7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Molkereisaldierung"
Drucksache 335/4/08
Antrag des Freistaates Bayern
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Der Bundesrat hat am 10. Februar 2006 die Bundesregierung gebeten, die Saldierungsmöglichkeiten mit dem Ziel zu prüfen, die Molkereisaldierung ab Mit der Aufhebung der Molkereisaldierung entfallen die in § 40 Milchquotenverordnung genannten Mitteilungspflichten der Käufer, die die Saldierung auf Molkereiebene betreffen.
Drucksache 335/3/08
Antrag des Freistaates Bayern
Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
... Der bereits überversorgte Milchmarkt wird durch Überlieferungen der Milchquoten zusätzlich belastet. Die aktuelle Entwicklung der Überlieferung im vergangenen Milchwirtschaftsjahr zeigt, dass die zum Milchwirtschaftsjahr Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Der Bundesrat hat am 10. Februar 2006 die Bundesregierung gebeten, die Saldierungsmöglichkeiten mit dem Ziel zu prüfen, die Molkereisaldierung ab dem 1. April 2009 vollständig entfallen zu lassen (BR-Drs. 919/05 [Beschluss]).
Drucksache 684/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Die Bitte des Bundesrates, die Molkereisaldierung ab dem 01.04.2009 aufzuheben (Punkt 1 der Entschließung), ist Bestandteil der Prüfung der Bundesregierung, wie im Lichte der Ergebnisse des Health Check 2008 die nationale Milchmarktpolitik auszugestalten ist. Auch die Bitten, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass keine Anhebung der Milchquoten um zwei Prozent ab dem 01.04.2008 erfolgt und bis 2009 ein förmlicher EG-Beschluss gefasst wird, die
Drucksache 772/05
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung
... Die Überlieferung der Milchquoten in Deutschland belastet den ohnehin überversorgten Milchmarkt erheblich. Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führen zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindern Umgehungen sowie systematische Überlieferungen durch kurzfristigen Molkereiwechsel. Damit einhergehend muss die bundesweite Handel- und Übertragbarkeit für Milchquoten eingeführt werden, um ein betriebliches Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu ermöglichen. Nur bei zeitgleicher Einführung beider Maßnahmen können einerseits die Milcherzeuger von Produktionskosten entlastet und andererseits mehr Produktionsdisziplin erreicht werden. Um die agrarstrukturellen Besonderheiten in den neuen Ländern angemessen zu berücksichtigen, ist für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2009 die Einrichtung von zwei Handelsregionen vorzusehen.
Drucksache 919/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Die Beschränkung der Molkereisaldierung auf 10 % der einzelbetrieblichen Referenzmenge führt zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindert Umgehungen und systematische Überlieferungen durch einen kurzfristigen Milchkäuferwechsel.
Drucksache 777/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Beschränkung der Saldierung im Rahmen der Milchquotenregelung
... Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führt zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindert wirksam Umgehungen und systematische Überlieferungen durch einen kurzfristigen Milchkäuferwechsel. Das Quotensystem wird vereinfacht.
Drucksache 919/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
... Die Beschränkung der Molkereisaldierung auf 10 % der einzelbetrieblichen Referenzmenge führt zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindert Umgehungen und systematische Überlieferungen durch einen kurzfristigen Milchkäuferwechsel.
Anlage Änderung und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung
A Änderung
Zu Artikel 1
1. § 14 wird wie folgt gefasst:
2. § 19 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
B Entschließung
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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