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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"95/46/EG"


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Drucksache 48/16

... des Europäischen Parlaments und des Rates6 konsultiert. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vorliegenden Richtlinie gilt das Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsfähigkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert für Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 45/16

... (14) In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung führen die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Sinne dieser Verordnung im Einklang mit den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG12 aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Unterschiede im Geltungsbereich

Subsidiarität

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Europäisches Reisedokument für die Rückführung

Artikel 4
Technische Spezifikationen

Artikel 5
Ausstellungsgebühren

Artikel 6
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 7
Aufhebung und Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 689/1/13

... (95/46/EG) oder der künftigen Datenschutz-Grundverordnung richten sollen, regt der Bundesrat an, den Regelungstext um entsprechende Verweise zu ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 321/13

... Die Bereitstellung nichtlinearer Dienste unterliegt auch der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. In einem konvergierenden Umfeld wird die Beziehung dieser Richtlinie zu der AVMD-Richtlinie deutlicher54. Gleiches gilt für die Datenschutzvorschriften, da die Verarbeitung personenbezogener Daten oftmals Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Funktionieren neuer Dienste ist, selbst wenn die Betroffenen sich häufig nicht in vollem Umfang der Tatsache bewusst sind, dass personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Sobald Daten, die während der Nutzung audiovisueller Mediendienste anfallen, sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, handelt es sich um personenbezogene Daten, die folglich unter den Anwendungsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG)55 fallen. Ein weiterer Regulierungsbereich ist der Verbraucherschutz56.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/13




1. Einleitung1

2. Wachstum und Innovation

2.1. Marktüberlegungen

2.2. Finanzierungsmodelle

2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen

2.4. Infrastruktur und Frequenzen

3. Werte

3.1. Rechtsrahmen

3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62

3.3. Kommerzielle Kommunikation

3.4. Schutz von Minderjährigen

3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 31. Der Bundesrat stellt fest, dass der vorliegende Verordnungsvorschlag nicht über ausreichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten verfügt. Soweit sich die im Verordnungsvorschlag geregelten Tätigkeiten und Befugnisse von Unternehmen und Behörden nach konkreten Vorgaben der geltenden Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) oder der künftigen Datenschutz-Grundverordnung richten sollen, regt der Bundesrat an, den Regelungstext um entsprechende Verweise zu ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 129/11

... /EG). Die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, ist danach nur gestattet, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 1995/46/EG u.a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung hierzu gegeben hat. Die zunehmende Verwendung so genannter "Cookies" und vergleichbarer technischer Gestaltungen werfen Bedenken im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme auf. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Gefahr einer Profilbildung durch die Verknüpfung einer Vielzahl von – z.B. unter Einsatz von "Cookies" gewonnener - Informationen und Daten, ohne dass der Nutzer hiervon Kenntnis oder Einfluss hierauf hat. Einzelfragen der Umsetzung der Änderung von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 707/10

... (95/46/EG) - (KOM (2003)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/10




Mitteilung

1. neue Herausforderungen für den Datenschutz

Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien

Binnenmarktdimension des Datenschutzes

Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers

Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

Kohärentere Regelung für den Datenschutz

2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz

2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen

2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen

2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen

2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten

2.1.4. Bewusstsein fördern

2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage

2.1.6. Schutz sensibler Daten

2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen

2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension

2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands

2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten

2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen

2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU

2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes

2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers

2.4.2. Förderung universeller Grundsätze

2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften

3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 829/10

... (95/46/EG), die Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG), die Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/10




1. Anwendungsbereich des Aktionsplans

2. Prioritäten Aktionen

2.1. Stärkung der Nutzer

2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste

2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen

2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

2.1.4. Erhöhung der Transparenz

2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse

2.2. Binnenmarkt

2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen

2.2.2. Persönliche Mobilität

2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste

2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen

2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe

2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten

2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln

2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste

2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität

2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen

2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste

3. Governance


 
 
 


Drucksache 707/1/10

... Die EG-Datenschutzrichtlinie von 1995 (95/46/EG) sieht bisher in Artikel 18 Absatz 2 die Bestellung eines (betrieblichen) Datenschutzbeauftragten nur als Ausnahme von der Meldepflicht bei der Datenschutzaufsicht vor. Dies war ein Zugeständnis an eine vor allem in Deutschland etablierte Praxis. Greift die Kommission nun dieses deutsche Modell auf und stärkt die Eigenkontrolle und Eigenverantwortung im Unternehmen, sollte dies vom Bundesrat nachdrücklich unterstützt werden, da diese Vorschläge auch künftig einen effizienten Datenschutz ohne unnötige bürokratische Hemmnisse ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/10




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffern 8, 9 bis 13:

Zu Ziffer 14:

Zu Ziffer 15:

Zu Ziffer 16:


 
 
 


Drucksache 828/09

... ") festgelegt werden. Die Vereinbarung könnte Themen wie die Bedingungen für einen Beitritt zum Netzwerk, die Beziehungen zu Nicht-EU-Mitgliedern, die Benennung einer Verwaltungsstelle für das Netzwerk sowie Fragen zu Verantwortungsbereich, Finanzierung und Beilegung von Streitigkeiten usw. regeln. Die Vereinbarung könnte auch Angelegenheiten wie die Wartung des zentralen Servers sowie die Sicherstellung eines Zugangs der Öffentlichkeit in allen Amtssprachen der EU umfassen. Durch die vertragliche Regelung würde auch die Flexibilität der Zusammenarbeit beibehalten werden. Die Mitgliedstaaten könnten darüber entscheiden, ob sie auf den bereits bestehenden Ergebnissen des EBR aufbauen oder einen anderen Weg einschlagen wollen. Die Unternehmensregister, die an dem Netzwerk teilnehmen, sollten ihre eigene Preispolitik frei gestalten können. Sie sollten bei der Festlegung ihrer Gebühren jedoch nicht zwischen Endbenutzern unterscheiden. Ferner sollte sichergestellt werden, dass die Unternehmensregister, die an dem Netzwerk teilnehmen, die Mindestsicherheits- und Datenschutzstandards, einschließlich der Datenschutzvorschriften der Gemeinschaft (95/46/EG) und die einschlägigen nationalen Bestimmungen, einhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/09




Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?

Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen

Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern

3. Bestehende Kooperationsmechanismen

3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern

Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR

3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz

Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

4. Zukunftsperspektiven

4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes

Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts

Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

Kombination der Optionen 1 und 2

5. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 275/07

... /EG in Verbindung mit der dort in Bezug genommenen Vorschrift des Artikels 13 Abs. 1 Buchstabe a bis d der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (95/46/EG) gedeckt, da die Verwendung der Daten auch für diese Zwecke erforderlich und angemessen ist. Auch zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste – zumal im Bereich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus – ist die Kenntnis des Kommunikationsverhaltens der Zielpersonen von unverzichtbarem ermittlungstaktischem Nutzen für die Aufklärung komplexer Organisationsstrukturen etwa von kriminellen oder terroristischen Vereinigungen. Dieselben Gründe, die die Einführung von Speicherungspflichten für Zwecke der Strafverfolgung rechtfertigen (vgl. dazu oben A. VI. 5.), sind geeignet eine Verwendung der gespeicherten Daten für die Zwecke der Gefahrenabwehr und der Nachrichtendienste zu rechtfertigen, zumal Anlass für die Verabschiedung der Richtlinie – neben dem Gesichtspunkt der EU-weiten Harmonisierung der Speicherungspflichten – gerade auch die Terroranschläge in Madrid im Jahr 2004 und in London im Jahr 2005 waren. Ohne eine Kenntnis der Verkehrsdaten wäre es den Gefahrenabwehrbehörden und den Nachrichtendiensten vielfach nicht möglich, Verflechtungen und Zusammenhänge im Bereich des internationalen Terrorismus zu erkennen und die hiervon ausgehenden Gefahren wirksam abzuwehren. Gerade im Hinblick auf die im Bereich des internationalen Terrorismus anzutreffenden stark nach außen abgeschottet und konspirativ handelnden Gruppierungen ist eine Kenntnis von Telekommunikationsverkehrsdaten unabdingbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

Artikel 10
Änderung des IStGH-Gesetzes

Artikel 11
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die

Artikel 13
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 15
Zitiergebot

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100a

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Nach Absatz 2 Satz 1 hat die Anordnung einer Telekommunikationsüberwachung schriftlich zu ergehen. Dies entspricht dem geltenden Recht und bezieht sich sowohl auf die gerichtliche

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 sind der Name und die Anschrift der betroffenen Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, anzugeben, soweit diese Angaben möglich sind. Die

Erwogen wurde, entsprechend den oben genannten, durch die Rechtsprechung festgelegten

Nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 muss die Anordnung ferner die Rufnummer oder eine andere

Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 übernimmt aus § 100b Abs. 2 Satz 3 StPO das Erfordernis der Angabe von Art, Umfang und Dauer der Maßnahme. Durch entsprechende Konkretisierungen, die auch die Art des technischen Zugriffs auf die zu überwachende Telekommunikation

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu § 100b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 100f

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100g

Zu § 100h

Zu § 100i

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu § 101

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 110d

Zu § 110e

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 113b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 512/05

... (14) Die Richtlinie 1995/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr18 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Anwendung dieser Verordnung. Dies betrifft auch die Benennung des für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß Artikel 2 Buchstabe d der genannten Richtlinie und die in Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie vorgesehene Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Ausnahmen und Einschränkungen bezüglich einiger der festgeschriebenen Rechte und Pflichten, einschließlich des Auskunfts- und Informationsrechts des Betroffenen, festzulegen. Die in der Richtlinie 1995/46/EG verankerten Grundsätze sollten in dieser Verordnung erforderlichenfalls ergänzt oder präzisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund Das SIS

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Kategorien von Daten

Artikel 17
Zum Zugriff auf die Ausschreibungen berechtigte Behörden

Artikel 18
Sonstige zugriffsberechtigte Behörden

Artikel 19
Zugriff auf Ausschreibungen in Bezug auf Identitätsdokumente

Artikel 20
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 21
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 22
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 24
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Vereinbarkeit zwischen den Ausschreibungen

Artikel 25
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 26
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 27
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 28
Recht auf Information

Artikel 29
Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 30
Rechtsbehelf

Artikel 31
Datenschutzbehörden

Artikel 32
Haftung

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 35
Ausschuss

Artikel 36
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 39
Inkratreten und Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 599/05

... Die vorgesehenen Regelungen stehen mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vom 24. Oktober 1995 (95/46/EG) im Einklang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 599/05 (Beschluss)

... Die vorgesehenen Regelungen stehen mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vom 24. Oktober 1995 (95/46/EG) im Einklang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchst. a Absatz 1

Zu Buchst. b Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


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Drucksache 227/18 PDF-Dokument



Drucksache 240/10 PDF-Dokument



Drucksache 493/17 PDF-Dokument



Drucksache 535/10 PDF-Dokument



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