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21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schiffsbetreibern"


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Drucksache 191/1/14

... Eine alternative Stromversorgung von Schiffen ermöglicht die Abschaltung der schiffseigenen Generatoren während der Liegezeiten in Häfen, ist aber wesentlich teuer als der von den Schiffen selbst erzeugte Strom. Nur wenn die Kosten für die alternative Stromversorgung von Schiffen nicht wesentlich höher liegen, werden Schiffsbetreiber diese umweltfreundlichen Technologien überhaupt benutzen.

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Drucksache 191/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -, § 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 allgemein EEG 2014 - Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 -

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 1 Nummer 4 - neu - EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 EEG 2014

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 1 EEG 2014

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

17. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

19. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 5a - neu - und Absatz 2 Nummer 2a - neu - *

20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

21. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

22. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

23. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - EEG 2014

Zu Artikel 1 Nummer 6

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 191/14 (Beschluss)

... Eine alternative Stromversorgung von Schiffen ermöglicht die Abschaltung der schiffseigenen Generatoren während der Liegezeiten in Häfen, ist aber wesentlich teuer als der von den Schiffen selbst erzeugte Strom. Nur wenn die Kosten für die alternative Stromversorgung von Schiffen nicht wesentlich höher liegen, werden Schiffsbetreiber diese umweltfreundlichen Technologien überhaupt benutzen.

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Drucksache 191/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu -, Nummer 2 § 58 Absatz 6 Nummer 3 - neu -,§ 60 Nummer 3 - neu - und § 62a - neu - EEG 2014

§ 62a
Wasserfahrzeuge für die Schifffahrt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 1 EEG 2014

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 61 Absatz 5 Satz 2 EEG 2014

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 62 Absatz 2 EEG 2014

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2014

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 2 Nummer 2a - neu - EEG 2014

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu - EEG 2014

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 Absatz 4 Satz 1 EEG 2014

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 99 EEG 2014

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 191/3/14

... Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf keine Begrenzung der EEG-Umlage für die alternative Stromversorgung von Schiffen vorsieht. Wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der alternativen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Luft- und Lärmemissionen in Häfen deutlich zu senken. Wirksame finanzielle Anreize würden die Kosten der alternativen Stromversorgung reduzieren und die Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern erhöhen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund bereits durch die stromsteuerrechtliche Privilegierung die landseitige Stromversorgung von Schiffen in § 9 Absatz 3

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Drucksache 191/3/14




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 483/10

... Strom, der im Fall einer landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt verbraucht wird, wird von der Stromsteuer befreit. Die Regelung soll wirtschaftliche Anreize zur Inanspruchnahme der Landstromversorgung von Schiffen schaffen, weil dadurch die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel- und Lärmemissionen in Häfen wesentlich gesenkt werden können. Insbesondere Seeschiffe benötigen auch während der Hafenliegezeiten zum Teil erhebliche Mengen an Strom, zum Beispiel für den Betrieb von Kühlcontainern, die Lüftung von Fahrzeugdecks oder Versorgungseinrichtungen für Passagiere. Zurzeit erzeugen Schiffe den benötigten Strom ganz überwiegend mit Hilfe ihrer schiffseigenen Hilfsdiesel bzw. Generatoren unter Verwendung steuerfreien Mineralöls selbst. Die dabei entstehenden Abgase tragen in den Seehäfen erheblich zur Beeinträchtigung der Luftqualität bei. Im deutschen Seehafen Lübeck-Travemünde beispielsweise sind Schiffe für 90 % der Schwefeloxid- und etwa 80 % der Stickoxidemissionen verantwortlich. Dass zurzeit auf den selbst produzierten Strom nicht verzichtet wird, liegt im Wesentlichen an den höheren Kosten für Landstrom, an fehlenden international abgestimmten technischen Lösungen für den Anschluss der Schiffe an das Stromnetz und teilweise fehlenden Kapazitäten in der Landstromversorgung. Eine Stromsteuerbefreiung könnte, wenn sie durch den Stromversorger im Preis weitergegeben wird, die Kosten der Landstromversorgung entsprechend mindern und deren Akzeptanz bei den Schiffsbetreibern erhöhen.

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Drucksache 483/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)


 
 
 


Drucksache 463/05

4 AB1. L 297 vom 15.11.2001, S. 7. mit kommerziellen Schiffsbetreibern, die über ausreichend große Schiffe verfügen, die für die Ölbekämpfung ausgerüstet werden können, Verträge über die Bereitstellung von Schiffen auf Abruf schließt; diese Schiffe würden für jede der prioritären Regionen während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren zur Verfügung stehen (abrufbereite Schiffe). Wenn ein Mitgliedstaat Unterstützung beantragt, müssten solche Schiffe ihre reguläre kommerzielle Fahrt unterbrechen und würden in dem Gebiet eingesetzt, wo Hilfe gebraucht wird. Der Zeitraum von drei Jahren wird für erforderlich gehalten, um die finanziellen Investitionen insbesondere in geeignete Ausrüstung an Bord zu decken und stellt daher den kosteneffizientesten Ansatz dar. Auch die International Tanker Owners Pollution Federation sprach sich in einer Studie zu den Ölbekämpfungskapazitäten

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Drucksache 463/05




1. Gründe und Ziele

2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts

1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung

2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung

3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.

Abrufbereite Schiffe

Satellitenbilder

Information, Zusammenarbeit und Koordinierung

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gemeinschaftsmittel

Artikel 5
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Artikel 7
Bewertung

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Folgenabschätzungsbogen

Titel des
vorgeschlagenen Rechtsakts

DER vorgeschlagene Rechtsakt

AUSWIRKUNG auf die Unternehmen

- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben


 
 
 


Drucksache 12/18 PDF-Dokument



Drucksache 95/06 PDF-Dokument



Drucksache 252/10 PDF-Dokument



Drucksache 310/1/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.