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"Eigenkontrolluntersuchungen"
Drucksache 757/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Hühner -SalmonellenVerordnung
... , Verordnung (EU) Nr. 200/2012, Verordnung (EU) Nr. 1190/2012) ergeben sich gegenüber der Kommission bestimmte Berichtspflichten der Mitgliedstaaten. Um diesen Berichtspflichten nachzukommen, sind die Besitzer derzeit verpflichtet, der zuständigen Behörde bestimmte Angaben zu den Eigenkontrolluntersuchungen mitzuteilen, damit der Prävalenzstatus bzw. die Fortschritte im Hinblick auf eine Prävalenzverbesserung dokumentiert werden können. Mit dem Änderungsvorschlag soll klargestellt werden, dass der Besitzer die der zuständigen Behörde gegenüber mitzuteilenden Angaben auch an eine von der zuständigen Behörde beauftragte Stelle leiten kann. Voraussetzung ist, dass die "beauftragte Stelle" seitens der zuständigen Behörde ordnungsgemäß mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beliehen wurde.
Anlage Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
1. Zu Artikel Nummer 7 § 6 Satz 1, 2 , Nummer 20 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - und ee - neu - § 30 Absatz 2 , Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt 2 Nummer 2 Satz 5
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c und d - neu - § 8 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Drucksache 757/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Hühner -Salmonellen-Verordnung
... , Verordnung (EU) Nr. 200/2012, Verordnung (EU) Nr. 1190/2012) ergeben sich gegenüber der Kommission bestimmte Berichtspflichten der Mitgliedstaaten. Um diesen Berichtspflichten nachzukommen, sind die Besitzer derzeit verpflichtet, der zuständigen Behörde bestimmte Angaben zu den Eigenkontrolluntersuchungen mitzuteilen, damit der Prävalenzstatus bzw. die Fortschritte im Hinblick auf eine Prävalenzverbesserung dokumentiert werden können. Mit dem Änderungsvorschlag soll klargestellt werden, dass der Besitzer die der zuständigen Behörde gegenüber mitzuteilenden Angaben auch an eine von der zuständigen Behörde beauftragte Stelle leiten kann. Voraussetzung ist, dass die "beauftragte Stelle" seitens der zuständigen Behörde ordnungsgemäß mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beliehen wurde.
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Drucksache 757/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Hühner -Salmonellen-Verordnung
... Mit dem Regelungsvorhaben werden Vorgaben für die Wirtschaft mit Putenhaltung festgeschrieben, die zu Kosten führen. Allerdings existieren diese Vorgaben bereits seit 2010 und resultieren aus den Maßnahmen zur Erreichung der Prävalenzziele auf Grund unmittelbar geltenden EU-Rechtes (Verordnung (EG) Nr. 584/2008). Dabei handelt es sich um Vorgaben zu Probeplänen und Untersuchungsprotokollen sowie um Hygiene- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Eigenkontrolluntersuchungen in Putenzuchtbetrieben 117 und in Putenmastbetrieben 769 Untersuchungen und im Jahr 2011 in Putenzuchtbetrieben 161 und in Putenmastbetrieben 2704 Untersuchungen durchgeführt. Insgesamt entfielen 2011 im Rahmen der Eigenkontrolluntersuchungen auf die Wirtschaft Untersuchungskosten von etwa 82.000 Euro (2865 Untersuchungen x 28,50 Euro/Untersuchung).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Abschnitt 5a Putenbetriebe
§ 34a Betriebseigene Kontrollen
§ 34b Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 34c Amtliche Untersuchung
§ 34d Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 34e Aufhebung der Schutzmaßregeln
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Verordnung
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 10
Zu Nummer 11
Zu Nummern 12 bis 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 20
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2704: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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