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TrinkwVZustVSL- Saarländische Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Trinkwasserverordnung
- Saarland -

Vom 4. August 2025
(Amtsbl. I Nr. 32 vom 21.08.2025 S. 724)



§ 1 Oberste Landesbehörde

Oberste Landesbehörde im Sinne der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159) ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

§ 2 Zuständige Behörde

Zuständige Behörde im Sinne der Trinkwasserverordnung und sonst zuständige Behörde im Sinne des § 37 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt.

§ 3 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen gegen die Trinkwasserverordnung sind die Gemeindeverbände zuständig.


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