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"EU-Rahmens"


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0565/04
0710/04
0693/04
Drucksache 28/20

... Das reicht jedoch nicht aus, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Private Akteure müssen für das nötige Volumen sorgen. Indem die Kommission neue Politikinitiativen mit Aufstockungen bereits bestehender Finanzinstrumente in einem einschlägigen Rahmen zusammenführt, gibt sie in diesem Bereich einen neuen politischen Impuls und sichert eine bessere Wirkung und Kohärenz des EU-Rahmens für nachhaltige Investitionen. Die Kommission wird weiter daran arbeiten, wie zusätzliche Ressourcen zur Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals mobilisiert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 21/20

... Viele Roma in der EU sind trotz des Diskriminierungsverbots in den EU-Staaten Opfer von Vorurteilen und sozialer Ausgrenzung. Die Überwindung der Ausgrenzung der Roma erfordert ein langfristiges Engagement auf allen Ebenen. Der EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, der bis 2020 gilt, hat einige positive Ergebnisse gebracht. Im vierten Quartal 2020 wird eine Folgeinitiative zur Gleichstellung und Inklusion der Roma vorgelegt, die auf den Ergebnissen der Evaluierung des EU-Rahmens aufbaut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 325/20

... Die jüngsten Weiterentwicklungen der Rechtsvorschriften zielten darauf ab, den EU-Rahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) zu stärken. Dazu gehörten die Änderung der vierten Geldwäscherichtlinie durch die fünfte Geldwäscherichtlinie4, ein verstärktes Mandat für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde5, ab Juni 2021 geltende neue Vorschriften für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 339/18

... Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des EU-Rahmens für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und trägt zum Ziel der EU bei, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, wie er in Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) definiert ist. In diesem Zusammenhang muss die EU nach Artikel 81 AEUV eine justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug entwickeln, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen beruht. Die Verordnung trägt auch zum Ziel der EU bei, einen Binnenmarkt zu schaffen (Artikel 26 AEUV).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

1. In Artikel 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:

2. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

Artikel 6
Übermittlung der Ersuchen und sonstigen Mitteilungen

3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:

4. Es wird folgender Artikel 17a eingefügt:

Artikel 17a
Unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz

5. Es wird folgender Artikel 17b eingefügt:

Artikel 17b
Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter

6. Nach Artikel 18 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:

Abschnitt 6
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 18a
Digitalen Beweismitteln, die in einem Mitgliedstaat nach dessen Recht erhoben wurden, darf in anderen Mitgliedstaaten nicht allein wegen ihres digitalen Charakters die Anerkennung als Beweismittel verweigert werden.

7. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 20 erhält folgende Fassung:

Artikel 20
Ausübung der Befugnisübertragung

9. Es wird folgender Artikel 22a eingefügt:

Artikel 22a
Monitoring

10. Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Evaluierung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 70/18

... Neue Finanzdienstleistungen fallen nicht immer ganz unter den bestehenden EU-Rechtsrahmen; dies ist z.B. bei"Crowd-" und "Peer-to-Peer-Angeboten" für Start-ups und expandierende Jungunternehmen der Fall. Eine große Zahl von Konsultationsteilnehmern wies darauf hin, dass investitionsbasierte und kredit- oder anleihegestützte Crowdfunding-Angebote von einem soliden und verhältnismäßigen EU-Rechtsrahmen profitieren würden. Elf Mitgliedstaaten haben bereits spezielle Regelungen eingeführt, die vielfach miteinander kollidieren und die Entwicklung eines Binnenmarkts für Crowdfunding-Dienstleistungen bremsen. Ein fehlender gemeinsamer EU-Rahmen hindert Crowdfunding-Anbieter auch daran, im Binnenmarkt zu expandieren, was vor allem auf widersprüchliche Ansätze bei der nationalen Beaufsichtigung und Regulierung zurückzuführen ist. Der in diesem Aktionsplan vorgeschlagene EU-Rahmen wird Marktteilnehmern, die ihre Leistungen als Europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) anbieten wollen, eine umfassende europäische Zulassungsregelung (einen "Europäischen Pass") bieten. Dieser Rahmen wird Anreize für die Expansion von Crowdfunding-Dienstleistern schaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass Investoren und Projektträger hinreichend geschützt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 362/18

... Der Vorschlag für ein starkes, dauerhaftes und konkretes Mandat der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit stützt sich auf die wichtigsten Errungenschaften der Agentur in den Bereichen Zusammenarbeit, Unterstützung beim Kapazitätsaufbau, Entwicklung politischer Strategien und deren Umsetzung auf Unionsebene sowie auf die rechtlichen Anforderungen der EU, insbesondere die wichtigen Aufgaben, die der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit durch die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen' übertragen wurden. Der Vorschlag sieht ferner vor, der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit im Rahmen eines künftigen EU-Rahmens für die Zertifizierung der Cybersicherheit, der Bestandteil des Vorschlags ist, einige neue Zuständigkeiten zu übertragen.



Drucksache 678/17

... /EG /EG (e-Datenschutz-Richtlinie)13, die einen hohen Schutz personenbezogener Daten und den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union gewährleisten. Im Zusammenspiel mit diesem Rechtsrahmen dient der Vorschlag der Schaffung eines umfassenden und einheitlichen EU-Rahmens, der einen freien Datenverkehr im Binnenmarkt ermöglicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Freier Datenverkehr in der Union

Artikel 5
Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden

Artikel 6
Übertragung von Daten

Artikel 7
Zentrale Anlaufstellen

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 654/17

... Das Wachstum des Cybersicherheitsmarktes in der EU - mit Blick auf die Produkte, Dienstleistungen und Verfahren - wird in vielerlei Hinsicht gehemmt. Ein wesentlicher Aspekt ist in diesem Zusammenhang das Fehlen von in der gesamten EU anerkannten Zertifizierungssystemen für die Cybersicherheit, die es ermöglichen würden, Produkte für höhere Abwehrfähigkeits-Standards auszulegen und das Marktvertrauen in der EU zu stärken. Die Kommission schlägt daher vor, einen EU-Rahmen für die Zertifizierung der Cybersicherheit18 einzurichten. In diesem Rahmen würde das Verfahren für die Einführung EU-weiter Systeme für die Zertifizierung der Cybersicherheit von Produkten, Dienstleistungen und/oder Systemen festgelegt, wobei für unterschiedliche Nutzungen (z.B. kritische Infrastruktur oder Geräte für Verbraucher) eine entsprechendes Gewährleistungsstufe vorzusehen wäre19. Ein solcher Rahmen wäre für die Unternehmen insofern eindeutig von Vorteil, weil sie dann beim grenzüberschreitenden Handel nicht mehr mehrere Zertifizierungsverfahren absolvieren müssten, sodass sich der administrative und finanzielle Aufwand für sie verringern würde. Durch die Verwendung der vorgeschlagenen Zertifizierungssysteme würde auch das Vertrauen der Verbraucher gestärkt, da Käufer und Nutzer einer entsprechenden Konformitätsbescheinigung Informationen über die Sicherheitseigenschaften der gekauften bzw. genutzten Produkte oder Dienstleistungen entnehmen könnten. Dadurch würde ein hoher Cybersicherheitsstandard zu einem Wettbewerbsvorteil. Dies würde zu einem Anstieg der Abwehrfähigkeit führen, weil IKT-Produkte und -Dienstleistungen formell anhand festgelegter Cybersicherheitsstandards bewertet würden, die in enger Verbindung mit der breiter angelegten, laufenden Arbeit an IKT-Standards ausgearbeitet werden könnten.20



Drucksache 492/17 (Beschluss)

... 2. Zu diesen Herausforderungen zählt der Bundesrat den FinTech-Markt. Dieser Bereich birgt sicherlich erhebliches Innovationspotenzial für den Kapitalmarkt. Die von der Kommission angekündigte Bewertung der Zweckmäßigkeit eines EU-Rahmens für die Zulassung und Vergabe eines EU-Passes ist daher zu begrüßen, soweit sie auf eine EU-weit einheitliche Regulierung abzielt. Ein besonderes Augenmerk sollte die Kommission darauf legen, die Risiken für die Finanzstabilität und für Investoren angemessen zu berücksichtigen.



Drucksache 615/17 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma - COM(2017) 458 final



Drucksache 492/1/17

... 2. Zu diesen Herausforderungen zählt der Bundesrat den FinTech-Markt. Dieser Bereich birgt sicherlich erhebliches Innovationspotenzial für den Kapitalmarkt. Die von der Kommission angekündigte Bewertung der Zweckmäßigkeit eines EU-Rahmens für die Zulassung und Vergabe eines EU-Passes ist daher zu begrüßen, soweit sie auf eine EU-weit einheitliche Regulierung abzielt. Ein besonderes Augenmerk sollte die Kommission darauf legen, die Risiken für die Finanzstabilität und für Investoren angemessen zu berücksichtigen.



Drucksache 731/17

... Dieser Ansatz bringt eine Vereinfachung mit sich: nur eine Vorschriftenebene für Direktzahlungen, ein einziges Vorschriftenbündel für Verwaltung und Kontrolle und weniger Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Landwirte. Durch mehr Subsidiarität wird dem pauschalen Vorgehen ein Ende bereitet und für einen klaren Umweltbezug der ergriffenen Maßnahmen gesorgt. Um jedoch die Kohärenz mit den übergeordneten Zielen der EU zu gewährleisten, muss die Kommission alle von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorgaben innerhalb eines EU-Rahmens genehmigen, der als Teil des GAP-Strategieplans festgelegt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 501/16 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass der Verordnungsvorschlag für jede Neuansiedlung innerhalb des EU-Rahmens 10 000 Euro für den aufnehmenden Mitgliedstaat vorsieht.



Drucksache 501/1/16

... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass der Verordnungsvorschlag für jede Neuansiedlung innerhalb des EU-Rahmens 10 000 Euro für den aufnehmenden Mitgliedstaat vorsieht.



Drucksache 678/16

... Stabilisierungserfordernisse im Rahmen einer umfassenderen Wirtschaftsagenda auf mittlere Sicht mit der Erhaltung tragfähiger öffentlicher Finanzen in Einklang zu bringen. Letztere beziehen sich auf die Wirkungsweise des EU-Rahmens für die haushaltspolitische Überwachung unter bestimmten Gegebenheiten. Beide Arten von Restriktionen machen potenzielle Zielkonflikte deutlich, die letztlich eine politische Ermessensausübung erfordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/16




Mitteilung

1. Einführung

Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet

2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS

3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE

4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS

5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND

6. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET

Anhang 1
Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets

Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017

Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002

Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016

Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP

Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften

Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP

Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP

Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %

Anhang 2
Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2


 
 
 


Drucksache 172/16

... Um die derzeitige Lage wieder in den Griff zu bekommen, muss das geltende Recht angewandt und die Funktionsweise der vorhandenen Instrumente und Verfahren verbessert werden. Gleichzeitig ist es aber, wie der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen der Tagungen vom 18./19. Februar und vom 17./18. März4 betont hat, an der Zeit, dass bei der Reform des bestehenden EU-Rahmens Fortschritte erzielt werden, um eine humane und effiziente Asylpolitik zu gewährleisten. In der Krise sind die erheblichen strukturellen Defizite und Unzulänglichkeiten der Konzeption und Umsetzung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik deutlich zutage getreten. Die EU muss jetzt, wie in der Europäischen Migrationsagenda dargelegt, das Instrumentarium für eine mittel- und langfristig bessere Steuerung der Migrationsströme bereitstellen.

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Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 522/16

... Während in jüngster Zeit einige Fortschritte zu verzeichnen waren und die Strafverfolgungs- und Terrorismusbekämpfungsstellen zunehmend mit dem Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung bei Europol kooperieren, gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsstellen und Sicherheitsdiensten immer noch uneinheitlich29. Die Sicherheitsdienste tauschen sich regelmäßiger über die außerhalb des EU-Rahmens angesiedelte Gruppe für Terrorismusbekämpfung (CTG)30 aus, doch operieren Strafverfolgungsstellen und Sicherheitsdienste noch immer unabhängig voneinander.

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Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 249/16

... Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern, indem die Exposition gegenüber krebserzeugenden chemischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz reduziert, die Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich erhöht und für mehr Klarheit und ausgewogenere Ausgangsbedingungen für die Wirtschaftsakteure gesorgt wird. Diese Initiative zählt zu den vorrangigen Maßnahmen im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016. Damit kommt die Kommission ihrer Verpflichtung zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit des EU-Rahmens für den Schutz der Arbeitnehmer nach. Ferner geht es darum, diese wichtige Arbeit fortzusetzen und weitere Folgenabschätzungen durchzuführen, um Grenzwerte für zusätzliche Karzinogene vorschlagen zu können.

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Drucksache 249/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Auswirkungen auf KMU

Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und den internationalen Handel

- Auswirkungen auf die Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3 bis 5

Anhang

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Anhang
Anhang III: Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16)

A. GRENZWERTE für die Exposition AM ARBEITSPLATZ

B. andere DAMIT unmittelbar ZUSAMMENHÄNGENDE Bestimmungen z. E


 
 
 


Drucksache 509/15

... Überprüfung des EU-Rahmens für die IPR-Durchsetzung

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Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 71/1/15

... 2. Der Bundesrat begrüßt daher, dass die Kommission eine EU-Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie vorgelegt hat. Eine solche gemeinsame Strategie bietet die Chance, die beschlossenen Klima und Energieziele der EU sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Jahr 2030 umzusetzen und europaweit den Umbau hin zu einer Energieversorgung ohne Risiken für nachfolgende Generationen voranzutreiben. Darüber hinaus kann die Strategie auch ein Beitrag sein, das von der EU beschlossene Langfristziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren, zu erreichen.

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Drucksache 71/1/15




Zur Mitteilung allgemein

Zu den Vorschlägen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor

Zu den Vorschlägen zum energieeffizienten Verkehrssektor

Zu weiteren Gesichtspunkten


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.