umwelt-online: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen (4)
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1.4.3.1.3 Z2 Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen

Die Zuordnungswerte Z2 (Tabellen II.1.4-5 und II.1.4-6) stellen die Obergrenze für den Einbau von Recyclingbaustoffen und nicht aufbereitetem Bauschutt mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar. Dadurch soll der Transport von Inhaltsstoffen in den Untergrund und das Grundwasser verhindert werden. Maßgebend für die Festlegung der Werte ist das Schutzgut Grundwasser.

Folgerungen für die Verwertung

Bei Unterschreitung der Zuordnungswerte Z2 ist ein Einbau von Recyclingbaustoffen und nicht aufbereitetem Bauschutt unter den nachstehend definierten technischen Sicherungsmaßnahmen bei bestimmten Baumaßnahmen möglich:

  1. im Straßen- und Wegebau, bei der Anlage von befestigten Flächen in Industrie- und Gewerbegebieten (z.B. Parkplätze, Lagerflächen) sowie sonstigen Verkehrsflächen (z.B. Flugplätze, Hafenbereiche, Güterverkehrszentren) als
  2. bei Erdbaumaßnahmen (kontrollierten Großbaumaßnahmen) in hydrogeologisch günstigen Gebieten als

Der Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand soll mindestens 1 m betragen.

Der Einbau bei Großbaumaßnahmen ist zu bevorzugen.

Bei den unter a) genannten Maßnahmen sind die bautechnischen Anforderungen des Straßenbaus (Regelbauweise) zu beachten. Darüber hinaus sollten solche Flächen ausgewählt werden, bei denen nicht mit häufigen Aufbrüchen (z.B. Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen) zu rechnen ist.

Bei anderen als den unter a) und b) genannten Bauweisen ist in Abstimmung mit den zuständigen Behörden deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.

Eine bautechnische Verwendung von Recyclingbaustoffen und nicht aufbereitetem Bauschutt im Deponiekörper, z.B. als Ausgleichsschicht zwischen Abfallkörper und Oberflächenabdichtung, ist ebenfalls möglich.

Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen

Recyclingbaustoffe und nicht aufbereiteter Bauschutt dieser Einbauklasse dürfen nicht in Dränschichten oder zur Verfüllung von Leitungsgräben ohne technische Sicherungsmaßnahmen verwendet werden.

1.4.3.2 Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% (Gemische)

Die Herstellung von Gemischen aus Bodenmaterial und anderen mineralischen Reststoffen/Abfällen mit dem Ziel, die Technischen Regeln Boden ( II.1.2) zu umgehen, ist unzulässig.

Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% (Gemische) wird in Abhängigkeit von den festgestellten Schadstoffgehalten Einbauklassen zugeordnet. Es werden folgende Fälle unterschieden:

  1. Wird das Gemisch getrennt, sind die einzelnen Materialkomponenten entsprechend den jeweiligen Technischen Regeln zu bewerten und zu verwerten.
  2. Verbleiben Gemische oder soll das Gemisch ohne Abtrennung der Fremdbestandteile eingebaut werden, ist wie folgt zu verfahren:

1.4.4 Eigenkontrolle, Qualitätssicherung und Dokumentation

Die Vorgaben für die Untersuchung, Bewertung, den Einbau und die sonstige Verwertung von Recyclingbaustoffen und nicht aufbereitetem Bauschutt sowie Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% (Gemische) erfordern eine Qualitätssicherung und Kontrolle. Das entsprechende Verfahren und die zuständigen Stellen sind landeseinheitlich festzulegen.

Recyclingbaustoffe unterliegen zur Sicherung der Produkteigenschaften einer Güteüberwachung entsprechend dem Verfahren der "Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau" (RGMin-StB), die aus der Eigenüberwachung und der Fremdüberwachung besteht. Vor Aufnahme der Güteüberwachung ist ein Eignungsnachwels, der aus Erstprüfung und einer Betriebsbeurteilung (Erstinspektion) besteht, durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses zu erbringen. Der Umfang der durchzuführenden Untersuchungen ergibt sich aus den Tabellen II.1.4-2 und II.1.4-3.

Die Eigenüberwachung beginnt bei der Anlieferung von Bauschutt an eine Aufbereitungsanlage. Dabei ist aufgrund der Angaben im Lieferschein (Art, Herkunft, vorherige Anwendung, Ergebnisse bauseits durchgeführter Untersuchungen und Abfallschlüssel) und durch die Inaugenscheinnahme (organoleptische Prüfung) nach dem Abkippen des Materials festzustellen, ob die Zusammensetzung des angelieferten Materials den Angaben im Lieferschein entspricht. Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen ergeben sich aus den Tabellen II.1.4-2 und II.1.4-3.

Die Fremdüberwachung ist durch eine dafür qualifizierte, unabhängige und nach Möglichkeit nach Landesrecht anerkannten - Untersuchungsstelle vierteljährlich durchzuführen. Dabei sind für die Feststellung der Eignung des aufbereiteten Materials alle hergestellten Lieferkörnungen zu untersuchen. Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen ergeben sich aus den Tabellen II.1.4-2 und II.1.4.3. Außerdem ist die Eigenüberwachung zu kontrollieren.

Für den Eignungsnachweis, die Eigen- und Fremdüberwachung galten die Zuordnungswerte der Tabellen II.1.4-5 und II.1.4-6.

Unabhängig davon gilt, daß Überschreitungen der Zuordnungswerte nur A im Rahmen der Meßungenauigkeiten tolerierbar sind. Sie dürfen nicht systematisch sein.

Eine systematische Überschreitung liegt vor, wenn der zulässige Wert eines Parameters bei zwei aufeinanderfolgenden Überwachungen um mehr als die Meßungenauigkeit überschritten wird.

Art und Umfang der Qualitätssicherung bei der Verwertung von nichtaufbereitetem Bauschutt und Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen> 10 Vol.-% sind einzelfallbezogen festzulegen.

Systematische Überschreitungen der in den Tabellen genannten Werte sind der zuständigen Behörde anzuzeigen, die dann über die Zulässigkeit der weiteren Verwertung entscheidet.

Der Einbau von Recyclingbaustoffen und nicht aufbereitetem Bauschutt sowie Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% (Gemische) mit Gehalten> Z1.1 (Einbauklassen 1.2 und 2) ist zu dokumentieren. Dieses sollte gemäß Tabelle II.1.4-7 geschehen. Einzelheiten zum Verfahren sind durch die zuständigen Behörden festzulegen.

Tabelle II.1.4-1: Mindestuntersuchungsprogramm für Bauschutt vor der Aufbereitung bei unspezifischem Verdacht

Parameter Feststoff Eluat
Aussehen x  
Farbe, Färbung 2 x x
Trübung   x
Geruch 2 x x
pH-Wert   x
elektrische Leitfähigkeit   x
Chlorid   x
Sulfat   x
Arsen 3 x x
Blei x x
Cadmium x x
Chrom (gesamt) x x
Kupfer x x
Nickel x x
Quecksilber 3 x x
Zink x x
Kohlenwasserstoffe x  
PAK nach EPA x  
EOX x  
Phenolindex   x
1) Verbale Beschreibung der Bestandteile.
2) Ist anzugeben (verbale Beschreibung).
3) Gilt nur für Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-%

Tabelle II.1.4-2: Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen im Feststoff für Recyclingbaustoffe

Parameter Eignungs-
nachweis
Fremdüber-
wachung 1
Eigenüber-
wachung 2
Aussehen x x x
Farbe x x x
Geruch x x x
Blei 3 x x  
Cadmium 3 x x  
Chrom (gesamt) 3 x x  
Kupfer 3 x x  
Nickel 3 x x  
Zink 3 x x  
Kohlenwasserstoffe x x  
PAK nach EPA x x  
EOX x x  
1) Die Fremdüberwachung ist mindestens 1/4-jährlich durchzuführen.
2) Die Eigenüberwachung ist laufend durchzuführen.
3) Aufgrund der vorliegenden Analysendaten liegen die Schwermetallgehalte von
Recyclingbaustoffen im Bereich nichtspezifisch belasteter Böden und Gesteine.
Auf ihre Untersuchung kann daher im Regelfall verzichtet werden. Eine Untersuchung
ist dann erforderlich, wenn ein Einbau in der Einbauklasse 0 beabsichtigt ist.

Tabelle II.1.4-3: Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen im Eluat für Recyclingbaustoffe


Parameter Eignungs-
nachweis
Fremdüber-
wachung 1
Eigenüber-
wachung 2
Färbung x x x
Trübung x x x
Geruch x x x
pH-Wert x x x
el. Leitfähigkeit x x x
Chlorid x x  
Sulfat x x  
Blei x x  
Cadmium x x  
Chrom (gesamt) x x  
Kupfer x x  
Nickel x x  
Zink x x  
Phenolindex x x  
1) Die Fremdüberwachung ist mindestens 1/4jährlich durchzuführen.
2) Die Eigenüberwachung ist mindestens wöchentlich durchzuführen.

Hinweis:

Um die Eigenüberwachung zu verbessern, wird empfohlen, diese häufiger durchzuführen und ggf. auch den Parameterumfang zu erweitern (siehe auch III.4.2.3).

Tabelle II.1.4-4: Orientierungswerte für die Bewertung von schadstoffbelasteten Gebäuden, Bauteilen oder Bauschutt vor der Aufbereitung

Parameter gemessen im Feststoff gemessen im Eluat
  Dimension Orientierungswert Dimension Orientierungswert
pH-Wert       7 - 12,5
elektrische Leitfähigkeit     µS/cm 3000
Chlorid     mg/l 150
Sulfat     mg/l 600
Arsen mg/kg 50 µg/l 50
Blei mg/kg 300 µg/l 100
Cadmium mg/kg 3 µg/l 5
Chrom (gesamt) mg/kg 200 µg/l 100
Kupfer mg/kg 200 µg/l 200
Nickel mg/kg 200 µg/l 100
Quecksilber mg/kg 3 µg/l 2
Zink mg/kg 500 µg/l 400
Kohlenwasserstoffe mg/kg 1000    
PAK nach EPA mg/kg 75(100) 1    
EOX mg/kg 10    
PCB mg/kg 1    
Phenolindex     µg/l 100
1) Im Einzelfall kann bis zu dem in Klammern genannten Wert abgewichen werden.

Tabelle II.1.4-5: Zuordnungswerte Feststoff für Recyclingbaustoffe/nichtaufbereiteten Bauschutt


Parameter Dimension Zuordnungswert
Z0 Z1.1 Z1.2 Z2
Arsen 2 mg/kg 20      
Blei 2 mg/kg 100      
Cadmium 2 mg/kg 0,6      
Chrom (gesamt) 2 mg/kg 50      
Kupfer 2 mg/kg 40      
Nickel 2 mg/kg 40      
Quecksilber mg/kg 0,3      
Zink 2 mg/kg 120      
Kohlenwasserstoffe mg/kg 100 300 1 500 1 1000 1
PAK nach EPA mg/kg 1 5(20) 3 15(50) 3 75(100) 3
EOX mg/kg 1 3 5 10
PCB mg/kg 0,02 0,1 0,5 1
1) Überschreitungen, die auf Asphaltanteile zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlußkriterium dar.
2) Sollen Recyclingbaustoffe, z.B. Vorabsiebmaterial, und nicht aufbereiteter Bauschutt als Bodenmaterial für Rekultivierungszwecke und Geländeauffüllungen in der Einbauklasse 1 verwendet werden, ist die Untersuchung von Arsen und Schwermetallen erforderlich. Es gelten dann die Kriterien und Zuordnungswerte Z1 (Z1.1 und Z1.2) der Technischen Regeln Boden.
3) Im Einzelfall kann bis zu dem in Klammern genannten Wert abgewichen werden.

Tabelle II.1.4-6: Zuordnungswerte Eluat für Recyclingbaustoffe/ nichtaufbereiteten Bauschutt

Parameter Dimension Zuordnungswert
Z0 Z1.1 Z1.2 Z2
pH-Wert   7,0-12,5
elektrische Leitfähigkeit µS/cm 500 1500 2500 3000
Chlorid mg/l 10 20 40 150
Sulfat mg/l 50 150 300 600
Arsen µg/l 10 10 40 50
Blei µg/l 20 40 100 100
Cadmium µg/l 2 2 5 5
Chrom (gesamt) µg/l 15 30 75 100
Kupfer µg/l 50 50 150 200
Nickel µg/l 40 50 100 100
Quecksilber µg/l 0,2 0,2 1 2
Zink µg/l 100 100 300 400
Phenolindex µg/1 < 10 10 50 100

Tabelle II.1.4-7: Vorgaben für den Umfang der Dokumentation für den Einbau von Recyclingbaustoffen und nichtaufbereitetem Bauschutt sowie Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestandteilen> 10 Vol.-% (Gemische)

Lieferant / Aufbereiter Transporteur/ Einbaufirma Träger der Baumaßnahme  
x x x Ort des Einbaus (Lage, Ort, Straße, Flurbezeichnung)
x x x Art der Maßnahme
x x x Art des Materials
  x x Herkunft des Materials
x   x Gütenachweis (die Analysenergebnisse sind vom Lieferanten/Aufbereiter zu dokumentieren)
x x x Einbauklasse
x   x Menge (ausgeliefert, transportiert, eingebaut)
    x hydrogeologische Verhältnisse (z.B. Abstand zum höchsten Grundwasserstand, Ausbildung der Deckschicht)
    x bei Einbauklasse 2 die Art der technischen Sicherungsmaßnahme
x x   Träger der Baumaßnahme
  x x Auf bereiter
x   x Transporteur
x x x Einbaufirma

Anlieferungsschein für Bauschutt im Sinne der "Technischen Regeln Bauschutt"
der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall


Herkunft des Materials Anlieferschein-Nr.: . . . . . . . . Datum:....
Baustelle/Abbruchprojekt  
Art der Baumaßnahme  
Bauherr/Abfallbesitzer  
Straße  
Plz. und Ort  


bitte
ankreuzen
Bauabfallarten Abfallschlüssel Menge in t
[ ] Bauschutt ohne mineralische und nichtmineralische Fremdbestandteile (< 5 Vol.-%) 31409  
[ ] Bauschutt mit erheblichen nichtmineralischen Fremdbestandteilen (>5 Vol.-%) 31409  
[ ] Straßenaufbruch, Insbesondere hydraulisch gebundener Straßenaufbruch 31410  
[ ] Natur- und Betonwerksteine 314 10  
[ ] Mineralischer Anteil aus der Sortierung und Klassierung von Baustellenabfällen    
[ ] Bauschutt oder Gemische aus Bauschutt und Bodenmaterial der/die in Behandlungsanlagen gereinigt worden sind    
[ ] Fehlchargen und Bruch aus der Produktion von mineralischem Baumaterial    
[ ] Bodenaushub mit mineralischen Fremdbestendteilen > 10 Vol.-% aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Reststoffen/Abfällen    
[ ] Das Material besteht überwiegend aus Beton    
[ ] Mauerwerk (Materialart angeben)    
[ ] Bodenmaterial (Bodenart angeben)    
[ ]      

Angaben über durchgeführte Untersuchungen:

(Die Analysenergebnisse sind beizufügen bzw. liegen der Annahmestelle vor)

 
 
 
 
 

Transporte:

Transportunternehmen Fahrzeug-
Kennzeichen
Name des Fahrers
bitte in Druckschrift
Firmenbezeichnung Anschrift und Telefon-Nr.
       
       

Erklärung:

Der Anliefernde versichert, daß er nur die oben angekreuzten Abfälle angeliefert hat und diese im Sinne der Technischen Regeln Bauschutt verwertet werden können. Der Anlieferer erkennt an, daß er für den Fell, daß sich diese Versicherung als unzutreffend erweisen sollte, alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der notwendigen Entsorgung anfallen. Er erklärt ferner, daß ihm die Benutzungsbedingungen bekennt sind und diese von ihm anerkannt werden.


Ort, Datum
Lieferung angenommen
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . ., den .....20.. . . . . . . . . . . . ., den .....20..
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschritt des Anlieferers Unterschrift des Annehmenden
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