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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Entgeltbedingungen"


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Drucksache 8/1/17

... "(1a) Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist eine geschlechtsbezogene unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen verboten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/17




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1, Absatz 1

§ 7
Entgeltgleichheitsgebot

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absätze 5 und 6 und § 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 - neu - und Absatz 4 EntgTranspG

4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 - neu - EntgTranspG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EntgTranspG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG

7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 EntgTranspG

8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 20 und 20a bis 20c - neu - EntgTranspG

§ 17
Zertifizierung betrieblicher Prüfverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Allgemeine Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 19
Besondere Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren

§ 20
Anwendung und Durchführung betrieblicher Prüfverfahren

§ 20a
Information der Tarifvertragsparteien

§ 20b
Beseitigung der Entgeltbenachteiligungen, Umsetzungsplan

§ 20c
Rechte der Beschäftigten und des Betriebs- oder Personalrates

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 581/2/10

... Unterschiedliche Basisfallwerte in den Ländern verstoßen gegen das mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 verankerte Prinzip "gleiches Geld für gleiche Leistung" im Krankenhausbereich. Das gilt insbesondere angesichts der Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009, in den von allen Versicherten der GKV dem Grundsatz nach ein bundesweit einheitlicher Betrag gezahlt wird. Der bundeseinheitlichen Beitragshöhe müssen dann gerechterweise auch bundesweit einheitliche Entgeltbedingungen für die Leistungen der Krankenhäuser an die Patienten gegenüberstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/2/10




Zu Artikel 8 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 581/10 (Beschluss)

... Unterschiedliche Basisfallwerte in den Ländern verstoßen gegen das mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 verankerte Prinzip "gleiches Geld für gleiche Leistung" im Krankenhausbereich. Das gilt insbesondere angesichts der Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009, in den von allen Versicherten der GKV dem Grundsatz nach ein bundesweit einheitlicher Betrag gezahlt wird. Der bundeseinheitlichen Beitragshöhe müssen dann gerechterweise auch bundesweit einheitliche Entgeltbedingungen für die Leistungen der Krankenhäuser an die Patienten gegenüberstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 696/2/08

... Die Basisfallwerte in den einzelnen Ländern werden sich vielmehr auch dann noch erheblich unterscheiden. Der höchste Basisfallwert liegt 2008 um mehr als 10 Prozent über dem niedrigsten Basisfallwert. Der vorgesehene einheitliche Basisfallwertkorridor reduziert diese Spanne auf 4 Prozent, schreibt damit jedoch die unterschiedlichen Entgeltbedingungen für die Krankenhäuser fest, ohne dass es dafür sachliche Gründe gäbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/2/08




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 568/08

... Die Veröffentlichung im Internet kann in derselben Weise erfolgen wie die Veröffentlichung der Netzzugangs- und Netzentgeltbedingungen nach § 20 Abs. 1 Satz 1



Drucksache 321/07

... "(1) Tarife sind die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Beförderungsbedingungen umfassen auch die Entgeltbedingungen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, daran mitzuwirken, dass



Drucksache 818/06

... (1) Tarife sind die Höhe der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen (einschließlich der Entgeltbedingungen) der Eisenbahnverkehrsunternehmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

zu § 5

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 818/1/06

... "Tarife sind die Höhe der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen (einschließlich der Entgeltbedingungen) der Eisenbahnverkehrsunternehmen."".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 12 Abs. 1 AEG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 12 Abs. 3 AEG


 
 
 


Drucksache 818/06 (Beschluss)

... "Tarife sind die Höhe der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen (einschließlich der Entgeltbedingungen) der Eisenbahnverkehrsunternehmen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

1. § 5 wird wie folgt geändert:

2. § 12 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 8/17 PDF-Dokument



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