Regelwerk,Wasser EU, Bund, Thüringen

Erklärung zum Wassernutzungsregister - Erfassung der jährlichen Entnahmemengen bei Gewässerbenutzungen im Freistaat Thüringen
- Thüringen -

Erlaß des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Vom 24. Januar 1995
(StAnz. S. 225)



Aufgrund § 21 Abs. 1 Satz 3 WHG und § 66 ThürWG ergeht folgender Erlaß:

Gewässerbenutzer, die aus dem Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern Wasser entnehmen, werden aufgefordert, Auskunft über den tatsächlichen Umfang der Gewässerbenutzung im zurückliegenden Kalenderjahr zu geben. Die Informationspflicht besteht nicht für Wasserentnahmen, die unter 2000 m3 pro Kalenderjahr und Gestattung liegen.

Zur Auswertung und Beurteilung der Inanspruchnahme und des Zustandes der Gewässer haben sich die Gewässerbenutzer jährlich bis zum 31. März zu erklären.

Die Erklärung ist auf dem von der obersten Wasserbehörde bekanntgegebenen Vordruck (siehe Anlage) gegenüber dem regional zuständigen Staatlichen Umweltamt in Erfurt, Gera, Sondershausen oder Suhl abzugeben. Mit der Führung des Wassernutzungsregisters werden die Staatlichen Umweltämter beauftragt. Sie sind berechtigt, nicht abgegebene Erklärungen nachzufordern.

Die Vordrucke sind bei den vier regional zuständigen Staatlichen Umweltämtern erhältlich.

Die erstmalige Erfassung der Entnahmemengen erfolgt für das Jahr 1994 bis zum 31. März 1995. Die Erfassung entfällt mit Inkrafttreten der Erklärungspflicht zum Wasserentnahmeentgelt gemäß §§ 32 und 136 ThürWG.

Dieser Erlaß tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Adressant:
An das Staatliche Umweltamt
Erklärung zum Wassernutzungsregister für das Jahr 199..
Erläuterungen: Diese Erklärung ist bis zum 3 1.03. des Folgejahres beim zuständigen Staatlichen Umweltamt unaufgefordert abzugeben. Sie entfällt mit Inkrafttreten der Erklärungspflicht zum Wasserentnahmeentgelt gemäß § 32 und § 136 ThürWG.
Anschrift des Nutzungsberechtigten Nutzer Nr.
(Nicht vom Gewässerbenutzer auszufüllen)
Wasserfassungsanlage Standort Entnahme erfolgt auf Grundlage folgender wasserrechtl. Gestattung
Pos Nr. Bezeichnung Landkreis Gemeinde Registriernummer
1        
2        
3        
4        
5        
(Die Pos. Nr. sind in den Spalten 1, 7 und 14 der betreffenden Nutzungen S. 2 einzutragen. Bei mehr als 5 Anlagen sind Zusatzblätter zu verwenden.)
______________ den _____
 
Unterschrift

Amtlicher Vordruck des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft. Naturschutz und Umwelt

Erklärung für das Kalenderjahr 199
Grundlage ist die tatsächliche im Kalenderjahr entnommene Wassermenge

1 Entnahme von Grundwasser, einschließlich Quellwasser

Pos
Nr.
Kennz. Nr. der
Nutzungsart
Entnahmemenge Entnahme aus
m3/d m3/a echtem Grundwasser Quellfassungen
1 2 3 4 5 6
           
           
           
           
           

2 Entnahme von Oberflächenwasser

Pos
Nr.
Kennz. Nr. der
Nutzungsart
Entnahmemenge Entnahme aus
m3/d m3/a Talsperren Seen Uferfiltrat
7 8 9 10 11 12 13
             
             
             
             
             

3 Wasserabgabe an Dritte

Pos
Nr.
Wasserabgabe Name des Empfängers
m3/d m3/a
14 15 16 17
       
       
       
       
       

4 Wasserbezug von Dritten

Anlagenbezeichnung des Lieferers Bezugsmenge Name des Lieferers
m3/d m3/a
18 19 20 21
       
       
       

 

Prüfungsvermerk:

   

(Nicht vom Gewässerbenutzer auszufüllen)

Liste mit den Kennziffern der Nutzungsarten

Kennz.
Nr.
Nutzungsart
Spalte 2 Grundwasserentnahme
10 für öffentliche Wasserversorgung
11 Zwecke der betrieblichen Kühlwassenersorgung
12 zum Zwecke der gewerblichen Fischhaltung
13 zu sonstigen Zwecken der betrieblichen Wasserversorgung
14 zu sonstigen Zwecken
15 Zwecke der Beregnung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen

 

Spalte 8 Oberflächenwasserentnahme
20 für die öffentliche Wasserversorgung
21 Zwecke der betrieblichen Kühlwasserversorgung
22 zum Zwecke der Beregnung in der Land- und Forstwirtschaft
23 zum Zwecke der Beregnung gärtnerischer und Sonderkulturen
24 sonstige Zwecke
25 Zwecke der Fischerei
26 Zwecke der Wasserkraftnutzung
27 zum Zwecke der Vernässung von Feuchtbiotopen als Naturschutzmaßnahme