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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchsetzungsproblemen"


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Drucksache 553/10

... Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand oder im Falle von Durchsetzungsproblemen, z.B. bei ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, sollen auch Halter nach eigener Wahl die Berechtigung haben, den Bonus direkt beim Betreiber des Schienenweges zu beantragen. Um den unterschiedlichen Nutzungsbedingungen für Güterwagen Rechnung tragen zu können, sollen die Beteiligten abweichend das für sie bestgeeignete Verfahren vereinbaren können. Die Beantragung von Boni ist freiwillig. Kein Wagenhalter wird durch das Verfahren zwangsweise belastet. Umständliche Erfassungen geringer Laufleistungen, z.B. im Bauzug-, Rangier- oder Zustellverkehr, können unterbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2a

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 553/10 (Beschluss)

... Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand oder im Falle von Durchsetzungsproblemen, z.B. bei ausländischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, sollen auch Halter nach eigener Wahl die Berechtigung haben, den Bonus direkt beim Betreiber des Schienenweges zu beantragen. Um den unterschiedlichen Nutzungsbedingungen für Güterwagen Rechnung tragen zu können, sollen die Beteiligten abweichend das für sie bestgeeignete Verfahren vereinbaren können. Die Beantragung von Boni ist freiwillig. Kein Wagenhalter wird durch das Verfahren zwangsweise belastet. Umständliche Erfassungen geringer Laufleistungen, z.B. im Bauzug-, Rangier- oder Zustellverkehr, können unterbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/10 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV)

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

§ 26
Außerkrafttreten

'Anlage 3 zu § 21 Absatz 2a

1. Bei Einhaltung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte nach TSI Fahrzeuge - Lärm

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Absatz 2b

Absatz 2c

Absatz 2d

Absatz 2e

Absatz 2f

Absatz 2g

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 680/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, Evaluierungsbestimmungen in neue Rechtsvorschriften aufzunehmen, um zu beurteilen, ob die Vorschriften die beabsichtigten Wirkungen zeitigen und die Umsetzungsmaßnahmen ausreichend sind. Bei der von der Kommission angekündigten Evaluierung bestehender Rechtsvorschriften hält der Bundesrat es für wichtig, bei festgestellten Durchsetzungsproblemen vor allem auch die Vereinfachung oder den Wegfall dieser Rechtsvorschriften zu prüfen.



Drucksache 680/1/07

... 9. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission, Evaluierungsbestimmungen in neue Rechtsvorschriften aufzunehmen, um zu beurteilen, ob die Vorschriften die beabsichtigten Wirkungen zeitigen und die Umsetzungsmaßnahmen ausreichend sind. Bei der von der Kommission angekündigten Evaluierung bestehender Rechtsvorschriften hält der Bundesrat es für wichtig, bei festgestellten Durchsetzungsproblemen vor allem auch die Vereinfachung oder den Wegfall dieser Rechtsvorschriften zu prüfen.



Drucksache 680/07

... Die Europäische Union ist auf Recht gegründet, sie betreibt ihre Politik großenteils durch Rechtsetzung und wird getragen vom Grundsatz der Rechtstaatlichkeit. Inwieweit die in den Verträgen und Rechtsvorschriften vorgegebenen Ziele tatsächlich erreicht werden, hängt von der wirkungsvollen Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten ab. Aber Rechtsvorschriften erfüllen ihren Zweck nur dann voll und ganz, wenn sie korrekt angewandt und durchgesetzt werden. Der Rechtskorpus ist umfangreich – mehr als 9 000 legislative Maßnahmen, davon fast 2 000 Richtlinien, die jeweils zwischen 40 und mehr als 300 Umsetzungsmaßnahmen in nationales und regionales Recht erfordern. Die EU umfasst 27 nationale Verwaltungen und über 70 autonome Regionen. Mehr als 500 Millionen Europäer haben die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, welche Rechte ihnen aus diesen Vorschriften erwachsen. Um den Erwartungen der Bürger an die Vorteile der EU zu entsprechen müssen wir auf dem Wege zu einer besseren Rechtsetzung vorangehen, der Rechtsanwendung hohe Priorität einräumen, etwaige Schwierigkeiten bei der Um- und Durchsetzung ermitteln und prüfen, ob der bisherige Ansatz zur Behandlung von Anwendungs- und Durchsetzungsproblemen verbessert werden kann. Mit dieser sich wandelnden Realität Schritt zu halten und gleichzeitig den Erwartungen der Bürger und den Erfordernissen einer besseren Rechtsetzung zu entsprechen stellt eine große Herausforderung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/07




Mitteilung

I. Einleitung

II. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in einer immer vielfältigeren Union

III. Verbesserungsfähige Bereiche

1. Prävention

1.1. Stärkere Berücksichtigung der Durchsetzungsaspekte im gesamten

1.2. Korrelationstabellen

1.3. Schulung in Gemeinschaftsrecht

2. Informationsaustausch und Problemlösung

2.1. Sachlage

2.2. Verbesserung der Arbeitsmethodik

3. Effizientere Behandlung von Verstößen

4. Stärkung von Dialog und Transparenz

4.1. Interinstitutioneller Dialog

4.2. Verstärkte Transparenz

IV. Schlussfolgerung

Anhang
: Zur Bewertung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Anhang
Mitteilung der Kommission: Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts

Anlage
– zur Evaluierung vorgeschlagene Bereiche des Gemeinschaftsrechts

Justiz, Freiheit und Sicherheit:

Unternehmen und Industrie:

Fischerei und maritime Angelegenheiten:

Verkehr und Energie:

Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit:

Gesundheit und Verbraucherschutz:

Informationsgesellschaft und Medien:

Binnenmarkt und Dienstleistungen:

4 Umwelt:


 
 
 


Drucksache 508/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.