Niederschlagswasserbeseitigung - NW (2)
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11 Prüfung der hydrogeologischen und örtlichen Voraussetzungen für eine Versickerung
11.1 Flurabstand
Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt voraus, daß der Boden wasseraufnahmefähig ist und ein ausreichender Abstand von der Grundwasseroberfläche (Grundwasserflurabstand) besteht.
In Abhängigkeit vom höchsten natürlichen Grundwasserstand können folgende Versickerungsmethoden zum Einsatz kommen, wobei immer der kritische Abstand (Sohl- und Flurabstand [Definitionen s. unter Nummer 16]) maßgebend ist:
| Versickerungsmethode | Sohlabstand (m) | Flurabstand (m) |
| Großflächige Versickerung | - | > 1,0 |
| Flächenversickerung | > 1,0 | > 1,5 |
| Versickerungs-becken | > 1,0 | > 1,5 |
| Mulde | - | > 1,5 |
| Mulden-Rigolen-versickerung | > 1,0 | > 1,5 |
| Rigolen- und Rohrversickerung | > 1,0 | > 2,0 |
| Versickerungsschacht | > 1,5 | > 2,5 |
| Sonstige Versickerungsmethoden | Prüfung im Einzelfall | Prüfung im Einzelfall |
Nach Einzelfallprüfung besteht in Abhängigkeit vom mittleren Flurabstand die Möglichkeit einer großflächigen Versickerung bei Flurabständen < 1,0 m und > 0,6 m.
Bei flächen- und linienförmigen technischen Versickerungsanlagen, die eine erhebliche Bautiefe aufweisen können, muß neben einem Mindestflur- auch ein Mindestsohlabstand eingehalten werden. Bei Sohlabständen < 1,0 m und > 0,6 m muß im Einzelfall unter Berücksichtigung des mittleren Flurabstandes die Versickerungsmöglichkeit überprüft werden.
11.2 Durchlässigkeit des Bodens unterhalb der belebten Bodenzone
Voraussetzung für die Versickerung ist eine hinreichende Durchlässigkeit des Bodens. Als GrenzDurchlässigkeitsbeiwert für die Wasseraufnahme ist von kf > 5 × 10-6 m/s auszugehen, damit eine ausreichende Sickerleistung erzielt wird. Bei geringerer Durchlässigkeit kann keine Versickerung im Sinne des § 51a LWG gefordert werden. Der Abwasserbeseitigungspflichtige kann jedoch freiwillig auch bei kf-Werten < 5 × 10-6 m/s Versickerungsanlagen errichten, die entsprechend groß dimensioniert werden müssen. Der Durchlässigkeitsbeiwert sollte einen Wert von kf > 1 × 10-3 m/s nicht überschreiten, damit eine Mindestaufenthaltszeit des Niederschlagswassers in der Filterstrecke eingehalten wird.
Daneben müssen spezifische geologische und topographische Gegebenheiten berücksichtigt werden. Bei klüftigfelsigem Untergrund und bei Hanglagen müssen neben der Bestimmung der Sickerfähigkeit des Bodens im Einzelfall festzulegende zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden. Dies ist zum einen aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes (Vernässung, Standsicherheit baulicher Anlagen) notwendig, zum anderen um eine Grundwassergefährdung auszuschließen.
11.3 Vernässung
Es müssen ausreichende Abstände von Gebäuden und Grundstücksgrenzen eingehalten werden, um Vernässungsschäden zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei hohen Grundwasserspiegeln. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:
Weiterhin muß sichergestellt werden, daß das zu versickernde Niederschlagswasser nicht in vorhandene Hausdrainagen gelangt.
11.4 Bodenbelastungen (Altlastenverdachtsflächen)
Einen wichtigen Aspekt bei der Versickerung von Niederschlagswasser stellt die Vorbelastung des Bodens dar. Es ist darauf zu achten, daß sich im Untergrund keine Kontaminationen aus bisherigen Geländenutzungen befinden. Belastete Flächen befinden sich häufig auf Altstandorten, Altablagerungen und im Bereich von Verkehrswegen. Da Schadstoffe durch Versickerung in das Grundwasser verschleppt werden können, sind in Verdachtsfällen entsprechende Untersuchungen erforderlich, um die Zulässigkeit der Versickerung vor Ort überprüfen zu können.
Bei den einzelnen Kommunen existieren Erhebungen über Lage und Beschaffenheit von Altstandorten und Altablagerungen sowie über die stoffliche Belastung der Böden. Die unteren Abfallwirtschaftsbehörden (Kreise bzw. kreisfreie Städte) sowie das Landesoberbergamt führen ein sog. Altlasten-Kataster. Zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte haben in den letzten Jahren Bodenberichte oder Bodenbelastungskataster erstellt. Landesweit werden Daten über Stoffgehalte in Böden in das Fachinformationssystem "Stoffliche Bodenbelastung" (FIS StoBO) aufgenommen, die über das Bodeninformationssystem (BIS NRW) abgerufen werden können. Anhand dieser Unterlagen ist abzuschätzen, ob zusätzliche Unterlagen oder Untersuchungen notwendig sind.
11.5 Notwendigkeit hydrogeologischer Informationen
Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Bauleitplanung einen Überblick über die hydrogeologischen Voraussetzungen für eine Versickerung zu verschaffen.
Generelle Informationen über den geologischen Aufbau des Untergrundes lassen sich aus der Geologischen Karte 1:25.000 (GK 25), der Hydrogeologischen Karte 1:25.000 (Hyk 25) und den Bodenkarten 1:5.000 (BK 5) sowie 1:50.000 (BK 50) entnehmen. Diese Karten liegen teilweise flächendeckend vor. Außerdem existieren bei verschiedenen Kommunen regionale geologische Kartierungen sowie Bohrarchive, aus denen sich die Boden- und Grundwasserverhältnisse ableiten lassen. Soweit bei den Staatlichen Umweltämtern vorhanden, kann auf deren Unterlagen und Erkenntnisse zurückgegriffen werden.
Ergänzend zur Feststellung der Boden- und Grundwasserverhältnisse anhand von Karten- und Bohrarchivangaben (großräumige hydrogeologische Betrachtungen) kann es im Einzelfall notwendig sein, die hydrogeologische Eigenschaft des Untergrundes für die Versickerung im Detail zu prüfen.
Gezielte Untersuchungen wie z.B. Schürfgrube, Sondierung, Bohrungen, Laboruntersuchungen, Infiltrationsversuche, kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn die anderen Unterlagen keine sicheren Aussagen zulassen. Ein ausführliches hydrogeologisches Gutachten ist nur im Einzelfall erforderlich.
12 Beurteilung der Beschaffenheit des Niederschlagswassers
12.1 Allgemeines
Das Niederschlagswasser wird - ausgehend von Herkunftsbereichen - nachfolgend in die Kategorien unbelastet/schwach belastet/stark belastet eingeordnet.
Dabei sind die genannten Herkunftsbereiche nicht abschließend; außerdem kann im Einzelfall eine von dem jeweiligen Herkunftsbereich abweichende Einstufung des Belastungsgrades des Niederschlagswassers erfolgen, wenn dies nach den konkreten Verhältnissen gerechtfertigt ist.
12.2 Unbelastetes (= unverschmutztes) Niederschlagswasser
Als unbelastet gilt Niederschlagswasser insbesondere von:
12.3 Schwach belastetes (gering verschmutztes) Niederschlagswasser
Als schwach belastet gilt Niederschlagswasser insbesondere von:
12.4 Stark belastetes (= stark verschmutztes) Niederschlagswasser
Als stark belastet gilt Niederschlagswasser insbesondere von:
13 Beseitigung des Niederschlagswassers durch ortsnahe Einleitung in oberirdische Gewässer
Unverschmutztes Niederschlagswasser kann grundsätzlich ohne Vorbehandlung in oberirdische Gewässer eingeleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Einleitungsstelle in das Fließgewässer im Wasserschutzgebiet (bzw. Wassergewinnungsgebiet) liegt oder das Fließgewässer in seinem weiteren Fließweg Wasserschutzzonen durchfließt. Im Einzugsgebiet von Trinkwassertalsperren ist zu prüfen, ob eine Versickerung von Niederschlagswasser möglich ist.
Für die Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser gelten die Anforderungen an die öffentliche Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren (s. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 4.1.1988, III B 6 - 6100/4 - 30438/II B 5 - 673/4/2 - 32213).
Andere als die in o.a. Runderlaß zitierten Behandlungsverfahren sind einsetzbar, wenn sie mindestens eine vergleichbare Reinigungsleistung erbringen.
14 Beseitigung des Niederschlagswassers durch Versickern außerhalb von Wasserschutzgebieten
14.1 Beseitigung von unverschmutztem Niederschlagswasser
Für die Beseitigung von unverschmutztem Niederschlagswasser durch Versickern kommen insbesondere die nachfolgend aufgeführten Verfahren in Betracht:
14.2 Beseitigung von gering verschmutztem Niederschlagswasser
Für die Beseitigung von gering verschmutztem Niederschlagswasser durch Versickern kommen die nachfolgend aufgeführten Verfahren in Betracht:
14.3 Beseitigen von stark verschmutztem Niederschlagswasser
Die Beseitigung von stark verschmutztem Niederschlagswasser hat durch Sammeln und Ableitung zu einer Behandlungsanlage zu erfolgen. Eine Versickerung ist nur ausnahmsweise statthaft bei:
Folgende Versickerungsmethoden können in diesen Fällen unter Vorschaltung von Anlagen zur Minimierung des Schadstoffeintrags (Sedimentfang, Filterbecken) zum Einsatz kommen:
15 Ortsnahe Beseitigung des Niederschlagswassers innerhalb von Wasserschutzgebieten/Wassergewinnungsgebieten
In Wasserschutzgebieten gelten für die Beseitigung von Niederschlagswasser die besonderen Anforderungen in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Soweit Wassergewinnungsgebiete nicht förmlich unter Schutz gestellt sind oder entsprechende Bestimmungen zur ortsnahen Beseitigung von Niederschlagswasser fehlen, ist die besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes zu beachten. Dies schließt regelmäßig den Einsatz von punktuellen Versickerungsanlagen aus. Innerhalb eines Bereiches mit einer Fließzeit von kleiner als 50 Tagen bis zur Fassungsanlage ist zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung generell von einer Versickerung abzusehen.
16 Definitionen im Zusammenhang mit Versickerungsverfahren
| - Großflächige Versickerung: | Flachenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone unter Nutzung der natürlichen Infiltrationskapazität des anstehenden Bodens. |
| - Flächenversickerung: | Flächenförmige Versickerung über eine durchlässige Oberfläche (Rasengittersteine, Pflaster etc.), Infiltration über feinkörnige Deckschichten. |
| - Versickerungsbecken: | Flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone in einem Becken, Infiltration über feinkörnige Deckschichten. |
| - Muldenversickerung: | Flächenförmige Versickerung über die belebte Bodenzone in einer Mulde mit einer üblichen Tiefe von 0,50 m, Infiltration über feinkörnige Deckschichten. |
| - Rigolenversickerung: | Linienförmige, oberflächennahe Versickerung durch einen künstlich eingebrachten Kieskörper. |
| - Mulden-Rigolenversickerung: | Kombination aus Mulden- und Rigolenversickerung. |
| - Rohrversickerung: | Linienförmige, oberflächennahe Versickerung mittels perforierter Versickerungsrohre, Infiltration über feinkörnige Deckschichten. |
| - Schachtversickerung: | Punktförmige Versickerung mittels Versickerungsschacht, Infiltration direkt in sickerfähige Schichten. |
| - Flurabstand: | Abstand zwischen Grundwasseroberfläche und Geländeoberkante. |
| - Sohlabstand: | Abstand zwischen Grundwasseroberfläche und Sohle der technischen Versickerungsanlage. |
17 Beurteilung der Versickerungsverfahren
Die technischen Lösungen.
beeinflussen unterschiedlich das natürliche Schutzpotential des Bodens. Die o.g. Rangfolge entspricht dem jeweiligen Gefährdungspotential für das Grundwasser. Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Beurteilung ist vom Grundsatz auszugehen, daß Lösungen, die das Schutzpotential des Bodens stärker mit einbeziehen, wie Mulden- oder Flächenversickerung, denen mit der Einbeziehung eines geringeren Schutzpotentials, wie Rigolen-, Rohr- oder Schachtversickerung, vorzuziehen sind. Dies gilt in besonderem Maße für den Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten.
Für unbeschmutztes Niederschlagswasser ist die Schachtversickerung grundsätzlich und im Einzelfall zulässig. Ein Einsatz von Sickerschächten darüber hinaus ist bedenklich und zu vermeiden. Der Errichtung von Sickerschächten sollte grundsätzlich nur dann zugestimmt werden, wenn alle anderen Methoden der Versickerung wie auch eine ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer nicht in Betracht kommen.
18 Bemessung von Anlagen zur Versickerung
18.1 Bemessungsgrundlagen
Die jährliche Überschreitungshäufigkeit des Bemessungsregens sollte mit n < 0,2 [1/a] die Dauer des Bemessungsregens mit T = 10 [min] (für Versickerungsanlagen ohne Speichermöglichkeit) gewählt werden. Der Regenzufluß berechnet sich nach der Gleichung:
| Q | = rT(n) × Ared × 10-7 (m3/sec) |
| rT(n) | = Regenspende (l/s × ha) |
| Ared | = angeschlossene befestigte Fläche (m2) |
Die Versickerungsrate errechnet sich wie folgt:
| Qs | = Vf,n × As,w (m3/sec) |
| As,w | = wirksame Versickerungsfläche (m2) |
| Vf,n | = Filtergeschwindigkeit (m/sec) |
18.2 Bemessung der Versickerungsanlagen
Die Bemessung von Anlagen zur Flächenversickerung, Muldenversickerung, Rigolen- und Rohrversickerung sowie zur Schachtversickerung kann entsprechend dem ATV-Arbeitsblatt A 138 erfolgen. Mulden-Rigolensysteme sollten folgende Mindestvolumina aufweisen:
VMulde > 200 m3/ha Ared
VRigole > 300 m3/ha Ared.
Zentrale Versickerungsbecken können entsprechend dem ATV-Arbeitsblatt A 117 bemessen werden.
19 Betrieb von Versickerungsanlagen
Bei der Pflege und Unterhaltung von Versickerungsanlagen dürfen keine Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PSM) eingesetzt werden.
Versickerungsanlagen sollten wenigstens halbjährlich vom Betreiber kontrolliert und größere Stoffanreicherungen, z.B. bei Laubfall, entfernt werden.
Zur Minderung der Selbstdichtung können anlagenspezifische Unterhaltungsmaßnahmen zweckmäßig sein, z.B. bei Schächten das Erneuern der Vliesmatte, bei Versickerungsmulden das Erhalten der Pflanzendecke.
Einer auftretenden allmählichen Verdichtung der Oberfläche ist durch Auflockerungsarbeiten entgegenzuwirken.
Anlagen zur Rigolen- und Rohrversickerung können nur begrenzt gereinigt werden.
Bei Schadensfällen, z.B. Ölunfall, ist unverzüglich die zuständige Wasserbehörde einzuschalten.
| Musterantrag zum Einleiten von Niederschlagswasser ( § 3 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz) |
An den/die
Kreis/kreisfreie Stadt
- untere Wasserbehörde -
.................................................
.................................................
.................................................
über die
Stadt/Gemeinde .................................................
Name: .................................................
Straße: ................................................
PLZ Ort ..............................................
Telefon: ..............................................
Gemarkung: ............................................
Flur: .........................................................
Flurstück: ................................................
anfallende Niederschlagswasser in einer Menge von ................. l/s
in das oberirdische Gewässer 1
Name des Gewässers .................................................
in das Grundwasser 1 einzuleiten.
Gemarkung: ............................................
Flur: .........................................................
Flurstück: .................................................
wie Antragsteller/in ja/nein
falls nein:
Name: ....................................................
Straße: ....................................................
PLZ Ort: .................................................
Größe des Flurstücks insgesamt ......................m2
Größe der Gebäudegrundflächen (Gebäude, Garagen, Ställe etc.) ......................m2
Sonstige befestigte Flächen, Art der Flächen (Hoffläche, Lagerfläche), Nutzung .....................m2
Summe der befestigten Flächen ......................m2
........................................................................................
Art des Untergrundes im Bereich der Versickerungsanlage 2
.........................................................................................
Geländehöhe im Bereich der Versickerungsanlage 3 ......................m. ü. NN
Abstand der geplanten Versickerung zur Grundstücksgrenze ......................m
zum nächsten unterkellerten Gebäude ...................... m
Ist bei Versagen/Überlastung der Versickerungsanlage eine schadlose Ableitung des Niederschlagswassers
sichergestellt? ja/nein
Wie und wohin erfolgt diese schadlose Ableitung?
.........................................................
Flächenversickerung:
Erforderliche Versickerungsfläche ......................m2
Muldenversickerung:
Erforderliches Muldenvolumen ......................m3
Erforderliche Muldentiefe ......................m
Rigolen-Rohrversickerung:
Sohlbreite der Rigole ......................m
nutzbare Höhe der Rigole ......................m
nutzbare Länge der Rigole ......................m
Porenanteil der (Kies)füllung der Rigole (Speicherkoeffizient) ......................%
Rigolenspeichervolumen ......................m3
Mulden-Rigolenversickerung:
Erforderliches Muldenvolumen ......................m3
Erforderliche Muldentiefe ......................m
Sohlbreite der Rigole .....................m
nutzbare Höhe der Rigole ......................m
nutzbare Länge der Rigole ......................m
Porenanteil der (Kies)füllung der Rigole (Speicherkoeffizient) ...................... %
Rigolenspeichervolumen ......................m3
Überlauf zwischen Mulde und Rigole vorhanden? ja/nein
Erfolgt ein Ablauf der Rigole nach (Gewässer, Kanalisation, weitere Rigole)? ja/nein
Schachtversickerung:
Durchmesser (innen) des Schachts ......................m
Tiefe des Schachts......................m
nutzbares Volumen......................m3
Sonstiges
| .......................................... (Ort, Datum) | ........................................ (Rechtsverbindliche Unterschrift) |
Das Vorhaben ist im Übersichtslageplan kenntlich zu machen; Lageplan im Maßstab 1:1.000, 1:500 oder 1:100 mit Eintragung der Bauwerke, Rohrleitungen und der ggf. unterschiedlich genutzten Einzelflächen (vgl. Muster-Lageplan).
Im Einzelfall können nach Rücksprache mit der unteren Wasserbehörde folgende ergänzende Unterlagen erforderlich sein:
Beglaubigter Katasterauszug im Maßstab 1:1.000 oder 1:500
Bauwerkszeichnungen im Maßstab 1:50
1) wenn nicht zutreffend, bitte streichen
2) z.B. Grobkies, Fein-/Mittelkies, Sandiger Kies, Grobsand, Feinsand, Schluffiger Sand
3).hilfsweise: höchste Geländeordinate 0,00 m, die übrigen Angaben sind auf diese Ordinate zu beziehen!
| ENDE | |