücken und Durchlässe
Die überbaute Gewässerstrecke ist so kurz wie möglich zu halten.
Durchlässe sind mit ihrer Sohle so tief zu legen, dass innerhalb des Bauwerks eine Gewässersohle aus natürlichem Geschiebe besteht. Das Substrat in der Mitte der Sohle muss mindestens 20 cm mächtig sein und eine übergangslose Anbindung an das ober- und unterhalb gelegene Gerinne ermöglichen. Eine wesentliche Einengung der Breite des Mittelwasserbettes darf durch den Durchlass nicht erfolgen. Die Dimensionierung des Durchlasses ist ansonsten den hydraulischen Erfordernissen sowie den Ansprüchen der Gewässerunterhaltung anzupassen. Unter Unterhaltungsaspekten ist eine Mindesthöhe über Sohle von 80 cm sinnvoll.
Unter Brücken ist auf eine Befestigung der Sohle zu verzichten. Das Gewässer muss dort mit so breiten Randstreifen hindurchgeführt werden, dass die Wanderung von Tieren möglich bleibt.
Die Wanderung ist bei längeren Überbauungen auch von einer ausreichenden Belichtung im Innern der Überbrückung bzw. Überbauung abhängig. Deshalb sollten vorrangig Brücken zum Einsatz kommen. Unter beengten Verhältnissen können lichtdurchlässige Abdeckungen hilfreich sein. Bei Gewässern, die über lange Zeit trockenfallen, kann von diesen Grundsätzen begründet abgewichen werden. Zur Querung des Gewässers können auch Furten eingerichtet werden. Diese sind vorzuziehen, wenn das Gewässer an dieser Stelle nur gelegentlich gequert wird. Dabei sind die Belange von eventuellen Trinkwasserversorgern unterhalb einer Furt zu berücksichtigen.
Einleitungs- und Entnahmebauwerke
Einleitungs- und Entnahmebauwerke stehen als starre Elemente einer natürlichen Verlagerung des Fließgewässers entgegen. Sie sind möglichst dort anzuordnen, wo das Gewässer ohnehin auf Dauer ohne Verlagerungsmöglichkeit bleibt, etwa im Bereich von Brücken.
Einleitungsbauwerke sollten außerhalb der Böschungen und der Uferstreifen errichtet werden. Die Verbindung mit dem Gewässer ist dann offen zu gestalten.
Einleitungsbereiche, die hydraulischen Belastungen ausgesetzt sind, müssen ggf. durch Maßnahmen gesichert werden. Diese Befestigungsmaßnahmen sollten auf das notwendige Maß beschränkt sein.
Bei Entnahmebauwerken ist eine geeignete Fischschutzeinrichtung vorzusehen. Hinsichtlich der baulichen Gestaltung wird auf das Handbuch Querbauwerke (MUNLV 2005) und den DWA-Themenabend "Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen" (DWA 2005) verwiesen.
Ver- und Entsorgungsleitungen und Düker
Zu den Ver- und Entsorgungsleitungen zählen solche für den Transport von Trinkwasser, Abwasser, Gas und flüssigen Produkten sowie Kabel- und Freileitungen für Elektrizität und Kommunikation.
Bei Parallelführung sind solche Leitungen in einem ausreichenden Abstand zu den Fließgewässern zu verlegen, damit für die Entwicklung des Gewässers der notwendige Freiraum bleibt. Bei Gewässerkreuzungen sind aus den gleichen Gründen unterirdische Leitungen in diesem Raum ausreichend tief unter der Gewässersohle und auf möglichst kurzer Strecke zu verlegen. Als Anhalt für die Festlegung dieses Raumes bzw. der Länge der unterirdischen Leitung dient der Entwicklungskorridor als der natürliche Schwingungsbereich des Fließgewässers, mindestens aber die Breite des vorhandenen oder zukünftigen Uferstreifens, entsprechend dem Entwicklungsziel.
Hochwasserrückhaltebecken
Hochwasserrückhaltebecken können je nach Ausführung erhebliche Auswirkungen auf die Gewässer (u.a. Längsdurchgängigkeit) haben. Hochwasserrückhaltebecken sind naturnah zu gestalten und nach Möglichkeit naturnah zu bewirtschaften. Die Längsdurchgängigkeit ist zu gewährleisten (s.a. LUA 1999c). Auf die Anlage von Dauerstauen in Hochwasser rückhaltebecken ist zu verzichten.
Einfriedungen
Einfriedungen sind bei Beweidung der angrenzenden Flächen erforderlich und müssen einen Abstand von mindestens 1 m von der Böschungsoberkante, von den Ufergehölzen oder von den Uferstreifen einhalten.
Viehtränken
Zum Schutz des Gewässers und der Uferstreifen sollen Selbsttränken oder Behälter auf den Weiden eingerichtet werden. Dadurch wird das Vieh vom Gewässer ferngehalten.
Literatur
ADAM, K., W. NOHL, W. VALENTIN (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. Hrsg.: Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
BORCHARDT, D. (1998): Zielsetzungen einer ökologischen Wasserwirtschaft. In: Münchner Beiträge zur Abwasser-, Fischerei- und Flußbiologie. 119-139. Oldenbourg Verlag. München, Wien.
BUND DER INGENIEURE FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABFALLWIRTSCHAFT UND KULTURBAU E.V. - BWK (2001): Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse. Merkblatt 3 / BWK.
DEUTSCHER VERBAND FÜR WASSERWIRTSCHAFT UND KULTURBAU E. V. (DVWK) (1996): Fischaufstiegsanlagen - Bemessung, Gestaltung, Funktionskontrolle, DVWK - Merkblatt 232/1996.
DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E.V. (DWA) (2005): Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen - Bemessung, Gestaltung, Funktionskontrolle. DWA-Themen, Juli 2005.
EMSCHERGENOSSENSCHAFT / LIPPEVERBAND (2007): Allgemeine Pflegehinweise - Begleitheft zum Pflege- und Entwicklungsplan für umgestaltete und ökologisch verbesserte Fließgewässer (Reinwasserläufe der Emschergenossenschaft/des Lippeverbandes). Essen, 36
GEMEINNÜTZIGE FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT WASSERWIRTSCHAFT UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG (GFG) (1999): Neophyten - gebietsfremde Pflanzen an Fließgewässern, Empfehlungen für die Gewässerpflege.
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN (2008): Informationen zur Bekämpfung der Herkulesstaude. - pflanzenschutzdienst.de
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (1996): Naturraumspezifi sche Leitbilder für kleine bis mittelgroße Fließgewässer in der freien Landschaft. - Materialien Nr. 23. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (1998): Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen. Kartieranleitung für kleine bis mittelgroße Fließgewässer. - Merkblätter Nr. 14. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (1999a): Referenzgewässer der Fließgewässertypen Nordrhein-Westfalens - Teil 1: Kleine bis mittelgroße Fließgewässer. Merkblätter 16. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (1999b): Leitbilder für kleine bis mittelgroße Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. Gewässerlandschaften und Fließgewässertypen. - Merkblätter Nr. 17. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (1999c): Ökologische Durchgängigkeit von Hochwasserrückhaltebecken. - Merkblätter Nr. 18. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (2001a): Vegetationskundliche Leitbilder und Referenzgewässer für die Ufer- und Auenvegetation der Fließgewässer von Nordrhein-Westfalen. - Merkblätter Nr. 32. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (2001b): Leitbilder für die mittelgroßen bis großen Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - Flusstypen. - Merkblätter Nr. 34. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (2001c): Referenzgewässer der Fließgewässertypen Nordrhein-Westfalens. Teil 2: Mittelgroße bis große Fließgewässer - Gewässerabschnitte und Referenzstrukturen. - Merkblätter Nr. 29. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (2001d): Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen. Anleitung für die Kartierung mittelgroßer bis großer Fließgewässer. - Merkblätter Nr. 26. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (2002): Fließgewässertypenatlas Nordrhein-Westfalens. - Merkblätter Nr. 36 inkl. CD-ROM und Kartenbeilage. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (2003a): Kartieranleitung zur Erfassung und
Bewertung der aquatischen Makrophyten der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen gemäß den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie. - Merkblätter 39. - Essen.
LUA NRW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen) (2003b): Morphologisches Leitbild Niederrhein. - Merkblätter 41. - Essen.
LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2006): Durchgängigkeit für Tiere in Fließgewässern. Leitfaden Teil 3 Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren. Karlsruhe.
LUDWIG, D. (1991): Methode zur ökologischen Bewertung
der Biotopfunktion von Biotoptypen. - Bochum.
MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2002): Leitfaden zur Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern. Düsseldorf.
MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) [Hrsg.] (2003): Handbuch: Naturnahe Entwicklung der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - mit CD-ROM. - Düsseldorf.
MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2005a): Handbuch Querbauwerke. Düsseldorf.
MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2005b): Leitfaden zur Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern. Düsseldorf.
MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2006a): Leitfaden zur wasserwirtschaftlichökologischen Sanierung von Salmonidenlaichgewässern in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2006b): Entwicklung eines regelbasierten Entscheidungsunterstützungssystems (DSS) zur ökologischen und wasserwirtschaftlichen Bewertung von Maßnahmenplänen gemäß EG-WRRL.
MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) (2007): Richtlinien zur Förderung der Anlage von Uferrandstreifen. (http://www. landwirtschaftskammer.de/fachangebot/foerderung/pdf/rluferrandstreifen.pdf)
MURL NRW (Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen)(1995): Vereinbarung über Grundsätze für Kooperationslösungen beim Gewässerauenprogramm. Düsseldorf.
| Ermittlung eines Entwicklungskorridors | Anhang 1 |
Nachfolgend werden die Methodik sowie die Ermittlung des Raumbedarfs für eine typkonforme Fließgewässerentwicklung mit einem einfachen und gut handhabbaren Ansatz beschrieben, der reproduzierbare und übertragbare Ergebnisse liefert. Er basiert auf einfachen Größenbeziehungen und setzt auf der Gewässermorphometrie auf.
Planerische Grundlage für eine nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung sind gewässertypkonforme Entwicklungsformen, die stark von der Gewässergröße und dem gewässertypischen Windungsgrad abhängen (s. Anhang 1, Abbildung 1).
Abb. 1:Flächenbedarf von Gewässern unterschiedlicher Größe und Windungsgrade
Abb. 2:Schematische Darstellung zur Lage und Ausdehnung des Entwicklungskorridors
Die Ermittlung des Entwicklungskorridors erfolgt in 6 Schritten, die nachfolgend beschrieben werden:
Abb. 3:Vorgehensweise bei Gewässerentwicklung in einem Entwicklungskorridor
Im Rahmen der Erstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung oder einer konkreten Planung werden die Schritte 1 - 3 der obenstehenden Abbildung abgearbeitet.
Die typspezifische Herleitung des Entwicklungskorridors - wie nachfolgend für Schritt 1 dargestellt - dient dabei ausschließlich als fachliche Grundlage für die typkonforme Gewässerentwicklung, ohne dabei zunächst Restriktionen oder Realisierungsaspekte zu berücksichtigen. Dies geschieht in den nachfolgenden Schritten.
In einem Folgeschritt (Schritt 2) sind die lokalen Restriktionen überschlägig zu ermitteln und eine sinnvolle Abgrenzung des Entwicklungskorridors vorzunehmen (Schritt 3). Innerhalb des Entwicklungskorridors kann bei Bedarf ein nutzungsfreier Uferstreifen entwickelt werden, der jedoch nicht unbedingt in seiner Ausdehnung dem Entwicklungskorridor entsprechen muss (s. Kap. 6.1.8). Auf diese Weise stehen die angrenzenden Flächen weiterhin zur Nutzung bereit, bis sie durch die Verlagerung des Gewässers ggf. in Anspruch genommen werden.
Die konkrete Umsetzung des Konzepts oder der Planung schließt dann die Schritte 4 - 6 ein.
Schritt 4 umfasst die Schaffung entsprechender verbindlicher Vereinbarungen zur Bereitstellung des Entwicklungskorridors.
Der nachfolgende Schritt 5 beschreibt die eigentliche Gewässerentwicklung, die innerhalb des Entwicklungskorridors stattfindet.
Schritt 6 stellt die Begrenzung der lateralen Gewässerentwicklung dar. Dies wird notwendig, wenn das Gewässer die Außengrenzen des definierten Entwicklungskorridors - soweit er nicht die gesamte natürliche Aue einnimmt - erreicht hat.
Bei Erreichen dieser Grenzen des Entwicklungskorridors setzt dann eine punktuelle bauliche Sicherung ein, die verhindert, dass das Gewässer Flächen außerhalb des Entwicklungskorridors in Anspruch nimmt.
Schritt 1: Typspezifische Herleitung des Entwicklungskorridors
Anhang 1, Tabelle 2 zeigt zusammenfassend die Eingangsparameter für die Ermittlung des Entwicklungskorridors auf. In der Reihenfolge der Spalten werden nachfolgend die typbezogenen Größenbeziehungen zur Ermittlung des Raumbedarfs hergeleitet.
Basierend auf einer Reihe beispielhaft gewählter Ausbausohlbreiten stellt die Tabelle den typbezogenen Raumbedarf der Fließgewässertypen dar. Dieser Ansatz ist damit gut geeignet, eine erste grobe Abschätzung der benötigten Flächen durchführen zu können.
In Spalte 1 sind die untersuchten Fließgewässertypen aufgeführt. Die typbezogenen Spalten 4 (Windungsgrad) und 5 (Breitenverhältnis) enthalten jeweils die typspezifischen Spannen.
Die Ausbausohlbreite, die Sohlbreite des Gewässers im ausgebauten heutigen Zustand, wird aus Ausbauunterlagen, bei Ortsbegehungen oder behelfsweise aus topografischen Karten ermittelt. Aus dieser Breitenangabe lässt sich häufig die potenziell natürliche Sohlbreite bei mittleren Abflüssen ableiten. Dieser Parameter ist auf einer freifließenden, d.h. nicht von Rückstau beeinflussten Gewässerstrecke zu ermitteln. Die mittlere Breite des Gewässers im potenziell natürlichen Zustand beinhaltet auch je nach Fließgewässertyp mögliche Nebengerinne. Die mittlere Breite ist als ein Mittelwert der typbezogenen Breitenvarianz zu verstehen und hebt sich daher deutlich von einer uniformen Ausbaubreite ab. Die Ermittlung der potenziell natürlichen Sohlbreite erfolgt mit Hilfe einer einfachen Faktorbeziehung.
Dabei wird die aktuelle Ausbaubreite
vervielfacht (vgl. MUNLV Nordrhein-Westfalen (Hg.) (2003): Handbuch zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern, Bd. 1, Kapitel II.2).
Dieser sehr vereinfachte Ansatz hat den Vorteil, dass ohne weitere hydraulische Kenntnis, z.B. direkt im Gelände, eine potenziell natürliche Gerinnebreite und eine daraus ermittelte Korridorbreite abgeleitet werden kann. Das Verfahren ist besonders für Gewässer geeignet, deren Abflussmengen nicht wesentlich anthropogen überformt werden.
Für Detailplanungen oder bei Verfügbarkeit entsprechender hydraulischer Modelle sind die Eingangsdaten bzw. die Ergebnisse auf deren Grundlage zu prüfen und ggf. anzupassen.
Der potenziell natürliche Windungsgrad der Gewässer ist den Merkblättern 17 und 34 (LUA NRW 1999b, 2001b) entnommen und variiert je nach Fließgewässertyp. Er gibt das Verhältnis von Lauflänge des Gewässers zur Talmittenlinie an. So bedeutet z.B. ein potenziell natürlicher Windungsgrad von 2, dass die potenziell natürliche Länge des Gewässerlaufes die doppelte Länge des Tals aufweist und somit ein mäandrierendes Gewässer vorliegt.
Aufgrund der variierenden Rahmenbedingungen, wie Talbodengefälle, Talbodenbreite etc., sind den Fließgewässertypen Spannbreiten für den potenziell natürlichen Windungsgrad zugeordnet, welche die unterschiedlichen Standortverhältnisse berücksichtigen. Die in Anhang 1, Tabelle 1 angewendeten Werte spiegeln die typologisch vorherrschende Spannbreite wider.
Bei einer detaillierten Untersuchung eines Fließgewässerabschnittes sind die relevanten Faktoren wie der konkrete Abschnittstyp und weitere Parameter wie das Talbodengefälle und die Talbodenbreite im Einzelnen zu ermitteln. Dies bildet die Grundlage der korrekten Zuordnung von Windungsgrad(spanne) zum betrachteten Abschnitt.
So ist beispielsweise in Engtalbereichen eine schwächer gewundene Laufführung anzustreben, während in breiten Talabschnitten höhere Windungsgrade zu entwickeln sind. Zudem besteht die Option, an lokalen Zwangspunkten,
die einer freien Gewässerentwicklung entgegenstehen, den typologisch kleinstmöglichen Windungsgrad, der in Anhang 1, Tabelle 2 nicht notwendigerweise aufgeführt ist (s.o.), für kurze Fließgewässerstrecken anzuwenden.
Aus dem potenziell natürlichen Windungsgrad sind Verhältniszahlen abgeleitet (vgl. LUA NRW 2001), die das Verhältnis der Breite des Entwicklungskorridors zu der potenziell natürlichen Gerinnebreite verdeutlichen (vgl. Abb. 4).
Abb. 4:Breitenverhältnisse (BV) von Gewässerbreite zu Entwicklungskorridorbreite
Der Entwicklungskorridor spiegelt den Raum wider, den das Gewässer für eine typgerechte Gewässerentwicklung benötigt. Den gängigen Windungsgraden sind im Folgenden Verhältniszahlen von potenziell natürlichen Gerinnebreiten zu Entwicklungskorridorbreiten zugeordnet.
Tab. 1:Windungsgrade, Laufkrümmung und Verhältnis potenziell natürlicher Gerinnebreite zu Entwicklungskorridorbreite
| Windungsgrad | Laufkrümmung | Verhältnis potenziell natürlicher Gerinnebreite zu Entwicklungskorridorbreite |
| 1,01 - 1,06 | gestreckt | 1:1,5 bis 1:2 |
| 1,06 -1,25 | schwach gewunden | 1:2 bis 1:3 |
| 1,25 - 1,5 | gewunden | 1:3 bis 1:5 |
| 1,5 - 2 | mäandrierend | 1:5 bis 1:10 |
| > 2 | stark mäandrierend | > 1:10 |
Anhang 1, Abbildung 4 den Zusammenhang von Größenordnungen einzelner Laufstrukturen des Gerinnebettes im Verhältnis zur Gewässergröße. Gedanklich befindet sich der Betrachter in konstanter Höhe über den betrachteten Gewässerabschnitten, d.h. es gilt für alle Teilabbildungen innerhalb der Tabelle derselbe Betrachtungsmaßstab. Auf einem Abschnitt, der für ein kleines Gewässer das gesamte Spektrum an Laufstrukturen abdecken kann, wäre für ein sehr großes Gewässer nicht einmal ausreichend Platz, auch nur einen kompletten Mäanderbogen abzubilden.
Aufgrund der Spannbreite der potenziell natürlichen Windungsgrade ist auch in der Entwicklungskorridorbreite eine recht hohe Breitenvarianz anzunehmen. Zur Darstellung des möglichen Breitenspektrums des Entwicklungskorridors sind in Tabelle 2 sowohl die untere (Grundlage zur Herleitung der Mindestbreite des Entwicklungskorridors bei typkonformer Gewässerentwicklung) als auch die obere Verhältniszahl aufgeführt. Die abgeleiteten Größenverhältnisse sind in zwei beispielhaften Querprofilen dargestellt.
Die Mindestbreite des Entwicklungskorridors ist als typkonforme Untergrenze für eher kurze Gewässerabschnitte zu verstehen. Mit einer Einengung des Korridors auf die Mindestbreite über längere Abschnitte ist eine typkonforme Gewässerentwicklung in der Regel nicht realisierbar. Eine Ausnahme stellen Engtalsituationen dar. Bei beengten räumlichen Bedingungen durch nicht veränderbare Nutzungen sind jedoch auch unterhalb dieser Mindestbreite erhebliche ökologische Verbesserungen erreichbar.
Die unbegründete starre Umsetzung der Minimalkorridorbreite kann darüber hinaus zu einer Reduzierung der aktuell vom Fließgewässer genutzten Talraumbreite führen. Eine solche Umsetzung ist jedoch weder sinnvoll noch gesetzlich erlaubt (Verschlechterungsverbot, vgl. WRRL, Artikel 1). Für diese Fälle ist die aktuelle Gewässerkorridorbreite als Entwicklungskorridor anzusetzen.
Tab. 2:Beispielhafte Ermittlung des Entwicklungskorridors zur typkonformen Gewässerentwicklung (ohne Berücksichtigung von Restriktionen; LAWA-Typen in Klammern)
| Fließgewässertyp | Ausbau- sohlbreite [m] | Pot. nat. Sohlbreite bei mittleren Abflüssen [m] | Pot. nat. Windungs- grad1 | Verhältnis pot. nat. Gerinnebreite zu Breite des Entwicklungskorridors | Breite des Entwicklungskorridors zur typkonf. Gewässerentwicklung2 [m] |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Löss-Lehmgeprägtes Fließgewässer der Bördenlandschaft (Typ: 18: Löss-Lehmgeprägte Tieflandbäche | 1,5 - 2 | 1:5 - 1:10 | |||
| 2 | 4 | 20 - 40 | |||
| 4 | 8 | 40 - 80 | |||
| Lehmgeprägter Fluss des Tieflandes (Typ 15: Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse; Typ 15g: Große Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse) | 1,25 - 2 | 1:3 - 1:10 | |||
| 5 | 10 | 30 - 100 | |||
| 10 | 20 | 60 - 200 | |||
| Sandgeprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen (Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche) Sandgeprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen, abschnittsweise kiesgeprägt Sandgeprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen mit Übergängen zum organisch geprägten Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen Organisch geprägter Fluss des Tieflandes | 1,25 - 2 | 1:3 - 1:10 | |||
| 1 | 3 | 9 - 30 | |||
| 2 | 6 | 18 - 60 | |||
| 4 | 12 | 36 - 120 | |||
| 10 | 30 | 90 - 300 | |||
| Fließgewässer der Niederungen (Typ 19: kleine Niedergunsgewässer in Fluss- oder Stromtälern) | 1,25 - 2 | 1:3 - 1:5 | |||
| 2 | 10 | 30 - 50 | |||
| 4 | 20 | 60 - 100 | |||
| Sandgeprägter Fluss des Tieflandes (Typ 15: Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 15g: Große Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse) Kiesgeprägter Fluss des Tieflandes Kiesgeprägter Fluss des Deckgebirges | 1,25 - 2 | 1:3 - 1:10 | |||
| 10 | 30 | 90 - 300 | |||
| 20 | 60 | 180 - 600 | |||
| Schottergeprägter Karstfluss des Deckgebirges (Typ 9.1: Karbonatische, fein- bis grobmaterialische Mittelgebirgsflüsse) | 1,06 - 1,5 | 1:2 - 1:5 | |||
| 5 | 15 | 30 - 75 | |||
| 10 | 30 | 60 - 150 | |||
| 20 | 60 | 120 - 300 | |||
| Karstbach (Typ 7: Grobmaterialische, karbonatische Mittelgebirgsbäche) | 1,01 - 1,5 | 1:1,5 - 1:5 | |||
| 1 | 3 | 4,5 - 15 | |||
| 2 | 6 | 9 - 30 | |||
| Kiesgeprägtes Fließgewässer der Verwitterungsgebiete und Flussterrassen (Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche) Kleiner Taleauebach des Grundgebirges Bach der Vulkangebiete Colliner Bach Muschelkalkbach | 1,25 - 2 | 1:3 - 1:10 | |||
| 1 | 3 | 9 - 30 | |||
| 2 | 6 | 18 - 60 | |||
| 3 | 9 | 27 - 90 | |||
| 4 | 12 | 36 - 120 | |||
| Kerbtalbach des Grundgebirges (Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche) | 1,01 - 1,06 | 1:1 - 1:13 | |||
| 1 | 2 | 2 - 6 | |||
| Schottergeprägter Fluss des Grundgebirges (Typ 9: Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse ODER Typ 9.2: Große Flüsse des Mittelgebirges Großer Talauebach des Grundgebirges | 1,06 - 1,5 | 1:3 - 1:10 | |||
| 5 | 25 | 75 - 250 | |||
| 10 | 50 | 150 - 500 | |||
1) Vorherrschende WG-Spanne des Typs; jeweils an lokale Verhältnisse anzupassen.
2) Die starre Umsetzung der Minimalkorridorbreite kann zu einer Reduzierung der aktuell vom Fließgewässer genutzten alraumbreite führen. Für solche Fälle ist die aktuelle Gewässerkorridorbreite als Entwicklungskorridor anzusetzen.
Die nachfolgenden beispielhaften Anwendungen der Ermittlung des Entwicklungskorridors in Anhang 1, Abbildung 5 und 6 erfolgen für einen Kiesgeprägten Bach der Verwitterungsgebiete und Flussterrassen und für einen Sandgeprägten Fluss des Tieflandes auf Basis der vorherrschenden Windungsgrade 1,25 bis 2.
| Ausbausohlbreite | Pot. nat. Sohl- breite bei mittleren Abflüssen | Pot. nat. Windungsgrad | Verhältnis pot. nat. Gerinnebreite zu Breite des Entwicklungskorridors | Entwicklungskorridor |
| 1 | 3 | 1,25 - 2 | 1:3 - 1:10 | 9 - 30 |
Abb. 5:Beispiel Kiesgeprägter Bach der Verwitterungsgebiete und Flussterassen
| Ausbausohlbreite | Pot. nat. Sohl- breite bei mittleren Abflüssen | Pot. nat. Windungsgrad | Verhältnis pot. nat. Gerinnebreite zu Breite des Entwicklungskorridors | Entwicklungskorridor |
| 20 | 60 | 1,25 - 2 | 1:3 - 1:10 | 180 -600 |
Abb. 6:Beispiel Sandgeprägter Fluss des Tieflandes
Abb. 7:Schematische Darstellung des Entwicklungskorridors unter Berücksichtigung lokaler Restriktionen auf konzeptioneller Ebene
Kleinräumig auftretende Engtalabschnitte mit schmaler unterer Talstufe werden beim Beispiel des "Sandgeprägten Flusses" dabei genauso in den Hintergrund gerückt wie kleinräumig auftretende Windungsgrade > 2, die eine stark mäandrierende Laufentwicklung aufweisen können.
Weiterhin ist bei Anwendung des Verfahrens mit Bezug auf einen konkreten Gewässerabschnitt bei Vorliegen der entsprechenden Detailinformation die potenziell natürliche Windungsgradspanne des betreffenden Abschnittstyps anzusetzen.
Andere Grundlagen zur Ermittlung der potenziell natürlichen Gerinnebreiten
Stehen belastbare potenziell natürliche Gerinnebreiten aus anderen Berechnungs- und Ermittlungsverfahren oder auch sicheren historischen Quellen zur Verfügung, sollen diese als Eingangsdaten für die Berechnungen genutzt werden.
Schritt 2: Ermittlung der Restriktionen
Die Berücksichtigung der Restriktionen muss letztlich immer einzelfallbezogen und lokal erfolgen. Auf Grund des unterschiedlichen Detaillierungsgrades wird zwischen der Restriktionsanalyse von konzeptionellen und detaillierteren Planungen unterschieden.
Auf der konzeptionellen Ebene werden grundsätzlich die folgenden Restriktionen für die Auswertung herangezogen:
Im Rahmen detaillierter Planungen werden ergänzend die folgenden Restriktionen berücksichtigt:
Diese Restriktionen werden kartografi sch aufgearbeitet und bilden die Grundlage für den folgenden Bearbeitungsschritt.
Schritt 3: Darstellung des angepassten
Entwicklungskorridors
Die Darstellung des an die Restriktionslage angepassten Entwicklungskorridors erfolgt entsprechend dem jeweiligen Planungsmaßstab. Auf der konzeptionellen Ebene wird eine plausible schematische Abgrenzung dargestellt, welche die lokalen Restriktionen sowie den resultierenden Entwicklungskorridor aufzeigt. Auf der konzeptionellen Ebene geht es somit nicht um eine parzellenscharfe Abgrenzung, sondern um die Darstellung der Raumansprüche.
Dagegen wird bei detaillierteren Verfahren, wie dies beispielsweise eine Planfeststellung im Rahmen eines § 68 WHG Ausbauverfahrens darstellt, eine konkrete Grenze des Entwicklungskorridors dargestellt und auch planfestgestellt. Gegenstand der Planfeststellung ist somit nicht ein statischer Gewässerzustand, der sich an festliegenden, geplanten Gewässertrassen und -profilen orientiert. Vielmehr erlaubt dies die Planfeststellung eines dynamischen Gewässers und schafft gleichzeitig Sicherheit für alle Verfahrensbeteiligten, die eine klar definierte Grenze der Gewässerentwicklung in der Plandarstellung erhalten.
Schritt 4: Vereinbarungen zur Bereitstellung des Entwicklungskorridors
Im Rahmen der Umsetzung von Konzepten und Planungen werden bei Bedarf dann die Vereinbarungen zur Bereitstellung des Entwicklungskorridors getroffen.
Dies kann grundsätzlich z.B. durch
Eine Vorverlagerung dieses Schrittes auf der konzeptionellen Ebene ist dagegen nur in Einzelfällen geboten, da die Ausdehnung der Planungsräume als auch die zeitliche Schiene zumeist mittel- bis langfristige Lösungen für die Flächenbereitstellung bedingen. Kurzfristig erreichbare Vereinbarungen zur Flächenbereitstellung können jedoch auf der konzeptionellen Ebene für die Priorisierung von Maßnahmen genutzt werden. So können Räume, in denen frühzeitig Flächen bereitgestellt werden können, in der Realisierung bevorzugt werden.
Schritt 5: Gewässerentwicklung innerhalb des Entwicklungskorridors
Sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine eigendynamische Entwicklung geschaffen - keine Ufersicherung und Bereitstellung des Entwicklungskorridors -, kann die laterale Gewässerverlagerung und die Aufweitung des Gewässerbettes initiiert bzw. zugelassen werden.
Diese Prozesse lassen sich durch Initialmaßnahmen (s. Kap. 6.2) fördern. Zumeist beginnt die Gewässerdynamik mit einer Aufweitung der Gewässersohle, gefolgt von Krümmungserosion unterschiedlichen Ausmaßes. In den Mittelgebirgsräumen setzt zudem die Ausbildung von Nebengerinnen ein. Teilweise sind diese Prozesse in den ersten Jahren sehr ausgeprägt, um im weiteren Verlauf - mit dem Erreichen naturnaher und typkonformer Laufverhältnisse - zu stagnieren, ohne jedoch zum Erliegen zu kommen. Jedoch können die Beeinträchtigungen von Gewässern auch gravierend sein, sodass Initialmaßnahmen nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen; in diesen Fällen sind weiterführende Maßnahmen notwendig.
Insbesondere in frühen Phasen ist eine Beobachtung der Entwicklung sinnvoll, um zu ermitteln, ob relevante hydraulische Veränderungen auftreten. Können diese aufgrund ausreichender Flächenverfügbarkeit und Topografie toleriert werden, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Ist dagegen eine nicht tolerierbare Zunahme von Überflutungen außerhalb des Entwicklungsraumes zu erwarten, sind entsprechende Unterhaltungsarbeiten notwendig, wie zumeist das partielle Freistellen der Abflussquerschnitte von Gehölzen. Diese können zumeist auf wenige Jahre beschränkt werden, da das sukzessiv aufgeweitete Gewässerbett bzw. die Sekundäraue mit der Zeit an Abflusskapazität gewinnen und so die Erhöhung der Rauigkeit kompensiert wird.
Da die Verlagerung der Gewässer häufig viele Jahre bzw. Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird, ist die fortlaufende Nutzung der Flächen innerhalb des Entwicklungskorridors, die noch nicht durch die laterale Verlagerung wesentlich verändert wurden, denkbar. Die Flächen, die durch die Verlagerung des Gewässers betroffen sind, werden im Allgemeinen tiefer liegen als die bisherigen Nutzflächen und durch fluviale Formen (z.B. Rinnen, Senken) geprägt sein. Sie sollten ungenutzt bleiben, um dieser Entwicklung nicht entgegenzustehen.
Alternativ bzw. ergänzend hierzu ist die gezielte Anlage von nutzungsfreien Uferstreifen (s. Kap. 6.1.8) zu prüfen. Die gilt insbesondere an Gewässerabschnitten mit zu geringer Beschattung oder bei solchen, die vor diffusen Einträgen geschützt werden sollen.
Schritt 6: Sicherung der äußeren Grenzen des Entwicklungskorridors, wenn diese durch das Gewässer erreicht werden
Erreicht das Gewässer die im Vorlauf definierte Grenze des Entwicklungskorridors, wird diese bei Bedarf punktuell gesichert und dadurch die Anspruchnahme von Flächen außerhalb des Entwicklungskorridors verhindert.
Im Vorlauf der Sicherungsmaßnahmen sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Entwicklung des Gewässers typkonform verlaufen ist und der angestrebte Zustand erreicht wurde.
Ist das Gewässer hinsichtlich seiner Laufentwicklung nicht typkonform entwickelt und ist der Grund hierfür in der Ausdehnung des Entwicklungskorridors zu suchen, sollte eine Erweiterung geprüft werden. Ist eine entsprechende Erweiterung nicht möglich, ist auch in diesem Fall der Korridor bei Bedarf zu sichern.
Die Sicherung soll am Grenzverlauf des Entwicklungskorridors verlaufen, nicht jedoch am Gewässer selbst. In besonders sicherungsbedürftigen Bereichen können die Sicherungen bereits im Vorlauf am Rande des Entwicklungskorridors angelegt werden. Dies kann z.B. durch das Einbringen von Wasserbausteinen in Schlitzen erfolgen, die erst dann ihre Wirkung entfalten, wenn die laterale Verlagerung das Gewässer an die Grenze des Entwicklungskorridors gebracht hat.
Für die Vereinbarung des Entwicklungskorridors mit der zu erwartenden Gewässerentwicklung ist i.d.R. ein iterativer Prozess notwendig. Hierzu gehört auch die Überwachung und Sicherung der hydraulischen Leistungsfähigkeit innerhalb des Entwicklungskorridors, so dass keine unbeabsichtigten Veränderungen eintreten.
| Gliederungsmuster für die Genehmigungsunterlagen | Anhang 2 |
Die Genehmigungsunterlagen sollen gemäß den folgenden Vorgaben gegliedert sein und in Abhängigkeit vom Verfahren die folgenden Unterlagen enthalten:
Zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 6 Abs. 2 LG ist die Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten im Rahmen des LBP darzustellen. Soweit eine Umweltverträglichkeitsstudie notwendig ist, kann diese der wasserwirtschaftlichökologischen Detailplanung vorangestellt und der Variantenvergleich dort integriert werden.
In diesem Fall kann im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht und im LBP ausschließlich die ausgewählte Lösung bearbeitet und dargestellt werden.
Die Inhalte des gesamten Erläuterungsberichts sind den nachfolgenden Tabellen und Mustergliederungen zu entnehmen und können in Tiefe und Umfang an die Vorhabensbedingungen angepasst werden.
Dopplungen in den wasserwirtschaftlichen und landschaftspflegerischen Teilen sind durch Querverweise zu minimieren. Kartografische Darstellungen sollen sinnvoll in Karten kombiniert werden, soweit dies die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt.
Wasserwirtschaftlicher Erläuterungsbericht
Tab. 1:Bestandteile des Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsberichtsbericht
| Textteil | Erläuterungsbericht (s. Mustergliederung) |
| Karten und Pläne | Übersichtskarte |
| Übersichtslageplan | |
| Gestaltungslageplan (ggf. zusammen mit technischem Lageplan) | |
| Technischer Lageplan | |
| Längsschnitt | |
| Querschnitte (bei eigendynamischer Entwicklung variabel) | |
| Bauwerkszeichnungen | |
| Festpunktverzeichnis (Darstellung im technischen Lageplan) | |
| Grunderwerbsplan | |
| Eigentümerverzeichnis oder -plan | |
| Sonstige Unterlagen und Berechnungen | Hydrologische sowie hydraulische Unterlagen und Berechnungen |
| Statische Vorberechnungen | |
| Kostenzusammenstellungen | |
| Verzeichnis der der Planfeststellung unterliegenden baulichen Anlagen |
Mustergliederung Wasserwirtschaftlicher Erläuterungsbericht
| 1 | Einleitung | ||
| 1.1 | Veranlassung | ||
| 1.2 | Entwicklungsziele | ||
| 1.3 | Planerische Rahmenbedingungen | ||
| 2 | Ist-Zustand | ||
| 2.1 | Wasserwirtschaftliche Grundlagen | ||
| 2.1.1 | Einzugsgebiet | ||
| 2.1.2 | Niederschlag und Abfluss | ||
| 2.1.3 | Grundwassersituation | ||
| 2.1.4 | Hydraulische Berechnungen | ||
| 2.2 | Wasserbauliche Gegebenheiten | ||
| 2.2.x | ... | ||
| 2.3 | Ökologische Gegebenheiten (Zusammenfassung aus UVS/LBP/FFH-VS) | ||
| 2.3.x | u.a. Qualitätskomponenten nach WRRL. | ||
| 3 | Variantenvergleich | ||
| 3.1 | Beschreibung der Varianten * | ||
| 3.1.1 | Wasserwirtschaftliche Aspekte der Varianten * | ||
| 3.1.2 | Landschaftspflegerische Aspekte der Varianten * (Zusammenfassung aus UVS oder LBP, ggf. FFH-VS) | ||
| 3.2 | Beurteilung der Varianten gemäß "Blauer Richtlinie"* | ||
| 3.3 | Beschreibung der geplanten Umgestaltung (Lösungsvariante) | ||
| 4 | Entwurfsbeschreibung | ||
| 4.1 | Planungsziele | ||
| 4.2 | Übersicht über die geplanten Maßnahmen | ||
| 4.2.1 | Linienführung und Längsentwicklung | ||
| 4.2.2 | Querschnittsgestaltung | ||
| 4.2.3 | Sohlsubstrat | ||
| 4.2.4 | Gewässer- und Vegetationsentwicklung | ||
| 4.4 | Vorhandene bauliche Anlagen | ||
| 4.5 | Geplante bauliche Anlagen | ||
| 5 | Hydraulische Berechnungen | ||
| 6 | Grunderwerb | ||
| 7 | Projektabwicklung und Baukosten | ||
| 7.1 | Zeitplan | ||
| 7.2 | Bauablauf | ||
| 7.3 | Baukosten und ggf. ökologische Baubegleitung | ||
| 8 | Konzept für die Erfolgskontrolle | ||
| 9 | Zusammenfassung | ||
| Literaturverzeichnis
Kartenverzeichnis Anhangs- und Anlagenverzeichnis *) soweit nicht in UVS oder LBP dargestellt | |||
Tab. 2:Karten, Pläne und Unterlagen für den Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht
| Übersichtskarte | Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen Maßstab: 1:25.000 |
| Darstellung der Lage der Maßnahme im oberirdischen Einzugsgebiet und Eintragung der zugehörigen Teileinzugsgebiete, Darstellung des vom Konzept zur naturnahem Entwicklung erfassten Gebietes. | |
| Übersichtslageplan | Deutsche Grundkarte, Maßstab: 1:5000 |
| Darstellung der bestehenden Verhältnisse zum Planungszeitpunkt, Eintragung der Maßnahme mit Kilometrierung des Gewässers nach Aufmaß, Kennzeichnung der durch die Planung vorgesehenen Änderungen an den bestehenden Verhältnissen, Angabe der Gewässerstationierung gemäß Übersichtskarte für Anfangs- und Endpunkt, Darstellung der im Zusammenhang mit dem Plan zu berücksichtigenden Vorhaben anderer Planungsträger und Kenntlichmachung der rechtlichen Vorbehalten unterliegenden Flächen (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie andere Festsetzungen von Landschaftsplänen, Bebauungsplänen, dinglichen Belastungen u.a.), VSG/FFH. | |
| Gestaltungslageplan | Maßstab: 1 : 1.000 bis 1 : 2.500 |
| Allgemeinverständliche lagemäßige Darstellung des Ist-Zustandes in s/w, farbige Eintragung der Maßnahme(n) mit den geplanten Zielnutzungen bzw. Biotopstrukturen, Angabe der Kilometrierung des Gewässers, Kennzeichnung der rechtlichen Vorbehalten unterliegenden Flächen, der wegfallenden Anlagen, der Abgrabungs- und Auffüllungsfl ächen, Lage der Gestaltungsquerschnitte. | |
| Technischer Lageplan | Maßstab: 1 : 1.000 bis 1 : 2.500 |
| Eintragung der Grenzen und Nummern der Flurstücke, Darstellung der genauen Lage der Maßnahme mit wesentlichen Einzelheiten (Befestigungsarten, Bauwerke, zu erhaltende Landschaftselemente u.a.), Lage der technischen Querschnitte, Lage der Bohrpunkte, Angaben über Geländehöhen, Eintragung der wesentlichen Abmessungen und Höhen der Maßnahme (Kilometrierung, Bauwerksmaße, Angaben für die Absteckung, Eintragung der Gewässerstationierung gemäß Übersichtskarte für Anfangs- und Endpunkt). Darstellung der Flächen für Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und -abwicklung. | |
| Längsschnitt | Längenmaßstab wie Technischer Lageplan, Höhen, Maßstab: 1 : 100 |
| Schnitt durch die Längsachse des Gewässers, Angabe der Kilometrierung, Lage der technischen Querschnitte, Angabe der Höhen für Sohle, Gelände, Anlagen und Wasserspiegellagen, Darstellung von Auf- und Abtrag, Angabe der zugehörigen hydrologischen und hydraulischen Daten (Einzugsgebiet, Abfl ussspenden und zugehörige Abfl üsse, Rauheitswerte). | |
| Querschnitte | Maßstab:1: 100 bis 1 : 250 |
| Schnitte mit Darstellung von Ab- und Auftrag, Angabe der Böschungsneigungen, Sohlbreiten, Höhen für Sohle und Gelände, Eintragung des Bodenprofils mit Angabe der Bodenarten. Beispielhafte Darstellung der Gestaltung ausgewählter Querschnitte für die unterschiedlich ausgebildeten Abschnitte auf Grundlage der technischen Querschnitte. | |
| Bauwerkszeichnungen | Maßstab: 1 : 10 bis 1 : 100 |
| Grundrisse und Ansichten für Bauwerke mit Angabe der Höhen und Abmessungen. | |
| Grunderwerbsplan | Maßstab:1 : 100 bis 1 : 1.000 |
| Darstellung der zu erwerbenden bzw. rechtlich zu belastenden Flächen inkl. Kompensationsflächen | |
| Eigentümerverzeichnis | |
| Verzeichnis der betroffenen Flurstücke und ihrer Eigentümer sowie der Größe der zu erwerbenden bzw. zu belastenden Flächen. | |
| Verzeichnis der der Planfeststellung unterliegenden baulichen Anlagen | |
| Beschreibung der Anlagen in Kurzform und vorgesehene Regelungen, Angaben für Eigentümer und Unterhaltungsverpflichtete. | |
| Hydrologische sowie hydraulische Unterlagen und Berechnungen | |
| Statische Voreinschätzung | |
| Kostenzusammenstellungen | |
| Festpunktverzeichnis | |
Umweltverträglichkeitsstudie
Tab. 3:Bestandteile der Umweltverträglichkeitsstudie
Umweltverträglichkeitsstudie
| Textteil | Umweltverträglichkeitsstudie - Text (s. Mustergliederung) |
| Karten | Karten zu Biotoptypen und Nutzung sowie für die Schutzgüter soweit sinnvoll und notwendig |
Mustergliederung Umweltverträglichkeitsstudie
| 1 | Einleitung | ||
| 1.1 | Anlass des Vorhabens | ||
| 1.2 | Darstellung des Vorhabens | ||
| 1.3 | Raumordnerische Entwicklungsziele und Festlegungen | ||
| 1.4 | Ökologischer Fachbeitrag, LP | ||
| 2 | Bestandsaufnahme und Bewertung | ||
| 2.1 | Allgemeine Beschreibung der landschaftlichen Gegebenheiten und Nutzungsstrukturen | ||
| 2.1.1 | Landschaftliche Gegebenheiten | ||
| 2.1.2 | Historische Nutzungsstrukturen | ||
| 2.1.3 | Aktuelle Nutzungsstrukturen | ||
| 2.2 | Beschreibung und Bewertung der Umweltgegebenheiten | ||
| 2.2.1 | Schutzgut Mensch | ||
| 2.2.2 | Schutzgut Landschaft | ||
| 2.2.3 | Schutzgut Pflanzen und Tiere | ||
| 2.2.4 | Schutzgut Boden | ||
| 2.2.5 | Schutzgut Wasser | ||
| 2.2.6 | Schutzgut Klima und Luft | ||
| 2.2.7 | Wechselwirkungen | ||
| 2.2.8 | Kultur- und Sachgüter | ||
| 2.3 | Entwicklungstendenz der Schutzgüter ohne das geplante Vorhaben (Statusquo-Prognose) | ||
| 3 | Leitbild und Entwicklungsziele | ||
| 3.1 | Leitbild | ||
| 3.2 | Entwicklungsziele für Gewässer und Aue | ||
| 4 | Beschreibung der Maßnahme | ||
| 4.1 | Beschreibung der Varianten * | ||
| 4.1.1 | Wasserwirtschaftliche Aspekte der Varianten * (Zusammenfassung aus dem Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht) | ||
| 4.1.2 | Landschaftspflegerische Aspekte der Varianten * | ||
| 4.2 | Variantenvergleich* | ||
| 4.3 | Beschreibung der geplanten Umgestaltung (Lösungsvariante) | ||
| 5 | Auswirkungsprognose | ||
| 5.1 | Methodik | ||
| 5.2 | Beschreibung der umweltbelastenden und -entlastenden Wirkungen | ||
| 5.3 | Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie Ausgleich und ggf. Ersatz der Eingriffsfolgen | ||
| 5.4 | Bewertung der Umweltauswirkungen und zusammenfassende Darstellung verbleibender erheblicher Umweltauswirkungen | ||
| 6 | Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG | ||
| Literaturverzeichnis
Kartenverzeichnis Anhangs- und Anlagenverzeichnis | |||
Tab. 4:Karten für die Umweltverträglichkeitsstudie
| Biotoptypen- und Nutzungsstrukturen | Maßstab: 1 : 5.000 bis 1 : 25.000 |
| Darstellung der Biotoptypen- und Nutzungsstrukturen auf Grundlage einer Kartierung bzw. bestehender Biotoptypendaten. | |
| Karten für die Schutzgüter | Maßstab: 1 : 5.000 bis 1 : 10.000 |
| Darstellung des Ist-Zustandes und der Bewertung der Schutzgüter auf Grundlage vorhabenbezogener Erhebungen und vorhandener Daten. Hierbei können mehrere Schutzgüter auf einer Karte dargestellt werden, solange die Übersichtlichkeit gewährt bleibt. | |
| Karten der Varianten und Auswirkungen (Konfliktkarten) | Maßstab: 1 : 5.000 bis 1 : 10.000 |
| Darstellung der Varianten und ihrer Auswirkungen mit Darstellung der Konflikte hinsichtlich der Schutzgüter. | |
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tab. 5:Bestandteile des Landschaftspflegerischen Begleitplans
Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Textteil | Landschaftspflegerischer Begleitplan - Text (s. Mustergliederung) |
| Karten | Biotoptypen- und Nutzungsstrukturen |
| Fundstellenkarten für Fauna und Flora soweit sinnvoll u. erforderlich, § 62, besondere Werte und Funktionen (abiotischer Bereich) | |
| Konflikte | |
| Maßnahmen | |
| Sonstige Unterlagen | Gestaltungsquerschnitte |
| Aufstellungen Rote-Liste-Arten sowie planungsrelevanter geschützter Arten | |
| Inventarlisten |
Mustergliederung Landschaftspflegerischer Begleitplan
| 1 | Einleitung | ||
| 1.1 | Anlass des Vorhabens | ||
| 1.2 | Rechtliche Grundlagen | ||
| 1.3 | Darstellung und Zielsetzung des Vorhabens | ||
| 2 | Bestandsaufnahme und Bewertung | ||
| 2.1 | Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes | ||
| 2.2 | Raumordnerische Entwicklungsziele und Festlegungen und fachplanerische Entwicklungsziele (Ökologischer Fachbeitrag, LP) | ||
| 2.3 | Nutzung | ||
| 2.3.1 | Historische Nutzung | ||
| 2.3.2 | Aktuelle Nutzung | ||
| 2.4 | Landschaftsbild | ||
| 2.5 | Naturräumliche Gliederung | ||
| 2.6 | Abiotische Faktoren | ||
| 2.6.1 | Geologische Verhältnisse und Relief | ||
| 2.6.2 | Böden | ||
| 2.6.3 | Altlasten | ||
| 2.6.4 | Grundwasser | ||
| 2.6.5 | Oberflächenwasser | ||
| 2.6.6 | Klima | ||
| 2.7 | Biotische Faktoren | ||
| 2.7.1 | Potenzielle natürliche Vegetation | ||
| 2.7.2 | Reale Vegetation/Biotoptypen | ||
| 2.7.3 | Fauna | ||
| 3 | Beschreibung der Maßnahme | ||
| 3.1 | Beschreibung der Varianten * | ||
| 3.1.1 | Wasserwirtschaftliche Aspekte der Varianten * | ||
| (Zusammenfassung aus dem Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht) * | |||
| 3.1.2 | Landschaftspflegerische Aspekte der Varianten * | ||
| 3.2 | Beurteilung der Varianten gemäß Blauer Richtlinie * | ||
| 3.3 | Beschreibung der geplanten Umgestaltung (Lösungsvariante) | ||
| 4 | Konfliktanalyse - Darstellung und Bewertung des Eingriffs | ||
| 4.1 | Eingriffe in den Naturhaushalt | ||
| 4.2 | Eingriffe in das Landschaftsbild | ||
| 5 | Darstellung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege | ||
| 5.1 | Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen | ||
| 5.2 | Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen | ||
| 5.3 | Ermittlung des ausreichenden Mindestumfangs der Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen | ||
| 5.3.1 | Ökologischer Wert - Bestand | ||
| 5.3.2 | Ökologischer Wert - Planung | ||
| 5.4 | Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation | ||
| 5.5 | Erfolgskontrolle | ||
| Kostenschätzung
Literaturverzeichnis Kartenverzeichnis / Anhangs- und Anlagenverzeichnis *) Soweit nicht im Wasserwirtschaftlichen Erläuterungsbericht oder UVS dargestellt. | |||
Tab. 6:Karten für den Landschaftspflegerischen Begleitplan
| Biotoptypen- und Nutzungsstrukturen | Maßstab: 1 : 1.000 bis 1 : 2.500 |
| Darstellung der Biotoptypen- und Nutzungsstrukturen auf Grundlage einer Kartierung. Der Detaillierungsgrad der Darstellung hängt von der geplanten Maßnahme ab | |
| Fundstellenkarten für Fauna und Flora | Maßstab: 1 : 1.000 bis 1 : 2.500 |
| Darstellung der faunistisch bzw. floristischen Fundstellen bzw. -räume auf Grundlage vorhabenbezogener Erhebungen und vorhandener Daten | |
| Konflikte | Maßstab: 1 : 1.000 bis 1 : 2.500 |
| Darstellung der Konflikte durch den Abgleich der ökologischen Empfindlichkeit des Untersuchungsgebietes oder von Teilen des Untersuchungsgebietes mit den erheblichen, vorhabensbedingten Wirkungen. | |
| Maßnahmen | Maßstab: 1 : 1.000 bis 1 : 2.500 |
| Darstellung des Entwicklungsziels bzw. der geplanten temporären (Flächen für Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und -abwicklung) und permanenten Veränderungen von Natur und Landschaft. Darstellung der Lage der Gestaltungsquerschnitte. | |
| Gestaltungsquerschnitte | Maßstab: 1:100 bis 1 : 250 |
| Verweis auf Gestaltungsquerprofile im Wasserwirtschaftliche Erläuterungsbericht.
Hierbei soll das Entwicklungsziel u.a. mit dem zu erwartenden Bewuchs und der strukturellen Entwicklung vermittelt werden. | |
FFH-VS
Für die ggf. notwendige Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsstudie sind die jeweils aktuellen Vorgaben des MUNLV sowie der im Auftrag des MUNLV erstellte Leitfaden zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen.
Die Abstimmung zu Art und Umfang der Studie sowie der Planungsziele sind auf dieser Grundlage zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Planung vorzunehmen.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Für die ggf. notwendige Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß § 19 (3) in Verbindung mit § 42 Bundesnaturschutzgesetz sind die jeweils aktuellen Vorgaben des MUNLV zu berücksichtigen.
Erfolgskontrolle
Um Erkenntnisse zu Maßnahmenwirksamkeit und -entwicklung sowie zur Kosteneffizienz zu erhalten, ist es sinnvoll, für die Projekte zur naturnahen Gewässerentwicklung Erfolgskontrollen durchzuführen. Die Erfolgskontrollen bestehen aus den Bestandteilen Zielkontrolle, Umsetzungskontrolle, Wirkungskontrolle und Aufwandskontrolle.
Art und Umfang der erforderlichen Erfolgskontrollen sind in dem Leitfaden zur "Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern" beschrieben (MUNLV 2005b).
Glossar
| (Gesetzliche) Gewässerrandstreifen | Der gesetzliche Gewässerrandstreifen ist im LWG geregelt und umfasst den an das Gewässer landseits der Uferlinie angrenzenden Bereich im Außenbereich.
Bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante bemisst sich der Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante. Bei Gewässern 1. Ordnung ist der gesetzliche Gewässerrandstreifen 10 m breit, bei Gewässern 2. Ordnung 5 m. |
| anastomosierend, Anastomose | Aufteilung des Abflusses in eine Vielzahl von überwiegend stark gewundenen Gewässerläufen, die nur unscharfe Uferbegrenzungen aufweisen.
Nur abschnittsweise sind Hauptläufe erkennbar. |
| Aue/Primäraue | Auen sind die von Überflutungen und wechselnden Wasserständen geprägten Talböden und Niederungen an Bächen und Flüssen.
Primäraue = Aue, Begriff wird bei der Maßnahmenentwicklung zur Differenzierung von der Sekundäraue verwendet. |
| Bewirtschaftungsziel | Abwägungsergebnis zwischen wasserwirtschaftlichen Vorgaben und Nutzungsansprüchen. Entsprechend WRRL ist das grundsätzliche Bewirtschaftungsziel für Fließgewässer der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial. Zudem ist eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer zu vermeiden. Konkrete Bewirtschaftungsziele werden bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms und des Bewirtschaftungsplanes für jeden Wasserkörper festgelegt. An dem Bewirtschaftungsziel müssen sich alle weiteren Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus ausrichten. |
| Biotisch/abiotisch | Biotisch sind alle Umweltfaktoren, an denen Lebewesen erkennbar beteiligt sind.
Sie ergeben sich aus den Wechselwirkungen zwischen einzelnen Arten innerhalb eines Ökosystems. Im Gegensatz dazu sind abiotische Umweltfaktoren unbelebte chemische physikalische oder hydromorphologische Faktoren. |
| Biozönose, biozönotisch relevant | Eine Biozönose ist eine Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten von Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen in einem abgrenzbaren Lebensraum.
Biozönotisch relevant bezieht sich beispielsweise auf Maßnahmen und ihre die Biozönose betreffenden Auswirkungen |
| Deckgebirge | Vorwiegend aus mesozoischen Sedimentgesteinen bestehendes Mittelgebirge mit meist ungestörten tektonisch gering bis unterschiedlich stark verstellten Wechselfolgen. |
| Detritus | Abgestorbenes organisches Feinmaterial, das im Wasser schwebt oder sich in sehr langsam fließenden Gewässerbereichen bzw. bei stagnierenden Abflusssituationen ablagert; meist bestehend aus Laub und kleinen Ästen/Zweigen. Detritus ist eine Teilmenge des Totholzes. |
| Düker | Ein Düker ist die Unterführung eines Rohres, z.B. einer Abwasser-, Trinkwasserleitung oder Öl-Pipeline unter einer Straße, einem Deich, einem Tunnel oder einem Fließgewässer. Dabei wird das Prinzip der kommunizierenden Röhren genutzt, wonach sich Flüssigkeiten in Röhren, die miteinander verbunden sind, stets auf das gleiche Niveau einpegeln. Fließt nun auf einer Seite immer neue Flüssigkeit hinzu, so erreicht sie auf der anderen Seite dasselbe Höhenniveau und kann ohne großen Höhenverlust dort weitergeleitet werden |
| Durchgängigkeit (longitudinal, ökologisch) | Durchgängigkeit beschreibt die Möglichkeit, in einem Raum transportiert zu werden bzw. sich fortzubewegen. Die longitudinale Durchgängigkeit bezieht sich dabei auf die Passierbarkeit eines Fließgewässers in seinem Längsverlauf. Die ökologische Durchgängigkeit bezieht sich nicht nur auf z.B. Fische, sondern beispielsweise auch auf den Abfl uss, den Sedimenthaushalt und alle anderen Ökosystemfaktoren. |
| Eigendynamik/Eigendynamische Entwicklung | Natürliche Flussbettverformungen durch die Schubkräfte des Wassers, abhängig von Einzugsgebiet, Niederschlags- und Geschiebemengen, Morphologie des Talbodens, etc(Abflussdynamik, Geschiebedynamik, Auendynamik). |
| Entwicklungskorridor | Bereich um die Fließgewässer, der entsprechend dem Fließgewässertyp und der Gewässergröße in seiner Größe variiert. Im Entwicklungskorridor soll eine nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung mit naturnahen Gewässerstrukturen ermöglicht werden. Im Entwicklungskorridor grenzt der i.d.R. nutzungsfreie Uferstreifen direkt an das Gewässer. |
| Entwicklungsziel | Das Entwicklungsziel defi niert den möglichst naturnahen, aber unter gegebenen sozioökonomischen Rahmenbedingungen realisier baren Zustand eines Gewässers nach den jeweils bestmöglichen Umweltbewertungskriterien unter Einbeziehung des gesamten Einzugsgebietes. Es ist das realistische Sanierungsziel unter Abwägung der gesellschaftspolitischen Randbedingungen der verantwortlichen Interessensträger und Nutzer. Die Abwägung bezieht Kosten-Nutzen-Betrachtungen ein. |
| Gewässerrandstreifen | Gewässerbegleitender Randstreifen im Sinne des LWG Nordrhein-Westfalen |
| Grundgebirge | Aus älteren alpinotyp gefalteten Magmatiten oder Metamorphiten bestehendes Mittelgebirge. Meist herrschen silikatische, sehr harte Gesteine vor. Typischer Vertreter ist das Rheinische Schiefergebirge. |
| Initialgerinne | Grabenartiges, schmales Gerinne in einem gewässertypischen Verlauf, in den ein Teil des Abflusses, langfristig der gesamte Abfl uss, umgeleitet wird. Durch die folgende starke laterale Erosion bildet sich ein Gewässerabschnitt, der an die örtlichen Verhältnisse angepasst ist. |
| (hyporheisches) Interstitial Laterale Erosion, laterale Verlagerung | (Durchflossenes) Kieslückensystem der Fließgewässersohle.
Lateral: seitlich; seitlich gerichtet; Richtungs- und Lagebezeichnung z.B. für Wasser- und Stofftransporte. Erosion: Abtragung und Transport von Boden- und Gesteinsmaterial durch fließendes Wasser, Gletscher, Wind oder Wellen. Die laterale Erosion des Wassers löst Kies und Feinsedimente aus dem Flussbett bzw. Ufer und schwemmt sie fort. Folge sind Uferabbrüche (Seitenerosion) und Pendelbewegung des Flusses (Mäandrierung). |
| Leitbild | Das Leitbild definiert den Zustand eines Gewässers (bzw. einer Aue) anhand des heutigen Naturpotenzials des Gewässerökosystems auf der Grundlage des Kenntnisstandes über dessen natürliche Funktionen. Das Leitbild schließt insofern nur irreversibel anthropogene Einflüsse auf das Gewässerökosystem ein. Das Leitbild beschreibt kein konkretes Sanierungsziel (Entwicklungsziel), sondern dient in erster Linie als Grundlage für die Bewertung des Gewässerökosystems. Es kann lediglich als das aus rein fachlicher Sicht maximal mögliche Sanierungsziel verstanden werden, wenn es keine sozioökonomischen Beschränkungen gäbe. Kosten-Nutzen-Betrachtungen fließen daher in die Ableitung des Leitbildes nicht ein. |
| Makrophyten | Alle mit bloßem Auge erkennbaren pflanzlichen Organismen. |
| Makrozoobenthos | Unter Makrozoobenthos werden alle tierischen Organismen zusammengefasst, die auf dem Gewässerboden leben und zumindest in einem Lebensstadium mit dem bloßen Auge noch erkennbar sind. Sie sind wichtige Indikatoren für Gewässerlebensräume und werden zur Bewertung der Gewässergüte herangezogen. |
| Median | Der Median als statistische Größe bezeichnet eine Grenze zwischen zwei Hälften.
Gegenüber dem arithmetischen Mittel (Durchschnitt) ist der Median robuster gegenüber Ausreißern |
| Moräne | Moränen sind Schuttablagerungen, die von Gletschern bei ihrer Bewegung aufgehäuft werden. In Nordrhein-Westfalen wurden Moränen und andere eiszeitliche Formen in der vorletzten Eiszeit abgelagert. Sie bestehen aus Material verschiedener Körnungsgröße, vom Ton bis zu größeren Gesteinsblöcken. Das Material ist jedoch durchmischt und weist in der Regel keine Sortierung oder Schichtung nach der Größe auf |
| Natura 2000 | Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz besonderer europäischer Schutzgebiete zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Es setzt sich aus den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie zusammen. |
| Nebengerinne | Durchflossene Laufstrukturen, die deutlich kleiner als der Hauptlauf sind und vegetationsarme Bänke oder unterschiedlich große, bewachsene Inseln umfließen. |
| Niederung | Eine Niederung ist ein durch zwei Hochufer begrenzter und in sich nicht geschlossener Bereich mit Abfluss, der sich durch einen Fluss oder mehrere Flüsse z.B. in eine Niederterrasse eingegraben hat bzw. weiterhin eingräbt.
Perzentil Durch Perzentile (lat. Hundertstelwerte) wird eine statistische Verteilung in 100 gleich große Teile zerlegt. Sie teilen die Verteilung damit in 1%-Segmente auf. |
| Phytobenthos | Phytobenthos meint die am Gewässerboden lebenden Pflanzen.
Überwiegend besteht es aus Algen, aber auch anderen Pflanzen. |
| Rehne | Insbesondere in sandigen Auen auftretende gewässernahe Verwallungen, die durch Hochwasserablagerungen entstehen und zu einer natürlicherweise tieferen Profi lausbildung führen |
| Restriktion | Als Einschränkung bzw. Beschränkung wirkende soziale und ökonomische Faktoren bei der Realisierung ausschließlich ökologisch geprägter Idealvorstellungen/des Leitbildes |
| Retention | Temporäre Speicherung von Wasser in den verschiedenen Komponenten des Wasserkreislaufes: Pflanzenoberflächen, Boden- und Grundwasserkörper, Gewässernetz; bei Fließgewässern hauptsächlich in den Gewässerauen. |
| Schleppspannung | Auf die Flächeneinheit des Gewässerbettes einwirkende Kraft des fließenden Wassers, die das Geschiebe bewegt. |
| Sukzession Sekundäraue | Tiefer als die ursprüngliche Aue liegender Überschwemmungsraum, der die wesentlichen hydromorphologischen Funktionen der Aue übernehmen kann und so die Grundlage für eine typspezifische Besiedlung durch Pflanzen und Tiere bietet. Eine Sekundäraue ermöglicht eine naturnahe Gewässerentwicklung auch in Bereichen, in denen beispielsweise ein Erhalt der Vorflutsituation oder des Hochwasserschutzes notwendig ist. |
| Zeitliche Abfolge verschiedener Lebensgemeinschaften im gleichen Raum nach Änderung wichtiger Standortfaktoren oder nach tiefgreifenden Störungen des Lebensraumes. Eine Sukzession endet mit Erlangung eines stabilen Zustandes. | |
| Totholz | Größeres abgestorbenes organisches Material, wie große Äste oder Bäume. Es führt im Gewässer zu gewässermorphologischen Prozessen wie lateraler Verlagerung und in der überfluteten Aue zu Sedimentation vor dem Totholz und Ausbildung von Kleinrelief (Kolkbildung). |
| Typkonform | Merkmal eines Fließgewässers (Abfluss, Gewässerstruktur, Biozönose etc.), das für den Fließgewässertyp des jeweiligen Gewässerabschnittes charakteristisch ist bzw. natürlicherweise dort vorkommen würde. |
| Uferstreifen | Innerhalb des Entwicklungskorridors gewässerparallel anzulegende Streifen ein- oder beidseitig des Gewässers. Sie sind in der Regel nutzungsfrei, können aber auch abschnittsweise extensiv genutzt werden und der Sukzession überlassen werden. Die Breite ist im Idealfall deckungsgleich mit dem Entwicklungskorridor und kann ggf. schrittweise angepasst werden. |
Bildnachweise
Abb. 1 Planungsbüro Koenzen
Abb. 2 T. Timm
Abb. 3 T. Timm
Abb. 4 P. Klausmeier
Abb. 5 T. Timm
Abb. 6 T. Timm
Abb. 7 C. Feld
Abb. 8 Planungsbüro Koenzen
Abb. 9 C. Feld
Abb. 10 T. Ehlert
Abb. 11 T. Ehlert & H.-P. Henter
Abb. 12 A. v.d. Boom & T. Ehlert
Abb. 13 A. v.d. Boom
Abb. 14 A. v.d. Boom & S. Ehlert
Abb. 15 T. Ehlert & S. Foltyn
Abb. 16 R. Behnke & S. Foltyn
Abb. 17 A. v.d. Boom
Abb. 18 T. Ehlert
Abb. 19 H.-P. Henter
Abb. 20 T. Ehlert
Abb. 21 T. Pottgiesser
Abb. 22 T. Ehlert
Abb. 23 in Anlehnung an Borchardt (1998)
Abb. 24 Planungsbüro Koenzen
Abb. 25 Planungsbüro Koenzen
Abb. 26 Planungsbüro Koenzen
Abb. 27 Planungsbüro Koenzen
Abb. 28 Planungsbüro Koenzen
Abb. 29 Planungsbüro Koenzen
Abb. 30 Planungsbüro Koenzen
Abb. 31 Planungsbüro Koenzen
Abb. 32 ob Dr. B. Stemmer
Abb. 32 un Planungsbüro Koenzen Abb. 33ob Dr. B. Stemmer
Abb. 33 un Planungsbüro Koenzen
Abb. 34 Planungsbüro Koenzen
Abb. 35 Planungsbüro Koenzen
Abb. 36 Planungsbüro Koenzen
Abb. 37 Planungsbüro Koenzen
Abb. 38 Planungsbüro Koenzen
Abb. 39 ob Planungsbüro Koenzen
Abb. 39 un Stuttgarter Luftbild Elsäßer GmbH
Abb. 40 Planungsbüro Koenzen
Abb. 41 Dr. G. Mickoleit
Abb. 42 Reihe 1 Planungsbüro Koenzen
Abb. 42, Reihe 2, Bild 1 J. Drüke
Abb. 42, Reihe 2, Bild 2 bis 5 Planungsbüro Koenzen
Abb. 42, Spalte 3 Planungsbüro Koenzen
Abb. 42, Spalte 4 Planungsbüro Koenzen
Abb. 42, unten Planungsbüro Koenzen
Abb. 43, Spalte 1 Planungsbüro Koenzen
Abb. 43, Spalte 2, Bild 1, 2 Planungsbüro Koenzen
Abb. 43, Spalte 2, Bild 3 J. Drüke
Abb. 43, Spalte 2, Bild 4 Planungsbüro Koenzen
Abb. 43, Spalte 2, Bild 5 LANUV NRW
Abb. 43, Spalte 3 Planungsbüro Koenzen
Abb. 43, Spalte 4, Bild 1 Planungsbüro Koenzen
Abb. 43, Spalte 4, Bild 2 M. Kettrup
Abb. 43, Spalte 4, Bild 3 bis 5 Planungsbüro Koenzen
Abb. 43, unten Planungsbüro Koenzen
Abb. 46 in Anlehnung an Handbuch zur naturnahen Entwicklung von Fobeßgewässern
Abb. 47 in Anlehnung an Handbuch zur naturnahen Entwicklung von Fobeßgewässern
Abb. 50 Planungsbüro Koenzen
Abb. 51 Planungsbüro Koenzen
Abb. 52 Planungsbüro Koenzen
Abb. 53 Planungsbüro Koenzen
Abb. 54 Planungsbüro Koenzen
Abb. 55 Planungsbüro Koenzen
Abb. 56 Aggerverband
Abb. 57 Bezirksungierung Arnsberg (ehemals StUA-Lippstadt)
Abb. 58 Planungsbüro Koenzen
Abb. 59 Planungsbüro Koenzen
Abb. 60 Planungsbüro Koenzen
Abb. 61 ob Bezirksregierung Köln Abb. 61 un Planungsbüro Koenzen
Abb. 62 L. Weßling
Abb. 63 Planungsbüro Koenzen
Abb. 64 Bezirksregierung Arnsberg (ehemals StUA Siegen)
Abb. 65 Planungsbüro Koenzen
Abb. 66 Ingenieurbüro Floecksmühle
Abb. 67 Planungsbüro Koenzen
Abb. 68 Planungsbüro Koenzen
Abb. 69 Planungsbüro Koenzen
Abb. 70 Planungsbüro Koenzen
Abb. 71 Planungsbüro Koenzen
Abb. im Anhang: Planungsbüro Koenzen
Abkürzungsverzeichnis
| ATKIS | Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem |
| BP | Bebauungsplan |
| BWK-M3 | BWK Merkblatt 3: Ableitung von immissionsbezogenen Anforderungen an Misch- und |
Niederschlagswassereinleitungen
| FFH(-VS) | Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (-Verträglichkeitsstudie) |
| FNP | Flächennutzungsplan |
| GSGK | Gewässerstrukturgütekartierung |
| HQ/MHQ | Hochwasserabfluss / mittlerer Hochwasserabfluss |
| HRB | Hochwasserrückhaltebecken |
| LBP | Landschaftspflegerischer Begleitplan |
| LEP | Landesentwicklungsplan |
| LP | Landschaftsplan |
| LSG | Landschaftsschutzgebiet |
| NSG | Naturschutzgebiet |
| Pot.nat. | Potenziell natürlich |
| RegP | Regionalplan |
| UVS | Umweltverträglichkeitsstudie |
| WG | Windungsgrad |
| WRRL | Wasserrahmenrichtlinie |
| pH | Lat. pondus Hydrogenii; logarithmische Größe der Oxoniumionenkonzentration |
| P | Phosphor |
| BNatSchG | Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) |
| ENDE | |