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WHG - Wasserhaushaltsgesetz
Fassung 19. August 2002
Stand:
31.07.2009 BGBl. S. 2585)
Gl.-Nr.: 753-1
WasserhaushaltsG
Einleitende Bestimmung Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen § 1 Zweck
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
  § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern
  Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen
§ 1a Grundsatz § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
§ 1b Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 2 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis § 8 Erlaubnis, Bewilligung
§ 3 Benutzungen § 9 Benutzungen
§ 4 Benutzungsbedingungen und Auflagen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 5 Vorbehalt § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
§ 6 Versagung § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
§ 6a Supra- und internationale Anforderungen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 7 Erlaubnis  
§ 7a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser  
§ 8 Bewilligung  
§ 9 Bewilligungsverfahren § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
§ 9a Zulassung vorzeitigen Beginns § 15 Gehobene Erlaubnis
§ 10 Nachträgliche Entscheidungen § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 12 Widerruf der Bewilligung § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 13 Benutzung durch Verbände § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 14 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 15 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 16 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
§ 17 Andere alte Benutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
§ 17a Erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte
§ 18 Ausgleich von Rechten und Befugnissen Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 18a Abwasserbeseitigung § 25 Gemeingebrauch
§ 18b Bau und Betrieb von Abwasseranlagen § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 18c Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
§ 19 Wasserschutzgebiete § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
§ 19a Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 19b Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
§ 19c Widerruf der Genehmigung § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 19d Rechtsverordnungen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
§ 19e Bestehende Anlagen § 33 Mindestwasserführu ng
§ 19f Zusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
§ 19g Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 35 Wasserkraftnutzung
§ 19h Eignungsfeststellung und Bauartzulassung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
§ 19i Pflichten des Betreibers § 37 Wasserabfluss
§ 19k Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren § 38 Gewässerrandstreifen
§ 19l Fachbetriebe § 39 Gewässerunterhaltung
§ 20 Entschädigung § 40 Träger der Unterhaltungslast
§ 21 Überwachung § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
§ 21a Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
§ 21b Aufgaben Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Küstengewässern
§ 21c Pflichten des Benutzers § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
§ 21d Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
§ 21e Vortragsrecht § 45 Reinhaltung von Küstengewässern
§ 21f Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 21g Sonderregelung § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
§ 21h Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
§ 22 Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers § 48 Reinhaltung des Grundwassers
§ 22a Schäden an Gewässern § 49 Erdaufschlüsse
Zweiter Teil
Bestimmungen für oberirdische Gewässer
Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Erster Abschnitt
Erlaubnisfreie Benutzungen
Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§ 23 Gemeingebrauch § 50 Öffentliche Wasserversorgung
§ 24 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 25 Benutzung zu Zwecken der Fischerei § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
  § 53 Heilquellenschutz
  Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung
Zweiter Abschnitt § 54 Abwasser, Abwasserbeseitigung
Bewirtschaftungsziele und -anforderungen § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
§ 25a Bewirtschaftungsziele § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 25b Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
§ 25c Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
§ 25d Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
§ 26 Einbringen, Lagern und Befördern von Stoffen § 60 Abwasseranlagen
§ 27 (weggefallen) § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
Dritter Abschnitt
Unterhaltung und Ausbau
Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 28 Umfang der Unterhaltung § 63 Eignungsfeststellung
§ 29 Unterhaltungslast Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte
§ 30 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
§ 31 Ausbau § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
Vierter Abschnitt
Hochwasserschutz
§ 66 Weitere anwendbare Vorschriften
  Abschnitt 5
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
§ 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
§ 31b Überschwemmungsgebiete § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete § 69
Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
§ 31d Hochwasserschutzpläne § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
§ 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten § 71 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
Dritter Teil
Bestimmungen für die Küstengewässer
Abschnitt 6
Hochwasserschutz
  § 72 Hochwasser
§ 32a Erlaubnisfreie Benutzungen § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 32b Reinhaltung § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
§ 32c Bewirtschaftungsziele § 75 Risikomanagementpläne
Vierter Teil § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
Bestimmungen für das Grundwasser § 77 Rückhalteflächen
§ 33 Erlaubnisfreie Benutzungen § 78 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 33a Bewirtschaftungsziele § 79 Information und aktive Beteiligung
§ 34 Reinhaltung § 80 Koordinierung
§ 35 Erdaufschlüsse § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
Fünfter Teil
Wasserwirtschaftliche Planung; Wasserbuch; Informationsbeschaffung und -übermittlung
Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
  § 82 Maßnahmenprogramm
§ 36 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan
§ 36a Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
§ 36b Bewirtschaftungsplan § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
§ 37 Wasserbuch § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
§ 37a Informationsbeschaffung und -übermittlung § 87 Wasserbuch
Sechster Teil
Bußgeld- und Schlussbestimmungen
§ 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung
  Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen
§ 41 Ordnungswidrigkeiten § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
§ 42 Anpassung des Landesrechts § 90 Sanierung von Gewässerschäden
§§ 43 und 44 (weggefallen) Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§ 45 (Inkrafttreten) § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
 Anhang l Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
Anhang 2 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
  § 94 Mitbenutzung von Anlagen
  § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
  Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich
  § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
  § 97 Entschädigungspflichtige Person
  § 98 Entschädigungsverfahren
  § 99 Ausgleich
  Kapitel 5
Gewässeraufsicht
  § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
  § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
  § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
  Kapitel 6
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
  § 103 Bußgeldvorschriften
  § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
  § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
  § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
  Anlage 1 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
  Anlage 2 zu § 7 Abs. 1 Satz 3