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"Eigenkontrolluntersuchungen"


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Drucksache 757/13 (Beschluss)

... , Verordnung (EU) Nr. 200/2012, Verordnung (EU) Nr. 1190/2012) ergeben sich gegenüber der Kommission bestimmte Berichtspflichten der Mitgliedstaaten. Um diesen Berichtspflichten nachzukommen, sind die Besitzer derzeit verpflichtet, der zuständigen Behörde bestimmte Angaben zu den Eigenkontrolluntersuchungen mitzuteilen, damit der Prävalenzstatus bzw. die Fortschritte im Hinblick auf eine Prävalenzverbesserung dokumentiert werden können. Mit dem Änderungsvorschlag soll klargestellt werden, dass der Besitzer die der zuständigen Behörde gegenüber mitzuteilenden Angaben auch an eine von der zuständigen Behörde beauftragte Stelle leiten kann. Voraussetzung ist, dass die "beauftragte Stelle" seitens der zuständigen Behörde ordnungsgemäß mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beliehen wurde.

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Drucksache 757/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung

1. Zu Artikel Nummer 7 § 6 Satz 1, 2 , Nummer 20 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - und ee - neu - § 30 Absatz 2 , Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt 2 Nummer 2 Satz 5

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c und d - neu - § 8 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 757/1/13

... , Verordnung (EU) Nr. 200/2012, Verordnung (EU) Nr. 1190/2012) ergeben sich gegenüber der Kommission bestimmte Berichtspflichten der Mitgliedstaaten. Um diesen Berichtspflichten nachzukommen, sind die Besitzer derzeit verpflichtet, der zuständigen Behörde bestimmte Angaben zu den Eigenkontrolluntersuchungen mitzuteilen, damit der Prävalenzstatus bzw. die Fortschritte im Hinblick auf eine Prävalenzverbesserung dokumentiert werden können. Mit dem Änderungsvorschlag soll klargestellt werden, dass der Besitzer die der zuständigen Behörde gegenüber mitzuteilenden Angaben auch an eine von der zuständigen Behörde beauftragte Stelle leiten kann. Voraussetzung ist, dass die "beauftragte Stelle" seitens der zuständigen Behörde ordnungsgemäß mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beliehen wurde.

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Drucksache 757/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 757/13

... Mit dem Regelungsvorhaben werden Vorgaben für die Wirtschaft mit Putenhaltung festgeschrieben, die zu Kosten führen. Allerdings existieren diese Vorgaben bereits seit 2010 und resultieren aus den Maßnahmen zur Erreichung der Prävalenzziele auf Grund unmittelbar geltenden EU-Rechtes (Verordnung (EG) Nr. 584/2008). Dabei handelt es sich um Vorgaben zu Probeplänen und Untersuchungsprotokollen sowie um Hygiene- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Eigenkontrolluntersuchungen in Putenzuchtbetrieben 117 und in Putenmastbetrieben 769 Untersuchungen und im Jahr 2011 in Putenzuchtbetrieben 161 und in Putenmastbetrieben 2704 Untersuchungen durchgeführt. Insgesamt entfielen 2011 im Rahmen der Eigenkontrolluntersuchungen auf die Wirtschaft Untersuchungskosten von etwa 82.000 Euro (2865 Untersuchungen x 28,50 Euro/Untersuchung).

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Drucksache 757/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Abschnitt 5a
Putenbetriebe

§ 34a
Betriebseigene Kontrollen

§ 34b
Maßregeln vor amtlicher Feststellung

§ 34c
Amtliche Untersuchung

§ 34d
Maßregeln nach amtlicher Feststellung

§ 34e
Aufhebung der Schutzmaßregeln

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Verordnung

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummern 4 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 20

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2704: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.