Änderungstext
Verordnung zur Absicherung der Geltungswirkung von Verordnungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Saarland -
Vom 8. Dezember 2015
(Amtsbl.
I Nr. 37 vom 17.12.2015 S. 2219)
Auf Grund
verordnet die Landesregierung,
auf Grund
verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr,
auf Grund
verordnen das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und das Ministerium für Finanzen und Europa im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport und das Ministerium für Inneres und Sport,
auf Grund
verordnen das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport und das Ministerium für Inneres und Sport,
auf Grund
verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport und
auf Grund
verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
Artikel 1
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
(BS-Nr. 751-2)
In § 9 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 31. Januar 1990 (Amtsbl. S. 241), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 47 des Gesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420) geändert worden ist, werden die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.
Artikel 2
Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
(BS-Nr. 753-1-1)
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 1. Juni 2005 (Amtsbl. S. 830), die durch die Verordnung vom 10. Dezember 2009 (Amtsbl. I 2010 S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 27 das Komma und das Wort "Außer-Kraft-Treten" gestrichen.
2. § 27 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 3
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates und nach dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
(BS-Nr. 753-1-93)
§ 6 der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates und nach dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (ZVO-PRTR) vom 15. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 1761) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes
(BS-Nr. 790-8)
In § 5 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 23. November 2004 (Amtsbl. S. 2402), die durch die Verordnung vom 29. September 2009 (Amtsbl. S. 1623) geändert worden ist, werden die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.
Artikel 5
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände
(BS-Nr. 2030-18)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände vom 2. Mai 2001 (Amtsbl. S. 1526), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 28 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. § 28 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) In Absatz 3 werden die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.
Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes
(BS-Nr. 2030-45)
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und des gehobenen kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes vom 7. September 1983 (Amtsbl. S. 549), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 41 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. § 41 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen eichtechnischen Dienstes
(BS-Nr. 2030-95)
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen eichtechnischen Dienstes vom 5. Dezember 2001 (Amtsbl. S. 2247), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 23 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. § 23 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes
(BS-Nr. 2030-98)
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes vom 19. Januar 1981 (Amtsbl. S. 141), die zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 18 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. § 18 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gentechnikgesetz
(BS-Nr. ohne)
Artikel 2 Satz 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gentechnikgesetz vom 29. Mai 2008 (Amtsbl. S. 923) wird aufgehoben.
Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren
(BS-Nr. 2125-10)
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung von Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren vom 22. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 1762), die durch Artikel 3 Absatz 16 des Gesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 30 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. § 30 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
c) Absatz 2 wird aufgehoben.
Artikel 11
Änderung der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland
(BS-Nr. 2128-21-1)
§ 18 der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland vom 2. Dezember 2002 (Amtsbl. S. 2508), die zuletzt durch die Verordnung vom 21. Oktober 2009 (Amtsbl. S. 1738) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 12
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz
(BS-Nr. 2128-28)
§ 2 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz vom 17. September 2009 (Amtsbl. S. 1568) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 13
Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
(BS-Nr. 2128-30)
§ 2 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom 21. Juni 2010 (Amtsbl. I S. 1229) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Mess- und Eichwesen
(BS-Nr. ohne)
Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Mess- und Eichwesen vom 4. Dezember 2008 (Amtsbl. 2009 S. 338) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 15
Änderung der Erosionsschutz-Verordnung Saarland
(BS-Nr. 7820-1)
§ 7 der Erosionsschutz-Verordnung Saarland vom 15. Juni 2010 (Amtsbl. I S. 1222) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 2 wird aufgehoben.
Artikel 16
Änderung der Schulobstverordnung
(BS-Nr. 7845-12)
§ 5 der Schulobstverordnung vom 14. Oktober 2009 (Amtsbl. S. 1678) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 17
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung (18.12.2015) in Kraft.
ID 251108
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