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50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundeskompetenz"


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Drucksache 13/20

... Neu festgelegt wird die ausdrückliche Zuständigkeit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe für die staatliche geologische Landesaufnahme im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. Die Bundeskompetenz für die staatliche geologische Landesaufnahme in diesem Bereich ist sachgerecht, da alle Erkenntnisse von länderübergreifendem Interesse sind und anderweitige Aufgaben ebenfalls von Bundesbehörden vollzogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 229/17

... es vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) wurde eigens eine Bundeskompetenz in Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9a GG eingefügt, um dem BKA als Zentralbehörde über die Strafverfolgung hinaus auch präventive Aufgaben zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus zu übertragen. Die erweiterte Gesetzgebungskompetenz des Bundes "trägt der besonderen Bedrohungslage im Bereich des internationalen Terrorismus Rechnung" (BT-Drs. 16/813 S. 12). Auf dieser Grundlage wurden durch das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/17




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 4
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 18/16

... Soweit die Regelungen der Artikel 1 und 2 Verpflichtungen für das Verhalten und das Verwaltungsverfahren von Trägern der öffentlichen Gewalt des Bundes vorsehen (§§ 1, 7 bis 12 BGG) ergibt sich die Bundeskompetenz aus der Natur der Sache. Die Einbeziehung der Länderverwaltungen, soweit sie Bundesrecht ausführen, beruht auf dem Gesichtspunkt der Annexkompetenz des Bundes. Soweit Regelungen des gerichtlichen Verfahrens (§§ 14 und 15 BGG) vorgesehen sind, ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG. Für die Regelungen zur Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (§ 13), zur Schlichtungsstelle und zum Schlichtungsverfahren (§ 16) als nicht gerichtlichem Vorverfahren und zur Förderung der Partizipation (§ 19) folgt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus der Natur der Sache.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 323/14

... Die föderale Kompetenzordnung bleibt gewahrt. Auf den Ergebnissen der Föderalismusreform I von 2006 wird aufgebaut. Die Erweiterung eröffnet dem Bund zusätzlich die Möglichkeit, künftig in Fällen von überregionaler Bedeutung gemeinsam mit den Ländern Einrichtungen von Wissenschaft, Forschung und Lehre der Hochschulen fördern zu können. Die Förderung von Hochschulen des Bundes oder ihrer Einrichtungen außerhalb der bestehenden, aus der Natur der Sache resultierenden Bundeskompetenzen (Universitäten der Bundeswehr, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) ist nicht vorgesehen. Die Wahrung der föderalen Kompetenzordnung kommt auch darin zum Ausdruck, dass Vereinbarungen über Förderungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, gemäß Artikel 91b Absatz 1 Satz 2 GG mit Ausnahme der Förderung von Forschungsbauten einschließlich Großgeräten - wie bisher - der Zustimmung aller Länder bedürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1/E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger/für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 112/13

... Das Gleiche gilt für die Änderung der Absätze 2 und 3 im Hinblick auf den neuen § 7b. Bereits bisher wird in Absatz 2 durch die Wörter "vorbehaltlich des Absatzes 3" klargestellt, dass die Verordnungsermächtigung für die Landesregierung nicht die in Absatz 3 geregelten und der Bundeskompetenz zugewiesenen Gegenstände einschließt. Dies dient einer trennscharfen Zuweisung der verschiedenen Ermächtigungsgrundlagen in die Länder- und Bundeskompetenz. Die Ergänzung dieser "vorbehaltlich-Klausel" um den Verweis auf § 7b verdeutlicht, dass § 7b spezielle Vorschriften, teilweise abweichend von den Vorgaben des § 7, für die Einführung eines Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Inspektionsberichte, enthält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

§ 2a
Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude

§ 7b
Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und wesentliche Neuregelungen des Änderungsgesetzes

1. Anlass

2. Wesentliche Änderungen im Überblick

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Erfüllungsaufwand

4. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit Europarecht; Befristung des Änderungsgesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2129: Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 305/1/12

... Laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 3. März 1994, Az. 4 C 1.93) besteht die Kompetenz der Bundesgesetzgebers auch für die Gebühren als Annexkompetenz zur ausschließlichen Bundeskompetenz nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 (Luftverkehr). Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass nur dann, wenn der Bundesgesetzgeber den Ländern gemäß Artikel 71 GG die Befugnis zur landesgesetzlichen Gebührenregelung ausdrücklich überträgt, diesen hierfür eine abgeleitete Gesetzgebungskompetenz erwächst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/12




Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 - neu - BGebG , Artikel 2 Absatz 175 Änderung des LuftVG , Absatz 176 Änderung der LuftkostV , Artikel 4 Absatz 150 Änderung des LuftVG , Absatz 151 Aufhebung der LuftkostV , Absatz 152 Änderung der BeauftrV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

7. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG

§ 60
Übergangsvorschrift

8. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV

§ 47b
Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz

9. Zu Artikel 2 Absatz 144 § 6a StVG ,

10. Zu Artikel 2 Absatz 144 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG , Nummer 6 § 6a Absatz 9 StVG

11. Zu Artikel 2 Absatz 145 Nummer 2 § 34a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FahrlG

12. Zu Artikel 2 Absatz 146 § 18 KfSachVG

13. Zu Artikel 2 Absatz 147 Änderung des PBefG , Absatz 152 Änderung der PBefGKostV , Artikel 4 Absatz 123 § 57 Absatz 1 Nummer 10, 11, § 61 Absatz 1 Nummer 5, § 64b PBefG , Absatz 126 Aufhebung der PBefGKostV

14. Zu Artikel 2 Absatz 175 Nummer 6 Buchstabe e - neu - LuftVG , Nummer 7 § 32 Absatz 8 - neu -,§ 74 Absatz 1 und 2 LuftVG

17. Zu Artikel 2 Absatz 175a - neu - § 107 LuftVZO

18. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV

19. Zu Artikel 4 Absatz 127 GebOSt

20. Zu Artikel 4 Absatz 15 1a - neu - § 107 LuftVZO


 
 
 


Drucksache 465/12

... Nach Artikel 72 Absatz 2 GG ist die Bundeskompetenz unter anderem dann gegeben, wenn das Bundesgesetz zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist. Eine Rechtszersplitterung hätte hier problematische Folgen im Hinblick auf den Zugang nicht miteinander verheirateter Eltern zur gemeinsamen Sorge, wenn die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung insbesondere im Kontext von Beratungsleistungen nach dem SGB VIII nicht zum Tragen käme. Darüber hinaus würde das sogenannte Negativ-Attest, mit dem die Mutter im Rechtsverkehr ihre Alleinsorge nachweisen kann, seinen Beweiswert verlieren, wenn nicht bundeseinheitlich sichergestellt wäre, dass auch gerichtliche Entscheidungen darin Berücksichtigung finden, die den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam übertragen. Ohne diese Regelung bestünde vor allem eine erhebliche Rechtsunsicherheit beim Handeln der Mutter für ihr Kind im Rechtsverkehr, die sowohl im Interesse des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen

§ 1671
Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 155a
Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 28
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Artikel 5
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 58a
Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

§ 87c
Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a.

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Entscheidungen des EGMR und des BVerfG

III. Tatsächliche Entwicklung

IV. Rechtsvergleichender Überblick

V. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage und Ansatzpunkte des Entwurfs

1. Änderung des BGB

1.1. Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern § 1626a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 BGB-E

1.2. Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern § 1671 BGB-E

1.3. Sonstige Änderungen des BGB

2. Änderungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG

3. Änderungen des Rechtspflegergesetzes RPflG , des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche EGBGB und des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII

VIII. Gesetzgebungszuständigkeit

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

X. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

XI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2103: Gesetz zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 176/1/11

... - vom 13. August 2008 (GwG) geregelt. Das GwG dient der Umsetzung der Richtlinien 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 und unterfällt daher der Bundeskompetenz. Die Länder können nach § 16 GwG als Aufsicht über die nach § 2 Absatz 1 GwG Verpflichteten die geeigneten Maßnahmen und Anordnungen treffen, um die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Anordnungen sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 459/11 (Beschluss)

... Soweit sich die Bundesregierung in ihrer Begründung auf eine Vielzahl der dem Bund zugewiesenen Kompetenztitel beruft, bei der die Aufgabenerledigung die Nutzung von Geobasisdaten erfordere, geht dies fehl. Die Erhebung und Bearbeitung von Geobasisdaten lässt sich insoweit unter keine der genannten sachlichen Kompetenzen subsumieren. Das BGeoRG-E selbst enthält keine Regelungen, die sich spezifisch mit den herangezogenen Sachmaterien beschäftigen. Der bloße Umstand, dass Geobasisdaten für die Erledigung der genannten sachlichen Bundeskompetenzen von Nutzen sind, wirkt ebenso wenig kompetenzbegründend wie die Tatsache, dass das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie aufgrund der bestehenden Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern bereits im Besitz von Geobasisdaten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 459/1/11

... Soweit sich die Bundesregierung in ihrer Begründung auf eine Vielzahl der dem Bund zugewiesenen Kompetenztitel beruft, bei der die Aufgabenerledigung die Nutzung von Geobasisdaten erfordere, geht dies fehl. Die Erhebung und Bearbeitung von Geobasisdaten lässt sich insoweit unter keine der genannten sachlichen Kompetenzen subsumieren. Das BGeoRG-E selbst enthält keine Regelungen, die sich spezifisch mit den herangezogenen Sachmaterien beschäftigen. Der bloße Umstand, dass Geobasisdaten für die Erledigung der genannten sachlichen Bundeskompetenzen von Nutzen sind, wirkt ebenso wenig kompetenzbegründend wie die Tatsache, dass das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie aufgrund der bestehenden Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern bereits im Besitz von Geobasisdaten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 176/11 (Beschluss)

... - vom 13. August 2008 (GwG) geregelt. Das GwG dient der Umsetzung der Richtlinien 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 und unterfällt daher der Bundeskompetenz. Die Länder können nach § 16 GwG als Aufsicht über die nach § 2 Absatz 1 GwG Verpflichteten die geeigneten Maßnahmen und Anordnungen treffen, um die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Anordnungen sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 680/3/10

... Die Einführung der Luftverkehrsteuer ist nicht durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt. Bei der Luftverkehrsteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, sie ist weder eine Verbrauchssteuer im Sinne von Art 105 Abs. 2 GG, noch eine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Damit verstößt die Einführung einer Luftverkehrsteuer durch den Bund in vorliegender Form gegen die grundgesetzliche Finanzverfassung.

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Drucksache 680/3/10




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 321/10

... Die Bundeskompetenz im Rahmen einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für den vorgelegten Gesetzentwurf ergibt sich aus Art. 74 Absatz 1 Nr. 11 des

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Drucksache 321/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung

§ 133d
Verwaltungsbehörde

§ 133e
Verwendung der Geldbußen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1212: Gesetz zur Änderung des Wahlrechts der Wirtschaftsprüferkammer


 
 
 


Drucksache 532/3/10

... Die Einführung der Luftverkehrsteuer ist nicht durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt. Bei der Luftverkehrsteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, sie ist weder eine Verbrauchsteuer im Sinne von Art 105 Abs. 2 GG, noch eine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Damit verstößt die Einführung einer Luftverkehrsteuer durch den Bund in vorliegender Form gegen die grundgesetzliche Finanzverfassung.

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Drucksache 532/3/10




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 157/10

... geändert werden. Die Änderungen in Artikel 2 betreffen zunächst privatrechtliche Fallgestaltungen, nämlich die Einführung eines Musters für eine Information über das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen. Die Bundeskompetenz für die weiteren Regelungen in Artikel 2 zur Werbung der Darlehensvermittler ergibt sich ebenso wie die für die Regelungen in Artikel 4 zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 4
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Anhang zu
Artikel 2 Nummer 3

Anlage 6
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsrecht

3 Widerrufsfolgen

3 Gestaltungshinweise:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

IV. Sonstige Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Vorbemerkung zu Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt
Widerrufsrecht und Gestaltungshinweise 1 bis 3c

Zum Klauseltext Widerrufsrecht

Zu den Gestaltungshinweisen:

Abschnitt
Widerrufsfolgen und Gestaltungshinweise 4 bis ***

Zum Klauseltext Widerrufsfolgen

Zu den Gestaltungshinweisen:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1114: Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts


 
 
 


Drucksache 280/09A

... Die Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen im Wesentlichen den Wasserhaushalt, der nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 32 GG in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fällt. Artikel 72 GG unterwirft die Regelungsbefugnis keinen Einschränkungen. Dies gilt auch für die auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG zu stützenden Vorschriften über das Gewässereigentum (§ 4), die Haftung (§ 41 Absatz 4, § 89 und § 91 Satz 2 und 3) und die Ordnungswidrigkeiten (§ 103). Bestimmte Regelungen in § 78 können zusätzlich auf weitere Bundeskompetenzen gestützt werden, soweit landwirtschaftliche Tätigkeiten (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 17 GG) oder bauliche Anlagen (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 18 GG) betroffen sind. Für die Inanspruchnahme dieser Kompetenztitel gelten aber die gleichen Voraussetzungen wie beim Wasserhaushalt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09A




A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EG-Recht

V. Alternativen

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Befristung

VIII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen

IX. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Erlaubnis- bzw. Bewilligungspflicht für Gewässerbenutzungen § 8 Absatz 1

1.2 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 21 Absatz 1 Satz 1

1.3 Antrag auf Ausgleichsverfahren für konkurrierende Gewässerbenutzungen § 22 Satz 1

1.4 Anzeigepflicht für Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können § 49 Absatz 1 Satz 1

1.5 Anzeigepflicht für die unbeabsichtigte Erschließung von Grundwasser § 49 Absatz 2

1.6 Pflicht von Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung zur Information der Endverbraucher § 50 Absatz 3 Satz 2

1.7 Pflicht zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen zu Rohwasser § 50 Absatz 5 Satz 2

1.8 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Indirekteinleitungen, § 58 Absatz 1

1.9 Genehmigungspflicht für Einleitungen von Abwasser in private Abwasseranlagen § 59 Absatz 1 i. V. m. § 58 Absatz 1 Satz 1

1.11 Anzeigepflicht für Kanalisationen § 60 Absatz 4 Satz 1

1.12 Pflicht zur Vorlage von Aufzeichnungen zu Abwasserbehandlungsanlagen § 61 Absatz 2 Satz 2

1.13 Verpflichtung zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 Absatz 1 Satz 1

1.14 Anzeigepflicht des Gewässerbenutzers im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung von Gewässerschutzbeauftragten § 66 i.V.m. § 55 Absatz 1 Satz 2 BImSchG

1.15 Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht für Gewässerausbauten, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 68 Absatz 1 und 2

1.16 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 3

1.17 Zulassung bestimmter Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten § 78 Absatz 4 Satz 1

1.18 Genehmigungspflicht für bauliche Anlagen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i. V. m. Absatz 3

1.19 Zulassung bestimmter Maßnahmen in vorläufig gesicherten Gebieten § 78 Absatz 6 i.V.m. Absatz 4 Satz 1

1.20 Verpflichtung von Trägern wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Übermittlung von Informationen und Aufzeichnungen und zur Erteilung von Auskünften § 88 Absatz 2

1.21 Auskunftspflicht von Vorhabenträgern § 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern

Zu Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zu § 62

Zu § 63

Zu Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu Abschnitt 6 Hochwasserschutz

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 74

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu Abschnitt 7 wasserueber.htmwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen

Zu § 89

Zu § 90

Zu Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Kapitel 5 Gewässeraufsicht

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zur Anlage 1 zu § 3 Nummer 11

Zur Anlage 2 zu § 7 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 870: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts


 
 
 


Drucksache 279/09

... genügt [...] nicht jede theoretische Handlungsmöglichkeit der Länder. Die bloße Möglichkeit gleich lautender Ländergesetze schließt eine Bundeskompetenz nicht aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schutz in der Medizin

§ 3
Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen

§ 4
Nutzungsverbot für Minderjährige

§ 5
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 6
Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 7
Kosten

§ 8
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin

2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin

3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG

4. Zusammenfassung

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1

2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1

3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes

IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu § 22

Zu § 32

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen


 
 
 


Drucksache 59/1/08

... " Statusangelegenheiten gezählt wissen wollte. Dann aber besteht auch kein Grund, warum der landesinterne Dienstherrnwechsel durch Körperschaftsumbildung oder Aufgabenübertragung zwingend zur Bundeskompetenz zu zählen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/08




Abschnitt 3
Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung.

Abschnitt 4
Umbildung von Körperschaften

Abschnitt 3
Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung.

Abschnitt 4
Umbildung von Körperschaften

Begründung


 
 
 


Drucksache 646/08

... keine Bundeskompetenz vorsieht. Die Kulturhoheit der Länder bleibt unangetastet. Die neue Staatszielbestimmung führt ebenso wenig zu zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen des Bundes oder der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 20b

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 59/08 (Beschluss)

... " Statusangelegenheiten gezählt wissen wollte. Dann aber besteht auch kein Grund, warum der landesinterne Dienstherrnwechsel durch Körperschaftsumbildung oder Aufgabenübertragung zwingend zur Bundeskompetenz zu zählen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/08 (Beschluss)




Zur Inhaltsübersicht, Überschrift zu Abschnitt 3, § 13 und Abschnitt 4 bis 12

Abschnitt 3
Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung.

Abschnitt 4
Umbildung von Körperschaften

Abschnitt 3
Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung.


 
 
 


Drucksache 555/2/07

... Sofern innerhalb der Bundeskompetenz eine Verlagerung der Zuständigkeit vom Eisenbahn-Bundesamt hin zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/2/07




Zum Gesetzentwurf allgemein1

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a

29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 223/07

... Nach der Föderalismusreform erstreckt sich die Bundeskompetenz nach Artikel 74 Nr. 19 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport


 
 
 


Drucksache 45/07

... Da der Bund mit der Föderalismusreform keine Befugnis mehr zur Setzung von Rahmenrecht für die Gesetzgebung der Länder über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens hat, sollen die bisherigen Regelungen der befristeten Beschäftigung an Hochschulen im Hochschulrahmengesetz in ein neues Gesetz innerhalb der Bundeskompetenz für das Arbeitsrecht überführt werden.



Drucksache 555/07 (Beschluss)

... Sofern innerhalb der Bundeskompetenz eine Verlagerung der Zuständigkeit vom Eisenbahn-Bundesamt hin zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG

9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Begründung

3 Einführung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 63/07

... " von Regelungen aus der Bundeskompetenz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (103-1)

Artikel 4
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

§ 1
Aufhebung von Besatzungsrecht

§ 2
Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

§ 3
Folgen der Aufhebung

Artikel 5
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (1104-1)

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlass einiger Gesetze (114-5)

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz (2128-2)

Artikel 8
Aufhebung der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen (213-8)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1)

Artikel 10
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1-1)

Artikel 11
Aufhebung des Gesetzes über die Presse (2250-1)

Artikel 12
Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3)

Artikel 13
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-3)

Artikel 14
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-4)

Artikel 15
Aufhebung der Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-6)

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten (2331-9)

Artikel 17
Aufhebung formellen Hinterlegungsrechts (300-15, 300-15-1, 300-15-2)

Artikel 18
Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden (318-1)

Artikel 19
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (400-1)

Artikel 20
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes (400-2/5)

Artikel 21
Auflösung des Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (400-7)

Artikel 22
Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes (400-10)

Artikel 23
Aufhebung des Gesetzes über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem (402-12-9)

Artikel 24
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (403-6)

Artikel 25
Aufhebung des Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (404-6)

Artikel 26
Aufhebung des Gesetzes über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich (404-15)

Artikel 27
Auflösung des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten (404-22)

Artikel 28 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (405-1a)

Artikel 29
Änderung des Handelsgesetzbuchs (4100-1)

Artikel 30
Auflösung des Zweiten Seerechtsänderungsgesetzes (4100-1/0)

Artikel 31
Auflösung des Seerechtsänderungsgesetzes (4101-5)

Artikel 32
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes (4103-1)

Artikel 33
Auflösung des Handelsrechtlichen Bereinigungsgesetzes (4104-1)

Artikel 34
Aufhebung des Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (4120-5)

Artikel 35
Änderung des Depotgesetzes (4130-1)

Artikel 36
Aufhebung von Bekanntmachungen über die Ausgabe von Banknoten (4131-1 bis 4131-5-1)

Artikel 37
Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (4137-1)

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern für öffentliche Bekanntmachungen (415-2)

Artikel 39
Änderung des Patentgesetzes (420-1)

Artikel 40
Auflösung des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken (423-4)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (424-1-3)

Artikel 42
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten (43-1-4-1)

Artikel 43 Aufhebung von Bekanntmachungen zu § 121 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes (440-1-4-1, 440-1-4-2)

Artikel 44
Aufhebung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der Photographie (440-3-1)

Artikel 45
Änderung des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika (440-11)

Artikel 46
Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1886 (442-1-2)

Artikel 47
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (450-5)

Artikel 48
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-1)

Artikel 49
Auflösung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-4)

Artikel 50
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 51
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (450-24)

Artikel 52
Auflösung des 2. Verjährungsgesetzes (450-25)

Artikel 53
Auflösung des Dreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes -Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (450-26)

Artikel 54
Aufhebung des Gesetzes betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-4)

Artikel 55
Aufhebung des Gesetzes über den Schutz des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-5)

Artikel 56
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz (610-6-14/1-1)

Artikel 58
Aufhebung der Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung (63-4)

Artikel 59
Aufhebung der Verordnung über den Ersatz von Umstellungsaufwendungen der Kreditinstitute (652-2-1)

Artikel 60
Aufhebung des Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (7601-12)

Artikel 61
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen (7623-2)

Artikel 62
Aufhebung der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen vom 21. Oktober 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 503) (7623-2-1)

Artikel 63
Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht (7811-1 bis 7811-3-f, 7811-4)

§ 1
Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht Als Bundesrecht werden aufgehoben:

§ 2
Folgen der Aufhebung

Artikel 64
Aufhebung der Verordnung über die Veräußerung von Entschuldungsbetrieben (7812-1-1)

Artikel 65
Aufhebung der Siebenten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-2)

Artikel 66
Aufhebung der Achten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-3)

Artikel 67
Aufhebung der Neunten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-4)

Artikel 68
Aufhebung der Verordnung über die Beitreibung von Entschuldungsrenten (7812-1-5)

Artikel 69
Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (7812-2-a)

Artikel 70
Aufhebung der Verordnung zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-2-b)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Wiedereröffnung der Entschuldungsämter (7812-2-c)

Artikel 72
Aufhebung des Landesgesetzes über Entschuldungsämter und das gemeinschaftliche Beschwerdegericht im Entschuldungsverfahren (7812-2-d)

Artikel 73
Aufhebung der Zweiten Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (III-19-4-4)

Artikel 74
Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungs verordnung (III-20-1)

Artikel 75
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 76
Aufhebung partiellen Bundesrechts

Für Baden-Württemberg:

Für Bayern:

Für Berlin:

Für Bremen:

Für Hessen:

Für Niedersachsen:

Für Nordrhein-Westfalen:

Für Rheinland-Pfalz:

Für Schleswig-Holstein:

Artikel 77
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 78
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 79
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Zu einigen Grundfragen der Bereinigung

II.1. Schwerpunktsetzung

II.1.1. Kraft Verfassungsrechts Artikel 123 ff. des Grundgesetzes in Bundesrecht übergeleitetes Recht

II.1.2. Vorschriften mit unklaren Bundes- und Landesrechtsanteilen

II.1.3. Vergessenes, insbesondere nur verkürzt in die Bundesrechtssammlung aufgenommenes Recht

II.1.4. Besatzungsrecht

II.1.5. Fortführung der Schwerpunkte des Ersten Gesetzes

II.2. Nochmals zu den Folgen einer Aufhebung

III. Zur Gesetzgebungskompetenz

III.1. Vermeidung der Gefahr einer Kompetenzüberschreitung wegen fehlender Bundesrechtsqualität

III.2. Herauswachsen von Regelungen aus der Bundeskompetenz

III.3. Sperrwirkungen im Sinn von Artikel 72 Abs. 1 des Grundgesetzes

III.4. Umfang der Bundeskompetenz bei der Aufhebung von Besatzungsrecht

IV. Mittel einer sachgerechten Bereinigung

IV.1. Grundsatz der Freigabe zugunsten der Länder in Zweifelsfällen

IV.2. Freigabe durch Aufhebung als Bundesrecht und/oder mit verzögertem Außerkrafttreten

IV.3. Pauschale Aufhebung des Besatzungsrechts

V. Sonstige Gesetzesfolgen

V.1. Bereinigungserfolg

V.2. Ausblick

V.3. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V.4. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Artikeln 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 51

Zu Artikel 53

Zu den Artikeln 54

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu den Artikeln 61

Zu Artikel 63

Zu den Artikeln 64

Zu den Artikeln 69

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zum Sachgebiet A. Rechtspflege:

Zu Nummer 5

Im Einzelnen:

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zum Sachgebiet B. Bürgerliches Recht:

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 76

3 I.

II. Im Einzelnen:

1. Für Baden-Württemberg, Nummern 1 bis 31:

2. Für Bayern, Nummern 1 bis 18:

3. Für Berlin, Nummern 1 bis 11:

4. Für Bremen, Nummern 1 bis 10:

5. Für Hessen, Nummern 1 bis 17:

6. Für Niedersachsen, Nummern 1 und 2:

7. Für Nordrhein-Westfalen:

8. Für Rheinland-Pfalz, Nummern 1 bis 17:

9. Für Schleswig-Holstein:

Zu Artikel 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 10:

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79


 
 
 


Drucksache 550/1/06

... ) verbundene Beschränkung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Richterrechts auf die Statusrechte und -pflichten der Richter in den Ländern (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 2 GG - neu ) entfällt eine etwaige Bundeskompetenz für die Fortbildungspflicht der Landesrichter. Eine derartige Regelung ist daher auf Bundesrichter zu beschränken. Zu diesem Zweck ist sie vom ersten Teil des Deutschen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/1/06




1. Zu Artikel 4 §§ 43a, 48e - neu - DRiG

2. Zu Artikel 10 Nr. 3a - neu - § 116 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 10 Nr. 3a - neu - § 349 Abs. 2 Nr. 3a - neu - ZPO

4. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 690 Abs. 3 ZPO

5. Zu Artikel 11 Nr. 7 Buchstabe b § 69 Abs. 2 ZVG

6. Zu Artikel 16 Nr. 12 Buchstabe w Doppelbuchstabe aa Nr. 9000 Nr. 1 KV-GKG

7. Zu Artikel 17 Nr. 6 § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO

8. Zu Artikel 19 Nr. 2 Buchstabe a § 13 Abs. 3 Satz 2 JVEG

9. Zu Artikel 20 Nr. 7 Buchstabe o Anmerkung zu Nr. 7000 VV-RVG

10. Zu Artikel 22 Nr. 5 § 59 StGB

11. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu - § 41 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 - neu - JGG

12. Zu Artikel 23 Nr. 3a - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 - neu - JGG

13. Zu Artikel 23 Nr. 4 § 80 Abs. 3 JGG


 
 
 


Drucksache 555/06

... Die Bundeskompetenz im Rahmen einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für den vorgelegten Gesetzentwurf ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 780/06

... " verzichtet da diese Festlegung aufgrund der fehlenden Bundeskompetenz für das Laufbahnrecht die Länder selbst treffen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 3
Beamtenverhältnis

§ 4
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 5
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 6
Beamtenverhältnis auf Zeit

§ 7
Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 8
Ernennung

§ 9
Kriterien der Ernennung

§ 10
Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit

§ 11
Nichtigkeit der Ernennung

§ 12
Rücknahme der Ernennung

Abschnitt 3
Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

§ 13
Grundsatz

§ 14
Abordnung

§ 15
Versetzung

§ 16
Umbildung einer Körperschaft

§ 17
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 18
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 19
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 20
Verteilung der Versorgungslasten

Abschnitt 4
Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

§ 21
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 22
Beendigungsgründe

§ 23
Entlassung kraft Gesetzes

§ 24
Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 25
Verlust der Beamtenrechte

§ 26
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 27
Dienstunfähigkeit

§ 28
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 29
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe

§ 30
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 31
Einstweiliger Ruhestand

§ 32
Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden

§ 33
Wartezeit

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

§ 34
Grundpflichten

§ 35
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 36
Weisungsgebundenheit

§ 37
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 38
Verschwiegenheitspflicht

§ 39
Diensteid

§ 40
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 41
Nebentätigkeit

§ 42
Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 43
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 44
Teilzeitbeschäftigung

§ 45
Erholungsurlaub

§ 46
Fürsorge

§ 47
Mutterschutz und Elternzeit

§ 48
Nichterfüllung von Pflichten

§ 49
Pflicht zum Schadensersatz

§ 50
Übermittlungen bei Strafverfahren

§ 51
Personalakte

§ 52
Personalvertretung

§ 53
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 54
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 7
Rechtsweg

§ 55
Verwaltungsrechtsweg

§ 56
Revision

Abschnitt 8
Spannungs- und Verteidigungsfall

§ 57
Anwendungsbereich

§ 58
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 59
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 60
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 61
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

Abschnitt 9
Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

§ 62
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 63
Folgeänderungen

§ 64
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt des Gesetzes im Einzelnen

1. Statusrechte und – pflichten

2. Zeitgemäße Pflichtenregelung

3. Stärkung der Mobilität

4. Nutzung personeller Ressourcen

II. Beamtenrechtsrahmengesetz

III. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu Abschnitt 7 Rechtsweg

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 10 Schlussvorschriften

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Absätzen 11 und 18

Zu Absatz 13

Zu Absatz 16

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Kosten

E. Preiswirkung

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 651/06

... Außerdem wird eine neue ausschließliche Bundeskompetenz zur Regelung präventiver Befugnisse des Bundeskriminalamts bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in bestimmten Fällen geschaffen (Artikel 73 Abs. 1 Nr. 9aGG - neu -). Gesetze, die auf Grund dieser Kompetenz erlassen werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates (Artikel 73 Abs. 2 GG - neu -).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/06




Anlage
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren

A. Einführung

B. Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen

I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

II. Verlagerung von Kompetenzmaterien in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes

III. Einschränkung des Anwendungsbereichs der Erforderlichkeitsklausel Artikel 72 Abs. 2 GG

IV. Verlagerung von Kompetenzmaterien auf die Länder

V. Abweichungsrechte der Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung

C. Neuordnung der Zustimmungsbedürftigkeit

I. Bundesgesetzliche Regelungen zur Einrichtung von Behörden und des Verwaltungsverfahrens der Länder bei der Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit Artikel 84 Abs. 1 GG -neu-

II. Auswirkungen im Zusammenhang mit Rechtsverordnungen

III. Bundesgesetze mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder Artikel 104a Abs. 4 GG - neu -

D. Verbot bundesgesetzlicher Aufgabenzuweisungen an die Kommunen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 und Artikel 85 Abs. 1 Satz 2 GG - neu -)

E. Neuordnung der Vertretung Deutschlands auf EU-Ebene (Artikel 23 Abs. 6 GG neu - )


 
 
 


Drucksache 179/06

... Die Artikel 6 bis 9 und 11 enthalten Übergangsregelungen, die aus dem Wegfall der Bundeskompetenz für die soziale Wohnraumförderung resultieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Artikel 3
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)

§ 1
Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes

§ 2
Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau

Artikel 7
Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Artikel 9
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)

§ 1
Allgemein

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 4
Verteilung

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Revisionsklausel

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)

§ 1
Gegenstand

§ 2
Aufteilung

§ 3
Grundlagen

§ 4
Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten

§ 5
Verordnungsermächtigung

Artikel 15
Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)

§ 1
Grundsätze der Lastentragung

§ 2
Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften

§ 3
Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 4
Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte

§ 5
Erstattung durch die Länder

Artikel 16
Änderung des Maßstäbegesetzes

Artikel 17
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 19
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 21
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

1. Vorfeldphase:

2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 38
Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen

§ 39
Verzinsung und Tilgung

§ 40
Rückflüsse an den Bund

§ 41
Berichterstattung

§ 42
Förderstatistik

§ 43
Maßnahmen zur Baukostensenkung

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 14

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 15

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 120/06

... b) Bundeskompetenz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

a Regelungszweck

b Bundeskompetenz

c Zustimmungsbedürftigkeit

d Verfassungsrechtliche Zulässigkeit


 
 
 


Drucksache 257/06

... es (Urheberrecht). Für Artikel 2 Nr. 7 Buchstabe b ergibt sich eine konkurrierende Bundeskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes (gerichtliches Verfahren). Die Berechtigung des Bundes zur Inanspruchnahme dieser konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Regelungen sind zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich. In Artikel 2 Nr. 7 Buchstabe b ist geregelt, dass in Streitfällen über die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 438/1/06

... Im Rahmen der Föderalismusreform ist beschlossen worden, dass die Regelung der Statusrechte und -pflichten der Landesbeamten und Landesrichter zwar in der Bundeskompetenz verbleibt, im Übrigen aber die Regelung der Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen Ländersache wird, wozu auch die Regelung des Pensionsalters gehört. So ist im aktuellen Koalitionsvertrag des Landes Baden-Württemberg für den Fall des Erhalts der Regelungskompetenz eine sukzessive Anhebung des Pensionsalters auf 67 Jahre vorgesehen. Da die Anhebung des Pensionsalters auf 67 Jahre dort somit aller Voraussicht nach realisiert werden wird, könnten beispielsweise in Baden-Württemberg die Ruhestandsbeamten lediglich ein Jahr als Sitzungsvertreter tätig sein oder mit Rechtspflegeraufgaben betraut werden. Andere Länder werden von der Möglichkeit der Anhebung des Pensionsalters gegebenenfalls keinen Gebrauch machen. Daher dürfte künftig in jedem Land die maßgebliche Frage, wie weit der Ruhestandsbeamte bereits von der Praxis entfernt sein darf, unterschiedlich zu beantworten und die Höchstaltersgrenze daher entsprechend unterschiedlich festzulegen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/06




Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 178/06

... 5. Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in das Ausland (bisher Artikel 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6). Außerdem wird eine neue ausschließliche Bundeskompetenz zur Regelung präventiver Befugnisse des Bundeskriminalamts bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus geschaffen; derartige Bundesgesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Artikel 91b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 125b

Zu Artikel 125c

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 143c

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 550/06 (Beschluss)

... ) verbundene Beschränkung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Richterrechts auf die Statusrechte und -pflichten der Richter in den Ländern (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 2 GG - neu) entfällt eine etwaige Bundeskompetenz für die Fortbildungspflicht der Landesrichter. Eine derartige Regelung ist daher auf Bundesrichter zu beschränken. Zu diesem Zweck ist sie vom ersten Teil des Deutschen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 4 §§ 43a, 48e -neu - DRiG

2. Zu Artikel 10 Nr. 3a -neu - § 116 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 10 Nr. 3a -neu - § 349 Abs. 2 Nr. 3a -neu - ZPO

4. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 690 Abs. 3 ZPO

5. Zu Artikel 11 Nr. 7 Buchstabe b § 69 Abs. 2 ZVG

6. Zu Artikel 16 Nr. 12 Buchstabe w Doppelbuchstabe aa Nr. 9000 Nr. 1 KV-GKG

7. Zu Artikel 17 Nr. 6 § 92 Abs. 1 Satz 1 KostO

8. Zu Artikel 19 Nr. 2 Buchstabe a § 13 Abs. 3 Satz 2 JVEG

9. Zu Artikel 20 Nr. 7 Buchstabe o Anmerkung zu Nr. 7000 VV-RVG

10. Zu Artikel 22 Nr. 5 § 59 StGB

11. Zu Artikel 23 Nr. 01 -neu - § 41 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 -neu - JGG

12. Zu Artikel 23 Nr. 3a -neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 -neu - JGG

13. Zu Artikel 23 Nr. 4 § 80 Abs. 3 JGG


 
 
 


Drucksache 402/05

... Mit der Einfügung der neuen Nummer 16 wird eine Kompetenz des Bundes für die Mitwirkung an den hier in Rede stehenden Inspektionen geschaffen. Darüber hinaus wird eine Bundeskompetenz, soweit dies zur Erfüllung zukünftiger völkerrechtlicher Verpflichtungen - etwa im Rahmen eines IMO-Audits - erforderlich ist, geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/05




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Das Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), zuletzt geändert durch Artikel 12g Abs. 19 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Nr. 15 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 16 angefügt:

2. § 5 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

3. In § 8 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe § 1 Nr. 1 bis 6 die Angabe und Nr. 13 eingefügt und nach der Angabe Nr. 3 Buchstabe d das Wort und durch das Wort sowie ersetzt.

4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:

§ 8a
Das Bundesamt für Seeschifffahrt

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 237/05

... es ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ebenfalls aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz (Verkehr mit Arzneien und Heilmitteln). Im übrigen ergibt sich die Bundeskompetenz für die Einbeziehung von sogenannten Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 438/04

... es (Strafrecht). Die Bundeskompetenz für Artikel 2 ergibt sich aus Artikel 74 Abs. 1 Nummer 12 (Arbeitsrecht) sowie hinsichtlich der Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 45 und 46 aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom . Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Die gesetzliche Grundkonzeption

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Gründung einer SE

Zu Unterabschnitt 1 Verschmelzung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Gründung einer Holding-SE

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Sitzverlegung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 4 Aufbau der SE

Zu Unterabschnitt 1 Dualistisches System

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Unterabschnitt 2
(Monistisches System)

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Unterabschnitt 3
(Hauptversammlung)

Zu § 50

Zu § 51

Zu Abschnitt 5 Auflösung

Zu § 52

Zu Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften

Zu § 53

Zu Artikel 2

1. Allgemeines

1. Vorgaben der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Kapitel 2 Wahlgremium

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Verhandlungsverfahren

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 3

Zu Kapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Kapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Zu Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung

Zu Abschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Aufgaben

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Tendenzschutz

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 4

Zu § 40

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Teil 5

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 46

Zu § 47

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 665/04

... Die Bundeskompetenz im Rahmen einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für den vorgelegten Gesetzentwurf ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft). Die Berechtigung zur Inanspruchnahme dieser konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Art. 72 Abs. 2, 3. Alt. GG:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung(FNA 702-1)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (FNA4125-1)

Artikel 3
Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung(FNA 702-1/1)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Gesetzgebungskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Einführung der Abschlussprüferaufsichtskommission

2. Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 722/04

... Die Neufassung der akustischen Wohnraumüberwachung in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kann für die Haushalte des Bundes und der Länder Mehrkosten verursachen, deren Umfang sich jedoch nicht abschätzen und mithin nicht beziffern lässt. Diese Kosten können insbesondere im Falle eines Verzichts auf automatische Aufzeichnungen und den hiermit verbundenen erhöhten Personalaufwand entstehen. Gleichzeitig wird aufgrund der deutlich erhöhten Anordnungsvoraussetzungen mit einem Rückgang der Gesamtzahl durchgeführter akustischer Wohnraumüberwachungen gerechnet, wodurch sich auch Kosteneinsparungen ergeben können. Bundeskompetenzen sind bei der Durchführung akustischer Wohnraumüberwachungen nur in einer sehr geringen Anzahl von Fällen betroffen. So wurden in den Jahren 2002 und 2003 in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts jeweils nur zwei Verfahren geführt, in denen es zu einer entsprechenden Anordnung gekommen ist. Soweit sich durch die Neufassung der Regelungen Auswirkungen auf die Haushalte ergeben können, sind davon also in erster Linie die Länder betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. Die §§ 100c bis 100f werden wie folgt gefasst: „§ 100c

§ 100d

§ 100e

§ 100f

2. In § 100i Abs. 2

3. § 101 wird wie folgt geändert:

4. In § 110e Halbsatz 2

5. In § 477 Abs. 2 Satz 2

6. In § 163d Abs. 2 Satz 2 und § 163f Abs. 3 Satz 2

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

1. § 74a wird wie folgt geändert:

2. An § 120 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 20. Dezember 2001

Artikel 5
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

4 I.

4 II.

4 III.

4 IV.

4 V.

4 VI.


 
 
 


Drucksache 666/04

... es (Gerichtsverfassung). Für die Artikel 2 bis 3 und 5 bis 6 ergibt sich die Bundeskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 24 des Grundgesetzes (Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung). Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Artikel 4 begründet sich aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 24 sowie ergänzend auf Artikel 74 Absatz 1 Nr. 11 des Grundgesetzes (Recht der Wirtschaft). Artikel 7 bis 10 werden auf die Kompetenznorm des Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes gestützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImschV)

Artikel 6
Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 12
Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 5 des Wohngeldsondergesetzes

Artikel 17
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 18
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil Bürokratieabbau und Deregulierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 71/16 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 86/18 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Drucksache 366/15 PDF-Dokument



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 591/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.