Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung kommunal
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 29. Dezember 2017
(GV. NRW. Nr. 2 vom 18.01.2018 S. 37)



Auf Grund des § 59 Absatz 4 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) neu gefasst worden ist, verordnet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Landtags:

Artikel 1

Die Selbstüberwachungsverordnung kommunal vom 25. Mai 2004 (GV. NRW. S. 322), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter den Anhang 1 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung - (AbwV) vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4047, ber. S. 4550) in der jeweils geltenden Fassung fallen und nach § 58 Abs. 2 LWG genehmigt werden. Die Zuordnung eines Einleiters in die gemäß Anlage 1 festgelegten Größenklassen A, B, C oder D richtet sich nach den Bemessungswerten der Abwasserbehandlungsanlage (Ausbaugröße), wobei die BSB5-Fracht des unbehandelten Schmutzwassers-BSB5 (roh)- zugrunde gelegt wird. Ein EW im Sinne dieser Verordnung entspricht einer BSB5-Fracht (roh) von 60 g pro Tag.

" § 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Einleitungen in Gewässer mit einer Ausbaugröße von mehr als 50 Einwohnerwerten (EW), sofern sie unter den Anhang 1 der Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2004 (BGBl. I S. 1108, S. 2625) in der jeweils geltenden Fassung fallen und nach § 60 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in der jeweils geltenden Fassung sowie § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) neu gefasst worden ist, genehmigungsbedürftig sind. Die Zuordnung eines Einleiters in die gemäß Anlage 1 festgelegten Größenklassen A, B, C oder D richtet sich nach den Bemessungswerten der Abwasserbehandlungsanlage (Ausbaugröße)."

2. In § 3 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern "haben sie der" die Wörter "für die Gewässeraufsicht" eingefügt.

3. In § 4 wird die Angabe " § 60 LWG" durch die Wörter " § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 59 des Landeswassergesetzes" ersetzt.

4. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe "3" durch das Wort "drei" ersetzt.

b) In Satz 3 wird jeweils die Angabe "v.H." durch das Wort "Prozent" ersetzt.

5. Die Anlage 1  erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.

6. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 4 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "ATV-DVWK M 704 Teil 1 und 2" durch die Angabe "Arbeitsblatt DWA-A 704" ersetzt.

b) In Satz 3, in Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1 und in Ziffer 4 Absatz 3 Satz 2 wird jeweils die Angabe "120" durch die Angabe "94" ersetzt.

7. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden vor den Wörtern "nach § 93 des Landeswassergesetzes" die Wörter "für die Gewässeraufsicht" eingefügt.

b) In Nummer 2.2 wird die Angabe " § 58 LWG" durch die Angabe " § 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz sowie § 57 Absatz 2 Landeswassergesetz" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Alt:

Mindestumfang der Selbstüberwachung Anlage 1

 

Betriebskenndaten Ein-
heit
 Häufigkeit der Untersuchung Art der Bestimmung, Durchführung
und Protokollierung
   Ausbaugröße (E+EGW)  
  A B C D  
51 - 2000 2001 -
10.
000
10.001 -
100.
000
> 100.000
Kontrollgang
    3 mal
wöchentlich
arbeitstäglich* täglich täglich Eintrag ins Betriebstagebuch
Zulauf Kläranlage      
pH- Wert - kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Leitfähigkeit mS/m kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Zulauf Biologischer Reaktor
TOC, ersatzweise CSB 5 mg/l monatlich
jährlich
14-tägig
jährlich
wöchentlich
vierteljährlich
wöchentlich
vierteljährlich
Bestimmung gemäß 1, Messung im Zulauf oder im Zulauf
biologischer Reaktor
24h-Ganglinie 3
TNb, ersatzweise TKN mg/l ---
--
-
> 5000 E:
14-tägig
jährlich
wöchentlich
vierteljährlich
wöchentlich
vierteljährlich
Bestimmung gemäß 2 Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
24h-Ganglinie 3
Pgesamt mg/l ---

--
-
---
--
-
wöchentlich
jährlich
wöchentlich
jährlich
Bestimmung gemäß 2 Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
24h-Ganglinie 3
Biologischer Reaktor
Sauerstoffgehalt (bei Belebtschlamm-Verfahren) mg/l kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Abwassertemperatur °C --- > 5000 E:
kontinuierlich
kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Schlammvolumenanteil (bei Belebtschlamm-Verfahren) ml/l wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 1
Schlammtrockensubstanz, TSBB (bei Belebtschlamm-Verfahren) g/l monatlich wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 1
Schlammindex, ISV (bei Belebtschlamm-Verfahren) ml/g monatlich wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 1
mikroskopisches Bild - --- monatlich monatlich monatlich Protokollierung und Beurteilung
pH- Wert - --- --- kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes, Messung wahlweise auch im Ablauf Kläranlage
Ablauf Kläranlage
Abwasserdurchfluss l/s ≤ 500 E:
14-tägig
--- --- ---  ≤ 500 E (sofern nicht im Zulauf gemessen wird):
Kurzzeitmessung mit Messwehr, Messgefäß etc., Messung gemäß 1, mind. zweimal jährlich in den Nachtstunden
> 500 E:
kontinuierlich
kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes, Mengenintegration mittels Zählwerk o.ä., Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluss und der Tageswassermenge, Anzeige des Momentanwertes an der Probenahmestelle
Trübung NTU --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Online-Messung (nephelometrisch); alternativ kann auch eine Bestimmung durch Messung des Spektral-Adsorptions-Koeffizienten (SAK-Sonde) erfolgen; Messung im Ablauf Nachklärung oder Ablauf Kläranlage
TOC, ersatzweise CSB5 mg/l monatlich wöchentlich wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2
NH4-N mg/l --- > 5000 E:
wöchentlich
wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2
NO3-N mg/l --- --- wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2
NO2-N mg/l --- --- wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß 2
Nanorg
= Σ (NO3-N+NO2-N+NH4-N
)
mg/l --- --- wöchentlich wöchentlich arithmetische Summenbildung
Nges mg/l --- --- monatlich monatlich Bestimmung gemäß 2;
als TNb-Messwert od. Σ (TKN+NO2-N+NO3-N
)
Pgesamt mg/l --- --- wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2; bei kontinuierlicher
PO4-P-Messung: Pges monatlich
Chemisch- physikalische Dosiereinrichtungen
Dosierung, Verbrauch l/d od.
kg/d
nach Einsatz nach Einsatz nach Einsatz nach Einsatz Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname und Datenblatt) 4
Schlammanfall (nach Eindickung)
Menge m3/d 3 mal
wöchentlich
arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich  
Trockenrückstand
(Rohschlamm
)
% --- monatlich 14-tägig 14-tägig  
Glühverlust (Rohschlamm) % --- monatlich 14-tägig 14-tägig  
Schlammfaulung (Ablauf)
Temperatur °C --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
pH- Wert - --- kontinuierlich
oder
arbeitstäglich
kontinuierlich
oder
arbeitstäglich
kontinuierlich
oder
arbeitstäglich
Bestimmung gemäß 1, Registrierung des Momentanwertes
in der Probe
Gasanfall m3/d --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Trockenrückstand % --- monatlich 14-tägig 14-tägig  
Glühverlust % --- monatlich 14-täqiq 14-tägig  
Schlammabgabe
Nassschlammmenge m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte Schlammmenge m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstand kg TR/
Monat
bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe  
Rechen- und Sandgut
Rechengut m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Sandfanggut m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Fremdstoffe **
  nach Anfall nach Anfall nach Anfall nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge, Beschaffenheit und Verbleib
Schlammwässer ***
Menge m3/d --- arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
Pgesamt mg/l --- --- 14-tägig 14-tägig Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
TNb, ersatzweise TKN mq/l --- --- 14- tägig 14- tägig Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
1) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom
2) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom
3) Die Ganglinie ist aus mindestens 12 Teilproben zu erstellen, die in gleichen Abständen zu entnehmen sind.
4) gemäß LWA- Merkblatt Nr.1 "Technischer Leitfaden zur Elimination von Phosphor in kommunalen Kläranlagen",
Landesamt für Wasser und Abfall NRW (jetzt Landesumweltamt NRW), Februar 1989
5) Aus Gründen des Umweltschutzes wird empfohlen, den Parameter TOC zu bestimmen

* arbeitstäglich: Werktag ohne Samstag
** Definition Fremdstoffe:
Fremdstoffe im Sinne dieser Verordnung sind alle der Kläranlage nicht über das Kanalisationsnetz zugeführten, zu behandelnden Stoffe.
*** Definition Schlammwässer:
Prozesswässer aus Faulung, Nacheindickung, Entwässerung und Trocknung

Neu:
.

Mindestumfang der Selbstüberwachung Anlage 1


Betriebskenndaten

Einheit

Häufigkeit der Untersuchung

Art der Bestimmung, Durchführung und
Protokollierung

Ausbaugröße (E+EGW)

A
51 - 2.000

B
2.001 - 10.000

C
10.001 - 100.000

D
> 100.000

Kontrollgang
3 mal wöchentlich arbeitstäglich* täglich täglich Eintrag ins Betriebstagebuch
Witterungsbedingungen
Tageshöchsttemperatur °C

täglich

täglich täglich täglich Protokollierung im Betriebstagebuch
Tagesmenge Niederschlag mm/d bei Anfall bei Anfall bei Anfall bei Anfall Protokollierung im Betriebstagebuch
Schneefall bei Anfall bei Anfall bei Anfall bei Anfall Protokollierung im Betriebstagebuch
Schneebedeckungsgrad bei Anfall bei Anfall bei Anfall bei Anfall Bestimmung gemäß 1, grundsätzlich am Kläranlagenstandort; falls dieser nicht für das gesamte Einzugsgebiet repräsentativ ist, Aufzeichnung an einem oder mehreren anderen Betriebspunkten im Einzugsgebiet oder Heranziehung von repräsentativen Messstellen Dritter, z.B. des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Zulauf Kläranlage
pH-Wert - kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Leitfähigkeit mS/m kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Zulauf Biologischer Reaktor
TOC,

ersatzweise CSB 5

mg/l monatlich 14-tägig wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß 2, Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
jährlich jährlich vierteljährlich vierteljährlich 24h-Ganglinie 4
TNb, ersatzweise TKN mg/l ---

---

> 5000 E 14-tägig

jährlich

wöchentlich

vierteljährlich

wöchentlich

vierteljährlich

Bestimmung gemäß 3, Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor

24h-Ganglinie 4

Pgesamt mg/l --- --- wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß 3, Messung im Zulauf oder im Zulauf biologischer Reaktor
--- --- jährlich jährlich 24h-Ganglinie 4
Biologischer Reaktor
Sauerstoffgehalt (bei Belebtschlamm-Verfahren) mg/l kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Abwassertemperatur °C

---

> 5000 E: kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Schlammvolumenanteil (bei Belebtschlamm-Verfahren) ml/l wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2
Schlammtrockensubstanz, TSBB (bei Belebtschlamm-Verfahren) g/l monatlich wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2
Schlammindex, ISV (bei Belebtschlamm-Verfahren) ml/g monatlich wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2
mikroskopisches Bild - --- monatlich monatlich monatlich Protokollierung und Beurteilung
pH-Wert - --- --- kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes,

Messung wahlweise auch im Ablauf Kläranlage

Ablauf Kläranlage
Abwasserdurchfluss l/s 500 E 14-tägig --- --- --- ≤ 500 E (sofern nicht im Zulauf gemessen wird): Kurzzeitmessung mit Messwehr, Messgefäß etc., Messung gemäß 2, mind. zweimal jährlich in den Nachtstunden
> 500 E kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes, Mengenintegration mittels Zahlenwerk o. ä., Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluss und der Tageswassermenge, Anzeige des Momentanwertes an der Probenahmestelle
Trübung NTU --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Online-Messung (nephelometrisch); alternativ kann auch eine Bestimmung durch Messung des Spektral Adsorptions-Koeffizienten (SAK-Sonde) erfolgen; Messung im Ablauf Nachklärung oder Ablauf Kläranlage
TOC, ersatzweise CSB 6 mg/l monatlich wöchentlich wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 3
NH4-N mg/l --- > 5000 E wöchentlich wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 3
NO3-N mg/l --- --- wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 3
NO2-N mg/l --- --- wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß 3
Nanorg = Σ (NO3-N+NO2-N+NH4-N) mg/l --- --- wöchentlich wöchentlich arithmetische Summenbildung
Nges mg/l --- --- monatlich monatlich Bestimmung gemäß 3; als TNb-Messwert od. Σ (TKN+NO2-N+NO3-N)
Pgesamt mg/l --- --- wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 3; bei kontinuierlicher PO4-PMessung: Pges monatlich
Chemisch- physikalische Dosiereinrichtungen
Dosierung, Verbrauch l/d od. kg/d nach Einsatz nach Einsatz nach Einsatz nach Einsatz Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname und Datenblatt) 5
Schlammanfall (nach Eindickung)
Menge m 3/d 3 mal wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich
Trockenrückstand (Rohschlamm) % --- monatlich 14-tägig 14-tägig
Glühverlust (Rohschlamm) % --- monatlich 14-tägig 14-tägig
Schlammfaulung (Ablauf)
Temperatur °C

---

kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
pH-Wert - --- kontinuierlich oder

arbeitstäglich

kontinuierlich oder

arbeitstäglich

kontinuierlich oder

arbeitstäglich

Bestimmung gemäß 2,

Registrierung des Momentanwertes in der Probe

Gasanfall m3/d --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes
Trockenrückstand % --- monatlich 14-tägig 14-tägig
Glühverlust % --- monatlich 14-tägig 14-tägig
Schlammabgabe
Nassschlammmenge m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
entwässerte Schlammmenge m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Trockenrückstand t TR/ Monat bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe
Rechen- und Sandgut
Rechengut m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Sandfanggut m3 bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib
Fremdstoffe **
nach Anfall nach Anfall nach Anfall nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge, Beschaffenheit und Verbleib
Schlammwässer ***
Menge m3/d --- arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
Pgesamt mg/l --- --- 14-tägig 14-tägig Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
TNb, ersatzweise TKN mg/l --- --- 14-tägig 14-tägig Protokollierung getrennt nach Anfallstellen
1) Der Schneebedeckungsgrad ist in Anlehnung an die folgende Tabelle (Quelle: DWD, DWA-A 530) zu bestimmen und mit "0" ("kein Schnee") oder " > 0" ("Schneebedeckung") anzugeben.
Schneebedeckungsgrad Kategorie
1,0 geschlossene Schneedecke
0,5 bis < 1,0 durchbrochene Schneedecke
0,1 bis < 0,5 Schneeflecken
< 0,1 Schneereste
0 kein Schnee

2) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom

3) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom

4) Die Ganglinie ist aus mindestens 12 Teilproben zu erstellen, die in gleichen Abständen zu entnehmen sind.

5) gemäß LWA-Merkblatt Nr. 1 "Technischer Leitfaden zur Elimination von Phosphor in kommunalen Kläranlagen", Landesamt für Wasser und Abfall NRW (jetzt Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW), Februar 1989

6) Aus Gründen des Umweltschutzes wird empfohlen, den Parameter TOC zu bestimmen

* arbeitstäglich: Werktage ohne Samstag

** Definition Fremdstoffe: Fremdstoffe im Sinne dieser Verordnung sind alle der Kläranlage nicht über das Kanalisationsnetz zugeführten, zu behandelnden Stoffe.

*** Definition Schlammwässer: Prozesswässer aus Faulung, Nacheindickung, Entwässerung und Trocknung

ID 180141

ENDE