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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Cedefop-Verordnung"


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Drucksache 475/16 (Beschluss)

... - Während die Aufgaben in der bisherigen Verordnung eher allgemein gefasst sind, präzisiert der Vorschlag für eine neue Cedefop-Verordnung das Tätigkeitenfeld stark. Hiernach soll Cedefop neben der Durchführung von Analysen auch Beiträge zu Entwicklungen leisten, die die Konzeption und Bescheinigung von Qualifikationen, ihre Strukturierung in Qualifikationsrahmen und ihre Funktion auf dem Arbeitsmarkt betreffen, um Transparenz und Anerkennung dieser Qualifikationen zu verbessern. Zudem soll Cedefop kompetenz-, berufs- und qualifikationsbezogene Instrumente und Dienstleistungen verwalten und bereitstellen. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass Konzeption und Bescheinigung von Qualifikationen sowie Fragen der Anerkennung und Validierung in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen. Auch mit Blick auf die Beschreibung des Ziels der Agentur, wonach sie die Kommission bei der Politikgestaltung und -durchführung unterstützen soll, verweist der Bundesrat auf die in den Artikeln 165 und 166 AEUV eng gesteckten Kompetenzen der EU.



Drucksache 475/1/16

... - Während die Aufgaben in der bisherigen Verordnung eher allgemein gefasst sind, präzisiert der Vorschlag für eine neue Cedefop-Verordnung das Tätigkeitenfeld stark. Hiernach soll Cedefop neben der Durchführung von Analysen auch Beiträge zu Entwicklungen leisten, die die Konzeption und Bescheinigung von Qualifikationen, ihre Strukturierung in Qualifikationsrahmen und ihre Funktion auf dem Arbeitsmarkt betreffen, um Transparenz und Anerkennung dieser Qualifikationen zu verbessern. Zudem soll Cedefop kompetenz-, berufs- und qualifikationsbezogene Instrumente und Dienstleistungen verwalten und bereitstellen. Der Bundesrat unterstreicht erneut, dass Konzeption und Bescheinigung von Qualifikationen sowie Fragen der Anerkennung und Validierung in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen. Auch mit Blick auf die Beschreibung des Ziels der Agentur, wonach sie die Kommission bei der Politikgestaltung und -durchführung unterstützen soll, verweist der Bundesrat auf die in den Artikeln 165 und 166 AEUV eng gesteckten Kompetenzen der EU. - Angesichts des Vorschlags, auch die Vorhersage von Arbeitsmarkttrends neu in den Aufgabenkanon des Cedefop mit aufzunehmen, erinnert der Bundesrat zudem an die bewährte Fokussierung des Cedefop auf Bildungsfragen, die nicht von anderen Zielsetzungen an den Rand gedrängt werden darf.



Drucksache 475/16 PDF-Dokument



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