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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Amateurfunkstellen"


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Drucksache 590/17

... "D133B Im Frequenzbereich 5 351,5 - 5 366,5 kHz darf die Sendeleistung der Amateurfunkstellen 15 Watt EIRP nicht überschreiten.".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Frequenzverordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Praxis der Frequenzzuweisung

II. Notwendigkeit der Verordnung

III. Kosten

B. Besonderer Teil - Einzelbegründungen

1. Teil A - Frequenzzuweisungen und Nutzungstabelle

2. Teil B - Erläuterung der Nutzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 204/09

... Im Frequenzbereich 1 850 – 1 890 kHz darf die Spitzenleistung der Amateurfunkstellen 75 Watt nicht überschreiten, und im Frequenzbereich 1 890 -2 °000 kHz darf die Spitzenleistung der Amateurfunkstellen 10 Watt nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.

3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:

Anlage
Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen

Teil
A: Tabelle

Teil
B: Nutzungsbestimmungen

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

II. Notwendigkeit der Verordnung

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung


 
 
 


Drucksache 305/06

... Im Frequenzbereich 1°850 - 1°890 kHz darf die Spitzenleistung der Amateurfunkstellen 75 Watt nicht überschreiten, und im Frequenzbereich 1°890°-°2°000°kHz darf die Spitzen leistung der Amateurfunkstellen 10 Watt nicht überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

1. Der Teil A wird wie folgt gefasst:

2. Der Teil B wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

Notwendigkeit der Verordnung

Zweck der Verordnung

Inhalt der Verordnung

3 Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.